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Document 32011B0016

2011/16/EU, Euratom: Endgültiger Erlass des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010

ABl. L 20 vom 22.1.2011, p. 1–175 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 31/12/2010

22.1.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 20/1


ENDGÜLTIGER ERLASS

des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010

(2011/16/EU, Euratom)

DER PRÄSIDENT DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf die Artikel 314 Absatz 4 Buchstabe a und Artikel 314 Absatz 9,

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 106a,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (1),

unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, der am 17. Dezember 2009 endgültig erlassen wurde (2),

gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (3),

in Kenntnis des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6 zum Gesamthaushaltsplan 2010, der von der Kommission am 17. Juni 2010 aufgestellt wurde,

in Kenntnis des Standpunkts des Rates zu dem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6/2010, der vom Rat am 13. September 2010 festgelegt wurde,

gestützt auf die Artikel 75b und 75e seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf die Billigung des Standpunkts des Rates durch das Europäische Parlament am 20. Oktober 2010 —

STELLT FEST:

Einziger Artikel

Das Verfahren gemäß Artikel 314 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ist abgeschlossen, und der Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 ist endgültig erlassen.

Geschehen zu Straßburg am 20. Oktober 2010.

Der Präsident

J. BUZEK


(1)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(2)  ABl. L 64 vom 12.3.2010.

(3)  ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.


ENDGÜLTIGER ERLASS DES BERICHTIGUNGSHAUSHALTSPLANS Nr. 6 DER EUROPÄISCHEN UNION FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2010

INHALT

EINNAHMEN UND AUSGABEN NACH EINZELPLÄNEN

Einzelplan II: Europäischer Rat und Rat

— Personal

Einzelplan III: Kommission

— Einnahmen

— Titel 4: Einnahmen im Zusammenhang mit den Beamten und Bediensteten der Organe und anderen Einrichtungen der Union

— Ausgaben

— Titel XX: Verwaltungsausgaben der einzelnen Politikbereiche

— Titel 19: Außenbeziehungen

— Titel 26: Verwaltung

— Personal

Einzelplan X: Europäischer Auswärtiger Dienst

— Eigene Einnahmen

— Titel 4: Von der Union erhobene Steuern, Abschöpfungen und Gebühren

— Titel 5: Erlöse aus dem Verwaltungsbetrieb des Organs

— Titel 6: Beiträge und Erstattungen im Rahmen von Abkommen und Programmen der Union/Gemeinschaft

— Titel 7: Verzugszinsen

— Titel 9: Sonstige Einnahmen

— Ausgaben

— Titel 1: Bedienstete in den zentralen Dienststellen

— Titel 2: Gebäude, sach- und Betriebsausgaben der zentralen Dienststellen

— Titel 3: Delegationen

— Titel 10: Sonstige Ausgaben

— Personal

GESAMTEINNAHMEN

A. Einleitung und Finanzierung des Gesamthaushaltsplans

B. Einnahmen nach Haushaltslinien

— Einnahmen

— Titel 1: Eigene Mittel

— Titel 4: Einnahmen im Zusammenhang mit den Beamten und Bediensteten der Organe und anderer Einrichtungen der Union

— Titel 5: Einnahmen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit der Organe

— Titel 6: Beiträge und Erstattungen im Rahmen der Abkommen und Programme der EU/Gemeinschaft

— Titel 7: Verzugszinsen und Geldbußen

— Titel 9: Sonstige Einnahmen


 

EINZELPLAN II

EUROPÄISCHER RAT UND RAT

Stellenplan

Einzelplan II — Europäischer Rat und Rat

Funktions- und Besoldungsgruppe

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Berichtigter Haushaltsplan 2010

Auf den EAD zu übertragen (1)

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Rat

Präsident des Europäischen Rates

Sonstige

Stellen des Rates nach Übertragung auf den EAD

Auf den EAD zu übertragende Stellen (1)

Präsident des Europäischen Rates

Sonstige

Auf den EAD zu übertragende Stellen (1)

Sondergruppe

2

 

 

2

 

 

 

 

AD 16

11

1

3

 

8

3

1

 

 

AD 15

34 (2)

1

2

 

32 (2)

2

 

1

 

AD 14

86 (3)

2

9

8

6

79 (3)  (4)

8

2

2

6

AD 13

135

19

 

116

19

 

 

 

AD 12

270

8

21

8

249

21

 

 

8

AD 11

192

12

18

12

174

18

 

 

12

AD 10

89

7

1

18

1

71

18

7

 

1

AD 9

115

2

24

2

91

24

 

 

2

AD 8

78

10

 

68

10

 

 

 

AD 7

149

7

 

142

7

 

 

 

AD 6

220

20

 

200

20

 

 

 

AD 5

138

24

 

114

24

 

 

 

AD insgesamt

1 517

10

33

174

29

1 344

174

10

3

29

AST 11

41

1

 

40

1

 

 

 

AST 10

39

2

 

1

40 (4)

 

 

 

1

AST 9

44

2

 

42

2

 

 

 

AST 8

103

4

 

99

4

 

 

 

AST 7

281

13

 

268

13

 

 

 

AST 6

366

1

15

 

352 (4)

15

 

 

 

AST 5

242

29

 

213

29

 

 

 

AST 4

200

22

 

178

22

 

 

 

AST 3

169

22

13

 

156

13

22

 

 

AST 2

222

26

 

196

26

 

 

 

AST 1

278

82

 

196

82

 

 

 

AST insgesamt

1 985

22

3

207

1

1 780

207

22

0

1

AD und AST insgesamt

3 504

32

36

381

30

3 126

381

32

3

30

Gesamtpersonalbestand

3 572

411

3 572

EINZELPLAN III

KOMMISSION

EINNAHMEN

Titel

Bezeichnung

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

4

EINNAHMEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEN BEAMTEN UND BEDIENSTETEN DER ORGANE UND ANDEREN EINRICHTUNGEN DER UNION

918 609 528

645 158

919 254 686

5

EINNAHMEN AUS DER LAUFENDEN VERWALTUNGSTÄTIGKEIT DES ORGANS

66 600 000

 

66 600 000

6

BEITRÄGE UND ERSTATTUNGEN IM RAHMEN VON ABKOMMEN UND PROGRAMMEN DER GEMEINSCHAFT/EU

30 000 000

 

30 000 000

7

VERZUGSZINSEN UND GELDBUSSEN

123 000 000

 

123 000 000

8

ANLEIHEN UND DARLEHEN

p.m.

 

p.m.

9

SONSTIGE EINNAHMEN

30 000 000

 

30 000 000

 

Insgesamt

1 168 209 528

645 158

1 168 854 686

TITEL 4

EINNAHMEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEN BEAMTEN UND BEDIENSTETEN DER ORGANE UND ANDEREN EINRICHTUNGEN DER UNION

Titel

Kapitel

Bezeichnung

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

4 0

VON DER UNION ERHOBENE STEUERN UND ABGABEN

529 184 608

340 405

529 525 013

4 1

BEITRÄGE ZUR VERSORGUNGSORDNUNG

377 948 270

304 753

378 253 023

4 2

SONSTIGE BEITRÄGE ZUR VERSORGUNGSORDNUNG

11 476 650

 

11 476 650

 

Titel 4 — Insgesamt

918 609 528

645 158

919 254 686

KAPITEL 4 0 —
VON DER UNION ERHOBENE STEUERN UND ABGABEN

Titel

Kapitel

Artikel

Posten

Bezeichnung

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

4 0

VON DER UNION ERHOBENE STEUERN UND ABGABEN

4 0 0

Ertrag der Steuer auf die Dienstbezüge, Gehälter und Vergütungen der Mitglieder des Organs, der Beamten und sonstigen Bediensteten sowie der Empfänger von Versorgungsbezügen

490 007 213

305 485

490 312 698

4 0 3

Ertrag der befristeten Abgabe auf die Dienstbezüge der Beamten und der sonstigen Bediensteten im aktiven Dienst

p.m.

