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Document 32014O0060R(02)

    Berichtigung der Leitlinie (EU) 2015/510 der Europäischen Zentralbank vom 19. Dezember 2014 über die Umsetzung des geldpolitischen Handlungsrahmens des Eurosystems (Leitlinie allgemeine Dokumentation) (EZB/2014/60) (ABl. L 91 vom 2.4.2015)

    ABl. L 2 vom 4.1.2019, p. 27–27 (DE)

    ELI: http://data.europa.eu/eli/guideline/2015/510/corrigendum/2019-01-04/oj

    4.1.2019   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 2/27


    Berichtigung der Leitlinie (EU) 2015/510 der Europäischen Zentralbank vom 19. Dezember 2014 über die Umsetzung des geldpolitischen Handlungsrahmens des Eurosystems (Leitlinie allgemeine Dokumentation) (EZB/2014/60)

    ( Amtsblatt der Europäischen Union L 91 vom 2. April 2015 )

    Auf Seite 9, Artikel 2 Nummer 13:

    Anstatt:

    „‚Kreditforderung‘ (credit claim) bezeichnet eine Geldforderung, die eine Verbindlichkeit eines Schuldners gegenüber einem Geschäftspartner ist. Kreditforderungen umfassen auch Schuldscheindarlehen und eingetragene Forderungen aus Privatkrediten an die niederländische Zentralregierung oder sonstige notenbankfähige Schuldner, die durch eine staatliche Garantie besichert sind, z. B. Wohnungsbaugesellschaften);“

    muss es heißen:

    „‚Kreditforderung‘ (credit claim) bezeichnet einen Anspruch auf Rückzahlung eines Geldbetrags, der eine Verbindlichkeit eines Schuldners gegenüber einem Geschäftspartner darstellt. Kreditforderungen umfassen auch Schuldscheindarlehen und eingetragene Forderungen aus Privatkrediten an die niederländische Zentralregierung oder sonstige notenbankfähige Schuldner, die durch eine staatliche Garantie besichert sind, z. B. Wohnungsbaugesellschaften;“


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