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Document 32015D0955

    Beschluss (GASP) 2015/955 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 16. Juni 2015 zur Ernennung des Befehlshabers der Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali) und zur Aufhebung des Beschlusses EUTM MALI/3/2014 (EUTM MALI/2/2015)

    ABl. L 156 vom 20.6.2015, p. 20–20 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2015/955/oj

    20.6.2015   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 156/20


    BESCHLUSS (GASP) 2015/955 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES

    vom 16. Juni 2015

    zur Ernennung des Befehlshabers der Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali) und zur Aufhebung des Beschlusses EUTM MALI/3/2014 (EUTM MALI/2/2015)

    DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —

    gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 38 Absatz 3,

    gestützt auf den Beschluss 2013/34/GASP des Rates vom 17. Januar 2013 über eine Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali) (1), insbesondere auf Artikel 5,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Nach Artikel 5 Absatz 1 des Beschlusses 2013/34/GASP hat der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (im Folgenden „PSK“) ermächtigt, gemäß Artikel 38 des Vertrags über die Europäische Union geeignete Beschlüsse hinsichtlich der politischen Kontrolle und strategischen Leitung der EUTM Mali zu fassen, einschließlich der Beschlüsse zur Ernennung der aufeinanderfolgenden Befehlshaber der EU-Mission.

    (2)

    Am 9. Oktober 2014 hat das PSK den Beschluss EUTM MALI/3/2014 (2) zur Ernennung von Brigadegeneral Alfonso GARCÍA-VAQUERO PRADAL zum Befehlshaber der EU-Mission EUTM Mali angenommen.

    (3)

    Am 17. März 2015 hat Deutschland vorgeschlagen, Brigadegeneral Franz Xaver PFRENGLE als Nachfolger von Brigadegeneral Alfonso GARCÍA-VAQUERO PRADAL zum neuen Befehlshaber der EU-Mission EUTM Mali zu ernennen.

    (4)

    Der EU-Militärausschuss hat diesen Vorschlag unterstützt.

    (5)

    Der Beschluss EUTM MALI/3/2014 sollte daher aufgehoben werden.

    (6)

    Gemäß Artikel 5 des dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügten Protokolls Nr. 22 über die Position Dänemarks beteiligt sich Dänemark nicht an der Ausarbeitung und Durchführung von Beschlüssen und Maßnahmen der Union, die verteidigungspolitische Bezüge haben —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Brigadegeneral Franz Xaver PFRENGLE wird mit Wirkung ab dem 28. Juli 2015 zum Befehlshaber der Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali) ernannt.

    Artikel 2

    Der Beschluss EUTM MALI/3/2014 wird aufgehoben.

    Artikel 3

    Dieser Beschluss tritt am 28. Juli 2015 in Kraft.

    Geschehen zu Brüssel am 16. Juni 2015.

    Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees

    Der Vorsitzende

    W. STEVENS


    (1)  ABl. L 14 vom 18.1.2013, S. 19.

    (2)  Beschluss EUTM MALI/3/2014 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 9. Oktober 2014 zur Ernennung eines Befehlshabers der Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali) (ABl. L 300 vom 18.10.2014, S. 49).


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