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Document 32018D2010

    Beschluss (GASP) 2018/2010 des Rates vom 17. Dezember 2018 zur Unterstützung der Bekämpfung der unerlaubten Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen (SALW) und dazugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit und ihrer Auswirkungen in Lateinamerika und der Karibik im Rahmen der EU-Strategie gegen unerlaubte Feuerwaffen, Kleinwaffen und leichte Waffen und dazugehörige Munition „Waffen sicherstellen, Menschen schützen“ („Securing Arms, Protecting Citizens“)

    ST/14502/2018/INIT

    ABl. L 322 vom 18.12.2018, p. 27–37 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 31/05/2022: This act has been changed. Current consolidated version: 21/09/2021

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2018/2010/oj

    18.12.2018   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 322/27


    BESCHLUSS (GASP) 2018/2010 DES RATES

    vom 17. Dezember 2018

    zur Unterstützung der Bekämpfung der unerlaubten Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen (SALW) und dazugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit und ihrer Auswirkungen in Lateinamerika und der Karibik im Rahmen der EU-Strategie gegen unerlaubte Feuerwaffen, Kleinwaffen und leichte Waffen und dazugehörige Munition „Waffen sicherstellen, Menschen schützen“ („Securing Arms, Protecting Citizens“)

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28 Absatz 1 und Artikel 31 Absatz 1,

    auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Der Rat hat auf seiner Tagung vom 19. November 2018 die Strategie der EU gegen unerlaubte Feuerwaffen, Kleinwaffen und leichte Waffen und dazugehörige Munition „Waffen sicherstellen, Menschen schützen“ („Securing Arms, Protecting Citizens (im Folgenden „EU SALW-Strategie“) angenommen, in der die Leitlinien für das Vorgehen der Union im Bereich der Kleinwaffen und leichten Waffen (im Folgenden „SALW“) vorgegeben werden.

    (2)

    In der EU SALW-Strategie wird festgehalten, dass die Union sich um Synergien mit den einschlägigen amerikanischen Staaten und Regionalorganisationen bemüht, um die unerlaubte Verbreitung von SALW und den unerlaubten Handel damit und so bewaffnete Gewalt und Kriminalität einzudämmen.

    (3)

    Lateinamerika und die Karibik wurden als Regionen herausgestellt, die von der Verbreitung und übermäßigen Anhäufung von SALW besonders betroffen sind.

    (4)

    Auf der 2016 ausgerichteten sechsten Zweijährlichen Tagung der Staaten zu dem am 20. Juli 2001 angenommenen Aktionsprogramms der Vereinten Nationen zur Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung des unerlaubten Handels mit SALW unter allen Aspekten (im Folgenden „VN-Aktionsprogramm“) haben alle VN-Mitgliedstaaten erneut ihre Entschlossenheit bekräftigt, den unerlaubten Handel mit SALW zu verhindern. Die Staaten würdigten die Fortschritte, die bei der Vertiefung der subregionalen und regionalen Zusammenarbeit erzielt wurden, und verpflichteten sich, eine solche Zusammenarbeit sowie Mechanismen zur Koordinierung und zum Informationsaustausch, einschließlich des Austauschs bewährter Verfahren, auf- oder auszubauen, wo dies zweckmäßig ist, um die Durchführung des Aktionsprogramms voranzubringen.

    (5)

    Die Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) ist das Sekretariat für das Interamerikanische Übereinkommen gegen die unerlaubte Herstellung von Schusswaffen, Munition, Sprengstoffen und ähnlichem Material sowie den unerlaubten Handel damit (Convención Interamericana contra la Fabricación y el Tráfico Ilícito de Armas de Fuego, Municiones, Explosivos y otros Materiales Relacionados - CIFTA) und ist verantwortlich für die Koordinierung und Umsetzung regionaler Initiativen zur Bekämpfung unerlaubter SALW auf dem amerikanischen Kontinent.

    (6)

    Die Union möchte ein Projekt in Lateinamerika und der Karibik zur Verringerung der Gefahr der unerlaubten Verbreitung von SALW und dazugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit finanzieren —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Zwecks Umsetzung der Strategie der EU gegen unerlaubte Feuerwaffen, Kleinwaffen und leichte Waffen und dazugehörige Munition „Waffen sicherstellen, Menschen schützen“ („Securing Arms, Protecting Citizens (im Folgenden „EU SALW-Strategie“) werden für die von der Union zu unterstützenden Maßnahmen des OAS-Projekts in Lateinamerika und der Karibik zur Verringerung der Gefahr der unerlaubten Verbreitung von SALW und dazugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit folgende spezifische Ziele festgelegt:

    Stärkung der Systeme zur physischen Sicherung und Verwaltung nationaler militärischer und anderer institutioneller Lagerbestände durch verbesserte Sicherheitsmaßnahmen vor Ort und Bestandskontrollen;

    Ausbau der nationalen Fähigkeiten zur Vernichtung beschlagnahmter, überzähliger oder unsicherer SALW und Munition;

    Stärkung der nationalen Kennzeichnungs- und Rückverfolgungskapazitäten in Bezug auf SALW und Förderung der regionalen Zusammenarbeit bei der Rückverfolgung beschlagnahmter Waffen und Munition;

    Verbesserung der SALW-Transfermechanismen durch nationale Rechtsvorschriften, Grenzkontrollen und regionale Koordination und

    Förderung sozial verantwortlicher Verhaltensweisen in ausgewählten Gemeinschaften mit besonderem Augenmerk auf Gruppen, die von Waffengewalt schwer betroffen sind, auch durch Einsatz von Rückgabe-Kampagnen oder anderen Strategien mit dem Ziel, die Zahl der Gewalttaten vor Ort zu senken.

    Die Union finanziert das Projekt, das im Anhang ausführlich beschrieben ist.

    Artikel 2

    (1)   Der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) ist für die Durchführung dieses Beschlusses zuständig.

    (2)   Die technische Durchführung des in Artikel 1 genannten Projekts übernimmt die OAS.

    (3)   Die OAS nimmt diese Aufgaben unter der Verantwortung des Hohen Vertreters wahr. Hierfür trifft der Hohe Vertreter die notwendigen Vereinbarungen mit dem OAS.

    Artikel 3

    (1)   Der finanzielle Bezugsrahmen für die Durchführung des in Artikel 1 genannten von der Union finanzierten Projekts beträgt 3 000 000 EUR. Das Programm wird vollständig von der Union finanziert, mit Sachleistungen des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten Spaniens und dem Begünstigten.

    (2)   Die aus dem Bezugsrahmen nach Absatz 1 finanzierten Ausgaben werden entsprechend den für den Haushaltsplan der Union geltenden Verfahren und Vorschriften verwaltet.

    (3)   Die Kommission beaufsichtigt die ordnungsgemäße Verwaltung der in Absatz 1 genannten Ausgaben. Hierfür schließt sie die erforderliche Vereinbarung mit der OAS. In dieser Vereinbarung wird festgelegt, dass die OAS zu gewährleisten hat, dass dem Beitrag der Union die seinem Umfang entsprechende öffentliche Beachtung zuteil wird.

    (4)   Die Kommission bemüht sich, die in Absatz 3 genannte Vereinbarung so bald wie möglich nach Inkrafttreten dieses Beschlusses zu schließen. Sie unterrichtet den Rat über alle dabei auftretenden Schwierigkeiten und teilt ihm den Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung mit.

    Artikel 4

    (1)   Der Hohe Vertreter unterrichtet den Rat auf der Grundlage regelmäßiger Quartalsberichte der OAS über die Durchführung dieses Beschlusses. Diese Berichte bilden die Grundlage für die Evaluierung durch den Rat.

