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Document 32012D0686

Beschluss 2012/686/GASP des Rates vom 6. November 2012 zur Änderung des Beschlusses 2012/333/GASP zur Aktualisierung der Liste der Personen, Vereinigungen und Körperschaften, auf die die Artikel 2, 3 und 4 des Gemeinsamen Standpunkts 2001/931/GASP über die Anwendung besonderer Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus Anwendung finden

ABl. L 307 vom 7.11.2012, p. 80–81 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 10/12/2012; Stillschweigend aufgehoben durch 32012D0765

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2012/686/oj

7.11.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 307/80


BESCHLUSS 2012/686/GASP DES RATES

vom 6. November 2012

zur Änderung des Beschlusses 2012/333/GASP zur Aktualisierung der Liste der Personen, Vereinigungen und Körperschaften, auf die die Artikel 2, 3 und 4 des Gemeinsamen Standpunkts 2001/931/GASP über die Anwendung besonderer Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus Anwendung finden

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 27. Dezember 2001 den Gemeinsamen Standpunkt 2001/931/GASP über die Anwendung besonderer Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus (1) angenommen.

(2)

Am 25. Juni 2012 hat der Rat den Beschluss 2012/333/GASP (2) angenommen.

(3)

Der Rat hat festgestellt, dass keine Gründe mehr dafür vorliegen, eine bestimmte Person weiterhin auf der Liste der Personen, Vereinigungen und Körperschaften zu führen, auf die die Artikel 2, 3 und 4 des Gemeinsamen Standpunkts 2001/931/GASP Anwendung finden.

(4)

Die Liste der Personen, Vereinigungen und Körperschaften, auf die die Artikel 2, 3 und 4 des Gemeinsamen Standpunkts 2001/931/GASP Anwendung finden, sollte entsprechend aktualisiert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Name der im Anhang dieses Beschlusses aufgeführten Person wird aus der Liste der Personen, Vereinigungen und Körperschaften im Anhang des Beschlusses 2012/333/GASP gestrichen.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 6. November 2012.

Im Namen des Rates

Der Präsident

A. D. MAVROYIANNIS


(1)  ABl. L 344 vom 28.12.2001, S. 93.

(2)  ABl. L 165 vom 26.6.2012, S. 72.


ANHANG

PERSON NACH ARTIKEL 1

WALTERS, Jason Theodore James


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