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Document 32014H0729(08)

    Empfehlung des Rates vom 8. Juli 2014 zum nationalen Reformprogramm Spaniens 2014 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Spaniens 2014

    ABl. C 247 vom 29.7.2014, p. 35–41 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    29.7.2014   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 247/35


    EMPFEHLUNG DES RATES

    vom 8. Juli 2014

    zum nationalen Reformprogramm Spaniens 2014 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Spaniens 2014

    2014/C 247/08

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4,

    gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2,

    gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte (2), insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1,

    auf Empfehlung der Europäischen Kommission,

    unter Berücksichtigung der Entschließungen des Europäischen Parlaments,

    unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,

    nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,

    nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzausschusses,

    nach Stellungnahme des Ausschusses für Sozialschutz,

    nach Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaftspolitik,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    1.

    Am 26. März 2010 hat der Europäische Rat dem Vorschlag der Kommission für eine neue Beschäftigungs- und Wachstumsstrategie („Europa 2020“) zugestimmt, die sich auf eine verstärkte Koordinierung der Wirtschaftspolitiken bezieht, deren Schwerpunkt auf den Bereichen liegt, in denen Handlungsbedarf besteht, um Europas Potenzial für nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen.

    2.

    Am 13. Juli 2010 hat der Rat auf der Grundlage der Kommissionsvorschläge eine Empfehlung zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union (2010 bis 2014) angenommen und am 21. Oktober 2010 einen Beschluss über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (3), die zusammen die „integrierten Leitlinien“ bilden. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, den integrierten Leitlinien bei ihrer nationalen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik Rechnung zu tragen.

    3.

    Am 29. Juni 2012 haben die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten einen „Pakt für Wachstum und Beschäftigung“ beschlossen, der einen kohärenten Rahmen für Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten, der EU und des Euro-Währungsgebiets unter Nutzung aller verfügbaren Hebel, Instrumente und Politiken bildet. Sie haben Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten beschlossen, wobei insbesondere die feste Entschlossenheit bekundet wurde, die Ziele der Strategie Europa 2020 zu verwirklichen und die länderspezifischen Empfehlungen umzusetzen.

    4.

    Am 9. Juli 2013 hat der Rat eine Empfehlung (4) zum nationalen Reformprogramm Spaniens für 2013 angenommen und eine Stellungnahme zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Spaniens für die Jahre 2012 bis 2016 abgegeben. Am 15. November 2013 hat die Kommission im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 473/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (5) ihre Stellungnahme zur Übersicht über die Haushaltsplanung Spaniens für 2014 abgegeben.

    5.

    Am 13. November 2013 hat die Kommission den Jahreswachstumsbericht angenommen, mit dem das Europäische Semester für die wirtschaftspolitische Koordinierung 2014 eingeleitet wurde. Ebenfalls am 13. November 2013 hat die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 den Warnmechanismus-Bericht angenommen, in dem Spanien als einer der Mitgliedstaaten aufgeführt ist, für die eine eingehende Überprüfung durchzuführen ist.

    6.

    Am 20. Dezember 2013 billigte der Europäische Rat die Prioritäten zur Sicherstellung der Finanzstabilität, der Haushaltskonsolidierung und der Maßnahmen zur Wachstumsankurbelung. Er betonte die Notwendigkeit, weiterhin eine differenzierte, wachstumsfreundliche Haushaltskonsolidierung zu verfolgen, eine normale Kreditvergabe an die Wirtschaft wiederherzustellen, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, die sozialen Folgen der Krise zu bewältigen und die Verwaltungen zu modernisieren.

    7.

    Am 5. März 2014 hat die Kommission die Ergebnisse ihrer eingehenden Überprüfung für Spanien gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 veröffentlicht. Die Analyse führt die Kommission zu dem Schluss, dass in Spanien makroökonomische Ungleichgewichte bestehen, die eine gezielte Überwachung und entschlossene politische Maßnahmen erfordern. Insbesondere sind in einigen Bereichen deutliche Fortschritte beim Abbau der im vergangenen Jahr ermittelten übermäßigen Ungleichgewichte zu verzeichnen, und die Risiken wurden durch die Rückkehr zu positivem Wachstum gemindert. Angesichts des Ausmaßes der Ungleichgewichte und ihrer Wechselwirkungen, insbesondere hinsichtlich der hohen In- und Auslandsverschuldung und der hohen Arbeitslosigkeit, bestehen jedoch weiterhin Anfälligkeiten.

    8.

    Am 30. April 2014 übermittelte Spanien sein nationales Reformprogramm 2014 und sein Stabilitätsprogramm für 2014. Um wechselseitigen Zusammenhängen Rechnung zu tragen wurden beide Programme gleichzeitig bewertet.

    9.

