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Document 32015D0894
Commission Decision (EU) 2015/894 of 10 June 2015 appointing a member of the European Statistical Advisory Committee
Beschluss (EU) 2015/894 der Kommission vom 10. Juni 2015 zur Ernennung eines Mitglieds des Europäischen Beratenden Ausschusses für Statistik
Beschluss (EU) 2015/894 der Kommission vom 10. Juni 2015 zur Ernennung eines Mitglieds des Europäischen Beratenden Ausschusses für Statistik
C/2015/3821
ABl. L 146 vom 11.6.2015, p. 29–29
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
No longer in force, Date of end of validity: 08/05/2019
11.6.2015 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 146/29 |
BESCHLUSS (EU) 2015/894 DER KOMMISSION
vom 10. Juni 2015
zur Ernennung eines Mitglieds des Europäischen Beratenden Ausschusses für Statistik
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf den Beschluss Nr. 234/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2008 zur Einsetzung des Europäischen Beratenden Ausschusses für Statistik und zur Aufhebung des Beschlusses 91/116/EWG des Rates (1), insbesondere auf Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Europäische Beratende Ausschuss für Statistik umfasst 24 Mitglieder. |
(2) |
Nach Artikel 4 Absatz 1 des Beschlusses Nr. 234/2008/EG werden zwölf Mitglieder des Europäischen Beratenden Ausschusses für Statistik von der Kommission ernannt. |
(3) |
Mit dem Beschluss 2014/C 138/02 der Kommission vom 5. Mai 2014 ernannte die Kommission acht Mitglieder des Europäischen Beratenden Ausschusses für Statistik und stellte eine Reserveliste auf, die im Falle des Rücktritts oder der unvorhergesehenen Nichtverfügbarkeit der ernannten Mitglieder herangezogen wird. |
(4) |
Da eines der durch den Beschluss 2014/C 138/02 ernannten Mitglieder zurückgetreten ist, sollte die Kommission ein neues Mitglied des Europäischen Beratenden Ausschusses für Statistik von der Reserveliste für einen Zeitraum ernennen, der am selben Tag endet wie die Amtszeit der durch den Beschluss 2014/C 138/02 ernannten Mitglieder. |
(5) |
Bei der Auswahl aus der Reserveliste sollte die Beibehaltung einer ausgewogenen Vertretung der Nutzergruppen angestrebt werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Frau Asta MANNINEN wird hiermit zum Mitglied des Europäischen Beratenden Ausschusses für Statistik für eine Amtszeit ernannt, die am 8. Mai 2019 endet.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Brüssel, den 10. Juni 2015
Für die Kommission
Der Präsident
Jean-Claude JUNCKER
(1) ABl. L 73 vom 15.3.2008, S. 13.