 

p.m.

4 0 4

Ertrag der Sonderabgabe auf die Dienstbezüge der Beamten und der sonstigen Bediensteten im aktiven Dienst

39 177 395

34 920

39 212 315

 

Kapitel 4 0 — Insgesamt

529 184 608

340 405

529 525 013

4 0 0
Ertrag der Steuer auf die Dienstbezüge, Gehälter und Vergütungen der Mitglieder des Organs, der Beamten und sonstigen Bediensteten sowie der Empfänger von Versorgungsbezügen

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

490 007 213

305 485

490 312 698

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften.

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.

Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union, insbesondere Artikel 12.

Verordnung Nr. 422/67/EWG, Nr. 5/67/Euratom des Rates vom 25. Juli 1967 über die Regelung der Amtsbezüge für den Präsidenten und die Mitglieder der Kommission sowie für den Präsidenten, die Richter, die Generalanwälte und den Kanzler des Gerichtshofs und für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts erster Instanz sowie für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (ABl. 187 vom 8.8.1967, S. 1).

Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 260/68 des Rates vom 29. Februar 1968 zur Festlegung der Bestimmungen und des Verfahrens für die Erhebung der Steuer zugunsten der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 56 vom 4.3.1968, S. 8).

Verordnung (EGKS, EWG, Euratom) Nr. 1860/76 des Rates vom 29. Juni 1976 zur Festlegung der Beschäftigungsbedingungen für das Personal der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (ABl. L 214 vom 6.8.1976, S. 24).

4 0 4
Ertrag der Sonderabgabe auf die Dienstbezüge der Beamten und der sonstigen Bediensteten im aktiven Dienst

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

39 177 395

34 920

39 212 315

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften.

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.

Verordnung Nr. 422/67/EWG, Nr. 5/67/Euratom des Rates vom 25. Juli 1967 über die Regelung der Amtsbezüge für den Präsidenten und die Mitglieder der Kommission sowie für den Präsidenten, die Richter, die Generalanwälte und den Kanzler des Gerichtshofs und für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts erster Instanz sowie für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (ABl. 187 vom 8.8.1967, S. 1).

KAPITEL 4 1 —
BEITRÄGE ZUR VERSORGUNGSORDNUNG

Titel

Kapitel

Artikel

Posten

Bezeichnung

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

4 1

BEITRÄGE ZUR VERSORGUNGSORDNUNG

4 1 0

Beiträge des Personals zur Versorgungsordnung

312 309 270

304 753

312 614 023

4 1 1

Übertragung oder Rückkauf von Ruhegehaltsansprüchen durch das Personal

65 539 000

 

65 539 000

4 1 2

Beiträge der in Urlaub aus persönlichen Gründen befindlichen Beamten und Bediensteten auf Zeit zur Versorgungsordnung

100 000

 

100 000

 

Kapitel 4 1 — Insgesamt

377 948 270

304 753

378 253 023

4 1 0
Beiträge des Personals zur Versorgungsordnung

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

312 309 270

304 753

312 614 023

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften.

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.

Verordnung (EGKS, EWG, Euratom) Nr. 1860/76 des Rates vom 29. Juni 1976 zur Festlegung der Beschäftigungsbedingungen für das Personal der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (ABl. L 214 vom 6.8.1976, S. 24).

AUSGABEN

Titel

Bezeichnung

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

01

WIRTSCHAFT UND FINANZEN

448 527 528

405 487 528

 

 

448 527 528

405 487 528

 

40 01 40, 40 02 41

142 485

142 485

 

 

142 485

142 485

 

 

448 670 013

405 630 013

 

 

448 670 013

405 630 013

02

UNTERNEHMEN

795 026 177

638 215 377

 

 

795 026 177

638 215 377

 

40 01 40

191 847

191 847

 

 

191 847

191 847

 

 

795 218 024

638 407 224

 

 

795 218 024

638 407 224

03

WETTBEWERB

90 604 037

90 604 037

 

 

90 604 037

90 604 037

 

40 01 40

203 854

203 854

 

 

203 854

203 854

 

 

90 807 891

90 807 891

 

 

90 807 891

90 807 891

04

BESCHÄFTIGUNG UND SOZIALES

11 248 325 559

8 546 105 577

 

 

11 248 325 559

8 546 105 577

 

40 01 40, 40 02 41

25 423 970

25 423 970

 

 

25 423 970

25 423 970

 

 

11 273 749 529

8 571 529 547

 

 

11 273 749 529

8 571 529 547

05

LANDWIRTSCHAFT UND ENTWICKLUNG DES LÄNDLICHEN RAUMS

57 780 438 369

56 776 956 322

 

 

57 780 438 369

56 776 956 322

 

40 01 40, 40 02 40

300 270 293

300 270 293

 

 

300 270 293

300 270 293

 

 

58 080 708 662

57 077 226 615

 

 

58 080 708 662

57 077 226 615

06

ENERGIE UND VERKEHR

4 873 220 943

3 260 093 793

 

 

4 873 220 943

3 260 093 793

 

40 01 40, 40 02 41

77 258 286

2 258 286

 

 

77 258 286

2 258 286

 

 

4 950 479 229

3 262 352 079

 

 

4 950 479 229

3 262 352 079

07

UMWELT

456 191 504

365 601 504

 

 

456 191 504

365 601 504

 

40 01 40, 40 02 41

15 164 898

5 164 898

 

 

15 164 898

5 164 898

 

 

471 356 402

370 766 402

 

 

471 356 402

370 766 402

08

FORSCHUNG

5 142 057 404

4 138 251 404

 

 

5 142 057 404

4 138 251 404

 

40 01 40

25 081

25 081

 

 

25 081

25 081

 

 

5 142 082 485

4 138 276 485

 

 

5 142 082 485

4 138 276 485

09

INFORMATIONSGESELLSCHAFT UND MEDIEN

1 624 729 281

1 593 029 781

 

 

1 624 729 281

1 593 029 781

 

40 01 40, 40 02 41

3 585 001

3 585 001

 

 

3 585 001

3 585 001

 

 

1 628 314 282

1 596 614 782

 

 

1 628 314 282

1 596 614 782

10

DIREKTE FORSCHUNG

383 321 000

391 547 000

 

 

383 321 000

391 547 000

11

MARITIME ANGELEGENHEITEN UND FISCHEREI

988 114 718

806 199 272

 

 

988 114 718

806 199 272

 

40 01 40, 40 02 41

13 079 514

13 079 514

 

 

13 079 514

13 079 514

 

 

1 001 194 232

819 278 786

 

 

1 001 194 232

819 278 786

12

BINNENMARKT

67 855 793

66 655 793

 

 

67 855 793

66 655 793

 

