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Document 32015H0818(06)

Empfehlung des Rates vom 14. Juli 2015 zum nationalen Reformprogramm Schwedens 2015 mit einer Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm Schwedens 2015

ABl. C 272 vom 18.8.2015, p. 18–20 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

18.8.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 272/18


EMPFEHLUNG DES RATES

vom 14. Juli 2015

zum nationalen Reformprogramm Schwedens 2015 mit einer Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm Schwedens 2015

(2015/C 272/05)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (1), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 2,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte (2), insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1,

auf Empfehlung der Europäischen Kommission,

unter Berücksichtigung der Entschließungen des Europäischen Parlaments,

unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,

nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,

nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzausschusses,

nach Stellungnahme des Ausschusses für Sozialschutz,

nach Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaftspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 26. März 2010 stimmte der Europäische Rat dem Vorschlag der Kommission zu, eine neue Strategie für Wachstum und Beschäftigung („Europa 2020“) auf den Weg zu bringen, die sich auf eine verstärkte Koordinierung der Wirtschaftspolitiken stützt. Der Schwerpunkt dieser Strategie liegt auf den Schlüsselbereichen, in denen Maßnahmen notwendig sind, um Europas Potenzial für nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.

(2)

Am 14. Juli 2015 nahm der Rat auf der Grundlage der Kommissionsvorschläge eine Empfehlung zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union, und am 21. Oktober 2010 einen Beschluss über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (3) an. Diese bilden zusammen die „integrierten Leitlinien“; die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, bei ihrer nationalen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik den integrierten Leitlinien Rechnung zu tragen.

(3)

Am 8. Juli 2014 nahm der Rat eine Empfehlung (4) zum nationalen Reformprogramm Schwedens 2014 an und gab eine Stellungnahme zum aktualisierten Konvergenzprogramm Schwedens 2014 ab.

(4)

Am 28. November 2014 nahm die Kommission den Jahreswachstumsbericht an, mit dem das Europäische Semester der wirtschaftspolitischen Koordinierung 2015 eingeleitet wurde. Am selben Tag nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 den Warnmechanismus-Bericht an, in dem sie Schweden als einen der Mitgliedstaaten nannte, für die eine eingehende Überprüfung durchzuführen sei.

(5)

Am 18. Dezember 2014 billigte der Europäische Rat die Prioritäten für eine Investitionsförderung, verstärkte Strukturreformen und die Fortführung einer verantwortlichen wachstumsfördernden Haushaltskonsolidierung.

(6)

Am 26. Februar 2015 veröffentlichte die Kommission ihren Länderbericht Schweden 2015. Darin wurden die Fortschritte Schwedens bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen vom 8. Juli 2014 bewertet. Der Länderbericht enthält auch die Ergebnisse der eingehenden Überprüfung nach Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011. Die Kommission gelangt aufgrund ihrer Analyse zu dem Schluss, dass in Schweden makroökonomische Ungleichgewichte bestehen, die politische Maßnahmen und ein Monitoring erfordern. Insbesondere bleibt die Verschuldung der privaten Haushalte auf hohem Niveau und nimmt aufgrund steigender Hauspreise, anhaltend geringer Zinssätze, nach wie vor hoher Steueranreize und eines begrenzten Wohnraumangebots sogar zu. Die makroökonomische Entwicklung im Zusammenhang mit der privaten Verschuldung muss nach wie vor aufmerksam verfolgt werden.

(7)

Am 23. April 2015 übermittelte Schweden sein nationales Reformprogramm 2015, und am 24. April 2015 übermittelte es sein Konvergenzprogramm 2015. Um wechselseitigen Zusammenhängen Rechnung zu tragen, wurden beide Programme gleichzeitig bewertet.

