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Document 32019D0213(01)

    Durchführungsbeschluss der Kommission vom 6. Februar 2019 über die Veröffentlichung des Einzigen Dokuments gemäß Artikel 94 Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Fundstelle der Produktspezifikation für einen Namen im Weinsektor im Amtsblatt der Europäischen Union (La Jaraba (g. U.))

    C/2019/993

    ABl. C 57 vom 13.2.2019, p. 5–9 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    13.2.2019   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 57/5


    DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION

    vom 6. Februar 2019

    über die Veröffentlichung des Einzigen Dokuments gemäß Artikel 94 Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Fundstelle der Produktspezifikation für einen Namen im Weinsektor im Amtsblatt der Europäischen Union

    (La Jaraba (g. U.))

    (2019/C 57/08)

    DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007 des Rates (1), insbesondere auf Artikel 97 Absatz 3,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Spanien hat im Einklang mit Teil II Titel II Kapitel I Abschnitt 2 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 einen Antrag auf Schutz des Namens „La Jaraba“ gestellt.

    (2)

    Die Kommission hat den Antrag gemäß Artikel 97 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 geprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Bedingungen gemäß den Artikeln 93 bis 96, Artikel 97 Absatz 1 und den Artikeln 100, 101 und 102 der Verordnung erfüllt sind.

    (3)

    Damit gemäß Artikel 98 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 Einspruch eingelegt werden kann, sollten das Einzige Dokument gemäß Artikel 94 Absatz 1 Buchstabe d der genannten Verordnung sowie die Fundstelle der Produktspezifikation, die im Rahmen des nationalen Vorverfahrens zur Prüfung des Antrags auf Schutz des Namens „La Jaraba“ veröffentlicht wurde, im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden —

    BESCHLIEẞT:

    Einziger Artikel

    Das Einzige Dokument gemäß Artikel 94 Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 und die Fundstelle der Produktspezifikation für den Namen „La Jaraba“ (g. U.) sind im Anhang dieses Beschlusses wiedergegeben.

    Im Einklang mit Artikel 98 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 kann innerhalb von zwei Monaten ab dem Datum der Veröffentlichung dieses Beschlusses im Amtsblatt der Europäischen Union Einspruch gegen den Schutz des in Absatz 1 angeführten Namens eingelegt werden.

    Brüssel, den 6. Februar 2019

    Für die Kommission

    Phil HOGAN

    Mitglied der Kommission


    (1)  ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 671.


    ANHANG

    EINZIGES DOKUMENT

    „LA JARABA“

    PDO-ES-01895

    Datum der Antragstellung: 4.11.2014

    1.   Einzutragender Name:

    La Jaraba

    2.   Art der geografischen Angabe

    g. U. — geschützte Ursprungsbezeichnung

    3.   Kategorien von Weinbauerzeugnissen

    1.

    Wein

    4.   Beschreibung des Weins/der Weine

    Rotwein

    Der Wein zeichnet sich durch eine dunkel-kirschrote Farbe und eine mittlere bis starke Intensität aus, wobei Noten von roten und schwarzen Früchten ein großzügiges, fleischiges Mundgefühl bewirken. Er weist eine höhere Strontiumkonzentration als andere Weine auf, da der Strontiumgehalt des Bodens höher ist; dies trägt dazu bei, intensive, aromatische, vollmundige Weine mit starken mineralischen und balsamischen Noten zu erzeugen.

    Der Gesamtalkoholgehalt liegt innerhalb der rechtlichen Grenzwerte und steht im Einklang mit den einschlägigen EU-Vorschriften.

    Allgemeine Analysemerkmale

    Maximaler Gesamtalkoholgehalt (in % vol)

     

    Minimaler Gesamtalkoholgehalt (in % vol)

    12,5

    Mindestgesamtsäure

    4 Gramm pro Liter (ausgedrückt in Weinsäure)

    Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure (in Milliäquivalent pro Liter)

    16,7

    Maximaler Gesamtgehalt an Schwefelsäure (mg/l)

    130

    5.   Weinbereitungsverfahren

    a.    Wesentliche önologische Verfahren

    Spezifische önologische Verfahren

    Alkoholische Gärung bei einer Temperatur von 15-30 °C in rostfreien Tanks oder in Fächern aus französischer Eiche. Einfüllen in Lagerbehälter und Einmaischen über einen Zeitraum von mindestens 10 Tagen. Der Gärprozess wird durch die mikrobielle Flora der Trauben selbst ausgelöst. Der Höchstertrag beim Pressen von 100 kg Trauben beträgt 70 Liter. Der Wein reift zunächst in Eichenfässern mit einem Fassungsvermögen von 225 Litern und anschließend über folgende Zeiträume in Flaschen:

    Mischung von roten Weinen mit unterschiedlichen Anteilen der Sorten Tempranillo, Cabernet Sauvingon, Merlot und Graciano: Reifung in Eichenfässern mit einem Fassungsvermögen von 225 Litern über mindestens 9 Monate und anschließendes Reifen in Flaschen über mindestens 9 Monate.