40 01 40, 40 02 41

6 125 941

6 125 941

 

 

6 125 941

6 125 941

 

 

73 981 734

72 781 734

 

 

73 981 734

72 781 734

13

REGIONALPOLITIK

38 896 488 874

28 767 371 131

 

 

38 896 488 874

28 767 371 131

 

40 01 40

160 094

160 094

 

 

160 094

160 094

 

 

38 896 648 968

28 767 531 225

 

 

38 896 648 968

28 767 531 225

14

STEUERN UND ZOLLUNION

135 060 164

107 042 164

 

 

135 060 164

107 042 164

 

40 01 40

118 737

118 737

 

 

118 737

118 737

 

 

135 178 901

107 160 901

 

 

135 178 901

107 160 901

15

BILDUNG UND KULTUR

1 499 915 842

1 442 377 342

 

 

1 499 915 842

1 442 377 342

 

40 01 40, 40 02 41

143 552

143 552

 

 

143 552

143 552

 

 

1 500 059 394

1 442 520 894

 

 

1 500 059 394

1 442 520 894

16

KOMMUNIKATION

217 524 021

209 529 021

 

 

217 524 021

209 529 021

 

40 01 40

148 355

148 355

 

 

148 355

148 355

 

 

217 672 376

209 677 376

 

 

217 672 376

209 677 376

17

GESUNDHEIT UND VERBRAUCHERSCHUTZ

676 467 462

541 485 462

 

 

676 467 462

541 485 462

 

40 01 40, 40 02 41

200 652

200 652

 

 

200 652

200 652

 

 

676 668 114

541 686 114

 

 

676 668 114

541 686 114

18

RAUM DER FREIHEIT, DER SICHERHEIT UND DES RECHTS

1 060 720 054

792 803 054

 

 

1 060 720 054

792 803 054

 

40 01 40, 40 02 41

5 385 547

5 385 547

 

 

5 385 547

5 385 547

 

 

1 066 105 601

798 188 601

 

 

1 066 105 601

798 188 601

19

AUSSENBEZIEHUNGEN

4 209 069 026

3 628 209 402

9 388 042

9 388 042

4 218 457 068

3 637 597 444

 

40 01 40, 40 02 41

54 753 484

29 753 484

 

 

54 753 484

29 753 484

 

 

4 263 822 510

3 657 962 886

 

 

4 273 210 552

3 667 350 928

20

HANDEL

78 917 119

81 917 119

 

 

78 917 119

81 917 119

 

40 01 40

125 941

125 941

 

 

125 941

125 941

 

 

79 043 060

82 043 060

 

 

79 043 060

82 043 060

21

ENTWICKLUNG UND BEZIEHUNGEN ZU DEN AKP-STAATEN

1 646 409 016

1 607 609 507

 

 

1 646 409 016

1 607 609 507

 

40 01 40, 40 02 41

155 025

155 025

 

 

155 025

155 025

 

 

1 646 564 041

1 607 764 532

 

 

1 646 564 041

1 607 764 532

22

ERWEITERUNG

1 022 359 107

1 203 497 586

 

 

1 022 359 107

1 203 497 586

 

40 01 40

62 971

62 971

 

 

62 971

62 971

 

 

1 022 422 078

1 203 560 557

 

 

1 022 422 078

1 203 560 557

23

HUMANITÄRE HILFE

820 363 155

820 363 155

 

 

820 363 155

820 363 155

 

40 01 40

44 026

44 026

 

 

44 026

44 026

 

 

820 407 181

820 407 181

 

 

820 407 181

820 407 181

24

BETRUGSBEKÄMPFUNG

77 645 000

73 345 000

 

 

77 645 000

73 345 000

25

KOORDINIERUNG DER POLITIKEN UND RECHTLICHE BERATUNG DER KOMMISSION

187 523 615

187 523 615

 

 

187 523 615

187 523 615

 

40 01 40

374 355

374 355

 

 

374 355

374 355

 

 

187 897 970

187 897 970

 

 

187 897 970

187 897 970

26

VERWALTUNG

981 618 151

998 618 151

133 320

133 320

981 751 471

998 751 471

 

40 01 40, 40 02 41

32 085 997

14 735 997

 

 

32 085 997

14 735 997

 

 

1 013 704 148

1 013 354 148

 

 

1 013 837 468

1 013 487 468

27

HAUSHALT

68 135 786

68 135 786

 

 

68 135 786

68 135 786

 

40 01 40

111 533

111 533

 

 

111 533

111 533

 

 

68 247 319

68 247 319

 

 

68 247 319

68 247 319

28

AUDIT

10 593 209

10 593 209

 

 

10 593 209

10 593 209

 

40 01 40

23 214

23 214

 

 

23 214

23 214

 

 

10 616 423

10 616 423

 

 

10 616 423

10 616 423

29

STATISTIK

140 747 470

120 323 470

 

 

140 747 470

120 323 470

 

40 01 40

170 501

170 501

 

 

170 501

170 501

 

 

140 917 971

120 493 971

 

 

140 917 971

120 493 971

30

VERSORGUNGSBEZÜGE UND VERBUNDENE AUSGABEN

1 214 092 000

1 214 092 000

 

 

1 214 092 000

1 214 092 000

31

SPRACHENDIENSTE

387 288 152

387 288 152

 

 

387 288 152

387 288 152

 

40 01 40

1 628 841

1 628 841

 

 

1 628 841

1 628 841

 

 

388 916 993

388 916 993

 

 

388 916 993

388 916 993

40

RESERVEN

1 286 045 995

658 695 995

 

 

1 286 045 995

658 695 995

 

Insgesamt

137 978 231 536

119 589 753 714

9 521 362

9 521 362

137 987 752 898

119 599 275 076

 

40 01 40, 40 02 40, 40 02 41

537 163 995

409 813 995

 

 

537 163 995

409 813 995

 

 

138 515 395 531

119 999 567 709

 

 

138 524 916 893

120 009 089 071

TITEL XX

VERWALTUNGSAUSGABEN DER EINZELNEN POLITIKBEREICHE

Allgemeine Ziele

Mit diesen im Wege des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6 zusätzlich eingesetzten Mitteln sollen die Ausgaben für die Besetzung der vom EAD angeforderten zusätzlichen neuen Planstellen im Übergangszeitraum gedeckt werden.

