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Document 32011H1022(01)

Empfehlung der Kommission vom 21. Oktober 2011 für eine Initiative zur gemeinsamen Planung der Forschungsprogramme im Bereich Vernetzung des Klimawissens für Europa

ABl. C 310 vom 22.10.2011, p. 1–3 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

22.10.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 310/1


EMPFEHLUNG DER KOMMISSION

vom 21. Oktober 2011

für eine Initiative zur gemeinsamen Planung der Forschungsprogramme im Bereich „Vernetzung des Klimawissens für Europa“

2011/C 310/01

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 181,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Klimawandel ist eine der großen Herausforderungen unserer Zeit: In der Kopenhagener Vereinbarung (1) wird das Ziel anerkannt, dass die Erwärmung unter 2 °C gehalten werden muss, und betont, dass einschneidende Verringerungen der weltweiten Treibhausgasemissionen notwendig sind. Deshalb werden Maßnahmen zur Abschwächung der Folgen des Klimawandels gefordert.

(2)

Im anstehenden 5. Sachstandsbericht der Zwischenstaatlichen Sachverständigengruppe über Klimaänderungen (Intergovernmental Panel on Climate Change — IPCC) (voraussichtliche Veröffentlichung: 2014) sollen neue wissenschaftliche Ergebnisse zusammengestellt und ausgewertet werden, damit eine solide, wissenschaftlich fundierte Grundlage für die Entscheidungsfindung entsteht; dabei wird der Schwerpunkt auf künftigen Klimaprojektionen liegen sowie auf regionalen Aspekten des Klimawandels und den damit zusammenhängenden Auswirkungen, der Bewertung der verschiedenen Lösungswege für die Eindämmung des Klimawandels und der Rolle der einzelnen Sektoren, z. B. Energie, Verkehr, Landwirtschaft und Industrie.

(3)

In der Strategie Europa 2020 wird deutlich herausgestellt, dass die Erreichung der bereits auf Ebene der Europäischen Union gesetzten Emissionsziele notwendig ist und die Widerstandsfähigkeit unserer Volkswirtschaften gegenüber klimatischen Risiken gestärkt und unsere Fähigkeit zur Katastrophenvorbeugung und -abwehr ausgebaut werden müssen.

(4)

Forschung und Innovation bilden das Herzstück der genannten politischen Ziele. Insbesondere werden bessere Klimaprojektionen benötigt, damit auf das Potenzial für künftige Änderungen hinsichtlich Häufigkeit und Intensität extremer Phänomene reagiert werden kann. Zudem sind Forschungsarbeiten notwendig, um die Durchführbarkeit, die Implikationen und die Verwirklichung der globalen Ziele in Europa und darüber hinaus zu bewerten und um die mit diesen Zielen verbundenen regionalen Auswirkungen zu quantifizieren. Bessere Kenntnisse sind von wesentlicher Bedeutung, um die Optionen für Anpassungs- und Eindämmungsstrategien zu ermitteln und deren potenzielle Vorteile, Folgen und Kosten im Vergleich zu einem Nichttätigwerden einzuschätzen.

(5)

Über die Verwundbarkeit und Widerstandsfähigkeit von Gesellschaft und Ökosystemen gegenüber klimatischen Risiken wissen wir bislang nur wenig. In diesem Zusammenhang ist es unverzichtbar, die grundlegenden Prozesse, die dem komplexen Klimasystem zugrunde liegen, besser zu verstehen, um den Klimawandel besser erkennen und seine Ursachen besser zuordnen zu können (anthropogene gegenüber natürlichen Einflüssen) sowie zwischen Klimawandel und Klimavariabilität unterscheiden zu können.

(6)

Technologien, Konzepte und Mechanismen zur Abschwächung der Auswirkungen werden dringend benötigt, um die bis 2050 zu verwirklichende maßgebliche Verringerung der Kohlendioxidemissionen zu erreichen, einschließlich Forschung und Innovation zu erneuerbaren Energieträgern, CO2-Abtrennung und -Speicherung, Energie- und Ressourceneffizienz, alternativen Kraftstoffen, Änderungen der Flächennutzung, nachhaltiger Mobilität, Land- und Forstwirtschaft sowie Emissionsreduzierungen von Schadstoffen, die die Gesundheit des Menschen oder die Umwelt beeinträchtigen.

(7)

Für die Aufstellung, Verfügbarkeit und Anwendung wissenschaftlich fundierter Klimaprojektionen sollten entsprechende Dienstleistungen entwickelt werden. Hierzu werden Forschungsarbeiten benötigt, um langfristige Beobachtungssysteme, Datenanalysen, Modelle und Vorhersagesysteme über mehrere Zeiträume zu verbessern bzw. zu entwickeln; außerdem sollte die Einrichtung erfolgreicher Partnerschaften zwischen Diensteanbietern und Nutzern unterstützt werden.

