Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 32015B1626

    Beschluss (EU) 2015/1626 des Europäischen Parlaments vom 29. April 2015 über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2013, Einzelplan V — Rechnungshof

    ABl. L 255 vom 30.9.2015, p. 122–122 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 31/12/2013

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2015/1626/oj

    30.9.2015   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 255/122


    BESCHLUSS (EU) 2015/1626 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

    vom 29. April 2015

    über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2013, Einzelplan V — Rechnungshof

    DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

    unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2013 (1),

    unter Hinweis auf die konsolidierte Jahresrechnung der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2013 (COM(2014)510 — C8-0155/2014) (2),

    unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2013 zusammen mit den Antworten der Organe (3),

    unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2013 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge (4),

    gestützt auf Artikel 314 Absatz 10 und die Artikel 317, 318 und 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5),

    gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (6), insbesondere auf die Artikel 55, 99, 164, 165 und 166,

    gestützt auf Artikel 94 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

    unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A8-0113/2015),

    1.   

    erteilt dem Generalsekretär des Rechnungshofs Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2013;

    2.   

    legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

    3.   

    beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Europäischen Rat, dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof der Europäischen Union, dem Rechnungshof, der Europäischen Bürgerbeauftragten, dem Europäischen Datenschutzbeauftragten und dem Europäischen Auswärtigen Dienst zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

    Der Präsident

    Martin SCHULZ

    Der Generalsekretär

    Klaus WELLE


    (1)  ABl. L 66 vom 8.3.2013.

    (2)  ABl. C 403 vom 13.11.2014, S. 1.

    (3)  ABl. C 398 vom 12.11.2014, S. 1.

    (4)  ABl. C 403 vom 13.11.2014, S. 128.

    (5)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

    (6)  ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.


    Top