KAPITEL XX 01 —
VERWALTUNGSAUSGABEN NACH POLITIKBEREICHEN

Einteilung nach Beschaffenheit

Titel

Kapitel

Artikel

Posten

Unterposten

Bezeichnung

FR

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

XX 01

VERWALTUNGSAUSGABEN NACH POLITIKBEREICHEN

XX 01 01

Ausgaben für Personal im aktiven Dienst in den verschiedenen Politikbereichen

XX 01 01 01

Ausgaben für Personal im aktiven Dienst des Organs

XX 01 01 01 01

Gehälter und Zulagen

5

1 784 931 900

985 994

1 785 917 894

 

40 01 40

 

5 116 100

 

5 116 100

 

 

 

1 790 048 000

 

1 791 033 994

XX 01 01 01 02

Vergütungen und Kosten bei Dienstantritt, Versetzungen und Ausscheiden aus dem Dienst

5

15 647 000

220 000

15 867 000

XX 01 01 01 03

Anpassung der Dienstbezüge

5

22 230 000

 

22 230 000

 

Teilsumme

 

1 822 808 900

1 205 994

1 824 014 894

 

40 01 40

 

5 116 100

 

5 116 100

 

 

 

1 827 925 000

 

1 829 130 994

XX 01 01 02

Ausgaben für Personal im aktiven Dienst in den Delegationen der Europäischen Union

XX 01 01 02 01

Gehälter und Zulagen

5

174 488 000

2 684 613

177 172 613

XX 01 01 02 02

Vergütungen und Kosten bei Dienstantritt, Versetzungen und Ausscheiden aus dem Dienst

5

11 173 000

2 902 480

14 075 480

XX 01 01 02 03

Mittel für etwaige Anpassungen der Dienstbezüge

5

2 079 000

 

2 079 000

 

Teilsumme

 

187 740 000

5 587 093

193 327 093

 

Artikel XX 01 01 — Teilsumme

 

2 010 548 900

6 793 087

2 017 341 987

 

40 01 40

 

5 116 100

 

5 116 100

 

 

 

2 015 665 000

 

2 022 458 087

XX 01 02

Externes Personal und sonstige Verwaltungsausgaben

XX 01 02 01

Externes Personal im Dienst des Organs

XX 01 02 01 01

Vertragsbedienstete

5

66 185 000

218 026

66 403 026

XX 01 02 01 02

Personal der Agenturen sowie technische und administrative Unterstützung für verschiedene Tätigkeiten

5

24 660 000

 

24 660 000

XX 01 02 01 03

Vorübergehend zur Kommission abgeordnete nationale Beamte

5

41 665 000

 

41 665 000

XX 01 02 01 04

Praktikanten mit Behinderungen

5

 

 

Teilsumme

 

132 510 000

218 026

132 728 026

XX 01 02 02

Externes Personal in den Delegationen der Europäischen Union

XX 01 02 02 01

Dienstbezüge des sonstigen Personals

5

56 995 000

476 219

57 471 219

XX 01 02 02 02

Ausbildungsmaßnahmen für beigeordnete Sachverständige und abgeordnete nationale Sachverständige

5

7 100 000

 

7 100 000

XX 01 02 02 03

Sonstige Ausgaben für Personal und Dienstleistungen

5

2 191 000

27 251

2 218 251

 

Teilsumme

 

66 286 000

503 470

66 789 470

XX 01 02 11

Sonstige Ausgaben für den Dienstbetrieb des Organs

XX 01 02 11 01

Ausgaben für Dienstreisen und Repräsentationszwecke

5

63 812 800

37 998

63 850 798

 

40 01 40

 

937 200

 

937 200

 

 

 

64 750 000

 

64 787 998

XX 01 02 11 02

Ausgaben für Konferenzen und Sitzungen

5

33 549 000

 

33 549 000

 

40 01 40

 

51 000

 

51 000

 

 

 

33 600 000

 

33 600 000

XX 01 02 11 03

Ausschusssitzungen

5

17 989 500

 

17 989 500

 

40 01 40

 

10 500

 

10 500

 

 

 

18 000 000

 

18 000 000

XX 01 02 11 04

Untersuchungen und Konsultationen

5

9 754 000

 

9 754 000

 

40 01 40

 

246 000

 

246 000

 

 

 

10 000 000

 

10 000 000

XX 01 02 11 05

Entwicklung von Management- und Informationssystemen

5

26 537 900

9 525

26 547 425

 

40 01 40

 

1 682 100

 

1 682 100

 

 

 

28 220 000

 

28 229 525

XX 01 02 11 06

Weiterbildung und Managementschulung

5

13 888 905

7 980

13 896 885

 

40 01 40

 

2 676 095

 

2 676 095

 

 

 

16 565 000

 

16 572 980

 

Teilsumme

 

165 532 105

55 503

165 587 608

 

40 01 40

 

5 602 895

 

5 602 895

 

 

 

171 135 000

 

171 190 503

XX 01 02 12

Sonstige Verwaltungsausgaben der Delegationen der Europäischen Union

XX 01 02 12 01

Dienstreise- und Repräsentationskosten, Ausgaben für Konferenzen

5

16 682 000

174 542

16 856 542

XX 01 02 12 02

Berufliche Fortbildung des Personals in den Delegationen

5

1 797 000

23 450

1 820 450

 

Teilsumme

 

18 479 000

197 992

18 676 992

 

Artikel XX 01 02 — Teilsumme

 

382 807 105

974 991

383 782 096

 

40 01 40

 

5 602 895

 

5 602 895

 

 

 

388 410 000

 

389 384 991

XX 01 03

Ausgaben für Ausstattung, Mobiliar, Dienstleistungen und Gebäude der Delegationen der Europäischen Union

XX 01 03 01

Ausgaben für Ausstattung, Mobiliar und Dienstleistungen der Kommission

XX 01 03 01 03

Ausstattung und Mobiliar

5

80 077 000

22 672

80 099 672

XX 01 03 01 04

Dienstleistungen und sonstige Betriebskosten

5

53 222 000

13 320

53 235 320

 

Teilsumme

 

133 299 000

35 992

133 334 992

XX 01 03 02

Ausgaben für Gebäude und Nebenkosten der Delegationen der Europäischen Union

XX 01 03 02 01

Kauf oder Miete von Gebäuden und Nebenkosten

5

112 047 000

1 175 481

113 222 481

XX 01 03 02 02

Ausstattung, Mobiliar, Bürobedarf und Dienstleistungen

5

33 580 000

408 491

33 988 491

 

Teilsumme

 

145 627 000

1 583 972

147 210 972

 

Artikel XX 01 03 — Teilsumme

 

278 926 000

1 619 964

280 545 964

XX 01 05

Ausgaben für Personal im aktiven Dienst des Bereichs „Indirekte Forschung“

XX 01 05 01

Gehälter und Zulagen des Personals im aktiven Dienst des Bereichs „Indirekte Forschung“

1.1

193 325 000

 

193 325 000

XX 01 05 02

Externes Personal des Bereichs „Indirekte Forschung“

1.1

54 099 000

 

54 099 000

XX 01 05 03

Sonstige Ausgaben für den Dienstbetrieb des Bereichs „Indirekte Forschung“

1.1

66 044 000

 

66 044 000

 

Artikel XX 01 05 — Teilsumme

 

313 468 000

 

313 468 000

 

Kapitel XX 01 — Insgesamt

 

2 985 750 005

9 388 042

2 995 138 047

 

40 01 40

 

10 718 995

 

10 718 995

 

 

 

2 996 469 000

 

3 005 857 042

XX 01 01
Ausgaben für Personal im aktiven Dienst in den verschiedenen Politikbereichen

XX 01 01 01
Ausgaben für Personal im aktiven Dienst des Organs

Einteilung nach Beschaffenheit

Posten

Unterposten

Bezeichnung

FR

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

XX 01 01 01

Ausgaben für Personal im aktiven Dienst des Organs

XX 01 01 01 01

Gehälter und Zulagen

5

1 784 931 900

985 994

1 785 917 894

 

40 01 40

 

5 116 100

 

5 116 100

 

 

 

1 790 048 000

 

1 791 033 994

XX 01 01 01 02

Vergütungen und Kosten bei Dienstantritt, Versetzungen und Ausscheiden aus dem Dienst

