This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 32011D0541
2011/541/EU: Council Implementing Decision of 2 September 2011 amending Implementing Decision 2011/344/EU on granting Union financial assistance to Portugal
2011/541/EU: Durchführungsbeschluss des Rates vom 2. September 2011 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses 2011/344/EU über einen finanziellen Beistand der Union für Portugal
2011/541/EU: Durchführungsbeschluss des Rates vom 2. September 2011 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses 2011/344/EU über einen finanziellen Beistand der Union für Portugal
ABl. L 240 vom 16.9.2011, p. 8–10
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
16.9.2011 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 240/8 |
DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES
vom 2. September 2011
zur Änderung des Durchführungsbeschlusses 2011/344/EU über einen finanziellen Beistand der Union für Portugal
(2011/541/EU)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 407/2010 des Rates vom 11. Mai 2010 zur Einführung eines europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (1), insbesondere auf Artikel 3 Absatz 2,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Auf Antrag Portugals hat der Rat dem Land finanziellen Beistand gewährt (Durchführungsbeschluss 2011/344/EU (2)), um ein rigoroses Wirtschafts- und Finanzreformprogramm zu stützen, das das Vertrauen wiederherstellen, die Rückkehr der Wirtschaft zu einem nachhaltigen Wachstum ermöglichen und die Finanzstabilität in Portugal, dem Euro-Währungsgebiet und der Union erhalten soll. |
(2) |
Gemäß Artikel 3 Absatz 9 des Durchführungsbeschlusses 2011/344/EU hat die Kommission in Zusammenarbeit mit dem Internationalen Währungsfonds („IWF“) und der Europäischen Zentralbank („EZB“) zum ersten Mal die Fortschritte der Behörden bei der Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen sowie die Wirksamkeit und die wirtschaftlichen und sozialen Folgen dieser Maßnahmen überprüft. |
(3) |
Nach den aktuellen Kommissionsprojektionen für das nominale BIP-Wachstum (-0,7 % im Jahr 2011, 0,0 % im Jahr 2012, 2,5 % im Jahr 2013 und 3,9 % im Jahr 2014) steht der Haushaltskonsolidierungspfad sowohl mit der gemäß Artikel 126 Absatz 7 AEUV an Portugal gerichteten Empfehlung des Rates vom 2. Dezember 2009 zur Beendigung der Lage eines übermäßigen öffentlichen Defizits als auch mit dem Pfad für die Entwicklung der Schuldenquote (101,1 % des BIP im Jahr 2011, 106,2 % des BIP im Jahr 2012, 107,3 % des BIP im Jahr 2013 und 106,4 % des BIP im Jahr 2014) in Einklang. Demnach würde der Anstieg des Schuldenstands 2013 gestoppt und unter der Annahme weiterer Fortschritte beim Defizitabbau im Anschluss daran auf einen rückläufigen Pfad geführt. Die Schuldenstandsentwicklung wird durch mehrere unter dem Strich erfasste Transaktionen beeinflusst, darunter die Übernahme von Finanzaktiva in erheblichem Umfang, insbesondere für die mögliche Rekapitalisierung von Banken und Finanzhilfen für staatseigene Unternehmen, sowie Differenzen zwischen aufgelaufenen und kassenwirksamen Zinszahlungen. |
(4) |
Das vierteljährliche quantitative Leistungsziel für den gesamtstaatlichen Kassensaldo wurde in der ersten Jahreshälfte 2011 erreicht. Neuere Daten deuten jedoch darauf hin, dass Haushaltsentwicklung und Defizitziele 2011 auseinanderdriften. Ausgabenüberschreitungen in der ersten Jahreshälfte, unerwartet niedrige nichtsteuerliche Einnahmen und die Umstufung einiger Transaktionen haben für das gesamte Jahr 2011 eine Lücke von voraussichtlich rund 1,1 % des BIP entstehen lassen. Die mit dem Verkauf des Banco Português de Negócios („BPN“) verbundenen Nettokosten würden das Gesamtdefizit um weitere 0,2 % des BIP erhöhen. Die Behörden haben prompt reagiert und den Haushaltsvollzug restriktiver gestaltet, einen einmaligen Aufschlag auf die Einkommensteuer verfügt, die für 2012 geplante Anhebung der MwSt.