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Document 32017H0809(12)

    Empfehlung des Rates vom 11. Juli 2017 zum nationalen Reformprogramm Zyperns 2017 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Zyperns 2017

    ABl. C 261 vom 9.8.2017, p. 53–57 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    9.8.2017   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 261/53


    EMPFEHLUNG DES RATES

    vom 11. Juli 2017

    zum nationalen Reformprogramm Zyperns 2017 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Zyperns 2017

    (2017/C 261/12)

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4,

    gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2,

    gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte (2), insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1,

    auf Empfehlung der Europäischen Kommission,

    unter Berücksichtigung der Entschließungen des Europäischen Parlaments,

    unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,

    nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,

    nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzausschusses,

    nach Stellungnahme des Ausschusses für Sozialschutz,

    nach Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaftspolitik,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Am 16. November 2016 nahm die Kommission den Jahreswachstumsbericht an, mit dem das Europäische Semester für wirtschaftspolitische Koordinierung 2017 eingeleitet wurde. Die Prioritäten des Jahreswachstumsberichts wurden am 9./10. März 2017 vom Europäischen Rat gebilligt. Am 16. November 2016 nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 den Warnmechanismus-Bericht an, in dem sie Zypern als einen der Mitgliedstaaten nannte, für die eine eingehende Überprüfung durchzuführen sei. Am selben Tag nahm die Kommission auch eine Empfehlung für eine Empfehlung des Rates zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets an, die am 9./10. März 2017 vom Europäischen Rat gebilligt wurde. Am 21. März 2017 nahm der Rat die Empfehlung zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets (im Folgenden „Empfehlung für das Euro-Währungsgebiet“) (3) an.

    (2)

    Als Mitgliedstaat, dessen Währung der Euro ist, und angesichts der engen Verflechtungen zwischen den Volkswirtschaften in der Wirtschafts- und Währungsunion sollte Zypern die vollständige und fristgerechte Umsetzung der Empfehlung für das Euro-Währungsgebiet, die in den nachstehenden Empfehlungen 1 und 5 ihren Niederschlag findet, sicherstellen.

    (3)

    Der Länderbericht Zypern 2017 wurde am 22. Februar 2017 veröffentlicht. Darin wurden die Fortschritte Zyperns bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen des Rates vom 12. Juli 2016, bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen der Vorjahre und bei der Verwirklichung seiner nationalen Ziele im Rahmen von Europa 2020 bewertet. Der Länderbericht enthielt außerdem die eingehende Überprüfung nach Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011, deren Ergebnisse ebenfalls am 22. Februar 2017 veröffentlicht wurden. Die Kommission gelangte aufgrund ihrer Analyse zu dem Schluss, dass in Zypern übermäßige makroökonomische Ungleichgewichte bestehen. Besonders wichtig ist, dass das Land etwas gegen die erheblichen Ungleichgewichte bei Bestandsgrößen unternimmt, und zwar gegen den Überhang bei den privaten, den öffentlichen und den Auslandsschulden sowie gegen den hohen Stand an notleidenden Krediten.

    (4)

    Am 27. April 2017 übermittelte Zypern sein Stabilitätsprogramm 2017 und am 28. April 2017 sein nationales Reformprogramm 2017. Um wechselseitigen Zusammenhängen Rechnung zu tragen, wurden beide Programme gleichzeitig bewertet. Zyperns Reformprogramm enthält sowohl kurzfristige als auch mittelfristige Maßnahmen. Es umfasst insbesondere Maßnahmen zur Verringerung der Verschuldung des Privatsektors, zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Unternehmen und des Zugangs zu Finanzierungsmitteln sowie zur Modernisierung des Gesundheitswesens und sieht Reformen der öffentlichen Verwaltung und des Justizsystems vor. Das nationale Reformprogramm beinhaltet ferner Maßnahmen in Bezug auf die im Länderbericht 2017 und in der Empfehlung für das Euro-Währungsgebiet genannten Herausforderungen wie die Notwendigkeit, die Investitionstätigkeit wieder anzukurbeln und die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen sicherzustellen. Wenn diese Maßnahmen innerhalb der angegebenen Zeiträume vollständig umsetzt werden, können sie dazu beitragen, Zyperns makroökonomische Ungleichgewichte zu beheben und seine länderspezifischen Empfehlungen umzusetzen. Auf der Grundlage der politischen Zusagen Zyperns bestätigt die Kommission ihre frühere Einschätzung, der zufolge im Rahmen des Verfahrens bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht gemäß Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 und Verordnung (EU) Nr. 1174/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates derzeit keine weiteren Maßnahmen erforderlich sind (4). Die Umsetzung der Reformagenda wird im Rahmen des spezifischen Monitoring aufmerksam verfolgt werden.

