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Document 32011D0541

    2011/541/EU: Durchführungsbeschluss des Rates vom 2. September 2011 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses 2011/344/EU über einen finanziellen Beistand der Union für Portugal

    ABl. L 240 vom 16.9.2011, p. 8–10 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2011/541/oj

    16.9.2011   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 240/8


    DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES

    vom 2. September 2011

    zur Änderung des Durchführungsbeschlusses 2011/344/EU über einen finanziellen Beistand der Union für Portugal

    (2011/541/EU)

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 407/2010 des Rates vom 11. Mai 2010 zur Einführung eines europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (1), insbesondere auf Artikel 3 Absatz 2,

    auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Auf Antrag Portugals hat der Rat dem Land finanziellen Beistand gewährt (Durchführungsbeschluss 2011/344/EU (2)), um ein rigoroses Wirtschafts- und Finanzreformprogramm zu stützen, das das Vertrauen wiederherstellen, die Rückkehr der Wirtschaft zu einem nachhaltigen Wachstum ermöglichen und die Finanzstabilität in Portugal, dem Euro-Währungsgebiet und der Union erhalten soll.

    (2)

    Gemäß Artikel 3 Absatz 9 des Durchführungsbeschlusses 2011/344/EU hat die Kommission in Zusammenarbeit mit dem Internationalen Währungsfonds („IWF“) und der Europäischen Zentralbank („EZB“) zum ersten Mal die Fortschritte der Behörden bei der Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen sowie die Wirksamkeit und die wirtschaftlichen und sozialen Folgen dieser Maßnahmen überprüft.

    (3)

    Nach den aktuellen Kommissionsprojektionen für das nominale BIP-Wachstum (-0,7 % im Jahr 2011, 0,0 % im Jahr 2012, 2,5 % im Jahr 2013 und 3,9 % im Jahr 2014) steht der Haushaltskonsolidierungspfad sowohl mit der gemäß Artikel 126 Absatz 7 AEUV an Portugal gerichteten Empfehlung des Rates vom 2. Dezember 2009 zur Beendigung der Lage eines übermäßigen öffentlichen Defizits als auch mit dem Pfad für die Entwicklung der Schuldenquote (101,1 % des BIP im Jahr 2011, 106,2 % des BIP im Jahr 2012, 107,3 % des BIP im Jahr 2013 und 106,4 % des BIP im Jahr 2014) in Einklang. Demnach würde der Anstieg des Schuldenstands 2013 gestoppt und unter der Annahme weiterer Fortschritte beim Defizitabbau im Anschluss daran auf einen rückläufigen Pfad geführt. Die Schuldenstandsentwicklung wird durch mehrere unter dem Strich erfasste Transaktionen beeinflusst, darunter die Übernahme von Finanzaktiva in erheblichem Umfang, insbesondere für die mögliche Rekapitalisierung von Banken und Finanzhilfen für staatseigene Unternehmen, sowie Differenzen zwischen aufgelaufenen und kassenwirksamen Zinszahlungen.

    (4)

    Das vierteljährliche quantitative Leistungsziel für den gesamtstaatlichen Kassensaldo wurde in der ersten Jahreshälfte 2011 erreicht. Neuere Daten deuten jedoch darauf hin, dass Haushaltsentwicklung und Defizitziele 2011 auseinanderdriften. Ausgabenüberschreitungen in der ersten Jahreshälfte, unerwartet niedrige nichtsteuerliche Einnahmen und die Umstufung einiger Transaktionen haben für das gesamte Jahr 2011 eine Lücke von voraussichtlich rund 1,1 % des BIP entstehen lassen. Die mit dem Verkauf des Banco Português de Negócios („BPN“) verbundenen Nettokosten würden das Gesamtdefizit um weitere 0,2 % des BIP erhöhen. Die Behörden haben prompt reagiert und den Haushaltsvollzug restriktiver gestaltet, einen einmaligen Aufschlag auf die Einkommensteuer verfügt, die für 2012 geplante Anhebung der MwSt.-Sätze für Erdgas und Strom vorgezogen und eine beschleunigte Veräußerung von Konzessionen beschlossen. Die Behörden sollten ferner anstreben, weitere dauerhafte Konsolidierungsmaßnahmen zu beschließen und/oder andere für das kommende Jahr geplante Maßnahmen vorzuziehen. Durch die derzeitige schrittweise Überführung der Banken-Pensionsfonds in das staatliche Sozialversicherungssystem dürfte ein außerordentlicher Puffer im Hinblick auf die Erreichung des Defizitziels 2011 entstehen. Das von diesen Pensionsfonds übertragene Vermögen sollte nicht in einer Weise genutzt werden, die der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen abträglich ist. Die Regierung sollte nicht auf weitere Überführungen von Rentenkassen bauen, um die Ziele für die kommenden Jahre zu erreichen. Bei der Stärkung der öffentlichen Finanzverwaltung sind aufgrund eines verbesserten Berichtswesens und einer verbesserten Überwachung sowie aufgrund der Reformierung des Haushaltsrahmens gemäß den Empfehlungen der Mitarbeiter der Dienststellen der Kommission und des Internationalen Währungsfonds Fortschritte zu verzeichnen.

