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Document 32019D1204

Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1204 der Kommission vom 12. Juli 2019 über die Anwendbarkeit der Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vergabe von Aufträgen für bestimmte Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Erbringung bestimmter Postdienste und anderer Dienste als Postdienste in Kroatien (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2019) 5194) (Text von Bedeutung für den EWR.)

C/2019/5194

ABl. L 189 vom 15.7.2019, p. 75–79 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2019/1204/oj

15.7.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 189/75


DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2019/1204 DER KOMMISSION

vom 12. Juli 2019

über die Anwendbarkeit der Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vergabe von Aufträgen für bestimmte Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Erbringung bestimmter Postdienste und anderer Dienste als Postdienste in Kroatien

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2019) 5194)

(Nur der kroatische Text ist verbindlich)

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/17/EG (1), insbesondere auf Artikel 35 Absatz 3,

nach Anhörung des Beratenden Ausschusses für öffentliche Aufträge,

in Erwägung nachstehender Gründe:

I.   SACHVERHALT

(1)

Am 7. Dezember 2018 reichte die Hrvatska pošta („Kroatische Post“, im Folgenden „Antragsteller“) bei der Kommission per E-Mail einen Antrag (2) nach Artikel 35 Absatz 1 der Richtlinie 2014/25/EU (im Folgenden „Antrag“) ein. Im Einklang mit Artikel 35 Absatz 2 dieser Richtlinie unterrichtete die Kommission Kroatien mit E-Mail vom 7. Februar 2019 über den Antrag. Kroatien antwortete per E-Mail vom 26. Februar 2019. Am 16. Mai 2019 ersuchte die Kommission den Antragsteller um zusätzliche Auskünfte, und die Antworten des Antragstellers gingen am 17. Mai 2019 und am 21. Mai 2019 ein. Darüber hinaus ersuchte die Kommission die kroatischen Behörden am 24. Mai 2019 um die Vorlage zusätzlicher Informationen mit einer Frist bis zum 31. Mai 2019; die Antwort der kroatischen Behörden ging am 11. Juni 2019 ein.

(2)

Der Antrag bezieht sich auf bestimmte Postdienste sowie bestimmte andere Dienste als Postdienste gemäß Artikel 13 Absatz 1 der Richtlinie 2014/25/EU, die von dem Antragsteller im Hoheitsgebiet Kroatiens erbracht werden. Bei den im Antrag genannten Diensten handelt es sich um die Folgenden:

Postdienste:

a)

Expresspaketzustelldienste, die die Abfertigung, Sortierung, Beförderung und Zustellung von Paketen umfassen und einen Mehrwert bieten (z. B. schnellere Zustellungsfrist, zeitgenaue Zustellung) auf dem Inlandsmarkt;

b)

Expresspaketzustelldienste, die die Abfertigung, Sortierung, Beförderung und Zustellung von Paketen umfassen und einen Mehrwert bieten auf dem internationalen Markt;

c)

Zustellung von Presse und Zeitungen, Zeitschriften und Büchern für Kunden auf dem Inlandsmarkt.

Die letzte Kategorie betrifft andere Dienste als Postdienste, nämlich die Massenzustellung nicht adressierter Anzeigen-, Marketing- oder Werbedruckmaterialien auf dem Inlandsmarkt.

(3)

Dem Antrag wurde keine mit Gründen und Belegen versehene Stellungnahme einer unabhängigen, in Bezug auf die betreffenden Tätigkeiten zuständigen nationalen Behörde beigefügt, in der die Bedingungen für eine mögliche Anwendbarkeit von Artikel 34 Absatz 1 der Richtlinie 2014/25/EU auf die betreffenden Tätigkeiten im Einklang mit den Absätzen 2 und 3 des genannten Artikels gründlich geprüft wird. Nach Maßgabe von Anhang IV Absatz 1 der Richtlinie 2014/25/EU hat die Kommission ab der Vorlage des Antrags 105 Arbeitstage für den Erlass des den Antrag betreffenden Durchführungsbeschlusses. Die ursprüngliche Frist läuft am 23. Mai 2019 ab. (3) Diese Frist wurde von der Kommission mit Zustimmung des Antragstellers bis zum 4. Juli 2019 verlängert und anschließend, im Einklang mit Anhang IV Absatz 2 der Richtlinie 2014/25/EU, bis zum 12. Juli 2019 unterbrochen.

