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Document 32018R0216

    Delegierte Verordnung (EU) 2018/216 der Kommission vom 14. Dezember 2017 zur Änderung der Anhänge V und IX der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen

    C/2017/8351

    ABl. L 42 vom 15.2.2018, p. 1–51 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2018/216/oj

    15.2.2018   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 42/1


    DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2018/216 DER KOMMISSION

    vom 14. Dezember 2017

    zur Änderung der Anhänge V und IX der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen

    DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 978/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 732/2008 des Rates (1), insbesondere auf Artikel 6 Absatz 2 und Artikel 11 Absatz 2,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 werden die Waren, auf die Zollpräferenzen im Rahmen der in Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 genannten allgemeinen Regelung des allgemeinen Präferenzsystems Anwendung finden, in Anhang V aufgelistet.

    (2)

    Gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 werden die Waren, auf die Zollpräferenzen im Rahmen der in Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 genannten Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung Anwendung finden, in Anhang IX aufgelistet.

    (3)

    Die durch die Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates (2) eingeführte Kombinierte Nomenklatur (im Folgenden „KN“) wurde mit der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1821 der Kommission (3) geändert, die am 1. Januar 2017 in Kraft trat.

    (4)

    Zur Berücksichtigung der aufgrund dieser Änderungen der KN erforderlichen Änderungen und zur Wahrung der Kohärenz mit der KN-Warenliste sollten daher die Anhänge V und IX der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 entsprechend geändert werden —

    HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

    Artikel 1

    Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 978/2012

    Die Verordnung (EU) Nr. 978/2012 wird wie folgt geändert:

    (1)

    Anhang V erhält die Fassung des Anhangs I der vorliegenden Verordnung.

    (2)

    Anhang IX erhält die Fassung des Anhangs II der vorliegenden Verordnung.

    Artikel 2

    Inkrafttreten

    Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

    Brüssel, den 14. Dezember 2017

    Für die Kommission

    Der Präsident

    Jean-Claude JUNCKER


    (1)  ABl. L 303 vom 31.10.2012, S. 1.

    (2)  Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif (ABl. L 256 vom 7.9.1987, S. 1).

    (3)  Durchführungsverordnung (EU) 2016/1821 der Kommission vom 6. Oktober 2016 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif (ABl. L 294 vom 28.10.2016, S. 1).


    ANHANG I

    ANHANG V

    Liste der Waren, die unter die allgemeine Regelung nach Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe a fallen

    Ungeachtet der Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (im Folgenden ‚KN‘) dient die Warenbezeichnung nur als Anhaltspunkt, da für die Gewährung der Zollpräferenzen die KN-Codes maßgebend sind. Bei KN-Codes mit dem Präfix ‚ex‘ ist sowohl der KN-Code als auch die entsprechende Warenbezeichnung für die Gewährung der Zollpräferenzen maßgebend.

    Die Aufnahme von Waren, deren KN-Code mit einem Sternchen gekennzeichnet ist, unterliegt den einschlägigen Bestimmungen der Union.

    In der Spalte ‚Abschnitt‘ ist der jeweilige APS-Abschnitt angegeben (Artikel 2 Buchstabe h).

    In der Spalte ‚Kapitel‘ ist das jeweilige von einem APS-Abschnitt erfasste KN-Kapitel angegeben (Artikel 2 Buchstabe i).

    Die Spalte ‚empfindlich/nicht empfindlich‘ (im Englischen ‚sensitive/non-sensitive‘) kennzeichnet die Waren, die Gegenstand der allgemeinen Regelung sind (Artikel 6). Diese Waren sind dort entweder als ‚NS‘ (nicht empfindlich im Sinne des Artikels 7 Absatz 1) oder als ‚S‘ (empfindlich im Sinne des Artikels 7 Absatz 2) aufgeführt.

    Der Einfachheit halber werden die Waren in Gruppen aufgeführt. Diese können auch Waren umfassen, für welche die Zölle des Gemeinsamen Zolltarifs aufgehoben wurden oder ausgesetzt sind.

    Abschnitt

    Kapitel

    KN-Code

    Warenbezeichnung

    Empfindlich/nicht empfindlich

    S-1a

    01

    0101 29 90

    Pferde, lebend, andere als reinrassige Zuchttiere, andere als zum Schlachten

    S

    0101 30 00

    Esel, lebend

    S

    0101 90 00

    Maultiere und Maulesel, lebend

    S

    0104 20 10 *

    Reinrassige Zuchtziegen, lebend

    S

    0106 14 10

    Hauskaninchen, lebend

    S

    0106 39 10

    Tauben, lebend

    S

    02

    0205 00

    Fleisch von Pferden, Eseln, Maultieren oder Mauleseln, frisch, gekühlt oder gefroren

    S

    0206 80 91

    Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Pferden, Eseln, Maultieren oder Mauleseln, frisch oder gekühlt, nicht zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen bestimmt

    S

    0206 90 91

    Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Pferden, Eseln, Maultieren oder Mauleseln, gefroren, nicht zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen bestimmt

    S

    0207 14 91

    Lebern, gefroren, von Hühnern

    S

    0207 27 91

    Lebern, gefroren, von Truthühnern

    S

    0207 45 95

    0207 55 95

    0207 60 91

    Lebern, gefroren, von Enten, Gänsen oder Perlhühnern, andere als Fettlebern von Enten oder Gänsen

    S

    0208 90 70

    Froschschenkel

    NS

    0210 99 10

    Fleisch von Pferden, gesalzen, in Salzlake oder getrocknet

    S

    0210 99 59

    Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert, andere als Zwerchfellpfeiler (Nierenzapfen) und Saumfleisch

    S

    ex 0210 99 85

    Schlachtnebenerzeugnisse von Schafen und Ziegen, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert

    S

    ex 0210 99 85

    Schlachtnebenerzeugnisse, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert, andere als Geflügellebern, andere als von Hausschweinen, Rindern, Schafen oder Ziegen

    S

    04

    0403 10 51

    Joghurt, aromatisiert oder mit Zusatz von Früchten, Nüssen oder Kakao

    S

    0403 10 53

    0403 10 59

    0403 10 91

    0403 10 93

    0403 10 99

    0403 90 71

    Buttermilch, saure Milch und saurer Rahm, Kefir und andere fermentierte oder gesäuerte Milch (einschließlich Rahm), aromatisiert oder mit Zusatz von Früchten, Nüssen oder Kakao

    S

    0403 90 73

    0403 90 79

    0403 90 91

    0403 90 93

    0403 90 99

    0405 20 10

    Milchstreichfette mit einem Fettgehalt von 39 GHT bis 75 GHT

    S

    0405 20 30

    0407 19 90

    0407 29 90

    0407 90 90

    Vogeleier in der Schale, frisch, haltbar gemacht oder gekocht, andere als von Hausgeflügel

    S

    0410 00 00

    Genießbare Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen

    S

    05

    0511 99 39

    Natürliche Schwämme tierischen Ursprungs, andere als roh

    S

    S-1b

    03

    ex Kapitel 3

    Fische und Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, ausgenommen Waren der Unterposition 0301 19 00

    S

    0301 19 00

    Seezierfische, lebend

    NS

    S-2a

    06

    ex Kapitel 6

    Lebende Pflanzen und Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen und Wurzelstöcke; Lebende Pflanzen und Waren des Blumenhandels, ausgenommen Waren der Unterpositionen 0603 12 00 und 0604 20 40

    S

    0603 12 00

    Nelken sowie Nelkenblüten und -knospen, geschnitten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch

    NS

    0604 20 40

    Zweige von Nadelgehölzen, frisch

    NS

    S-2b

    07

    0701

    Kartoffeln, frisch oder gekühlt

    S

    0703 10

    Speisezwiebeln und Schalotten, frisch oder gekühlt

    S

    0703 90 00

    Porree/Lauch und andere Gemüse der Allium spp., frisch oder gekühlt

    S

    0704

    Kohl, Blumenkohl/Karfiol, Kohlrabi, Wirsingkohl und ähnliche genießbare Kohlarten der Gattung Brassica, frisch oder gekühlt

    S

    0705

    Salate (Lactuca sativa) und Chicorée (Cichorium spp.), frisch oder gekühlt

    S

    0706

    Karotten und Speisemöhren, Speiserüben, Rote Rüben, Schwarzwurzeln, Knollensellerie, Rettiche und ähnliche genießbare Wurzeln, frisch oder gekühlt

    S

    ex 0707 00 05

    Gurken, frisch oder gekühlt, vom 16. Mai bis 31. Oktober

    S

    0708

    Hülsenfrüchte, auch ausgelöst, frisch oder gekühlt

    S

    0709 20 00

    Spargel, frisch oder gekühlt

    S

    0709 30 00

    Auberginen, frisch oder gekühlt

    S

    0709 40 00

    Sellerie, ausgenommen Knollensellerie, frisch oder gekühlt

    S

    0709 51 00

    ex 0709 59

    Pilze, frisch oder gekühlt, ausgenommen Waren der Unterposition 0709 59 50

    S

    0709 60 10

    Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack, frisch oder gekühlt

    S

    0709 60 99

    Früchte der Gattungen ‚Capsicum‘ oder ‚Pimenta‘, frisch oder gekühlt (ausgenommen zum Herstellen von Capsaicin, von alkoholhaltigen Capsicum-Oleoresinen, zum industriellen Herstellen von ätherischen Ölen oder von Resinoiden sowie Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack)

    S

    0709 70 00

    Gartenspinat, Neuseelandspinat und Gartenmelde, frisch oder gekühlt

    S

    ex 0709 91 00

    Artischocken, frisch oder gekühlt, vom 1. Juli bis 31. Oktober

    S

    0709 92 10 *

    Oliven, frisch oder gekühlt, zu anderen Zwecken als zur Ölgewinnung bestimmt

    S

    0709 93 10

    Zucchini (Courgettes), frisch oder gekühlt

    S

    0709 93 90

    0709 99 90

    Anderes Gemüse, frisch oder gekühlt

    S

    0709 99 10

    Salate (ausgenommen solche der Art Lactuca sativa sowie Chicorée (Cichorium spp.)), frisch oder gekühlt

    S

    0709 99 20

    Mangold und Karde, frisch oder gekühlt

    S

    0709 99 40

    Kapern, frisch oder gekühlt

    S

    0709 99 50

    Fenchel, frisch oder gekühlt

    S

    ex 0710

    Gemüse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren, ausgenommen Waren der Unterposition 0710 80 85

    S

    ex 0711

    Gemüse, vorläufig haltbar gemacht (z. B. durch Schwefeldioxid oder in Wasser, dem Salz, Schwefeldioxid oder andere vorläufig konservierend wirkende Stoffe zugesetzt sind), zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet, ausgenommen Waren der Unterposition 0711 20 90

    S

    ex 0712

    Gemüse, getrocknet, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten, als Pulver oder sonst zerkleinert, jedoch nicht weiter zubereitet, ausgenommen Oliven und Waren der Unterposition 0712 90 19

    S

    0713

    Getrocknete, ausgelöste Hülsenfrüchte, auch geschält oder zerkleinert

    S

    0714 20 10 *

    Süßkartoffeln, frisch, ganz, zum menschlichen Verzehr

    NS

    0714 20 90

    Süßkartoffeln, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch in Stücken oder in Form von Pellets, andere als frisch, ganz, zum menschlichen Verzehr

    S

    0714 90 90

    Topinambur und ähnliche Wurzeln und Knollen mit hohem Gehalt an Inulin, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch in Stücken oder in Form von Pellets; Mark des Sagobaums

    NS

    08

    0802 11 90

    Mandeln, frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder enthäutet, andere als bittere Mandeln

    S

    0802 12 90

    0802 21 00

    Haselnüsse (Corylus spp.), frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder enthäutet

    S

    0802 22 00

    0802 31 00

    Walnüsse, frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder enthäutet

    S

    0802 32 00

    0802 41 00

    0802 42 00

    Esskastanien (Castanea spp.), frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder enthäutet

    S

    0802 51 00

    0802 52 00

    Pistazien, frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder enthäutet

    NS

    0802 61 00

    0802 62 00

    Macadamia-Nüsse, frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder enthäutet

    NS

    0802 90 50

    Pinienkerne und andere Früchte von Pinus spp., frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder enthäutet

    NS

    0802 90 85

    Andere Schalenfrüchte, frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder enthäutet

    NS

    0803 10 10

    Mehlbananen, frisch

    S

    0803 10 90

    0803 90 90

    Bananen, einschl. Mehlbananen, getrocknet

    S

    0804 10 00

    Datteln, frisch oder getrocknet

    S

    0804 20 10

    Feigen, frisch oder getrocknet

    S

    0804 20 90

    0804 30 00

    Ananas, frisch oder getrocknet

    S

    0804 40 00

    Avocadofrüchte, frisch oder getrocknet

    S

    ex 0805 21

    Mandarinen (einschließlich Tangerinen und Satsumas), Clementinen, Wilkings und ähnliche Kreuzungen von Zitrusfrüchten, frisch oder getrocknet, vom 1. März bis 31. Oktober

    S

    ex 0805 22 00

    ex 0805 29 00

    0805 40 00

    Pampelmusen und Grapefruits, frisch oder getrocknet

    NS

    0805 50 90

    Limetten (Citrus aurantifolia, Citrus latifolia), frisch oder getrocknet

    S

    0805 90 00

    Andere Zitrusfrüchte, frisch oder getrocknet

    S

    ex 0806 10 10

    Tafeltrauben, frisch, vom 1. Januar bis 20. Juli und vom 21. November bis 31. Dezember, andere als der Sorte ‚Empereur‘ (Vitis vinifera cv.), vom 1. bis 31. Dezember

    S

    0806 10 90

    Andere Trauben, frisch

    S

    ex 0806 20

    Weintrauben, getrocknet, ausgenommen Waren der Unterposition ex 0806 20 30 , in unmittelbaren Umschließungen mit einem Fassungsvermögen von über 2 kg

    S

    0807 11 00

    Melonen (einschließlich Wassermelonen), frisch

    S

    0807 19 00

    0808 10 10

    Mostäpfel, frisch, lose geschüttet ohne Zwischenlagen, vom 16. September bis 15. Dezember