    Die im Stabilitätsprogramm 2014 skizzierte Haushaltsstrategie zielt darauf ab, das übermäßige Defizit bis 2016 zu korrigieren und 2017 das mittelfristige Ziel zu erreichen. Im Stabilitätsprogramm wird das mittelfristige Ziel eines strukturell ausgeglichenen Haushalts, das strenger ist als vom Stabilitäts- und Wachstumspakt verlangt wird, bestätigt. Dem Stabilitätsprogramm zufolge soll das Defizit im Jahr 2016 — in Übereinstimmung mit der in der Empfehlung des Rates vom 21. Juni 2013 (6) vorgegebenen Frist — auf unter 3 % des BIP gesenkt werden und wird für 2014 ein Defizit angestrebt, das unter dem empfohlenen Wert (5,5 % gegenüber 5,8 % des BIP) liegt. Die jährliche Verbesserung des im Stabilitätsprogramm vorgesehenen (neuberechneten) strukturellen Saldos liegt jedoch ab 2014 unter den empfohlenen Anstrengungen. Für 2017 sieht der Plan genügend Fortschritte in Richtung auf das mittelfristige Ziel vor, wenngleich diese womöglich nicht ausreichen, um das Ziel, wie im Stabilitätsprogramm vorgesehen, noch im selben Jahr zu erreichen. Der öffentliche Schuldenstand soll dem Stabilitätsprogramm zufolge 2015 mit 101,7 % des BIP seinen Höchststand erreichen und danach zurückgehen. Generell entspricht die im Stabilitätsprogramm skizzierte Haushaltsstrategie nur teilweise den Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts. Das den Haushaltsprognosen des Stabilitätsprogramm zugrunde liegende makroökonomische Szenario, das nicht von einer unabhängigen Einrichtung erstellt oder bestätigt wurde, erscheint für 2014 im Großen und Ganzen plausibel und ist für 2015 — im Vergleich zur Frühjahrsprognose 2014 der Kommissionsdienststellen — mit Abwärtsrisiken behaftet. Die im Stabilitätsprogramm genannten Wachstumsraten des BIP für 2016-2017 erscheinen angesichts der aktuellen Schätzungen der potenziellen Wirtschaftswachstumsraten und des noch verbleibenden wirtschaftlichen Anpassungsbedarfs nach der Krise etwas optimistisch.

    Daher sind auch die Pfade für Defizit- und Schuldenstandskorrektur mit Abwärtsrisiken behaftet. Darüber hinaus sind die konkreten Maßnahmen zur Erfüllung der Zielvorgaben für das Haushaltsdefizit ab 2015 noch nicht hinreichend spezifiziert; dies betrifft insbesondere die Änderungen der Steuervorschriften im Rahmen der geplanten Steuerreform. Des Weiteren bestehen Risiken im Bereich der Eventualverbindlichkeiten und der geplanten Einsparungen auf lokaler und regionaler Ebene. Unter Zugrundelegung der Kommissionsprognose bleibt die Konsolidierungsanstrengung im Zeitraum 2013-2014 bei Betrachtung der (korrigierten) Veränderung des strukturellen Saldos um 1,1 Prozentpunkte (wenngleich diese Zahl aufgrund jüngster Änderungen der Methode zur Schätzung des Produktionspotenzial überhöht ist) und bei Betrachtung des Umfangs der Maßnahmen, die zum Zeitpunkt der Empfehlung im Rahmen des Defizitverfahrens als notwendig erachtet wurden, um 0,4 Prozentpunkte hinter den angestrebten Werten zurück. Ausgehend von der Bewertung des Stabilitätsprogramms und der Prognose der Kommission gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 ist der Rat der Ansicht, dass die der Haushaltsstrategie zugrunde liegenden Maßnahmen weiter spezifiziert werden müssen und zusätzliche Anstrengungen notwendig sind, um der Empfehlung des Rates im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit in vollem Umfang nachzukommen.

    10.

    Im Bereich der strukturellen haushaltspolitischen Maßnahmen konnten Fortschritte bei der Berichterstattung über die Haushaltsausführung und der Anwendung von Korrekturmaßnahmen gegenüber Verwaltungsstellen, die ihren Pflichten nicht nachkommen, erzielt werden. Es besteht jedoch noch Raum, um weitere Durchsetzungsmechanismen, wie in Spaniens Haushaltsstabilisierungsgesetz dargelegt, in Regionen vorzusehen, die den geltenden Bestimmungen nicht nachkommen. Es wurden neue Maßnahmen ergriffen, um eine durchschnittliche Frist von 30 Tagen für Zahlungen an privatwirtschaftliche Lieferanten auf allen staatlichen Ebenen durchzusetzen. Im November 2013 wurde per Gesetz ein unabhängiger Rat für Finanzpolitik eingerichtet und sein Vorsitzender wurde im Februar 2014 ernannt. Der Rat war jedoch nicht rechtzeitig funktionsfähig, um das Stabilitätsprogramm 2014 zu bewerten. Im nationalen Reformprogramm 2014 wird auch die Notwendigkeit anerkannt, die Kostenwirksamkeit der Gesundheits- und Arzneimittelausgaben beispielsweise durch Zentralisierung des Einkaufs pharmazeutischer Produkte, Überarbeitung des Leistungskatalogs, Entwicklung elektronischer Krankenakten oder Stärkung der Verwaltung von Gesundheitseinrichtungen weiter zu erhöhen. Da die Haushaltskonsolidierung hauptsächlich auf Ausgabeneinsparungen basieren soll, würde eine systematische Prüfung der Ausgaben auf allen staatlichen Ebenen dazu beitragen, die Bereiche zu ermitteln, in denen Einsparungen auf wachstumsfreundliche Weise und unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der schwächsten sozialen Gruppen erzielt werden könnten.

