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Document 32018D0921(01)

Beschluss des Rates vom 18. September 2018 zur Ernennung des Exekutivdirektors des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum

ST/11386/2018/INIT

ABl. C 338 vom 21.9.2018, p. 8–8 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

21.9.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 338/8


BESCHLUSS DES RATES

vom 18. September 2018

zur Ernennung des Exekutivdirektors des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum

(2018/C 338/04)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über die Unionsmarke (1), insbesondere auf Artikel 158 Absatz 2,

in Erwägung nachstehenden Grundes:

Am 8. Juni 2018 hat der Verwaltungsrat des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (im Folgenden „das Amt“) dem Rat eine Kandidatenliste für das Amt des Exekutivdirektors des Amtes vorgelegt —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

(1)   Herr Christian L.L.G. ARCHAMBEAU, geboren am 11. April 1960 in Vielsalm (Belgien), wird für einen Amtszeit von fünf Jahren zum Exekutivdirektor des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (im Folgenden „Amt“) ernannt.

(2)   Der Zeitpunkt, zu dem die in Absatz 1 genannte Amtszeit von fünf Jahren beginnt, wird vom Verwaltungsrat des Amtes festgelegt.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 18. September 2018.

Im Namen des Rates

Der Präsident

G. BLÜMEL


(1)  ABl. L 154 vom 16.6.2017, S. 1.


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