    S

    0808 30 10

    Mostbirnen, lose geschüttet ohne Zwischenlagen, vom 1. August bis 31. Dezember

    S

    ex 0808 30 90

    Andere Mostbirnen, frisch, vom 1. Mai bis 30. Juni

    S

    0808 40 00

    Quitten, frisch

    S

    ex 0809 10 00

    Aprikosen/Marillen, frisch, vom 1. Januar bis 31. Mai und vom 1. August bis 31. Dezember

    S

    0809 21 00

    Sauerkirschen/Weichseln (Prunus cerasus), frisch

    S

    ex 0809 29 00

    Kirschen, frisch, vom 1. Januar bis 20. Mai und vom 11. August bis 31. Dezember, andere als Sauerkirschen/Weichseln (Prunus cerasus)

    S

    ex 0809 30

    Pfirsiche, einschließlich Brugnolen und Nektarinen, frisch, vom 1. Januar bis 10. Juni und vom 1. Oktober bis 31. Dezember

    S

    ex 0809 40 05

    Pflaumen, frisch, vom 1. Januar bis 10. Juni und vom 1. Oktober bis 31. Dezember

    S

    0809 40 90

    Schlehen, frisch

    S

    ex 0810 10 00

    Erdbeeren, frisch, vom 1. Januar bis 30. April und vom 1. August bis 31. Dezember

    S

    0810 20

    Himbeeren, Brombeeren, Maulbeeren und Loganbeeren, frisch

    S

    0810 30

    Schwarze, Weiße oder Rote Johannisbeeren und Stachelbeeren, frisch

    S

    0810 40 30

    Heidelbeeren der Art Vaccinium myrtillus, frisch

    S

    0810 40 50

    Früchte der Arten Vaccinium macrocarpon und Vaccinium corymbosum, frisch

    S

    0810 40 90

    Andere Früchte der Gattung Vaccinium, frisch

    S

    0810 50 00

    Kiwis, frisch

    S

    0810 60 00

    Durian, frisch

    S

    0810 70 00

    Kaki, frisch

    S

    0810 90 75

    Andere Früchte, frisch

    ex 0811

    Früchte und Nüsse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, ausgenommen Waren der Unterpositionen 0811 10 und 0811 20

    S

    ex 0812

    Früchte und Nüsse, vorläufig haltbar gemacht (z. B. durch Schwefeldioxid oder in Wasser, dem Salz, Schwefeldioxid oder andere vorläufig konservierend wirkende Stoffe zugesetzt sind), zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet, ausgenommen Waren der Unterposition 0812 90 30

    S

    0812 90 30

    Papaya-Früchte

    NS

    0813 10 00

    Aprikosen/Marillen, getrocknet

    S

    0813 20 00

    Pflaumen, getrocknet

    S

    0813 30 00

    Äpfel, getrocknet

    S

    0813 40 10

    Pfirsiche, einschließlich Brugnolen und Nektarinen, getrocknet

    S

    0813 40 30

    Birnen, getrocknet

    S

    0813 40 50

    Papaya-Früchte, getrocknet

    NS

    0813 40 95

    Andere Früchte, getrocknet, andere als solche der Positionen 0801 bis 0806

    NS

    0813 50 12

    Mischungen von getrockneten Früchten, anderen als solchen der Positionen 0801 bis 0806 , von Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschu-Äpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Passionsfrüchten, Karambolen und Pitahayas, ohne Pflaumen

    S

    0813 50 15

    Andere Mischungen von getrockneten Früchten, andere als solche der Positionen 0801 bis 0806 , ohne Pflaumen

    S

    0813 50 19

    Mischungen von getrockneten Früchten, andere als solche der Positionen 0801 bis 0806 , mit Pflaumen

    S

    0813 50 31

    Mischungen ausschließlich von tropischen Nüssen der Positionen 0801 und 0802

    S

    0813 50 39

    Mischungen ausschließlich von Schalenfrüchten der Positionen 0801 und 0802 , anderen als von tropischen Nüssen

    S

    0813 50 91

    Andere Mischungen von getrockneten Früchten oder von Schalenfrüchten des Kapitels 8, ohne Pflaumen oder Feigen

    S

    0813 50 99

    Andere Mischungen von getrockneten Früchten oder von Schalenfrüchten des Kapitels 8

    S

    0814 00 00

    Schalen von Zitrusfrüchten oder von Melonen (einschließlich Wassermelonen), frisch, gefroren, getrocknet oder zum vorläufigen Haltbarmachen in Salzlake oder in Wasser mit einem Zusatz von anderen Stoffen eingelegt

    NS

    S-2c

    09

    ex Kapitel 9

    Kaffee, Tee, Mate und Gewürze, ausgenommen Waren der Unterpositionen 0901 12 00 , 0901 21 00 , 0901 22 00 , 0901 90 90 und 0904 21 10 , ferner Positionen 0905 und 0907 sowie Unterpositionen 0910 91 90 , 0910 99 33 , 0910 99 39 , 0910 99 50 und 0910 99 99

    NS

    0901 12 00

    Kaffee, nicht geröstet, entkoffeiniert

    S

    0901 21 00

    Kaffee, geröstet, nicht entkoffeiniert

    S

    0901 22 00

    Kaffee, geröstet, entkoffeiniert

    S

    0901 90 90

    Kaffeemittel mit Kaffeegehalt

    S

    0904 21 10

    Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack (Capsicum annuum), getrocknet, weder gemahlen noch sonst zerkleinert

    S

    0905

    Vanille

    S

    0907

    Gewürznelken, Mutternelken und Nelkenstiele

    S

    0910 91 90

    Mischungen aus mindestens zwei Waren unterschiedlicher Positionen der Positionen 0904 bis 0910 , gemahlen oder sonst zerkleinert

    S

    0910 99 33

    Thymian; Lorbeerblätter

    S

    0910 99 39

    0910 99 50

    0910 99 99

    Andere Gewürze, gemahlen oder sonst zerkleinert, andere als Mischungen aus mindestens zwei Waren unterschiedlicher Positionen der Positionen 0904 bis 0910

    S

    S-2d

    10

    1008 50 00

    Reismelde (Chenopodium quinoa)

    S

    11

    1104 29 17

    Getreidekörner, geschält, auch geschnitten oder geschrotet (ausgenommen Gerste, Hafer, Mais, Reis und Weizen)

    S

    1105

    Mehl, Grieß, Pulver, Flocken, Granulat und Pellets von Kartoffeln

    S

    1106 10 00

    Mehl, Grieß und Pulver von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713

    S

    1106 30

    Mehl, Grieß und Pulver der Waren des Kapitels 8

    S

    1108 20 00

    Inulin

    S

    12

    ex Kapitel 12

    Ölsamen und ölhaltige Früchte; verschiedene Samen und Früchte, ausgenommen Waren der Unterpositionen 1209 21 00 , 1209 23 80 , 1209 29 50 , 1209 29 80 , 1209 30 00 , 1209 91 80 und 1209 99 91 ; Pflanzen zum Gewerbe- oder Heilgebrauch, ausgenommen Waren der Unterposition 1211 90 30 , der Position 1210 und der Unterpositionen 1212 91 und 1212 93 00

    S

    1209 21 00

    Samen von Luzernen, zur Aussaat

    NS

    1209 23 80

    Andere Samen von Schwingel, zur Aussaat

    NS

    1209 29 50

    Samen von Lupinen, zur Aussaat

    NS

    1209 29 80

    Samen anderer Futterpflanzen, zur Aussaat

    NS

    1209 30 00

    Samen von krautartigen Pflanzen, die hauptsächlich wegen der Blüten dieser Pflanzen gezogen werden, zur Aussaat

    NS

    1209 91 80

    Andere Samen von Gemüsen, zur Aussaat

    NS

    1209 99 91

    Samen von Pflanzen, die hauptsächlich wegen der Blüten dieser Pflanzen gezogen, zur Aussaat, ausgenommen solche der Unterposition 1209 30 00

    NS

    1211 90 30

    Tonkabohnen, frisch oder getrocknet, geschnitten, gemahlen oder ähnlich fein zerkleinert

    NS

    13

    ex Kapitel 13

    Schellack; Gummen, Harze und andere Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge, ausgenommen Waren der Unterposition 1302 12 00

    S

    1302 12 00

    Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge von Süßholzwurzeln

    NS

    S-3

    15

    1501 90 00

    Geflügelfett, anderes als solches der Positionen 0209 oder 1503

    S

    1502 10 90

    1502 90 90

    Fett von Rindern, Schafen oder Ziegen, ausgenommen solches der Position 1503 und anderes als zu industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln

    S

    1503 00 19

    Schmalzstearin und Oleostearin, andere als zu industriellen Zwecken

    S

    1503 00 90

    Schmalzöl, Oleomargarin und Talgöl, weder emulgiert, vermischt noch anders verarbeitet, andere als Talgöl zu industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln

    S

    1504

    Fette und Öle sowie deren Fraktionen, von Fischen oder Meeressäugetieren, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert

    S

    1505 00 10

    Wollfett, roh

    S

    1507

    Sojaöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert

    S

    1508

    Erdnussöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert

    S

    1511 10 90

    Palmöl, roh, anderes als zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln

    S

    1511 90

    Palmöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert, anderes als rohes Öl

    S

    1512

    Sonnenblumenöl, Safloröl und Baumwollsamenöl sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert

    S

    1513

    Kokosöl (Kopraöl), Palmkernöl und Babassuöl sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert

    S

    1514

    Raps- und Rübsenöl und Senföl sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert

    S

    1515

    Andere pflanzliche Fette und Öle (einschließlich Jojobaöl) sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert

    S

    ex 1516

    Tierische und pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen, ganz oder teilweise hydriert, umgeestert, wiederverestert oder elaidiniert, auch raffiniert, jedoch nicht weiterverarbeitet, ausgenommen Waren der Unterposition 1516 20 10

    S

    1516 20 10

    Hydriertes Rizinusöl (sog. Opalwachs)

    NS

    1517

    Margarine; genießbare Mischungen und Zubereitungen von tierischen oder pflanzlichen Fetten und Ölen sowie von Fraktionen verschiedener Fette und Öle dieses Kapitels, ausgenommen genießbare Fette und Öle sowie deren Fraktionen der Position 1516

    S

    1518 00

    Tierische und pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen, gekocht, oxidiert, dehydratisiert, geschwefelt, geblasen, durch Hitze im Vakuum oder in inertem Gas polymerisiert oder anders chemisch modifiziert, ausgenommen Waren der Position 1516 ; ungenießbare Mischungen und Zubereitungen von tierischen oder pflanzlichen Fetten und Ölen sowie von Fraktionen verschiedener Fette und Öle dieses Kapitels, anderweit weder genannt noch inbegriffen

    S

    1521 90 99

    Bienenwachs und andere Insektenwachse, auch raffiniert oder gefärbt, andere als roh

    S

    1522 00 10

    Degras

    S

    1522 00 91

    Öldrass und Soapstock, andere als Öl enthaltend, das die Merkmale von Olivenöl aufweist

    S

    S-4a

    16

    1601 00 10

    Würste und ähnliche Waren aus Lebern; Lebensmittelzubereitungen auf der Grundlage von Leber

    S

    1602 20 10

    Gänse- oder Entenlebern, zubereitet oder haltbar gemacht

    S

    1602 41 90

    Schinken und Teile davon, zubereitet oder haltbar gemacht, von anderen Schweinen als Hausschweinen

    S

    1602 42 90

    Schultern und Teile davon, zubereitet oder haltbar gemacht, von anderen Schweinen als Hausschweinen

    S

    1602 49 90

    Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnisse, einschließlich Mischungen, anders zubereitet oder haltbar gemacht, von anderen Schweinen als Hausschweinen

    S

    1602 90 31

    Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnisse, anders zubereitet oder haltbar gemacht, von Wild oder Kaninchen

    S

    1602 90 69

    Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnisse, anders zubereitet oder haltbar gemacht, von Schafen oder Ziegen oder anderen Tieren, ohne Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnisse, nicht gegart, von Rindern und ohne Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnisse von Hausschweinen

    S

    1602 90 91

    1602 90 95

    1602 90 99

    1603 00 10

    Extrakte und Säfte von Fleisch, Fischen, Krebstieren, Weichtieren und anderen wirbellosen Wassertieren, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger

    S

    1604

    Fische, zubereitet oder haltbar gemacht; Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen

    S

    1605

    Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, zubereitet oder haltbar gemacht

    S

    S-4b

    17

    1702 50 00

    Chemisch reine Fructose

    S

    1702 90 10

    Chemisch reine Maltose

    S

    1704

    Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weißer Schokolade)

    S

    18

    Kapitel 18

    Kakao und Zubereitungen aus Kakao

    S

    19

    ex Kapitel 19

    Zubereitungen aus Getreide, Mehl, Stärke oder Milch; Backwaren, ausgenommen Waren der Unterpositionen 1901 20 00 und 1901 90 91

    S

    1901 20 00

    Mischungen und Teig, zum Herstellen von Backwaren der Position 1905

    NS

    1901 90 91

    Kein Milchfett, keine Saccharose, Isoglucose, Glucose oder Stärke enthaltend, oder weniger als 1,5 GHT Milchfett, 5 GHT Saccharose (einschließlich Invertzucker) oder Isoglucose, 5 GHT Glucose oder Stärke enthaltend, ausgenommen Lebensmittelzubereitungen in Pulverform aus Waren der Positionen 0401 bis 0404 enthaltend

    NS

    20

    ex Kapitel 20

    Zubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder anderen Pflanzenteilen, ausgenommen Waren der Unterpositionen 2008 20 19 , 2008 20 39 und ausgenommen Waren der Position 2002 und der Unterpositionen 2005 80 00 , 2008 40 19 , 2008 40 31 , 2008 40 51 bis 2008 40 90 , 2008 70 19 , 2008 70 51 , 2008 70 61 bis 2008 70 98

    S

    2008 20 19

    Ananas, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, mit Zusatz von Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen

    NS

    2008 20 39

    21

    ex Kapitel 21

    Verschiedene Lebensmittelzubereitungen, ausgenommen Waren der Unterpositionen 2101 20 und 2102 20 19 , ausgenommen Waren der Unterpositionen 2106 10 , 2106 90 30 , 2106 90 51 , 2106 90 55 und 2106 90 59

    S

    2101 20

    Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Tee oder Mate und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Auszüge, Essenzen und Konzentrate oder auf der Grundlage von Tee oder Mate

