Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 32011L0062R(01)

    Berichtigung der Richtlinie 2011/62/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel hinsichtlich der Verhinderung des Eindringens von gefälschten Arzneimitteln in die legale Lieferkette ( ABl. L 174 vom 1.7.2011 )

    ABl. L 238 vom 9.8.2014, p. 31–31 (DE, ET, FR, LT, NL, SK, SL, FI, SV)

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2011/62/corrigendum/2014-08-09/oj

    9.8.2014   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 238/31


    Berichtigung der Richtlinie 2011/62/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel hinsichtlich der Verhinderung des Eindringens von gefälschten Arzneimitteln in die legale Lieferkette

    ( Amtsblatt der Europäischen Union L 174 vom 1. Juli 2011 )

    Auf Seite 78 in Artikel 1 Nummer 5 neuer Buchstabe g:

    anstatt:

    „g)

    die zuständige Behörde und den Inhaber der Herstellungserlaubnis sofort zu unterrichten, wenn …“

    muss es heißen:

    „g)

    die zuständige Behörde und den Inhaber der Genehmigung für das Inverkehrbringen sofort zu unterrichten, wenn …“

    Auf Seite 80 in Artikel 1 Nummer 2, neuer Artikel 54a Absatz 1 Unterabsatz 2:

    anstatt:

    „Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel müssen die Sicherheitsmerkmale nach Artikel 54 Buchstabe o nicht tragen, sofern sie nicht ausnahmsweise nach dem in Absatz 2 Buchstabe b des vorliegenden Artikels genannten Verfahren in eine Liste aufgenommen worden sind, nachdem in Bezug auf sie ein Fälschungsrisiko festgestellt wurde.“

    muss es heißen:

    „Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel dürfen die Sicherheitsmerkmale nach Artikel 54 Buchstabe o nicht tragen, sofern sie nicht ausnahmsweise nach dem in Absatz 2 Buchstabe b des vorliegenden Artikels genannten Verfahren in eine Liste aufgenommen worden sind, nachdem in Bezug auf sie ein Fälschungsrisiko festgestellt wurde.“


    Top