    (5)

    Die einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen wurden bei der Programmplanung der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) für den Zeitraum 2014-2020 berücksichtigt. Gemäß Artikel 23 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (5) kann die Kommission einen Mitgliedstaat zur Überarbeitung seiner Partnerschaftsvereinbarung und der jeweiligen Programme und zur Unterbreitung von Änderungsvorschlägen auffordern, wenn dies für die Förderung der Umsetzung der einschlägigen Empfehlungen des Rates notwendig ist. In den Leitlinien für die Anwendung von Maßnahmen zur Schaffung einer Verbindung zwischen der Wirksamkeit der ESI-Fonds und der ordnungsgemäßen wirtschaftspolitischen Steuerung hat die Kommission erläutert, wie sie diese Bestimmung anzuwenden gedenkt.

    (6)

    Zypern befindet sich derzeit in der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts und unterliegt der Schuldenregel. In ihrem Stabilitätsprogramm 2017 plant die Regierung für den Zeitraum 2016 bis 2020 in der Gesamtrechnung einen Überschuss (Gesamtsaldo im Programmzeitraum von rund 0,4 % des BIP). Das mittelfristige Haushaltsziel, d. h. ein strukturell ausgeglichener Haushalt, soll 2017 erreicht werden. Der neu berechnete (6) strukturelle Saldo wird sich in den nächsten Jahren voraussichtlich stetig weiter vom mittelfristigen Ziel entfernen, was nicht mit den Vorgaben der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts im Einklang steht. Die gesamtstaatliche Schuldenquote dürfte 2016 einen Stand von 107,8 % des BIP erreicht haben, soll aber 2018 auf 99,7 % und bis 2020 auf 88,8 % des BIP zurückgehen. Das makroökonomische Szenario, das diesen Haushaltsprojektionen zugrunde liegt, ist plausibel. Die dem Stabilitätsprogramm zugrunde liegenden makroökonomischen Annahmen sind mit Abwärtsrisiken verbunden, die insbesondere mit dem großen Bestand notleidender Kredite und einer möglichen Verschlechterung des externen Umfelds zusammenhängen.

    (7)

    Am 12. Juli 2016 empfahl der Rat Zypern, im Anschluss an die Korrektur des übermäßigen Defizits das mittelfristige Haushaltsziel in den Jahren 2016 und 2017 einzuhalten. Auf der Grundlage einer Gesamtbewertung geht die Kommission in ihrer Frühjahrsprognose 2017 davon aus, dass Zypern diese Vorgabe 2017 erfüllt. Für 2018 wird Zypern empfohlen, das mittelfristige Haushaltsziel einzuhalten. Auf der Grundlage der Frühjahrsprognose 2017 der Kommission entspricht dies einer nominalen Wachstumsrate der staatlichen Nettoprimärausgaben (7) von höchstens 0,3 %, was eine strukturelle Anpassung in Höhe von 0,2 % des BIP bedeutet. Unter Annahme einer unveränderten Politik besteht für Zypern im Jahr 2018 auf der Grundlage einer Gesamtbewertung die Gefahr einer gewissen Abweichung von dieser Vorgabe. Zypern wird die Schuldenregel in den Jahren 2017 und 2018 voraussichtlich einhalten. Insgesamt ist der Rat der Auffassung, dass Zypern bereit sein muss, im Jahr 2018 weitere Maßnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung der Vorgaben zu gewährleisten.