    Mischung von roten Weinen mit unterschiedlichen Anteilen der Sorten Tempranillo, Cabernet Sauvingon und Merlot: Reifung in Eichenfässern mit einem Fassungsvermögen von 225 Litern über mindestens 6 Monate und anschließendes Reifen in Flaschen über mindestens 6 Monate.

    Reiner Merlot-Rotwein: Reifung in Eichenfässern mit einem Fassungsvermögen von 225 Litern über mindestens 6 Monate und anschließendes Reifen in Flaschen über mindestens 6 Monate.

    Anbauverfahren

    Die Trauben werden geerntet, nachdem sie die phenolische Reife erreicht haben. Ausgewählt werden die Trauben mit der besten Struktur und dem höchsten Gehalt an Phenolverbindungen. Als organisches Material kommt auf den Rebflächen ausschließlich Schafdung aus dem betriebseigenen Schafbestand zum Einsatz.

    b.    Höchsterträge

    Tempranillo

    73,5 Hektoliter je Hektar

    10 500 kg Trauben je Hektar

    Cabernet Sauvignon

    77 Hektoliter je Hektar

    11 000 kg Trauben je Hektar

    Merlot und Graciano

    70 Hektoliter je Hektar

    10 000 kg Trauben je Hektar

    6.   Abgegrenztes geografisches Gebiet

    Das abgegrenzte Gebiet liegt in der Gemeinde El Provencio (Cuenca). Die Parzellen sind laut Weinkataster wie folgt angeordnet: Zone 9, Parzellen 14b, 14d, 14f, 14h, 26d, 26e, 26h, 26i, 26j, 26k, 26m, 26n und 26v.

    Die auf den Weinbauflächen des abgegrenzten Gebiets geernteten Trauben werden im Weinbaubetrieb innerhalb des Erzeugungsgebiets zu Wein verarbeitet und in Flaschen abgefüllt.

    7.   Wichtigste Ketertraubensorte(n)

     

    Tempranillo-Cencibel

     

    Merlot

    8.   Beschreibung des Zusammenhangs bzw. der Zusammenhänge

    Umfeld (natürliche und menschliche Faktoren)

    La Jaraba ist eine Gegend, in der das abgegrenzte Gebiet liegt, wie aus der Karte des aktuellen spanischen Weinkatasters hervorgeht. Nach allgemeiner Auffassung handelt es sich beim Begriff „Jaraba“ um ein Wort aus dem Arabischen mit der Bedeutung „Wasser“ oder „Getränke im Überfluss“.

    Das ehemalige, heutzutage intermittierende, als Cañada de Valdelobos bekannte Fließgewässer durchzieht das Gebiet und mündet in den Fluss Záncara, der die Grenze zwischen den Provinzen Cuenca und Albacete bildet. La Jaraba ist praktisch frei von Erhebungen und kann als reines Flachland betrachtet werden. Es liegt 700 m über dem Meeresspiegel.

    Durch die Lage der Weinbauflächen, die großteils von einen 92 ha großen Steineichen- und Kiefernwald geschützt werden, entsteht ein Mikroklima, das für die Entwicklung der Rebstöcke besonders günstig ist. Hierdurch sind sie weitgehend vor Wasserstress geschützt, der vom warmen und trockenen Ostwind ausgegangen wäre, sodass sie mehr Zeit zum Reifen haben. Daher haben die Früchte einen höheren Gehalt an Farbstoffen, an hochwertigem Tannin und an Aromen als die Trauben, die auf Rebstöcken außerhalb des abgegrenzten Gebiets angebaut werden.

    Das im Quartär entstandene Gebiet bildet die morphostratigraphische Einheit des Guadiana-Flusseinzugsgebiets. Die vielfältige Zusammensetzung umfasst u. a. Quarzit, Quarz und Kalkstein aus dem Mesozoikum und dem Miozän. Aufgrund dieser Zusammensetzung kann die Feuchtigkeit länger im Boden bleiben als in der Umgebung, wo der Kalksteingehalt wesentlich höher ist.

