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Document 32015D0665

    Beschluss (GASP) 2015/665 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 21. April 2015 über die Annahme von Beiträgen von Drittstaaten zur militärischen Beratungsmission der Europäischen Union im Rahmen der GSVP in der Zentralafrikanischen Republik (EUMAM RCA) (EUMAM RCA/2/2015)

    ABl. L 110 vom 29.4.2015, p. 13–13 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2015/665/oj

    29.4.2015   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 110/13


    BESCHLUSS (GASP) 2015/665 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES

    vom 21. April 2015

    über die Annahme von Beiträgen von Drittstaaten zur militärischen Beratungsmission der Europäischen Union im Rahmen der GSVP in der Zentralafrikanischen Republik (EUMAM RCA) (EUMAM RCA/2/2015)

    DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —

    gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 38 Absatz 3,

    gestützt auf den Beschluss (GASP) 2015/78 des Rates vom 19. Januar 2015 über eine militärische Beratungsmission der Europäischen Union im Rahmen der GSVP in der Zentralafrikanischen Republik (EUMAM RCA) (1), insbesondere auf Artikel 8 Absatz 2,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Gemäß Artikel 8 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2015/78 hat der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (im Folgenden „PSK“) ermächtigt, die entsprechenden Beschlüsse über die Annahme der angebotenen Beiträge von Drittstaaten zu fassen.

    (2)

    Die Beitragsangebote der Republik Moldau (im Folgenden „Moldau“) und Georgiens sollten entsprechend der Empfehlung des Befehlshabers der EUMAM RCA und der Stellungnahme des Militärausschusses der Europäischen Union angenommen werden.

    (3)

    Gemäß Artikel 5 des dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügten Protokolls Nr. 22 über die Position Dänemarks beteiligt sich Dänemark nicht an der Ausarbeitung und der Durchführung von Beschlüssen und Maßnahmen der Union, die verteidigungspolitische Bezüge haben —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    (1)   Die Beitragsangebote Moldaus und Georgiens zur militärische Beratungsmission der Europäischen Union im Rahmen der GSVP in der Zentralafrikanischen Republik (EUMAM RCA) werden angenommen und als erheblich betrachtet.

    (2)   Moldau und Georgien werden von Finanzbeiträgen zum Haushalt der EUMAM RCA befreit.

    Artikel 2

    Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

    Geschehen zu Brüssel am 21. April 2015.

    Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees

    Der Vorsitzende

    W. STEVENS


    (1)  ABl. L 13 vom 20.1.2015, S. 8.


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