5

15 647 000

220 000

15 867 000

XX 01 01 01 03

Anpassung der Dienstbezüge

5

22 230 000

 

22 230 000

 

Posten XX 01 01 01 — Insgesamt

 

1 822 808 900

1 205 994

1 824 014 894

 

40 01 40

 

5 116 100

 

5 116 100

 

 

 

1 827 925 000

 

1 829 130 994

Erläuterungen

Für die Beamten und Bediensteten auf Zeit, die eine im Stellenplan vorgesehene Planstelle innehaben, ist mit Ausnahme des in Drittländern Dienst tuenden Personals Folgendes veranschlagt:

die Gehälter, Vergütungen und mit den Gehältern zusammenhängenden Zulagen,

die Kranken- und Unfallversicherung sowie sonstige Soziallasten,

die Arbeitslosenversicherung der Bediensteten auf Zeit sowie die Zahlungen, die das Organ für Bedienstete auf Zeit zur Bildung oder Aufrechterhaltung von Versorgungsansprüchen im Herkunftsland leisten muss,

die sonstigen Zulagen und verschiedene Vergütungen,

für Beamte und Bedienstete auf Zeit die Vergütungen für Schichtdienst und für Bereitschaftsdienst am Arbeitsplatz und/oder zu Hause,

die Entschädigung bei Beendigung des Dienstverhältnisses eines Beamten auf Probe im Fall offensichtlich unzulänglicher Leistungen,

die Vergütung bei Kündigung des Vertrags eines Bediensteten auf Zeit durch das Organ,

die Erstattung der Ausgaben für die Sicherheit der Wohnungen der Beamten, die in der Delegation oder den Vertretungen der Europäischen Union in der EU tätig sind,

Pauschalvergütungen und Vergütungen zum Stundensatz für Beamte der Laufbahngruppe AST, sofern diese Überstunden nicht, wie vorgesehen, durch Freizeit ausgeglichen werden können,

die Auswirkungen der Berichtigungskoeffizienten, die auf die Gehälter der Beamten und Bediensteten auf Zeit angewandt werden, sowie die Auswirkungen der Anwendung des Berichtigungskoeffizienten auf den Teil der Bezüge, der in ein anderes Land als das, in dem der Dienstort liegt, überwiesen wird,

die Erstattung der Reisekosten der Beamten und der Bediensteten auf Zeit (einschließlich derjenigen ihrer Familienangehörigen) bei Dienstantritt, beim Ausscheiden aus dem Dienst oder bei Versetzungen, die mit einem Wechsel des Dienstorts verbunden sind,

die Einrichtungs- und Wiedereinrichtungsbeihilfe für Beamte und Bedienstete auf Zeit, die infolge ihres Dienstantritts, ihrer Verwendung an einem neuen Dienstort oder ihres endgültigen Ausscheidens aus dem Dienst ihren Wohnsitz wechseln und sich an einem anderen Ort wieder einrichten müssen,

die Erstattung der Umzugskosten der Beamten und der Bediensteten auf Zeit, die infolge ihres Dienstantritts, ihrer Verwendung an einem neuen Dienstort oder ihres endgültigen Ausscheidens aus dem Dienst ihren Wohnsitz wechseln und sich an einem anderen Ort wieder einrichten müssen,

die Tagegelder für Beamte und Bedienstete auf Zeit, die nachweisen, dass sie infolge ihres Dienstantritts oder ihrer Verwendung an einem neuen Dienstort ihren Wohnort wechseln müssen,

die vorübergehend anfallenden Kosten für Beamte, die vor dem Beitritt dienstlich in künftige neue Mitgliedstaaten abgeordnet und nach erfolgtem Beitritt in diesen Ländern befristet weiterhin dienstlich verwendet werden und für die ausnahmsweise dieselben finanziellen und materiellen Bedingungen gelten, die von der Kommission vor dem Beitritt gemäß Anhang X des Statuts der Beamten und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften angewendet wurden,

die Auswirkungen der vom Rat im Laufe des Haushaltsjahres zu beschließenden etwaigen Anpassungen der Bezüge.

die in die Reserve eingestellten Mittel werden wie folgt freigegeben:

6 295 320 EUR der in die Reserve eingestellten Mittel werden freigegeben, sobald die Kommission gemäß Ziffer 19 der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Juli 2008 zum Haushaltsplan 2009: Erste Überlegungen zum Vorentwurf des Haushaltsplans 2009 und Mandat für die Konzertierung — Einzelplan III, Kommission (ABl. C 294 E vom 3.12.2009, S. 110), einen Follow-up-Bericht zu dem 2007 eingeleiteten Personal-Screening vorgelegt hat. Dieser Bericht sollte bis zum 30. April 2009 vorgelegt werden und für jede GD Angaben zum Personal enthalten, das in den einzelnen administrativen Unterstützungsreferaten tätig ist und das Koordinierungsaufgaben wahrnimmt, und eine detaillierte Aufstellung der Beamten, der Bediensteten auf Zeit und der Vertragsbediensteten einschließen (absolute Zahlen und Prozentsätze).

6 295 320 EUR der in die Reserve eingestellten Mittel werden freigegeben, sobald die Kommission eine genaue Untersuchung vorgelegt hat, wie Verwaltungs- und Koordinierungsaufgaben umgeschichtet werden können, um zusätzliche Effizienzgewinne zu erzielen und genügend Mittel für die Verwirklichung der politischen Prioritäten der Europäischen Union zur Verfügung zu haben. Gemäß den Schlussbemerkungen der von der Fachabteilung für Haushaltsfragen des Europäischen Parlaments in Auftrag gegebenen Studie zum Thema „Dezentralisierung nach der Reform der Europäischen Kommission: Bewertung und Wahrnehmung“ müssen dabei die Besonderheiten der einzelnen Aufgaben und Funktionen berücksichtigt werden, um langfristig die Prioritäten bei der Bereitstellung von Mitteln für Aufgaben der administrativen Unterstützung und Koordinierung in den zentralen Dienststellen und den operativen Generaldirektionen neu zu überdenken.

6 295 320 EUR der in die Reserve eingestellten Mittel werden freigegeben, sobald dem Europäischen Parlament gemäß den Ziffern 52 und 53 der oben genannten Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Juli 2008 ein Plan für Leitlinien zur Gewährleistung einer einheitlicheren Kommunikations- und Sicherungspolitik bei allen Kommunikationsmaßnahmen und -tätigkeiten der Kommission unterbreitet wurde. Ziel dieser zwischen der GD Kommunikation und den anderen Generaldirektionen vereinbarten Leitlinien sollte es sein, ein angemessenes Maß an Übereinstimmung bei der Gestaltung der Kommunikationspolitik zu erreichen; sie sollten von allen Akteuren innerhalb der Kommission eingehalten werden, damit ein erkennbares Markenzeichen der Europäischen Union eingeführt werden kann, das bei allen Kommunikationsmaßnahmen verwendet werden muss.

6 295 320 EUR der in die Reserve eingestellten Mittel werden freigegeben, sobald die Kommission die ursprünglich bezüglich der Haushaltslinie 19 01 01 01 gestellten Bedingungen erfüllt hat, d. h. spezielle Referate in allen betroffenen Diensten eingerichtet hat, die verfolgen, wie die Beiträge der Europäischen Union in internationalen Treuhandfonds verwendet werden.

