Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 32012D0404

    2012/404/EU: Beschluss des Rates vom 16. Juli 2012 zur Verlängerung der Geltungsdauer der in dem Beschluss 2011/465/EU gegenüber der Republik Guinea festgelegten geeigneten Maßnahmen und zur Änderung dieses Beschlusses

    ABl. L 188 vom 18.7.2012, p. 17–18 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (HR)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2012/404/oj

    18.7.2012   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 188/17


    BESCHLUSS DES RATES

    vom 16. Juli 2012

    zur Verlängerung der Geltungsdauer der in dem Beschluss 2011/465/EU gegenüber der Republik Guinea festgelegten geeigneten Maßnahmen und zur Änderung dieses Beschlusses

    (2012/404/EU)

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    gestützt auf das Partnerschaftsabkommen zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, unterzeichnet in Cotonou am 23. Juni 2000 (1) und zuletzt geändert durch das am 22. Juni 2010 in Ouagadougou unterzeichnete Abkommen (2) („AKP-EU-Partnerschaftsabkommen“), insbesondere auf Artikel 96,

    gestützt auf das Interne Abkommen zwischen den im Rat vereinigten Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten über die zur Durchführung des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens zu treffenden Maßnahmen und die dabei anzuwendenden Verfahren (3), insbesondere auf Artikel 3,

    auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Mit dem Beschluss 2011/465/EU des Rates (4) werden geeignete Maßnahmen nach Artikel 96 des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens gegenüber der Republik Guinea festgelegt.

    (2)

    In dem Beschluss 2011/465/EU wird die Wiederaufnahme der Zusammenarbeit mit der Republik Guinea im Rahmen des 10. Europäischen Entwicklungsfonds mit der Erfüllung zweier Zielvorgaben verknüpft: Ausarbeitung und Annahme eines detaillierten Zeitplans, der Termine und Zwischenziele/vorbereitende Maßnahmen enthält, für die Abhaltung von Parlamentswahlen vor Ende 2011 durch die zuständigen Behörden sowie die tatsächliche Abhaltung freier und transparenter Parlamentswahlen.

    (3)

    Bisher ist keines dieser beiden Zielvorgaben erreicht.

    (4)

    Daher ist es erforderlich, die Geltungsdauer der mit Beschluss 2011/465/EU festgelegten geeigneten Maßnahmen zu verlängern und die mit diesen Maßnahmen vorgesehene Frist für die Abhaltung der Parlamentswahlen in der Republik Guinea auf Ende 2012 zu verschieben —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Die Geltungsdauer des Beschlusses 2011/465/EU wird um zwölf Monate verlängert. Hierzu wird in Artikel 3 des Beschlusses 2011/465/EU „am 19. Juli 2012“ durch „am 19. Juli 2013“ ersetzt.

    Artikel 2

    Die Frist für die Abhaltung der Parlamentswahlen in der Republik Guinea, die in den geeigneten Massnahmen festgelegt und in dem Anhang des Beschlusses 2011/465/EU im „Ablauf der Verpflichtungen“ in der linken Spalte „Verpflichtungen der Republik Guinea“ bestimmt ist, wird bis Ende 2012 verlängert.

    Artikel 3

    Das Schreiben im Anhang dieses Beschlusses ist an die Behörden der Republik Guinea gerichtet.

    Artikel 4

    Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

    Geschehen zu Brüssel am 16. Juli 2012.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    S. ALETRARIS


    (1)  ABl. L 317 vom 15.12.2000, S. 3.

    (2)  Abkommen zur zweiten Änderung des Partnerschaftsabkommens zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, unterzeichnet in Cotonou am 23. Juni 2000 und erstmals geändert in Luxemburg am 25. Juni 2005 (ABl. L 287 vom 4.11.2010, S. 3.).

    (3)  ABl. L 317 vom 15.12.2000, S. 376.

    (4)  ABl. L 195 vom 27.7.2011, S. 2.


    ANHANG

    SCHREIBEN AN DEN PRÄSIDENTEN UND DEN PREMIERMINISTER DER REPUBLIK GUINEA

    Sehr geehrter Herr Präsident,

    sehr geehrter Herr Premierminister,

    der Rat der Europäischen Union hat die Fortschritte, die die Republik Guinea bei der Rückkehr zur verfassungsmäßigen Ordnung insbesondere dank des friedlichen Ausgangs der Präsidentschaftswahlen im Jahr 2010 und der Ernennung eines demokratisch legitimierten Präsidenten und der Einsetzung einer Zivilregierung erzielte, begrüßt und daher im Juli 2011 die gegenüber der Republik Guinea ergriffenen geeigneten Maßnahmen gelockert.

    In seinem Beschluss 2011/465/EU vom 18. Juli 2011 hatte der Rat der Europäischen Union präzisiert, dass die Wiederaufnahme der Zusammenarbeit mit der Republik Guinea im Rahmen des 10. Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) nach Maßgabe der Fortschritte in Bezug auf die Abhaltung freier und transparenter Parlamentswahlen vor Ende 2011 in zwei Schritten verlaufen könnte.

    Der Rat der Europäischen Union stellt fest, dass bisher keine dieser Zielvorgaben erreicht ist und beschließt daher einerseits, die Geltungsdauer der im Beschluss 2011/465/EU festgelegten geeigneten Maßnahmen zu verlängern und andererseits die Frist für die Abhaltung der Parlamentswahlen bis Ende 2012 zu verlängern. Die Nichteinhaltung dieser Frist wird die Möglichkeiten für die Bereitstellung von Mitteln aus dem 10. EEF einschränken.

    Wir möchten auf die große Bedeutung verweisen, die die Europäische Union der Abhaltung glaubwürdiger, freier und transparenter Parlamentswahlen innerhalb kürzester Zeit und unter bestmöglichen Bedingungen beimisst, die das Ende des Übergangs in der Republik Guinea kennzeichnen. Die Europäische Union ist nach wie vor bereit, die Organisation dieser Wahlen zu unterstützen.

    Bei Ihren Bemühungen, ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum und den Wohlstand der Bevölkerung der Republik Guinea zu sichern, können Sie weiterhin auf die Unterstützung der Europäischen Union zählen.

    Mit vorzüglicher Hochachtung

    Geschehen zu Brüssel am

    Für den Rat

    C. ASHTON

    Präsidentin

    Für die Kommission

    A. PIEBALGS

    Kommissionsmitglied


    Top