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Document 32018D0921(01)
Council Decision of 18 September 2018 appointing the Executive Director of the European Union Intellectual Property Office
Beschluss des Rates vom 18. September 2018 zur Ernennung des Exekutivdirektors des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum
Beschluss des Rates vom 18. September 2018 zur Ernennung des Exekutivdirektors des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum
ST/11386/2018/INIT
ABl. C 338 vom 21.9.2018, p. 8–8
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
21.9.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 338/8 |
BESCHLUSS DES RATES
vom 18. September 2018
zur Ernennung des Exekutivdirektors des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum
(2018/C 338/04)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über die Unionsmarke (1), insbesondere auf Artikel 158 Absatz 2,
in Erwägung nachstehenden Grundes:
Am 8. Juni 2018 hat der Verwaltungsrat des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (im Folgenden „das Amt“) dem Rat eine Kandidatenliste für das Amt des Exekutivdirektors des Amtes vorgelegt —
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
(1) Herr Christian L.L.G. ARCHAMBEAU, geboren am 11. April 1960 in Vielsalm (Belgien), wird für einen Amtszeit von fünf Jahren zum Exekutivdirektor des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (im Folgenden „Amt“) ernannt.
(2) Der Zeitpunkt, zu dem die in Absatz 1 genannte Amtszeit von fünf Jahren beginnt, wird vom Verwaltungsrat des Amtes festgelegt.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 18. September 2018.
Im Namen des Rates
Der Präsident
G. BLÜMEL