(8)

Auf seiner Tagung am 26. Mai 2010 (2) befand der Rat (Wettbewerbsfähigkeit), dass im Bereich „Vernetzung des Klimawissens für Europa“ eine gemeinsame Programmplanung angesichts der aktuellen fragmentierten Forschungsanstrengungen der Mitgliedstaaten einen wesentlichen Mehrwert bringen würde. In seinen Schlussfolgerungen erkannte er daher die Notwendigkeit an, eine gemeinsame Programmplanungsinitiative („Joint programming initiative“ — JPI) in diesem Bereich einzuleiten, und forderte die Kommission auf, sich an der Vorbereitung zu beteiligen. Der Rat bekräftigte außerdem, dass die gemeinsame Programmplanung ein Prozess sei, der von den Mitgliedstaaten gestaltet wird und bei dem die Kommission eine unterstützende Rolle übernimmt. Die in der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen dargelegte Analyse der nationalen Forschungstätigkeiten bestätigt, dass zur Steigerung der Effektivität und der Wirkung der Forschung sowie zur Ausschöpfung von Synergien mit den auf EU-Ebene durchgeführen Tätigkeiten eine bessere Koordinierung notwendig ist; diesem Zweck soll die Aufstellung eines gemeinsamen strategischen Forschungsplans dienen.

(9)

Die Klimaforschung ist ein zentraler Bereich des Forschungsrahmenprogramms der Europäischen Union, das für die Unterstützung der Politik der Europäischen Union von außerordentlicher strategischer Bedeutung ist, wobei die globale Dimension des Klimawandels berücksichtigt wird. Die Tätigkeiten innerhalb dieser gemeinsamen Programmplanungsinitiative müssen intensiv mit dem 7. Rahmenprogramm der Europäischen Union und künftigen Programmen der Europäischen Union in diesem Bereich koordiniert werden, insbesondere mit dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“.

(10)

Die gemeinsame Planung der Forschungsprogramme im Bereich der Vernetzung des Klimawissens für Europa würde zur Koordinierung der Forschung in diesem Bereich und zu einem voll funktionsfähigen Europäischen Forschungsraum beim Thema Klimawandel wie auch zur Stärkung der Führungsposition Europas und der Wettbewerbsfähigkeit der Forschung in diesem Bereich beitragen.

(11)

Im Hinblick auf die mit dieser Empfehlung vorgegebenen Ziele sollten die Mitgliedstaaten mit der Kommission zusammenarbeiten, um mögliche Initiativen zu erkunden, mit denen die Kommission die Mitgliedstaaten bei der weiteren Entwicklung und Umsetzung des strategischen Forschungsplans unterstützen könnte.

(12)

Damit die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat über sämtliche Initiativen zur gemeinsamen Programmplanung Bericht erstatten kann, sollten die Mitgliedstaaten der Kommission regelmäßig über die Fortschritte dieser gemeinsamen Programmplanungsinitiative berichten —

HAT FOLGENDE EMPFEHLUNG ABGEGEBEN:

1.

Die Mitgliedstaaten sollten ein gemeinsames Konzept dazu entwickeln, wie Forschungszusammenarbeit und -koordinierung auf EU-Ebene dazu beitragen können, der Herausforderung des Klimawandels hinsichtlich Eindämmung und Anpassung zu begegnen und dabei Wissenschaft, Politik, Wirtschaft und Gesellschaft zu vernetzen. Dabei sollte die vollständige Einbeziehung der Mitgliedstaaten angestrebt werden, insbesondere von den Ländern, die voraussichtlich mit massiven Folgen des Klimawandels konfrontiert sein werden.

2.

Die Mitgliedstaaten sollten ferner einen gemeinsamen strategischen Forschungsplan entwickeln, in dem der mittel- bis langfristige Forschungsbedarf und die mittel- bis langfristigen Forschungsziele im Bereich des Klimawandels festgelegt werden. Er sollte einen Durchführungsplan enthalten, in dem Prioritäten und Zeitpläne vorgegeben und die für seine Umsetzung erforderlichen Maßnahmen, Instrumente und Ressourcen festgelegt werden.

3.

