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Document 32019D0920(01)

Beschluss des Rates vom 16. September 2019 zur Ernennung eines stellvertretenden Mitglieds (Rumänien) des Verwaltungsrates des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop)

ST/11301/2019/INIT

ABl. C 316 vom 20.9.2019, p. 3–4 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 31/03/2023

20.9.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 316/3


BESCHLUSS DES RATES

vom 16. September 2019

zur Ernennung eines stellvertretenden Mitglieds (Rumänien) des Verwaltungsrates des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop)

(2019/C 316/04)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/128 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Januar 2019 über die Errichtung eines Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop) und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 337/75 des Rates (1), insbesondere auf Artikel 4,

nach Kenntnisnahme der Kandidatenliste, die dem Rat von den Regierungen der Mitgliedstaaten sowie den Arbeitnehmer- und den Arbeitgeberverbänden vorgelegt wurden,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat mit seinen Beschlüssen vom 9. April 2019 (2) und 8. Juli 2019 (3) die Mitglieder und die stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrates des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung für den Zeitraum vom 1. April 2019 bis zum 31. März 2023 ernannt.

(2)

Die Regierung Rumäniens hat für einen zu besetzenden Sitz einen Kandidaten vorgeschlagen —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Zum stellvertretenden Mitglied des Verwaltungsrates des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop) wird für die Zeit bis zum 31. März 2023 ernannt:

REGIERUNGSVERTRETER

Land

Mitglied

Stellvertretendes Mitglied

Rumänien

 

Frau Felicia Ioana SĂNDULESCU

Artikel 2

Der Rat ernennt die noch vorzuschlagenden Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder zu einem späteren Zeitpunkt.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 16. September 2019.

Im Namen des Rates

Der Präsident

T. TUPPURAINEN


(1)  ABl. L 30 vom 31.1.2019, S. 90.

(2)  Beschluss des Rates vom 9. April 2019 zur Ernennung der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrates des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop) (ABl. C 136 vom 12.4.2019, S. 6).

(3)  Beschluss des Rates vom 8. Juli 2019 zur Ernennung eines litauischen Mitglieds und eines litauischen stellvertretenden Mitglieds des Verwaltungsrates des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop) (ABl. C 232 vom 10.7.2019, S. 5).


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