(4)

Am 13. Juni 2019 zog der Antragsteller seinen Antrag zurück, soweit er sich auf den Markt für die Zustellung von Presse, Zeitungen, Zeitschriften und Büchern an Kunden auf dem Inlandsmarkt erstreckt. Abgesehen davon wurde der Antrag in Bezug auf die anderen in Erwägungsgrund 2 weiter oben aufgeführten Dienstleistungen aufrechterhalten.

II.   RECHTLICHER RAHMEN

(5)

Die Richtlinie 2014/25/EU gilt für die Vergabe von Aufträgen zur Ausübung von Tätigkeiten im Zusammenhang mit Postdiensten und anderen Diensten als Postdiensten, sofern diese Dienste von einer Einrichtung erbracht werden, die auch Postdienste im Sinne der Richtlinie 2014/25/EU erbringt, es sei denn, die Tätigkeit ist gemäß Artikel 34 der genannten Richtlinie ausgenommen.

(6)

Gemäß Richtlinie 2014/25/EU fallen Aufträge, die die Ausübung einer richtlinienrelevanten Tätigkeit ermöglichen sollen, nicht unter die Richtlinie, wenn die Tätigkeit in dem Mitgliedstaat, in dem sie ausgeübt wird, unmittelbar dem Wettbewerb auf Märkten ausgesetzt ist, die keiner Zugangsbeschränkung unterliegen. Ob eine Tätigkeit unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzt ist, wird anhand objektiver Kriterien festgestellt. Dazu können die Merkmale der betreffenden Waren oder Dienstleistungen, das Vorhandensein alternativer Waren oder Dienstleistungen, die auf der Angebots- oder der Nachfrageseite als austauschbar gelten, die Preise und die tatsächliche oder potenzielle Präsenz von mehr als einem Anbieter der betreffenden Waren oder mehr als einem Erbringer der betreffenden Dienstleistungen gehören.

III.   BEURTEILUNG

3.1.   Unbeschränkter Marktzugang

(7)

Der Zugang zu einem Markt gilt als nicht beschränkt, wenn der betreffende Mitgliedstaat die einschlägigen Vorschriften des Unionsrechts, durch die ein bestimmter Sektor oder ein Teil davon für den Wettbewerb geöffnet wird, umgesetzt hat und anwendet. Diese Rechtsvorschriften sind in Anhang III der Richtlinie 2014/25/EU aufgeführt, der bezüglich der Postdienste auf die Richtlinie 97/67/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (4) verweist.

(8)

Wie Kroatien bestätigt hat (5), und auf der Grundlage der der Kommission vorliegenden Informationen, hat Kroatien die Richtlinie 97/67/EG umgesetzt (6) und wendet sie an. Folglich gilt der Zugang zum relevanten Markt gemäß Artikel 34 Absatz 3 der Richtlinie 2014/25/EU als uneingeschränkt.

3.2.   Unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzt

(9)

Ob eine Tätigkeit unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzt ist, ist anhand verschiedener Indikatoren zu beurteilen, von denen keiner für sich genommen den Ausschlag gibt. Hinsichtlich der Märkte, die von diesem Beschluss betroffen sind, stellt der Marktanteil der Hauptakteure auf einem Markt ein Kriterium dar, das zu berücksichtigen ist. Da die Bedingungen für die einzelnen Tätigkeiten, die der Antrag betrifft, unterschiedlich sind, sollte die Prüfung der Wettbewerbslage die unterschiedlichen Situationen auf den betreffenden Märkten berücksichtigen.

(10)

Dieser Beschluss berührt weder die Anwendung der Wettbewerbsrechtsvorschriften noch anderer Bereiche des Unionsrechts. Insbesondere sind die Kriterien und Methoden zur Bewertung gemäß Artikel 34 der Richtlinie 2014/25/EU, ob eine Tätigkeit unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzt ist, nicht notwendigerweise dieselben, die für eine Beurteilung nach Artikel 101 oder 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union oder der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (7) herangezogen werden. Diese wurde vom Europäischen Gericht bestätigt. (8)

(11)

Mit dem vorliegenden Beschluss soll festgestellt werden, ob die Tätigkeiten, auf die sich der Antrag bezieht, auf Märkten mit freiem Zugang im Sinne von Artikel 34 der Richtlinie 2014/25/EU in ausreichendem Maße dem Wettbewerb ausgesetzt sind, um zu gewährleisten, dass die Auftragsvergabe im Rahmen der betreffenden Tätigkeiten auch ohne die durch die in der Richtlinie 2014/25/EU festgelegten detaillierten Vorschriften für die Auftragsvergabe bewirkte Disziplin transparent, diskriminierungsfrei und auf der Grundlage von Kriterien durchgeführt wird, anhand deren die Auftraggeber die wirtschaftlich günstigste Lösung ermitteln können.