(8)

Schweden unterliegt derzeit der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts. In ihrem Konvergenzprogramm 2015 sieht die Regierung vor, das öffentliche Gesamtdefizit im Jahr 2015 schrittweise auf 1,4 % des BIP und bis 2018 auf null zurückzuführen. Gleichzeitig soll das mittelfristige Haushaltsziel — ein strukturelles Defizit von 1 % des BIP — während des gesamten Programmzeitraums erfüllt bleiben. Die öffentliche Schuldenquote dürfte 2015 einen Höchstwert von 44,2 % des BIP erreichen und bis 2018 allmählich auf 40 % des BIP zurückgehen. Das diesen Haushaltsprojektionen zugrunde liegende makroökonomische Szenario ist plausibel. Doch wird dargelegt werden müssen, mit welchen Maßnahmen die geplanten Defizitziele ab 2016 erreicht werden sollen. Gemäß der Frühjahrsprognose 2015 der Kommission dürfte der strukturelle Haushaltssaldo 2015 dem mittelfristigen Ziel von – 1 % entsprechen und sich 2016 auf – 0,9 % des BIP verbessern. Nach Auffassung des Rates, der sich auf seine Bewertung des Konvergenzprogramms und die Frühjahrsprognose 2015 der Kommission stützt, wird Schweden die Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts erfüllen.

(9)

Im Gegensatz zu zahlreichen anderen Ländern kam es in Schweden nicht zu einem bedeutenden Einbruch bei den Wohnimmobilienpreisen, und seit Mitte 2013 ziehen die Preise sogar wieder stark an. Der eingehenden Überprüfung der Kommission zufolge liegen die Hauspreise in Schweden über den zugrunde liegenden Markteckdaten. Dies liegt zum Teil an den günstigen Fundamentalfaktoren, wie dem gestiegenen verfügbaren Einkommen, den niedrigen Zinssätzen und der positiven Bevölkerungsentwicklung. Im Länderbericht wurden aber sowohl nachfrageseitige als auch angebotsseitige Preistreiber bei Wohnimmobilien ausgemacht. Auf der Nachfrageseite sind dies besonders interessante Darlehensanreize. Außerdem bietet das schwedische Steuersystem innerhalb der Union mit die stärksten Anreize für Wohneigentum, was die Immobilienpreise noch weiter steigen lässt. In der Folge hat dies auch die Verschuldung der privaten Haushalte in die Höhe getrieben; diese ist bereits auf einem hohen Niveau und wächst weiterhin schneller als andernorts in der Union. Obwohl die privaten Haushalte über ein hohes Gesamtvermögen verfügen und das verfügbare Einkommen in den letzten Jahren gestiegen ist, sind sie nunmehr stärker gefährdet, und die hohe Verschuldung stellt einen Risikofaktor für die makroökonomische Stabilität dar. Die Auswirkungen der verschuldungsfreundlichen Einkommensbesteuerung sollten durch eine allmähliche Beschränkung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Hypothekenzinsen oder die Erhöhung der periodischen Steuern auf Immobilien angegangen werden. Darüber hinaus gilt es, auf eine beschleunigte Tilgung von Hypothekenkrediten hinzuwirken, um der wachsenden Verschuldung Einhalt zu gebieten.

(10)

Auf der Angebotsseite ist aufgrund von strukturellen Effizienzmängeln eine Wohnraumknappheit zu beobachten, was ebenfalls dazu führt, dass die Hauspreise steigen. Diese Engpässe schränken die Arbeitsmobilität ein und stellen sozial schwache Gruppen vor Probleme. Die Ursachen des knappen Wohnraumangebots liegen einerseits in der ineffizienten Nutzung des vorhandenen Wohnungsbestands und andererseits in der strukturellen Investitionslücke im Bausektor. Hier sollten insbesondere die Anreize für die Städte und Gemeinden verstärkt werden, damit diese Immobilieninvestitionen aktiv unterstützen und sich um Lösungen für den Wohnraumbedarf der sozial schwachen Gruppen bemühen. Für die notwendige Verstärkung des Wettbewerbs im Bausektor ist die Gewährleistung vollständig transparenter öffentlicher Ausschreibungen erforderlich. Die langwierigen und komplizierten Planungs- und Widerspruchsverfahren sollten gestrafft werden. Der Mietwohnungsmarkt ist unflexibel und scheint nicht in der Lage, dem Hauspreisdruck entgegenzuwirken oder den Mobilitätsbedarf zu befriedigen, was hauptsächlich der starken Mietpreiskontrolle zuzuschreiben ist. Dies sollte durch eine schrittweise Reformierung des Systems zur Mietpreisfestsetzung angegangen werden. Dadurch dürften größere Spannen bei den Mietpreisen — was zu einer effizienteren Nutzung des vorhandenen Wohnungsbestands führen könnte — und eine freiere Aushandlung von Mietverträgen möglich werden.