    (2)   Die Kommission erstattet Bericht über die finanziellen Aspekte des in Artikel 1 genannten Projekts.

    Artikel 5

    (1)   Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

    (2)   Die Geltungsdauer dieses Beschlusses endet 36 Monate nach dem Tag des Abschlusses der in Artikel 3 Absatz 3 genannten Vereinbarung oder, falls innerhalb dieses Zeitraums keine Vereinbarung geschlossen worden ist, sechs Monate nach dem Tag seines Inkrafttretens.

    Geschehen zu Brüssel am 17. Dezember 2018.

    Im Namen des Rates

    Die Präsidentin

    E. KÖSTINGER


    ANHANG

    PROJEKT ZUR BEKÄMPFUNG DER UNERLAUBTEN VERBREITUNG VON KLEINWAFFEN UND LEICHTEN WAFFEN (SALW) UND DAZUGEHÖRIGER MUNITION SOWIE DES UNERLAUBTEN HANDELS DAMIT UND IHRER AUSWIRKUNGEN IN LATEINAMERIKA UND DER KARIBIK IM RAHMEN DER EU-STRATEGIE GEGEN UNERLAUBTE FEUERWAFFEN, KLEINWAFFEN UND LEICHTE WAFFEN UND DAZUGEHÖRIGE MUNITION „WAFFEN SICHERSTELLEN, MENSCHEN SCHÜTZEN“ („SECURING ARMS, PROTECTING CITIZENS“)

    1.   Einleitung und Ziele

    1.1   Einleitung

    Die Verbreitung unerlaubter Kleinwaffen, leichter Waffen und dazugehöriger Munition ist einer der zentralen Faktoren für das hohe Maß an Gewalt und Instabilität in mehreren Ländern Lateinamerikas und der Karibik. Fast die Hälfte aller Opfer von Tötungsdelikten sind zwischen 15 und 29 Jahre alt in dieser Region, in der Schusswaffen besonders weit verbreitet sind und zwei Drittel (66 %) aller Tötungsdelikte mit Schusswaffen begangen werden. Aus den Statistiken, die „Small Arms Survey“ für seine Veröffentlichung Global Burden of Armed Violence, 2015 zusammengestellt hat, geht ferner hervor, dass die zehn Länder mit der höchsten Rate an Todesfällen im Zusammenhang mit SALW zwischen 2010 und 2015 alle auf dem amerikanischen Kontinent lagen und die Rate an Tötungen durch Schusswaffen in allen diesen Ländern 20 pro 100 000 Einwohner übersteigt.

    Die Regierungen in Lateinamerika und der Karibik haben sich durch ihre Unterstützung mehrerer internationaler Instrumente – einschließlich des Interamerikanischen Übereinkommens gegen die unerlaubte Herstellung von Feuerwaffen, Munition, Sprengstoffen und ähnlichem Material sowie den Handel damit (CIFTA), des Aktionsprogramms der Vereinten Nationen für Kleinwaffen und leichte Waffen und des Internationalen Rückverfolgungsinstruments – gegen die unerlaubte Herstellung von Waffen und den unerlaubten Handel damit gewandt. Jedoch besitzen das Militär und andere Sicherheitskräfte nach wie vor große Bestände an SALW und Munition, die häufig nur schlecht gesichert sind oder einer lückenhaften Rechenschaftspflicht unterliegen. Jedes Jahr beschlagnahmen Sicherheitskräfte in der Region tausende illegale SALW und tonnenweise Munition. Ein Teil des beschlagnahmten Materials konnte auf militärische Bestände sowohl innerhalb als auch außerhalb der Region zurückverfolgt werden, da kapitalkräftige kriminelle Unternehmungen, darunter Drogenhandelsorganisationen sowie international tätige Banden und Waffenschmuggler, die nationalen Kapazitäten zur Durchsetzung einschlägiger Verbote überfordern.

    Nicht nur die Verbreitung von Kleinwaffen, sondern auch die allgemeine Verfügbarkeit von Schusswaffen erhöht nachweislich das Risiko für Waffengewalt. Im „Global Status Report on Violence, 2014“ der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wird anhand von Querschnittsstudien in den teilnehmenden Ländern aufgezeigt, dass die Verfügbarkeit von Schusswaffen in der Tat ein Risikofaktor für Tötungsdelikte ist. In dem Bericht wird ferner festgestellt, dass Schusswaffen im Allgemeinen auf dem amerikanischen Kontinent weit verbreitet sind und die Waffenart sind, die am häufigsten in gewalttätigen Auseinandersetzungen verwendet wird. Ein weiteres Ergebnis des Berichts ist, dass ein leichter Zugang zu Schusswaffen und anderen Waffen sowie übermäßiger Alkoholkonsum in engem Zusammenhang mit zahlreichen Formen von Gewalt stehen.

    Zudem sollte bedacht werden, dass sich die Verfügbarkeit von Schusswaffen auf Männer und Frauen unterschiedlich auswirkt. Die breite Verfügbarkeit von Schusswaffen erhöht die Anzahl der Drohungen mit einer Schusswaffe sowie die Sterblichkeitsrate misshandelter Frauen im Kontext häuslicher Gewalt. Nach Angaben des Büros der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen ist ein unverhältnismäßig hoher Anteil an Besitzern und Nutzern von Kleinwaffen männlichen Geschlechts, sowohl in Konfliktsituationen als auch außerhalb von Konflikten. Bei den meisten Vorfällen im Zusammenhang mit Gewalt von Männern an Frauen kommen Schusswaffen zur Einschüchterung oder als tödliche Waffe zum Einsatz. In Fällen der Drohung mit einer Schusswaffe hatten Opfer häuslicher Gewalt seltener sichtbare Verletzungen. Gleichzeitig hatten sie häufiger Angst. Schusswaffen werden meistens verwendet, um dem Partner zu drohen (69,1 %), wobei die Verwendung einer solcher Waffe dazu führt, dass Täter weniger häufig dazu übergehen, ihr Opfer beispielsweise zu schlagen oder zu treten.

    Die Verwendung jeglicher Art von Waffen steht im Zusammenhang mit einem breiten Spektrum an gewalttätigem Verhalten, dessen Auswirkungen auf die Opfer über körperliche Verletzungen hinausgehen. Drohungen und Einschüchterungen führen zu psychischen Belastungen und Traumata; viele der Opfer vermeiden es aus Furcht vor Vergeltung, diese Art von Gewalt den Behörden zu melden. Fachkräfte wie Gesundheitsdienstleister, Sozialarbeiter und Verantwortliche für die öffentliche Sicherheit müssen geschult werden, um auf Gewaltsituationen im Zusammenhang mit der Verwendung von SALW reagieren zu können.

    Gemeinschaftliches Engagement und die Schaffung eines Netzes für die Unterstützung durch die Gemeinschaft können Opfer von Straftaten im Zusammenhang mit Schusswaffen besser unterstützen und können zur Verhinderung gewalttätiger Verhaltensweisen beitragen, die insbesondere zu vorsätzlichen Tötungen führen können. Eine aktive Gemeinschaft trägt durch ihre Bemühungen zum Aufbau von Vertrauen, Transparenz, Kommunikation und Engagement bei.

