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Document 32018D0333

    Beschluss (GASP) 2018/333 des Rates vom 5. März 2018 zur Änderung des Beschlusses 2014/119/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine

    ABl. L 63 vom 6.3.2018, p. 48–49 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2018/333/oj

    6.3.2018   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 63/48


    BESCHLUSS (GASP) 2018/333 DES RATES

    vom 5. März 2018

    zur Änderung des Beschlusses 2014/119/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

    auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Der Rat hat am 5. März 2014 den Beschluss 2014/119/GASP (1) erlassen.

    (2)

    Aufgrund einer Überprüfung dieses Beschlusses sollte die Anwendung der restriktiven Maßnahmen bis zum 6. März 2019 verlängert werden, die Einträge für zwei Personen sollten gestrichen werden und die Begründung für drei Personen sollte aktualisiert werden.

    (3)

    Der Beschluss 2014/119/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Der Beschluss 2014/119/GASP wird wie folgt geändert:

    1.

    Artikel 5 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

    „Dieser Beschluss gilt bis zum 6. März 2019.“

    2.

    Der Anhang wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

    Artikel 2

    Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Geschehen zu Brüssel am 5. März 2018.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    N. DIMOV


    (1)  Beschluss 2014/119/GASP des Rates vom 5. März 2014 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine (ABl. L 66 vom 6.3.2014, S. 26).


    ANHANG

    I.

    Die Einträge zu den nachstehend aufgeführten Personen werden von der Liste im Anhang des Beschlusses 2014/119/GASP gestrichen:

    4.

    Olena Leonidivna Lukash

    10.

    Serhii Petrovych Kliuiev

    II.

    Die Einträge zu folgenden Personen im Anhang des Beschlusses 2014/119/GASP erhalten folgende Fassung:

     

    Name

    Identifizierungsinformationen

    Begründung

    Datum der Aufnahme in die Liste

    7.

    Oleksandr Viktorovych Yanukovych (Олександр Вiкторович Янукович)

    Geboren am 10.7.1973 in Yenakiieve (Donezk Oblast), Sohn des ehemaligen Staatspräsidenten, Geschäftsmann

    Person ist Gegenstand strafrechtlicher Verfolgung durch die ukrainischen Behörden wegen der Veruntreuung öffentlicher Gelder oder Vermögenswerte und wegen Beihilfe dazu.

    6.3.2014

    11.

    Mykola Yanovych Azarov (Микола Янович Азаров),

    Nikolai Yanovich Azarov (Николай Янович Азаров)

    Geboren am 17.12.1947 in Kaluga (Russland), Premierminister der Ukraine bis Januar 2014

    Person ist Gegenstand strafrechtlicher Verfolgung durch die ukrainischen Behörden wegen der Veruntreuung öffentlicher Gelder oder Vermögenswerte und wegen Beihilfe dazu.

    6.3.2014

    12.

    Serhiy Vitalyovych Kurchenko (Сергiй Вiталiйович Курченко)

    Geboren am 21.9.1985 in Kharkiv, Geschäftsmann

    Person ist Gegenstand strafrechtlicher Verfolgung durch die ukrainischen Behörden wegen der Veruntreuung öffentlicher Gelder oder Vermögenswerte und wegen Amtsmissbrauchs, um sich selbst oder einem Dritten einen ungerechtfertigten Vorteil zu verschaffen, wodurch der Ukraine staatliche Gelder oder Vermögenswerte verloren gingen.

    6.3.2014


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