    (8)

    Der öffentliche Schuldenstand ist rückläufig, doch die Nachhaltigkeit der Verschuldung ist nach wie vor mit Risiken behaftet. Einige unlängst beschlossene haushaltspolitische Maßnahmen sowie Verzögerungen bei wichtigen Strukturreformen werden voraussichtlich zu einer Verschlechterung des strukturellen Saldos führen und könnten eine Einschränkung des Spielraums für wachstumsfördernde Investitionen der öffentlichen Hand bewirken.

    (9)

    Der öffentliche Sektor Zyperns hat eine der höchsten Lohnsummen (als Prozentsatz des BIP) im Euro-Währungsgebiet und ist nach wie vor durch mangelnde Effizienz gekennzeichnet. Im Rahmen des makroökonomischen Anpassungsprogramms wurde eine Reihe von Reformen zur Bewältigung dieses Problems erarbeitet und mit den Sozialpartnern vereinbart. Dazu gehören die Einführung eines verbindlichen dauerhaften Mechanismus zur Begrenzung des Lohnwachstums im öffentlichen Dienst sowie eine umfassende Reform der öffentlichen Verwaltung. Mit Ausnahme des unlängst erlassenen Reformgesetzes über die Mobilität von Angestellten des öffentlichen Dienstes ist die Annahme dieser Reformmaßnahmen jedoch ins Stocken geraten, insbesondere durch das negative Votum des Repräsentantenhauses im Dezember 2016. Solange die verbindliche Fassung nicht verabschiedet ist, wird der Mechanismus zur Begrenzung des Lohnwachstums im öffentlichen Dienst bis 2018 im Rahmen von Tarifvereinbarungen umgesetzt.

    (10)

    Es wurden einige Reformen zur Bekämpfung von Korruption durchgeführt. Zu den jüngsten Maßnahmen zählen Reformen zur Professionalisierung der Vergabe öffentlicher Aufträge auf lokaler Ebene und ein Gesetz zur Parteienfinanzierung, das im Dezember 2015 in Kraft trat. Im Jahr 2016 wurde eine Verfassungsänderung verabschiedet, der zufolge die Vermögensverhältnisse von Beamten offengelegt werden können. Die Koordinierungsstelle zur Korruptionsbekämpfung leidet jedoch unter Personalmangel, und einige Schwachstellen bei den Disziplinarverfahren für Beamte wurden nicht ausgeräumt.

    (11)

    Zypern hat Maßnahmen zur Stärkung seines Justizsystems ergriffen, steht im Hinblick auf dessen Effizienz jedoch weiterhin vor ernsten Herausforderungen. Ineffiziente Gerichtsverfahren und begrenzte Kapazitäten führen zu erheblichen Verzögerungen bei der Bearbeitung von Fällen. Dies wiederum beeinträchtigt die Rahmenbedingungen für Unternehmen und insbesondere das Funktionieren der neuen Vorschriften für Zwangsvollstreckungen und Insolvenzen. Diese neuen Vorschriften sollen zum Abbau nicht tragfähiger privater Schulden beitragen, indem sie Banken und Schuldnern Anreize für Lösungen zur Umstrukturierung von Schulden bieten. Die Wirksamkeit dieser Instrumente wird jedoch durch eine Reihe von Faktoren wie die oben genannten Ineffizienzen im Justizsystem, unzureichende Verwaltungskapazitäten sowie den Umstand geschmälert, dass zu wenige Schuldner Kenntnis von den Verfahren haben. Außerdem bestehen weiterhin erhebliche Rückstände und Verzögerungen bei der Ausstellung und Übertragung von Eigentumsurkunden. Dies untergräbt die Bemühungen zum Schuldenabbau und beeinträchtigt die Erholung des Immobilienmarkts.