    11.

    Spanien hat 2013 weitere Maßnahmen getroffen, um der durch die Unternehmensbesteuerung bedingten Tendenz zur Fremdverschuldung entgegenzuwirken. Im Jahr 2013 konnte Spanien auch gewisse Fortschritte bei der Verbesserung der Einhaltung von Steuervorschriften verzeichnen, indem der Kampf gegen Steuerhinterziehung und nicht angemeldete Erwerbstätigkeit verstärkt wurde; es bestehen jedoch nach wie vor große Herausforderungen. 2013 und 2014 wurden in Spanien zudem die Sozialversicherungsbeiträge für neu eingestellte junge Mitarbeiter gesenkt. Nachdem ein von der Regierung eingesetzter Expertenausschuss einen umfassenden Bericht zur Steuerreform vorgelegt hat, beabsichtigen die Behörden, im zweiten Quartal 2014 konkrete Gesetzgebungsvorschläge vorzulegen. Dem nationalen Reformprogramm 2014 zufolge werden die Vorschläge darauf abzielen, das Steuersystem zu modernisieren, Fehlanreize zu Lasten des Faktors Arbeit zu verringern, die Einnahmenerhebung anzukurbeln, die wirtschaftliche Entwicklung zu fördern, die Einheit des Marktes und die steuerliche Neutralität zu gewährleisten und die Wettbewerbsfähigkeit der spanischen Wirtschaft bei gleichzeitiger Haushaltskonsolidierung zu verbessern. Die Gestaltung und Umsetzung dieser Reform werden eine entscheidende Rolle für die künftigen wirtschaftlichen Perspektiven und öffentlichen Finanzen spielen.

    12.

    Die Finanzstabilität wurde durch die Rekapitalisierung und Restrukturierung des Bankensektors sowie die konsequente Umsetzung des Programms vom Juli 2012 in Bezug auf den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) für die Rekapitalisierung von Finanzinstituten gefestigt, das am 22. Januar 2014 abgeschlossen wurde. Der spanische Finanzsektor steht jedoch weiterhin vor großen Herausforderungen, die sorgfältig überwacht und gesteuert werden müssen. Zudem kommen die Verbesserungen bei den Finanzierungsbedingungen für Banken nur allmählich der Finanzierung von KMU zugute. In Zukunft wird es wichtig sein, die Kreditversorgung gesunder Wirtschaftssektoren zu gewährleisten, während der Schuldenabbau im Privatsektor weiter voranschreitet. Die Behörden haben mehrere Maßnahmen getroffen, um den Zugang zu Bankkrediten und Nichtbankenfinanzierungen für Firmen zu erleichtern und die Umschuldung von Unternehmen zu vereinfachen, doch sind noch weitere politische Maßnahmen erforderlich.

    13.

    Der Arbeitsmarkt zeigt Anzeichen einer Stabilisierung und für 2014 wird eine leichte Erholung mit steigender Beschäftigung und sinkenden Arbeitslosenquoten erwartet. Mit einem Jahresdurchschnitt von 26,1 % im Jahr 2013 bleibt die Arbeitslosenquote jedoch sehr hoch. Anlass zur Sorge geben insbesondere die hohe Jugendarbeitslosigkeit von 54,3 % und der bei der Langzeitarbeitslosigkeit erreichte Höchststand von 49,7 % der Gesamtarbeitslosenquote im Jahr 2013, wobei ältere sowie gering qualifizierte Arbeitnehmer besonders stark betroffen sind. Die vorliegenden Bewertungen der Arbeitsmarktreform von 2012 zeigen, dass die Reform in Kombination mit der Verpflichtung der Sozialpartner zur Lohnzurückhaltung in den Jahren 2012-2014 dazu beigetragen hat, den Unternehmen eine höhere interne Flexibilität zu ermöglichen und den Stellenabbau einzudämmen, wobei vor allem auf Kollektivverträge auf Unternehmensebene gesetzt wurde und die Möglichkeiten für Unternehmen, sich nicht an Kollektivverträgen zu beteiligen, verbessert wurden. Durch die Reform wurden zudem die Kosten für Ausgleichszahlungen bei unfairen Entlassungen verringert, die Zahl der gerichtlich angefochtenen Entlassungen reduziert und ein neuer Vertrag zur Förderung von Einstellungen unter stabilen Bedingungen in KMU eingeführt. 2013 und Anfang 2014 wurden weitere Maßnahmen ergriffen, um eine stabile Teilzeitbeschäftigung zu erleichtern und die Sozialversicherungsbeiträge für neue unbefristete Verträge vorübergehend zu senken. Dennoch stellt die Segmentierung nach wie vor eine große Herausforderung für den spanischen Arbeitsmarkt dar; es gibt weiterhin eine Vielzahl verschiedener Arbeitsverträge und auch nach der Reform besteht eine im Unionsvergleich sehr hohe Diskrepanz zwischen den Abfindungskosten bei befristeten und unbefristeten Verträgen.

