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Dokument 32019D0367

    Beschluss (EU) 2019/367 der Kommission vom 9. November 2018 über die Maßnahme SA.35065 (2016/C) (ehemals 2016/NN, 2012/FC) des Vereinigten Königreichs zugunsten MMD Shipping Services Ltd. (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2018) 7360) (Text von Bedeutung für den EWR.)

    C/2018/7360

    ABl. L 65 vom 6.3.2019, str. 3—18 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Status prawny dokumentu Obowiązujące

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2019/367/oj

    6.3.2019   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 65/3


    BESCHLUSS (EU) 2019/367 DER KOMMISSION

    vom 9. November 2018

    über die Maßnahme SA.35065 (2016/C) (ehemals 2016/NN, 2012/FC) des Vereinigten Königreichs zugunsten MMD Shipping Services Ltd.

    (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2018) 7360)

    (Nur der englische Text ist verbindlich)

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 108 Absatz 2 Unterabsatz 1,

    gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe a,

    nach Aufforderung der Beteiligten zur Stellungnahme gemäß den genannten Bestimmungen (1) und unter Berücksichtigung ihrer Stellungnahmen,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    1.   VERFAHREN

    (1)

    Am 10. April 2013 ging bei der Kommission eine Beschwerde ein, wonach der Stadtrat von Portsmouth (Portsmouth City Council, im Folgenden „PCC“) dem Unternehmen MMD Shipping Services Ltd. (im Folgenden „MMD“) angeblich rechtswidrige Beihilfen gewährt habe. Der Einreichung einer förmlichen Beschwerde gingen ein informelles Vorbringen des Beschwerdeführers vom 8. Juni 2012 und eine Sitzung vom 29. November 2012 voraus.

    (2)

    Die Kommission leitete die Beschwerde am 8. Mai 2013 an das Vereinigte Königreich weiter. Das Vereinigte Königreich übermittelte seine Stellungnahme am 1. Juli 2013. Am 10. Oktober 2013 forderte die Kommission zusätzliche ausführliche Informationen zu den mutmaßlichen Maßnahmen an. Das Vereinigte Königreich antwortete am 25. November 2013 und am 9. Dezember 2013.

    (3)

    Die Kommission traf am 10. April 2014 mit dem Beschwerdeführer zusammen und sandte diesem am 16. April 2014 eine nichtvertrauliche Fassung der Bemerkungen des Vereinigten Königreichs zur Stellungnahme zu. Am 12. November 2014 nahm der Beschwerdeführer Stellung.

    (4)

    Mit Schreiben vom 19. September 2016 setzte die Kommission das Vereinigte Königreich von ihrem Beschluss in Kenntnis, wegen der genannten Maßnahmen das Verfahren nach Artikel 108 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union einzuleiten. Das Vereinigte Königreich äußerte sich mit Schreiben vom 21. November 2016 zum Beschluss der Kommission zur Einleitung des Verfahrens.

    (5)

    Der Beschluss der Kommission zur Einleitung des Verfahrens (im Folgenden „Einleitungsbeschluss“), wurde im Amtsblatt der Europäischen Union (2) veröffentlicht. Die Kommission hat die Beteiligten zur Stellungnahme zu den genannten Maßnahmen aufgefordert.

    (6)

    Bei der Kommission gingen zwei Stellungnahmen von zwei Beteiligten — dem Beschwerdeführer und einem anonymen Beteiligten — ein. Die Kommission leitete die Stellungnahmen am 21. Januar 2017 an das Vereinigte Königreich weiter, und das Vereinigte Königreich erhielt Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Stellungnahme des Vereinigten Königreichs ging mit Schreiben vom 15. Februar 2017 ein.

    (7)

    Am 26. April 2017 fand ein Treffen zwischen der Kommission und dem Vereinigten Königreich statt. Im Anschluss an dieses Treffen übermittelte das Vereinigte Königreich mit Schreiben vom 12. Januar 2018 zusätzliche Informationen.

    (8)

    Am 18. April 2018 veranstaltete die Kommission eine Telefonkonferenz mit dem Vereinigten Königreich, woraufhin das Vereinigte Königreich mit Schreiben vom 5. und 22. Juni 2018 zusätzliche Informationen übermittelte.

    2.   AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG DER MAẞNAHME

    2.1.   Empfänger

    (9)

    Das Unternehmen MDD, das seit dem Jahr 2008 eine hundertprozentige Tochtergesellschaft des PCC ist, erbringt für Kunden im Hafen Portsmouth (Portsmouth International Port, im Folgenden „Hafen“), der ebenfalls im Eigentum des PCC steht und von diesem betrieben wird, Frachtumschlagsdienste (Stauerei, Lagerung und Vertrieb, insbesondere in Bezug auf frisches Obst und andere Frischeprodukte). MMD ist der größte Anbieter von Frachtumschlagsleistungen im Hafen mit einem langfristigen Leasingvertrag für die wichtigsten Umschlagufer. Der weitere Hafenbetrieb umfasst den Verkehr von Roll-on-/Roll-off-Fährschiffen und Kreuzfahrtschiffen.

    (10)

    MMD verzeichnet einen Jahresumsatz von rund 15 Mio. GBP und beschäftigt beinahe 200 Mitarbeiter. Vor dem Erwerb von MDD durch den PCC schrieb das Unternehmen mindestens seit dem Geschäftsjahr 2002/03 rote Zahlen. Nach dem Erwerb durch den PCC im Jahr 2008 waren die Geschäftsergebnisse von MMD dank der jährlichen Betriebssubventionen, die vom PCC gewährt wurden und ohne die MMD zwischen 2008 und 2016 einen Betriebsverlust verzeichnet hätte, weitgehend ausgeglichen. Das Geschäftsjahr 2016/17 war das erste Jahr, in dem MMD ganz ohne Betriebssubventionen vom PCC einen Gewinn erwirtschaftete (siehe Tabelle 1).

    2.2.   Vom Beschwerdeführer vorgebrachte mutmaßliche staatliche Beihilfemaßnahmen

    (11)

    In seiner Beschwerde aus dem Jahr 2013 führt der Beschwerdeführer eine Reihe von Maßnahmen an, die seiner Ansicht nach rechtswidrige und mit dem Binnenmarkt unvereinbare staatliche Beihilfen des PCC an MMD darstellen. Zu den mutmaßlichen Beihilfemaßnahmen gehören:

    Maßnahme 1: Erwerb von MMD durch den PCC im Jahr 2008 (im Folgenden „Maßnahme 1“);

    Maßnahme 2: Betriebssubventionen, die der PCC MMD jährlich gewährt hat (im Folgenden „Maßnahme 2“);

    Maßnahme 3: langfristige Darlehensfazilität, die der PCC MMD ab 2010 gewährt hat (im Folgenden „Maßnahme 3“);

    Maßnahme 4: Erwerb von zwei Kränen durch den PCC und die anschließende Überlassung dieser Kräne an MMD im Rahmen eines langfristigen Leasingverhältnisses in den Jahren 2010 und 2011 (im Folgenden „Maßnahme 4“);

    Maßnahme 5: Sicherheit für eine Überziehungsfazilität (im Folgenden „Maßnahme 5“).

    (12)

    In der ursprünglichen Beschwerde wurde allgemein geltend gemacht, dass der PCC nicht im Einklang mit dem Grundsatz des marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgebers gehandelt habe, da er MMD trotz seit 2008 anhaltender Verlustsituation als Verlustgeschäft erworben und finanziell unterstützt habe. Die Unterstützung, die der PCC MMD im November 2014 gewährt hat, wird auf insgesamt 17,3 Mio. GBP geschätzt. Ohne die anhaltende Unterstützung durch den PCC wäre MMD nicht in der Lage gewesen, am Markt zu bestehen. Dem Beschwerdeführer zufolge habe die anhaltende Unterstützung des PCC aus öffentlichen Mitteln MMD einen erheblichen wirtschaftlichen Vorteil verschafft und es dem Unternehmen ermöglicht, bestehenden sowie potenziellen Kunden Frachtumschlagsdienste zu ermäßigten Preisen anzubieten. Dies habe in der Folge zu einer Verfälschung des Wettbewerbs auf dem Markt für die Handhabung und Lagerung eingeführter Frischeprodukte geführt.

    2.2.1.   Maßnahme 1: Erwerb von MMD durch den PCC im Jahr 2008

    (13)

    Der PCC hat MMD zum Preis von 2,07 Mio. GBP von einem privaten Eigentümer erworben. Im Rahmen der Erstinvestition unterstützte der PCC MMD auch durch zusätzliche Kapitalinvestitionen in Höhe von 2,34 Mio. GBP in Form von Kapitalzuschüssen und beabsichtigte, Mittel in Höhe von insgesamt 1,443 Mio. GBP bereitzustellen, um die Verluste von MMD in den Geschäftsjahren 2008/09 und 2009/10 zu decken.

    (14)

    Entgegen den Behauptungen des Beschwerdeführers stellte die Kommission im Einleitungsbeschluss fest, dass der PCC mit dem Erwerb von MMD unter diesen Bedingungen im Einklang mit dem Grundsatz des marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgebers gehandelt hat und dass die Maßnahme 1 MMD daher keinen wirtschaftlichen Vorteil verschafft und keine staatliche Beihilfe darstellt. Darüber hinaus legten weder der Beschwerdeführer noch der anonyme Beteiligte zusätzliche Argumente oder Beweise im Hinblick auf die Maßnahme 1 vor. In Anbetracht dessen wird Maßnahme 1 in diesem Beschluss nicht bewertet.

    2.2.2.   Maßnahme 2: Betriebssubventionen, die der PCC MMD jährlich gewährt hat

    (15)

    Seit dem Erwerb im Jahr 2008 hat der PCC MMD Betriebssubventionen in Form von Geldtransfers gewährt, die als „sonstige betriebliche Erträge“ ausgewiesen wurden, was zu einer Erhöhung der Betriebserträge (und somit zu einer Verringerung der Betriebsverluste) geführt hat. Im Rahmen des ursprünglichen Investitionsfalls war vorgesehen, die Verluste von MMD nur in den ersten zwei Jahren und bis zu einem Gesamtbetrag von höchstens 1,443 Mio. GBP zu decken. Nach Ablauf des Geschäftsjahres 2009/10 hat der PCC jedoch weiterhin Betriebssubventionen gewährt, und die Betriebssubventionen, die bis 2016 gewährt worden waren, beliefen sich auf insgesamt 16,71 Mio. GBP (siehe Tabelle 1). Im Geschäftsjahr 2016/17 wurden keine Betriebssubventionen gewährt, und MMD verzeichnete in diesem Jahr einen Gewinn.

    Tabelle 1

    Betriebssubventionen, die der PCC MMD gewährt hat, und Gewinne/Verluste von MMD in den Geschäftsjahren 2008/09–2016/17

    (in Mio. GBP)

     

    08/09

    09/10

    10/11

    11/12

    12/13

    13/14

    14/15

    15/16

    16/17

    Betriebssubvention

    2,60

    3,30

    2,10

    1,20

    2,16

    1,44

    2,40

    1,51

    0

    Betriebsgewinn (ausschl. Betriebssubventionen)

    – 1,84

    – 2,92

    – 2,03

    – 1,09

    – 2,04

    – 1,24

    – 2,18

    – 1,26

    + 0,43

    Gesamtgewinn (ausschl. Betriebssubventionen)

    0,62

    – 2,92

    – 2,04

    – 1,07

    – 2,16

    – 1,37

    – 2,33

    – 1,47

    + 0,21

    Gesamtgewinn gemäß den Jahresberichten (d. h. einschl. Betriebssubventionen)

    + 3,22

    + 0,38

    + 0,06

    + 0,13

    0,00

    + 0,07

    + 0,07

    + 0,04

    + 0,21

    (16)

    Die Subventionen wurden in Form von Geldtransfers gewährt, um den jährlichen Handelsverlust von MMD zu decken. Der Beschwerdeführer macht geltend, dass MMD ohne diese fortdauernde finanzielle Unterstützung durch den PCC nicht rentabel gewesen wäre. Darüber hinaus habe der PCC keine angemessene Analyse dahingehend vorgenommen, ob die Gewährung zusätzlicher Subventionen an MMD wirtschaftlich gerechtfertigt war.

