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Document 32012D0622(02)

    Beschluss der Kommission vom 21. Juni 2012 zur Ernennung unabhängiger wissenschaftlicher Sachverständiger zu Mitgliedern des Ausschusses für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz Text von Bedeutung für den EWR

    ABl. C 182 vom 22.6.2012, p. 9–9 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 02/07/2015

    22.6.2012   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 182/9


    BESCHLUSS DER KOMMISSION

    vom 21. Juni 2012

    zur Ernennung unabhängiger wissenschaftlicher Sachverständiger zu Mitgliedern des Ausschusses für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    2012/C 182/06

    DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 726/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Festlegung von Gemeinschaftsverfahren für die Genehmigung und Überwachung von Human- und Tierarzneimitteln und zur Errichtung einer Europäischen Arzneimittel-Agentur (1), insbesondere auf Artikel 61a Absatz 1,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Nach Artikel 61a Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 ernennt die Kommission sechs unabhängige wissenschaftliche Sachverständige zu Mitgliedern des Ausschusses für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz.

    (2)

    Nach Artikel 61a Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 soll dadurch sichergestellt werden, dass der notwendige Sachverstand im Ausschuss vertreten ist.

    (3)

    Nach Artikel 61a Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 hat die Kommission zuvor einen öffentlichen Aufruf zur Interessensbekundung durchgeführt.

    (4)

    Die Mitglieder des Ausschusses werden für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem 2. Juli 2012 mit der Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung ernannt.

    (5)

    Falls ein durch diesen Beschluss ernannter unabhängiger wissenschaftlicher Sachverständiger nicht mehr in der Lage ist, wirksam zur Arbeit des Ausschusses beizutragen, oder zurücktritt, kann die Kommission dieses Mitglied für die verbleibende Zeit seines Mandats durch eine Person von der Reserveliste ersetzen —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Die folgenden Personen werden für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem 2. Juli 2012 zu Mitgliedern des Ausschusses für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz ernannt:

    Jane Ahlqvist RASTAD,

    Marie Louise DE BRUIN,

    Stephen J. W. EVANS,

    Brigitte KELLER-STANISLAWSKI,

    Hervé LE LOUET,

    Lennart WALDENLIND.

    Artikel 2

    Folgende Personen werden — in dieser Rangfolge — in eine Reserveliste aufgenommen:

    Thierry TRENQUE,

    Michael THEODORAKIS,

    Giampiero MAZZAGLIA,

    Marie-Christine PERAULT-POCHAT,

    Annemarie HVIDBERG HELLEBEK.

    Brüssel, den 21. Juni 2012

    Für die Kommission

    John DALLI

    Mitglied der Kommission


    (1)  ABl. L 136 vom 30.4.2004, S. 1.


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