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Document 32011H0723(03)

    Empfehlung des Rates vom 12. Juli 2011 zum nationalen Reformprogramm Schwedens 2011 und zur Stellungnahme des Rates zum aktualisierten Konvergenzprogramm Schwedens für die Jahre 2011 bis 2014

    ABl. C 217 vom 23.7.2011, p. 9–11 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    23.7.2011   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 217/9


    EMPFEHLUNG DES RATES

    vom 12. Juli 2011

    zum nationalen Reformprogramm Schwedens 2011 und zur Stellungnahme des Rates zum aktualisierten Konvergenzprogramm Schwedens für die Jahre 2011 bis 2014

    2011/C 217/03

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4,

    gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschafts—politiken (1), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 3,

    auf Empfehlung der Europäischen Kommission,

    unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,

    nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,

    nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Am 26. März 2010 nahm der Europäische Rat den Vorschlag der Kommission für eine neue Wachstums- und Beschäftigungsstrategie („Europa 2020“) an; diese Strategie stützt sich auf eine engere Koordinierung der Wirtschaftspolitik in den Schlüsselbereichen, in denen Maßnahmen ergriffen werden müssen, um Europas Potenzial für nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen.

    (2)

    Am 13. Juli 2010 nahm der Rat eine Empfehlung zu den Grundzügen der Wirtschafts—politiken der Mitgliedstaaten und der Union (2010 bis 2014) und am 21. Oktober 2010 einen Beschluss über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitglied—staaten (2) an, die zusammen die „integrierten Leitlinien“ bilden. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, bei der Ausgestaltung ihrer nationalen Wirtschafts- und Beschäftigungs—politiken den integrierten Leitlinien Rechnung zu tragen.

    (3)

    Am 12. Januar 2011 nahm die Kommission den ersten Jahreswachstumsbericht an, mit dem ein neuer Zyklus wirtschaftspolitischer Steuerung in der EU und gleichzeitig das erste Europäische Semester einer in der Strategie Europa 2020 verankerten integrierten Ex-ante-Politikkoordinierung eingeleitet wurden.

    (4)

    Am 25. März 2011 billigte der Europäische Rat (im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates vom 15. Februar und 7. März 2011 und im Anschluss an den Jahreswachstums—bericht der Kommission) die Prioritäten für die Haushaltskonsolidierung und Struktur—reform. Er betonte die Notwendigkeit, der Wiederherstellung solider Staatshaushalte und der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen, dem Abbau der Arbeitslosigkeit durch Reformen des Arbeitsmarkts sowie neuen Anstrengungen zur Steigerung des Wachs—tums Priorität einzuräumen. Er forderte die Mitgliedstaaten auf, diese Prioritäten in konkrete Maßnahmen umzusetzen und sie in ihre Stabilitäts- bzw. Konvergenzprogramme und nationalen Reformprogramme aufzunehmen.

    (5)

    Am 29. April 2011 legte Schweden sein aktualisiertes Konvergenzprogramm 2011 für den Zeitraum von 2011 bis 2014 und sein nationales Reformprogramm 2011 vor. Die beiden Programme wurden gleichzeitig bewertet.

    (6)

    Vor der Wirtschaftskrise der Jahre 2008 und 2009 verzeichnete die schwedische Wirtschaft mehr als zehn Jahre lang ein aufgrund der Inlandsnachfrage und der Nettoexporte starkes Wachstum. Als exportorientierte Wirtschaft mit einem großen Finanzsektor wurde Schweden vom Einbruch der Auslandsnachfrage und dem Einfrieren der Finanzmärkte im Jahr 2008 hart getroffen, was im Jahr 2009 zu einer Schrumpfung des BIP um 5,1 % und einem Anstieg der Arbeitslosenquote von rund 6 % auf über 9 % führte. Aufgrund der soliden Ausgangslage und der Tatsache, dass keine größeren Anpassungen im Sektor der Privathaushalte, des Bankwesens und des öffentlichen Sektors erforderlich waren und infolge einer angemessenen Geld- und Haushaltspolitik war die Rezession nur von kurzer Dauer und betraf vor allem die exportorientierte verarbeitende Industrie. Infolge der Wiederbelebung des Welthandels erholte sich die schwedische Wirtschaft sehr rasch und umfassend und verzeichnete im Jahr 2010 einen Anstieg des realen BIP um 5,7 %. Der Haushaltssaldo war aufgrund eines kombinierten Effekts aus automatischen Stabilisatoren und diskretionären Maßnahmen rückläufig, und zwar von einem Überschuss von 3,7 % des BIP im Jahr 2007 auf ein Defizit von 0,9 % des BIP im Jahr 2009, um 2010 wieder ausgewogen zu sein.