    2.2.3.   Maßnahme 3: langfristige Darlehensfazilität, die der PCC MMD ab 2010 gewährt hat

    (17)

    Im Jahr 2010 beschloss der PCC, MMD eine langfristige Darlehensfazilität (mit einer Laufzeit von bis zu 20 Jahren) in Höhe von 6,944 Mio. GBP zu gewähren. Der Zinssatz für die Darlehensfazilität beläuft sich auf 4,81 %, was den Fremdkapitalkosten des PCC zuzüglich einer Verwaltungsgebühr von 0,25 % entspricht. Zweck der Darlehensfazilität ist es, MMD in Bezug auf die Investitionsausgaben zu unterstützen. Die allgemeinen Bedingungen für die Darlehensfazilität sind in einem Darlehensvertrag zwischen dem PCC und MMD festgelegt, während für jede Inanspruchnahme des Darlehens zusätzliche Dokumente erforderlich sind (Angaben zu den Kapitalausgaben, die durch das Darlehen gedeckt werden sollen, finanzielle Bewertung der einzelnen Auszahlungen durch MMD und den PCC, entsprechende Dokumente über Sicherheiten). Zwischen 2010 und 2017 wurden im Rahmen dieser Fazilität insgesamt 5,7 Mio. GBP von MMD abgerufen.

    (18)

    Der Beschwerdeführer führt an, dass der PCC MMD mit der Darlehensfazilität eine langfristige Finanzierung zu Bedingungen gewährt habe, die MMD von einem gewöhnlichen kommerziellen Darlehensgeber nicht erhalten hätte. Ferner sei der Darlehensvertrag zwischen dem PCC und MMD nicht nur nicht unterzeichnet worden, sondern er beinhalte insbesondere keine Bestimmungen, die ein kommerzieller Darlehensgeber üblicherweise verlangen würde (etwa in Bezug auf Finanzkennzahlen oder Ausfallereignisse). Schließlich weist der Beschwerdeführer darauf hin, dass die vom PCC gewährte Finanzierung es MMD ermöglicht, in neue betriebliche Infrastrukturen und Vermögenswerte zu investieren, und dass sie dem Unternehmen somit einen Wettbewerbsvorteil verschafft. Der Beschwerdeführer vertritt daher die Auffassung, dass die langfristige Darlehensfazilität nicht zu Bedingungen gewährt worden sei, die entsprechend dem Grundsatz des marktwirtschaftlich handelnden Wirtschaftsbeteiligten annehmbar sind, und, da auch alle anderen Kriterien erfüllt sind, eine rechtswidrige staatliche Beihilfe darstelle.

    2.2.4.   Maßnahme 4: Erwerb von zwei Kränen durch den PCC und die anschließende Überlassung dieser Kräne an MMD im Rahmen eines langfristigen Leasingverhältnisses in den Jahren 2010 und 2011

    (19)

    Zur Unterstützung der Geschäftstätigkeit von MMD beschloss der PCC in den Jahren 2010 und 2011, zwei Hafenmobilkräne im Wert von jeweils rund 2,1 Mio. GBP zu erwerben und diese im Rahmen eines Betriebsüberlassungsvertrags mit einer Laufzeit von sieben Jahren an MMD zu überlassen. Die Monatsmiete pro Kran in Höhe von 16 000 GBP (über 190 000 GBP pro Jahr) wurde so berechnet, dass sich die vom PCC getätigte Investition über die erwartete Lebensdauer der Kräne (15 Jahre) amortisiert und gleichzeitig die eigenen Kapitalkosten des PCC (insgesamt zu einem effektiven Zinssatz von 4,46 % bzw. 4,62 %) gedeckt werden.

    (20)

    Auch wenn die Beschwerde keine spezifischen Argumente in Bezug auf diese besondere Maßnahme enthält, zählen der Erwerb und die Überlassung von Kränen zu den in der Beschwerde aufgeführten Finanzierungsmaßnahmen, durch die der PCC die Investitionen von MMD in neue Ausrüstung zu angeblich nicht marktkonformen Bedingungen unterstützt.

    2.2.5.   Maßnahme 5: Sicherheit für eine Überziehungsfazilität

    (21)

    Mit dem Erwerb wurde MMD unter das Dach der Bankbeziehung zwischen dem PCC und der Lloyds TSB Bank gebracht. Im Gegenzug verlangte Lloyds TSB eine zusätzliche Sicherheitsleistung von 1 Mio. GBP in bar. Im Mai 2009 wurde diese Sicherheitsleistung auf 1,2 Mio. GBP erhöht und im Frühjahr 2010 auf 0,55 Mio. GBP gesenkt. Im Jahr 2011 wurde diese Sicherheitsleistung an die Lloyds TSB Bank durch eine vom PCC an die Bank zu leistende Garantie für eine monatliche Überziehungsfazilität von 1 Mio. GBP zugunsten von MMD ergänzt.

    (22)

    Die Sicherheitsleistung und in der Folge auch die Garantie wurden von der Lloyds TSB Bank zur Deckung der üblichen Handelsgeschäfte von MMD sowie als Sicherheit für Zahlungen gefordert, die die Bank im Auftrag von MMD leistet (z. B. CHAPS- oder BACS-Zahlungen, Zollausgleichseinrichtungen und Firmenkreditkarten). Lloyds TSB Bank kann die Sicherheitsleistung bzw. die Garantie in Anspruch nehmen, falls MMD seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Bank nicht nachkommt.

    (23)

    In der Beschwerde wird die Sicherheit für eine Überziehungsfazilität als eine der Maßnahmen angeführt, die eine fortdauernde finanzielle Unterstützung seitens des PCC an MMD darstellen, durch die MMD einen angeblich unrechtmäßigen wirtschaftlichen Vorteil erhält.

    2.3.   Gründe für die Einleitung des Verfahrens

    2.3.1.   Maßnahme 2: Betriebssubventionen, die der PCC MMD jährlich gewährt hat

    (24)

    Im Einleitungsbeschluss äußerte die Kommission Bedenken, dass die fortdauernde Unterstützung für MMD durch jährliche Betriebssubventionen möglicherweise nicht mit dem Grundsatz des marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgebers im Einklang steht. Die Unterstützung, die der PCC in Form von Betriebssubventionen gewährt hat, ging weit über den im ursprünglichen Investitionsfall vorgesehenen Zeitraum und Betrag hinaus (16,71 Mio. GBP über acht Jahre gegenüber den ursprünglich geplanten 1,44 Mio. GBP über zwei Jahre), sodass die Befürchtung bestand, dass diese Barzuwendungen als kurzfristige und vorübergehende Unterstützung für die Umstrukturierung des Unternehmens angesehen werden könnten.

    (25)

    Darüber hinaus zeigte sich bereits im ersten Geschäftsjahr 2008/09, dass die ursprünglichen Finanzprognosen nicht eintreten würden. Des Weiteren wurde zwar nachweislich eine angemessene wirtschaftliche Analyse im Hinblick auf den Erwerb von MMD vorgenommen, es lagen jedoch, wenn überhaupt, nur wenige Belege dafür vor, dass für die einzelnen zusätzlich gewährten Betriebssubventionen eine angemessene Analyse durchgeführt wurde, durch die sie wirtschaftlich gerechtfertigt worden wären.

    (26)

    Das Argument, dass die Subventionen und die Ertragsbeiträge von MMD an den PCC, die bei einer Einstellung des Betriebs von MMD verloren gehen würden, nahezu ausgeglichen seien, wurde als falsch angesehen, da es keine Anhaltspunkte dafür gab, dass, im Falle der Liquidation von MMD, die von MMD genutzten Hafenanlagen (Kais, Lager usw.) ungenutzt blieben oder es zu einem vollständigen Verlust der Leasingeinnahmen und der an den PCC gezahlten Tonnageabgaben käme.

    (27)

    Schließlich gab es keine Hinweise darauf, dass der PCC seine fortdauernde Unterstützung gegen alternative Szenarien (etwa die Liquidation von MMD) abgewogen hatte, um nachzuweisen, dass es sich während des gesamten Zeitraums tatsächlich um die wirtschaftlich günstigste Option handelte.

    2.3.2.   Maßnahme 3: langfristige Darlehensfazilität, die der PCC MMD ab 2010 gewährt hat

    (28)

    Angesichts des Umstands, dass MMD ohne die Betriebssubventionen des PCC über mehrere Jahre hinweg keine Rentabilität erzielen konnte, äußerte die Kommission im Einleitungsbeschluss Bedenken dahingehend, ob die Darlehensbedingungen den Ausfallrisiken von MMD entsprachen. Es erschien zweifelhaft, dass ein privater Gläubiger, nicht einmal in Position einer Muttergesellschaft, ein solches Darlehen gewährt hätte, ohne angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um die Tochtergesellschaft von ihren finanziellen Schwierigkeiten zu befreien.

    (29)

    Die Bedenken hinsichtlich der Marktbedingungen der Darlehensfazilität wurden auch durch die Mitteilung der Kommission über Referenzzinssätze aus dem Jahr 2008 bestätigt, wonach der Marktzins für ein Unternehmen in Schwierigkeiten (ohne die fortdauernde Unterstützung des PCC hätte MMD fast sicher als ein Unternehmen in Schwierigkeiten gegolten), selbst unter der Annahme einer hohen Besicherung (für die keine Belege vorliegen), 5,48 % für das Jahr 2011 und zwischen 5,46 % und 5,74 % für das Jahr 2012 betragen hätte. Ohne Besicherung hätte der Zinssatz mehr als 11 % betragen.

    (30)

    Der vom Vereinigten Königreich vorgelegte Darlehensvertrag war relativ allgemein gehalten und entbehrte einiger normalerweise erforderlicher Standardklauseln (etwa in Bezug auf Finanzkennzahlen oder Ausfallereignisse).

    2.3.3.   Maßnahme 4: Erwerb von zwei Kränen durch den PCC und die anschließende Überlassung dieser Kräne an MMD im Rahmen eines langfristigen Leasingverhältnisses in den Jahren 2010 und 2011

    (31)

    Da die Maßnahme in ihrer Wirkung große Ähnlichkeit mit der vorstehend analysierten langfristigen Darlehensfazilität hat (Finanzierung der Investitionsausgaben von MMD auf der Grundlage der Fremdkapitalkosten des PCC), waren die im Einleitungsbeschluss zum Ausdruck gebrachten Bedenken analog zu denen im Zusammenhang mit der langfristigen Darlehensfazilität.

    2.3.4.   Maßnahme 5: Sicherheit für eine Überziehungsfazilität

    (32)

    Gemäß dem Einleitungsbeschluss scheinen die vom Vereinigten Königreich vorgelegten Dokumenten zur Analyse des Erwerbs von MMD nicht der erhöhten Barsicherheit des PCC Rechnung zu tragen. Selbst wenn das Argument, dass eine solche Sicherheit implizit vorgesehen war, akzeptiert werden sollte, liegen keine Belege dafür vor, dass der PCC eine anschließende Analyse seines fortdauernden finanziellen Engagements vorgenommen hat. Trotz der anhaltenden Verluste von MMD leistete der PCC die Sicherheit für die Umlaufmitteldarlehen von MMD ganz einfach weiter.

    (33)

    Die Kommission gab im Einleitungsbeschluss somit zu bedenken, dass diese Fazilitäten von MMD ohne Unterstützung des PCC erworben werden könnten, und gleichzeitig schien es unwahrscheinlich, dass eine private Muttergesellschaft in derselben Situation eine solche finanzielle Unterstützung fortgesetzt hätte, ohne angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um die Tochtergesellschaft von ihren finanziellen Schwierigkeiten zu befreien.