    Seit 2009 unterstützt die Abteilung Öffentliche Sicherheit (DPS) des Generalsekretariats der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) („OAS-DPS“) die Bemühungen der OAS-Mitgliedstaaten, die Ströme illegaler SALW und Munition zu kontrollieren und institutionelle Bestände mithilfe des Programms zur Unterstützung der Kontrolle von Waffen und Munition (PACAM) zu verwalten. Das PACAM hat in Zusammenarbeit mit den meisten der 34 aktiven OAS-Mitgliedstaaten Projekte gemäß den Bestimmungen des CIFTA umgesetzt. Im Rahmen dieser Projekte wurden in der gesamten Region mehr als 290 000 Feuerwaffen gekennzeichnet und weitere 60 000 Waffen sowie mehr als 1 700 Tonnen Munition vernichtet.

    Wenngleich bedeutende Ergebnisse in der Kennzeichnung von SALW sowie der physischen Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen erzielt wurden, bestehen weiterhin erhebliche Ungleichgewichte in Bezug auf nationale Kapazitäten, insbesondere zwischen den Ländern in Zentralamerika und in der Karibik. Die systematische Umsetzung der Protokolle zur Verwaltung von Lagerbeständen ist in fast allen Ländern der Region nach wie vor nicht abgeschlossen; die Nachfrage nach technischer Unterstützung, Beratung und Zusammenarbeit ist aufgrund der erfolgreichen Durchführung früherer PACAM-Projekte und des zunehmenden Vertrauens nationaler Behörden in die diesbezügliche Rolle der OAS gestiegen.

    Im Zuge der Durchführung früherer PACAM-Projekte sowie in den jüngsten CIFTA-Sitzungen haben mehrere OAS-Mitgliedstaaten um technische Unterstützung in den geplanten Schwerpunktbereichen des vorgeschlagenen Projekts gebeten. Zu den Staaten, die Unterstützung bei der Verbesserung der Fähigkeiten zur physischen Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen erbeten haben, gehören Belize, Guatemala, El Salvador, Honduras, Costa Rica, Jamaika, die Dominikanische Republik und Dominica. Belize, Guatemala, El Salvador, Honduras, Costa Rica und Panama haben um Unterstützung bei der Vernichtung überzähliger, veralteter oder beschlagnahmter SALW und Munition gebeten. Inzwischen ist die Nachfrage nach Schulungen und Unterstützung in Bezug auf die Kennzeichnung und Rückverfolgung von SALW hoch; Guatemala, El Salvador, Honduras, Costa Rica, Panama, die Bahamas, Barbados, Jamaika, die Dominikanische Republik, Trinidad und Tobago, Guyana, Suriname, Uruguay und Paraguay haben diesbezüglich um Hilfe gebeten.

    Das Projekt wird auch eine Präventionskomponente beinhalten, die aus sektorenübergreifenden und auf die Gemeinschaften ausgerichteten kooperativen Maßnahmen besteht; diese sollen die Risikofaktoren für Gewalt verringern und richten sich unmittelbar an die zuvor genannten Fachkräfte und die betreffende Gemeinschaft sowie indirekt auch an Täter und ihre Opfer.

    Die Vorbeugungskomponente wird in einer ausgewählten Gemeinschaft innerhalb der drei ausgewählten Länder durchgeführt. Die Maßnahmen müssen unter Umständen angepasst werden, um den Bedürfnissen bestimmter Bevölkerungsgruppen, den Formen des gemeinschaftlichen Engagements und der spezifischen Konstellation von Herausforderungen und Chancen für die Durchführung gemeinsamer Initiativen zur Verhinderung von Waffengewalt in unterschiedlichen Gemeinschaften gerecht zu werden. Die Schwerpunktländer für diese Maßnahmen wurden bislang nicht ausdrücklich bestimmt, doch sind Guatemala, El Salvador, Honduras und Jamaika aussichtsreiche Kandidaten für die Unterstützung durch das Projekt, da Gewaltverbrechen und die damit verbundene Verwendung von Schusswaffen dort sehr verbreitet sind.

    1.2   Ziele

    Im Rahmen dieses dreijährigen Projekts will die DPS die Kapazitäten der Regierungen der OAS-Mitgliedstaaten zur Kontrolle und Eindämmung der unerlaubten Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen (SALW) und konventioneller Munition sowie dem unerlaubten Handel damit in der Region stärken und die Kapazitäten ausgewählter Gemeinschaften zur Verhinderung bewaffneter Gewalt ausbauen. Die technische Unterstützung und die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, die die übergreifende Zielsetzung des Projekts unterstützen, beruhen auf folgenden Zielen:

    Stärkung der Systeme zur physischen Sicherung und Verwaltung nationaler militärischer und anderer institutioneller Lagerbestände durch verbesserte Sicherheitsmaßnahmen vor Ort und Bestandskontrollen;

    Ausbau der nationalen Fähigkeiten zur Vernichtung beschlagnahmter, überzähliger oder unsicherer SALW und Munition;

    Stärkung der nationalen Kennzeichnungs- und Rückverfolgungskapazitäten in Bezug auf SALW und Förderung der regionalen Zusammenarbeit bei der Rückverfolgung beschlagnahmter Waffen und Munition;

    Verbesserung der SALW-Transfermechanismen durch nationale Rechtsvorschriften, Grenzkontrollen und regionale Koordination und

    Förderung sozial verantwortlicher Verhaltensweisen in ausgewählten Gemeinschaften mit besonderem Augenmerk auf Gruppen, die von Waffengewalt schwer betroffen sind, auch durch Durchführung von Rückgabe-Kampagnen oder anderen Strategien mit dem Ziel, die Zahl der Gewalttaten vor Ort zu senken.

    2.   Auswahl der Durchführungsstelle und Koordinierung mit anderen wichtigen Finanzierungsinitiativen

    2.1   Durchführungsstelle – die Organisation Amerikanischer Staaten (OAS)

    Die OAS spielt eine zentrale Rolle im regionalen Rahmen zur Verhinderung der unerlaubten Verbreitung von Kleinwaffen, leichten Waffen, Munition und Sprengstoffen in Lateinamerika und der Karibik. Mit der Unterzeichnung des CIFTA nahm die Region im Jahr 1997 als erste Region der Welt ein regionales Instrument zur Kontrolle dieser Waffen an. Da die OAS das technische Sekretariat des CIFTA bereitstellt, verfügt sie über eine einzigartige Stellung bei der Koordinierung der Bemühungen in der westlichen Hemisphäre zur Bekämpfung der unkontrollierten Verbreitung unerlaubter Kleinwaffen, leichter Waffen und Munition als einem notwendigen Schritt zur Verbesserung der Sicherheit der Bevölkerung und zur Verringerung der bewaffneten Gewalt. In dieser Funktion hat die OAS-DPS Projekte und Programme durchgeführt, um die OAS-Mitgliedstaaten bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen zu unterstützen; diese Verpflichtungen umfassen die Gewährleistung der Sicherheit nationaler Feuerwaffenbestände, die Umsetzung legislativer Maßnahmen, um die unerlaubte Herstellung von Feuerwaffen und den Handel damit nach nationalem Recht unter Strafe zu stellen, die verpflichtende Kennzeichnung von Feuerwaffen und den Informationsaustausch mit anderen Unterzeichnern des CIFTA in Bezug auf Rückverfolgungsinformationen und Methoden des unerlaubten Handels. Seit 2007 werden im Rahmen von OAS-Projekten, die von internationalen Gebern gefördert werden, Schulungen, technische Unterstützung und Ausrüstung für 29 Länder in der Region bereitgestellt; dadurch konnten fast 300 000 Feuerwaffen gekennzeichnet und weitere 65 000 überzählige oder beschlagnahmte Schusswaffen und mehr als 1 700 Tonnen überzähliger, veralteter oder unsicherer Munition vernichtet werden. Keine andere regionale oder subregionale Organisation, die den gesamten amerikanischen Kontinent abdeckt, verfügt über den politischen Einfluss, das Fachwissen und die geografische Reichweite, um alle 35 amerikanischen Staaten unterstützen zu können.