    (5)

    Die Banken arbeiten daran, die im Programm vorgeschriebenen höheren Eigenkapitalanforderungen zu erfüllen. Die bestehenden Rechtsvorschriften werden geändert, um die aufgestockte Solvabilitätsstützungsfazilität zu stärken. Ein ausgewogener und geordneter Schuldenabbau im Bankensektor ist nach wie vor unvermeidlich, wobei für die Ankurbelung des Wachstums in dynamischen Wirtschaftszweigen eine angemessene Kreditversorgung aufrechtzuerhalten ist. Für BPN wurde ein Käufer gefunden, wenngleich die Übernahme noch von den Wettbewerbsbehörden der Union freigegeben werden muss. Auch bei der Stärkung des Aufsichts- und Regulierungsrahmens wurden — auch mittels technischer Hilfe — Fortschritte erzielt. Die portugiesischen Banken haben die Stress-Tests der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde („EBA“) vom Juli 2011 mit unterschiedlichen Ergebnissen bestanden, was die Notwendigkeit erhöht, zur Stärkung des Sektors die im Programm vorgesehenen Reformen durchzuführen.

    (6)

    Die Liquiditätslage der Regierung ist trotz der relativ hohen ersten Auszahlung nach wie vor angespannt. Dies ist auf den gestiegenen Finanzbedarf staatseigener Unternehmen, einen drastischen Anstieg bei der Einlösung von Sparbriefen durch private Haushalte und die anhaltenden Spannungen an den Finanzmärkten zurückzuführen ist.

    (7)

    Um die Wettbewerbsfähigkeit wiederherzustellen und das Wachstumspotenzial zu steigern, müssen bei den Arbeits- und Produktmarktreformen unbedingt Fortschritte erzielt werden. In diesem Zusammenhang wurden die Sonderrechte des Staates bei Privatunternehmen früher als geplant abgeschafft. Das Privatisierungsprogramm wird beschleunigt und ausgeweitet. Eine tiefgreifende und rasche Umstrukturierung staatseigener Unternehmen steht auf der Tagesordnung der Regierung ganz oben. Die Arbeitsmarktreformen zur Angleichung von Arbeitnehmerschutz und -rechten bei befristeten und unbefristeten Verträgen und zur Errichtung eines arbeitgeberfinanzierten Fonds für Abfindungszahlungen kommen voran. Auch bei den Vorbereitungen für eine haushaltsneutrale „fiskalische Abwertung“ sind Fortschritte zu verzeichnen und die Behörden sind nach wie vor entschlossen, mit dem Haushaltsplan 2012 in diesem Bereich den ersten wichtigen Schritt zu vollziehen. Die Strukturreformen sollten entschlossen umgesetzt und eingehend überwacht werden.

    (8)

    Angesichts dieser Entwicklungen sollte der Durchführungsbeschluss 2011/344/EU geändert werden —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Der Durchführungsbeschluss 2011/344/EU wird wie folgt geändert:

    1.

    Artikel 1 Absatz 3 erhält folgende Fassung:

    „(3)   Der finanzielle Beistand der Europäischen Union wird Portugal von der Kommission in maximal vierzehn Tranchen zur Verfügung gestellt. Eine Tranche kann auf einmal oder in mehreren Teilbeträgen ausgezahlt werden. Die Teilbeträge der ersten und der zweiten Tranche können längere Laufzeiten haben als die in Absatz 1 genannte durchschnittliche Höchstlaufzeit. In solchen Fällen werden die Laufzeiten der weiteren Teilbeträge so festgelegt, dass nach Auszahlung sämtlicher Tranchen die in Absatz 1 genannte durchschnittliche Höchstlaufzeit erreicht ist.“

    2.