    3.   STELLUNGNAHMEN DER BETEILIGTEN

    3.1.   Stellungnahme des Beschwerdeführers

    (34)

    Der Beschwerdeführer unterstützt in seiner Stellungnahme zwar den Einleitungsbeschluss, behält sich jedoch seinen Standpunkt in Bezug auf die Schlussfolgerung betreffend die Maßnahme 1 vor, ohne zusätzliche Argumente oder Beweise bezüglich dieser Maßnahme vorzulegen. In Bezug auf die Maßnahmen 2 bis 5 verwies der Beschwerdeführer auf sein früheres Vorbringen und bekräftigte — ohne zusätzliche Nachweise oder Argumente in seiner Stellungnahme zu liefern — seine Überzeugung, dass es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass der PCC nach vernünftigem Ermessen zu dem Schluss hätte kommen können, dass seine finanzielle Unterstützung jemals eine angemessene Rendite erzielen würde. Der Beschwerdeführer forderte die Kommission daher auf, zu dem Schluss zu gelangen, dass die Maßnahmen 2 bis 5 mit dem Binnenmarkt unvereinbare Beihilfen darstellen, die es zurückzufordern gilt.

    3.2.   Stellungnahme eines anonymen Beteiligten

    (35)

    Der anonyme Beteiligte unterstützte die vorläufige Analyse im Einleitungsbeschluss und vertrat die Auffassung, dass die Maßnahmen 2 bis 5 eindeutig staatliche Beihilfen für MMD darstellten, mit denen der PCC ein chronisch ineffizientes und unrentables Unternehmens dauerhaft unterstützte. Ohne die andauernde Unterstützung wäre MMD schon längst insolvent geworden und hätte seine Geschäftstätigkeit aufgeben müssen. Der anonyme Beteiligte übermittelte keine Anmerkungen zur Maßnahme 1.

    (36)

    Der anonyme Beteiligte war der Auffassung, dass der PCC nicht als marktwirtschaftlich handelnder Kapitalgeber gehandelt habe, da er weiterhin Finanzmittel für MMD zur Verfügung gestellt hat, ohne eine sinnvolle oder erfolgreiche Umstrukturierung von MMD sicherzustellen, um die Probleme des Unternehmens zu lösen. Er machte geltend, dass kein marktwirtschaftlich handelnder Kapitalgeber ein scheiterndes Unternehmen erworben und über viele Jahre hinweg weiter finanziert hätte, ohne Reformen zur Behebung der finanziellen Probleme umzusetzen.

    (37)

    In Bezug auf die Betriebssubventionen (Maßnahme 2) stimmte der anonyme Beteiligte dem Einleitungsbeschluss zu und betonte, dass der PCC die jährlichen Betriebsverluste von MDD ausgeglichen habe, ohne eine angemessene Bewertung durchzuführen. Auch in Bezug auf die Maßnahmen 3 und 4 schloss sich der anonyme Beteiligte dem Einleitungsbeschluss an und brachte vor, dass MMD ohne die Unterstützung des PCC keine Finanzierung zu vergleichbaren Konditionen erhalten hätte. Schließlich stimmte er zu, dass die Maßnahme 5 MMD zudem einen unrechtmäßigen Vorteil verschafft habe, den das Unternehmen von einem marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgeber nicht erhalten hätte.

    (38)

    Der anonyme Beteiligte bestätigt daraufhin die vorläufige Einschätzung im Einleitungsbeschluss, dass diese Beihilfemaßnahmen nicht einmal die Grundvoraussetzungen für die Gewährung von mit dem Binnenmarkt vereinbaren Rettungs- oder Umstrukturierungsbeihilfen erfüllen.

    (39)

    Der anonyme Beteiligte betont ferner, dass diese Subventionen erhebliche Auswirkungen auf den Wettbewerb gehabt hätten, da es sich bei dem Sektor Umschlagsdienste in Bezug auf Frischeprodukte um einen von intensivem Wettbewerb gekennzeichneten Markt mit niedrigen Margen handele, in dem legitime Wirtschaftsbeteiligte, die keine Beihilfen erhalten, gegenüber Wirtschaftsbeteiligten, die durch unzulässige staatliche Beihilfen unterstützt werden, besonders benachteiligt sind. Er macht ferner geltend, dass MMD zwecks Kundengewinnung und -bindung Umschlagsdienste angeblich unter Marktpreisen (sowie angeblich kostenlose Lagerung) anbietet. Die Beihilfe habe somit nicht nur bestimmten Wettbewerbern geschadet, sondern sich auch nachteilig auf die Marktvorgänge insgesamt ausgewirkt.

    (40)

    Dementsprechend forderte der anonyme Beteiligte die Kommission auf, die Rückforderung der unzulässigen und mit dem Binnenmarkt unvereinbaren Beihilfen, die MMD gewährt worden waren, anzuordnen.

    4.   STELLUNGNAHME DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS

    4.1.   Stellungnahme des Vereinigten Königreichs zum Einleitungsbeschluss

    (41)

    In seiner Stellungnahme zum Einleitungsbeschluss hat das Vereinigte Königreich gegen die vorläufige Feststellung der Kommission, dass die Maßnahmen 2 bis 5 möglicherweise staatliche Beihilfen darstellen, Einwände erhoben und zusätzliche Argumente zur Untermauerung seiner Behauptung vorgebracht, dass alle Maßnahmen mit dem Grundsatz des marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgebers vereinbar seien. Darüber hinaus wurden zahlreiche zusätzliche Ex-ante-Nachweise zur Stützung der Behauptung vorgelegt.

    (42)

    Das Vereinigte Königreich führte insbesondere an, dass die Entscheidung des PCC, MMD in den Jahren nach 2008 entweder mit Betriebssubventionen oder auf andere Weise zu unterstützen, kommerziell motiviert gewesen sei und auf einer begründeten Einschätzung der potenziellen Vorteile und Risiken beruhe. Dabei wurden die zahlreichen zusammenhängenden Größenvorteile und Synergien der Aufrechterhaltung des gewerblichen Betriebs einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft, deren Tätigkeiten durch Gesetz und Politik auf hafenbezogene Tätigkeiten beschränkt sind, berücksichtigt. Das Vereinigte Königreich macht geltend, dass die fortdauernde Unterstützung an MMD im Hinblick auf ihre wirtschaftliche Rechtfertigung fortlaufend gegen alle, für dieses beschränkte Grundstück verfügbaren angemessenen Alternativen abgewogen worden sei.

    (43)

    Das Vereinigte Königreich argumentierte, dass der PCC seine Investitionen in das Unternehmen einer genauen Finanzkontrolle unterzogen habe und dass die Behauptung der Kommission, der PCC sei den allzu optimistischen Prognosen der Geschäftsleitung von MDD „blind“ gefolgt, daher falsch sei. Der PCC habe seinen obersten Finanzbeauftragten zum Direktor von MMD ernannt, um die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens zu überwachen, eine „angemessene finanzielle Kompetenz“ zu gewährleisten und sicherzustellen, dass der PCC seinen gesetzlichen Pflichten im Bereich Finanzmanagement ordnungsgemäß nachkommt. Wie aus den internen Dokumenten, die dem Vorbringen des Vereinigten Königreichs beigefügt sind, hervorgeht, hätten die Mitglieder des PCC regelmäßig geprüft, ob die Gründe für den Erwerb des Unternehmens im Jahr 2008 weiterhin die Rechtfertigung für eine weitere Unterstützung darstellen. Darüber hinaus hat der PCC wie jeder andere marktwirtschaftlich handelnde Wirtschaftsbeteiligte mit Anteilen an einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft mit begrenztem Spielraum für alternative Zwecke und einer Vielzahl verbundener Einsparungen in der Lieferkette mit dem Ziel gehandelt, den Wert des Grundstücks zu erhöhen und nachhaltige Erträge für sich selbst zu erzielen.

    (44)

    Wie alle hafenbezogenen Geschäfte sei auch das Hauptgeschäft von MMD (Frachtumschlagsdienste in Bezug auf frisches Obst) schwankend und auf kurze Sicht anfällig für Verluste/Gewinne einzelner Kunden. In den ersten Jahren nach 2008 sei das Unternehmen mit unvorhersehbaren Problemen konfrontiert gewesen. Die finanzielle Leistungsfähigkeit von MMD hätte sich jedoch — wenn auch langsamer als erwartet — durch Neukundengewinnung und ein (im Business Case aus dem Jahr 2008 in Bezug auf den Erwerb von MMD festgelegtes und im Rahmen der zukunftsgerichteten Geschäftspläne von MMD aktualisiertes) aktives Umstrukturierungsprogramm, das zu Kostensenkungen sowie zur Straffung des Unternehmens und somit zur Erhöhung seiner Wettbewerbsfähigkeit beigetragen habe, erheblich verbessert.

    (45)

    Das Vereinigte Königreich weist ferner darauf hin, dass der PCC zudem einen stark frequentierten Fährhafen besitzt und betreibt, der an das Grundstück von MMD angrenzt. Der PCC kann und wird Synergien zwischen den beiden Unternehmen zugunsten des Fährhafens nutzen; so kann der PCC gewerblichen Fährenbetreibern zum Beispiel die Stauerleistungen von MMD für den kommerziellen Frachtumschlag anbieten. Dies hat zur Neubelebung des Fährhafens beigetragen.

    (46)

    Darüber hinaus bezieht der PCC ein Einkommen von MMD in Form von Mieterträgen, Tonnageabgaben, Lotsengebühren und sonstigen Einkünften. Auch wenn dies an sich nicht unbedingt eine fortdauernde Unterstützung des Unternehmens auf lange Sicht rechtfertigt, führt das Vereinigte Königreich an, dass es für den PCC angemessen sei, diese Einkommensströme bei der Beurteilung der allgemeinen kommerziellen Rationalität zu berücksichtigen, damit der PCC seine Unterstützung fortsetzen kann.

    (47)

    Das Vereinigte Königreich betont ferner, dass bei verschiedenen Gelegenheiten mögliche Alternativen zu den fortgesetzten Tätigkeiten von MMD mit Unterstützung des PCC in Betracht gezogen und im Hinblick auf ihre wirtschaftlichen Vorteile mit dem Status quo verglichen worden seien.

    (48)

    Erstens ziehe der PCC seit 2008 zwar eine Ausweitung der Geschäftstätigkeit von MMD auf alternative Frachten in Erwägung, aus verschiedenen logistischen Gründen gebe es jedoch keine alternativen Tätigkeiten, die eher zu einer Verbesserung der finanziellen Leistungsfähigkeit von MMD beitragen würden (3).

    (49)

    Zweitens habe der PCC zwar die Alternative der Liquidation des Unternehmens und des Rückerwerbs des Grundstücks für alternative Zwecke geprüft (z. B. im Rahmen der Erörterungen betreffend die Sache zur Fortsetzung der Investitionen im Jahr 2013 — siehe Erwägungsgrund 57), zahlreiche Faktoren hätten allerdings gegen diese Option gesprochen:

    a)

    Das Grundstück sei mit 7,7 Hektar relativ klein und aufgrund seiner Lage (zwischen dem Fährhafen und der Militärwerft) für viele andere Zwecke ungeeignet;

    b)

    Das Grundstück befinde sich auf zurück gewonnenem Land und sei stark kontaminiert. Daher sei es äußerst unwahrscheinlich, dass es für eine alternative Gewerbe- oder Wohnbebauung genutzt werden könnte;

    c)

    Das Grundstück sei im Rahmen des Planungssystems für den Hafenbetrieb vorgesehen, und es sei unwahrscheinlich, dass die lokale Planungsbehörde einen Grund zur Erteilung einer Planungsgenehmigung für alternative Zwecke sieht;

    d)

    Der PCC müsste eine gesetzliche Erlaubnis einholen, um die Kaianlagen zu schließen und das Grundstück für alternative gewerbliche Zwecke zu nutzen; solch eine Erlaubnis zu erhalten sei jedoch äußerst schwierig, sodass der PCC die mittel- und langfristige Rentabilität der Liegenschaft in den Blick nehmen muss;

    e)

    Das von MMD genutzte Grundstück liege in einem begrenzten Gesamtareal betriebsfähiger Hafenflächen. Demnach sei der PCC (angesichts der potenziellen Notwendigkeit einer zukünftigen Erweiterung oder Anpassung des Hafens) aus wirtschaftlichen Gründen gezwungen, gewerbliche Hafentätigkeiten aufrecht zu erhalten.