1 416 000 EUR der in die Reserve eingestellten Mittel werden freigegeben, sobald die Kommission die ursprünglich bezüglich der Haushaltslinie 06 01 01 gestellten Bedingungen erfüllt hat, und zwar:

a)

Einstellung des vollständigen finanziellen Beitrags der Kommission zum Haushalt der Euratom-Versorgungsagentur (Personal, Verwaltung und Betriebsausgaben) in den EU-Haushaltsplan (Einzelplan III) und gesonderte Ausweisung des Stellenplans im Haushaltsplan;

b)

offizielle Zurückziehung des Vorschlags für eine Verordnung des Rates über die Finanzregelung für die Euratom-Versorgungsagentur (KOM(2007) 108 endg.).

5 116 100 EUR der in die Reserve eingestellten Mittel werden freigegeben, sobald

die Kommission zugesagt hat, das Parlament auf möglichst wirksame und konstruktive Weise über die Umsetzung neuer Strategien oder Instrumente und die hierfür benötigten Haushaltsmittel zu informieren und in diesen Prozess einzubinden. Bei dieser Zusammenarbeit sollte die Rahmenvereinbarung über die Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und der Kommission (Anlage XIV der Geschäftsordnung des Parlaments) voll und ganz eingehalten werden;

die Kommission Angaben zu den finanziellen Auswirkungen ihres neuen Arbeitsprogramms gemacht und sich zur regelmäßigen Vorlage aktualisierter Informationen und zum Dialog mit den zuständigen Stellen des Parlaments verpflichtet hat.

Die Website der Generaldirektion Personal und Verwaltung der Europäischen Kommission enthält auf der Seite „Arbeiten bei der Kommission“ allgemeine Angaben zu den Dienstbezügen und sonstigen Sozialleistungen der Beamten.

Die Verordnung des Rates zur Anpassung der Gehaltstabellen der Beamten und sonstigen Bediensteten aller EU-Organe, einschließlich der dienstaltersbedingten Erhöhungen und Zulagen, wird alljährlich im Amtsblatt veröffentlicht (zuletzt im ABl. L 348 vom 29.12.2009, S. 10).

Die neuen Planstellen für 2009 waren Bestandteil der personellen Gesamtaufstockung um 850 Planstellen im Übergangszeitraum 2006-2009 in Verbindung mit dem Beitritt Bulgariens und Rumäniens.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden mit 46 000 000 EUR veranschlagt.

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften.

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.

Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).

XX 01 01 01 01
Gehälter und Zulagen

 

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

XX 01 01 01 01

1 784 931 900

985 994

1 785 917 894

40 01 40

5 116 100

 

5 116 100

Insgesamt

1 790 048 000

985 994

1 791 033 994

XX 01 01 01 02
Vergütungen und Kosten bei Dienstantritt, Versetzungen und Ausscheiden aus dem Dienst

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

15 647 000

220 000

15 867 000

XX 01 01 01 03
Anpassung der Dienstbezüge

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

22 230 000

 

22 230 000

XX 01 01 02
Ausgaben für Personal im aktiven Dienst in den Delegationen der Europäischen Union

Einteilung nach Beschaffenheit

Posten

Unterposten

Bezeichnung

FR

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

XX 01 01 02

Ausgaben für Personal im aktiven Dienst in den Delegationen der Europäischen Union

XX 01 01 02 01

Gehälter und Zulagen

5

174 488 000

2 684 613

177 172 613

XX 01 01 02 02

Vergütungen und Kosten bei Dienstantritt, Versetzungen und Ausscheiden aus dem Dienst

5

11 173 000

2 902 480

14 075 480

XX 01 01 02 03

Mittel für etwaige Anpassungen der Dienstbezüge

5

2 079 000

 

2 079 000

 

Posten XX 01 01 02 — Insgesamt

 

187 740 000

5 587 093

193 327 093

Erläuterungen

Für die Posten 19 01 01 02, 20 01 01 02, 21 01 01 02 und 22 01 01 02 (Delegationen der Europäischen Union in Drittländern und Delegationen bei internationalen Organisationen innerhalb der Europäischen Union) sind für die Beamten und Bediensteten auf Zeit, die eine im Stellenplan vorgesehene Planstelle innehaben, folgende Ausgaben veranschlagt:

die Gehälter, Vergütungen und mit den Gehältern zusammenhängenden Zulagen,

die Kranken- und Unfallversicherung sowie sonstige Soziallasten,

die Arbeitslosenversicherung der Bediensteten auf Zeit sowie die Zahlungen, die für Bedienstete auf Zeit zur Bildung oder Aufrechterhaltung von Versorgungsansprüchen im Herkunftsland zu leisten sind,

die sonstigen Zulagen und verschiedene Vergütungen,

die Überstunden,

die Auswirkungen der Berichtigungskoeffizienten, die auf die Gehälter der Beamten und der Bediensteten auf Zeit angewandt werden,

die Auswirkungen der vom Rat im Laufe des Haushaltsjahres zu beschließenden etwaigen Anpassungen der Bezüge,

die Einrichtungs- und Wiedereinrichtungsbeihilfe, wenn sie infolge des Dienstantritts, der Verwendung an einem neuen Dienstort oder des endgültigen Ausscheidens aus dem Dienst den Wohnsitz wechseln und sich an einem anderen Ort wieder einrichten müssen,

die Reisekosten (einschließlich derjenigen ihrer Familienangehörigen) beim Dienstantritt, beim Ausscheiden aus dem Dienst oder bei Versetzungen, die mit einem Wechsel des Dienstorts verbunden sind,

die Umzugskosten, wenn sie infolge des Dienstantritts, der Verwendung an einem neuen Dienstort oder des endgültigen Ausscheidens aus dem Dienst den Wohnsitz wechseln und sich an einem anderen Ort wieder einrichten müssen.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden mit 30 000 EUR veranschlagt.

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften.

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.

Verordnung Nr. 6/66/Euratom, Nr. 121/66/EWG des Rates vom 28. Juli 1966 zur Festlegung des Verzeichnisses der Orte, an denen eine Mietzulage gewährt werden kann, sowie des Höchstbetrags dieser Zulage und der Bedingungen für ihre Gewährung (ABl. 150 vom 12.8.1966, S. 2749/66).

Verordnung Nr. 7/66/Euratom, Nr. 122/66/EWG des Rates vom 28. Juli 1966 zur Festlegung des Verzeichnisses der Orte, an denen eine Fahrtkostenzulage gewährt werden kann, sowie des Höchstbetrags dieser Zulage und der Bedingungen für ihre Gewährung (ABl. 150 vom 12.8.1966, S. 2751/66).

Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).

Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 1).

