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Document 32018D0333
Council Decision (CFSP) 2018/333 of 5 March 2018 amending Decision 2014/119/CFSP concerning restrictive measures directed against certain persons, entities and bodies in view of the situation in Ukraine
Beschluss (GASP) 2018/333 des Rates vom 5. März 2018 zur Änderung des Beschlusses 2014/119/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine
Beschluss (GASP) 2018/333 des Rates vom 5. März 2018 zur Änderung des Beschlusses 2014/119/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine
ABl. L 63 vom 6.3.2018, p. 48–49
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
6.3.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 63/48 |
BESCHLUSS (GASP) 2018/333 DES RATES
vom 5. März 2018
zur Änderung des Beschlusses 2014/119/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Rat hat am 5. März 2014 den Beschluss 2014/119/GASP (1) erlassen. |
(2) |
Aufgrund einer Überprüfung dieses Beschlusses sollte die Anwendung der restriktiven Maßnahmen bis zum 6. März 2019 verlängert werden, die Einträge für zwei Personen sollten gestrichen werden und die Begründung für drei Personen sollte aktualisiert werden. |
(3) |
Der Beschluss 2014/119/GASP sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Der Beschluss 2014/119/GASP wird wie folgt geändert:
1. |
Artikel 5 Absatz 2 erhält folgende Fassung: „Dieser Beschluss gilt bis zum 6. März 2019.“ |
2. |
Der Anhang wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert. |
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 5. März 2018.
Im Namen des Rates
Der Präsident
N. DIMOV
(1) Beschluss 2014/119/GASP des Rates vom 5. März 2014 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine (ABl. L 66 vom 6.3.2014, S. 26).
ANHANG
I. |
Die Einträge zu den nachstehend aufgeführten Personen werden von der Liste im Anhang des Beschlusses 2014/119/GASP gestrichen:
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II. |
Die Einträge zu folgenden Personen im Anhang des Beschlusses 2014/119/GASP erhalten folgende Fassung:
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