    (7)

    Ausgehend von der Bewertung des aktualisierten Konvergenzprogramms nach der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 ist der Rat der Auffassung, dass das makroökonomische Szenario, das den Haushaltsprojektionen zugrunde liegt, plausibel ist, bis auf das Jahr 2012, in dem es im Vergleich zur Frühjahrsprognose der Kommissionsdienststellen zu günstig erscheint. Die im aktualisierten Konvergenzprogramm dargelegte Haushaltsstrate—gie ist angemessen, da sie zur Erreichung des mittelfristigen Ziels Schwedens während des Programmzeitraums in Form eines Überschusses von 1 % des BIP beitragen dürfte. Damit würde ein gewisses Sicherheitspolster gegen ein Überschreiten des BIP-Referenzwerts von 3 % bei einem künftigen Konjunkturrückgang geschaffen. Das Programm geht von einer Ausweitung des gesamtstaatlichen Überschusses von 0,6 % des BIP im Jahr 2011 auf 3,7 % des BIP im Jahr 2014, dem letzten Programmjahr, aus. Da das Programm für diese Jahre keine Konsolidierungsbemühungen vorsieht, wäre diese Verbesserung das Ergebnis eines angenommenen starken Wirtschaftswachstums. Die Risiken für die Haushaltsziele sind im Großen und Ganzen ausgewogen. Da die Einnahmenprognose im Programm für das Jahr 2011 eher vorsichtig ausfällt, könnten die Haushaltsergebnisse in diesem Jahr etwas besser sein, wohingegen bestimmten Abwärtsrisiken im Hinblick auf die Haushalts—prognosen ab 2012 günstige makroökonomische Annahmen gegenüber stehen. Da die Regierung darauf verwiesen hat, dass weitere im Haushaltsgesetzentwurf für das Jahr 2011 vorgesehene expansive Maßnahmen (einschließlich einer fünften Stufe der Regelung für Steuergutschriften für Lohnempfänger, einer weiteren Anhebung des Schwellenwerts der staatlichen Einkommensteuer, einer niedrigen Mehrwertsteuer auf Restaurantdienstleistun—gen und einer niedrigeren Besteuerung der Renten) ab 2012 umgesetzt werden könnten, sofern ein ausreichender haushaltspolitischer Spielraum vorhanden ist, besteht die Gefahr eines prozyklischen finanzpolitischen Kurses. In Anbetracht der demografischen Entwick—lung ist es daher von Bedeutung, dass die Haushaltspolitik auf einem Kurs gehalten wird, der sicherstellt, dass das mittelfristige Haushaltsziel weiterhin erreicht wird. Nach der letzten Bewertung der Kommission erscheinen die Risiken in Bezug auf die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen niedrig.

    (8)

    Die derzeitige Situation auf dem Immobilien- und dem Hypothekenmarkt ist eine Quelle potenzieller Instabilität. Nach einer kurzen und milden Korrektur auf dem Höhepunkt der Finanzkrise stiegen die Immobilienpreise in Schweden — im Gegensatz zu anderen Ländern — wieder stark an und folgten dem starken Aufwärtstrend, der in der zweiten Hälfte der 90er-Jahre einsetzte und nun ein Rekordhoch erreicht hat. Dem starken Anstieg der Immobilienpreise stand die immer höhere Verschuldung der privaten Haushalte gegenüber, die Mitte 2010 rund 170 % des verfügbaren Einkommens ausmachte, ein historischer Höhepunkt. Darüber hinaus sind ein Großteil der Hypothekarschulden an variable Zinsen mit geringer Tilgung gebunden. Dadurch werden die schwedischen Privathaushalte besonders anfällig gegenüber großen Zinsanhebungen oder Rückschlägen auf dem Arbeitsmarkt. Eine einschneidende Korrektur auf dem privaten Wohnungsmarkt könnte sich negativ auf die makroökonomische Stabilität auswirken, da die Privathaushalte ihren Verbrauch im Zaum halten müssten, um ihr Budget im Gleichgewicht zu halten, und die Finanzierungskosten schwedischer Banken steigen würden.