    (Kuba ist nach wie vor der einzige inaktive OAS-Mitgliedstaat; sein künftiger Status ist in einem Dialogprozess zu klären, der auf Ersuchen der kubanischen Regierung und im Einklang mit den Verfahren, Zielen und Grundsätzen der OAS eingeleitet werden könnte.)

    Darüber hinaus haben die OAS-Mitgliedstaaten die OAS-DPS mit dem Entwurf eines „Hemisphärischen Aktionsplans“ zur Verhinderung und Verringerung von Tötungsdelikten betraut. Eines der Ziele dieses Plans besteht darin, die Verfügbarkeit von Waffen und den Zugang zu ihnen einzuschränken. Zwei Instrumente der DPS zur Durchführung des Plans sind das Interamerikanische Programm und das Netzwerk zur Verhinderung von Gewalt und Verbrechen. Die Präventionskomponente des Projekts soll gemäß den Leitlinien des Programms und des Netzwerks, dem „Youth Leadership“-Ansatz, unter Berücksichtigung der drei Ebenen der Vorbeugung, auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse, der sektorenübergreifenden Koordinierung, der sozialen Teilhabe durch die Stärkung der Gemeinschaften, der Förderung der internationalen Zusammenarbeit und der Förderung einer Kultur des Friedens sowie aus einer geschlechtsspezifischen und einer Menschenrechtsperspektive und unter dem Gesichtspunkt der Menschenrechte durchgeführt werden.

    2.2   Koordinierung mit anderen wichtigen Finanzierungsinitiativen

    Als grundsätzliche Praxis koordiniert die OAS-DPS ihre Tätigkeiten mit anderen Agenturen und Organisationen, die von denselben oder anderen Geberländern und internationalen Einrichtungen finanziell gefördert werden. Was Organisationen betrifft, die von der Union für ihre Tätigkeit im Zusammenhang mit den im Rahmen dieses Projekts vorgeschlagenen Maßnahmen unterstützt werden, ist das weltweite Schusswaffenprogramm des Büros der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) für das Projekt unmittelbar von Bedeutung. Kontaktstellen für die Koordinierung werden sowohl das UNODC-Regionalbüro in Mexiko sowie Länderbüros sein, in denen spezifische Maßnahmen im Rahmen des Projekts durchgeführt werden. Angesichts der laufenden Arbeiten der UNODC in diesem Bereich werden die Projektmaßnahmen auf die Säulen des weltweiten Schusswaffenprogramms gestützt sein.

    In Bezug auf die Rechtsetzungs- und Politikgestaltungsprozesse wird die OAS-DPS ihre Tätigkeit in diesem Bereich mittels des CIFTA im Wege der jährlichen Sitzungen dessen Beratenden Ausschusses und anhand spezieller Arbeitsgruppen, die Mustergesetze für die Vertragsstaaten entwickelt haben und weiter verbessern, fortsetzen. Ziel 4 des Vorschlags ist die Verbesserung der SALW-Transfermechanismen durch nationale Rechtsvorschriften, Grenzkontrollen und regionale Koordination, mit Schwerpunkt auf den rechtlichen Mechanismen. Die Maßnahmen beinhalten einen regionalen Workshop zur Entwicklung von Mechanismen für legale grenzübergreifende Transfers und deren Rückverfolgung, die Entwicklung eines virtuellen Koordinierungsnetzes für den Informationsaustausch über legale Transfers und unerlaubten Handel sowie die juristische Unterstützung für bestimmte Staaten. Die von UNODC bereits entwickelten Rechtsinstrumente werden wichtig sein, um die Tätigkeit im Rahmen des OAS-Projekts in diesem Bereich zu steuern; zudem werden Ratschläge und Erfahrungen des UNODC während des Entwicklungsprozesses dieser regionalen Rahmen eingeholt werden, was Einladungen an UNODC-Vertreter zur Teilnahme an Workshops sowie zu Äußerungen über die Arbeit an einem virtuellen Koordinierungsnetz einschließt.

    Was Präventions- und Sicherheitsmaßnahmen betrifft, wird sich die OAS-DPS an das UNODC wenden, um Gespräche zum Erfahrungsaustausch über die Kennzeichnung von Schusswaffen und Rückverfolgungsprojekte zu organisieren. Da dies in früheren OAS-Projekten ein Schwerpunktbereich war, könnte ein Erfahrungsaustausch in einem frühen Stadium des Projekts im Rahmen der Sitzungen des Beratenden Ausschusses des CIFTA durch die Teilnahme von UNODC-Mitarbeitern an diesen Sitzungen erleichtert werden.

    Die Datenerhebung und -analyse, eine weitere Säule des weltweiten Schusswaffenprogramms, wird der OAS eine wichtige Gelegenheit bieten, im Rahmen der Projektmaßnahmen gesammelte Informationen mit dem UNODC zu teilen. In diesem Zusammenhang beabsichtigt die OAS-DPS, das UNODC-Hauptquartier in Wien sowie dessen Verbindungsbüro in New York und dessen Regionalbüro in Mexiko zu kontaktieren, um Wege zu finden, wie wir Informationen aus Projektmaßnahmen austauschen können, die ihnen bei der Analyse globaler Muster des unerlaubten Handels und globaler Trends helfen.

    3.   Projektbeschreibung

    3.1   Beschreibung

    Das übergeordnete Ziel des Projekts ist es, die Kapazitäten der Regierungen der OAS-Mitgliedstaaten zur Kontrolle und Eindämmung der unerlaubten Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen (SALW) und konventioneller Munition sowie dem unerlaubten Handel damit in Lateinamerika und der Karibik zu stärken und die Auswirkungen von SALW auf gefährdete Bevölkerungsgruppen und Gemeinschaften in der Region zu verringern. Aufbauend auf den bisherigen Tätigkeiten der OAS-DPS im Rahmen ihres Programms zur Unterstützung der Kontrolle von Waffen und Munition (PACAM) werden sich die Projekttätigkeiten auf die Sicherung institutioneller Bestände an Kleinwaffen, leichten Waffen und Munition durch Maßnahmen zur physischen Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen, auf die Verhinderung des unerlaubten grenzüberschreitenden Handels mit Waffen und Munition in der Region und auf die Identifizierung und Rückverfolgung von durch Regierungsbehörden beschlagnahmten Kleinwaffen, leichten Waffen und Munition zur Ermittlung ihrer Herkunft konzentrieren. Im Zuge der Durchführung des Projekts wird die OAS nationale Einrichtungen schulen, die für die physische Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen zuständig sind, und Ausrüstung sowie Software für nationale Bestandskontrollen bereitstellen.