    (50)

    Im Zusammenhang mit diesen Einschränkungen argumentiert das Vereinigte Königreich, dass der PCC motiviert sei, durch Investitionen in MMD als nachhaltigen und rentablen Mieter die beste Rendite auf das Grundstück zu erzielen.

    (51)

    Um seine Behauptungen zu unterstützen, legte das Vereinigte Königreich zudem Kopien eines Wirtschaftsmodells vor, das der PCC erstellt hat, um seine Investitionen in MMD zu bewerten sowie verschiedene verfügbare Optionen zu analysieren und ihre wirtschaftlichen Vorteile zu berechnen. Dieses Modell sei regelmäßig aktualisiert worden, um der Leistungsfähigkeit von MMD, sich verändernder Marktbedingungen, Aussichten usw. Rechnung zu tragen, und die wirtschaftliche Rationalität der weiteren Unterstützung für MMD in Form von Betriebssubventionen und anderen Finanzierungen sei somit regelmäßig anhand anderer alternativer Optionen überprüft worden. Das Vereinigte Königreich erklärte, dass ihm nicht alle früheren Versionen dieses Modells für einzelne Jahre vorlägen, da es sich um eine einzige Excel-Datei handele, die ständig aktualisiert werde, ohne dass vorherige Ergebnisse archiviert werden. Es bestätigte jedoch, dass das Modell konsequent als Grundlage für die Entscheidung herangezogen worden sei, ob es wirtschaftlich sinnvoll ist, MMD weiterhin zu unterstützen, oder ob eine andere Alternative gewählt werden sollte. Es wurden zwei Arbeitsversionen des Modells von Mai/Juni 2013 vorgelegt, die in den Akten zu finden waren.

    (52)

    Unter Abwägung all dieser Faktoren vertrete der PCC die Auffassung, dass es mittel- bis langfristig wirtschaftlich vorteilhafter sei, das Unternehmen weiterhin zu unterstützen und die verschiedenen Umstrukturierungsmaßnahmen durchzuführen, um MMD wieder rentabel zu machen. Das Vereinigte Königreich betont, dass es starke wirtschaftliche Gründe gebe, die für die Unterstützung des Unternehmens sprechen. MMD sei für den Umschlag von Frischeprodukten von Erzeugern aus dem Süden günstig positioniert und gehöre zu den wenigen Häfen, die über das notwendige Fachwissen und die Fähigkeit verfügen, Frischeprodukte im Kühlschiffsverkehr zu befördern. Das Unternehmen habe sich erfolgreich an die Trends bei neuen Schiffstypen angepasst, wodurch einige bedeutende Neukunden gewonnen werden konnten. Durch die Investitionen in den spezialisierten Umschlag von frischem Obst und Gemüse (Kühllagerung, Kräne und Transport) werde sichergestellt, dass die Wettbewerbsfähigkeit von MDD als führender Eingangsort für Einführer von frischem Obst erhalten bleibt.

    (53)

    Ferner unterstreicht das Vereinigte Königreich, dass die positiven Finanzergebnisse von MMD im Geschäftsjahr 2016/17 eine deutliche Verbesserung der finanziellen Leistungsfähigkeit erkennen lassen und frühere Annahmen bekräftigen, dass MMD auch ohne fortdauernde Betriebssubventionen zu einem rentablen Geschäft werden kann.

    (54)

    Schließlich weist das Vereinigte Königreich darauf hin, dass die Kommission zur Beantwortung der Frage, ob die Maßnahmen 2 bis 5 mit dem Grundsatz des marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgebers im Einklang stehen, prüfen müsse, ob ein privater Anteilseigner in der Position des PCC Gründe dafür gehabt hätte, das Unternehmen unter diesen Umständen weiter zu unterstützen. Dies erfordere statt einer Ex-post-Bewertung eine Ex-ante-Bewertung auf der Grundlage der dem PCC zum jeweiligen Zeitpunkt vorliegenden Informationen. Der PCC habe sich davon überzeugt, dass all seine Unterstützungsmaßnahmen angemessen berücksichtigt und in Bezug auf den wahrscheinlichen Nutzen und das wahrscheinliche Risiko abgewogen wurden. An keiner Stelle habe der PCC nach dem Ersterwerb von MMD nichtwirtschaftliche Kriterien (z. B. lokale Beschäftigung, Umweltrisiko oder Regionalpolitik) in seine finanziellen Bewertungen von MMD einbezogen. Er habe sich zu jeder Zeit so verhalten, wie sich ein privater Anteilseigner unter ähnlichen Umständen verhalten hätte.

    (55)

    Im Anschluss an ein Treffen mit der Kommission am 26. April 2017 legte das Vereinigte Königreich weitere Einzelheiten zur Entwicklung der Geschäftslage von MMD während des gesamten betreffenden Zeitraums vor und gab den Kenntnisstand des PCC zum Zeitpunkt der Gewährung der einzelnen Unterstützungsmaßnahmen an. Innerhalb eines jeden Jahres seien die wichtigsten Ereignisse, die sich auf die finanzielle Leistungsfähigkeit von MMD ausgewirkt haben, als Beweis dafür angesehen worden, dass sich der PCC eben nicht „blind“ auf ungestützte, allzu optimistische Prognosen der Geschäftsleitung von MDD verlassen hat. Das Vereinigte Königreich macht vielmehr geltend, dass aus den Beweisen eindeutig hervorgehe, dass sich ergebende Probleme im Zuge der schrittweisen Wiederherstellung der Rentabilität des Unternehmens auf robuste, geschäftsorientierte Weise von der Geschäftsleitung von MDD angegangen worden seien, wobei der PCC zu Zeiten wichtiger Entscheidungen für eine insgesamt geeignete Überwachung gesorgt habe.

    (56)

    Dieses Vorbringen des Vereinigten Königreichs wurde durch zusätzliche aus der gleichen Zeit stammende Nachweise dieser wirtschaftlichen und kommerziellen Ex-ante-Bewertungen durch MMD und den PCC ergänzt. Darüber hinaus erläuterte das Vereinigte Königreich, dass viele der internen Briefings an den PCC bezüglich MMD mündlich und nicht schriftlich erfolgt seien und daher nicht schriftlich belegt werden könnten. Das Vereinigte Königreich ist jedoch der Ansicht, dass die vorgelegten Dokumente ausreichende Nachweise dafür enthielten, dass der PCC seit dem Erwerb von MMD im Jahr 2008 vernünftige, unternehmenspolitisch motivierte Entscheidungen in Bezug auf MMD getroffen hat.

    (57)

    Darüber hinaus werde in dem zusätzlichen Vorbringen auch darauf hingewiesen (und mit einschlägigen Dokumenten belegt), dass es im relevanten Zeitraum eine Reihe von Fällen gegeben habe, in denen der PCC alternative Vorschläge geprüft hat:

    Im Jahr 2011 sei das Unternehmen Condor Logistics an den PCC herangetreten, um über den Kauf von MMD zu verhandeln. Der PCC habe mit Condor Logistics Gespräche über eine vollständige oder teilweise Veräußerung von MMD aufgenommen und diese Geschäftsmöglichkeit aufgeschlossen geprüft; die Gespräche seien jedoch eingestellt worden, da Condor Logistics seinen Frachtdienst im Oktober 2012 eingestellt hat;

    Am 30. Oktober 2012 sei der der PCC zusammengetreten, um eingehender zu erörtern, ob er weiterhin Eigentümer von MMD bleiben soll oder ob MMD veräußert bzw. geschlossen werden sollte oder nicht;

    In einem internen Papier der Geschäftsleitung von MMD vom 21. Juni 2013 sei die Möglichkeit der Veräußerung des Geschäfts bzw. der Nutzung des Grundstücks für alternative Zwecke geprüft worden;

    Im Oktober 2013 habe der PCC eine umfassende Bewertung der alternativen Optionen für MMD auf der Grundlage einer dokumentierten Bewertung der wirtschaftlichen Aussichten, die die einzelnen Optionen MMD bieten, vorgenommen;

    Im Geschäftsjahr 2014/15 habe der PCC einen Vorschlag geprüft, das Grundstück von MMD für den Bau von Windkraftanlagen zur Stromerzeugung zu nutzen. Es sei jedoch keine Baugenehmigung erteilt worden und das Vorhaben konnte somit nicht fortgesetzt werden;

    Im Geschäftsjahr 2015/16 […] (*1).

    (58)

    Im Anschluss an eine Telefonkonferenz vom 18. April 2018 legte das Vereinigte Königreich schließlich zusätzliche aus der gleichen Zeit stammende Belege für die wirtschaftlichen Ex-ante-Bewertungen verschiedener verfügbarer Optionen sowie eine ausführliche Erläuterung der Methodik des zugrunde liegenden Wirtschaftsmodells vor.

    4.2.   Stellungnahme des Vereinigten Königreichs zu den Bemerkungen der Beteiligten

    (59)

    In Bezug auf die Bemerkungen des Beschwerdeführers wies das Vereinigte Königreich darauf hin, dass dieser die Behauptungen über die angeblichen staatlichen Beihilfen im Einleitungsbeschluss lediglich wiederhole, ohne konkrete Anmerkungen oder Beweise zu unterbreiten. Daher verwies das Vereinigte Königreich zu diesem Punkt auf seine Stellungnahme zum Einleitungsbeschluss.

    (60)

    Auch in Bezug auf die Stellungnahme des anonymen Beteiligten wies das Vereinigte Königreich darauf hin, dass dieser in den meisten Bemerkungen lediglich die Behauptungen des Einleitungsbeschlusses wiederhole, ohne konkrete Anmerkungen oder Beweise zu unterbreiten. Das Vereinigte Königreich äußerte sich jedoch zu drei spezifischen Punkten, die von dem anonymen Beteiligten angeführt wurden.

    (61)

    Erstens erhob das Vereinigte Königreich Einwände gegen die Behauptung, dass sich der PCC damit zufrieden gegeben habe, die Verluste von MMD zu decken, ohne zu versuchen, das Unternehmen umzustrukturieren oder zu reformieren. Wie vom Vereinigten Königreich bereits in seiner Stellungnahme zum Einleitungsbeschluss dargelegt, habe der PCC zusammen mit der Geschäftsleitung von MMD eine Reihe von Maßnahmen zur Umstrukturierung des Unternehmens, zur Kostensenkung, zur Verbesserung der Effizienz und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens ergriffen. Diesen Maßnahmen umfassten Folgendes:

    Einigung auf einen neuen Arbeitsvertrag mit den Gewerkschaften für eine flexiblere und effizientere Belegschaft (mit dem Ziel, die jährlichen Arbeitskosten um rund 250 000 GBP zu senken);

    Modernisierung der Anlagen für den Containerumschlag und der Lagereinrichtungen, um der Nachfrageentwicklung Rechnung zu tragen;

    Einstellung und Auslagerung des Transportgeschäfts von MMD, damit sich das Unternehmen auf sein Kerngeschäft konzentrieren kann (während durch den Vertrag mit dem externen Transportunternehmen voraussichtlich zusätzliche Einnahmen aus der Lagervermietung und Gewinnbeteiligung in Höhe von rund [50 000-150 000] GBP erzielt würden);

    Verbesserungen bei der EDV-Infrastruktur (z. B. ein neues „Track and Trace“-Computersystem oder ein System zur Fahrzeugbuchung) sowie bei anderen Infrastrukturen (z. B. Leistungsverbesserer für Kühlvorrichtungen, mit denen sich jährlich 30 000 GBP an Stromkosten einsparen lassen; Solaranlagen zur Installation auf dem Dach, mit denen die Stromkosten um schätzungsweise rund 230 000 GBP pro Jahr gesenkt werden können; oder die Installation von LED-Leuchten, die voraussichtlich zu Einsparungen bei den jährlichen Stromkosten von rund 70 000 GBP führen), die zur Erhöhung der finanziellen Leistungsfähigkeit beigetragen haben;

    Investitionen zur Einhaltung von Qualitätsstandards und Akkreditierungen (ISO 9001, OHSAS 18001, Status des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten oder 360 Quality Code);

    Schaffung zusätzlicher Lagerflächen;

    Änderungen im Vorstand von MMD zur Verbesserung der finanziellen Rechenschaftspflicht.