XX 01 01 02 01
Gehälter und Zulagen

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

174 488 000

2 684 613

177 172 613

XX 01 01 02 02
Vergütungen und Kosten bei Dienstantritt, Versetzungen und Ausscheiden aus dem Dienst

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

11 173 000

2 902 480

14 075 480

XX 01 01 02 03
Mittel für etwaige Anpassungen der Dienstbezüge

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

2 079 000

 

2 079 000

XX 01 02
Externes Personal und sonstige Verwaltungsausgaben

XX 01 02 01
Externes Personal im Dienst des Organs

Einteilung nach Beschaffenheit

Posten

Unterposten

Bezeichnung

FR

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

XX 01 02 01

Externes Personal im Dienst des Organs

XX 01 02 01 01

Vertragsbedienstete

5

66 185 000

218 026

66 403 026

XX 01 02 01 02

Personal der Agenturen sowie technische und administrative Unterstützung für verschiedene Tätigkeiten

5

24 660 000

 

24 660 000

XX 01 02 01 03

Vorübergehend zur Kommission abgeordnete nationale Beamte

5

41 665 000

 

41 665 000

XX 01 02 01 04

Praktikanten mit Behinderungen

5

 

 

Posten XX 01 02 01 — Insgesamt

 

132 510 000

218 026

132 728 026

Erläuterungen

Veranschlagt sind Mittel für folgende im Gebiet der Union getätigte Ausgaben:

die Besoldung für Vertragsbedienstete (im Sinne der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften), die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialfürsorge für Vertragsbedienstete sowie die Auswirkungen der Anwendung der Berichtigungskoeffizienten auf die Bezüge dieser Bediensteten,

den Betrag, der zur Vergütung von als Betreuern für behinderte Personen fungierende Vertragsbedienstete erforderlich ist,

die Einstellung von Leiharbeitskräften, insbesondere für Verwaltungs- und Sekretariatstätigkeiten,

die Ausgaben für technisches und Verwaltungspersonal, das im Rahmen von Werkverträgen zur Verfügung gestellt wird, für intellektuelle Dienstleistungen sowie Gebäude, Material und Sachausgaben für das genannte Personal,

die Ausgaben im Zusammenhang mit der Abordnung nationaler Beamter und anderer Sachverständiger zu den Dienststellen der Kommission, ihrer vorübergehenden Verwendung in diesen Dienststellen sowie die Ausgaben für Konsultationen von kurzer Dauer, insbesondere im Hinblick auf die Vorbereitung von Rechtsakten zur Harmonisierung in verschiedenen Bereichen. Durch diesen Austausch soll es den Mitgliedstaaten außerdem ermöglicht werden, die Rechtsakte der EU/Gemeinschaft einheitlich anzuwenden,

die Auswirkungen der vom Rat im Laufe des Haushaltsjahres zu beschließenden etwaigen Anpassungen der Bezüge.

Die unter Posten 6 0 3 1 des Einnahmenplans veranschlagten Einnahmen aus Beiträgen von Bewerberländern und ggf. potenziellen Bewerberländern des Westbalkans für ihre Beteiligung an Programmen der EU/Gemeinschaft können gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe d der Haushaltsordnung als zusätzliche Mittel bereitgestellt werden.

Die Einnahmen aus den Beiträgen der Mitgliedstaaten der EFTA zu den Gemeinkosten der Gemeinschaft/EU gemäß Artikel 82 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum werden entsprechend den Bestimmungen der Haushaltsordnung als zusätzliche Mittel bei den einschlägigen Haushaltslinien angesetzt. Diese Einnahmen werden mit 316 920 EUR veranschlagt

Die etwaigen Einnahmen aus Beiträgen der Schweizerischen Eidgenossenschaft für ihre Beteiligung an Programmen der Gemeinschaft/EU, die in Posten 6 0 3 3 des Einnahmenplans veranschlagt sind, können zur Bereitstellung zusätzlicher Mittel gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe d der Haushaltsordnung führen.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden anhand der verfügbaren Daten (bei diesem Posten im Haushaltsjahr 2008 eingesetzte zweckgebundene Einnahmen) mit 1 237 770 EUR veranschlagt.

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften.

Beschäftigungsbedingungen der sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.

Die Modalitäten der Benennung der Beamten und ihrer Vergütung sowie sonstige finanzielle Bestimmungen werden von der Kommission festgelegt.

Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (ABl. L 303 vom 2.12.2000, S. 16).

Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).

Verhaltenskodex für die Einstellung von Personen mit Behinderungen, der vom Präsidium des Europäischen Parlaments mit Beschluss vom 22. Juni 2005 angenommen wurde.

XX 01 02 01 01
Vertragsbedienstete

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

66 185 000

218 026

66 403 026

XX 01 02 01 02
Personal der Agenturen sowie technische und administrative Unterstützung für verschiedene Tätigkeiten

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

24 660 000

 

24 660 000

XX 01 02 01 03
Vorübergehend zur Kommission abgeordnete nationale Beamte

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

41 665 000

 

41 665 000

XX 01 02 01 04
Praktikanten mit Behinderungen

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

 

XX 01 02 02
Externes Personal in den Delegationen der Europäischen Union

Einteilung nach Beschaffenheit

Posten

Unterposten

Bezeichnung

FR

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

XX 01 02 02

Externes Personal in den Delegationen der Europäischen Union

XX 01 02 02 01

Dienstbezüge des sonstigen Personals

5

56 995 000

476 219

57 471 219

XX 01 02 02 02

Ausbildungsmaßnahmen für beigeordnete Sachverständige und abgeordnete nationale Sachverständige

5

7 100 000

 

7 100 000

XX 01 02 02 03

Sonstige Ausgaben für Personal und Dienstleistungen

5

2 191 000

27 251

2 218 251

 

Posten XX 01 02 02 — Insgesamt

 

66 286 000

503 470

66 789 470

Erläuterungen

Für die Posten 19 01 02 02, 20 01 02 02, 21 01 02 02 und 22 01 02 02 (Delegationen der Europäischen Union in Drittländern und Delegationen bei internationalen Organisationen innerhalb der EU) sind folgende Ausgaben veranschlagt:

Mittel für die Bezüge der örtlichen Bediensteten und/oder Vertragsbediensteten sowie für die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung und sonstige Leistungen für diese Personalkategorien,

Arbeitgeberbeiträge zur ergänzenden Sozialversicherung für örtliche Bedienstete,

die Einstellung von Aushilfspersonal (Leiharbeitskräfte) und freiberuflichem Personal,

In Bezug auf beigeordnete Sachverständige und abgeordnete nationale Sachverständige in den Delegationen sind folgende Ausgaben veranschlagt:

die Finanzierung oder Kofinanzierung der Ausgaben für die Entsendung beigeordneter Sachverständiger (mit Hochschulabschluss) in die Delegationen der Europäischen Union,

die Kosten der für junge Diplomaten aus den Mitgliedstaaten und aus Drittländern veranstalteten Seminare,

die Kosten für die Abordnung oder zeitweilige Verwendung von Beamten der Mitgliedstaaten in den Delegationen.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden mit 200 000 EUR veranschlagt.

Rechtsgrundlagen

Beschäftigungsbedingungen der sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.