(12)

In diesem Zusammenhang ist es wichtig festzuhalten, dass auf den betreffenden Märkten nicht alle Akteure den Vergabevorschriften unterliegen. Unternehmen, für die diese Vorschriften nicht gelten, hätten daher normalerweise die Möglichkeit, Wettbewerbsdruck auf diejenigen Marktteilnehmer auszuüben, die an diese Vorschriften gebunden sind. (9)

3.2.1.   Expresspaketzustelldienste (inländische Expresspaketzustelldienste und internationale Expresspaketzustelldienste)

(13)

Die Kommission hat in früheren Entscheidungen festgestellt (10), dass sich der Markt für Postzustelldienste in grundlegende Postdienste (auch als „verzögerte Zustellung“ bezeichnet) sowie Expressdienste unterteilen lässt. Bei dieser Unterscheidung wird berücksichtigt, dass Expressdienste schneller und zuverlässiger als Standarddienste sind, diese Dienste jeweils eine andere Infrastruktur erfordern und Expressdienste Merkmale mit zusätzlichem Mehrwert umfassen, beispielsweise den Sendungsverfolgungsdienst, und im Regelfall teurer sind.

(14)

In einer früheren Entscheidung (11) hat die Kommission auch eine Unterscheidung zwischen inländischen und internationalen Paketzustelldiensten getroffen. Die Kommission vertrat die Auffassung, dass inländische Paketzustelldienste von Unternehmen erbracht werden, die nationale Vertriebsnetze betreiben, während die internationale Paketzustellung darin besteht, Pakete zu sammeln, die im Ausland transportiert und zugestellt werden sollen.

(15)

Der Antragsteller ist der Auffassung, dass die relevanten Produktmärkte für Expresspaketzustelldienste den beiden Arten von Postdiensten in Bezug auf Pakete entsprechen, die Gegenstand des Antrags sind und unter Randnummer 2 Buchstaben a und b aufgeführt sind. Dieser Ansatz entspricht der bisherigen Praxis der Kommission.

(16)

Auf der Grundlage der in den Erwägungsgründen 13, 14 und 15 enthaltenen Informationen kann für die Zwecke der Bewertung im Rahmen dieses Beschlusses und unbeschadet der Bestimmungen des Wettbewerbsrechts davon ausgegangen werden, dass die sachlich relevanten Produktmärkte für Expresspaketzustelldienste der Markt für inländische Expresspaketzustelldienste und der Markt für internationale Expresspaketzustelldienste sind.

(17)

Was die geografische Abgrenzung des Marktes betrifft, war die Kommission in ihrer bisherigen Praxis (12) der Auffassung, dass es sich bei den Märkten für Expresspaketzustellung, unbeschadet der Unterscheidung zwischen inländischen und internationalen Paketzustelldiensten, um national begrenzte Märkte handelt. Die Position des Antragstellers steht im Einklang mit der Praxis der Kommission.

(18)

Der Antragsteller erbringt sowohl inländische als auch internationale Paketzustelldienste in Kroatien.

(19)

Da es keine Hinweise auf einen anderen Umfang des geografischen Marktes gibt, kann für die Zwecke der Bewertung im Rahmen dieses Beschlusses und unbeschadet der Bestimmungen des Wettbewerbsrechts davon ausgegangen werden, dass die geografische Abgrenzung der inländischen und internationalen Expresspaketzustelldienste das Hoheitsgebiet Kroatiens abdeckt.

3.2.1.1.   Inländische Expresspaketzustelldienste — Marktanalyse

(20)

In Bezug auf die Bewertung, ob die Tätigkeit unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzt ist, kann festgestellt werden, dass in dem Bereich der inländischen Expresspaketzustelldienste über 20 Unternehmen (13), einschließlich internationaler Marktteilnehmer wie DHL und GLS, tätig sind. Den verfügbaren Informationen zufolge belief sich der Marktanteil des Antragstellers in diesem Marktsegment im Jahr 2015 auf […] % (14), im Jahr 2016 auf […] % und im Jahr 2017 auf […] %, bezogen auf das Volumen (15), bzw. im Jahr 2015 auf […] %, im Jahr 2016 auf […] % und im Jahr 2017 auf […] %, bezogen auf den Wert (16).

