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Document 32013A1217(03)
Council opinion of 10 December 2013 on the Economic Partnership Programme of Slovenia
Stellungnahme des Rates vom 10. Dezember 2013 zum Wirtschaftspartnerschaftsprogramm Sloweniens
Stellungnahme des Rates vom 10. Dezember 2013 zum Wirtschaftspartnerschaftsprogramm Sloweniens
ABl. C 368 vom 17.12.2013, p. 7–8
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
17.12.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 368/7 |
STELLUNGNAHME DES RATES
vom 10. Dezember 2013
zum Wirtschaftspartnerschaftsprogramm Sloweniens
2013/C 368/03
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 473/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 (1) über gemeinsame Bestimmungen für die Überwachung und Bewertung der Übersichten über die Haushaltsplanung und für die Gewährleistung der Korrektur übermäßiger Defizite der Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet, insbesondere auf Artikel 9 Absatz 4,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Stabilitäts- und Wachstumspakt ist auf die Gewährleistung von Haushaltsdisziplin in der gesamten Union ausgerichtet und bildet den Rahmen für die Vermeidung und Korrektur übermäßiger öffentlicher Defizite. Er beruht auf dem Ziel einer gesunden öffentlichen Finanzlage als Mittel zur Verbesserung der Voraussetzungen für Preisstabilität und ein solides, nachhaltiges Wachstum, das auf einem stabilen Finanzsystem fußt, was zur Verwirklichung der Ziele der Union für nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung beiträgt. |
(2) |
Die Verordnung (EU) Nr. 473/2013 enthält Bestimmungen, mit denen die Haushaltspolitik der Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet verstärkt überwacht und sichergestellt werden soll, dass die nationalen Haushaltspläne mit den wirtschaftspolitischen Leitlinien vereinbar sind, die im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts und des Europäischen Semesters veröffentlicht wurden. Da rein haushaltspolitische Maßnahmen möglicherweise nicht ausreichen, um eine dauerhafte Korrektur des übermäßigen Defizits sicherzustellen, können zusätzliche politische Maßnahmen und strukturelle Reformen erforderlich sein. |
(3) |
Die Einzelheiten für Wirtschaftspartnerschaftsprogramme, die von Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet, die Gegenstand eines Defizitverfahrens sind, vorgelegt werden müssen, sind in Artikel 9 der Verordnung (EU) Nr. 473/2013 festgelegt. Das Wirtschaftspartnerschaftsprogramm, das einen Katalog von Maßnahmen enthalten soll, die zu einer effektiven und dauerhaften Korrektur des übermäßigen Defizits beitragen, sollte vor allem die wichtigsten haushaltspolitischen Strukturreformen — insbesondere solche mit Bezug auf die Steuern, die Renten- und Gesundheitssysteme sowie den haushaltspolitischen Rahmen — aufführen. |
(4) |
Am 2. Dezember 2009 erließ der Rat einen Beschluss nach Artikel 126 Absatz 6 des Vertrags, wonach Slowenien Gegenstand eines Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit wurde. Am 21. Juni 2013 verabschiedete der Rat eine überarbeitete Empfehlung nach Artikel 126 Absatz 7 des Vertrags im Rahmen eines Defizitverfahrens, das vor dem Inkrafttreten der Verordnung (EU) Nr. 473/2013 eröffnet wurde. In diesem Zusammenhang wurde Slowenien ersucht, bis zum 1. Oktober 2013 ein Wirtschaftspartnerschaftsprogramm vorzulegen, in dem haushaltspolitische Strukturreformen enthalten sind, die eine effektive und dauerhafte Korrektur des übermäßigen Defizits gewährleisten sollen. |
(5) |
