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Document 32016D0614(01)

    Beschluss des Rates vom 9. Juni 2016 zur Ernennung eines slowakischen Mitglieds und eines slowakischen stellvertretenden Mitglieds des Beratenden Ausschusses für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit

    ABl. C 212 vom 14.6.2016, p. 3–4 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 19/10/2020

    14.6.2016   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 212/3


    BESCHLUSS DES RATES

    vom 9. Juni 2016

    zur Ernennung eines slowakischen Mitglieds und eines slowakischen stellvertretenden Mitglieds des Beratenden Ausschusses für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit

    (2016/C 212/04)

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (1), insbesondere auf Artikel 75,

    gestützt auf die Kandidatenlisten, die dem Rat von den Regierungen der Mitgliedstaaten unterbreitet worden sind,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Mit seinem Beschluss vom 13. Oktober 2015 (2) hat der Rat die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Beratenden Ausschusses für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit für den Zeitraum 20. Oktober 2015 bis 19. Oktober 2020 ernannt.

    (2)

    Die slowakische Regierung hat weitere Kandidaten für zwei zu besetzende Sitze vorgeschlagen —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Folgende Personen werden für den Zeitraum vom 20. Oktober 2015 bis zum 19. Oktober 2020 zum Mitglied bzw. stellvertretenden Mitglied des Beratenden Ausschusses für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit ernannt:

    I.   VERTRETER DER ARBEITGEBERVERBÄNDE

    Land

    Mitglied

    Stellvertretendes Mitglied

    Slowakei

    Frau Miriam ŠPÁNIKOVÁ

    Herr Peter MOLNÁR

    Artikel 2

    Der Rat ernennt die bisher noch nicht vorgeschlagenen Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder zu einem späteren Zeitpunkt.

    Artikel 3

    Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

    Geschehen zu Luxemburg am 9. Juni 2016.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    G.A. VAN DER STEUR


    (1)  ABl. L 166 vom 30.4.2004, S. 1.

    (2)  Beschluss des Rates vom 13. Oktober 2015 zur Ernennung der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Beratenden Ausschusses für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (ABl. C 341 vom 16.10.2015, S. 4).


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