    Die Bemühungen zur Verwaltung der Lagerbestände werden auch die Unterstützung der Regierungen bei der Vernichtung beschlagnahmter, überzähliger und unsicherer SALW und Munition umfassen. Die OAS wird zudem ein vorangegangenes Projekt zur Bereitstellung von Ausrüstung und Schulungen zur Kennzeichnung und Rückverfolgung von SALW ausbauen, indem sie Mitgliedstaaten unterstützt, die diesbezüglich keine Unterstützung erhalten haben bzw. Unterstützung erhalten und anschließend um zusätzliche Schulungen und Unterstützung bei der Wartung von Kennzeichnungsgeräten gebeten haben. Unter Nutzung ihrer Koordinierungsfunktion als Sekretariat des CIFTA wird die OAS den Mitgliedstaaten Beratung und technische Unterstützung bei der Ausarbeitung von Rechtsvorschriften, die Maßnahmen zur Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung der unerlaubten Herstellung von SALW und Munition sowie dem unerlaubten Handel damit fördern, im Einklang mit den CIFTA-Bestimmungen zur Verfügung stellen. Darüber hinaus soll in ausgewählten Gemeinschaften in zwei oder drei der Länder, die von Waffengewalt im Zusammenhang mit der Verbreitung von SALW am stärksten betroffen sind, ein Pilotprogramm zur Vorbeugung durchgeführt werden. Der vorgesehene Zeitrahmen für die Durchführung des Projekts beträgt 36 Monate.

    3.2   Methodik

    3.2.1   Organisationsstruktur

    Das Projekt wird von der OAS-DPS und in Abstimmung mit den unterstützten OAS-Mitgliedstaaten durchgeführt. Das Projektmanagementteam der OAS-DPS wird aus fünf im OAS-Hauptquartier in Washington, D.C. tätigen Mitarbeitern bestehen, wohingegen die Durchführung des Projekts je nach den konkreten durchzuführenden Maßnahmen von regionalen technischen Unterstützungsteams und örtlichem Personal in den Mitgliedstaaten übernommen werden wird.

    Das regionale Team des Programms zur Unterstützung der Kontrolle von Waffen und Munition (PACAM) wird aus einem Teamleiter/Koordinator, einem Experten für Informationsmanagement und Datenbanken, einer Fachkraft für logistische/administrative Unterstützung und drei Technikern mit Erfahrungen in der Sicherheit, Identifizierung, Kennzeichnung und Vernichtung von Feuerwaffen sowie einer Zertifizierung der Stufe 3 für die Kampfmittelbeseitigung (EOD) gemäß der Workshop-Vereinbarung des Europäischen Komitees für Normung zu EOD-Kompetenzstandards bestehen. Für hochspezialisierte Schulungen und Aufgaben darf die OAS zeitlich befristet auch Unterstützung aus anderen Partnerorganisationen anwerben, einschließlich der „Golden West Humanitarian Foundation“, die über umfangreiche Erfahrung bei der Entwicklung innovativer und geeigneter Technologien für die Bewältigung operativer Herausforderungen in den Bereichen Munition, Sprengstoffe, Landminen und SALW verfügt.

    Zunächst wird sich das Programmmanagementteam der OAS-DPS direkt mit den nationalen Behörden derjenigen Mitgliedstaaten abstimmen, die zuvor um Unterstützung in Bezug auf SALW und Munition gebeten haben. In mehreren Fällen bestehen Kooperationsabkommen, gemäß denen die OAS die Mitgliedstaaten in den Bereichen physische Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen sowie Kennzeichnung und Rückverfolgung von SALW unterstützt; diese werden die Grundlage für die technische Unterstützung bilden. Das PACAM-Team für technische Unterstützung wird nach Beginn des Projekts sofort in der Lage sein, Ersuchen um Unterstützung bei Schulungen und der Instandhaltung in Bezug auf SALW-Kennzeichnungsgeräte nachzukommen.

    3.2.2   Technischer Ansatz

    Ersuchen um Unterstützung bei der physischen Sicherung, der Verwaltung von Lagerbeständen und der Vernichtung von SALW oder Munition erfordern eine erste Bewertung durch ein Mitglied des Programmmanagementteams der OAS-DPS mit Unterstützung des technischen Teams des PACAM. Auf der Grundlage dieser Bewertungen wird das Managementteam den nationalen Behörden länderspezifische Aktionspläne vorschlagen, die mit Unterstützung des technischen Teams des PACAM im Einklang mit den dringendsten Prioritäten und den verfügbaren Mitteln durchgeführt werden. Die Maßnahmen zur Vernichtung von Munition werden das Alter, den Zustand und die Veralterung des Materials berücksichtigen und der Vernichtung von Munition, von dem die größte Gefahr für die öffentliche Sicherheit durch nicht geplante Explosionen oder Umlenkung ausgeht, Vorrang einräumen. Kleinwaffen und leichte Waffen werden auf der Grundlage von Prüfungskriterien, darunter Funktionalität, Letalität und Umlenkungsrisiko, zur Vernichtung vorgesehen. Die Vernichtung sichergestellter oder beschlagnahmter Waffen wird sich auf diejenigen Waffen beschränken, die von den Justizbehörden freigegeben und nicht mehr als Beweismaterial in Gerichtsverfahren benötigt werden. Bei der Erarbeitung aller länderspezifischen Aktionspläne werden die folgenden Leitlinien beachtet:

    die Internationalen technischen Leitlinien für Munition,

    die Standards der OAS zur Kennzeichnung und Registrierung von Schusswaffen und

    das Handbuch des Büros der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen zur Vernichtung von Kleinwaffen, leichten Waffen, Munition und Sprengstoffen.

    Um die regionale Koordinierung der nationalen Rechtsvorschriften, Transfermechanismen und Grenzkontrollen in Bezug auf SALW zu verbessern, wird die OAS in Verbindung mit den jährlichen Sitzungen des Beratenden Ausschusses des CIFTA regionale Workshops ausrichten. Die Unterstützung dieser Workshops wird auch dazu dienen, die Beteiligung der zuständigen nationalen Behörden an den CIFTA-Sitzungen zu erhöhen und Foren für die Ermittlung gemeinsamer Probleme und Lösungen bereitzustellen. Das Managementteam der OAS-DPS wird zur Erarbeitung der Tagesordnungen der CIFTA-Sitzungen beitragen und die Workshops koordinieren und durchführen. Die Workshops werden schwerpunktmäßig einzelne Themen aus dem Bereich regionale Zusammenarbeit und Koordinierung behandeln, um den gemeinsamen Bedarf benachbarter Länder und Subregionen an Schulungen und technischer Unterstützung zu ermitteln. Ein besonderer Schwerpunkt der regionalen Workshops wird auf der Entwicklung eines regionalen Systems zur Meldung legaler Waffentransfers liegen, das im Einklang mit den Bestimmungen des CIFTA steht und zudem die Transparenzleitlinien des Vertrags über den Waffenhandel (ATT) berücksichtigt, den einige der OAS-Mitgliedstaaten und Unterzeichnerstaaten des CIFTA unterzeichnet und ratifiziert haben.

    Anschließende Schulungen werden durch das Managementteam der OAS-DPS koordiniert und vom technischen Team des PACAM unter Beteiligung der Mitgliedstaaten auf nationaler und subregionaler Ebene durchgeführt, um die Kommunikation zwischen nationalen Behörden mit ähnlichen Zuständigkeiten in bestimmten geografischen Gebieten zu verbessern. Einer der Lehrgänge wird Personal der Zoll- und Hafenbehörden in der Aufzeichnung von Beständen beschlagnahmter Waffen und Munition schulen, um die Rückverfolgung und die Ermittlung von Methoden des unerlaubten Handels zur Eindämmung des Waffenschmuggels und zur Förderung einer besseren Berichterstattung über Beschlagnahmen zu unterstützen. Das PACAM-Team wird Hard- und Software zur Unterstützung dieser Maßnahmen zur Verfügung stellen, nachdem das nationale Personal geschult wurde. In Verbindung mit dieser Schulung wird das PACAM-Team Informationen sowie gedruckte Leitfäden zur Verbreitung bereitstellen, die sich mit der Identifizierung und Klassifizierung von SALW und Munition sowie dem sicheren Umgang damit und der Vermeidung von Unfällen befassen.