Das von Slowenien am 1. Oktober vorgelegte Wirtschaftspartnerschaftsprogramm enthält Maßnahmen zur Verstärkung der Haushaltsstrategie für eine dauerhafte Korrektur des übermäßigen Defizits (länderspezifische Empfehlung des Rates Nr. 1), zur Unterstützung der langfristigen Tragfähigkeit des Rentensystems und zur Eindämmung der alterungsbedingten Kosten (länderspezifische Empfehlung 2), zur Reform des Arbeitsmarkts (länderspezifische Empfehlung 3), zur systemweiten Überprüfung der Qualität der Aktiva der Banken (länderspezifische Empfehlung 4), zur Verbesserung des für Banken geltenden Rechtsrahmens und der Aufsichtskapazitäten (länderspezifische Empfehlung 5), zur Reform regulierter Berufe (länderspezifische Empfehlung 6), zur Verkürzung der Dauer der Gerichtsverfahren (länderspezifische Empfehlung 7), zur Stärkung der Corporate Governance in staatseigenen Unternehmen und zur Privatisierung (länderspezifische Empfehlung 8) sowie zur Restrukturierung von Unternehmen und zur Verbesserung des Geschäftsumfelds (länderspezifische Empfehlung 9). |
(6) |
Die von Slowenien geplanten haushaltspolitischen Strukturreformen betreffen folgende Aspekte: i) das Steuersystem und die Einhaltung von Steuervorschriften, ii) den haushaltspolitischen Rahmen, iii) das Rentensystem und iv) die Langzeitpflege. Die aufgeführten Maßnahmen sind teilweise adäquat und dürften zur effektiven und dauerhaften Korrektur des übermäßigen Defizits beitragen. Gleichwohl sind auf einigen Gebieten weitere Anstrengungen und eine beschleunigte Durchführung erforderlich. |
(7) |
Die jüngsten strukturell einnahmenerhöhenden Maßnahmen, insbesondere höhere Mehrwertsteuersätze und eine neue Steuer auf Immobilien, sollen erheblich (mit rund 1,3 % des BIP) zur Konsolidierung der öffentlichen Finanzen beitragen. Diese Maßnahmen werden nicht durch strukturelle Maßnahmen auf der Ausgabenseite ergänzt, die ebenfalls wesentlich für die Erreichung eines ausgeglichenen Haushalts bzw. eines Haushaltsüberschusses sind. Nach dem derzeitigen Informationsstand ist es verfrüht, verschiedene Verwaltungsmaßnahmen zur Verbesserung der Steuermoral zu bewerten; sollten sie sich jedoch als wirksam erweisen, würden sie die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen weiter stärken. |
(8) |
Die Behörden bereiten eine Überarbeitung der Rechtsvorschriften vor, mit der der haushaltspolitische Rahmen im Sinne des Vertrags über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion (SKS-Vertrag) und des sonstigen Unionsrechts untermauert werden soll. Die beschlossene und in die Verfassung aufgenommene Regel für einen ausgeglichenen/überschüssigen Haushalt und die zur deren Umsetzung geplanten Rechtsakte, insbesondere das neue Gesetz über die Haushaltsregeln und das geänderte Gesetz über die öffentlichen Finanzen, sollten zur Verankerung der Haushaltsdisziplin im nationalen Recht beitragen. |
(9) |
Die monatlichen Daten über neu hinzugekommene Altersrentner deuten darauf hin, dass infolge der Umsetzung der Rentenreform vom Dezember 2012 die Zahl dieser neuen Rentenempfänger langsamer steigt. Gleichwohl wäre eine Beurteilung der Umsetzung der zweiten länderspezifischen Empfehlung des Rates über die Stärkung der langfristigen Tragfähigkeit des Rentensystems verfrüht. Eine Arbeitsgruppe mit Vertretern aus Wissenschaft und Verwaltung bewertet derzeit die Auswirkungen der Reform. Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe will die Regierung Vorschläge für weitere Anpassungen des Rentensystems vorlegen, damit dessen Tragfähigkeit über 2020 hinaus gewährleistet ist. |
(10) |
Um die Steigerung der alterungsbedingten Kosten weiter zu bekämpfen, stimmte die Regierung dem Entwurf eines Gesetzes über Langzeitpflege und persönliche Betreuung zu, das ein neues versicherungsbasiertes System einführt. Die Annahme des neuen Gesetzes ist für das erste Halbjahr 2014 vorgesehen. Die Finanzierung des auf einer Pflichtversicherung fußenden Systems muss geklärt werden; voraussichtlich wird es auf Pflichtbeiträgen der aktiven und nichtaktiven Erwerbsbevölkerung basieren, und es sollte den Beitragssatz zur Sozialversicherung insgesamt nicht erhöhen. |