(21)

Die Marktanteile der Wettbewerber des Antragstellers sind mit denen des Antragstellers vergleichbar. Die Marktanteile der größten Wettbewerber nach Wert (17) sind wie folgt: DHL: […] % im Jahr 2015, […] % im Jahr 2016 und […] % im Jahr 2017; Overseas: […] % im Jahr 2015, […] % im Jahr 2016 und[…] % im Jahr 2017; und GLS: […] % im Jahr 2015 und […] % in den Jahren 2016 und 2017 (18).

(22)

Was den Eintritt neuer Teilnehmer in den Markt angeht, stellt die Kommission fest, dass in den vergangenen fünf Jahren folgende neue Wirtschaftsteilnehmer in den betroffenen Markt eingetreten sind: Cash on Delivery Express, Gebruder Weiss, Orbis Express und Schenker. (19)

(23)

Die kroatische Regulierungsbehörde für Netzindustrie hat darauf hingewiesen (20), dass die Postdienste im Zusammenhang mit der Expresspaketzustellung im Inland und im internationalen Verkehr wettbewerbsfähig sind und der Antragsteller bei der Erbringung dieser Dienste im Hoheitsgebiet Kroatiens dem Wettbewerb ausgesetzt ist.

(24)

Für die Zwecke dieses Beschlusses und unbeschadet der Bestimmungen des Wettbewerbsrechts sollten die in den Erwägungsgründen 20, 21, 22 und 23 angeführten Faktoren als Hinweis darauf gewertet werden, dass diese Tätigkeit in Kroatien dem Wettbewerb ausgesetzt ist. Folglich sollte festgelegt werden, dass die Richtlinie 2014/25/EU auf Verträge, die die Ausübung dieser Tätigkeit in Kroatien ermöglichen sollen, keine Anwendung findet, da die in Artikel 34 der Richtlinie 2014/25/EU festgelegten Bestimmungen erfüllt sind.

3.2.1.2.   Internationale Expresspaketzustelldienste — Marktanalyse

(25)

Derzeit sind im Bereich der internationalen Expresspaketzustelldienste über 20 Betreiber (21), darunter auch internationale Marktteilnehmer wie DHL und DPD, tätig. Den verfügbaren Informationen zufolge belief sich der Marktanteil des Antragstellers in diesem Marktsegment im Jahr 2015 auf […] %, im Jahr 2016 auf […] % und im Jahr 2017 auf […] %, bezogen auf das Volumen (22), bzw. im Jahr 2015 auf […] %, im Jahr 2016 auf […] % und im Jahr 2017 auf […] %, bezogen auf den Wert (23).

(26)

Der Antragsteller gehört nicht zu den ersten drei Marktteilnehmern dieses Marktsegments. Der erste Marktteilnehmer, DHL, hatte dem Wert nach (24) folgende Marktanteile: […] % im Jahr 2015, […] % im Jahr 2016 und […] % im Jahr 2017. Für DPD galt ein Marktanteil von […] % im Jahr 2015, […] % im Jahr 2016 und […] % im Jahr 2017. Overseas verzeichnete in den Jahren 2015, 2016 und 2017 einen stabilen Marktanteil von […] % (25).

(27)

Was den Eintritt neuer Teilnehmer in den Markt angeht, stellt die Kommission fest, dass in den vergangenen fünf Jahren folgende neue Wirtschaftsteilnehmer in den betroffenen Markt eingetreten sind: Cash on Delivery Express, Gebruder Weiss, Orbis Express und Schenker. (26)

(28)

Die kroatische Regulierungsbehörde für Netzindustrie hat darauf hingewiesen (27), dass die Postdienste im Zusammenhang mit der Expresspaketzustellung im Inland und im internationalen Verkehr wettbewerbsfähig sind und der Antragsteller bei der Erbringung dieser Dienste im Hoheitsgebiet Kroatiens dem Wettbewerb ausgesetzt ist.

