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Document 32015B1615
Decision (EU) 2015/1615 of the European Parliament of 29 April 2015 on discharge in respect of the implementation of the general budget of the European Union for the financial year 2013, Section II — European Council and Council
Beschluss (EU) 2015/1615 des Europäischen Parlaments vom 29. April 2015 über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2013, Einzelplan II — Europäischer Rat und Rat
Beschluss (EU) 2015/1615 des Europäischen Parlaments vom 29. April 2015 über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2013, Einzelplan II — Europäischer Rat und Rat
ABl. L 255 vom 30.9.2015, p. 21–21
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
No longer in force, Date of end of validity: 31/12/2013
30.9.2015 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 255/21 |
BESCHLUSS (EU) 2015/1615 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
vom 29. April 2015
über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2013, Einzelplan II — Europäischer Rat und Rat
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,
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unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2013 (1), |
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in Kenntnis der konsolidierten Jahresrechnung der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2013 (COM(2014)510 — C8-0148/2014) (2), |
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in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2013 zusammen mit den Antworten der geprüften Organe (3), |
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in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2013 vorgelegten Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge (4), |
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gestützt auf Artikel 314 Absatz 10 und die Artikel 317, 318 und 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, |
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unter Hinweis auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5), |
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gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (6), insbesondere die Artikel 55, 99, 164, 165 und 166, |
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gestützt auf Artikel 94 und Anlage V seiner Geschäftsordnung, |
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unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A8-0116/2015), |
1.
schiebt seinen Beschluss betreffend die Entlastung des Generalsekretärs des Rates für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Rates und des Rates für das Haushaltsjahr 2013 auf;
2.
legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;
3.
beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss sowie die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Europäischen Rat, dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof der Europäischen Union, dem Rechnungshof, der Europäischen Bürgerbeauftragten und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.
Der Präsident
Martin SCHULZ
Der Generalsekretär
Klaus WELLE
(2) ABl. C 403 vom 13.11.2014, S. 1.
(3) ABl. C 398 vom 12.11.2014, S. 1.
(4) ABl. C 403 vom 13.11.2014, S. 128.