    14.

    Bei der Reform der aktiven Arbeitsmarktpolitik konnten Fortschritte erzielt werden, darunter die Annahme des jährlichen Beschäftigungsplans (PAPE). Die Maßnahmen zur Modernisierung und Stärkung der öffentlichen Arbeitsverwaltung scheinen hingegen nur langsam voranzukommen, was sich als hinderlich für die erfolgreiche Umsetzung des neuen Rahmenprogramms erweisen könnte. Die volle Funktionsfähigkeit des einheitlichen Job-Portals hat sich verzögert. Fortschritte wurden bei der Förderung der Zusammenarbeit mit privaten Arbeitsvermittlungsagenturen erzielt, doch sind weitere Anstrengungen notwendig.

    15.

    Die unzureichende Arbeitsmarktrelevanz der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie die Tatsache, dass ein großer Teil der Arbeitslosen (35,2 %) über keine Berufsqualifikation verfügt, tragen zur hohen Jugendarbeitslosigkeit und zur Langzeitarbeitslosigkeit bei. Die Anzahl junger Menschen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren, liegt weiter über dem EU-Durchschnitt. Der Anteil der Schüler und Studenten, die ihre Ausbildung vorzeitig abbrechen, ist nach wie vor sehr hoch (23,5 %), obwohl ein Rückgang zu verzeichnen ist. Die Quote der tertiären Bildungsabschlüsse bleibt stabil, doch die beruflichen Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten und die Lehrlingsprogramme werden immer noch zu wenig genutzt und das Leistungsniveau der Absolventen einer berufsbezogenen Ausbildung auf der Ebene der Sekundarstufe II liegt unter dem EU-Durchschnitt. Ferner arbeitet Spanien zurzeit Maßnahmen aus, um die Beschäftigung junger Menschen zu fördern. Die im März 2013 vorgelegte nationale Strategie für Jugendbeschäftigung und Unternehmertum für den Zeitraum 2013-2016 wird derzeit umgesetzt, wenngleich noch einige Maßnahmen eingeführt werden müssen. Auf der Grundlage dieser Strategie hat Spanien im Einklang mit den Zielen einer Jugendgarantie Schritte zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit unternommen. Bei den Maßnahmen zur Bekämpfung des vorzeitigen Schulabgangs und zur Förderung der dualen Berufsausbildung lassen sich Fortschritte erkennen, doch ihre vollständige Umsetzung und die effiziente Nutzung der Mittel sind von entscheidender Bedeutung. Die duale Berufsausbildung erfordert eine laufende Koordinierung zwischen allen Beteiligten, darunter Entscheidungsträger und Ausbildungsanbieter auf allen staatlichen Ebenen sowie Arbeitgeber, um das System zu straffen, die Ausbildung besser an die Arbeitsmarktanforderungen anzupassen und die überregionale Vereinbarkeit der dualen Berufsausbildungsprogramme zu gewährleisten.

    16.

    Vor allem die Lage am Arbeitsmarkt, aber auch die begrenzte Wirkung des Sozialschutzsystems bei der Eindämmung von Armut, ist verantwortlich dafür, dass Spanien bei den Hauptindikatoren zur Messung von Armut und sozialer Ausgrenzung unter dem EU-Durchschnitt liegt, wobei Kinder und Jugendliche am stärksten gefährdet sind. Als Folge der Krise hat sich das verfügbare Einkommen der Haushalte in Spanien im Unionsvergleich mit am stärksten verringert und die Einkommensungleichheit ist mit am höchsten. Die größten Herausforderungen bestehen darin, die Verfahren für Sozialhilfesuchende zu vereinfachen und die Steuerung und interinstitutionelle Koordinierung auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene zu verbessern. Der nationale Aktionsplan für soziale Inklusion 2013-2016 stellt einen geeigneten politischen Rahmen dar, um die aktive Arbeitsmarktpolitik an arbeitsmarktfernere Personen anzupassen, Kinderarmut zu bekämpfen und die Effizienz der Dienste zur Unterstützung von Familien zu verbessern. Außerdem haben Sozialhilfe und Sozialleistungen über verschiedene Risikogruppen hinweg nur begrenzte Umverteilungseffekte, was auf einen wenig zielgerichteten Mitteleinsatz hindeutet. Zusätzlich behindern die begrenzte Koordinierung zwischen Arbeitsverwaltung und sozialen Diensten (auch auf regionaler und lokaler Ebene) und der Verwaltungsaufwand für den Zugang zu Mindesteinkommensregelungen den reibungslosen Übergang vom Sozialhilfebezug zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt.

