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Document 32018R0324

    Durchführungsverordnung (EU) 2018/324 des Rates vom 5. März 2018 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/1509 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea

    ABl. L 63 vom 6.3.2018, p. 1–2 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2018/324/oj

    6.3.2018   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 63/1


    DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/324 DES RATES

    vom 5. März 2018

    zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/1509 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    gestützt auf die Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates vom 30. August 2017 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 (1), insbesondere auf Artikel 47 Absatz 5,

    auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Am 30. August 2017 hat der Rat die Verordnung (EU) 2017/1509 erlassen.

    (2)

    Am 15. Februar 2018 hat der Ausschuss des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, der mit der Resolution 1718 (2006) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen eingesetzt wurde, den Eintrag zu einer Person, die restriktiven Maßnahmen unterliegt, geändert.

    (3)

    Anhang XIII der Verordnung (EU) 2017/1509 sollte daher entsprechend geändert werden —

    HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

    Artikel 1

    Anhang XIII der Verordnung (EU) 2017/1509 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

    Artikel 2

    Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

    Geschehen zu Brüssel am 5. März 2018.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    N. DIMOV


    (1)  ABl. L 224 vom 31.8.2017, S. 1.


    ANHANG

    In Anhang XIII der Verordnung (EU) 2017/1509 erhält Eintrag 52 unter „a) Natürliche Personen“ folgende Fassung:

    „52.

    Ri Su Yong

     

    Geburtsdatum: 25.6.1968

    Staatsangehörigkeit: DVRK

    Reisepass Nr.: 654310175

    Anschrift: k. A.

    Geschlecht: männlich

    Diente als Repräsentant der Korea Ryonbong General Corporation in Kuba

    2.6.2017

    Funktionsträger der Korea Ryonbong General Corporation; ist auf Beschaffungen für die Verteidigungsindustrie der DVRK und die Unterstützung der militärbezogenen Verkäufe Pjöngjangs spezialisiert. Darüber hinaus unterstützt die Korea Ryonbong General Corporation mit ihrer Beschaffungstätigkeit wahrscheinlich das Chemiewaffenprogramm der DVRK.“


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