    Die Vorbeugungskomponente des Projekts wird sich auf je eine Gemeinschaft in jedem der drei ausgewählten Länder konzentrieren. Die OAS-DPS wird die Bewertung der Gemeinschaften koordinieren, aufbauend auf der Methodik des Systems zur strategischen Diagnostik (Sistema de Diagnóstico Estratégico – SiDiEs), gemäß dem die gegenwärtigen Risiken für Waffengewalt auf kommunaler Ebene, einschließlich des Risikos der am stärksten gefährdeten Gruppen, sowie die Stärken und Schwächen der ausgewählten Gemeinschaft in Bezug auf ihren Selbstschutz beurteilt werden. Die Leistungen des Staates und der Zivilgesellschaft bei der Unterstützung und dem Schutz von Opfern bewaffneter Gewalt werden erfasst, und eine Liste an politischen Empfehlungen wird den örtlichen Behörden zur Verfügung gestellt. Die Bewertung wird gleichstellungsorientiert sein und einem Menschenrechtsansatz folgen.

    Der zweite Schritt des Prozesses wird der Aufbau der Kapazitäten der örtlichen Gesundheitsdienstleister, Sozialarbeiter sowie Beamten in den Bereichen Justiz und öffentliche Sicherheit sein, damit sie Opfer von Gewalt und Verbrechen besser unterstützen und schützen und zur Verhinderung der Rückfälligkeit von Tätern beitragen können. Diese Maßnahme wird sich vorrangig der Arbeit mit Opfern und Tätern von Gewalt in der Partnerschaft widmen. Psychologische und psychosoziale Unterstützung wird durch die Einrichtung oder Förderung von Selbsthilfegruppen geleistet, und die Wiedereingliederung der Opfer in den Arbeitsmarkt wird berücksichtigt. Opfer und ihre Familien werden ermutigt, Gewalttaten und Bedrohungen anzuzeigen; zugleich werden Beamte in den Bereichen Justiz und öffentliche Sicherheit geschult, auf diese Art von Gewalt besser zu reagieren. Gesundheitsdienstleister und Angehörige der Rechtsberufe werden ermutigt, psychologische Betreuung für Täter als Risikovermeidungsstrategie und zur Vermeidung von Rückfällen zu integrieren.

    Im Rahmen der Maßnahmen wird die Gemeinschaft zudem ihre Schwächen angehen, bestehende Schutznetze ermitteln und stärken und mit bestehenden offiziellen Präventionsnetzen zusammenarbeiten. Diese Maßnahmen werden gegebenenfalls auch Schulungen für lokale Entscheidungsträger zu Techniken der gewaltfreien Konfliktlösung sowie Kampagnen zur Minderung SALW-bezogener Risiken beinhalten. Gegebenenfalls werden einige der Maßnahmen auf Personengruppen ausgerichtet sein, die zu Beginn des Projekts als besonders gefährdet eingestuft werden, wie etwa gefährdete Jugendliche (z. B. durch multi-systemische Therapie) oder Frauen (im Bereich Unternehmertum). Alle Maßnahmen der Gemeinschaft zum Kapazitätsaufbau werden mit den am besten geeigneten Instrumenten wie etwa Fragebögen oder Fokusgruppen evaluiert. Nach der Auswahl der Maßnahmen werden außerdem spezifische Instrumente entwickelt werden, um die ausgewählten Maßnahmen zu evaluieren.

    3.2.3   Geschlechtsspezifische Perspektive

    Frauen, Männer, Mädchen und Jungen sind unterschiedlich von bewaffneten Konflikten betroffen, daher wird in diesem Projekt berücksichtigt, dass Frauen und Mädchen in Lateinamerika und der Karibik Diskriminierung aufgrund ihres Geschlechts ausgesetzt sind und durch sexuelle Gewalt gefährdet sind. Eine geschlechtsspezifische Perspektive wird in alle Maßnahmen eingearbeitet, um so ein aktives und substanzielles Mitwirken von Frauen an sämtlichen Mechanismen zur Gewaltvorbeugung und Konfliktlösung zu fördern und zu unterstützen. Eine der Primärmaßnahmen wird die Einbeziehung von Frauen auf allen Ebenen der Projektumsetzung durch das Generalsekretariat der OAS für beide technischen Ziele sein: Konfliktlösung sowie Gewaltvorbeugung. Der erste Schritt ist ihre Beteiligung auf der Ebene des OAS-Sekretärs für multidimensionale Sicherheit und des Direktors der OAS-DPS, gefolgt von ihrer Einbeziehung in das nationale und technische Personal der PACAM, das zuständig ist für physische Sicherheit, Verwaltung von Lagerbeständen sowie Einsätze zur Kontrolle und Vernichtung von SALW, und ihre Einbeziehung in das mit Gewaltprävention befasste örtliche Personal. Bei den Gewaltpräventionsmaßnahmen wird besonders auf das Bedürfnis von Frauen und Mädchen geachtet werden, innerhalb ihrer Gemeinschaften Schutz und Sicherheit zu finden, sowie auf ihre Einbeziehung in die Suche nach Lösungen für diese Herausforderungen. Von Frauen geleitete regionale und lokale Organisationen werden bei bestimmten Maßnahmen auf Grundlage der Vereinbarkeit der sozialen Ziele ihrer Organisation mit den Zielen des Projekts und ihrer früheren Erfahrungen mit den technischen Aspekten des Projekts als Partner ausgesucht.

    3.2.4   Externe Koordinierung

    Über die Koordination von und die Zusammenarbeit mit nationalen Behörden in der gesamten Region hinaus wird sich die OAS mit anderen Institutionen und Organisationen während der Durchführung des Projekts koordinieren und mit diesen zusammenarbeiten. Die unten aufgeführten Einrichtungen könnten in der Lage sein, Unterstützung zu bestimmten Themenbereichen zu leisten, und dazu beitragen, die Initiative in der Region voranzubringen:

    Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) einschließlich der regionalen und nationalen Stellen, soweit zutreffend: Das weltweite Schusswaffenprogramm, insbesondere die Kontrollen der Durchfuhr und von Vermittlungsgeschäften;

    Programm zur Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen in Zentralamerika (CASAC) des zentralamerikanischen Integrationssystems (SICA): Förderung regionaler Initiativen für Zentralamerika durch Teilnahme an regionalen Seminaren und Nachbereitung früherer vom EAD finanzierter SALW-Projekte;

    CARICOM Implementation Agency for Crime and Security (Durchführungsagentur gegen Kriminalität und für Sicherheit – IMPACS): Coordination with the Regional Integrated Ballistic Information Network (Koordination mit dem integrierten ballistischen Informationsnetz – RIBIN);

    INTERPOL: Technische Unterstützung von SALW-Lehrgängen (iARMS);

    US-Behörde für Alkohol, Tabak, Schusswaffen und Sprengstoff – United States Bureau of Alcohol, Tobacco Firearms and Explosives (ATF): Technische Expertise bei der Rückverfolgung von SALW (e-Trace);

    Royal Canadian Mounted Police (Königliche berittene Polizei Kanadas – RCMP): Technische Zusammenarbeit zur Entwicklung von Lehrgängen zur Identifizierung und Klassifizierung von SALW;

    Conflict Armament Research: Koordination und technische Unterstützung zur Rückverfolgung von SALW durch die I-Trace Initiative;

    Organisationen der Zivilgesellschaft, die sich der Verhütung von Straftaten und Gewalt verschrieben haben, darunter das Zentralamerikanische Netz für Friedenskonsolidierung und menschliche Sicherheit (Red Centroamericana para la Construcción de la Paz y Seguridad Humana – REDCEPAZ), das Bildungsinstitut für nachhaltige Entwicklung (Instituto de Enseñanza para el Desarrollo Sostenible – IEPADES – Guatemala), Interpeace (Zentralamerika), Violence Prevention Alliance (Allianz zur Gewaltverhütung – Jamaica) und die North Coast Empowerment Group (Trinidad und Tobago).