    17.

    Spanien hat im Bereich der Strukturreformen zur Förderung von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit, die im Wesentlichen dem nationalen Reformprogramm 2013 entsprechen, Fortschritte gemacht. Das Gesetz über die Einheit des Marktes wurde im Dezember 2013 verabschiedet und derzeit wird an seiner komplexen Umsetzung gearbeitet. Das im Herbst 2013 verabschiedete Gesetz über Unternehmertum hat zu Verbesserungen des Rahmens für Unternehmensinsolvenzen und zu flexibleren Unternehmensformen sowie zu Verbesserungen bei der Rationalisierung der Förderregelungen für die Internationalisierung von Unternehmen geführt. Der Anwendungsbereich der „Expresszulassungen“ wurde erweitert und dadurch die Eröffnung kleiner Einzelhandelsgeschäfte erleichtert; zudem wurden weitere Maßnahmen getroffen, um Unternehmenszulassungen zu vereinfachen. Die sekundären Rechtsvorschriften, die es ermöglichen würden, Gesellschaften mit beschränkter Haftung über zentrale Anlaufstellen innerhalb der im Gesetz über das Unternehmertum von September 2013 festgelegten kürzeren Fristen zu gründen, stehen jedoch noch aus. Darüber hinaus empfiehlt sich eine fortlaufende Prüfung der regulierungsbedingten Hindernisse für das Wachstum von Unternehmen, einschließlich Steuern, da Spanien bei den Unternehmensgrößen hinter anderen dem Euro-Währungsgebiet angehörenden Mitgliedstaaten zurückbleibt. Die lang erwartete Reform der freiberuflichen Dienstleistungen hat sich verzögert und sollte beschleunigt werden. Es wurden keine Maßnahmen getroffen, um die Beschränkungen für die Errichtung großer Einzelhandelsgeschäfte zu beseitigen.

    18.

    Innerhalb des Forschungs- und Innovationssystems Spaniens gilt es, eine höhere Qualität der wissenschaftlichen Ergebnisse zu erreichen, die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Einrichtungen zu fördern und die Umwandlung der Ergebnisse von Forschung und Innovation in kommerzielle Produkte zu erleichtern. Die Regierung hat 2013 eine nationale Strategie für Wissenschaft, Technologie und Innovation beschlossen, die weiterhin durch öffentliche Mittel gestützt werden muss. Zudem steht die Einrichtung der neuen staatlichen Forschungsagentur, deren Aufgabe die effiziente Verwaltung der öffentlichen Investitionen in Forschung und Entwicklung sein wird, noch aus.

    19.

    Zur Beseitigung des Defizits im Bereich der Stromtarife wurden insbesondere durch die Verringerung der Systemkosten wesentliche Schritte unternommen, wenngleich die Auswirkungen der Reform insbesondere auf die erneuerbaren Energien im Detail noch unklar sind. Die Regierung prüft zurzeit Wege, wie die negativen Übertragungseffekte von insolventen gebührenpflichtigen Autobahnen auf die öffentlichen Finanzen verringert werden können. Die Behörden haben eine Datenbank mit wirtschaftlichen, umwelt- und verkehrsbezogenen sowie anderen Indikatoren erstellt, die zur Vorabanalyse bei Infrastrukturinvestitionen dienen sollen, jedoch wurde noch keine unabhängige Stelle eingerichtet, die bei der Bewertung künftiger größerer Infrastrukturprojekte Unterstützung leisten soll. Ein wirksamer Wettbewerb im Schienenpersonen- und -güterverkehr wird nach wie vor von technischen und rechtlichen Hürden verhindert, die einer effizienten Nutzung der umfangreichen Infrastruktur im Wege stehen.

    20.

