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Document 32020D0619

Beschluss (EU) 2020/619 des Rates vom 30. April 2020 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem gemäß Artikel 18 des freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Sozialistischen Republik Vietnam über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss für die Umsetzung des Abkommens zur Annahme von dessen Geschäftsordnung zu vertreten ist

ST/15095/2019/INIT

ABl. L 147 vom 8.5.2020, p. 1–2 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2020/619/oj

8.5.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 147/1


BESCHLUSS (EU) 2020/619 DES RATES

vom 30. April 2020

über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem gemäß Artikel 18 des freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Sozialistischen Republik Vietnam über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss für die Umsetzung des Abkommens zur Annahme von dessen Geschäftsordnung zu vertreten ist

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 207 Absatz 3 und Artikel 207 Absatz 4 Unterabsatz 1 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 9,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Das freiwillige Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Sozialistischen Republik Vietnam über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor (im Folgenden „Abkommen“) wurde von der Union mit dem Beschluss (EU) 2019/854 des Rates (1) geschlossen und ist am 1. Juni 2019 in Kraft getreten.

(2)

Der gemäß Artikel 18 Absatz 1 des Abkommens eingesetzte Gemeinsame Ausschuss für die Umsetzung des Abkommens (im Folgenden „Gemeinsamer Ausschuss“) gibt sich gemäß Artikel 18 Absatz 3 des Abkommens eine Geschäftsordnung.

(3)

Es ist zweckmäßig, den im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt im Gemeinsamen Ausschuss festzulegen, da die Geschäftsordnung des Gemeinsamen Ausschusses für die Union verbindlich sein wird.

(4)

Es ist zweckmäßig für die Union, die Annahme der Geschäftsordnung zu unterstützen, um bei der Umsetzung des Abkommens und letztlich bei der Umsetzung des Genehmigungssystems für Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor von Anfang an eine reibungslose und transparente Zusammenarbeit zwischen der Union und der Sozialistischen Republik Vietnam zu gewährleisten —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

(1)   Der Standpunkt, der im Namen der Union in dem — gemäß Artikel 18 des freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Sozialistischen Republik Vietnam über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor eingesetzten — Gemeinsamen Ausschuss zu vertreten ist besteht darin, die Annahme der Geschäftsordnung des Gemeinsamen Ausschusses (2) zu unterstützen.

(2)   Geringfügige, nicht wesentliche Änderungen des Entwurfs der Geschäftsordnung können von den Vertretern der Union unter Berücksichtigung der Entwicklungen auf der kommenden Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses und in Absprache mit den Mitgliedstaaten im Rahmen von Koordinierungssitzungen vor Ort ohne weiteren Beschluss des Rates vereinbart werden.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 30. April 2020.

Im Namen des Rates

Der Präsident

G. GRLIĆ RADMAN


(1)  Beschluss (EU) 2019/854 des Rates vom 15. April 2019 über den Abschluss des freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Sozialistischen Republik Vietnam über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor (ABl. L 147 vom 5.6.2019, S. 1).

(2)  Siehe Dokument ST 7027/20 unter http://register.consilium.europa.eu


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