    NS

    2102 20 19

    Andere Hefen, nicht lebend

    NS

    22

    ex Kapitel 22

    Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig, ausgenommen Waren der Position 2207 und der Unterpositionen 2204 10 11 bis 2204 30 10 und 2208 40

    S

    23

    2302 50 00

    Ähnliche Rückstände und Abfälle, auch in Form von Pellets, vom Mahlen oder von anderen Bearbeitungen von Hülsenfrüchten

    S

    2307 00 19

    Anderer Weintrub/anderes Weingeläger

    S

    2308 00 19

    Anderer Traubentrester

    S

    2308 00 90

    Andere pflanzliche Stoffe und pflanzliche Abfälle, pflanzliche Rückstände und pflanzliche Nebenerzeugnisse der zur Fütterung verwendeten Art, auch in Form von Pellets, anderweit weder genannt noch inbegriffen

    NS

    2309 10 90

    Anderes Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, anderes als Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup der Unterpositionen 1702 30 50 , 1702 30 90 , 1702 40 90 , 1702 90 50 und 2106 90 55 oder Stärke oder Milcherzeugnisse enthaltend

    S

    2309 90 10

    Solubles von Fischen oder Meeressäugetieren der zur Fütterung verwendeten Art

    NS

    2309 90 91

    Ausgelaugte Rübenschnitzel, melassiert, von der zur Fütterung verwendeten Art

    S

    2309 90 96

    Andere Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art, auch mit einem Gehalt an Cholinchlorid von 49 GHT oder mehr, auf organischem oder anorganischem Trägerstoff

    S

    S-4c

    24

    ex-Kapitel 24

    Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe, ausgenommen Waren der Unterposition 2401 10 60

    S

    2401 10 60

    ‚sun-cured‘ Orienttabak, nicht entrippt

    NS

    S-5

    25

    2519 90 10

    Magnesiumoxid, ausgenommen gebranntes natürliches Magnesiumcarbonat

    NS

    2522

    Luftkalk, auch gelöscht, und hydraulischer Kalk, ausgenommen reines Calciumoxid und Calciumhydroxid der Position 2825

    NS

    2523

    Zement (einschließlich Zementklinker), auch gefärbt

    NS

    27

    Kapitel 27

    Mineralische Brennstoffe, Mineralöle und Erzeugnisse ihrer Destillation; bituminöse Stoffe; Mineralwachse

    NS

    S-6a

    28

    2801

    Fluor, Chlor, Brom und Iod

    NS

    2802 00 00

    Sublimierter oder gefällter Schwefel; kolloider Schwefel

    NS

    ex 2804

    Wasserstoff, Edelgase und andere Nichtmetalle, ausgenommen Waren der Unterposition 2804 69 00

    NS

    2805 19

    Alkali- oder Erdalkalimetalle (ausgenommen Natrium und Calcium)

    NS

    2805 30

    Seltenerdmetalle, Scandium und Yttrium, auch untereinander gemischt oder miteinander legiert

    NS

    2806

    Chlorwasserstoff (Salzsäure); Chloroschwefelsäure

    NS

    2807 00 00

    Schwefelsäure; Oleum

    NS

    2808 00 00

    Salpetersäure; Nitriersäuren

    NS

    2809

    Diphosphorpentaoxid; Phosphorsäure; Polyphosphorsäuren, auch chemisch nicht einheitlich

    NS

    2810 00 90

    Boroxide, andere als Dibortrioxid; Borsäuren

    NS

    2811

    Andere anorganische Säuren und andere anorganische Sauerstoffverbindungen der Nichtmetalle

    NS

    2812

    Halogenide und Halogenoxide der Nichtmetalle

    NS

    2813

    Sulfide der Nichtmetalle; handelsübliches Phosphortrisulfid

    NS

    2814

    Ammoniak, wasserfrei oder in wässriger Lösung

    S

    2815

    Natriumhydroxid (Ätznatron); Kaliumhydroxid (Ätzkali); Peroxide des Natriums oder des Kaliums

    S

    2816

    Magnesiumhydroxid und -peroxid; Oxide, Hydroxide und Peroxide des Strontiums oder des Bariums

    NS

    2817 00 00

    Zinkoxid; Zinkperoxid

    S

    2818 10

    Künstlicher Korund, auch chemisch nicht einheitlich

    S

    2818 20 00

    anderes Aluminiumoxid als künstlicher Korund

    NS

    2819

    Chromoxide und -hydroxide

    S

    2820

    Manganoxide

    S

    2821

    Eisenoxide und -hydroxide; Farberden mit einem Gehalt an gebundenem Eisen von 70 GHT oder mehr, berechnet als Fe2O3

    NS

    2822 00 00

    Cobaltoxide und -hydroxide; handelsübliche Cobaltoxide

    NS

    2823 00 00

    Titanoxide

    S

    2824

    Bleioxide; Mennige und Orangemennige

    NS

    ex 2825

    Hydrazin und Hydroxylamin und ihre anorganischen Salze; andere anorganische Basen; andere Metalloxide, -hydroxide und -peroxide, ausgenommen Waren der Unterpositionen 2825 10 00 und 2825 80 00

    NS

    2825 10 00

    Hydrazin und Hydroxylamin und ihre anorganischen Salze

    S

    2825 80 00

    Antimonoxide

    S

    2826

    Fluoride; Fluorosilicate, Fluoroaluminate und andere komplexe Fluorosalze

    NS

    ex 2827

    Chloride, Chloridoxide und Chloridhydroxide, ausgenommen Waren der Unterpositionen 2827 10 00 und 2827 32 00 ; Bromide und Bromidoxide; Iodide und Iodidoxide

    NS

    2827 10 00

    Ammoniumchlorid

    S

    2827 32 00

    Aluminiumchlorid

    S

    2828

    Hypochlorite; handelsübliches Calciumhypochlorit; Chlorite; Hypobromite

    NS

    2829

    Chlorate und Perchlorate; Bromate und Perbromate; Iodate und Periodate

    NS

    ex 2830

    Sulfide, ausgenommen Waren der Unterposition 2830 10 00 ; Polysulfide, auch chemisch nicht einheitlich

    NS

    2830 10 00

    Natriumsulfide

    S

    2831

    Dithionite und Sulfoxylate

    NS

    2832

    Sulfite; Thiosulfate

    NS

    2833

    Sulfate; Alaune; Peroxosulfate (Persulfate)

    NS

    2834 10 00

    Nitrite

    S

    2834 21 00

    Nitrate

    NS

    2834 29

    2835

    Phosphinate (Hypophosphite), Phosphonate (Phosphite) und Phosphate; Polyphosphate, auch chemisch nicht einheitlich

    S

    ex 2836

    Carbonate, ausgenommen Waren der Unterpositionen 2836 20 00 , 2836 40 00 und 2836 60 00 ; Peroxocarbonate (Percarbonate); handelsübliches Ammoniumcarbonat, Ammoniumcarbamat enthaltend

    NS

    2836 20 00

    Dinatriumcarbonat (Soda)

    S

    2836 40 00

    Kaliumcarbonate

    S

    2836 60 00

    Bariumcarbonat

    S

    2837

    Cyanide, Cyanidoxide und komplexe Cyanide

    NS

    2839

    Silicate; handelsübliche Silicate der Alkalimetalle

    NS

    2840

    Borate; Peroxoborate (Perborate)

    NS

    ex 2841

    Salze der Säuren der Metalloxide oder Metallperoxide, ausgenommen Waren der Unterposition 2841 61 00

    NS

    2841 61 00

    Kaliumpermanganat

    S

    2842

    Andere Salze der anorganischen Säuren oder Peroxosäuren (einschließlich Aluminosilicate, auch chemisch nicht einheitlich), ausgenommen Azide

    NS

    2843

    Edelmetalle in kolloidem Zustand; anorganische oder organische Verbindungen der Edelmetalle, auch chemisch nicht einheitlich; Edelmetallamalgame

    NS

    ex 2844 30 11

    Cermets, an U 235 abgereichertes Uran oder Verbindungen dieses Erzeugnisses enthaltend, andere als in Rohform

    NS

    ex 2844 30 51

    Cermets, Thorium oder Verbindungen dieses Erzeugnisses enthaltend, andere als in Rohform

    NS

    2845 90 90

    Isotope (ausgenommen Isotope der Position 2844 ); anorganische oder organische Verbindungen dieser Isotope, auch chemisch nicht einheitlich, ausgenommen schweres Wasser (Deuteriumoxid) (Euratom), ausgenommen ‚Deuterium und andere Deuteriumverbindungen; Wasserstoff und seine Verbindungen, mit Deuterium angereichert; Mischungen und Lösungen, die diese Erzeugnisse enthalten (Euratom)

    NS

    2846

    Anorganische oder organische Verbindungen der Seltenerdmetalle, des Yttriums oder des Scandiums oder der Mischungen dieser Metalle

    NS

    2847 00 00

    Wasserstoffperoxid, auch mit Harnstoff verfestigt

    NS

    ex 2849

    Carbide, auch chemisch nicht einheitlich, ausgenommen Waren der Unterpositionen 2849 20 00 und 2849 90 30

    NS

    2849 20 00

    Carbide des Siliciums, auch chemisch nicht einheitlich

    S

    2849 90 30

    Carbide des Wolframs, auch chemisch nicht einheitlich

    S

    ex 2850 00

    Hydride, Nitride, Azide und Boride, auch chemisch nicht einheitlich, ausgenommen Verbindungen, die zugleich Carbide der Position 2849 sind

    NS

    ex 2850 00 60

    Silicide, auch chemisch nicht einheitlich

    S

    2852

    Anorganische oder organische Verbindungen von Quecksilber, auch chemisch nicht einheitlich, ausgenommen Amalgame

    NS

    2853

    Phosphide, auch chemisch nicht einheitlich, ausgenommen Ferrophosphor; andere anorganische Verbindungen (einschließlich destilliertes Wasser, Leitfähigkeitswasser oder Wasser von gleicher Reinheit); flüssige Luft (einschließlich von Edelgasen befreiter flüssiger Luft); Pressluft; Amalgame von anderen Metallen als Edelmetallen

    NS

    29

    2903

    Halogenderivate der Kohlenwasserstoffe

    S

    ex 2904

    Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate der Kohlenwasserstoffe, auch halogeniert, ausgenommen Waren der Unterposition 2904 20 00

    NS

    2904 20 00

    nur Nitro- oder nur Nitrosogruppen enthaltende Derivate

    S

    ex 2905

    Acyclische Alkohole, ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate, ausgenommen Waren der Unterposition 2905 45 00 , ausgenommen Waren der Unterpositionen 2905 43 00 und 2905 44

    S

    2905 45 00

    Glycerin

    NS

    2906

    Cyclische Alkohole, ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate

    NS

    ex 2907

    Phenole, ausgenommen Waren der Unterpositionen 2907 15 90 und ex 2907 22 00 ; Phenolalkohole

    NS

    2907 15 90

    Naphthole und ihre Salze, andere als 1-Naphthol

    S

    ex 2907 22 00

    Hydrochinon

    S

    2908

    Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate der Phenole oder Phenolalkohole

    NS

    2909

    Ether, Etheralkohole, Etherphenole, Etheralkoholphenole, Alkoholperoxide, Etherperoxide, Ketonperoxide (auch chemisch nicht einheitlich); ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate

    S

    2910

    Epoxide, Epoxyalkohole, Epoxyphenole und Epoxyether mit dreigliedrigem Ring; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate

    NS

    2911 00 00

    Acetale und Halbacetale, auch mit anderen Sauerstoff-Funktionen, und ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate

    NS

    ex 2912

    Aldehyde, auch mit anderen Sauerstoff-Funktionen; cyclische Polymere der Aldehyde; Paraformaldehyd, ausgenommen Waren der Unterposition 2912 41 00

    NS

    2912 41 00

    Vanillin (4-Hydroxy-3-methoxybenzaldehyd)

    S

    2913 00 00

    Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate der Erzeugnisse der Position 2912

    NS

    ex 2914

    Ketone und Chinone, auch mit anderen Sauerstofffunktionen; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate, ausgenommen Waren der Unterpositionen 2914 11 00 , ex 2914 29 und 2914 22 00

    NS

    2914 11 00

    Aceton

    S

    ex 2914 29

    Campher

    S

    2914 22 00

    Cyclohexanon und Methylcyclohexanone

    S

    2915

    Gesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren und ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate

    S

    ex 2916

    Ungesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren, cyclische einbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate, ausgenommen Waren der Unterpositionen ex 2916 11 00 , 2916 12 00 und 2916 14 00

    NS

    ex 2916 11 00

    Acrylsäure

    S

    2916 12 00

    Ester der Acrylsäure

    S

    2916 14 00

    Ester der Methacrylsäure

    S

    ex 2917

    Mehrbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate, ausgenommen Waren der Unterpositionen 2917 11 00 , ex 2917 12 00 , 2917 14 00 , 2917 32 00 , 2917 35 00 und 2917 36 00

    NS

    2917 11 00

    Oxalsäure, ihre Salze und Ester

    S

    ex 2917 12 00

    Adipinsäure und ihre Salze

    S

    2917 14 00

    Maleinsäureanhydrid

    S

    2917 32 00

    Dioctylorthophthalate

    S

    2917 35 00

    Phthalsäureanhydrid

    S

    2917 36 00

    Terephthalsäure und ihre Salze

    S

    ex 2918

    Carbonsäuren mit zusätzlichen Sauerstoff-Funktionen und ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate, ausgenommen Waren der Unterpositionen 2918 14 00 , 2918 15 00 , 2918 21 00 , 2918 22 00 und 2918 29 00

    NS

    2918 14 00

    Citronensäure

    S

    2918 15 00

    Salze und Ester der Citronensäure

    S

    2918 21 00

    Salicylsäure und ihre Salze

    S

    2918 22 00

    o-Acetylsalicylsäure, ihre Salze und Ester

    S

    ex 2918 29 00

    Sulfosalicylsäuren, Hydroxynaphthoesäuren; ihre Salze und Ester

    S

    2919

    Ester der Phosphorsäuren und ihre Salze, einschließlich Lactophosphate; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate

    NS

    2920

    Ester der anderen anorganischen Säuren der Nichtmetalle (ausgenommen Ester der Halogenwasserstoffsäuren) und ihre Salze; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate

    NS

    2921

    Verbindungen mit Aminofunktion

    S

    2922

    Amine mit Sauerstoff-Funktionen

    S

    2923

    Quartäre Ammoniumsalze und -hydroxide; Lecithine und andere Phosphoaminolipoide, auch chemisch nicht einheitlich

    NS

    ex 2924

    Verbindungen mit Carbonsäureamidfunktion; Verbindungen mit Kohlensäureamidfunktion, ausgenommen Waren der Unterposition 2924 23 00

    S

    2924 23 00

    2-Acetamidobenzoesäure (N-Acetylanthranilsäure) und ihre Salze

    NS

    2925

    Verbindungen mit Carbonsäureimidfunktion (einschließlich Saccharin und seiner Salze) oder Verbindungen mit Iminfunktion

    NS

    ex 2926

    Verbindungen mit Nitrilfunktion, ausgenommen Waren der Unterposition 2926 10 00

    NS

    2926 10 00

    Acrylnitril

    S

    2927 00 00

    Diazo-, Azo- oder Azoxyverbindungen

    S

    2928 00 90

    Organische Derivate des Hydrazins oder des Hydroxylamins, ausgenommen N,N-Bis(2-methoxyethyl)hydroxylamin

    NS

    2929 10 00

    Isocyanate

    S

    2929 90 00

    Andere Verbindungen mit anderen Stickstoff-Funktionen

    NS

    2930 20 00

    Thiocarbamate und Dithiocarbamate; Thiurammono-, -di- oder -tetrasulfide; Dithiocarbonate (Xanthate)

    NS

    2930 30 00

    ex 2930 90 98

    2930 40 90

    Methionine, Captafol (ISO) und Methamidophos (ISO) sowie andere organische Thioverbindungen, andere als Dithiocarbonate (Xanthate)

    S

    2930 60 00

    2930 70 00

    2930 80 00

    2930 90 13

    2930 90 16

    ex 2930 90 98

    2931 00

    Andere organisch-anorganische Verbindungen

    NS

    ex 2932

    Heterocyclische Verbindungen, nur mit Sauerstoff als Heteroatom(e), ausgenommen Waren der Unterpositionen 2932 12 00 , 2932 13 00 und ex 2932 20 90

    NS

    2932 12 00

    2-Furaldehyd (Furfural)

    S

    2932 13 00

    Furfurylalkohol und Tetrahydrofurfurylalkohol

    S

    ex 2932 20 90

    Cumarin, Methylcumarine und Ethylcumarine

    S

    ex 2933

    Heterocyclische Verbindungen, nur mit Stickstoff als Heteroatom(e), ausgenommen Waren der Unterposition 2933 61 00

    NS

    2933 61 00

    Melamin

    S

    2934

    Nucleinsäuren und ihre Salze, auch chemisch nicht einheitlich; andere heterocyclische Verbindungen

    NS

    2935 10 00

    N-Methylperfluoroctansulfonamid

    S

    2935 20 00

    N-Ethylperfluoroctansulfonamid

    2935 30 00

    N-Ethyl-N-(2-hydroxyethyl)perfluoroctansulfonamid

    2935 40 00

    N-(2-Hydroxyethyl)-N-methylperfluoroctansulfonamid

    2935 50 00

    andere Perfluoroctansulfonamide

    2935 90 90

    andere Sulfonamide

    2938

    Natürliche, auch synthetisch hergestellte Glykoside, ihre Salze, Ether, Ester und anderen Derivate

    NS

    ex 2940 00 00

    Chemisch reine Zucker, ausgenommen Saccharose, Lactose, Maltose, Glucose und Fructose (Lävulose), ausgenommen Rhamnose, Raffinose und Mannose; Zuckerether, Zuckeracetale und Zuckerester und ihre Salze, ausgenommen Erzeugnisse der Positionen 2937 , 2938 oder 2939

    S

    ex 2940 00 00

    Rhamnose, Raffinose und Mannose

    NS

    2941 20 30

    Dihydrostreptomycin, seine Salze, Ester und Hydrate

    NS

    2942 00 00

    Andere organische Verbindungen

    NS

    S-6b

    31

    3102 21 00

    Ammoniumsulfat

    NS

    3102 40

    Mischungen von Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter) und Calciumcarbonat oder anderen nicht düngenden anorganischen Stoffen

    NS

    3102 50 00

    Natriumnitrat (Natronsalpeter)

    NS

    3102 60 00

    Doppelsalze und Mischungen von Calciumnitrat (Kalksalpeter) und Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter)

    NS

    3103 11 00

    Superphosphate

    S

    3103 19 00

    3105

    Mineralische oder chemische Düngemittel, zwei oder drei der düngenden Stoffe Stickstoff, Phosphor und Kalium enthaltend; andere Düngemittel; Erzeugnisse dieses Kapitels in Tabletten oder ähnlichen Formen oder in Packungen mit einem Rohgewicht von 10 kg oder weniger

    S

    32

    ex Kapitel 32

    Gerb- und Farbstoffauszüge; Tannine und ihre Derivate; Farbstoffe, Pigmente und andere Farbmittel; Anstrichfarben und Lacke; Kitte; Tinten; ausgenommen Waren der Positionen 3204 und 3206 , ausgenommen Waren der Unterpositionen 3201 90 20 , ex 3201 90 90 (Eukalyptustannate), ex 3201 90 90 (Tanninderivate des Gambierstrauchs und der Myrobolanen) und ex 3201 90 90 (andere Tannate pflanzlichen Ursprungs)

    NS

    3201 20 00

    Mimosaauszug

    NS

    3204

    Synthetische organische Farbmittel, auch chemisch einheitlich; Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel auf der Grundlage synthetischer organischer Farbmittel; synthetische organische Erzeugnisse von der als fluoreszierende Aufheller oder als Luminophore verwendeten Art, auch chemisch einheitlich

    S

    3206

    Andere Farbmittel; Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel, ausgenommen solche der Positionen 3203 , 3204 oder 3205 ; anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art, auch chemisch einheitlich

    S

    33

    Kapitel 33

    Ätherische Öle und Resinoide; zubereitete Riech-, Körperpflege- oder Schönheitsmittel

    NS

    34

    Kapitel 34

    Seifen, organische grenzflächenaktive Stoffe, zubereitete Waschmittel, zubereitete Schmiermittel, künstliche Wachse, zubereitete Wachse, Schuhcreme, Scheuerpulver und dergleichen, Kerzen und ähnliche Erzeugnisse, Modelliermassen, ‚Dentalwachs‘ und Zubereitungen für zahnärztliche Zwecke auf der Grundlage von Gips

    NS

    35

    3501

    Casein, Caseinate und andere Caseinderivate; Caseinleime

    S

    3502 90 90

    Albuminate und andere Albuminderivate

    NS

    3503 00

    Gelatine (auch in quadratischen oder rechteckigen Blättern, auch an der Oberfläche bearbeitet oder gefärbt) und ihre Derivate; Hausenblase; andere Leime tierischen Ursprungs, ausgenommen Caseinleime der Position 3501

    NS

    3504 00

    Peptone und ihre Derivate; andere Eiweißstoffe und ihre Derivate, anderweitig weder genannt noch inbegriffen; Hautpulver, auch chromiert

    NS

    3505 10 50

    Veretherte Stärken und veresterte Stärken

    NS

    3506

    Zubereitete Leime und andere zubereitete Klebstoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen; zur Verwendung als Klebstoff geeignete Erzeugnisse aller Art in Aufmachungen für den Einzelverkauf mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger

    NS

    3507

    Enzyme; zubereitete Enzyme, anderweit weder genannt noch inbegriffen

    S

    36

    Kapitel 36

    Pulver und Sprengstoffe; pyrotechnische Artikel; Zündhölzer; Zündmetall-Legierungen; leicht entzündliche Stoffe

    NS

    37

    Kapitel 37

    Erzeugnisse zu fotografischen oder kinematografischen Zwecken

    NS

    38

    ex Kapitel 38

    Verschiedene Erzeugnisse der chemischen Industrie, ausgenommen Waren der Positionen 3802 und 3817 00 , der Unterpositionen 3823 12 00 und 3823 70 00 , der Position 3825 , ausgenommen Waren der Unterpositionen 3809 10 und 3824 60

    NS

    3802

    Aktivkohle; aktivierte natürliche mineralische Stoffe; tierisches Schwarz, auch ausgebraucht

    S

    3817 00

    Alkylbenzol-Gemische und Alkylnaphthalin-Gemische, ausgenommen Waren der Positionen 2707 oder 2902

    S

    3823 12 00

    Ölsäure

    S

    3823 70 00

    technische Fettalkohole

    S

    3825

    Rückstände der chemischen Industrie oder verwandter Industrien, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Siedlungsabfälle; Klärschlamm; andere in Anmerkung 6 zu diesem Kapitel genannte Abfälle

    S

    S-7a

    39

    ex Kapitel 39

    Kunststoffe und Waren daraus, ausgenommen Waren der Positionen 3901 , 3902 , 3903 und 3904 , der Unterpositionen 3906 10 00 , 3907 10 00 , 3907 61 00 , 3907 69 00 und 3907 99 , der Positionen 3908 und 3920 und der Unterpositionen ex 3921 90 10 und 3923 21 00

    NS

    3901

    Polymere des Ethylens, in Primärformen

    S

    3902

    Polymere des Propylens oder anderer Olefine, in Primärformen

    S

    3903

    Polymere des Styrols, in Primärformen

    S

    3904

    Polymere des Vinylchlorids oder anderer halogenierter Olefine, in Primärformen

    S

    3906 10 00

    Poly(methylmethacrylat)

    S

    3907 10 00

    Polyacetale

    S

    3907 61 00

    Poly(ethylenterephthalat) in Primärformen mit einer Viskositätszahl von 78 ml/g oder mehr

    NS

    3907 69 00

    Andere Poly(ethylenterephthalate)

    S

    3907 99

    Andere Polyester, andere als ungesättigt

    S

    3908

    Polyamide in Primärformen

    S

    3920

    Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage

    S

    ex 3921 90 10

    Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, aus Polyester, andere als aus Zellkunststoff, andere als gewellte Folien und Platten

    S

    3923 21 00

    Säcke, Beutel (einschließlich Tüten), aus Polymeren des Ethylens

    S

    S-7b

    40

    ex Kapitel 40

    Kautschuk und Waren daraus, ausgenommen Waren der Position 4010

    NS

    4010

    Förderbänder und Treibriemen, aus vulkanisiertem Kautschuk

    S

    S-8a

    41

    ex 4104

    Gegerbte, auch getrocknete Häute und Felle von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln) oder von Pferden und anderen Einhufern, enthaart, auch gespalten, aber nicht zugerichtet, ausgenommen Waren der Unterpositionen 4104 41 19 und 4104 49 19

    S

    ex 4106 31 00

    Gegerbte, auch getrocknete Häute und Felle von Schweinen, enthaart, in nassem Zustand (einschließlich wet-blue), gespalten, aber nicht zugerichtet, oder in getrocknetem Zustand (crust), auch gespalten, aber nicht zugerichtet

    NS

    4106 32 00

    4107

    Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, einschließlich Pergament oder Rohhautleder, von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln) oder von Pferden und anderen Einhufern, enthaart, auch gespalten, ausgenommen Leder der Position 4114

    S

    4112 00 00

    Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, einschließlich Pergament oder Rohhautleder, von Schafen oder Lämmern, enthaart, auch gespalten, ausgenommen Leder der Position 4114

    S

    ex 4113

    Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, einschließlich Pergament- oder Rohhautleder, von anderen Tieren, enthaart, auch gespalten, ausgenommen Leder der Position 4114 , ausgenommen Waren der Unterposition 4113 10 00

    NS

    4113 10 00

    Von Ziegen oder Zickeln

    S

    4114

    Sämischleder (einschließlich Neusämischleder); Lackleder und folienkaschierte Lackleder; metallisierte Leder

    S

    4115 10 00

    rekonstituiertes Leder auf der Grundlage von Leder oder Lederfasern hergestellt, in Platten, Blättern oder Streifen, auch in Rollen

    S

    S-8b

    42

    ex Kapitel 42

    Lederwaren; Sattlerwaren; Reiseartikel, Handtaschen und ähnliche Behältnisse; Waren aus Därmen; ausgenommen Waren der Positionen 4202 und 4203

    NS

    4202

    Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Nahrungsmittel oder Getränke, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen

    S

    4203

    Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Leder oder rekonstituiertem Leder

    S

    43

    Kapitel 43

    Pelzfelle und künstliches Pelzwerk; Waren daraus

    NS

    S-9a

    44

    ex Kapitel 44

    Holz und Holzwaren, ausgenommen Waren der Positionen 4410 , 4411 , 4412 , der Unterpositionen 4418 10 , 4418 20 10 , 4418 73 10 , 4418 74 00 , 4420 10 11 , 4420 90 10 und 4420 90 91 ; Holzkohle

    NS

    4410

    Spanplatten, ‚oriented strand board‘-Platten (OSB) und ähnliche Platten (z. B. ‚waferboard‘-Platten) aus Holz oder anderen holzigen Stoffen, auch mit Harz oder anderen organischen Bindemitteln hergestellt

    S

    4411

    Faserplatten aus Holz oder anderen holzigen Stoffen, auch mit Harz oder anderen organischen Stoffen hergestellt

    S

    4412

    Sperrholz, furniertes Holz und ähnliches Lagenholz

    S

    4418 10

    Fenster, Fenstertüren, Rahmen und Verkleidungen, aus Holz

    S

    4418 20 10

    Türen und Rahmen dafür, Türverkleidungen und -schwellen, aus tropischem Holz im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 2 zu Kapitel 44

    S

    4418 73 10

    Zusammengesetzte Fußbodenplatten, für Mosaikfußböden, aus Holz

    S

    4418 74 00

    4420 10 11

    Statuetten und andere Ziergegenstände, aus tropischem Holz im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 2 zu Kapitel 44; Hölzer mit Einlegearbeit (Intarsien oder Marketerie); Schmuckkassetten, Besteckkästchen und ähnliche Waren, und Innenausstattungsgegenstände aus Holz, ausgenommen Waren des Kapitels 94, aus tropischem Holz im Sinne der zusätzlichen Anmerkung 2 zu Kapitel 44