    Die Reform der öffentlichen Verwaltung schreitet voran. Im Dezember 2013 wurde eine Reform der lokalen öffentlichen Verwaltung verabschiedet, und im Verlauf der Jahre 2014 und 2015 wird weiter an der Einsetzung des Expertenausschusses für die Reform der öffentlichen Verwaltung gearbeitet. Die Justizreform befindet sich in unterschiedlichen Phasen der Umsetzung und sollte zum Abschluss gebracht werden. Zu den jüngsten Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung zählen das im Dezember 2013 verabschiedete Gesetz über Transparenz, den Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen und verantwortungsvolle Staatsführung sowie die beiden Gesetzesentwürfe zur Überwachung der Parteienfinanzierung und zur Rechenschaftspflicht hochrangiger Beamter. Der nationale Plan gegen nicht angemeldete Erwerbstätigkeit und Sozialversicherungsbetrug 2012-2014 (Plan Nacional de Lucha contra el Empleo Irregular y el Fraude a la Seguridad Social) wird derzeit umgesetzt. Außerdem hat Spanien sein Netz internationaler Abkommen über den Austausch von für Steuerveranlagungen relevanten Informationen ausgeweitet und ein Projekt mit privaten Unternehmen gestartet, um das Verbesserungspotenzial bei der Verwaltung des Sozialleistungssystems zu untersuchen.

    21.

    Im Rahmen des Europäischen Semesters hat die Kommission die Wirtschaftspolitik Spaniens umfassend analysiert. Sie hat das nationale Reformprogramm und das Stabilitätsprogramm bewertet. Dabei hat sie nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik in Spanien berücksichtigt, sondern angesichts der Notwendigkeit, die wirtschaftspolitische Steuerung der Union insgesamt durch auf EU-Ebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen zu verstärken, auch deren Übereinstimmung mit EU-Vorschriften und -Leitlinien beurteilt. Ihre Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters spiegeln sich in den nachstehenden Empfehlungen 1 bis 8 wider.

    22.

    Vor dem Hintergrund dieser Bewertung hat der Rat das Stabilitätsprogramm geprüft; seine Stellungnahme (7) hierzu spiegelt sich insbesondere in der nachstehenden Empfehlung 1 wider.

    23.

    Vor dem Hintergrund der eingehenden Überprüfung der Kommission und dieser Bewertung hat der Rat das nationale Reformprogramm und das Stabilitätsprogramm geprüft. Seine Empfehlungen nach Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 spiegeln sich in den nachstehenden Empfehlungen 1, 2, 3, 4, 6, 7 und 8 wider.

    24.

    Im Rahmen des Europäischen Semesters hat die Kommission außerdem die Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets insgesamt analysiert. Auf dieser Grundlage hat der Rat spezifische Empfehlungen abgegeben, die an die Mitgliedstaaten gerichtet sind, deren Währung der Euro ist (8). Als Land, dessen Währung der Euro ist, sollte Spanien sicherstellen, dass auch diese Empfehlungen vollständig und fristgerecht umgesetzt werden —

    EMPFIEHLT, dass Spanien im Zeitraum von 2014 bis 2015

    1.

    die Haushaltsstrategie ab 2014 insbesondere durch eine detaillierte Festlegung der zugrunde zu legenden Maßnahmen für 2015 und die Folgejahre verstärkt, um bis 2016 eine nachhaltige Korrektur des übermäßigen Defizits im Wege der in der Empfehlung des Rates im Rahmen des Defizitverfahrens spezifizierten strukturellen Anpassung zu gewährleisten. Voraussetzung für eine dauerhafte Korrektur der fiskalischen Ungleichgewichte ist die glaubwürdige Umsetzung ehrgeiziger Strukturreformen, um die Anpassungskapazität zu erhöhen und Wachstum und Beschäftigung zu steigern; nach Korrektur des übermäßigen Defizits eine strukturelle Anpassung von mindestens 0,5 % pro Jahr in Richtung auf das mittelfristige Ziel anstrebt und unter günstigen wirtschaftlichen Bedingungen bzw. bei Bedarf darüber hinausgeht, um zu gewährleisten, dass die Schuldenregel eingehalten wird, so dass der hohe öffentliche Schuldenstand auf einen nachhaltigen Abwärtspfad geführt wird; so bald wie möglich die volle Funktionsfähigkeit des neuen unabhängigen Rats für Finanzpolitik gewährleistet und dafür sorgt, dass die im Haushaltsstabilisierungsgesetz enthaltenen Präventiv-, Korrektur-, und Durchsetzungsmaßnahmen auf allen staatlichen Ebenen vollständig umgesetzt werden, unter anderem zum Abbau der Zahlungsrückstände des öffentlichen Sektors gegenüber Unternehmen; die Ausgaben auf sämtlichen staatlichen Ebenen bis Februar 2015 einer systematischen Überprüfung unterzieht, um Wirksamkeit und Qualität der öffentlichen Ausgaben zu erhöhen; die Kostenwirksamkeit des Gesundheitswesens weiter verbessert, indem insbesondere die Arzneimittelausgaben, auch in Krankenhäusern, weiter rationalisiert und die Koordinierung zwischen den einzelnen Arten von Pflegeleistungen verstärkt wird, während gleichzeitig der Zugang für benachteiligte Gruppen aufrecht erhalten bleibt; bis Ende 2014 eine umfassende Steuerreform verabschiedet, um das Steuersystem zu vereinfachen und es förderlicher für Wachstum und Beschäftigung, den Umweltschutz und die Stabilisierung der Einnahmen zu gestalten.

