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Document 32018D2055

Beschluss (GASP) 2018/2055 des Rates vom 21. Dezember 2018 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2015/778 über eine Militäroperation der Europäischen Union im südlichen zentralen Mittelmeer (EUNAVFOR MED Operation SOPHIA)

ST/15267/2018/INIT

ABl. L 327I vom 21.12.2018, p. 9–10 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 30/03/2020; Stillschweigend aufgehoben durch 32020D0471

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2018/2055/oj

21.12.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

LI 327/9


BESCHLUSS (GASP) 2018/2055 DES RATES

vom 21. Dezember 2018

zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2015/778 über eine Militäroperation der Europäischen Union im südlichen zentralen Mittelmeer (EUNAVFOR MED Operation SOPHIA)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 42 Absatz 4 und Artikel 43 Absatz 2,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 18. Mai 2015 den Beschluss (GASP) 2015/778 (1) über eine Militäroperation der Europäischen Union im südlichen zentralen Mittelmeer (EUNAVFOR MED Operation SOPHIA) erlassen.

(2)

Am 25. Juli 2017 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2017/1385 (2) erlassen, mit dem der Beschluss (GASP) 2015/778 bis zum 31. Dezember 2018 verlängert wurde.

(3)

Am 14. Dezember 2018 hat sich das Politische und Sicherheitspolitische Komitee — während es gleichzeitig seiner Bereitschaft Ausdruck verlieh, im Rahmen einer umfassenderen Lösung zum Follow-up zu den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Juni 2018 weiterhin an einer Lösung für die Operation Sophia zu arbeiten — darauf geeinigt, das Mandat von EUNAVFOR MED Operation SOPHIA bis zum 31. März 2019 zu verlängern.

(4)

Der Beschluss (GASP) 2015/778 sollte entsprechend geändert werden.

(5)

Nach Artikel 5 des dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügten Protokolls Nr. 22 über die Position Dänemarks beteiligt sich Dänemark nicht an der Ausarbeitung und Durchführung von Beschlüssen und Maßnahmen der Union, die verteidigungspolitische Bezüge haben. Dänemark beteiligt sich daher nicht an der Annahme dieses Beschlusses, ist weder durch diesen gebunden noch zu seiner Anwendung verpflichtet und beteiligt sich nicht an der Finanzierung dieser Operation —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Beschluss (GASP) 2015/778 wird wie folgt geändert:

1.

In Artikel 11 wird folgender Absatz angefügt:

„(5)   Für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 31. März 2019 beläuft sich der als Bezugsrahmen für die gemeinsamen Kosten der EUNAVFOR MED Operation SOPHIA dienende Betrag auf 1 100 000 EUR. Der in Artikel 25 Absatz 1 des Beschlusses (GASP) 2015/528 genannte Prozentsatz des Referenzbetrags beträgt 30 % an Mitteln für Verpflichtungen und 30 % an Mitteln für Zahlungen.“

2.

Artikel 13 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

„Die EUNAVFOR MED Operation SOPHIA endet am 31. März 2019.“

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 21. Dezember 2018.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

J. BOGNER-STRAUSS


(1)  Beschluss (GASP) 2015/778 des Rates vom 18. Mai 2015 über eine Militäroperation der Europäischen Union im südlichen zentralen Mittelmeer (EUNAVFOR MED Operation SOPHIA) (ABl. L 122 vom 19.5.2015, S. 31).

(2)  Beschluss (GASP) 2017/1385 des Rates vom 25. Juli 2017 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2015/778 über eine Militäroperation der Europäischen Union im südlichen zentralen Mittelmeer (EUNAVFOR MED Operation SOPHIA) (ABl. L 194 vom 26.7.2017, S. 61).


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