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Document 32020D0652
Council Decision (CFSP) 2020/652 of 14 May 2020 amending Decision 2014/219/CFSP on the European Union CSDP Mission in Mali (EUCAP Sahel Mali)
Beschluss (GASP) 2020/652 des Rates vom 14. Mai 2020 zur Änderung des Beschlusses 2014/219/GASP über die GSVP-Mission der Europäischen Union in Mali (EUCAP Sahel Mali)
Beschluss (GASP) 2020/652 des Rates vom 14. Mai 2020 zur Änderung des Beschlusses 2014/219/GASP über die GSVP-Mission der Europäischen Union in Mali (EUCAP Sahel Mali)
ST/7593/2020/INIT
ABl. L 153 vom 15.5.2020, p. 5–6
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
15.5.2020 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 153/5 |
BESCHLUSS (GASP) 2020/652 DES RATES
vom 14. Mai 2020
zur Änderung des Beschlusses 2014/219/GASP über die GSVP-Mission der Europäischen Union in Mali (EUCAP Sahel Mali)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 42 Absatz 4 und Artikel 43 Absatz 2,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Am 15. April 2014 hat der Rat den Beschluss 2014/219/GASP (1) über die GSVP-Mission der Europäischen Union in Mali (EUCAP Sahel Mali) angenommen. |
(2) |
In seinen Schlussfolgerungen vom 25. Juni 2018 zur Sahelzone/Mali hat der Rat die Bedeutung einer Regionalisierung der GSVP in der Sahelzone hervorgehoben, die, soweit zweckmäßig, zum Ziel hat, die Unterstützung für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit durch zivile und militärische Kräfte auszubauen, die regionalen Kooperationsstrukturen — insbesondere jene der G5 der Sahelzone — zu stärken und die Fähigkeit und Eigenverantwortung der G5 der Sahelzone im Hinblick auf die Bewältigung der Sicherheitsherausforderungen in der Region zu verbessern. |
(3) |
Am 18. Februar 2019 hat der Rat ein gemeinsames zivil-militärisches Einsatzkonzept für die Regionalisierung der GSVP-Maßnahmen in der Sahelzone gebilligt. |
(4) |
Am 21. Februar 2019 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2019/312 (2) angenommen, mit dem die EUCAP Sahel Mali bis zum 14. Januar 2021 verlängert und für sie ein bis zu demselben Datum als finanzieller Bezugsrahmen dienender Betrag festgelegt wurde. |
(5) |
Am 17. März 2020 hat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee den Einsatzplan der EUCAP Sahel Mali geändert und vereinbart, dass die Mittel, die ihr für die Regionalisierung der GSVP in der Sahelzone zur Verfügung gestellt werden, aufgestockt werden sollten. |
(6) |
Der Beschluss 2014/219/GASP sollte entsprechend geändert werden. |
(7) |
Die EUCAP Sahel Mali wird in einer Situation durchgeführt, die sich verschlechtern kann und das Erreichen der Ziele des auswärtigen Handelns der Union nach Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union behindern könnte — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
In Artikel 14 Absatz 1 des Beschlusses 2014/219/GASP erhalten Unterabsätze 6 und 7 folgende Fassung:
„Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der EUCAP Sahel Mali für die Zeit vom 1. März 2019 bis zum 14. Januar 2021 beläuft sich auf 69 650 000 EUR.“
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 14. Mai 2020.
Im Namen des Rates
Der Präsident
G. GRLIĆ RADMAN
(1) Beschluss 2014/219/GASP des Rates vom 15. April 2014 über die GSVP-Mission der Europäischen Union in Mali (EUCAP Sahel Mali) (ABl. L 113 vom 16.4.2014, S. 21).
(2) Beschluss (GASP) 2019/312 des Rates vom 21. Februar 2019 zur Änderung und Verlängerung des Beschlusses 2014/219/GASP über die GSVP-Mission der Europäischen Union in Mali (EUCAP Sahel Mali) (ABl. L 51 vom 22.2.2019, S. 29).