    Zu diesem Zweck sollten mehr Einnahmen aus weniger verzerrenden Steuern, etwa Verbrauchsteuern, Umweltsteuern (z. B. Steuern auf Kraftstoffe) und periodischen Grundsteuern, generiert werden, ineffiziente Einkommens- und Körperschaftsteuervergünstigungen beseitigt werden, eine Senkung der Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber, insbesondere im Niedriglohnsektor, in Betracht gezogen werden, der durch die Unternehmensbesteuerung bedingten Tendenz zur Fremdverschuldung weiter entgegenwirkt werden und Maßnahmen ergriffen werden, um zu vermeiden, dass die Besteuerung das reibungslose Funktionieren des spanischen Binnenmarkts behindert; den Kampf gegen Steuervermeidung intensiviert;

    2.

    die Reform des Sparkassensektors abschließt, indem es sekundäre Rechtsvorschriften verabschiedet und die Umstrukturierung der staatseigenen Sparkassen fertigstellt, um ihre völlige Erholung zu beschleunigen und ihre Rückkehr in privates Eigentum zu vereinfachen; die Bemühungen der Banken unterstützt, eine hohe Eigenkapitalausstattung beizubehalten, und die Tätigkeiten der Vermögensverwaltungsgesellschaft SAREB überwacht, um eine zeitnahe Veräußerung von Vermögenswerten zu gewährleisten und gleichzeitig die Kosten für die Steuerzahler so gering wie möglich zu halten; die laufenden Maßnahmen, mit denen der Zugang von KMU zu Finanzmitteln erhöht werden soll, abschließt und insbesondere die laufenden Maßnahmen zur Verbesserung der Finanzintermediation im Nichtbankensektor umsetzt; die bestehenden Engpässe im Rahmen für Unternehmensinsolvenzen beseitigt, insbesondere indem das Fachwissen der Insolvenzverwalter erweitert und die Fähigkeit des Justizsystems, Insolvenzfälle zu behandeln, verbessert wird, sowie einen dauerhaften Rahmen für Privatinsolvenzen erarbeitet, wobei einem ausgewogenen Verhältnis der Rechte von Kreditgebern und Kreditnehmern und Erwägungen in Bezug auf die Finanzmarktstabilität gebührende Aufmerksamkeit zukommen muss;

    3.

    neue Maßnahmen weiterverfolgt, um die Segmentierung des Arbeitsmarktes zu verringern und dadurch auf Dauer hochwertige Arbeitsplätze zu schaffen, indem es beispielsweise die Zahl der Arbeitsvertragsarten verringert und einen ausgewogenen Zugang zu Abfindungsansprüchen gewährleistet; die Arbeitsmarktreformen weiter regelmäßig überwacht; eine Reallohnentwicklung fördert, die mit dem Ziel, Arbeitsplätze zu schaffen, vereinbar ist; die Verpflichtung zur Arbeitssuche im Rahmen der Arbeitslosenunterstützung verstärkt; Wirksamkeit und Zielgenauigkeit der aktiven Arbeitsmarktpolitik verbessert, unter anderem durch Einstellungszuschüsse, insbesondere für Personen, die größere Schwierigkeiten beim Zugang zu Beschäftigung haben; seine Arbeitsmarktpolitik und seine Ausbildungspolitik verstärkt aufeinander abstimmt; die Modernisierung der öffentlichen Arbeitsvermittlung beschleunigt, um eine wirksame persönliche Beratung sowie angemessene Weiterbildungs- und Arbeitsvermittlungsmaßnahmen zu gewährleisten, wobei besonderes Augenmerk auf Langzeitarbeitslose gerichtet wird; vor Ende 2014 die wirksame Zusammenarbeit öffentlicher und privater Vermittlungsstellen gewährleistet und die Qualität der angebotenen Dienstleistungen überwacht; dafür sorgt, dass das einheitliche Job-Portal wirksam funktioniert, und es mit weiteren Maßnahmen zur Förderung der Mobilität von Arbeitskräften kombiniert;

    4.

    die Strategie für Jugendbeschäftigung und Unternehmertum für den Zeitraum 2013-2016 umsetzt und ihre Wirksamkeit prüft; im Einklang mit den Zielen einer Jugendgarantie qualitativ hochwertige Beschäftigungsangebote, Ausbildungsplätze und Praktika für junge Menschen bereitstellt und Maßnahmen ergreift, um nicht registrierte arbeitslose junge Menschen besser zu erreichen; die neuen Bildungsprogramme wirksam umsetzt, um die Qualität der Grund- und Sekundarschulbildung zu verbessern; die Beratung und Unterstützung für Gruppen, bei denen die Gefahr eines Schulabbruchs besteht, verbessert; die Arbeitsmarktrelevanz der Berufsausbildungsprogramme und der Hochschulbildung erhöht, insbesondere durch die Verbesserung der Zusammenarbeit mit Arbeitgebern und durch die Förderung der Ausbildung von Lehrern und Betreuern;