    (9)

    Was den schwedischen Arbeitsmarkt betrifft, so befinden sich junge Menschen und Nicht-EU-Angehörige im Vergleich zum EU-Durchschnitt in einer relativ schwachen Position. Eine weitere Verbesserung ihrer Position auf dem Arbeitsmarkt ist von ausschlaggebender Bedeutung, um die allgemeine Beschäftigungsquote und das langfristige Arbeitskräfte—angebot zu erhöhen, womit auch den demografischen Herausforderungen einer alternden Bevölkerung Rechnung getragen würde. Die schwedische Regierung führt derzeit verschiedene Reformen durch, um die Beschäftigungslage beider Gruppen zu verbessern. So werden mehr Mittel für Coaching, Stellen zur Gewinnung von Berufserfahrung, Berufsbildung für Erwachsene, Coaching für Auszubildende, gezielte Entlastung bei den Lohnkosten und gestraffte Schwedisch-Sprachkurse bereit gestellt. Aus den jüngsten Statistiken geht klar hervor, dass sich der schwedische Arbeitsmarkt allgemein erholt, bis auf die Lage von im Ausland geborenen Frauen.

    (10)

    Die Kommission hat das Konvergenzprogramm und das nationale Reformprogramm bewertet. Sie hat dabei nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik in Schweden, sondern auch die Einhaltung der EU-Vorschriften und Richtungsvorgaben berücksichtigt, da es notwendig ist, die generelle wirtschaftspolitische Steuerung der EU durch auf EU-Ebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen zu stärken. Sie vertritt die Auffassung, dass die wichtigsten Herausforderungen für Schweden in den Programmen angemessen behandelt werden. Auch wenn die haushaltspolitische Strategie der Regierung im Hinblick auf ein kontinuierliches Erreichen des mittelfristigen Haushaltsziels angemessen ist, müssen ab 2012 Schritte eingeleitet werden, mit denen verhindert wird, dass in Zeiten eines günstigen Wachstums eine zu lockere Haushaltspolitik geführt wird. Auch sollten die Risiken makroökonomischer Ungleichgewichte bewertet werden, insbesondere jener, die sich aus steigenden Immobilienpreisen und einem Anstieg der Verschuldung der Privathaushalte ergeben. Darüber hinaus ist die Einbeziehung schwacher Gruppen in den Arbeitsmarkt zu überwachen und zu verbessern, vor allem junger Menschen und im Ausland geborener Frauen.

    (11)

    Auf der Grundlage dieser Bewertung hat der Rat die Aktualisierung des Konvergenz—programms Schwedens für das Jahr 2011 geprüft. Seine Stellungnahme (3) spiegelt sich vor allem in der folgenden Empfehlung 1 wider. Unter Berücksichtigung der Schlussfolgerun—gen des Europäischen Rats vom 25. März 2011 hat der Rat das nationale Reformprogramm Schwedens geprüft —

    EMPFIEHLT: dass Schweden im Zeitraum von 2011 bis 2012 folgende Maßnahmen ergreift:

    1.

    Schweden wahrt den haushaltspolitischen Kurs, der sicherstellt, dass das mittelfristige Haushaltsziel auch in Zukunft erfüllt wird;

    2.

    es leitet präventive Schritte in die Wege, mit denen die mit steigenden Immobilienpreisen und einer verstärkten Verschuldung der Privathaushalte verbundenen makroökonomischen Risiken angegangen werden können. Eine breite Palette an Maßnahmen könnte in Betracht gezogen werden, wie eine Überprüfung des Hypothekarsystems, einschließlich der Kapitalerfordernisse der Banken, der Mietenregulierung, der Vermögensbesteuerung und der Baugenehmigungen;

    3.

    die Einbeziehung junger Menschen und anderer schwacher Gruppen in den Arbeitsmarkt wird überwacht und verbessert.

    Geschehen zu Brüssel am 12. Juli 2011.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    J. VINCENT-ROSTOWSKI


    (1)  ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.

    (2)  Für 2011 aufrechterhalten durch den Beschluss 2011/308/EU des Rates vom 19. Mai 2011 über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (ABl. L 138 vom 26.5.2011, S. 56).

    (3)  Im Sinne von Artikel 9 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates.


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