Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 32013R0954

    Durchführungsverordnung (EU) Nr. 954/2013 der Kommission vom 4. Oktober 2013 zur Berichtigung der polnischen und der tschechischen Sprachfassung der Verordnung (EG) Nr. 828/2009 mit Durchführungsbestimmungen für die Einfuhr und Raffination von Zuckererzeugnissen der Tarifposition 1701 im Rahmen von Präferenzabkommen für die Wirtschaftsjahre 2009/10 bis 2014/15

    ABl. L 263 vom 5.10.2013, p. 6–6 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2013/954/oj

    5.10.2013   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 263/6


    DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 954/2013 DER KOMMISSION

    vom 4. Oktober 2013

    zur Berichtigung der polnischen und der tschechischen Sprachfassung der Verordnung (EG) Nr. 828/2009 mit Durchführungsbestimmungen für die Einfuhr und Raffination von Zuckererzeugnissen der Tarifposition 1701 im Rahmen von Präferenzabkommen für die Wirtschaftsjahre 2009/10 bis 2014/15

    DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO) (1), insbesondere auf Artikel 156 in Verbindung mit Artikel 4,

    gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1528/2007 des Rates vom 20. Dezember 2007 mit Durchführungsbestimmungen zu den Regelungen der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen oder der zu Wirtschaftspartnerschaftsabkommen führenden Abkommen für Waren mit Ursprung in bestimmten Staaten, die zur Gruppe der Staaten Afrikas, des karibischen Raums und des Pazifischen Ozeans (AKP) gehören (2), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 5,

    gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 978/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 732/2008 des Rates (3), insbesondere auf Artikel 18 Absatz 3,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Die polnische und die tschechische Sprachfassung der Verordnung (EG) Nr. 828/2009 der Kommission (4) enthalten einen Fehler, und zwar in Artikel 11 Absatz 1.

    (2)

    Die polnische Sprachfassung der genannten Verordnung enthält einen weiteren Fehler, und zwar in Anhang I Teil II.

    (3)

    Die Fehler sollten mit Wirkung ab dem Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 828/2009 berichtigt werden. Die gemäß Artikel 11 Absatz 1 der polnischen und der tschechischen Sprachfassung der genannten Verordnung für jeden Inhaber einer Einfuhrlizenz für Zucker geltende Verpflichtung sollte rückwirkend widerrufen werden, da sie lediglich für den ursprünglichen Inhaber gelten sollte.

    (4)

    Die Verordnung (EG) Nr. 828/2009 sollte daher entsprechend berichtigt werden.

    (5)

    Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Verwaltungsausschusses für die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte —

    HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

    Artikel 1

    Betrifft ausschließlich die polnische und die tschechische Sprachfassung.

    Artikel 2

    Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Sie gilt mit Wirkung ab dem 14. September 2009.

    Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

    Brüssel, den 4. Oktober 2013

    Für die Kommission

    Der Präsident

    José Manuel BARROSO


    (1)  ABl. L 299 vom 16.11.2007, S. 1.

    (2)  ABl. L 348 vom 31.12.2007, S. 1.

    (3)  ABl. L 303 vom 31.10.2012, S. 1.

    (4)  Verordnung (EG) Nr. 828/2009 der Kommission vom 10. September 2009 mit Durchführungsbestimmungen für die Einfuhr und Raffination von Zuckererzeugnissen der Tarifposition 1701 im Rahmen von Präferenzabkommen für die Wirtschaftsjahre 2009/10 bis 2014/15 (ABl. L 240 vom 11.9.2009, S. 14).


    Top