    (12)

    Der Anteil notleidender Kredite ist rückläufig, liegt aber nach wie vor auf sehr hohem Niveau. Dies beeinträchtigt sowohl das Funktionieren des Bankensektors als auch die Kreditversorgung der Realwirtschaft. Die Banken bleiben hinter den mit der Zentralbank von Zypern vereinbarten Zielsetzungen für die Umstrukturierung von Darlehen zurück; dies zeigt die Notwendigkeit, das Programm insbesondere durch Festlegung ehrgeiziger Ziele für die Verringerung notleidender Darlehen im Einklang mit den Strategien der Banken zur Verringerung notleidender Darlehen auszuweiten, effizienter zu gestalten und verbindlich zu machen. Die nach wie vor hohen Wiederausfallquoten deuten auf mögliche Mängel bei den Umschuldungslösungen hin. Die Risikovorsorge hat sich verbessert, liegt aber weiterhin unter dem Durchschnitt des Euro-Währungsgebiets; daher sollte gewährleistet werden, dass die Bewertungen gestellter Sicherheiten tragfähig sind und eine angemessene Risikovorsorge fördern. Das Fehlen eines Sekundärmarkts für Darlehen und eines Rahmens für die Verbriefung von Darlehen beeinträchtigt die Möglichkeiten zum beschleunigten Schuldenabbau und zur Befreiung der Bankenbilanzen von notleidenden Krediten; vor diesem Hintergrund sollten zusätzliche regulatorische und legislative Maßnahmen getroffen werden, um den Banken das Bilanzmanagement zu erleichtern. Außerdem sind die Leitungsstrukturen und die Verwaltungskapazitäten der Aufsichtsstellen für Versicherungsgesellschaften und Pensionsfonds nach wie vor unzureichend, was Risiken für die Finanzstabilität birgt.

    (13)

    Obwohl die wirtschaftliche Erholung in Zypern anhält, ist das Potenzialwachstum aufgrund der begrenzten Umsetzung der Strukturreformen sowie wegen Investitionsengpässen und Mängeln bei den Rahmenbedingungen für Unternehmen nach wie vor schwach. Die im Aktionsplan für Wachstum enthaltenen wachstumsfördernden Maßnahmen werden umgesetzt, wenn auch nur recht langsam. Ein Legislativvorschlag zur Mobilisierung und Erleichterung strategischer Investitionen ist immer noch im Entwurfsstadium. Die Regierung ist bemüht, kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu Finanzierungsmitteln zu erleichtern. Um bei diesem dringenden Anliegen Fortschritte zu erzielen, wurden einige gezielte Initiativen auf den Weg gebracht, wie aus dem nationalen Reformprogramm hervorgeht. Die meisten Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs zu Finanzierungsmitteln stecken jedoch noch im Anfangsstadium. Privatisierungsvorhaben, durch die produktivitätssteigernde ausländische Investitionen ins Land gelockt werden sollen, erhalten politischen Gegenwind und kommen nur langsam voran. Die Reform der Energiewirtschaft kann einen bedeutenden Beitrag zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit leisten, ihre Umsetzung ist jedoch ins Stocken geraten. Zu Verzögerungen kam es insbesondere bei der Entflechtung des staatlichen Stromversorgers EAC (Electricity Authority of Cyprus) und bei der Schaffung eines neuen Strommarktes, die nur dann möglich ist, wenn der Übertragungsnetzbetreiber tatsächlich unabhängig agieren kann.

    (14)

    Die Arbeitslosigkeit ist rückläufig, doch die Arbeitslosenquote ist nach wie vor hoch, insbesondere unter jungen Menschen und Langzeitarbeitslosen. Die Pläne zur Erhöhung der Zahl der Berater in öffentlichen Arbeitsvermittlungsstellen sowie zur Verbesserung ihrer Spezialisierung sind noch nicht umgesetzt worden. Außerdem werden die neuen Berater voraussichtlich nur befristet eingestellt, sodass keine strukturelle Lösung des Problems gewährleistet ist. Die vorhandenen Kapazitäten reichen nach wie vor nicht aus, um die Bedürfnisse der Arbeitsuchenden — insbesondere von solchen, die größere Schwierigkeiten haben, sich in den Arbeitsmarkt zu integrieren — zu decken oder Sensibilisierungsmaßnahmen für deren Aktivierung durchzuführen. Die Auswirkungen der Programme für aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und der Systeme zur Einkommensstützung werden weiterhin durch unzureichende Qualitätsbewertungen und Folgemaßnahmen beeinträchtigt.