Die Mitgliedstaaten sollten die folgenden Maßnahmen in den strategischen Forschungsplan und den Durchführungsplan aufnehmen:

a)

Ausbau des Informationsaustauschs über relevante regionale und nationale Programme, Forschungstätigkeiten und über von der Europäischen Union koordinierte Forschungsprogramme, auch im Hinblick auf eine regelmäßige Kartierung der europäischen Forschung in diesem Bereich;

b)

Austausch von Informationen, Ressourcen, bewährten Vorgehensweisen, Methoden und Leitlinien;

c)

Bestimmung von Bereichen oder Forschungstätigkeiten, für die die Koordinierung, gemeinsame Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen oder die Bündelung von Ressourcen von Nutzen wären;

d)

Festlegung der Modalitäten für die Forschungstätigkeiten, die in den unter Buchstabe c genannten Bereichen gemeinsam durchgeführt werden sollen;

e)

Koordinierung und Entwicklung von Synergien mit den bestehenden Förderformen für Forschung und Innovation in der Europäischen Union, z. B. dem Rahmenprogramm, einschließlich voroperationeller Maßnahmen der Globalen Umwelt- und Sicherheitsüberwachung (GMES), der Klimaforschung und damit zusammenhängender Forschung der Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC) und der Wissens- und Innovationsgemeinschaft (KIC) im Bereich Klima des Europäischen Instituts für Innovation und Technologie (EIT); durch die Kohäsionspolitik geförderter Forschungstätigkeiten und anderer themenverwandter Initiativen zur gemeinsamen Programmplanung, sowie mit dem von der Kommission und der Europäischen Umweltagentur verwalteten Clearinghouse der Europäischen Union für Anpassungsmaßnahmen; in den Bereichen, die von dieser JPI nicht speziell behandelt werden, Aufbau intensiver Verbindungen, vor allem bei der Entwicklung von Optionen für Eindämmungs- und Anpassungsstrategien sowie hinsichtlich Risiken und Chancen der Tätigkeiten zur Beherrschung des Klimawandels;

f)

gegebenenfalls gemeinsame Nutzung vorhandener Forschungsinfrastrukturen bzw. Entwicklung neuer Instrumente wie koordinierter Datenbanken oder Entwicklung von Modellen zur Untersuchung von Klimaänderungsprozessen und deren Folgen;

g)

Förderung einer engeren Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor sowie eines Umfelds der offenen Innovation zwischen den verschiedenen Forschungstätigkeiten und Wirtschaftsbereichen, die mit dem Klimawandel zusammenhängen bzw. von ihm betroffen sind;

h)

Export und Verbreitung des Wissens, der Innovationen und der interdisziplinären methodischen Ansätze, insbesondere hinsichtlich Ergebnissen, die für politische Strategien relevant sind;

i)

wissenschaftliche Beiträge für die politische Entscheidungsfindung auf nationaler und EU-Ebene;

j)

Aufbau eines geeigneten Informationsaustauschs mit entsprechenden internationalen Programmen;

k)

Schaffung von Netzwerken zwischen auf dem Gebiet der Forschung über den Klimawandel tätigen Einrichtungen, einschließlich Einrichtungen außerhalb des Europäischen Forschungsraums;

l)

Ausbau der gemeinsamen Zukunftsforschung.

4.

Die Mitgliedstaaten sollten über eine effiziente gemeinsame Verwaltungsstruktur im Bereich des Klimawandels verfügen, deren Aufgabe es ist, gemeinsame Bedingungen, Regeln und Verfahren für die Zusammenarbeit und Koordinierung festzulegen und die Umsetzung des strategischen Forschungsplans zu überwachen, und diese weiterentwickeln.

5.

Die Mitgliedstaaten sollten den strategischen Forschungsplan auch über ihre nationalen Forschungsprogramme oder andere nationale Forschungstätigkeiten und im Einklang mit den Leitlinien zu den Rahmenbedingungen für eine gemeinsame Programmplanung, die von der hochrangigen Gruppe des Rates für die gemeinsame Planung ausgearbeitet wurden (3), gemeinsam umsetzen.

6.

Ferner sollten die Mitgliedstaaten mit der Kommission zusammenarbeiten, um mögliche Initiativen zu erkunden, mit denen die Kommission die Mitgliedstaaten bei der Entwicklung und Umsetzung des strategischen Forschungsplans unterstützen kann, und um die gemeinsamen Programme mit anderen Initiativen der Union in diesem Bereich zu koordinieren.

7.

Die Mitgliedstaaten sollten bei der Entwicklung und Verwirklichung einer möglichen internationalen Dimension im strategischen Forschungsplan enge Kontakte zum Strategischen Forum für internationale Wissenschafts- und Technologiezusammenarbeit (SFIC) pflegen und für Kohärenz mit den Initiativen des SFIC sorgen, die dieses gemeinsam mit Drittländern bzw. für diese ergreift.

8.

Die Mitgliedstaaten sollten der Kommission regelmäßig über die Fortschritte dieser JPI berichten; dies sollte in Form jährlicher Fortschrittsberichte geschehen.

Brüssel, den 21. Oktober 2011

Für die Kommission

Máire GEOGHEGAN-QUINN

Mitglied der Kommission


(1)  UNFCCC (2009): Bericht über die Konferenz der Vertragsparteien auf ihrer 15. Tagung in Kopenhagen vom 7. bis 19. Dezember 2009.

(2)  10246/10

(3)  http://ec.europa.eu/research/era/docs/en/voluntary_guidelines.pdf


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