-Sätze für Erdgas und Strom vorgezogen und eine beschleunigte Veräußerung von Konzessionen beschlossen. Die Behörden sollten ferner anstreben, weitere dauerhafte Konsolidierungsmaßnahmen zu beschließen und/oder andere für das kommende Jahr geplante Maßnahmen vorzuziehen. Durch die derzeitige schrittweise Überführung der Banken-Pensionsfonds in das staatliche Sozialversicherungssystem dürfte ein außerordentlicher Puffer im Hinblick auf die Erreichung des Defizitziels 2011 entstehen. Das von diesen Pensionsfonds übertragene Vermögen sollte nicht in einer Weise genutzt werden, die der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen abträglich ist. Die Regierung sollte nicht auf weitere Überführungen von Rentenkassen bauen, um die Ziele für die kommenden Jahre zu erreichen. Bei der Stärkung der öffentlichen Finanzverwaltung sind aufgrund eines verbesserten Berichtswesens und einer verbesserten Überwachung sowie aufgrund der Reformierung des Haushaltsrahmens gemäß den Empfehlungen der Mitarbeiter der Dienststellen der Kommission und des Internationalen Währungsfonds Fortschritte zu verzeichnen. |
(5) |
Die Banken arbeiten daran, die im Programm vorgeschriebenen höheren Eigenkapitalanforderungen zu erfüllen. Die bestehenden Rechtsvorschriften werden geändert, um die aufgestockte Solvabilitätsstützungsfazilität zu stärken. Ein ausgewogener und geordneter Schuldenabbau im Bankensektor ist nach wie vor unvermeidlich, wobei für die Ankurbelung des Wachstums in dynamischen Wirtschaftszweigen eine angemessene Kreditversorgung aufrechtzuerhalten ist. Für BPN wurde ein Käufer gefunden, wenngleich die Übernahme noch von den Wettbewerbsbehörden der Union freigegeben werden muss. Auch bei der Stärkung des Aufsichts- und Regulierungsrahmens wurden — auch mittels technischer Hilfe — Fortschritte erzielt. Die portugiesischen Banken haben die Stress-Tests der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde („EBA“) vom Juli 2011 mit unterschiedlichen Ergebnissen bestanden, was die Notwendigkeit erhöht, zur Stärkung des Sektors die im Programm vorgesehenen Reformen durchzuführen. |
(6) |
Die Liquiditätslage der Regierung ist trotz der relativ hohen ersten Auszahlung nach wie vor angespannt. Dies ist auf den gestiegenen Finanzbedarf staatseigener Unternehmen, einen drastischen Anstieg bei der Einlösung von Sparbriefen durch private Haushalte und die anhaltenden Spannungen an den Finanzmärkten zurückzuführen ist. |
(7) |
Um die Wettbewerbsfähigkeit wiederherzustellen und das Wachstumspotenzial zu steigern, müssen bei den Arbeits- und Produktmarktreformen unbedingt Fortschritte erzielt werden. In diesem Zusammenhang wurden die Sonderrechte des Staates bei Privatunternehmen früher als geplant abgeschafft. Das Privatisierungsprogramm wird beschleunigt und ausgeweitet. Eine tiefgreifende und rasche Umstrukturierung staatseigener Unternehmen steht auf der Tagesordnung der Regierung ganz oben. Die Arbeitsmarktreformen zur Angleichung von Arbeitnehmerschutz und -rechten bei befristeten und unbefristeten Verträgen und zur Errichtung eines arbeitgeberfinanzierten Fonds für Abfindungszahlungen kommen voran. Auch bei den Vorbereitungen für eine haushaltsneutrale „fiskalische Abwertung“ sind Fortschritte zu verzeichnen und die Behörden sind nach wie vor entschlossen, mit dem Haushaltsplan 2012 in diesem Bereich den ersten wichtigen Schritt zu vollziehen. Die Strukturreformen sollten entschlossen umgesetzt und eingehend überwacht werden. |
(8) |
Angesichts dieser Entwicklungen sollte der Durchführungsbeschluss 2011/344/EU geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Der Durchführungsbeschluss 2011/344/EU wird wie folgt geändert:
1. |
Artikel 1 Absatz 3 erhält folgende Fassung: „(3) Der finanzielle Beistand der Europäischen Union wird Portugal von der Kommission in maximal vierzehn Tranchen zur Verfügung gestellt. Eine Tranche kann auf einmal oder in mehreren Teilbeträgen ausgezahlt werden. Die Teilbeträge der ersten und der zweiten Tranche können längere Laufzeiten haben als die in Absatz 1 genannte durchschnittliche Höchstlaufzeit. In solchen Fällen werden die Laufzeiten der weiteren Teilbeträge so festgelegt, dass nach Auszahlung sämtlicher Tranchen die in Absatz 1 genannte durchschnittliche Höchstlaufzeit erreicht ist.“ |
2. |
Artikel 3 Absatz 5 wird wie folgt geändert:
|
3. |
In Artikel 3 Absatz 6 erhalten die Buchstaben a und b folgende Fassung:
|
4. |
Artikel 3 Absatz 8 wird wie folgt geändert:
|
Artikel 2
Dieser Beschluss ist an die Portugiesische Republik gerichtet.
Artikel 3
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Geschehen zu Brüssel am 2. September 2011.
Im Namen des Rates
Der Präsident
M. DOWGIELEWICZ
(1) ABl. L 118 vom 12.5.2010, S. 1.
(2) ABl. L 159 vom 17.6.2011, S. 88.