    (62)

    Der Umstrukturierungsplan sei Teil des ursprünglichen Business Case für den Erwerb von MMD im Jahr 2008 gewesen, und der PCC habe regelmäßig mündlich und schriftlich über die Fortschritte von MMD hinsichtlich der Umsetzung des Umstrukturierungsprogramms berichtet. Somit habe sich der PCC als privater Wirtschaftsbeteiligter verhalten, indem er die notwendigen geschäftlichen Veränderungen vorgenommen habe, damit das Unternehmen seine Leistung verbessern und wettbewerbsfähiger werden kann. Diese Maßnahmen seien in den vom Vereinigten Königreich als Beweis vorgelegten internen Ex-ante-Dokumenten vom PCC und von MMD gut dokumentiert.

    (63)

    Zweitens wies das Vereinigte Königreich die Behauptung zurück, MMD hätte zwecks Gewinnung und Bindung von Kunden für Frischeprodukte Umschlagsdienste unter Marktpreisen und sogar kostenlose Lagerung angeboten. Der anonyme Beteiligte habe keine Beweise vorgelegt, um diese Behauptungen zu untermauern, sondern lediglich darauf hingewiesen, dass behauptet werde, dass MMD unter dem Marktniveau liegende Preise anbietet, ohne anzugeben, wer diese Behauptung angestellt hat. Nach Auffassung des Vereinigten Königreichs seien diese Behauptungen unbegründet, da die Preise von MMD die von anderen Häfen angebotenen Tarife widerspiegelten und in der Tat oft über den Preisen der Konkurrenz lägen. Das Vereinigte Königreich habe Nachweise dafür vorgelegt, dass die Preise von MMD in Wirklichkeit nach dem Erwerb durch den PCC im Jahr 2008 nicht gesenkt wurden. Ganz im Gegenteil — die Palettenpreise seien in diesem Zeitraum um beinahe […] % gestiegen. Auch wenn es in Bezug auf die Preise der einzelnen Häfen an Transparenz mangele, hätten einige Kunden während der Preisverhandlungen mit MMD die ihnen von anderen Häfen angebotenen Preise angegeben. Aus diesen Preisen gehe hervor, dass die Preise von MMD die Marktpreise anderer Häfen widerspiegeln. Desgleichen wies das Vereinigte Königreich die Behauptung zurück, dass MMD seinen Kunden kostenlose Lagerung anbiete.

    (64)

    Drittens wies das Vereinigte Königreich die Behauptung zurück, dass Frischeprodukte infolge rechtswidriger staatlicher Beihilfen für Wirtschaftsbeteiligte, die keine Beihilfe erhalten, viel weniger attraktiv geworden seien. Auch für diese Behauptung lägen keine Nachweise vor, und wie in der Stellungnahme des Vereinigten Königreichs zum Einleitungsbeschluss erwähnt, investierten andere Häfen wie Dover weiterhin in den Umschlag von Frischeprodukten (Dover habe kürzlich das Unternehmen Hammond übernommen, das Frachtumschlagsdienste in Bezug auf frisches Obst anbietet).

    5.   WÜRDIGUNG DER MAẞNAHMEN

    (65)

    Gemäß Artikel 107 Absatz 1 AEUV sind staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen gleich welcher Art, die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen, mit dem Binnenmarkt unvereinbar, soweit sie den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen.

    5.1.   Vorliegen einer staatlichen Beihilfe

    (66)

    Im Hinblick auf die Definition des Begriffs der staatlichen Beihilfe gemäß Artikel 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sind die Tatbestandsmerkmale der staatlichen Beihilfe die folgenden: i) Vorhandensein eines Unternehmens, ii) Zurechenbarkeit der Maßnahme an den Staat und Finanzierung der Maßnahme aus staatlichen Mitteln, iii) Gewährung eines wirtschaftlichen Vorteils, iv) Selektivität der Maßnahme sowie v) Auswirkungen der Maßnahme auf den Wettbewerb und den Handel zwischen Mitgliedstaaten. Diese Kriterien müssen kumulativ erfüllt sein, damit eine Maßnahme als staatliche Beihilfe eingestuft werden kann.

    (67)

    Das Vereinigte Königreich macht geltend, dass diese Maßnahmen MMD keinen wirtschaftlichen Vorteil verschafften, da sie mit dem Grundsatz des marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgebers im Einklang stünden. Dieser Grundsatz besagt, dass wirtschaftliche Transaktionen von öffentlichen Stellen, die als Kapitalgeber agieren, der Gegenseite keinen Vorteil verschaffen und somit keine Beihilfe darstellen, sofern sie zu normalen Marktbedingungen vorgenommen werden (4).

    (68)

    Um festzustellen, ob die mutmaßlichen Beihilfemaßnahmen staatliche Beihilfen darstellen, wird die Kommission daher zunächst das Kriterium des wirtschaftlichen Vorteils prüfen.

    5.1.1.   Gewährung eines wirtschaftlichen Vorteils

    (69)

    Im Anschluss an den Einleitungsbeschluss legte das Vereinigte Königreich umfangreiche zusätzliche Beweise dafür vor, dass allen Maßnahmen, die der PCC zur Unterstützung von MMD — entweder in Form von Betriebssubventionen oder anderen Arten der Finanzierung — ergriffen hat, eine gründliche Analyse ihrer wirtschaftlichen Vorteile vorausging. Zur Beurteilung des Vorliegens eines Vorteils in diesem Fall wendet die Kommission das Kriterium des marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgebers an. Auf der Grundlage der vorgebrachten zusätzlichen Nachweise und Argumente wird die Kommission prüfen, ob ein hypothetischer marktwirtschaftlich handelnder Kapitalgeber, der sich in einer ähnlichen Lage wie der PCC befindet (d. h. insbesondere in der Position eines hundertprozentigen Anteilseigners von MMD mit zusätzlichen hafenbezogenen Geschäftstätigkeiten und einer vergleichbaren Größe wie der PCC), die Maßnahmen 2 bis 5 durchgeführt hätte (5). Diese Bewertung muss auf Ex-ante-Nachweisen beruhen, die zeigen, dass die Entscheidungen über die Gewährung der Maßnahmen 2 bis 5 auf wirtschaftlichen Bewertungen beruhen, die mit jenen vergleichbar sind, die ein rationaler privater Kapitalgeber in einer möglichst ähnlichen Lage wie dieser Mitgliedstaat vor dieser Kapitalanlage und in Anbetracht der verfügbaren alternativen Optionen hätte erstellen lassen (6). Zudem müssen bei dieser Bewertung alle Erwägungen außer Betracht bleiben, die sich ausschließlich auf die Rolle des Mitgliedstaats als Träger der öffentlichen Gewalt beziehen (zum Beispiel soziale oder regionalpolitische Erwägungen oder sektorbezogene politische Erwägungen) (7).

    (70)

    Um zu prüfen, ob die Maßnahmen 2 bis 4 mit dem Grundsatz des marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgebers vereinbar sind, nimmt die Kommission die Lage zu der Zeit in den Blick, als die finanziellen Unterstützungsmaßnahmen getroffen wurden (8).

    (71)

    Die Argumente und Beweise des Vereinigten Königreichs deuten darauf hin, dass die Maßnahmen 2 bis 5 in der Praxis Teil einer allgemeinen finanziellen Unterstützung für MMD waren, die vom PCC als Muttergesellschaft bereitgestellt wurde, um eine laufende Umstrukturierung des Unternehmens zu erleichtern und zu begleiten, mit dem Ziel, den Betrieb des Unternehmens nachhaltig und rentabel zu gestalten. Die Maßnahmen wurden daher kontinuierlich in ihrer Komplexität bewertet, um die wirtschaftlich sinnvollste Vorgehensweise zu bestimmen. Sie waren somit alle Teil des vom PCC für diese Bewertung verwendeten Wirtschaftsmodells. Die Einhaltung des Grundsatzes des marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgebers für die Maßnahmen 2 bis 5 kann daher nicht für jede Maßnahme einzeln vorgenommen werden. Aus diesem Grund wird die Kommission zunächst prüfen, ob die Maßnahmen 2 bis 5 insgesamt dem Grundsatz des marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgebers entsprechen, und erst dann wird sie, soweit dies erforderlich ist, spezifische Überlegungen zu den einzelnen Maßnahmen anstellen.

    (72)

    Die vom Vereinigten Königreich vorgelegten Dokumente stellen objektive und nachprüfbare Belege dar, die rechtlich hinreichend belegen, dass der PCC seit dem Erwerb von MMD dessen tatsächliche Lage und seine kommerziellen Aussichten auf der Grundlage rein wirtschaftlicher Erwägungen akribisch analysiert hat. Die Dokumente sind in der Regel ordnungsgemäß datiert und enthalten eine mit Gründen versehene Analyse des PCC sowie dessen Prognosen auf der Grundlage allgemein vertretbarer Annahmen. Die Dokumente stützen sich somit nicht einfach nur auf die Zahlen und Argumente, die von MMD selbst vorgebracht wurden, sondern enthalten vielmehr auch eine kritische Bewertung dieser und stellen einen Beweis für die aktive und kontinuierliche wirtschaftliche Aufsicht, dar, die der PCC über MMD ausübt.

    (73)

    Aus den vorgelegten Dokumenten geht hervor, dass die regelmäßige wirtschaftliche Analyse Erwägungen zu den zahlreichen zusammenhängenden Größenvorteilen und Synergien der Aufrechterhaltung des gewerblichen Betriebs einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft umfasst, insbesondere zu den Synergien mit anderen Tätigkeiten im Hafen Portsmouth (hauptsächlich Fährbetrieb und Kreuzfahrten), die ebenfalls im vollständigen Eigentum des PCC stehen. Diese Synergien beinhalten Folgendes:

    Das Grundstück von MMD grenzt an andere Teile des Hafens Portsmouth, und durch die vollständige Kontrolle über MMD wahrt der PCC die Flexibilität, den Hafen-, Fähr- oder Kreuzfahrtbetrieb auszubauen;

    Jährlich werden bei MMD etwa […] Paletten mit Ladung abgeholt oder abgegeben, nachdem sie auf ein Schiff verladen wurden, das den benachbarten Fährhafen anläuft. Der Mehrwert für den internationalen Fährhafen, der auf diese Fracht zurückzuführen ist, beläuft sich auf rund […] GBP pro Jahr, und der Hafen würde höchstwahrscheinlich nicht in der Lage sein, dieses Einkommen zu erzielen, wenn er nicht an den Stauerei- und Umschlagsbetrieb von MMD angrenzte. Darüber hinaus kann MMD nur deshalb eigene Umschlagspreise für diese Mengen sichern, weil sich das Unternehmen in unmittelbarer Nähe des Fährhafens befindet;

    Der PCC konnte einen zusätzlichen gewerblichen Fährverkehr sichern, weil er Eigentümer von MMD ist. So wurde beispielsweise das Unternehmen Transfennica im Jahr 2015 aufgrund der Containerumschlaganlagen und des Stauereibetriebs von MMD für den Hafen gewonnen. Daraus ergaben sich für den Fährhafen zusätzliche Einnahmen in Höhe von etwa 107 000 GBP;

    Mit einigen Hafendienstleistern laufen derzeit Gespräche über die Möglichkeit, die Anlagen von MMD, die sich in der Nähe des Fährhafens befinden, verstärkt zu nutzen. So kann beispielsweise die Roll-on-/Roll-off-Fährverbindung im Hafen genutzt werden, um Lastkraftwagen mit Ladung, die von MMD umgeschlagen wird, einzubringen bzw. zu befördern. Ferner ist MMD in fortgeschrittenen vertraulichen Gesprächen mit […], der/die/das […] vorschlägt. Daraus könnte sich ein kombinierter Ertrag für den Fährhafen sowie für MMD von rund […] GBP pro Jahr ergeben;

    Der Hafen nutzt bisweilen die Liegeplätze von MMD für Kreuzfahrtschiffe, was wiederum Unterstützung bei der flexiblen Anpassung seiner verfügbaren Kapazitäten bietet und dem Hafen weitere finanzielle Vorteile bringt.