    5.

    den nationalen Aktionsplan für soziale Inklusion 2013 bis 2016 umsetzt und seine Wirksamkeit in Hinblick auf seine gesamten Ziele prüft; die Verwaltungskapazitäten erhöht und die Zusammenarbeit zwischen Arbeitsverwaltung und sozialen Diensten verstärkt, um integrierte Wege zur Unterstützung der Risikogruppen zu schaffen und innerhalb der für die Mindesteinkommensregelungen zuständigen öffentlichen Verwaltungen gestraffte Verfahren zu fördern, die den Übergang von Mindesteinkommensregelungen zum Arbeitsmarkt unterstützen; die Zielgenauigkeit der Unterstützungsangebote für Familien und der Dienste für einkommensschwache Haushalte mit Kindern verbessert, um die Progressivität und Wirksamkeit von sozialen Transferleistungen zu gewährleisten;

    6.

    die ambitionierte und rasche Umsetzung des Gesetzes Nr. 20/2013 über die Einheit des Marktes auf allen Verwaltungsebenen gewährleistet; bis Ende 2014 eine ehrgeizige Reform der freiberuflichen Dienstleistungen und freiberuflichen Vereinigungen beschließt und in diesem Rahmen die Berufe festlegt, für die eine Mitgliedschaft in einem Berufsverband erforderlich ist, die Frage der Transparenz und Rechenschaftspflicht der Fachorganisationen regelt, den Zugang zu ungerechtfertigterweise vorbehaltenen Tätigkeiten öffnet, und die Einheit des Marktes hinsichtlich des Zugangs zu freiberuflichen Dienstleistungstätigkeiten und deren Ausübung in Spanien gewährleistet; Zeit, Kosten und Zahl der Verfahren, die zur Gründung eine Geschäfts erforderlich sind, weiter verringert; ungerechtfertigte Einschränkungen für die Errichtung großer Einzelhandelsgeschäfte beseitigt, indem es insbesondere die im Bereich der Regionalplanung bestehenden Bestimmungen überarbeitet; Finanzierungsquellen für die neue nationale Strategie für Wissenschaft, Technologie und Innovation ermittelt und für die Funktionsfähigkeit der neuen staatlichen Forschungsagentur sorgt;

    7.

    nach der Reform von 2013 das Defizit im Bereich der Stromtarife bis 2014 wirksam beseitigt und dabei bei Bedarf weitere strukturelle Maßnahmen ergreift; das Problem der insolventen gebührenpflichtigen Autobahnen angeht, um die Kosten für den Staat so gering wie möglich zu halten; bis Ende 2014 eine unabhängige Stelle einrichtet, die an der Bewertung künftiger größerer Infrastrukturprojekte mitwirkt; Maßnahmen zur Gewährleistung eines wirksamen Wettbewerbs im Schienenpersonen- und -güterverkehr trifft;

    8.

    die Empfehlungen des Ausschusses für die Reform der öffentlichen Verwaltung auf allen staatlichen Ebenen umsetzt; die Kontrollmechanismen verstärkt und die Transparenz von Verwaltungsentscheidungen insbesondere auf regionalen und lokalen Ebenen erhöht; die laufenden Maßnahmen zur Bekämpfung von Schattenwirtschaft und nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit durchführt und streng überwacht; ausstehende Reformen der Struktur und der Organisation des Justizwesens und der räumlichen Zuständigkeiten der Gerichte beschließt und die Umsetzung der verabschiedeten Reformen gewährleistet.

    Geschehen zu Brüssel am 8. Juli 2014.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    P. C. PADOAN


    (1)  ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.

    (2)  ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 25.

    (3)  Für 2014 aufrechterhalten durch den Beschluss 2014/322/EU des Rates vom 6. Mai 2014 zu Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten für 2014 (ABl. L 165 vom 4.6.2014, S. 49).

    (4)  ABl. C 217 vom 30.7.2013, S. 81.

    (5)  Verordnung (EU) Nr. 473/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über gemeinsame Bestimmungen für die Überwachung und Bewertung der Übersichten über die Haushaltsplanung und für die Gewährleistung der Korrektur übermäßiger Defizite der Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet (ABl. L 140 vom 27.5.2013, S. 11).

    (6)  Empfehlung des Rates vom 21. Juni 2013 mit dem Ziel, das übermäßige öffentliche Defizit in Spanien zu beenden (ABl. C 180 vom 26.6.2013, S. 4).

    (7)  Gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97.

    (8)  Siehe Seite 141 dieses Amtsblatts.


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