    Artikel 3 Absatz 5 wird wie folgt geändert:

    a)

    Die Buchstaben a, b und c erhalten folgende Fassung:

    „a)

    Portugal setzt die im Haushaltsplan 2011 vorgesehenen Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen im Umfang von rund 9 Mrd. EUR sowie die seither von der Regierung angekündigten zusätzlichen Konsolidierungsmaßnahmen in vollem Umfang um. Um schädliche Haushaltstrends und aufkommende Risiken für die Erreichung des Haushaltsziels 2011 auszugleichen, wird Portugal beim Haushaltsvollzug restriktiver vorgehen, den für die Einkommensteuer 2011 bereits beschlossenen einmaligen Aufschlag durchführen, die für 2012 geplante Anhebung des MwSt.-Satzes für Erdgas und Strom auf den 1. Oktober 2011 vorziehen und den Verkauf von Konzessionen beschleunigen. Die Regierung bemüht sich ferner, weitere dauerhafte Konsolidierungsmaßnahmen anzunehmen und/oder andere für das Jahr 2012 geplante Maßnahmen vorzuziehen. Die derzeitige schrittweise Überführung der Banken-Pensionsfonds in das staatliche Sozialversicherungssystem schafft einen außerordentlichen Puffer im Hinblick auf die Erreichung des Defizitziels 2011. Das von diesen Pensionsfonds übertragene Vermögen wird nicht in einer Weise genutzt, die der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen abträglich ist.

    b)

    Portugal trifft Maßnahmen zur Stärkung der öffentlichen Finanzverwaltung. Es setzt die im neuen Haushaltsrahmengesetz vorgesehenen Maßnahmen, einschließlich der Ausarbeitung eines mittelfristigen Haushaltsrahmens, um, stellt eine mittelfristige Haushaltsstrategie auf und richtet einen unabhängigen Finanzrat ein. Der Haushaltsrahmen auf kommunaler und regionaler Ebene wird erheblich gestärkt, indem insbesondere die jeweiligen Finanzierungsgesetze an die Vorgaben des Haushaltsrahmengesetzes angepasst werden. Portugal verbessert die Finanzberichterstattung und verstärkt die Überwachung der öffentlichen Finanzen, insbesondere in Bezug auf Zahlungsrückstände; es legt eine Strategie für die Begleichung von Zahlungsrückständen fest und verstärkt die Regeln und Verfahren für den Haushaltsvollzug. Portugal beginnt, die Haushaltsrisiken, einschließlich der mit öffentlich-privaten Partnerschaften und staatseigenen Unternehmen verbundenen Risiken, im Rahmen des Haushaltsverfahrens einer systematischen und regelmäßigen Analyse zu unterziehen.

    c)

    Portugal setzt seine Maßnahmen zur Verbesserung der Funktionsweise des Arbeitsmarkts fort, insbesondere durch Maßnahmen zur Reform der Rechtsvorschriften zum Beschäftigungsschutz, die Lohnverhandlungen und die aktive Arbeitsmarktpolitik.“;

    b)

    Buchstabe e erhält folgende Fassung:

    „e)

    Portugal öffnet seine Wirtschaft weiter für den Wettbewerb. Die Regierung trifft die notwendigen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass der portugiesische Staat oder eine andere öffentliche Einrichtung in ihrer Eigenschaft als Anteilseigner keine Aktionärsvereinbarungen schließt, die den freien Kapitalverkehr behindern oder die Unternehmensführung beeinflussen können. Das neue Privatisierungsgesetz muss auch den Grundsätzen des freien Kapitalverkehrs entsprechen und darf dem Staat keine Sonderrechte einräumen oder die Einräumung solcher Rechte gestatten. Das Wettbewerbsrecht wird mit dem Ziel überarbeitet, Tempo und Wirksamkeit der Durchsetzung der Wettbewerbsvorschriften zu erhöhen.“;

    c)

    die folgenden Buchstaben werden angefügt:

    „g)

    Portugal trifft Maßnahmen, um die Effizienz und Nachhaltigkeit staatseigener Unternehmen auf zentraler, regionaler und kommunaler Ebene zu steigern. Es erstellt ein umfassendes Strategiepapier zu staatseigenen Unternehmen, in dem die Tarifstruktur und die von diesen Unternehmen erbrachten Dienstleistungen überprüft werden, und stellt einen Plan zur Beschränkung des Kreditbedarfs ab 2012 auf. Portugal setzt seine aktuellen Pläne zur Reduzierung der Betriebskosten zentralstaatlicher Unternehmen — außer solcher des Gesundheitssektors — um durchschnittlich mindestens 15 % um und stellt auch für regionale und kommunale staatliche Unternehmen einen entsprechenden Plan auf.