    (74)

    Angesichts des rein kommerziellen Charakters dieser Synergien ist die Kommission der Auffassung, dass ein hypothetischer marktwirtschaftlich handelnder Kapitalgeber diese Synergien mit seinen anderen Geschäftstätigkeiten bei der Ex-ante-Bewertung der wirtschaftlichen Vorteile von Unterstützungsmaßnahmen für MMD berücksichtigen würde.

    (75)

    Darüber hinaus hätte ein marktwirtschaftlich handelnder Kapitalgeber bei seinen Überlegungen tatsächlich die erwarteten zukünftigen Einnahmen für den PCC in Form von Mieten, Lotsen- und Hafengebühren, die von MMD gezahlt werden, sowie die Wahrscheinlichkeit berücksichtigt, dass diese Einnahmen im Falle alternativer Optionen verloren gehen oder reduziert werden. Solche künftigen Einnahmen sind für die Beurteilung der wirtschaftlichen Begründung von Maßnahmen relevant, die von einer marktwirtschaftlich handelnden Muttergesellschaft zur Unterstützung ihrer Tochtergesellschaft zu ergreifen sind. Auch wenn diese Einnahmequellen allein die weitere Unterstützung von MMD nicht rechtfertigen können, steht ihre Einbeziehung in das allgemeine Wirtschaftsmodell im Einklang mit dem, was ein hypothetischer marktwirtschaftlich handelnder Kapitalgeber getan hätte.

    (76)

    Unter Berücksichtigung der oben genannten Synergien und Einnahmequellen innerhalb der vom PCC kontrollierten Unternehmensgruppe legte das Vereinigte Königreich Kopien eines Wirtschaftsmodells zur Analyse der verschiedenen verfügbaren Optionen und Berechnung ihrer wirtschaftlichen Vorteile vor. Dieses Modell wurde entwickelt, um die wirtschaftlichen Gründe für die fortgesetzten Investitionen in MMD zu analysieren, und wurde regelmäßig aktualisiert. Die wirtschaftlichen Gründe für die weitere Unterstützung von MMD in Form von Betriebssubventionen und durch verschiedene Finanzierungsmaßnahmen wurde daher regelmäßig ex ante mit anderen alternativen Optionen verglichen.

    (77)

    Zu den alternativen Optionen, die der PCC in verschiedenen Phasen seiner Beteiligung an MMD in Betracht zog, gehörte Folgendes:

    Veräußerung von MMD — Das Vereinigte Königreich hat nachgewiesen, dass es äußerst unwahrscheinlich war, dass die Veräußerung von MMD als laufendes Unternehmen an einen Dritten eine wirtschaftlich vorteilhafte Alternative darstellt. Das überzeugende Argument für den Erwerb durch den PCC im Jahr 2008 berücksichtigte die erwarteten Synergien mit anderen Hafenaktivitäten des PCC, den strategischen Wert des Grundstücks für diesen Hafen und das stetige Einkommen aus MMD (siehe auch die Analyse der Maßnahme 1 im Einleitungsbeschluss). Diese Überlegungen würden jedoch von keinem Dritten berücksichtigt, der möglicherweise den Kauf von MMD in Betracht zieht. Ungeachtet dessen bestätigen die vorgelegten Beweise, dass der PCC […] im Jahr 2011 […] (9) und […] im Geschäftsjahr 2015/16 (10) (siehe Erwägungsgrund 57);

    Änderung/Diversifizierung der Geschäftstätigkeit von MMD — Das Vereinigte Königreich wies darauf hin, dass seit 2008 verschiedene Optionen zur Änderung oder Diversifizierung der Geschäftstätigkeit von MMD in Betracht gezogen worden seien (z. B. Zuschlagstoffe, Holz, Autos, Containerverkehr, Schwergut, Stahl). Im Vergleich zu den Aussichten für das laufende Geschäft von MMD (Umschlag von Frischeprodukten) sei jedoch keines/keiner dieser alternativen Produkte bzw. Dienste wirtschaftlich attraktiv gewesen und habe über das Potenzial verfügt, höhere Renditen zu erwirtschaften;

    Liquidation von MMD und alternative Nutzung des Grundstücks — Der wichtigste Vermögenswert innerhalb von MMD ist das Leasingrecht für das Grundstück auf der Grundlage eines Leasingvertrags, der den PCC dazu berechtigt, das Leasingverhältnis im Fall der Insolvenz von MMD zu kündigen. Im Falle einer Insolvenz könnte der PCC demnach das Grundstück zurückerwerben und für andere Zwecke nutzen. Das Vereinigte Königreich hat jedoch ausführlich dargelegt, dass die verfügbaren Alternativen für das Grundstück äußerst begrenzt sind. Das Vereinigte Königreich legte stichhaltige Beweise und Argumente vor, die die Auswirkungen der rechtlichen und planerischen Beschränkungen auf die Verfügbarkeit und die wirtschaftliche Tragfähigkeit möglicher alternativer Optionen belegen. In seinen internen Dokumenten hat der PCC die Möglichkeiten analysiert, das Grundstück für den Ausbau des Fährhafens sowie für Lagerzwecke, die Errichtung von Windparks (11) oder für wohnwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke zu nutzen. Keine der in Betracht gezogenen Nutzungsmöglichkeiten bot jedoch aufgrund der Marktsituation und/oder planerischen und sonstigen regulatorischen und rechtlichen Einschränkungen wirtschaftlich vorteilhaftere Optionen (12).

    (78)

    Das Vereinigte Königreich erklärte, der PCC könne nicht alle früheren Versionen dieses Wirtschaftsmodells für einzelne Jahre bereitstellen, da es sich um eine einzige Excel-Datei handele, die ständig aktualisiert werde, ohne dass vorherige Ergebnisse archiviert werden. Es bestätigte jedoch, dass das Wirtschaftsmodell einheitlich als Grundlage für die Entscheidung herangezogen worden sei, ob es wirtschaftlich sinnvoll ist, weiter in MMD zu investieren, oder ob eine andere Alternative gewählt werden sollte.

    (79)

    Das Vereinigte Königreich legte zwei Versionen des Wirtschaftsmodells vor, die im Mai/Juni 2013 ausgearbeitet wurden, als eine der Diskussionen über die Zukunft der Beteiligung des PCC an MMD stattfand (siehe auch Erwägungsgrund 51). Das Modell entspricht marktüblichen Instrumenten, die auf einer Berechnung des Kapitalwerts der erwarteten zukünftigen Cashflows für verschiedene in Betracht gezogene Alternativen beruhen. In diesem spezifischen Modell wurden drei grundlegende Optionen betrachtet: 1) Beibehaltung von MMD, 2) Verkauf von MMD als laufendes Unternehmen zu seinem Nettovermögenswert von 2,4 Mio. GBP, 3) Liquidation von MMD und alternative Nutzung des Grundstücks als Lager (als vorteilhafteste der verfügbaren alternativen Nutzungsmöglichkeiten). Für jede dieser Alternativen wird der Kapitalwert der erwarteten Cashflows berechnet, wobei als Abzinsungssatz die gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten des PCC von 4,23 % zugrunde gelegt werden.

    (80)

    In dem Wirtschaftsmodell werden die einzelnen Optionen auf der Grundlage einer Kombination von Methoden bewertet:

    a)

    Beitrag zu den fixen Gemeinkosten — Bei dieser Methode wird bewertet, inwieweit die von MMD erwirtschafteten Barmittel die variablen Betriebskosten (d. h. die Kosten, die je nach Tätigkeit variieren) decken und welchen Beitrag sie zu den mit dem Grundstück selbst verbundenen fixen Gemeinkosten leisten. In der Bewertung werden alle Bareinnahmen, die an den PCC gehen, einschließlich etwaiger von MMD erzielter Überschüsse (von denen in dieser Analyse angenommen wird, dass sie als Dividende an den PCC gezahlt werden), beschrieben, gleichermaßen werden aber auch alle vom PCC gezahlten Betriebssubventionen abgezogen. Jegliche Kapitalbewegungen von Darlehen und Kapitalzuschüssen sind ausgeschlossen, da sich ihr annualisierter Verbrauch (Amortisation) im Nettoüberschuss bzw. -defizit von MMD widerspiegelt;

    b)

    Gesamtüberschuss bzw. -defizit ohne Kosten für Sachleistungen — Diese Methode baut schrittweise auf der unter a) beschriebenen Methode („Beitrag zu den fixen Gemeinkosten“) auf und bezieht auch die fixen Gemeinkosten des PCC (Kapitalgeber) ein, die mit sämtlichen Investitionen in das Unternehmen verbunden sind. Diese Gemeinkosten beziehen sich ausschließlich auf die Finanzierungskosten für die Fremdmittel, die der PCC aufgenommenen hatte, um Investitionen in MMD zu tätigen;

    c)

    Kapitalrendite — Dies wird durch den Gesamtüberschuss bzw. das Gesamtdefizit (beschrieben unter b)) als Verhältnis der Gesamtinvestitionen über den Zeitraum dargestellt. Da die Investitionen durch Fremdmittel finanziert werden, werden Schuldzinsen als Teil des Gesamtüberschusses bzw. des Gesamtdefizits ausgewiesen;

    d)

    Wertsteigerung zum Ende des Zeitraums — Dies entspricht der Dividende zuzüglich der Veränderung des Kapitalwerts des Vermögens;

    e)

    Gesamtrendite — Dies umfasst sowohl die gesamten Überschüsse bzw. Defizite (wie unter b) dargelegt) als auch jede Veränderung des Kapitalwerts der Anlage (wie unter d) beschrieben);

    f)

    Gesamtkapitalrendite — Dies stellt die Gesamtrendite (siehe e)) im Verhältnis zur Gesamtinvestition dar.

    (81)

    Die Kommission ist der Auffassung, dass die im Wirtschaftsmodell getroffenen Annahmen angemessen sind, und bestätigt, dass darin ausschließlich wirtschaftliche Faktoren Berücksichtigung finden und politische Erwägungen somit außer Acht gelassen werden.

    (82)

    Die Version des Wirtschaftsmodells von Juni 2013 lieferte für die einzelnen alternativen Optionen die folgenden Ergebnisse. Dabei wurde jeweils ein Investitionszeitraum von fünf Jahren und von zehn Jahren betrachtet.