    (15)

    Die Bildungsausgaben Zyperns liegen weiterhin über dem Unionsdurchschnitt. Die Bildungsergebnisse sind jedoch schwach und haben sich gegenüber den Vorjahren sogar noch verschlechtert. Nach den Ergebnissen der PISA-Studie („PISA“ steht für „Programme for International Student Assessment“) von 2015 zählt Zypern bei den Grundkenntnissen in Mathematik, Naturwissenschaften und Lesen zu den schwächsten Staaten in der Union. Mit den vor Kurzem getroffenen Abhilfemaßnahmen wie der Verbesserung des Systems für die Einstellung von Lehrern und der Modernisierung der Lehrpläne wurden zwar erste Schritte in die richtige Richtung eingeleitet, jedoch könnten weitere Maßnahmen zur Vollendung der geplanten Reformen, unter anderem hinsichtlich der Bewertung von Lehrern, erheblich zur Verbesserung der Lage beitragen.

    (16)

    Es wurden nach wie vor kaum Maßnahmen getroffen, um das Qualifikationsangebot auf dem Arbeitsmarkt besser mit der Nachfrage in Einklang zu bringen; dies beeinträchtigt die Aussichten für ein langfristig nachhaltiges Wachstum. Die niedrige Beteiligung bei höheren beruflichen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen und die geringe Arbeitsmarktrelevanz der Hochschulbildung führen dazu, dass ein hoher Anteil der Hochschulabsolventen in Berufen arbeitet, für die nicht unbedingt ein Hochschulabschluss erforderlich ist.

    (17)

    Das zyprische Gesundheitswesen ist nach wie vor von einer mangelnden Grundversorgung und verschiedenen Ineffizienzen geprägt. Dadurch wird der Zugang zu einer angemessenen und wirksamen Gesundheitsversorgung eingeschränkt. Die parlamentarische Verabschiedung von Rechtsvorschriften zur Schaffung eines nationalen Gesundheitssystems und zur Gewährleistung einer größeren Autonomie der öffentlichen Krankenhäuser, die von entscheidender Bedeutung für die Verbesserung der Kapazitäten und der Kosteneffizienz im Gesundheitswesen sind, steht noch aus.

    (18)

    Im Rahmen des Europäischen Semesters 2017 hat die Kommission die Wirtschaftspolitik Zyperns umfassend analysiert und diese Analyse im Länderbericht 2017 veröffentlicht. Sie hat auch das Stabilitätsprogramm 2017, das nationale Reformprogramm 2017 sowie die Maßnahmen zur Umsetzung der an Zypern gerichteten Empfehlungen der Vorjahre bewertet. Dabei hat sie nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik in Zypern berücksichtigt, sondern angesichts der Notwendigkeit, die wirtschaftspolitische Steuerung der Union insgesamt durch auf Unionsebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen zu verstärken, auch deren Übereinstimmung mit Vorschriften und Leitlinien der Union bewertet.

    (19)

    Vor dem Hintergrund dieser Bewertung hat der Rat das Stabilitätsprogramm 2017 geprüft; seine Stellungnahme (8) hierzu spiegelt sich insbesondere in der nachstehenden Empfehlung 1 wider.