    S

    4420 90 10

    4420 90 91

    S-9b

    45

    ex Kapitel 45

    Kork und Korkwaren, ausgenommen Waren der Position 4503

    NS

    4503

    Waren aus Naturkork

    S

    46

    Kapitel 46

    Flechtwaren und Korbmacherwaren

    S

    S-11a

    50

    Kapitel 50

    Seide

    S

    51

    ex Kapitel 51

    Wolle, feine und grobe Tierhaare, ausgenommen Waren der Position 5105 ; Garne und Gewebe aus Rosshaar

    S

    52

    Kapitel 52

    Baumwolle

    S

    53

    Kapitel 53

    Andere pflanzliche Spinnstoffe; Papiergarne und Gewebe aus Papiergarnen

    S

    54

    Kapitel 54

    Synthetische oder künstliche Filamente; Streifen und dergleichen aus synthetischer oder künstlicher Spinnmasse

    S

    55

    Kapitel 55

    Synthetische oder künstliche Spinnfasern

    S

    56

    Kapitel 56

    Watte, Filze und Vliesstoffe; Spezialgarne; Bindfäden, Seile und Taue; Seilerwaren

    S

    57

    Kapitel 57

    Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen

    S

    58

    Kapitel 58

    Spezialgewebe; getuftete Spinnstofferzeugnisse; Spitzen; Tapisserien; Posamentierwaren; Stickereien

    S

    59

    Kapitel 59

    Getränkte, bestrichene, überzogene oder mit Lagen versehene Gewebe; Waren des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen

    S

    60

    Kapitel 60

    Gewirke und Gestricke

    S

    S-11b

    61

    Kapitel 61

    Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken

    S

    62

    Kapitel 62

    Kleidung und Bekleidungszubehör, ausgenommen aus Gewirken oder Gestricken

    S

    63

    Kapitel 63

    Andere konfektionierte Spinnstoffwaren; Warenzusammenstellungen; Altwaren und Lumpen

    S

    S-12a

    64

    Kapitel 64

    Schuhe, Gamaschen und ähnliche Waren; Teile davon

    S

    S-12b

    65

    Kapitel 65

    Kopfbedeckungen und Teile davon

    NS

    66

    Kapitel 66

    Regenschirme, Sonnenschirme, Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und Teile davon

    S

    67

    Kapitel 67

    Zugerichtete Federn und Daunen und Waren aus Federn oder Daunen; künstliche Blumen; Waren aus Menschenhaaren

    NS

    S-13

    68

    Kapitel 68

    Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen

    NS

    69

    Kapitel 69

    Keramische Waren

    S

    70

    Kapitel 70

    Glas und Glaswaren

    S

    S-14

    71

    ex Kapitel 71

    Echte Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteine oder Schmucksteine, Edelmetalle, Edelmetallplattierungen und Waren daraus; Fantasieschmuck; Münzen; ausgenommen Waren der Position 7117

    NS

    7117

    Fantasieschmuck

    S

    S-15a

    72

    7202

    Ferrolegierungen

    S

    73

    Kapitel 73

    Waren aus Eisen oder Stahl

    NS

    S-15b

    74

    Kapitel 74

    Kupfer und Waren daraus

    S

    75

    7505 12 00

    Stangen (Stäbe) und Profile, aus Nickellegierungen

    NS

    7505 22 00

    Draht, aus Nickellegierungen

    NS

    7506 20 00

    Bleche, Bänder und Folien, aus Nickellegierungen

    NS

    7507 20 00

    Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke, aus Nickel

    NS

    76

    ex Kapitel 76

    Aluminium und Waren daraus, ausgenommen Waren der Position 7601

    S

    78

    ex Kapitel 78

    Blei und Waren daraus, ausgenommen Waren der Position 7801

    S

    7801 99

    nichtraffiniertes Blei in Rohform und anderes als Antimon als gewichtsmäßig vorherrschendes anderes Element enthaltend

    NS

    79

    ex Kapitel 79

    Zink und Waren daraus, ausgenommen Waren der Positionen 7901 und 7903

    S

    81

    ex Kapitel 81

    Andere unedle Metalle; Cermets; Waren daraus, ausgenommen Waren der Unterpositionen 8101 10 00 , 8102 10 00 , 8102 94 00 , 8109 20 00 , 8110 10 00 , 8112 21 90 , 8112 51 00 , 8112 59 00 , 8112 92 und 8113 00 20 , ausgenommen Waren der Unterpositionen 8101 94 00 , 8104 11 00 , 8104 19 00 , 8107 20 00 , 8108 20 00 und 8108 30 00

    S

    8101 94 00

    Wolfram in Rohform, einschließlich nur gesinterter Stangen (Stäbe)

    NS

    8104 11 00

    Magnesium in Rohform, mit einem Magnesiumgehalt von 99,8 GHT oder mehr

    NS

    8104 19 00

    Magnesium in Rohform (ausgenommen Waren der Unterposition 8104 11 00 )

    NS

    8107 20 00

    Cadmium in Rohform; Pulver

    NS

    8108 20 00

    Titan in Rohform; Pulver

    NS

    8108 30 00

    Abfälle und Schrott aus Titan

    NS

    82

    Kapitel 82

    Werkzeuge, Schneidewaren und Essbestecke, aus unedlen Metallen; Teile davon, aus unedlen Metallen

    S

    83

    Kapitel 83

    Verschiedene Waren aus unedlen Metallen

    S

    S-16

    84

    ex Kapitel 84

    Kernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und mechanische Geräte; Teile davon; ausgenommen Waren der Unterpositionen 8401 10 00 und 8407 21 10

    NS

    8401 10 00

    Kernreaktoren (Euratom)

    S

    8407 21 10

    Außenbordmotoren, mit einem Hubraum von 325 cm3 oder weniger

    S

    85

    ex Kapitel 85

    Elektrische Maschinen, Apparate, Geräte und andere elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Bild- und Tonaufzeichnungs- oder -wiedergabegeräte für das Fernsehen, Teile und Zubehör für diese Geräte, ausgenommen Waren der Unterpositionen 8516 50 00 , 8517 69 30 , ex 8517 70 00 , 8519 20 , 8519 30 00 , 8519 81 11 bis 8519 81 45 , 8519 81 70 , ex 8519 89 00 , der Positionen 8521 , 8525 und 8527 , der Unterpositionen 8528 49 , 8528 59 und 8528 69 bis 8528 72 , der Position 8529 und der Unterpositionen 8540 11 und 8540 12

    NS

    8516 50 00

    Mikrowellenherde

    S

    8517 69 30

    Empfangsgeräte für den Funksprech- oder Funktelegrafieverkehr

    S

    ex 8517 70 00

    Antennen und Antennenreflektoren aller Art, andere als Antennen für Geräte für den Funksprech- und Funktelegrafieverkehr; Teile, die erkennbar mit diesen Waren verwendet werden

    S

    8519 20

    Geräte, die durch Eingabe von Münzen, Banknoten, Bankkarten, Wertmarken oder anderer Zahlungsmittel betätigt werden; Plattenteller (Plattendecks)

    S

    8519 30 00

    8519 81 11 bis 8519 81 45

    Tonwiedergabegeräte (einschließlich Kassettenabspielgeräte), ohne eingebaute Tonaufnahmevorrichtung

    S

    8519 81 70

    Andere Magnetbandgeräte für die Tonaufnahme und Tonwiedergabe

    S

    ex 8519 89 00

    Andere Tonwiedergabegeräte, ohne eingebaute Tonaufnahmevorrichtung

    S

    ex 8521

    Videogeräte zur Bild- und Tonaufzeichnung oder -wiedergabe, auch mit eingebautem Videotuner, ausgenommen Waren der Unterposition 8521 90 00

    S

    8521 90 00

    Videogeräte zur Bild- und Tonaufzeichnung oder -wiedergabe, auch mit eingebautem Videotuner (ausgenommen Magnetbandgeräte)

    NS

    8525

    Sendegeräte für den Rundfunk oder das Fernsehen, auch mit eingebautem Empfangsgerät oder Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegerät; Fernsehkameras; digitale Fotoapparate und Videokameraaufnahmegeräte

    S

    8527

    Rundfunkempfangsgeräte, auch in einem gemeinsamen Gehäuse mit einem Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegerät oder einer Uhr kombiniert

    S

    8528 49 00

    Monitore und Projektoren, ohne eingebautes Fernsehempfangsgerät, andere als von der ausschließlich oder hauptsächlich in einem automatischen Datenverarbeitungssystem der Position 8471 verwendeten Art; Fernsehempfangsgeräte, auch mit eingebautem Rundfunkempfangsgerät oder Ton- oder Bildaufzeichnungs- oder -wiedergabegerät

    S

    8528 59 00

    8528 69 bis 8528 72

    8529

    Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Geräte der Positionen 8525 bis 8528 bestimmt

    S

    8540 11 00

    Kathodenstrahlröhren für Fernsehempfangsgeräte, einschließlich Kathodenstrahlröhren für Videomonitore, für mehrfarbiges oder einfarbiges Bild

    S

    8540 12 00

    S-17a

    86

    Kapitel 86

    Schienenfahrzeuge und ortsfestes Gleismaterial; Teile davon; mechanische (auch elektromechanische) Signalgeräte für Verkehrswege

    NS

    S-17b

    87

    ex Kapitel 87

    Zugmaschinen, Kraftwagen, Krafträder, Fahrräder und andere nicht schienengebundene Landfahrzeuge, Teile davon und Zubehör, ausgenommen Positionen 8702 , 8703 , 8704 , 8705 , 8706 00 , 8707 , 8708 , 8709 , 8711 , 8712 00 und 8714

    NS

    8702

    Kraftfahrzeuge zum Befördern von 10 oder mehr Personen, einschließlich Fahrer

    S

    8703

    Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt (ausgenommen solche der Position 8702 ), einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen

    S

    8704

    Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren

    S

    8705

    Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken, nicht hauptsächlich zur Personen- oder Güterbeförderung bestimmt (z. B. Abschleppwagen, Kranwagen, Feuerwehrwagen, Betonmischwagen, Straßenkehrwagen, Straßensprengwagen, Werkstattwagen, Wagen mit Röntgenanlage)

    S

    8706 00

    Fahrgestelle für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 , mit Motor

    S

    8707

    Karosserien (einschließlich Fahrerhäuser), für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705

    S

    8708

    Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705

    S

    8709

    Kraftkarren ohne Hebevorrichtung, von der in Fabriken, Lagerhäusern, Hafenanlagen oder auf Flugplätzen zum Kurzstreckentransport von Waren verwendeten Art; Zugkraftkarren, von der auf Bahnhöfen verwendeten Art; Teile davon

    S

    8711

    Krafträder (einschließlich Mopeds) und Fahrräder mit Hilfsmotor, auch mit Beiwagen; Beiwagen

    S

    8712 00

    Zweiräder und andere Fahrräder (einschließlich Lastendreiräder), ohne Motor

    S

    8714

    Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713

    S

    88

    Kapitel 88

    Luftfahrzeuge und Raumfahrzeuge, Teile davon

    NS

    89

    Kapitel 89

    Wasserfahrzeuge und schwimmende Vorrichtungen

    NS

    S-18

    90

    Kapitel 90

    Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und -geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Teile davon und Zubehör

    S

    91

    Kapitel 91

    Uhrmacherwaren

    S

    92

    Kapitel 92

    Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente

    NS

    S-20

    94

    ex Kapitel 94

    Möbel; medizinisch-chirurgische Möbel; Bettausstattungen und ähnliche Waren; Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergleichen; vorgefertigte Gebäude, ausgenommen Waren der Position 9405

    NS

    9405

    Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergleichen, mit fest angebrachter Lichtquelle, und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen

    S

    95

    ex Kapitel 95

    Spielzeug, Spiele, Unterhaltungsartikel und Sportgeräte; Teile davon und Zubehör; ausgenommen Waren der Unterpositionen 9503 00 35 bis 9503 00 99

    NS

    9503 00 35 bis 9503 00 99

    Anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art

    S

    96

    Kapitel 96

    Verschiedene Waren

    NS


    ANHANG II

    ANHANG IX

    Liste der Waren, die unter die Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung nach Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe b fallen

    Ungeachtet der Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (im Folgenden ‚KN‘) dient die Warenbezeichnung nur als Anhaltspunkt, da für die Gewährung der Zollpräferenzen die KN-Codes maßgebend sind. Bei KN-Codes mit dem Präfix ‚ex‘ ist sowohl der KN-Code als auch die entsprechende Warenbezeichnung für die Gewährung der Zollpräferenzen maßgebend.

    Die Aufnahme von Waren, deren KN-Code mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet ist, unterliegt den einschlägigen Unionsbestimmungen.

    In der Spalte ‚Abschnitt‘ ist der jeweilige APS-Abschnitt angegeben (Artikel 2 Buchstabe h).

    In der Spalte ‚Kapitel‘ ist das jeweilige von einem APS-Abschnitt erfasste KN-Kapitel angegeben (Artikel 2 Buchstabe i).

    Der Einfachheit halber werden die Waren in Gruppen aufgeführt. Diese können auch Waren umfassen, für welche die Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs aufgehoben wurden oder ausgesetzt sind.