    3.3   Projektziele und Maßnahmen

    Ziel 1: Stärkung der physischen Sicherung und der Verwaltungssysteme (PSSM) für nationale militärische und andere institutionelle Lager durch verbesserte Sicherheitsmaßnahmen vor Ort und Bestandskontrollen.

    Unterstützende Maßnahmen:

    Maßnahme 1.1: Bewertung der Situation der PSSM nationaler Einrichtungen in mindestens neun OAS-Mitgliedstaaten.

    Maßnahme 1.2: Entwicklung einer Software zur Bestandskontrolle von SALW und Munition und Bereitstellen von Software und Schulungen, um sämtliche OAS-Mitgliedstaaten durch CIFTA zu verzahnen.

    Maßnahme 1.3: Durchführung von Schulungen für einschlägige nationale Behörden zu den besten Verfahren der PSSM einschließlich Bestandskontrolle, Identifizierung und Klassifizierung von SALW in Workshops in Verbindung mit CIFTA-Veranstaltungen.

    Erwartete Ergebnisse:

    Abschluss von neun Bewertungen auf nationaler Ebene zu den Fähigkeiten der physischen Sicherung und der Verwaltung von Lagerbeständen und zum Bedarf.

    Entwicklung von Software zur Bestandskontrolle und ihre Verteilung an mindestens neun OAS-Mitgliedstaaten.

    Durchführung von zwei Workshops zu den besten Verfahren der PSSM und Schulung von insgesamt 60 staatlichen Mitarbeitern aus 15 OAS-Mitgliedstaaten.

    Ziel 2: Ausbau der nationalen Fähigkeiten zur Vernichtung beschlagnahmter, überzähliger oder unsicherer SALW und Munition.

    Unterstützende Maßnahmen:

    Maßnahme 2.1: Durchführung von Schulungen und technische Unterstützung für die Beobachtung sowie die Vernichtung beschlagnahmter, überzähliger oder unerwünschter SALW und Munition in mindestens acht OAS-Mitgliedstaaten.

    Maßnahme 2.2: Koordinierung mit der Regierung Spaniens in Bezug auf fortbildende Schulungen zur Sprengmittelbeseitigung für 60 Technikerinnen und Techniker aus OAS-Mitgliedstaaten an der spanischen Technischen Militärakademie in Madrid.

    Erwartete Ergebnisse:

    Ausbildung von mindestens 200 nationalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus acht OAS-Mitgliedstaaten für die sichere Vernichtung von SALW, Munition und Sprengstoff.

    Vernichtung von 300 Tonnen Munition und 30 000 SALW.

    Schulung von mindestens 60 nationalen Technikerinnen und Technikern in der Sprengstoffbeseitigung auf Stufe 3 des CEN-Workshop-Standards.

    Ziel 3: Stärkung der nationalen Fähigkeiten zur Kennzeichnung und Rückverfolgung von SALW und Förderung der regionalen Zusammenarbeit bei der Rückverfolgung beschlagnahmter Waffen und Munition.

    Unterstützende Maßnahmen:

    Maßnahme 3.1: Durchführung von mindestens einem Wartungs- und Schulungsbesuch in den 18 OAS-Mitgliedstaaten, die zuvor SALW-Kennzeichnungsausrüstung und Schulung durch die OAS erhalten haben.

    Maßnahme 3.2: In begrenztem Umfang Bereitstellung von zusätzlicher SALW-Kennzeichnungsausrüstung an die OAS-Mitgliedstaaten, die Geräte und Computerausrüstung anfordern, um ihre Fähigkeiten zur Kennzeichnung und Registrierung zu verbessern.

    Maßnahme 3.3: Einweisung an SALW-Kennzeichnungsausrüstung und Durchführung von Schulungen für drei OAS-Mitgliedstaaten, die zuvor noch keine Unterstützung erfahren haben.

    Maßnahme 3.4: Konsolidierung der Daten von durch nationale Behörden beschlagnahmter und während der Maßnahme 2.1 vernichteter SALW zur Rückverfolgung von Herkunfts- und Durchfuhrländern sowie Analyse der Muster des unerlaubten Handels.

    Erwartete Ergebnisse:

    Zweihundert nationale Technikerinnen und Techniker aus 18 OAS-Mitgliedstaaten wurden in der Anwendung von SALW-Kennzeichnungs- und Registrierungsausrüstung geschult.

    Wiederherstellung defekter Kennzeichnungsgeräte oder Bereitstellung neuer Geräte für die OAS-Mitgliedstaaten, um zu gewährleisten, dass jeder der 25 Staaten, die ursprünglich an dem SALW-Kennzeichnungsprojekt der OAS teilgenommen haben, mindestens über ein funktionstüchtiges Gerät verfügt.

    Bereitstellung von mindestens einem SALW-Kennzeichnungsgerät sowie von Registrierungssoftware und -ausrüstung an drei OAS-Mitgliedstaaten, die nicht am ursprünglichen SALW-Kennzeichnungsprojekt der OAS beteiligt waren.

    Bereitstellung von SALW-Identifikationsdaten über fast 30 000 sichergestellte SALW aus der SALW-Bestandsverwaltung von OAS-Mitgliedstaaten zur Nutzung und Analyse durch die I-trace Initiative der Conflict Armament Research sowie durch die internationalen Strafverfolgungsbehörden für die Rückverfolgung von Handfeuerwaffen durch iARMS von INTERPOL und das e-Trace System der US-Behörde für Alkohol, Tabak und Feuerwaffen.

    Ziel 4: Verbesserung der SALW-Transfermechanismen durch nationale Rechtsvorschriften, Grenzkontrollen und regionale Koordination.

    Unterstützende Maßnahmen:

    Maßnahme 4.1: Durchführen eines regionalen Workshops im Zusammenhang von CIFTA zur Entwicklung eines Mechanismus für grenzübergreifende und regionale Mitteilungen und Kommunikation, um benachbarte Länder über Handelstransfers mit legalen Waffen in Kenntnis zu setzen und die Rückverfolgung dieser Waffen zu ermöglichen.

    Maßnahme 4.2: Einrichtung eines virtuellen Koordinationsnetzes zum Austausch von Informationen über unerlaubte Tätigkeiten im Waffenhandel und bei der Waffenherstellung.

    Maßnahme 4.3: Juristische Unterstützung jener OAS-Mitgliedstaaten, die bei ihrer nationalen Rechtsetzung für die SALW-Kontrolle um Beistand ersuchen.

    Erwartete Ergebnisse:

    Koordinierung und Genehmigung eines standardisierten Formats zur Berichterstattung über den legalen Waffenhandel in Nord- und Südamerika durch die CIFTA-Vertragsstaaten.

    Entwicklung und Einsatzbereitschaft einer Online-Plattform zur Benachrichtigung im Vorfeld von Waffenlieferungen (nach dem Modell des PEN-Online-Systems für chemische Vorläufersubstanzen).

    Rechtshilfe für fünf OAS-Mitgliedstaaten bei der Entwicklung der nationalen Kontrolle von SALW, Munition und/oder Sprengstoff.