    Die Böden gehören zur Gruppe der Alfisole mit braunen mediterranen Böden auf Kalkstein. Sie verfügen über ein ausgeprägtes Profil, einen pH-Wert von 7 bis 8,5, eine geringe Austauschkapazität, eine gute innere Drainage, eine gute Durchlässigkeit bis zu den horizontalen Kalksteinschichten in 60-90 cm Tiefe und eine Textur, die von lockerem Sand bis zu Lehm reicht. Aufgrund des hohen Anteils an Schwemmlandbestandteilen sind die Böden reich an Nährstoffen. Zudem entsteht durch die Morphologie des fruchtbaren Bodens mit seinem hohen Anteil an grobkörnigen Schwemmlandsedimenten in Verbindung mit der jährlichen Ausbringung des Schafdungs ein leichtes, frisches Profil. Solche Böden eignen sich hervorragend für den Weinbau und bilden damit einen Faktor für die hohe Qualität der Trauben.

    Das Klima lässt sich als gemäßigtes Mittelmeerklima mit kontinentalen Merkmalen beschreiben. Als zahlenmäßig wichtigste durchschnittliche Jahreswerte sind die Temperatur zwischen 14 und 16 °C und die Niederschlagsmenge von 450 mm zu nennen.

    Im Boden wurde ein überdurchschnittlich hoher Strontiumgehalt festgestellt: Er beträgt mehr als 100 mg/kg auf unterschiedlichen Parzellen; konkret liegen die Mengen zwischen 111,67 und 158,41 mg/kg. Diese Mengen sind wesentlich höher als die Werte in den Böden der Umgebung, auch die der unter den Namen „Los Canforrales“ bzw. „Manteleros“ bekannten Lagen, wo Werte von 76,59 mg/kg, bzw. von 20,19 mg/kg gemessen wurden. Im letzteren Fall beträgt der Wert fast ein Achtel des Wertes von La Jaraba.

    Dies hat unmittelbare Auswirkungen auf die Weine, bei denen ein Strontiumgehalt von über 2,2 mg/l und in einigen Fällen sogar von 3,3 mg/l ermittelt wurde. Diese Werte sind deutlich höher als bei den Weinen aus der Umgebung, die einen Gehalt zwischen 0,95 und 1,6 mg/l aufweisen. Somit kann der Strontiumgehalt der Weine als zuverlässiger Indikator für die Weinerzeugung von La Jaraba angesehen werden.

    Was die Erzeugungsverfahren anbelangt, so kommt als organisches Material ausschließlich Schafdung aus dem betriebseigenen Schafbestand zum Einsatz.

    In Bezug auf das Verarbeitungsverfahren wird die Alkoholgärung durch die mikrobielle Flora der Trauben selbst ausgelöst; außerdem werden aus 100 kg Trauben höchstens 70 Liter Wein gewonnen.

    Beschreibung des Weins

    Die Weine von La Jaraba sind von den Böden und dem Klima vor Ort geprägt. Diese verleihen ihnen den hohen Phenolgehalt, die Stabilität und die Eleganz. Die Struktur, der Mineralgehalt und der Körper der Weine sind beeindruckend. Die Tatsache, dass alle diese Weine in Fässern und Flaschen reifen, beeinflusst die organoleptischen Merkmale und bewirkt, dass Weine von dunkel-kirschroter Farbe und von mittlerer bis hoher Intensität sowie Noten von roten und schwarzen Früchten entstehen, die ein großzügiges, fleischiges Mundgefühl bewirken. Der Strontiumgehalt ist höher als bei anderen Weinen, die außerhalb des abgegrenzten Gebiets erzeugt werden, da die Böden von La Jaraba höhere Mengen dieses Elements aufweisen, was zur Erzeugung dieser vollmundigen Weine mit den starken mineralischen und balsamischen Noten beiträgt.

    Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet

    Das abgegrenzte Gebiet liegt in einem sedimentsreichen Flusstal mit unterschiedlichen Mengen an Quarzit, Quarz und Kalkgestein und einem überdurchschnittlich hohen Strontiumgehalt des Bodens; dies alles trägt dazu bei, intensive, aromatische und vollmundige Weine mit starker mineralischer und balsamischer Note zu erzeugen. Der Strontiumgehalt verleiht diesen Weinen ihre besonderen Merkmale.