    Investitionen in MMD — Optionen

    Investitionsrenditen

    Option 1

    Option 2

    Option 3

    MMD beibehalten

    MMD veräußern

    Alternative Zwecke

    Die nächsten 5 Jahre

    Die nächsten 10 Jahre

    Die nächsten 5 Jahre

    Die nächsten 10 Jahre

    Die nächsten 5 Jahre

    Die nächsten 10 Jahre

    Mio. GBP

    Mio. GBP

    Mio. GBP

    Mio. GBP

    Mio. GBP

    Mio. GBP

    Beitrag/(Zuschlag) zu den fixen Gemeinkosten

    14,3

    28,6

    11,3

    19,7

    – 4,4

    – 4,3

    Gesamtüberschuss/-defizit ohne Kosten für Sachleistungen

    7,0

    16,0

    4,5

    10,0

    – 8,5

    – 10,7

    Kapitalrendite

    290,6 %

    460,5 %

    nicht zutreffend

    nicht zutreffend

    – 861,5 %

    – 531,8 %

    Wertsteigerung zum Ende des Zeitraums (Nettovermögen)

    1,0

    2,3

    0,0

    0,0

    0,4

    0,9

    Gesamtertrag — Überschuss plus Wert

    8,0

    18,2

    4,5

    10,0

    – 8,1

    – 9,8

    Gesamtkapitalrendite

    315,6 %

    503,3 %

    nicht zutreffend

    nicht zutreffend

    – 800,0 %

    – 453,6 %

    (83)

    Die Ergebnisse des Wirtschaftsmodells von Juni 2013 zeigen, dass bei allen erwogenen Methoden die Option, MMD beizubehalten, die wirtschaftlich vorteilhafteste unter den verfügbaren Optionen war.

    (84)

    Trotz mehrerer Aufforderungen der Kommission war das Vereinigte Königreich nicht in der Lage, zusätzliche Kopien des Wirtschaftsmodells für andere Zeiträume zur Verfügung stellen. Die zahlreichen anderen verfügbaren Dokumente zeigen jedoch, dass die wirtschaftliche Rationalität der Beteiligung des PCC an MMD während des gesamten Untersuchungszeitraums regelmäßig überprüft wurde. Alle verfügbaren Beweise bestätigen zudem, dass die Bewertung auf rein wirtschaftlichen und kommerziellen Erwägungen beruhte, wobei politische Erwägungen, die ein hypothetischer marktwirtschaftlich handelnder Kapitalgeber nicht berücksichtigt hätte, außer Acht gelassen wurden.

    (85)

    Darüber hinaus hat der PCC seine Investitionen in MMD einer genauen Finanzkontrolle unterzogen, indem er seinen obersten Finanzbeauftragten zum Direktor von MMD ernannt hat, um die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens zu überwachen. Das Vereinigte Königreich stellte Kopien zahlreicher Berichte über die wirtschaftliche und finanzielle Situation von MMD und seine Zukunftsaussichten zur Verfügung, die regelmäßig vom PCC überprüft wurden (13). Der Geschäftsplan von MMD wurde regelmäßig aktualisiert, um den Marktentwicklungen Rechnung zu tragen, und was den Fortschritt von MMD anbelangt, arbeiteten die Beamten des PCC eng zusammen. Das Vereinigte Königreich hat ebenfalls nachgewiesen, dass der PCC anhand der Finanzergebnisse des Unternehmens, des Fortschritts der Umstrukturierungsmaßnahmen, der Kundengewinne bzw. -verluste und der Geschäftsprognose der Geschäftsleitung eine detaillierte Bewertung der Handelsposition von MMD vorgenommen hat, und zwar sowohl über die Fachausschüsse, die MMD beaufsichtigten, als auch durch die Finanzaufsicht durch den obersten Finanzbeauftragten des PCC. Die Kommission war darüber hinaus der Ansicht, dass die Berichte und Zusammenfassungen des Geschäftsplans, die dem PCC vorgelegt wurden, eine objektive und ausgewogene Bewertung des Unternehmens, einschließlich der Herausforderungen und Risiken, mit denen MMD konfrontiert war, enthielten.

    (86)

    Des Weiteren stellte die Kommission fest, dass der PCC verschiedene Umstrukturierungsmaßnahmen fortgesetzt hat, um die Kosten zu senken, die Rentabilität zu steigern und die Wettbewerbsfähigkeit von MMD zu stärken. Tatsächlich war der PCC nur bereit, weitere Investitionen auf der Grundlage eines laufenden und regelmäßig aktualisierten Umstrukturierungsplans zu genehmigen. Nach drei Jahren schwieriger Verhandlungen wurden im Jahr 2016 zum Beispiel neue Arbeitsverträge mit den Mitarbeitern von MMD unterzeichnet, durch die Einsparungen bei den Arbeitskosten von voraussichtlich rund 250 000 GBP pro Jahr erzielt werden. Der Umstrukturierungsplan umfasste auch eine Reihe von Investitionsprojekten zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von MMD (insbesondere Investitionen in die Qualitätszertifizierung, Verbesserungen bei der temperaturgeführten Lagerung, neue Ausrüstung für den Containerumschlag, die Bereitstellung von zusätzlichem Raum für Container und weitere kontinuierliche iterative Verbesserungen der Infrastruktur für einen effizienteren Betrieb). Darüber hinaus hat MMD 2014 beschlossen, keine eigenen Dienstleistungen für den Weitertransport von Waren, die bei MMD ankommen, mehr anzubieten und diese Dienstleistungen stattdessen auszulagern, um sich auf sein Kerngeschäft konzentrieren zu können. Darüber hinaus hat der PCC seit dem Erwerb von MMD eine Reihe von Änderungen in der Geschäftsführung vorgenommen, um nicht nur die finanzielle Rechenschaftspflicht zu verbessern, sondern auch die Synergien mit den Hafenaktivitäten vom PCC zu maximieren. Schließlich hat MMD auch in die Verbesserung und den Ausbau der Beziehungen zu wichtigen Kunden investiert.

    (87)

    Das Vereinigte Königreich hat somit nachgewiesen, dass die finanzielle Leistungsfähigkeit von MMD ständig überprüft wurde und entsprechende Anpassungen am Umstrukturierungsplan vorgenommen wurden. In der Folge erreichte MMD im Geschäftsjahr 2016/17 sogar wieder Rentabilität — und das ganz ohne Betriebssubventionen des PCC.

    (88)

    Daher hat das Vereinigte Königreich, insbesondere in Bezug auf die Betriebssubventionen (Maßnahme 2), eindeutige Nachweise geliefert, die es der Kommission ermöglichen, die im Einleitungsbeschluss aufgeworfenen Bedenken auszuräumen. Das Vereinigte Königreich hat nachgewiesen, dass die fortdauernde Unterstützung von MMD in Form von Betriebssubventionen vonseiten des PCC zwar sowohl in Bezug auf die Höhe als auch auf die Dauer über den ursprünglichen Investitionsplan hinausging, dass sie jedoch zu jedem Zeitpunkt ein wirtschaftlich rationales Verhalten darstellte, das für den PCC vorteilhafter war als alle anderen verfügbaren Optionen.

    (89)

    Was die langfristige Darlehensfazilität (Maßnahme 3) anbelangt, die der PCC MMD ab 2010 gewährt hat, so stellt die Kommission in erster Linie fest, dass ihr Vorhandensein und die damit verbundenen wirtschaftlichen Auswirkungen auf den PCC bei der allgemeinen wirtschaftlichen Bewertung seiner fortdauernden Unterstützung von MMD vollständig berücksichtigt wurden und in das vorstehend beschriebene Wirtschaftsmodell einbezogen wurden.

    (90)

    Darüber hinaus legte das Vereinigte Königreich Nachweise dafür vor, dass die finanzielle Lage von MMD vor der Gewährung des Darlehens beurteilt wurde und dass die entsprechenden wirtschaftlichen und finanziellen Prognosen gute Aussichten für die Rückzahlung des Darlehens in den kommenden Jahren nach Umsetzung der geplanten Umstrukturierungsmaßnahmen boten. Das Vereinigte Königreich hat ferner eine ausführliche Bewertung der einzelnen, durch das Darlehen unterstützten Projekte vorgelegt, wobei der erwartete wirtschaftliche Nutzen analysiert und mit anderen verfügbaren Optionen verglichen wurde. Die vorgelegten Beweise bestätigen daher, dass vor der Auszahlung jeder Tranche des Darlehens die wirtschaftliche Begründung der betreffenden Investition ordnungsgemäß analysiert wurde. Darüber hinaus wurden alle Tranchen des Darlehens nur für Investitionen genutzt und damit leisteten sie grundsätzlich einen Beitrag zur Erhöhung des Werts des Unternehmens und der Investitionen des PCC.

    (91)

    Darüber hinaus machte das Vereinigte Königreich geltend, dass die maßgebliche Bezugsgröße nicht ein unabhängiger privater Kreditgeber, sondern eine private Muttergesellschaft in einer ähnlichen Situation sei. Nach Ansicht des Vereinigten Königreichs wäre es für eine Muttergesellschaft wirtschaftlich sinnvoll, ihrer Tochtergesellschaft ein Darlehen auf Kreditkosten der Muttergesellschaft zu gewähren, um Investitionen zu finanzieren, die auf eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Tochtergesellschaft und damit letztendlich auf eine Steigerung ihres Werts für die Muttergesellschaft abzielen.

    (92)

    Die Kommission erkennt an, dass die Tatsache, dass der PCC hundertprozentiger Anteilseigner an MMD war (und immer noch ist), bei der Bewertung der Darlehensfazilität berücksichtigt werden sollte. Die wirtschaftlichen Erwägungen des PCC im Hinblick auf den erwarteten Gewinn aus dem Darlehen beschränken sich nicht nur auf die erwarteten Zinszahlungen, wie dies bei Geschäftsbanken der Fall ist, sondern sollten unbedingt der Tatsache Rechnung tragen, dass durch das Darlehen die Fähigkeit von MMD zur Erwirtschaftung zukünftiger Gewinne verbessert und in der Folge auch der Wert der Beteiligung des PCC gesteigert werden würde. Die Finanzierung im Rahmen der Darlehensfazilität steht in engem Zusammenhang mit den Umstrukturierungsmaßnahmen, mit deren Hilfe MMD von seinen finanziellen Schwierigkeiten befreit und auf lange Sicht rentabel werden soll. Darüber hinaus bestätigte das vom PCC erstellte Ex-ante-Wirtschaftsmodell, dass die Bereitstellung der Finanzierungsmaßnahmen einschließlich der Darlehensfazilität trotz einer langen Verlustperiode für MMD wirtschaftlich dem vernünftigsten Verhalten im Hinblick auf die verfügbaren alternativen Optionen entsprach.

    (93)

    Selbst ungeachtet dieses Arguments und bei Betrachtung von MMD als eigenständiges Unternehmen gelangte die Kommission jedoch zu dem Schluss, dass die Darlehensbedingungen MMD keinen nennenswerten wirtschaftlichen Vorteil verschafften. Das Vereinigte Königreich hat keine Informationen über das Rating von MMD vorgelegt, die eine eigenständige Überprüfung der Bonität des Unternehmens ermöglichen würden. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass das Unternehmen infolge des Erwerbs rekapitalisiert wurde, insgesamt Rentabilität erreichte und in Bezug auf das zukünftige Geschäft recht gute Aussichten hatte, würde sein Rating gemäß der Mitteilung der Kommission über Referenzsätze aus dem Jahr 2008 allerdings mindestens der Ratingkategorie B (schwach) entsprechen. Bei normaler Besicherung (siehe Erwägungsgrund 93) würde die anzuwendende Marge gemäß der Mitteilung der Kommission über Referenzzinssätze aus dem Jahr 2008 400 Basispunkte betragen. Bei einem Basissatz für das Vereinigte Königreich im November 2010 in Höhe von 1,35 % würde der entsprechende Marktzinssatz, der angenommen wird, 5,35 % betragen. Der vom PCC festgelegte Satz von 4,81 % liegt sehr nahe an dem (eher konservativen) angenommenen Marktzins, und die jährliche Zinszahlungsdifferenz auf das Gesamtdarlehen würde lediglich 37 000 GBP (rund 43 000 EUR) betragen, was in jedem Fall weit unter der De-minimis-Schwelle von 200 000 EUR über drei aufeinander folgende Jahren liegt.

    (94)

    Darüber hinaus wird bei dem angenommenen Marktzins auf der Grundlage der Mitteilung der Kommission über Referenzzinssätze aus dem Jahr 2008 nicht berücksichtigt, dass der PCC auch hundertprozentiger Anteilseigner an MMD ist (siehe Erwägungsgrund 91). Angesichts des allgemeinen Verhältnisses, in dem der PCC zu MMD steht, ist die Kommission der Auffassung, dass eine hypothetische marktwirtschaftlich handelnde Muttergesellschaft bereit wäre, die Darlehensfazilität zu ähnlichen Bedingungen zu gewähren.

