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Document 32014D0832
2014/832/EU: Council Decision of 7 November 2014 establishing the position to be adopted on behalf of the European Union in the Administrative Committee of the United Nations Economic Commission for Europe on the draft new Regulation on hydrogen and fuel cell vehicles
2014/832/EU: Beschluss des Rates vom 7. November 2014 über den im Namen der Europäischen Union im Verwaltungsausschuss der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen in Bezug auf den Entwurf einer neuen Regelung über Wasserstoff und Brennstoffzellenfahrzeuge zu vertretenden Standpunkt
2014/832/EU: Beschluss des Rates vom 7. November 2014 über den im Namen der Europäischen Union im Verwaltungsausschuss der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen in Bezug auf den Entwurf einer neuen Regelung über Wasserstoff und Brennstoffzellenfahrzeuge zu vertretenden Standpunkt
ABl. L 341 vom 27.11.2014, p. 15–15
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
27.11.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 341/15 |
BESCHLUSS DES RATES
vom 7. November 2014
über den im Namen der Europäischen Union im Verwaltungsausschuss der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen in Bezug auf den Entwurf einer neuen Regelung über Wasserstoff und Brennstoffzellenfahrzeuge zu vertretenden Standpunkt
(2014/832/EU)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 114 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 9,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Mit dem Beschluss 97/836/EG des Rates (1) ist die Union dem Übereinkommen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (im Folgenden „UNECE“) über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen Vorschriften erteilt wurden (im Folgenden „Geändertes Übereinkommen von 1958“) beigetreten. |
(2) |
Durch die vereinheitlichten Anforderungen des Entwurfs einer neuen UNECE-Regelung über Wasserstoff und Brennstoffzellenfahrzeuge sollen technische Hindernisse für den Handel mit Kraftfahrzeugen und ihren Bauteilen zwischen den Vertragsparteien des Geänderten Übereinkommens von 1958 beseitigt und ein hohes Sicherheits- und Schutzniveau solcher Fahrzeuge und Bauteile gewährleistet werden. |
(3) |
Es ist zweckmäßig, den Standpunkt, der im Namen der Union im Verwaltungsausschuss des Geänderten Übereinkommens von 1958 hinsichtlich der Annahme des genannten Entwurfs einer UNECE-Regelung vertreten werden soll, festzulegen — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Der Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Verwaltungsausschuss des Geänderten Übereinkommens von 1958 zu vertreten ist, besteht darin, für den Entwurf einer neuen UNECE-Regelung über Wasserstoff und Brennstoffzellenfahrzeuge gemäß dem Dokument ECE TRANS/ WP.29/2014/78 zu stimmen.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 7. November 2014.
Im Namen des Rates
Der Präsident
P. C. PADOAN
(1) Beschluss 97/836/EG des Rates vom 27. November 1997 über den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zu dem Übereinkommen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen Vorschriften erteilt wurden („Geändertes Übereinkommen von 1958“) (ABl. L 346 vom 17.12.1997, S. 78).