(11)

Nachdem die schulischen Ergebnisse in Schweden in den letzten zehn Jahren erheblich nachgelassen hatten, was zu der relativ hohen Jugendarbeitslosigkeit beiträgt, hat die Regierung nun Schritte unternommen, um diese zu verbessern. Die Regierung hat auch Maßnahmen ergriffen, um den Übergang von der Ausbildung in den Arbeitsmarkt zu erleichtern und um jungen Menschen mit niedrigem Bildungsniveau und Menschen mit Migrationshintergrund eine bessere Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Die Entwicklungen in diesem Bereich müssen weiter beobachtet werden.

(12)

Im Rahmen des Europäischen Semesters hat die Kommission die Wirtschaftspolitik Schwedens umfassend analysiert und diese Analyse im Länderbericht 2015 veröffentlicht. Sie hat auch das Konvergenzprogramm und das nationale Reformprogramm sowie die Maßnahmen zur Umsetzung der an Schweden gerichteten Empfehlungen der Vorjahre bewertet. Dabei hat sie nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik in Schweden berücksichtigt, sondern angesichts der Notwendigkeit, die wirtschaftspolitische Steuerung der Union insgesamt durch auf EU-Ebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen zu verstärken, auch deren Übereinstimmung mit EU-Vorschriften und -Leitlinien beurteilt. Ihre Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters spiegeln sich in der nachstehenden Empfehlung 1 wider.

(13)

Vor dem Hintergrund dieser Bewertung hat der Rat das Konvergenzprogramm geprüft; seiner Stellungnahme (5) zufolge erfüllt Schweden die Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts.

(14)

Vor dem Hintergrund der eingehenden Überprüfung durch die Kommission und dieser Bewertung hat der Rat das nationale Reformprogramm und das Konvergenzprogramm geprüft. Seine Empfehlungen gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 spiegeln sich in der nachstehenden Empfehlung 1 wider —

EMPFIEHLT, dass Schweden im Zeitraum 2015 bis 2016

1.

die hohe Schuldenquote der privaten Haushalte durch die Anpassung der Steueranreize, insbesondere durch eine allmähliche Beschränkung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Hypothekenzinsen oder die Erhöhung der periodischen Steuern auf Immobilien, und durch Maßnahmen zur Beschleunigung der Tilgung von Hypothekenkrediten angeht; dem strukturellen Wohnungsmangel entgegenwirkt, den Wettbewerb im Bausektor fördert, die Planungs- und Widerspruchsverfahren für Bauvorhaben strafft und das System zur Mietpreisfestsetzung reformiert, damit sich stärker marktorientierte Mietpreise herausbilden.

Geschehen zu Brüssel am 14. Juli 2015.

Im Namen des Rates

Der Präsident

P. GRAMEGNA


(1)  ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.

(2)  ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 25.

(3)  Aufrechterhalten durch den Beschluss 2014/322/EU des Rates vom 6. Mai 2014 zu Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten für 2014 (ABl. L 165 vom 4.6.2014, S. 49).

(4)  Empfehlung des Rates vom 8. Juli 2014 zum nationalen Reformprogramm Schwedens 2014 mit einer Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm Schwedens 2014 (ABl. C 247 vom 29.7.2014, S. 132).

(5)  Gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97.


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