(29)

Für die Zwecke dieses Beschlusses und unbeschadet der Bestimmungen des Wettbewerbsrechts sollten die in den Erwägungsgründen 25, 26, 27 und 28 angeführten Faktoren als Hinweis darauf gewertet werden, dass diese Tätigkeit in Kroatien dem Wettbewerb ausgesetzt ist. Folglich sollte festgelegt werden, dass die Richtlinie 2014/25/EU auf Verträge, die die Ausübung dieser Tätigkeit in Kroatien ermöglichen sollen, keine Anwendung findet, da die in Artikel 34 der Richtlinie 2014/25/EU festgelegten Bestimmungen erfüllt sind.

3.2.2.   Zustelldienste für nicht adressierte inländische Sendungen

(30)

Nicht adressierte Werbesendungen sind dadurch gekennzeichnet, dass sie keine Empfängeradresse tragen, aus der der individuelle Endempfänger hervorgeht. Es handelt sich dabei um nicht angeforderte Werbesendungen, die bestimmte Kriterien wie einheitliches Gewicht und Format sowie gleicher Inhalt und gleiche Aufmachung erfüllen und jeweils für eine Empfängergruppe bestimmt sind.

(31)

Die Kommission hat bereits früher festgestellt, dass sich der Markt für Postzustelldienste in Märkte für adressierte Postsendungen und Märkte für nicht adressierte Postsendungen aufteilen lässt. (28) Der Antragsteller ist der Auffassung, dass der relevante Produktmarkt im vorliegenden Fall der Markt für nicht adressierte Postsendungen ist.

(32)

Anhand der vom Antragssteller vorgelegten Informationen und in Anbetracht der bisherigen Praxis der Kommission kann der sachlich relevante Markt für die Zwecke dieses Beschlusses und unbeschadet der Bestimmungen des Wettbewerbsrechts als der Markt für Dienste im Zusammenhang mit der Zustellung inländischer nicht adressierter Postsendungen abgegrenzt werden.

(33)

In Bezug auf die Beurteilung, ob die Tätigkeit des Antragstellers unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzt ist, ist festzustellen, dass es sich bei dem größten Marktteilnehmer um das Unternehmen Weber Escal handelt, das zwischen den Jahren 2014 und 2017 einen wertmäßigen Marktanteil von […] % aufwies (29). Der Marktanteil des Antragstellers belief sich im Jahr 2015 auf […] %, im Jahr 2016 auf […] % und im Jahr 2017 auf […] %, bezogen auf den Wert (30), bzw. in den Jahren 2015, 2016 und 2017 auf […] %, bezogen auf das Volumen (31).

(34)

Für die Zwecke dieses Beschlusses und unbeschadet der Bestimmungen des Wettbewerbsrechts sollten die im Erwägungsgrund (33)angeführten Faktoren als Hinweis darauf gewertet werden, dass diese Tätigkeit in Kroatien dem Wettbewerb ausgesetzt ist. Folglich sollte festgelegt werden, dass die Richtlinie 2014/25/EU auf Verträge, die die Ausübung dieser Tätigkeit in Kroatien ermöglichen sollen, keine Anwendung findet, da die in Artikel 34 der Richtlinie 2014/25/EU festgelegten Bestimmungen erfüllt sind.

IV.   SCHLUSSFOLGERUNG

(35)

Dieser Beschluss beruht auf der Rechts- und Sachlage von Dezember 2018 bis Juni 2019, wie sie aus den vom Antragsteller, von der kroatischen Regulierungsbehörde für Netzindustrien und dem Ministerium für Meeresfragen, Verkehr und Infrastruktur vorgelegten Informationen hervorgeht. Er kann geändert werden, falls signifikante Veränderungen der Rechts- oder Sachlage dazu führen, dass die Bedingungen für die Anwendbarkeit von Artikel 34 der Richtlinie 2014/25/EU nicht mehr erfüllt sind —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Die Richtlinie 2014/25/EU gilt nicht für Aufträge, die von Auftraggebern vergeben werden und die Ausübung folgender Tätigkeiten im Hoheitsgebiet der Kroatischen Republik ermöglichen sollen:

inländische Expresspaketzustelldienste;

internationale Expresspaketzustelldienste;

Zustelldienste für nicht adressierte inländische Postsendungen.

Artikel 2

Dieser Beschluss ist an die Republik Kroatien gerichtet.