(11) |
Im Laufe der vergangenen Monate hat Slowenien die für die makroökonomische Anpassung wesentlichen Strukturreformen außerhalb der Haushaltspolitik beschleunigt. Entscheidende Fortschritte werden derzeit im Bankensektor erzielt. Dennoch befinden sich die Schlüsselreformen zur Förderung der Anpassung und des Wirtschaftswachstums noch in Vorbereitung und verzögern sich erheblich; dies gilt vor allem für die außergerichtliche Restrukturierung von Unternehmen und die Verabschiedung der Einstufung staatseigener Vermögenswerte. |
(12) |
Die Umsetzung von Maßnahmen zur Stabilisierung des Bankensektors läuft weiter; insbesondere werden eine umfassende Prüfung der Qualität von Vermögenswerten und nahezu 70 % der Branche erfassende Stresstests durchgeführt, die vor Ende 2013 abgeschlossen sein sollen. Auf diese Bewertung dürfte eine umfassende Strategie zur Restrukturierung, Konsolidierung und Rekapitalisierung des Bankensektors folgen, die auch Pläne zur Auflösung direkter und indirekter Beteiligungen des öffentlichen Sektors an inländischen Banken einschließen dürfte. Eine solche Beteiligungsauflösung würde die Gefahr eines erneuten Auftretens von Eventualverbindlichkeiten in den kommenden Jahren erheblich verringern. |
(13) |
Die laufende Reform des Gesetzes über die Slovenia Sovereign Holding könnte — sofern sie gut konzipiert und gründlich durchgeführt wird, einschließlich rascher Fortschritte bei der Privatisierung bestimmter staatseigener Unternehmen — einerseits Einnahmen generieren und Eventualverbindlichkeiten des Sektors Staat verringern und andererseits zu einer besseren und effizienteren strategischen Verwaltung staatseigener Vermögenswerte beitragen, insbesondere was die Attraktivität für ausländische Anleger betrifft — |
NIMMT WIE FOLGT STELLUNG:
Das der Kommission und dem Rat am 1. Oktober 2013 vorgelegte Wirtschaftspartnerschaftsprogramm Sloweniens enthält eine Reihe haushaltspolitischer Strukturreformen, die teilweise geeignet sind, eine effektive und dauerhafte Korrektur des übermäßigen Defizits zu unterstützen; es muss ordnungsgemäß und umfassend durchgeführt werden, damit die erwarteten Ergebnisse erzielt werden. Insbesondere deutet das Wirtschaftspartnerschaftsprogramm auf gewisse Fortschritte bei der Einhaltung der Verpflichtungen hin, die Slowenien mit seinem Stabilitätsprogramm und seinem nationalen Reformprogramm hinsichtlich der Steuerreform, der Stärkung der Einhaltung der Steuervorschriften und des finanzpolitischen Steuerungsrahmens sowie der Sanierung des Bankensektors eingegangen ist. Die Restrukturierung des Banken- und Unternehmenssektors und die Konsolidierungsstrategie im Gefolge der Veröffentlichung der Prüfung der Qualität von Vermögenswerten und der Stresstests für die Banken bilden entscheidende Faktoren für den Vertrauensaufbau und das Interesse ausländischer Anleger an slowenischen Vermögenswerten einschließlich Staatsanleihen. Die Arbeiten an möglichen weiteren Anpassungen des Rentensystems haben erst vor kurzem begonnen, und Informationen über konkret geplante Maßnahmen sowie den in diesem Bereich vorgesehenen Zeitrahmen stehen nicht zur Verfügung. Generell befinden sich fast sämtliche Reformen noch in Arbeit, weshalb ihre rasche Verabschiedung und vollständige Umsetzung von wesentlicher Bedeutung sind. Slowenien wird daher ersucht, die vorgelegten Informationen genauer auszuführen und weitere Informationen über die ins Auge gefassten Reformen im kommenden nationalen Reformprogramm und im neuen Stabilitätsprogramm vorzulegen, die die Kommission und der Rat im Zusammenhang mit dem Europäischen Semester umfassend bewerten werden.
Geschehen zu Brüssel am 10. Dezember 2013.
Im Namen des Rates
Der Präsident
R. ŠADŽIUS
(1) ABl. L 140 vom 27.5.2013, S. 11.