    (95)

    Schließlich legte das Vereinigte Königreich eine vollständige Kopie des Darlehensvertrags mit Standardklauseln, unter anderem in Bezug auf das Sicherungsrecht („floating charge“) des PCC an allen Vermögenswerten und Forderungen von MMD, das im Falle einer Insolvenz eine Sicherheit bietet, vor. Da der Wert des im Wirtschaftsmodell für das Geschäftsjahr 2010/11 enthaltenen Gesamtnettovermögens mehr als 10 Mio. GBP betrug, war die Sicherheit erheblich.

    (96)

    Daher lieferte das Vereinigte Königreich hinreichende zusätzliche Beweise, um die im Einleitungsbeschluss geäußerten Bedenken in Bezug auf die Maßnahme 3 auszuräumen und nachzuweisen, dass die Gewährung des langfristigen Darlehens mit dem übereinstimmt, was eine wirtschaftlich handelnde private Muttergesellschaft getan hätte.

    (97)

    Was den Erwerb von zwei Kränen durch den PCC und die anschließende Überlassung dieser Kräne an MMD im Rahmen eines langfristigen Leasingverhältnisses in den Jahren 2010 und 2011 (Maßnahme 4) betrifft, so erfolgt die Bewertung aufgrund der in beiden Fällen ähnlichen Finanzierungsbedingungen analog zur oben genannten langfristigen Darlehensfazilität.

    (98)

    Insbesondere deuten die vom Vereinigten Königreich vorgelegten Beweise darauf hin, dass der PCC zusammen mit MMD tatsächlich auf der Suche nach der kostengünstigsten Lösung zur Besicherung der für den Betrieb von MMD notwendigen Kräne war. Auch wenn der Business Case zum Zeitpunkt des Erwerbs von MMD den Austausch von Kränen im Rahmen eines Leasingverhältnisses mit einem Dritten vorsah, geht aus der vom PCC ordnungsgemäß begründeten internen Ex-ante-Analyse möglicher Optionen für den Erwerb von Kränen, die als Grundlage für den Entscheidungsprozess erstellt wurde, hervor, dass der Erwerb der Kräne durch den PCC und deren anschließende Überlassung an MMD die wirtschaftlich vorteilhaftere Option war. Darüber hinaus enthielten die Leasingvereinbarungen für beide Vertragsparteien Standardvertragsklauseln und Rechtsgarantien, die üblichen Leasingverträgen zwischen Handelsgesellschaften entsprechen. Der Leasingbetrag wird so berechnet, dass die Rückzahlung der Investitionen des PCC über die Lebensdauer der Kräne (15 Jahre), einschließlich der durchschnittlichen Fremdkapitalkosten, gewährleistet ist, was als gängige Geschäftspraxis bei derartigen konzerninternen Vereinbarungen angesehen werden kann. Für Muttergesellschaften mit hundertprozentigen Tochtergesellschaften ist es in der Tat wirtschaftlich sinnvoll, beim Erwerb von Betriebsmitteln, die für die Tätigkeiten ihrer Tochtergesellschaft erforderlich sind, die (aus Sicht des gesamten Konzerns) wirtschaftlich effizienteste Lösung zu nutzen. Die Kräne wurden für einen Zeitraum von sieben Jahren an MMD überlassen. Im Hinblick auf die erwartete Lebensdauer der Kräne (15 Jahre) wurde in den internen Berichten darauf hingewiesen, dass der PCC nach Beendigung des Leasingverhältnisses die Kräne entweder erneut an MMD überlassen oder auf dem Sekundärmarkt verkaufen kann. Aus dem Bericht geht hervor, dass es einen starken Gebrauchtmarkt für solche Kräne gibt, auf dem der PCC die Kräne verkaufen könnte, falls sich die Situation ändert.

    (99)

    Demnach legte das Vereinigte Königreich ausreichende Nachweise dafür vor, dass eine marktwirtschaftlich handelnde private Muttergesellschaft dazu bereit gewesen wäre, den Erwerb der Kräne zu den zwischen dem PCC und MMD vereinbarten Bedingungen zu finanzieren.

    (100)

    Was schließlich die Stellung einer Sicherheit für eine Überziehungsfazilität (Maßnahme 5) betrifft, so waren die im Einleitungsbeschluss geäußerten Bedenken wiederum mit dem angeblich problematischen Charakter der Betriebssubventionen verbunden, was im Laufe des förmlichen Verfahrens jedoch geklärt wurde. Ferner stellte das Vereinigte Königreich interne Dokumente zur Verfügung, aus denen hervorgeht, dass die Gewährung der verschiedenen Betriebsmittelfinanzierungen eine wirtschaftlich sinnvolle Entscheidung des PCC darstellten, da es sich dabei um den kostengünstigsten Weg handelte, einen reibungslosen Betrieb von MMD als Tochtergesellschaft zu gewährleisten. Dies fand des Weiteren auch im vorgenannten Wirtschaftsmodell Berücksichtigung. In Bezug auf die Ersetzung der Barsicherheit durch eine Garantie vom PCC wird in einem internen Ex-ante-Dokument, das als Grundlage für die Entscheidung des PCC diente, festgestellt, dass eine solche Garantie sowohl für MMD als auch für den PCC in der Tat wirtschaftlich vorteilhafter ist als eine Barsicherheit, da sich dadurch keine Zinsverluste auf die Barsicherheit für den PCC ergeben. Das Vereinigte Königreich hat somit nachgewiesen, dass es für eine Muttergesellschaft wirtschaftlich sinnvoll war, die Betriebsmittelfinanzierungen bereitzustellen, die zur Gewährleistung eines reibungslosen Betriebs ihrer hundertprozentigen Tochtergesellschaft erforderlich waren.

    5.1.2.   Schlussfolgerung zum Vorliegen einer staatlichen Beihilfe

    (101)

    In Anbetracht der vorstehenden Ausführungen kommt die Kommission zu dem Schluss, dass die Maßnahmen 2 bis 5 im Einklang mit dem Grundsatz des marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgebers gewährt wurden und MMD somit keinen unrechtmäßigen wirtschaftlichen Vorteil verschafft haben. Die Maßnahmen 2 bis 5 stellen somit keine staatlichen Beihilfen im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union dar.

    6.   ZUSÄTZLICHE BEMERKUNGEN

    (102)

    Da das Vereinigte Königreich am 29. März 2017 nach Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union seine Absicht mitgeteilt hat, aus der Union auszutreten, finden die Verträge auf das Vereinigte Königreich ab dem Tag des Inkrafttretens des Austrittsabkommens oder andernfalls zwei Jahre nach der Mitteilung keine Anwendung mehr, es sei denn, der Europäische Rat beschließt im Einvernehmen mit dem Vereinigten Königreich, diese Frist zu verlängern. Infolgedessen und unbeschadet etwaiger Bestimmungen des Austrittsabkommens gilt dieser Beschluss nur solange, wie das Vereinigte Königreich noch Mitgliedstaat ist.

    7.   SCHLUSSFOLGERUNG

    (103)

    Die Kommission kommt zu dem Schluss, dass die vom Vereinigten Königreich dargelegten Maßnahmen keine staatlichen Beihilfen im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union darstellen —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Die Maßnahmen, die das Vereinigte Königreich zugunsten von MMD durchgeführt hat, stellen keine Beihilfen im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union dar.

    Artikel 2

    Dieser Beschluss ist an das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland gerichtet.

    Brüssel, den 9. November 2018

    Für die Kommission

    Margrethe VESTAGER

    Mitglied der Kommission


    (1)  ABl. C 452 vom 2.12.2016, S. 4.

    (2)  Vgl. Fußnote 1.

    (3)  Siehe zum Beispiel die internen Berichte für die Bewertung der Sache zur Fortsetzung der Investitionen in MMD von Mai/Juni 2013.

    (*1)  Vertrauliche Angaben.

    (4)  Siehe zum Beispiel Urteil des Gerichtshofs vom 21. März 1990 in der Rechtssache C-142/87, Belgien/Kommission (Tubemeuse), ECLI:EU:C:1990:125, Rn. 29; Urteil des Gerichtshofs vom 21. März 1991 in der Rechtssache C-305/89, Italien/Kommission (ALFA Romeo), ECLI:EU:C:1991:142, Rn. 18, 19 und 20; Urteil des Gerichts vom 30. April 1998 in der Rechtssache T-16/96, Cityflyer Express/Kommission, ECLI:EU:T:1998:78, Rn. 51; Urteil des Gerichts vom 21. Januar 1999 in den verbundenen Rechtssachen T-129/95, T-2/96 und T-97/96, Neue Maxhütte Stahlwerke und Lech-Stahlwerke/Kommission, ECLI:EU:T:1999:7, Rn. 104 und 109; Urteil des Gerichts vom 6. März 2003 in den verbundenen Rechtssachen T-228/99 und T-233/99, Westdeutsche Landesbank Girozentrale und Land Nordrhein-Westfalen/Kommission, ECLI:EU:T:2003:57, Rn. 245; Urteil des Gerichts vom 25. Juni 2015 in der Rechtssache T-305/13, SACE/Kommission, ECLI:EU:T:2015:435, Rn. 91-93; Urteil des Gerichts vom 16. Januar 2018 in der Rechtssache T-747/15, EDF/Kommission, ECLI:EU:T:2018:6, Rn. 18-79.

    (5)  Siehe zum Beispiel Urteil des Gerichtshofs vom 3. April 2014 in der Rechtssache C-224/12 P, ING Groep NV, ECLI:EU:C:2014:213, Rn. 35-36.

    (6)  Siehe zum Beispiel Urteil des Gerichtshofs vom 5. Juni 2012 in der Rechtssache C-124/10 P,, EDF, ECLI:EU:C:2012:318, Rn. 84-85.

    (7)  Siehe zum Beispiel Urteil des Gerichtshofs vom 5. Juni 2012 in der Rechtssache C-124/10 P,, Kommission/EDF, ECLI:EU:C:2012:318, Rn. 79-81; Urteil des Gerichtshofs vom 10. Juli 1986 in der Rechtssache 234/84, Belgien/Kommission, ECLI:EU:C:1986:302, Rn. 14; Urteil des Gerichtshofs vom 10. Juli 1986 in der Rechtssache 40/85, Belgien/Kommission, ECLI:EU:C:1986:305, Rn. 13; Urteil des Gerichtshofs vom 14. September 1994 in den verbundenen Rechtssachen C-278/92 bis C-280/92, Spanien/Kommission, ECLI:EU:C:1994:325, Rn. 22; Urteil des Gerichtshofs vom 28. Januar 2003 in der Rechtssache C-334/99, Deutschland/Kommission, ECLI:EU:C:2003:55, Rn. 134.

    (8)  Urteil des Gerichtshofs vom 16. Mai 2002 in der Rechtssache C-482/99, Frankreich/Kommission (Stardust Marine), EU:C:2002:294, Rn. 71.

    (9)  Siehe E-Mail von […] vom […].

    (10)  Siehe internes Bewertungsdokument des PCC […] vom […].

    (11)  Siehe einen zusammenfassenden Bericht des Beratungsunternehmens MossCliff Environmental Consultancy vom 30. August 2014, in dem die Nutzung des MMD-Grundstücks für die Installation von Windturbinen analysiert wird.

    (12)  Siehe eine umfassende Bewertung der möglichen Alternativen, die für die Erörterung der Sache zur Fortsetzung der Investitionen in MMD im Juni und Oktober 2013 vorgenommen wurde.

    (13)  Siehe z. B. die laufenden Geschäftsberichte des Handelshafens an den PCC von März 2009, Juni 2009, November 2010, Juni 2011, Oktober 2012, März 2013, März 2014 oder März 2015.


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