    Das Gebiet liegt zwar innerhalb des Erzeugungsgebiets der g. U. „La Mancha“, unterscheidet sich von diesem jedoch durch folgende Faktoren:

    Natürliche Faktoren

    Die Abgrenzung des natürlichen Gebiets beruht auf dem Strontiumgehalt des Bodens, der wesentlich höher ist als in den Böden der Umgebung. Dies verleiht den in dem Gebiet erzeugten Weinen einen stärker mineralischen Charakter.

    In einer von dem Antragsteller bereitgestellten Übersicht über die Umgebung lässt sich erkennen, dass der Strontiumgehalt außerhalb des Gebiets zwischen 20 und 80 mg/kg beträgt, aber innerhalb des abgegrenzten Gebiets Werte von 110 bis 160 mg/kg erreicht. Hierdurch weisen die Weine aus dem Gebiet einen Strontiumgehalt von 2,5-3,3 mg/l auf, wogegen die Weine aus den umliegenden Rebflächen nur einen Strontiumgehalt von rund 1 mg/l erreichen.

    Neben dem Strontiumgehalt als Faktor für die Einzigartigkeit des Gebiets sind die großen Flächen mit Steineichen und Kiefern in der Umgebung zu nennen, die das Gebiet vor den warmen und trockenen Ostwinden schützen. Dadurch herrscht in den angrenzenden Gebieten ein feuchteres Klima, wodurch sich der Reifungsprozess der Trauben verlängert. Dies verleiht den Früchten und damit auch dem Wein mehr Farbe, Tannin und Aromen.

    Menschliche Faktoren

    Die Erzeugungsverfahren der Weine von „La Jaraba“ und der benachbarten g. U. „La Mancha“ (wobei ältere „La-Mancha“-Rotweine berücksichtigt werden, weil dies die einzigen von „La Jaraba“ erzeugten Weine sind) unterscheiden sich insbesondere durch Folgendes:

    g. U. „La Mancha“

    La Jaraba

    Unterschiede

    > 11,5 % vol.

    > 12,5 % vol.

    Höherer Alkoholgehalt

    < 10 meq/l

    < 16,7 meq/l

    Höherer Gehalt an flüchtiger Säure

    < 13 000 kg/ha

    < 11 000 kg/ha

    Geringere Erzeugungsmenge je Hektar

    ≤ 1,6 mg/l

    ≥ 2,2 mg/l

    Höherer Strontiumgehalt

    Auf dem Gebiet, das anhand des Strontiumgehalts des Bodens abgegrenzt wurde, wird derzeit nur auf einem Weingut Wein erzeugt, und dieses gehört dem Antragsteller.

    Es sei darauf hingewiesen, dass der Antragsteller Eigentümer einer Fläche ist, die größer ist als diejenige, die im abgegrenzten Gebiet liegt. Die Abgrenzung beruht also nicht auf der Eigentümerschaft, sondern auf den oben dargelegten Umweltbedingungen.

    Zudem können künftig auch andere Erzeuger den eingetragenen Namen verwenden, wenn sie sich im abgegrenzten geografischen Gebiet niederlassen, sofern sie die in der Spezifikation festgelegten Bedingungen erfüllen. Das Gebiet erstreckt sich über rund 75 Hektar, sodass hier künftig durchaus noch weitere Weingüter gegründet werden können.

    9.   Weitere wesentliche Bedingungen

    Rechtsrahmen:

    Nationales Recht

    Art der weiteren Bedingung:

    Abfüllung im abgegrenzten geografischen Gebiet

    Beschreibung der Bedingung:

    Die Weine werden im Erzeugungsgebiet in Flaschen abgefüllt, weil das Verfahren in jedem Fall mit einer zweiten Flaschenreifung von mindestens 6 oder 9 Monaten abgeschlossen wird. In diesem Zeitraum tritt ein Reduktionsprozess auf, wodurch sich die Weinqualität verbessert und der Geschmack abgerundet wird. Die Weine sind zum Verbrauch bereit, wenn sie die in der Spezifikation für die einzelnen Weine festgelegten organoleptischen Eigenschaften erreicht haben.

    Link zur Produktspezifikation

    http://pagina.jccm.es/agricul/paginas/comercial-industrial/consejos_new/pliegos/20161028_Pliego_Condiciones_PAGO_LA_JARABA_SCC.pdf


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