    Abschnitt

    Kapitel

    KN-Code

    Warenbezeichnung

     

    S-1a

    01

    0101 29 90

    Pferde, lebend, andere als reinrassige Zuchttiere, andere als zum Schlachten

     

    0101 30 00

    Esel, lebend

     

    0101 90 00

    Maultiere und Maulesel, lebend

     

    0104 20 10 *

    Reinrassige Zuchtziegen, lebend

     

    0106 14 10

    Hauskaninchen, lebend

     

    0106 39 10

    Tauben, lebend

     

    02

    0205 00

    Fleisch von Pferden, Eseln, Maultieren oder Mauleseln, frisch, gekühlt oder gefroren

     

    0206 80 91

    Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Pferden, Eseln, Maultieren oder Mauleseln, frisch oder gekühlt, nicht zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen bestimmt

     

    0206 90 91

    Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Pferden, Eseln, Maultieren oder Mauleseln, gefroren, nicht zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen bestimmt

     

    0207 14 91

    Lebern, gefroren, von Hühnern

     

    0207 27 91

    Lebern, gefroren, von Truthühnern

     

    0207 45 95

    0207 55 95

    0207 60 91

    Lebern, gefroren, von Enten, Gänsen oder Perlhühnern, andere als Fettlebern von Enten oder Gänsen

     

    ex 0208

    Anderes Fleisch und andere genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, frisch, gekühlt oder gefroren, ausgenommen Waren der Unterposition 0208 40 20

     

    0210 99 10

    Fleisch von Pferden, gesalzen, in Salzlake oder getrocknet

     

    0210 99 59

    Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert, andere als Zwerchfellpfeiler (Nierenzapfen) und Saumfleisch

     

    ex 0210 99 85

    Schlachtnebenerzeugnisse von Schafen und Ziegen, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert

     

    ex 0210 99 85

    Schlachtnebenerzeugnisse, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert, andere als Geflügellebern, andere als von Hausschweinen, Rindern, Schafen oder Ziegen

     

    04

    0403 10 51

    Joghurt, aromatisiert oder mit Zusatz von Früchten, Nüssen oder Kakao

     

    0403 10 53

     

    0403 10 59

     

    0403 10 91

     

    0403 10 93

     

    0403 10 99

     

    0403 90 71

    Buttermilch, saure Milch und saurer Rahm, Kefir und andere fermentierte oder gesäuerte Milch (einschließlich Rahm), aromatisiert oder mit Zusatz von Früchten, Nüssen oder Kakao

     

    0403 90 73

     

    0403 90 79

     

    0403 90 91

     

    0403 90 93

     

    0403 90 99

     

    0405 20 10

    Milchstreichfette mit einem Fettgehalt von 39 GHT bis 75 GHT

     

    0405 20 30

     

    0407 19 90

    0407 29 90

    0407 90 90

    Vogeleier in der Schale, frisch, haltbar gemacht oder gekocht, andere als von Hausgeflügel

     

    0409 00 00

    Natürlicher Honig

     

    0410 00 00

    Genießbare Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen

     

    05

    0511 99 39

    Natürliche Schwämme tierischen Ursprungs, andere als roh

     

    S-1b

    03

    Kapitel 3 (1)

    Fische und Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere

     

    S-2a

    06

    Kapitel 6

    Lebende Pflanzen und Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen und Wurzelstöcke; Waren des Blumenhandels

     

    S-2b

    07

    0701

    Kartoffeln, frisch oder gekühlt

     

    0703 10

    Speisezwiebeln und Schalotten, frisch oder gekühlt

     

    0703 90 00

    Porree/Lauch und andere Gemüse der Allium spp., frisch oder gekühlt

     

    0704

    Kohl, Blumenkohl/Karfiol, Kohlrabi, Wirsingkohl und ähnliche genießbare Kohlarten der Gattung Brassica, frisch oder gekühlt

     

    0705

    Salate (Lactuca sativa) und Chicorée (Cichorium spp.), frisch oder gekühlt

     

    0706

    Karotten und Speisemöhren, Speiserüben, Rote Rüben, Schwarzwurzeln, Knollensellerie, Rettiche und ähnliche genießbare Wurzeln, frisch oder gekühlt

     

    ex 0707 00 05

    Gurken, frisch oder gekühlt, vom 16. Mai bis 31. Oktober

     

    0708

    Hülsenfrüchte, auch ausgelöst, frisch oder gekühlt

     

    0709 20 00

    Spargel, frisch oder gekühlt

     

    0709 30 00

    Auberginen, frisch oder gekühlt

     

    0709 40 00

    Sellerie, ausgenommen Knollensellerie, frisch oder gekühlt

     

    0709 51 00

    Pilze, frisch oder gekühlt, ausgenommen Waren der Unterposition 0709 59 50

     

    ex 0709 59

     

    0709 60 10

    Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack, frisch oder gekühlt

     

    0709 60 99

    Früchte der Gattungen ‚Capsicum‘ oder ‚Pimenta‘, frisch oder gekühlt (ausgenommen zum Herstellen von Capsaicin, von alkoholhaltigen Capsicum-Oleoresinen, zum industriellen Herstellen von ätherischen Ölen oder von Resinoiden sowie Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack)

     

    0709 70 00

    Gartenspinat, Neuseelandspinat und Gartenmelde, frisch oder gekühlt

     

    0709 92 10 *

    Oliven, frisch oder gekühlt, zu anderen Zwecken als zur Ölgewinnung bestimmt

     

    0709 99 10

    Salate (ausgenommen solche der Art Lactuca sativa sowie Chicorée (Cichorium spp.)), frisch oder gekühlt

     

    0709 99 20

    Mangold und Karde, frisch oder gekühlt

     

    0709 93 10

    Zucchini (Courgettes), frisch oder gekühlt

     

    0709 99 40

    Kapern, frisch oder gekühlt

     

    0709 99 50

    Fenchel, frisch oder gekühlt

     

    ex 0709 91 00

    Artischocken, frisch oder gekühlt, vom 1. Juli bis 31. Oktober

     

    0709 93 90

    0709 99 90

    Anderes Gemüse, frisch oder gekühlt

     

    0710

    Gemüse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren

     

    ex 0711

    Gemüse, vorläufig haltbar gemacht (z. B. durch Schwefeldioxid oder in Wasser, dem Salz, Schwefeldioxid oder andere vorläufig konservierend wirkende Stoffe zugesetzt sind), zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet, ausgenommen Waren der Unterposition 0711 20 90

     

    ex 0712

    Gemüse, getrocknet, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten, als Pulver oder sonst zerkleinert, jedoch nicht weiter zubereitet, ausgenommen Oliven und Waren der Unterposition 0712 90 19

     

    0713

    Getrocknete, ausgelöste Hülsenfrüchte, auch geschält oder zerkleinert

     

    0714 20 10 *

    Süßkartoffeln, frisch, ganz, zum menschlichen Verzehr

     

    0714 20 90

    Süßkartoffeln, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch in Stücken oder in Form von Pellets, andere als frisch, ganz, zum menschlichen Verzehr

     

    0714 90 90

    Topinambur und ähnliche Wurzeln und Knollen mit hohem Gehalt an Inulin, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch in Stücken oder in Form von Pellets; Mark des Sagobaums

     

    08

    0802 11 90

    Mandeln, frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder enthäutet, andere als bittere Mandeln

     

    0802 12 90

     

    0802 21 00

    Haselnüsse (Corylus spp.), frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder enthäutet

     

    0802 22 00

     

    0802 31 00

    Walnüsse, frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder enthäutet

     

    0802 32 00

     

    0802 41 00

    0802 42 00

    Esskastanien (Castanea spp.), frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder enthäutet

     

    0802 51 00

    0802 52 00

    Pistazien, frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder enthäutet

     

    0802 61 00

    0802 62 00

    Macadamia-Nüsse, frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder enthäutet

     

    0802 90 50

    Pinienkerne und andere Früchte von Pinus spp., frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder enthäutet

     

    0802 90 85

    Andere Schalenfrüchte, frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder enthäutet

     

    0803 10 10

    Mehlbananen, frisch

     

    0803 10 90

    0803 90 90

    Bananen, einschl. Mehlbananen, getrocknet

     

    0804 10 00

    Datteln, frisch oder getrocknet

     

    0804 20 10

    Feigen, frisch oder getrocknet

     

    0804 20 90

     

    0804 30 00

    Ananas, frisch oder getrocknet

     

    0804 40 00

    Avocadofrüchte, frisch oder getrocknet

     

    ex 0805 21

    Mandarinen (einschließlich Tangerinen und Satsumas), Clementinen, Wilkings und ähnliche Kreuzungen von Zitrusfrüchten, frisch oder getrocknet, vom 1. März bis 31. Oktober

     

    ex 0805 22 00

    ex 0805 29 00

    0805 40 00

    Pampelmusen und Grapefruits, frisch oder getrocknet

     

    0805 50 90

    Limetten (Citrus aurantifolia, Citrus latifolia), frisch oder getrocknet

     

    0805 90 00

    Andere Zitrusfrüchte, frisch oder getrocknet

     

    ex 0806 10 10

    Tafeltrauben, frisch, vom 1. Januar bis 20. Juli und vom 21. November bis 31. Dezember, andere als der Sorte ‚Empereur‘ (Vitis vinifera cv.), vom 1. bis 31. Dezember

     

    0806 10 90

    Andere Trauben, frisch

     

    ex 0806 20

    Weintrauben, getrocknet, ausgenommen Waren der Unterposition ex 0806 20 30 , in unmittelbaren Umschließungen mit einem Fassungsvermögen von über 2 kg

     

    0807 11 00

    Melonen (einschließlich Wassermelonen), frisch

     

    0807 19 00

     

    0808 10 10

    Mostäpfel, frisch, lose geschüttet ohne Zwischenlagen, vom 16. September bis 15. Dezember

     

    0808 30 10

    Mostbirnen, lose geschüttet ohne Zwischenlagen, vom 1. August bis 31. Dezember

     

    ex 0808 30 90

    Andere Mostbirnen, frisch, vom 1. Mai bis 30. Juni

     

    0808 40 00

    Quitten, frisch

     

    ex 0809 10 00

    Aprikosen/Marillen, frisch, vom 1. Januar bis 31. Mai und vom 1. August bis 31. Dezember

     

    0809 21 00

    Sauerkirschen/Weichseln (Prunus cerasus), frisch

     

    ex 0809 29 00

    Kirschen, frisch, vom 1. Januar bis 20. Mai und vom 11. August bis 31. Dezember, andere als Sauerkirschen/Weichseln (Prunus cerasus)

     

    ex 0809 30

    Pfirsiche, einschließlich Brugnolen und Nektarinen, frisch, vom 1. Januar bis 10. Juni und vom 1. Oktober bis 31. Dezember

     

    ex 0809 40 05

    Pflaumen, frisch, vom 1. Januar bis 10. Juni und vom 1. Oktober bis 31. Dezember

     

    0809 40 90

    Schlehen, frisch

     

    ex 0810 10 00

    Erdbeeren, frisch, vom 1. Januar bis 30. April und vom 1. August bis 31. Dezember

     

    0810 20

    Himbeeren, Brombeeren, Maulbeeren und Loganbeeren, frisch

     

    0810 30

    Schwarze, Weiße oder Rote Johannisbeeren und Stachelbeeren, frisch

     

    0810 40 30

    Heidelbeeren der Art Vaccinium myrtillus, frisch

     

    0810 40 50

    Früchte der Arten Vaccinium macrocarpon und Vaccinium corymbosum, frisch

     

    0810 40 90

    Andere Früchte der Gattung Vaccinium, frisch

     

    0810 50 00

    Kiwis, frisch

     

    0810 60 00

    Durian, frisch

     

    0810 70 00

    Kaki, frisch

     

    0810 90 75

    Andere Früchte, frisch

     

    0811

    Früchte und Nüsse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln

     

    0812

    Früchte und Nüsse, vorläufig haltbar gemacht (z. B. durch Schwefeldioxid oder in Wasser, dem Salz, Schwefeldioxid oder andere vorläufig konservierend wirkende Stoffe zugesetzt sind), zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet

     

    0813 10 00

    Aprikosen/Marillen, getrocknet

     

    0813 20 00

    Pflaumen, getrocknet

     

    0813 30 00

    Äpfel, getrocknet

     

    0813 40 10

    Pfirsiche, einschließlich Brugnolen und Nektarinen, getrocknet

     

    0813 40 30

    Birnen, getrocknet

     

    0813 40 50

    Papaya-Früchte, getrocknet

     

    0813 40 95

    Andere Früchte, getrocknet, andere als solche der Positionen 0801 bis 0806

     

    0813 50 12

    Mischungen von getrockneten Früchten, anderen als solchen der Positionen 0801 bis 0806 , von Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschu-Äpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Passionsfrüchten, Karambolen und Pitahayas, ohne Pflaumen

     

    0813 50 15

    Andere Mischungen von getrockneten Früchten, andere als solche der Positionen 0801 bis 0806 , ohne Pflaumen

     

    0813 50 19

    Mischungen von getrockneten Früchten, andere als solche der Positionen 0801 bis 0806 , mit Pflaumen

     

    0813 50 31

    Mischungen ausschließlich von tropischen Nüssen der Positionen 0801 und 0802

     

    0813 50 39

    Mischungen ausschließlich von Schalenfrüchten der Positionen 0801 und 0802 , anderen als von tropischen Nüssen

     

    0813 50 91

    Andere Mischungen von getrockneten Früchten oder von Schalenfrüchten des Kapitels 8, ohne Pflaumen oder Feigen

     

    0813 50 99

    Andere Mischungen von getrockneten Früchten oder von Schalenfrüchten des Kapitels 8

     

    0814 00 00

    Schalen von Zitrusfrüchten oder von Melonen (einschließlich Wassermelonen), frisch, gefroren, getrocknet oder zum vorläufigen Haltbarmachen in Salzlake oder in Wasser mit einem Zusatz von anderen Stoffen eingelegt

     

    S-2c

    09

    Kapitel 9

    Kaffee, Tee, Mate und Gewürze

     

    S-2d

    10

    1008 50 00

    Reismelde (Chenopodium quinoa)

     

    11

    1104 29 17

    Getreidekörner, geschält, auch geschnitten oder geschrotet (ausgenommen Gerste, Hafer, Mais, Reis und Weizen)

     

    1105

    Mehl, Grieß, Pulver, Flocken, Granulat und Pellets von Kartoffeln

     

    1106 10 00

    Mehl, Grieß und Pulver von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713

     

    1106 30

    Mehl, Grieß und Pulver der Waren des Kapitels 8

     

    1108 20 00

    Inulin

     

    12

    ex Kapitel 12

    Ölsamen und ölhaltige Früchte; verschiedene Samen und Früchte, Pflanzen zum Gewerbe- oder Heilgebrauch; Stroh und Futter, ausgenommen Waren der Position 1210 und der Unterpositionen 1212 91 und 1212 93 00 ;

     

    13

    Kapitel 13

    Schellack; Gummen, Harze und andere Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge

     

    S-3

    15

    1501 90 00

    Geflügelfett, anderes als solches der Positionen 0209 oder 1503

     

    1502 10 90

    1502 90 90

    Fett von Rindern, Schafen oder Ziegen, ausgenommen solches der Position 1503 und anderes als zu industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln

     

    1503 00 19

    Schmalzstearin und Oleostearin, andere als zu industriellen Zwecken

     

    1503 00 90

    Schmalzöl, Oleomargarin und Talgöl, weder emulgiert, vermischt noch anders verarbeitet, andere als Talgöl zu industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln

     

    1504

    Fette und Öle sowie deren Fraktionen, von Fischen oder Meeressäugetieren, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert

     

    1505 00 10

    Wollfett, roh

     

    1507

    Sojaöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert

     

    1508

    Erdnussöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert

     

    1511 10 90

    Palmöl, roh, anderes als zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln

     

    1511 90

    Palmöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert, anderes als rohes Öl

     

    1512

    Sonnenblumenöl, Safloröl und Baumwollsamenöl sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert

     

    1513

    Kokosöl (Kopraöl), Palmkernöl und Babassuöl sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert

     

    1514

    Raps- und Rübsenöl und Senföl sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert

     

    1515

    Andere pflanzliche Fette und Öle (einschließlich Jojobaöl) sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert

     

    1516

    Tierische und pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen, ganz oder teilweise hydriert, umgeestert, wiederverestert oder elaidiniert, auch raffiniert, jedoch nicht weiterverarbeitet

     

    1517

    Margarine; genießbare Mischungen und Zubereitungen von tierischen oder pflanzlichen Fetten und Ölen sowie von Fraktionen verschiedener Fette und Öle des Kapitels 15, ausgenommen genießbare Fette und Öle sowie deren Fraktionen der Position 1516

     

    1518 00

    Tierische und pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen, gekocht, oxidiert, dehydratisiert, geschwefelt, geblasen, durch Hitze im Vakuum oder in inertem Gas polymerisiert oder anders chemisch modifiziert, ausgenommen Waren der Position 1516 ; ungenießbare Mischungen und Zubereitungen von tierischen oder pflanzlichen Fetten und Ölen sowie von Fraktionen verschiedener Fette und Öle des Kapitels 15, anderweit weder genannt noch inbegriffen

     

    1521 90 99

    Bienenwachs und andere Insektenwachse, auch raffiniert oder gefärbt, andere als roh

     

    1522 00 10

    Degras

     

    1522 00 91

    Öldrass und Soapstock, andere als Öl enthaltend, das die Merkmale von Olivenöl aufweist

     

    S-4a

    16

    1601 00 10

    Würste und ähnliche Waren aus Lebern; Lebensmittelzubereitungen auf der Grundlage von Leber

     

    1602 20 10

    Gänse- oder Entenlebern, zubereitet oder haltbar gemacht

     

    1602 41 90

    Schinken und Teile davon, zubereitet oder haltbar gemacht, von anderen Schweinen als Hausschweinen

     

    1602 42 90

    Schultern und Teile davon, zubereitet oder haltbar gemacht, von anderen Schweinen als Hausschweinen

     

    1602 49 90

    Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnisse, einschließlich Mischungen, anders zubereitet oder haltbar gemacht, von anderen Schweinen als Hausschweinen

     

    1602 50 31

    1602 50 95

    Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnisse, anders zubereitet oder haltbar gemacht, gegart, von Rindern, ausgenommen nicht gegart, ausgenommen Mischungen aus gegartem Fleisch oder gegarten Schlachtnebenerzeugnissen und nicht gegartem Fleisch oder nicht gegarten Schlachtnebenerzeugnissen, auch in luftdicht verschlossenen Behältnissen

     

    1602 90 31

    Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnisse, anders zubereitet oder haltbar gemacht, von Wild oder Kaninchen

     

    1602 90 69

    Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnisse, anders zubereitet oder haltbar gemacht, von Schafen oder Ziegen oder anderen Tieren, ohne Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnisse, nicht gegart, von Rindern und ohne Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnisse von Hausschweinen

     

    1602 90 91

     

    1602 90 95

     

    1602 90 99

     

    1603 00 10

    Extrakte und Säfte von Fleisch, Fischen, Krebstieren, Weichtieren und anderen wirbellosen Wassertieren, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger

     

    1604

    Fische, zubereitet oder haltbar gemacht; Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen

     

    1605

    Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, zubereitet oder haltbar gemacht

     

    S-4b

    17

    1702 50 00

    Chemisch reine Fructose

     

    1702 90 10

    Chemisch reine Maltose

     

    1704  (2)

    Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weißer Schokolade)

     

    18

    Kapitel 18

    Kakao und Zubereitungen aus Kakao

     

    19

    Kapitel 19

    Zubereitungen aus Getreide, Mehl, Stärke oder Milch; Backwaren

     

    20

    Kapitel 20

    Zubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder anderen Pflanzenteilen

     

    21

    ex Kapitel 21

    Verschiedene Lebensmittelzubereitungen, ausgenommen Waren der Unterpositionen 2106 10 , 2106 90 30 , 2106 90 51 , 2106 90 55 und 2106 90 59

     

    22

    ex Kapitel 22

    Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig, ausgenommen Waren der Unterpositionen 2204 10 11 bis 2204 30 10 und der Unterposition 2208 40

     

    23

    2302 50 00

    Ähnliche Rückstände und Abfälle, auch in Form von Pellets, vom Mahlen oder von anderen Bearbeitungen von Hülsenfrüchten

     

    2307 00 19

    Anderer Weintrub/anderes Weingeläger

     

    2308 00 19

    Anderer Traubentrester

     

    2308 00 90

    Andere pflanzliche Stoffe und pflanzliche Abfälle, pflanzliche Rückstände und pflanzliche Nebenerzeugnisse der zur Fütterung verwendeten Art, auch in Form von Pellets, anderweit weder genannt noch inbegriffen

     

    2309 10 90

    Anderes Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, anderes als Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup der Unterpositionen 1702 30 50 , 1702 30 90 , 1702 40 90 , 1702 90 50 und 2106 90 55 oder Stärke oder Milcherzeugnisse enthaltend

     

    2309 90 10

    Solubles von Fischen oder Meeressäugetieren der zur Fütterung verwendeten Art

     

    2309 90 91

    Ausgelaugte Rübenschnitzel, melassiert, von der zur Fütterung verwendeten Art

     

    2309 90 96

    Andere Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art, auch mit einem Gehalt an Cholinchlorid von 49 GHT oder mehr, auf organischem oder anorganischem Trägerstoff

     

    S-4c

    24

    Kapitel 24

    Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe

     

    S-5

    25

    2519 90 10

    Magnesiumoxid, ausgenommen gebranntes natürliches Magnesiumcarbonat

     

    2522

    Luftkalk, auch gelöscht, und hydraulischer Kalk, ausgenommen reines Calciumoxid und Calciumhydroxid der Position 2825

     

    2523

    Zement (einschließlich Zementklinker), auch gefärbt

     

    27

    Kapitel 27

    Mineralische Brennstoffe, Mineralöle und Erzeugnisse ihrer Destillation; bituminöse Stoffe; Mineralwachse

     

    S-6a

    28

    2801

    Fluor, Chlor, Brom und Iod

     

    2802 00 00

    Sublimierter oder gefällter Schwefel; kolloider Schwefel

     

    ex 2804

    Wasserstoff, Edelgase und andere Nichtmetalle, ausgenommen Waren der Unterposition 2804 69 00

     

    2805 19

    Alkalimetalle oder Erdalkalimetalle (ausgenommen Natrium und Calcium)

     

    2805 30

    Seltenerdmetalle, Scandium und Yttrium, auch untereinander gemischt oder miteinander legiert

     

    2806

    Chlorwasserstoff (Salzsäure); Chloroschwefelsäure

     

    2807 00 00

    Schwefelsäure; Oleum

     

    2808 00 00

    Salpetersäure; Nitriersäuren

     

    2809

    Diphosphorpentaoxid; Phosphorsäure; Polyphosphorsäuren, auch chemisch nicht einheitlich

     

    2810 00 90

    Boroxide, andere als Dibortrioxid; Borsäuren

     

    2811

    Andere anorganische Säuren und andere anorganische Sauerstoffverbindungen der Nichtmetalle

     

    2812

    Halogenide und Halogenoxide der Nichtmetalle

     

    2813

    Sulfide der Nichtmetalle; handelsübliches Phosphortrisulfid

     

    2814

    Ammoniak, wasserfrei oder in wässriger Lösung

     

    2815

    Natriumhydroxid (Ätznatron); Kaliumhydroxid (Ätzkali); Peroxide des Natriums oder des Kaliums

     

    2816

    Magnesiumhydroxid und -peroxid; Oxide, Hydroxide und Peroxide des Strontiums oder des Bariums

     

    2817 00 00

    Zinkoxid; Zinkperoxid

     

    2818 10

    Künstlicher Korund, auch chemisch nicht einheitlich

     

    2818 20 00

    anderes Aluminiumoxid als künstlicher Korund

     

    2819

    Chromoxide und -hydroxide

     

    2820

    Manganoxide

     

    2821

    Eisenoxide und -hydroxide; Farberden mit einem Gehalt an gebundenem Eisen von 70 GHT oder mehr, berechnet als Fe2O3

     

    2822 00 00

    Cobaltoxide und -hydroxide; handelsübliche Cobaltoxide

     

    2823 00 00

    Titanoxide

     

    2824

    Bleioxide; Mennige und Orangemennige

     

    2825

    Hydrazin und Hydroxylamin und ihre anorganischen Salze; andere anorganische Basen; andere Metalloxide, -hydroxide und -peroxide

     

    2826

    Fluoride; Fluorosilicate, Fluoroaluminate und andere komplexe Fluorosalze

     

    2827

    Chloride, Chloridoxide und Chloridhydroxide; Bromide und Bromidoxide; Iodide und Iodidoxide

     

    2828

    Hypochlorite; handelsübliches Calciumhypochlorit; Chlorite; Hypobromite

     

    2829

    Chlorate und Perchlorate; Bromate und Perbromate; Iodate und Periodate

     

    2830

    Sulfide; Polysulfide, auch chemisch nicht einheitlich

     

    2831

    Dithionite und Sulfoxylate

     

    2832

    Sulfite; Thiosulfate

     

    2833

    Sulfate; Alaune; Peroxosulfate (Persulfate)

     

    2834 10 00

    Nitrite

     

    2834 21 00

    Nitrate

     

    2834 29

    2835

    Phosphinate (Hypophosphite), Phosphonate (Phosphite) und Phosphate; Polyphosphate, auch chemisch nicht einheitlich

     

    2836

    Carbonate; Peroxocarbonate (Percarbonate); handelsübliches Ammoniumcarbonat, Ammoniumcarbamat enthaltend

     

    2837

    Cyanide, Cyanidoxide und komplexe Cyanide

     

    2839

    Silicate; handelsübliche Silicate der Alkalimetalle

     

    2840

    Borate; Peroxoborate (Perborate)

     

    2841

    Salze der Säuren der Metalloxide oder Metallperoxide

     

    2842

    Andere Salze der anorganischen Säuren oder Peroxosäuren (einschließlich Aluminosilicate, auch chemisch nicht einheitlich), ausgenommen Azide

     

    2843

    Edelmetalle in kolloidem Zustand; anorganische oder organische Verbindungen der Edelmetalle, auch chemisch nicht einheitlich; Edelmetallamalgame

     

    ex 2844 30 11

    Cermets, an U 235 abgereichertes Uran oder Verbindungen dieses Erzeugnisses enthaltend, andere als in Rohform

     

    ex 2844 30 51

    Cermets, Thorium oder Verbindungen dieses Erzeugnisses enthaltend, andere als in Rohform

     

    2845 90 90

    Isotope (ausgenommen Isotope der Position 2844 ); anorganische oder organische Verbindungen dieser Isotope, auch chemisch nicht einheitlich, ausgenommen schweres Wasser (Deuteriumoxid) (Euratom), ausgenommen ‚Deuterium und andere Deuteriumverbindungen; Wasserstoff und seine Verbindungen, mit Deuterium angereichert; Mischungen und Lösungen, die diese Erzeugnisse enthalten (Euratom)

     

    2846

    Anorganische oder organische Verbindungen der Seltenerdmetalle, des Yttriums oder des Scandiums oder der Mischungen dieser Metalle

     

    2847 00 00

    Wasserstoffperoxid, auch mit Harnstoff verfestigt

     

    2849

    Carbide, auch chemisch nicht einheitlich

     

    2850 00

    Hydride, Nitride, Azide, Silicide und Boride, auch chemisch nicht einheitlich, ausgenommen Verbindungen, die zugleich Carbide der Position 2849 sind

     

    2852

    Anorganische oder organische Verbindungen von Quecksilber, auch chemisch nicht einheitlich, ausgenommen Amalgame

     

    2853

    Phosphide, auch chemisch nicht einheitlich, ausgenommen Ferrophosphor; andere anorganische Verbindungen (einschließlich destilliertes Wasser, Leitfähigkeitswasser oder Wasser von gleicher Reinheit); flüssige Luft (einschließlich von Edelgasen befreiter flüssiger Luft); Pressluft; Amalgame von anderen Metallen als Edelmetallen

     

    29

    2903

    Halogenderivate der Kohlenwasserstoffe

     

    2904

    Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate der Kohlenwasserstoffe, auch halogeniert

     

    ex 2905

    Acyclische Alkohole, ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate, ausgenommen Waren der Unterpositionen 2905 43 00 und 2905 44

     

    2906

    Cyclische Alkohole, ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate

     

    2907

    Phenole; Phenolalkohole

     

    2908

    Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate der Phenole oder Phenolalkohole

     

    2909

    Ether, Etheralkohole, Etherphenole, Etheralkoholphenole, Alkoholperoxide, Etherperoxide, Ketonperoxide (auch chemisch nicht einheitlich); ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate

     

    2910

    Epoxide, Epoxyalkohole, Epoxyphenole und Epoxyether mit dreigliedrigem Ring; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate

     

    2911 00 00

    Acetale und Halbacetale, auch mit anderen Sauerstoff-Funktionen, und ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate

     

    2912

    Aldehyde, auch mit anderen Sauerstoff-Funktionen; cyclische Polymere der Aldehyde; Paraformaldehyd

     

    2913 00 00

    Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate der Erzeugnisse der Position 2912

     

    2914

    Ketone und Chinone, auch mit anderen Sauerstoff-Funktionen; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate

     

    2915

    Gesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren und ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate

     

    2916

    Ungesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren, cyclische einbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate

     

    2917

    Mehrbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate:

     

    2918

    Carbonsäuren mit zusätzlichen Sauerstoff-Funktionen und ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate

     

    2919

    Ester der Phosphorsäuren und ihre Salze, einschließlich Lactophosphate; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate

     

    2920

    Ester der anderen anorganischen Säuren der Nichtmetalle (ausgenommen Ester der Halogenwasserstoffsäuren) und ihre Salze; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate

     

    2921

    Verbindungen mit Aminofunktion

     

    2922

    Amine mit Sauerstoff-Funktionen

     

    2923

    Quartäre Ammoniumsalze und -hydroxide; Lecithine und andere Phosphoaminolipoide, auch chemisch nicht einheitlich

     

    2924

    Verbindungen mit Carbonsäureamidfunktion; Verbindungen mit Kohlensäureamidfunktion

     

    2925

    Verbindungen mit Carbonsäureimidfunktion (einschließlich Saccharin und seiner Salze) oder Verbindungen mit Iminfunktion

     

    2926

    Verbindungen mit Nitrilfunktion

     

    2927 00 00

    Diazo-, Azo- oder Azoxyverbindungen

     

    2928 00 90

    Organische Derivate des Hydrazins oder des Hydroxylamins, ausgenommen N,N-Bis(2-methoxyethyl)hydroxylamin

     

    2929 10 00

    Isocyanate

     

    2929 90 00

    Andere Verbindungen mit anderen Stickstoff-Funktionen

     

    2930 20 00

    Thiocarbamate und Dithiocarbamate; Thiurammono-, -di- oder -tetrasulfide; Dithiocarbonate (Xanthate)

     

    2930 30 00

     

    ex 2930 90 98

     

    2930 40 90

    Methionine, Captafol (ISO) und Methamidophos (ISO) sowie andere organische Thioverbindungen, andere als Dithiocarbonate (Xanthate)

     

    2930 60 00

    2930 70 00

    2930 80 00

    2930 90 13

    2930 90 16

    ex 2930 90 98

    2931 00

    Andere organisch-anorganische Verbindungen

     

    2932

    Heterocyclische Verbindungen, nur mit Sauerstoff als Heteroatom(e)

     

    2933

    Heterocyclische Verbindungen, nur mit Stickstoff als Heteroatom(e)

     

    2934

    Nucleinsäuren und ihre Salze, auch chemisch nicht einheitlich; andere heterocyclische Verbindungen

     

    2935 10 00

    N-Methylperfluoroctansulfonamid

     

    2935 20 00

    N-Ethylperfluoroctansulfonamid

    2935 30 00

    N-Ethyl-N-(2-hydroxyethyl)perfluoroctansulfonamid

    2935 40 00

    N-(2-Hydroxyethyl)-N-methylperfluoroctansulfonamid

    2935 50 00

    Andere Perfluoroctansulfonamide

    2935 90 90

    Andere Sulfonamide

     

    2938

    Natürliche, auch synthetisch hergestellte Glykoside, ihre Salze, Ether, Ester und anderen Derivate

     

    2940 00 00

    Chemisch reine Zucker, ausgenommen Saccharose, Lactose, Maltose, Glucose und Fructose (Lävulose); Zuckerether, Zuckeracetale und Zuckerester und ihre Salze, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2937 , 2938 oder 2939

    entsprechend KN-Warenbezeichnung korrigiert

    2941 20 30

    Dihydrostreptomycin, seine Salze, Ester und Hydrate

     

    2942 00 00

    Andere organische Verbindungen

     

    S-6b

    31

    3102

    Mineralische oder chemische Stickstoffdüngemittel

     

    3103 11 00

    Superphosphate

     

    3103 19 00

    3105

    Mineralische oder chemische Düngemittel, zwei oder drei der düngenden Stoffe Stickstoff, Phosphor und Kalium enthaltend; andere Düngemittel; Erzeugnisse dieses Kapitels in Tabletten oder ähnlichen Formen oder in Packungen mit einem Rohgewicht von 10 kg oder weniger

     

    32

    ex Kapitel 32

    Gerb- und Farbstoffauszüge; Tannine und ihre Derivate; Farbstoffe, Pigmente und andere Farbmittel; Anstrichfarben und Lacke; Kitte; Tinten; ausgenommen Waren der Unterpositionen 3201 20 00 , 3201 90 20 , ex 3201 90 90 (Eukalyptustannate), ex 3201 90 90 (Tanninderivate des Gambierstrauchs und der Myrobolanen) und ex 3201 90 90 (andere Tannate pflanzlichen Ursprungs)

     

    33

    Kapitel 33

    Ätherische Öle und Resinoide; zubereitete Riech-, Körperpflege- oder Schönheitsmittel

     

    34

    Kapitel 34

    Seifen, organische grenzflächenaktive Stoffe, zubereitete Waschmittel, zubereitete Schmiermittel, künstliche Wachse, zubereitete Wachse, Schuhcreme, Scheuerpulver und dergleichen, Kerzen und ähnliche Erzeugnisse, Modelliermassen, ‚Dentalwachs‘ und Zubereitungen für zahnärztliche Zwecke auf der Grundlage von Gips

     

    35

    3501

    Casein, Caseinate und andere Caseinderivate; Caseinleime

     

    3502 90 90

    Albuminate und andere Albuminderivate

     

    3503 00

    Gelatine (auch in quadratischen oder rechteckigen Blättern, auch an der Oberfläche bearbeitet oder gefärbt) und ihre Derivate; Hausenblase; andere Leime tierischen Ursprungs, ausgenommen Caseinleime der Position 3501

     

    3504 00

    Peptone und ihre Derivate; andere Eiweißstoffe und ihre Derivate, anderweitig weder genannt noch inbegriffen; Hautpulver, auch chromiert

     

    3505 10 50

    Veretherte Stärken und veresterte Stärken

     

    3506

    Zubereitete Leime und andere zubereitete Klebstoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen; zur Verwendung als Klebstoff geeignete Erzeugnisse aller Art in Aufmachungen für den Einzelverkauf mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger

     

    3507

    Enzyme; zubereitete Enzyme, anderweit weder genannt noch inbegriffen

     

    36

    Kapitel 36

    Pulver und Sprengstoffe; pyrotechnische Artikel; Zündhölzer; Zündmetall-Legierungen; leicht entzündliche Stoffe

     

    37

    Kapitel 37

    Erzeugnisse zu fotografischen oder kinematografischen Zwecken

     

    38

    ex Kapitel 38

    Verschiedene Erzeugnisse der chemischen Industrie, ausgenommen Waren der Unterpositionen 3809 10 und 3824 60

     

    S-7a

    39

    Kapitel 39

    Kunststoffe und Waren daraus

     

    S-7b

    40

    Kapitel 40

    Kautschuk und Waren daraus

     

    S-8a

    41

    ex 4104

    Gegerbte, auch getrocknete Häute und Felle von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln) oder von Pferden und anderen Einhufern, enthaart, auch gespalten, aber nicht zugerichtet, ausgenommen Waren der Unterpositionen 4104 41 19 und 4104 49 19

     

    ex 4106 31 00

    Gegerbte, auch getrocknete Häute und Felle von Schweinen, enthaart, in nassem Zustand (einschließlich wet-blue), gespalten, aber nicht zugerichtet, oder in getrocknetem Zustand (crust), auch gespalten, aber nicht zugerichtet

     

    4106 32 00

     

    4107

    Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, einschließlich Pergament oder Rohhautleder, von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln) oder von Pferden und anderen Einhufern, enthaart, auch gespalten, ausgenommen Leder der Position 4114

     

    4112 00 00

    Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, einschließlich Pergament oder Rohhautleder, von Schafen oder Lämmern, enthaart, auch gespalten, ausgenommen Leder der Position 4114

     

    4113

    Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, einschließlich Pergament- oder Rohhautleder, von anderen Tieren, enthaart, auch gespalten, ausgenommen Leder der Position 4114

     

    4114

    Sämischleder (einschließlich Neusämischleder); Lackleder und folienkaschierte Lackleder; metallisierte Leder

     

    4115 10 00

    rekonstituiertes Leder auf der Grundlage von Leder oder Lederfasern hergestellt, in Platten, Blättern oder Streifen, auch in Rollen

     

    S-8b

    42

    Kapitel 42

    Lederwaren; Sattlerwaren; Reiseartikel, Handtaschen und ähnliche Behältnisse; Waren aus Därmen

     

    43

    Kapitel 43

    Pelzfelle und künstliches Pelzwerk; Waren daraus

     

    S-9a

    44

    Kapitel 44

    Holz und Holzwaren; Holzkohle

     

    S-9b

    45

    Kapitel 45

    Kork und Korkwaren

     

    46

    Kapitel 46

    Flechtwaren und Korbmacherwaren

     

    S-11a

    50

    Kapitel 50

    Seide

     

    51

    ex Kapitel 51

    Wolle, feine und grobe Tierhaare, ausgenommen Waren der Position 5105 ; Garne und Gewebe aus Rosshaar

     

    52

    Kapitel 52

    Baumwolle

     

    53

    Kapitel 53

    Andere pflanzliche Spinnstoffe; Papiergarne und Gewebe aus Papiergarnen

     

    54

    Kapitel 54

    Synthetische oder künstliche Filamente; Streifen und dergleichen aus synthetischer oder künstlicher Spinnmasse

     

    55

    Kapitel 55

    Synthetische oder künstliche Spinnfasern

     

    56

    Kapitel 56

    Watte, Filze und Vliesstoffe; Spezialgarne; Bindfäden, Seile und Taue; Seilerwaren

     

    57

    Kapitel 57

    Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen

     

    58

    Kapitel 58

    Spezialgewebe; getuftete Spinnstofferzeugnisse; Spitzen; Tapisserien; Posamentierwaren; Stickereien

     

    59

    Kapitel 59

    Getränkte, bestrichene, überzogene oder mit Lagen versehene Gewebe; Waren des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen

     

    60

    Kapitel 60

    Gewirke und Gestricke

     

    S-11b

    61

    Kapitel 61

    Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken

     

    62

    Kapitel 62

    Kleidung und Bekleidungszubehör, ausgenommen aus Gewirken oder Gestricken

     

    63

    Kapitel 63

    Andere konfektionierte Spinnstoffwaren; Warenzusammenstellungen; Altwaren und Lumpen

     

    S-12a

    64

    Kapitel 64

    Schuhe, Gamaschen und ähnliche Waren; Teile davon

     

    S-12b

    65

    Kapitel 65

    Kopfbedeckungen und Teile davon

     

    66

    Kapitel 66

    Regenschirme, Sonnenschirme, Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und Teile davon

     

    67

    Kapitel 67

    Zugerichtete Federn und Daunen und Waren aus Federn oder Daunen; künstliche Blumen; Waren aus Menschenhaaren

     

    S-13

    68

    Kapitel 68

    Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen

     

    69

    Kapitel 69

    Keramische Waren

     

    70

    Kapitel 70

    Glas und Glaswaren

     

    S-14

    71

    Kapitel 71

    Echte Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteine oder Schmucksteine, Edelmetalle, Edelmetallplattierungen und Waren daraus; Fantasieschmuck; Münzen

     

    S-15a

    72

    7202

    Ferrolegierungen

     

    73

    Kapitel 73

    Waren aus Eisen oder Stahl

     

    S-15b

    74

    Kapitel 74

    Kupfer und Waren daraus

     

    75

    7505 12 00

    Stangen (Stäbe) und Profile, aus Nickellegierungen

     

    7505 22 00

    Draht, aus Nickellegierungen

     

    7506 20 00

    Bleche, Bänder und Folien, aus Nickellegierungen

     

    7507 20 00

    Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke, aus Nickel

     

    76

    ex Kapitel 76

    Aluminium und Waren daraus, ausgenommen Waren der Position 7601

     

    78

    ex Kapitel 78

    Blei und Waren daraus, ausgenommen Waren der Unterposition 7801 99

     

    7801 99

    nichtraffiniertes Blei in Rohform und anderes als Antimon als gewichtsmäßig vorherrschendes anderes Element enthaltend

     

    79

    ex Kapitel 79

    Zink und Waren daraus, ausgenommen Waren der Positionen 7901 und 7903

     

    81

    ex Kapitel 81

    Andere unedle Metalle; Cermets; Waren daraus, ausgenommen Waren der Unterpositionen 8101 10 00 , 8101 94 00 , 8102 10 00 , 8102 94 00 , 8104 11 00 , 8104 19 00 , 8107 20 00 , 8108 20 00 , 8108 30 00 , 8109 20 00 , 8110 10 00 , 8112 21 90 , 8112 51 00 , 8112 59 00 , 8112 92 und 8113 00 20

     

    82

    Kapitel 82

    Werkzeuge, Schneidewaren und Essbestecke, aus unedlen Metallen; Teile davon, aus unedlen Metallen

     

    83

    Kapitel 83

    Verschiedene Waren aus unedlen Metallen

     

    S-16

    84

    Kapitel 84

    Kernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und mechanische Geräte; Teile davon

     

    85

    Kapitel 85

    Elektrische Maschinen, Apparate, Geräte und andere elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Bild- und Tonaufzeichnungs- oder -wiedergabegeräte, für das Fernsehen, Teile und Zubehör für diese Geräte

     

    S-17a

    86

    Kapitel 86

    Schienenfahrzeuge und ortsfestes Gleismaterial; Teile davon; mechanische (auch elektromechanische) Signalgeräte für Verkehrswege

     

    S-17b

    87

    Kapitel 87

    Zugmaschinen, Kraftwagen, Krafträder, Fahrräder und andere nicht schienengebundene Landfahrzeuge, Teile davon und Zubehör

     

    88

    Kapitel 88

    Luftfahrzeuge und Raumfahrzeuge, Teile davon

     

    89

    Kapitel 89

    Wasserfahrzeuge und schwimmende Vorrichtungen

     

    S-18

    90

    Kapitel 90

    Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und -geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Teile davon und Zubehör

     

    91

    Kapitel 91

    Uhrmacherwaren

     

    92

    Kapitel 92

    Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente

     

    S-20

    94

    Kapitel 94

    Möbel; medizinisch-chirurgische Möbel; Bettausstattungen und ähnliche Waren; Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergleichen; vorgefertigte Gebäude

     

    95

    Kapitel 95

    Spielzeug, Spiele, Unterhaltungsartikel und Sportgeräte; Teile davon und Zubehör

     

    96

    Kapitel 96

    Verschiedene Waren

     


    (1)  Für Waren der Unterposition 0306 13 gilt ein Zollsatz von 3,6 %.

    (2)  Für Waren der Unterposition 1704 10 90 wird der spezifische Zoll auf 16 % des Zollwerts begrenzt.


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