Brüssel, den 12. Juli 2019

Für die Kommission

Elżbieta BIEŃKOWSKA

Mitglied der Kommission


(1)  ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 243.

(2)  Der Antrag steht im Einklang mit Artikel 1 Absatz 1 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/1804 der Kommission vom 10. Oktober 2016 über die Durchführungsmodalitäten für die Anwendung der Artikel 34 und 35 der Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (ABl. L 275 vom 12.10.2016, S. 39).

(3)  ABl. C 69 vom 22.2.2019, S. 6.

(4)  Richtlinie 97/67/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 1997 über gemeinsame Vorschriften für die Entwicklung des Binnenmarktes der Postdienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der Dienstequalität (ABl. L 15 vom 21.1.1998, S. 14).

(5)  Siehe E-Mail der kroatischen Behörden vom 26. Februar 2019.

(6)  Rechtsakt der nationalen Umsetzung: Gesetz über die Postdienste (Kroatisches Amtsblatt Nr. 144/12, 153/13 und 78/15).

(7)  Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates vom 20. Januar 2004 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen („EG-Fusionskontrollverordnung“) (ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1).

(8)  Urteil vom 27. April 2016, Österreichische Post AG/ Kommission, T-463/14, EU:T:2016:243, Rn. 28.

(9)  Auf den von diesem Antrag betroffenen Märkten fungiert ausschließlich der Antragssteller als Auftraggeber im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie 2014/25/EU, der folglich den Vergabevorschriften unterliegt.

(10)  Durchführungsbeschluss 2013/154/EU der Kommission vom 22. März 2013 zur Ausnahme bestimmter Dienste des Postsektors in Ungarn von der Anwendung der Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (ABl. L 86 vom 26.3.2013, S. 22). Siehe auch die Entscheidung 90/456/EWG der Kommission vom 1. August 1990 betreffend die Erbringung internationaler Eilkurierdienstleistungen in Spanien (ABl. L 233 vom 28.8.1990, S. 19) und COMP/M.5152 vom 21. April 2009 — Posten AB/Post Danmark A/S; Beschluss der Kommission vom 30. Januar 2013 in der Sache COMP/M.6570 – UPS/TNT Express.

(11)  Rechtssache COMP/M.5152 — Posten AB/Post Danmark A/S vom 21. April 2009, Rn. 54.

(12)  Rechtssache COMP/M.5152 — Posten AB/Post Danmark A/S vom 21. April 2009, Rn. 66 und 74.

(13)  Siehe die E-Mail der kroatischen Behörden vom 26. Februar 2019 und die Website der kroatischen Regulierungsbehörde für Netzindustrien https://www.hakom.hr/default.aspx?id=859.

(14)  […] vertrauliche Angaben.

(15)  Siehe Antrag, S. 12, letzter Absatz.

(16)  Siehe Antrag, S. 13, zweite Grafik.

(17)  Die Angaben zu den Marktanteilen der Wettbewerber des Antragstellers in Bezug auf das Absatzvolumen liegen nicht vor.

(18)  Siehe Antrag, S. 13, zweite Grafik.

(19)  Siehe Antrag, S. 15, dritter Absatz.

(20)  Siehe Schreiben der kroatischen Regulierungsbehörde für Netzwirtschaft an den Antragsteller vom 29. Oktober 2018 (Anhang 6 des Antrags, S. 2, erster Absatz).

(21)  Siehe Fußnote 13.

(22)  Siehe Antrag, S. 21, letzte Grafik.

(23)  Siehe Antrag, S. 21, erste Grafik.

(24)  Die Angaben zu den Marktanteilen der Wettbewerber des Antragstellers in Bezug auf das Absatzvolumen liegen nicht vor.

(25)  Siehe Antrag, S. 22, erste Grafik.

(26)  Siehe Antrag, S. 23, Abschnitt 5.3.1.

(27)  Siehe Schreiben der kroatischen Regulierungsbehörde für Netzwirtschaft an den Antragsteller vom 29. Oktober 2018 (Anhang 6 des Antrags, S. 2, erster Absatz).

(28)  Rechtssache COMP/M.5152 – Posten AB/Post Danmark A/S.

(29)  Siehe Antrag, S. 30, erste Grafik.

(30)  Siehe Antrag, S. 28, erste Grafik.

(31)  Siehe Antrag, S. 29, erste Grafik.


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