    (20)

    Vor dem Hintergrund der eingehenden Überprüfung durch die Kommission und dieser Bewertung hat der Rat das nationale Reformprogramm 2017 und das Stabilitätsprogramm 2017 geprüft. Seine Empfehlungen gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 spiegeln sich in den nachstehenden Empfehlungen 1 bis 4 wider —

    EMPFIEHLT, dass Zypern 2017 und 2018

    (1)

    weiter eine im Einklang mit den Anforderungen der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts stehende Haushaltspolitik verfolgt, was bedeutet, dass das mittelfristige Haushaltsziel 2018 beibehalten werden sollte; unerwartete Mehreinnahmen nutzt, um den Abbau des gesamtstaatlichen Schuldenstands zu beschleunigen; bis Ende 2017 wichtige legislative Reformen zur Verbesserung der Effizienz des öffentlichen Sektors verabschiedet, insbesondere mit Blick auf das Funktionieren der öffentlichen Verwaltung, die Leitung staatlicher Einrichtungen sowie die kommunalen Behörden;

    (2)

    die Effizienz der Justiz durch Modernisierung der Zivilverfahren, Einführung geeigneter Informationssysteme und Förderung der Spezialisierung der Gerichte erhöht; durch zusätzliche Maßnahmen die Hemmnisse für die vollständige Umsetzung der Insolvenz- und Zwangsvollstreckungsvorschriften beseitigt und ein schnelles und zuverlässiges System zur Ausstellung von Eigentumsurkunden und zur Übertragung von Eigentumsrechten an Immobilien schafft;

    (3)

    die Verringerung der Zahl der notleidenden Kredite durch Festsetzung quantitativer Ziele und verbindlicher Fristen für die Banken und durch Gewährleistung einer exakten Bewertung der Sicherheiten im Rahmen der Risikovorsorge beschleunigt; die Voraussetzungen für einen funktionierenden Sekundärmarkt für notleidende Kredite schafft; die Aufsichtsvorschriften für Versicherungsgesellschaften und Pensionsfonds vereinheitlicht und stärkt;

    (4)

    die Umsetzung des Aktionsplans für Wachstum vorantreibt, wobei der Schwerpunkt insbesondere auf raschen Investitionen in strategische Vorhaben und der Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln liegen sollte, und spätestens Ende 2017 die Umsetzung des Privatisierungsplans wieder aufnimmt; entscheidende Schritte im Hinblick auf die Entflechtung der Eigentumsstruktur des staatlichen Stromversorgers EAC unternimmt und insbesondere bis Ende 2017 die Entflechtung der Rechnungslegung und die funktionale Entflechtung fortführt.

    (5)

    die Reformen zur Erhöhung der Kapazitäten der öffentlichen Arbeitsvermittlungsstellen und zur Verbesserung der Ergebnisse aktiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen beschleunigt; die Reform des Bildungswesens, unter anderem hinsichtlich der Bewertung von Lehrern, abschließt, um die Arbeitsmarktrelevanz und die Ergebnisse der Reform zu verbessern; bis Ende 2017 Rechtsvorschriften für eine Krankenhausreform und eine universelle Gesundheitsversorgung verabschiedet.

    Geschehen zu Brüssel am 11. Juli 2017.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    T. TÕNISTE


    (1)  ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.

    (2)  ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 25.

    (3)  ABl. C 92 vom 24.3.2017, S. 1.

    (4)  Verordnung (EU) Nr. 1174/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über Durchsetzungsmaßnahmen zur Korrektur übermäßiger makroökonomischer Ungleichgewichte im Euro-Währungsgebiet (ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 8).

    (5)  Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 320).

    (6)  Konjunkturbereinigter Saldo ohne einmalige und befristete Maßnahmen nach Neuberechnungen der Kommission unter Anwendung der gemeinsamen Methodik.

    (7)  Die Nettostaatsausgaben umfassen die Gesamtheit der Staatsausgaben ohne Zinsausgaben, Ausgaben für Unionsprogramme, die vollständig durch Einnahmen aus Fonds der Union ausgeglichen werden, und nichtdiskretionäre Änderungen der Ausgaben für Arbeitslosenunterstützung. Von der öffentlichen Hand finanzierte Bruttoanlageinvestitionen werden über einen Zeitraum von vier Jahren geglättet. Diskretionäre einnahmenseitige Maßnahmen oder gesetzlich vorgeschriebene Einnahmesteigerungen sind eingerechnet. Einmalige Maßnahmen sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der Ausgabenseite werden saldiert.

    (8)  Gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97.


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