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Document 32014D0018

    2014/18/GASP: Beschluss EUCAP Sahel Niger/1/2014 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 14. Januar 2014 zur Verlängerung des Mandats des Leiters der GSVP-Mission der Europäischen Union in Niger (EUCAP Sahel Niger)

    ABl. L 14 vom 18.1.2014, p. 16–16 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2014/18(1)/oj

    18.1.2014   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 14/16


    BESCHLUSS EUCAP SAHEL NIGER/1/2014 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES

    vom 14. Januar 2014

    zur Verlängerung des Mandats des Leiters der GSVP-Mission der Europäischen Union in Niger (EUCAP Sahel Niger)

    (2014/18/GASP)

    DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —

    gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 38 Absatz 3,

    gestützt auf den Beschluss 2012/392/GASP des Rates vom 16. Juli 2012 über die GSVP–Mission der Europäischen Union in Niger (EUCAP Sahel Niger) (1),

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Nach Artikel 9 Absatz 1 des Beschlusses 2012/392/GASP ist das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) im Einklang mit Artikel 38 des Vertrags ermächtigt, geeignete Beschlüsse hinsichtlich der Ausübung der politischen Kontrolle und strategischen Leitung der GSVP-Mission der Europäischen Union in Niger (EUCAP Sahel Niger) zu fassen, einschließlich des Beschlusses zur Ernennung eines Missionsleiters.

    (2)

    Das PSK hat am 12. November 2013 den Beschluss EUCAP Sahel Niger/2/2013 (2) zur Ernennung von Herrn Filip DE CEUNINCK zum Leiter der Mission EUCAP Sahel Niger ad interim vom 1. November bis zum 31. Dezember 2013 angenommen.

    (3)

    Die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik hat am 5. Dezember 2013 vorgeschlagen, das Mandat von Herrn Filip DE CEUNINCK als Leiter der Mission EUCAP Sahel Niger ad interim ab 1. Januar 2014 bis zur Ernennung des neuen Leiters der Mission EUCAP Sahel Niger zu verlängern —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Das Mandat von Herrn Filip DE CEUNINCK als Leiter der GSVP-Mission der Europäischen Union in Niger (EUCAP Sahel Niger) wird bis zur Ernennung des neuen Leiters der Mission EUCAP Sahel Niger verlängert.

    Artikel 2

    Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

    Er gilt ab 1. Januar 2014.

    Geschehen zu Brüssel am 14. Januar 2014.

    Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees

    Der Vorsitzende

    W. STEVENS


    (1)  ABl. L 187 vom 17.7.2012, S. 48.

    (2)  Beschluss EUCAP Sahel Niger/2/2013 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 12. November 2013 zur Ernennung des Leiters der GSVP-Mission der Europäischen Union in Niger (EUCAP Sahel Niger) (ABl. L 305 vom 15.11.2013, S. 18).


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