    Ziel 5: Förderung sozial verantwortlichen Verhaltens in ausgewählten Gemeinschaften, wobei auf Gruppen abgezielt wird, die stark von bewaffneter Gewalt betroffen sind, und Nutzung von sektorübergreifenden, kooperativen Eingriffen, die zu einer Verringerung der Gefahr und der Rückfälligkeit bei Gewaltverbrechen in einer ausgewählten Gemeinschaft in jedem der drei teilnehmenden Länder führen soll.

    Unterstützende Maßnahmen:

    Maßnahme 5.1: Koordinierung und Durchführung diagnostischer Bewertungen von Formen bewaffneter Gewalt und diesbezüglicher Themen in ausgewählten Gemeinschaften der drei OAS-Mitgliedstaaten (eine je Land), um Bevölkerungsgruppen mit einer hohen SALW-Kriminalitätsrate zu ermitteln, bei denen Präventionsarbeit wahrscheinlich das Gewaltniveau verringern würde, sowie vorhandene staatliche und zivilgesellschaftliche Dienste, um Opfern von Verbrechen und Gewalt beizustehen.

    Maßnahme 5.2: Durchführung von Schulungen für Erbringer von Gesundheitsleistungen, für Sozialarbeiter, Justizbeamte und Beamte der öffentlichen Sicherheit, um ihre Fähigkeiten zu verbessern, Opfern von Gewalt in einer Partnerschaft und von anderen Formen bewaffneter Gewalt beizustehen, sowie von Schulungen über Techniken der gewaltfreien Konfliktlösung insbesondere für lokale Entscheidungsträger und auch für männliche Entscheidungsträger, um Rückfälle von Tätern zu verhindern.

    Maßnahme 5.3: Durchführung von Workshops zum Kapazitätsaufbau der Gemeinschaft zur Gewaltprävention mit dem Ziel die Schutzfaktoren in Bevölkerungsgruppen zu steigern, die aus den drei ausgewählten Gemeinschaften als am stärksten von Gewalt und bewaffneter Gewalt betroffen ermittelt wurden.

    Maßnahme 5.4: Bewertung der Wirksamkeit von präventiven Eingriffen des Projekts.

    Erwartete Ergebnisse:

    Durchführung von drei lokalen Bewertungen [Die Bewertungen beinhalten die lokalen Muster der Schusswaffengewalt, vorhandene gefährdete Bevölkerungsgruppen, Anzahl der Gewalttaten zwischen Beziehungspartnern, in denen Schusswaffen als Mittel für Gewalt und Verbrechen genutzt wurden, örtliche Unterstützung und Schutzdienste für die Opfer von Gewalt und bewaffneter Gewalt sowie Aufstellung einer Liste mit Empfehlungen für Entscheidungsträger in den drei ausgewählten Gemeinschaften].

    Stärkung von drei Gemeinschaftsnetzen, um Hintergrundfaktoren zu liefern, wie gegen die Gefahr von mit Schusswaffen ausgeübter Gewalt vorgegangen werden kann.

    Ausbildung von dreihundert Beamtinnen und Beamten sowie staatlichen und zivilgesellschaftlichen Dienstleistern zur Verbesserung der Fähigkeiten bei der Prävention und zur Verringerung von bewaffneter Gewalt.

    Durchführung und Auswertung von ausgewählten Einsätzen für Gruppen, die besonders durch Schusswaffengewalt gefährdet sind, in einer Gemeinschaft in jeder der drei ausgewählten begünstigten Länder.

    4.   Begünstigte

    Die unmittelbaren Begünstigten der Ziele 1 bis 4 sind nationale Institutionen und Behörden, die für die Kontrolle von SALW, Munition und Sprengstoff in Lateinamerika und der Karibik zuständig sind. In Bezug auf die physische Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen sowie die Vernichtung von SALW, Munition und Sprengstoff werden die Ministerien für Verteidigung und öffentliche Sicherheit der Regierungen von Belize, Guatemala, El Salvador, Honduras, Costa Rica, Jamaika, der Dominikanischen Republik und von Panama im Kapazitätsaufbau unterstützt. Zu diesen Staaten kommen noch die Ministerien der Bahamas, von Barbados, Trinidad und Tobago, Guayana, Surinam, Uruguay und Paraguay, die unmittelbar beim Kapazitätenaufbau zur Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von SALW unterstützt werden. Den für die SALW-Kontrolle zuständigen Behörden überall in der Region werden Schulungen und Informationsaustausch sowie Initiativen der regionalen Zusammenarbeit und Koordination zugute kommen. Die lokalen Behörden in drei der am stärksten von Gewaltverbrechen und anderen Formen der bewaffneten Gewalt betroffenen Ländern erhalten Schulungen in Gewaltprävention und -eindämmung. Die letztendlichen Begünstigten der Maßnahmen, die im Hinblick auf alle fünf Ziele durchgeführt werden, sind die Bürgerinnen und Bürger Zentralamerikas, der Karibik und ausgewählter südamerikanischer Nationen, die in einem hohen Maße von Gewalt und bewaffneter Gewalt betroffen sind.

    5.   Öffentlichkeitswirkung der Europäische Union

    Die OAS-DPS wird sicherstellen, dass bei allen Maßnahmen des Projekts die finanzielle Unterstützung durch die Union auf vielfältige Art und Weise kenntlich gemacht wird. Pressemitteilungen, soziale Medien und Interviews in den neuen Medien für Veranstaltungen mit hoher Öffentlichkeitswirkung werden die Unterstützung durch die EU hervorheben. Sämtliche den begünstigten Ländern gestifteten Ausrüstungen, gedruckte Materialien oder Computersoftware werden als von der Union finanziert gekennzeichnet. Die Projektmitarbeiterinnen und -mitarbeiter werden das EU-Logo und/oder die EU-Flagge auf allen Hüten, Overalls oder Arbeitsuniformen als deutliches Verfahren zur Markenbildung tragen. Die Unterstützung der Union wird deutlich veröffentlicht und sichtbar auf den OAS-Webseiten und -Veröffentlichungen mit Bezug zu dem Projekt und den geförderten Programmen sein.

    6.   Dauer

    Der vorgesehene Zeitplan für die Durchführung des Projekts ist 36 Monate.

    7.   Allgemeine Struktur

    Die technischen Durchführung des Projekts wird durch die OAS-DPS mittels zwei bestehender Programme vervollständigt: das Programm zur Unterstützung der Kontrolle von Waffen und Munition (PACAM) und das Interamerikanische Programm und Netz für die Verhütung von Gewalt und Kriminalität. Die Rolle dieser Abteilung bei der Durchführung und der Unterstützung der CIFTA wird durch ihren Maßnahmenplan für 2018-2022 eine entscheidende Verbindung bei der Unterstützung des nationalen Kapazitätenaufbaus sein.

    8.   Partner

    Die OAS-DPS wird das Projekt partnerschaftlich mit den nationalen Behörden für die Kontrolle von SALW, Munition und Sprengstoff und mit den für die öffentliche Sicherheit zuständigen Behörden in den begünstigten Ländern durchführen. Der wichtigste Schwerpunkt bei diesen Maßnahmen wird in den Subregionen Zentralamerika und karibischer Raum liegen, in denen die statistischen Werte für bewaffnete Gewalt weiterhin hoch bleiben, die nationalen Finanzmittel und -kapazitäten jedoch am geringsten sind.

    9.   Berichterstattung

    Sachbezogene Fortschrittsberichte und der Finanzstatus werde jedes Quartal veröffentlicht, damit eine angemessene und zeitnahe Überwachung und Bewertung ermöglicht wird.


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