    h)

    Portugal setzt das Privatisierungsprogramm um. Insbesondere die öffentlichen Anteile an EDP, REN und GALP sowie — falls die Marktbedingungen dies zulassen — an TAP werden im Jahr 2011 veräußert. Für Parpublica wird ein strategischer Privatisierungsplan ausgearbeitet. Der bis Ende 2013 reichende Privatisierungsplan betrifft auch Aeroportos de Portugal, die Frachtsparte von CP, Correios de Portugal und Caixa Seguros sowie eine Reihe kleinerer Unternehmen.“

    3.

    In Artikel 3 Absatz 6 erhalten die Buchstaben a und b folgende Fassung:

    „a)

    Im Haushaltsplan 2012 ist auch eine haushaltsneutrale Neuausrichtung des Steuersystems zur Senkung der Arbeitskosten und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit enthalten. Die Reform wird in Absprache mit der Kommission, der EZB und dem IWF ausgearbeitet.

    b)

    Die unter den Buchstaben c und d festgelegten Maßnahmen, die sich auf mindestens 5,1 Mrd. EUR belaufen, werden in den Haushaltsplan 2012 eingestellt. Zur Schließung möglicher Lücken, die sich aus der Entwicklung des Haushalts im Jahr 2011 ergeben, werden weitere, hauptsächlich ausgabenseitige Maßnahmen getroffen. Die Regierung wird angesichts der Erörterung des Haushaltsplans 2012 mit der Kommission, der EZB und dem IWF vor dessen Annahme durch die Regierung eine aktualisierte Bewertung der Haushaltslage und -aussichten erstellen.“

    4.

    Artikel 3 Absatz 8 wird wie folgt geändert:

    a)

    Die Buchstaben a, b und c erhalten folgende Fassung:

    „a)

    die Banken zur Aufstockung ihrer Sicherheitspuffer ermutigen und die Emission staatlich garantierter Bankanleihen, für die im Rahmen der EU-Beihilfevorschriften ein Volumen von 35 Mrd. EUR genehmigt wurde, überwachen;

    b)

    die Einhaltung der Pläne, die die Banken zur Erreichung einer Kernkapitalquote von 9 % bis Ende 2011 und 10 % bis spätestens Ende 2012 vorgelegt haben, eingehend überwachen. Sollten die Banken diese Eigenkapitalanforderungen nicht fristgerecht einhalten können, können sie über die mit 12 Mrd. EUR ausgestattete Solvabilitätsstützungsfazilität eine vorübergehende Eigenkapitalspritze für private Banken aus öffentlichen Mitteln beantragen;

    c)

    einen ausgewogenen und geordneten Schuldenabbau im Bankensektor gewährleisten, der für die dauerhafte Beseitigung von Finanzierungsungleichgewichten von zentraler Bedeutung ist. Die Finanzierungspläne der Banken zielen darauf ab, während der Programmlaufzeit das Kredit-Einlagen-Verhältnis auf rund 120 % abzusenken und die Abhängigkeit von der Finanzierung durch das Eurosystem zu verringern. Die portugiesische Zentralbank fordert die Banken auf, ihre Finanzierungspläne bis Ende September zu überarbeiten. Diese Pläne werden ab der zweiten Programmüberprüfung vierteljährlich überarbeitet. Sollten Banken von ihren Finanzierungsplänen abweichen, leitet die portugiesische Zentralbank angemessene Maßnahmen ein;“;

    b)

    Buchstabe e erhält folgende Fassung:

    „e)

    eine Verschlankung der staatseigenen Caixa Geral de Depósitos (CGD) gewährleisten, um die Eigenkapitaldecke für deren Bankkerngeschäft bedarfsgerecht zu erhöhen; die zur Aufstockung der Eigenkapitaldecke notwendigen Mittel sollten aus der Gruppe selbst stammen. Portugal wird den Verkauf des Banco Português de Negócios nach Freigabe durch die Kommission gemäß den Wettbewerbs- und Beihilfevorschriften zum Abschluss bringen;“.

    Artikel 2

    Dieser Beschluss ist an die Portugiesische Republik gerichtet.

    Artikel 3

    Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

    Geschehen zu Brüssel am 2. September 2011.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    M. DOWGIELEWICZ


    (1)  ABl. L 118 vom 12.5.2010, S. 1.

    (2)  ABl. L 159 vom 17.6.2011, S. 88.


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