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Document 32012D0292

2012/292/EU: Beschluss des Rates vom 31. Mai 2012 über die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau zum Schutz geografischer Angaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel im Namen der Union

ABl. L 147 vom 7.6.2012, p. 1–1 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (HR)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2012/292/oj

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7.6.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 147/1


BESCHLUSS DES RATES

vom 31. Mai 2012

über die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau zum Schutz geografischer Angaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel im Namen der Union

(2012/292/EU)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 207 Absatz 4 Unterabsatz 1 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 5,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Kommission hat im Namen der Europäischen Union ein Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau zum Schutz geografischer Angaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel (im Folgenden „Abkommen“) ausgehandelt.

(2)

Das Abkommen wird den gegenseitigen Schutz der geografischen Angaben der Union und der Republik Moldau erlauben und zur Annäherung der Rechtsvorschriften zwischen den Nachbarländern der Union beitragen.

(3)

Das Abkommen sollte unterzeichnet werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau zum Schutz geografischer Angaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel wird — vorbehaltlich des Abschlusses — im Namen der Union genehmigt (1).

Artikel 2

Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist/sind, das Abkommen im Namen der Union zu unterzeichnen.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 31. Mai 2012.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

P. OLSEN DYHR


(1)  Der Wortlaut des Abkommens wird zusammen mit dem Beschluss über den Abschluss veröffentlicht.


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