XX 01 02 02 01
Dienstbezüge des sonstigen Personals

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

56 995 000

476 219

57 471 219

XX 01 02 02 02
Ausbildungsmaßnahmen für beigeordnete Sachverständige und abgeordnete nationale Sachverständige

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

7 100 000

 

7 100 000

XX 01 02 02 03
Sonstige Ausgaben für Personal und Dienstleistungen

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

2 191 000

27 251

2 218 251

XX 01 02 11
Sonstige Ausgaben für den Dienstbetrieb des Organs

Einteilung nach Beschaffenheit

Posten

Unterposten

Bezeichnung

FR

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

XX 01 02 11

Sonstige Ausgaben für den Dienstbetrieb des Organs

XX 01 02 11 01

Ausgaben für Dienstreisen und Repräsentationszwecke

5

63 812 800

37 998

63 850 798

 

40 01 40

 

937 200

 

937 200

 

 

 

64 750 000

 

64 787 998

XX 01 02 11 02

Ausgaben für Konferenzen und Sitzungen

5

33 549 000

 

33 549 000

 

40 01 40

 

51 000

 

51 000

 

 

 

33 600 000

 

33 600 000

XX 01 02 11 03

Ausschusssitzungen

5

17 989 500

 

17 989 500

 

40 01 40

 

10 500

 

10 500

 

 

 

18 000 000

 

18 000 000

XX 01 02 11 04

Untersuchungen und Konsultationen

5

9 754 000

 

9 754 000

 

40 01 40

 

246 000

 

246 000

 

 

 

10 000 000

 

10 000 000

XX 01 02 11 05

Entwicklung von Management- und Informationssystemen

5

26 537 900

9 525

26 547 425

 

40 01 40

 

1 682 100

 

1 682 100

 

 

 

28 220 000

 

28 229 525

XX 01 02 11 06

Weiterbildung und Managementschulung

5

13 888 905

7 980

13 896 885

 

40 01 40

 

2 676 095

 

2 676 095

 

 

 

16 565 000

 

16 572 980

 

Posten XX 01 02 11 — Insgesamt

 

165 532 105

55 503

165 587 608

 

40 01 40

 

5 602 895

 

5 602 895

 

 

 

171 135 000

 

171 190 503

Erläuterungen

Veranschlagt sind folgende dezentralisierte Verwaltungsausgaben:

die Ausgaben für Fahrtkosten (einschließlich Nebenkosten für Ausstellung der Fahrausweise und Reservierungen), für Dienstreisetagegelder sowie Nebenkosten oder außergewöhnliche Auslagen, die bei Erledigung eines dienstlichen Auftrags durch das auf Statutsbasis beschäftigte Personal der Kommission oder durch die zu den Kommissionsdienststellen abgeordneten nationalen oder internationalen Sachverständigen oder Beamten entstehen (der Betrag aus der Erstattung der für Rechnung anderer Institutionen und Organe der Europäischen Union sowie für Rechnung Dritter verauslagten Dienstreisekosten gilt als zweckgebunden),

die Aufwendungen, die verauslagt werden, um im Namen der Kommission Repräsentationsverpflichtungen im dienstlichen Interesse nachzukommen. (Repräsentationsverpflichtungen bestehen nicht gegenüber Beamten oder sonstigen Bediensteten der Kommission oder eines anderen Organs der Europäischen Union),

die Erstattung der Kosten, die für die Arbeit der von der Kommission gegründeten oder einberufenen Sachverständigengruppen verauslagt werden: die Reisekosten, Tagegelder und sonstigen Ausgaben von Sachverständigen, die zu den Sitzungen der Studien- und Arbeitsgruppen hinzugezogen werden, sowie die Nebenkosten für die Veranstaltung dieser Sitzungen, soweit sie nicht durch die bestehende Infrastruktur an den Sitzen der Organe oder bei den Außenstellen gedeckt sind (die Kostenerstattung an die Sachverständigen erfolgt auf der Grundlage der Beschlüsse der Kommission),

die Reise-, Aufenthalts- und Nebenkosten von Sachverständigen, die zu den Arbeitssitzungen der aufgrund des Vertrages und aufgrund von Verordnungen (des Rates oder des Europäischen Parlaments und des Rates) eingesetzten Ausschüsse hinzugezogen werden, sowie die Nebenkosten für die Veranstaltung dieser Sitzungen, soweit sie nicht durch die bestehende Infrastruktur an den Sitzen der Organe oder bei den Außenstellen gedeckt sind (die Kostenerstattung an die Sachverständigen erfolgt auf der Grundlage der Beschlüsse der Kommission),

die Kosten für Erfrischungen und gelegentliche Imbisse, die bei internen Sitzungen gereicht werden,

die Kosten für Konferenzen, Kongresse und Sitzungen, die von der Kommission zur Unterstützung der Durchführung der Politik in den verschiedenen Bereichen veranstaltet werden, und die Kosten für den Betrieb eines Netzwerks von Finanzkontrollorganisationen und -gremien, einschließlich eines jährlichen Treffens zwischen diesen Organisationen und den Mitgliedern des Haushaltskontrollausschusses des Europäischen Parlaments, wie das Parlament in Ziffer 88 seiner Entschließung vom 27. April 2006 betreffend die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2004, Einzelplan III — Kommission (ABl. L 340 vom 6.12.2006, S. 5) gefordert hatte,

die Ausgaben für die Veranstaltung von Konferenzen, Seminaren, Sitzungen, Lehrgängen und Studienaufenthalten für Beamte der Mitgliedstaaten, die die aus Mitteln der Gemeinschaft/EU finanzierten Maßnahmen bzw. Maßnahmen zur Erhebung der Einnahmen, die Eigenmittel der Gemeinschaft/EU bilden, durchführen oder überwachen oder die am System der Statistiken der Gemeinschaft/EU mitarbeiten, sowie die gleichartigen Ausgaben für die Beamten der mittel- und osteuropäischen Länder, die die im Rahmen der Gemeinschaftsprogramme finanzierten Maßnahmen durchführen oder überwachen,

die Ausgaben für die Fortbildung der Beamten von Drittländern, wenn deren Bewirtschaftungs- oder Kontrolltätigkeit direkt mit dem Schutz der finanziellen Interessen der Union zusammenhängt,

die Kosten für die Teilnahme der Kommission an Konferenzen, Kongressen und Sitzungen,

Gebühren für die Teilnahme an Konferenzen mit Ausnahme von Fortbildungsausgaben,

Gebühren für die Mitgliedschaft in beruflichen und wissenschaftlichen Verbänden,

die Ausgaben für Spezialuntersuchungen und -konsultationen, die auf Vertragsbasis von hoch qualifizierten Fachleuten (natürlichen oder juristischen Personen) ausgeführt werden, wenn das Personal der Kommission hierfür nicht eingesetzt werden kann,

der Kauf bereits durchgeführter Studien oder Abonnements bei spezialisierten Forschungsinstituten,

die Ausgaben für die allgemeine Fortbildung, die darauf abzielt, die Fertigkeiten des Personals sowie die Leistungsfähigkeit und die Effizienz des Organs zu verbessern:

die Heranziehung von Sachverständigen für die Ermittlung der Bedürfnisse sowie für die Konzeption, Ausarbeitung, Betreuung, Bewertung und für das Follow-up der Fortbildung,

die Heranziehung von Beratern in verschiedenen Bereichen, insbesondere in den Bereichen Organisationsmethoden, Management, Strategie, Qualität und Personalverwaltung,

die Ausgaben für die Konzeption, Betreuung und Bewertung der von den Kommissionsdienststellen in Form von Kursen, Seminaren und Konferenzen organisierten Fortbildung (Ausbilder/Vortragende und deren Fahrt- und Aufenthaltskosten sowie Lehrmittel),

die Kosten für die Teilnahme an externen Schulungen und die Gebühren für die Mitgliedschaft in einschlägigen Fachverbänden,

die Ausgaben für die praktische Organisation der Kurse, die Räumlichkeiten, die Beförderung, die Verpflegung und die Unterbringung der Teilnehmer von aufenthaltsgebundenen Lehrgängen,

die Fortbildungsausgaben im Zusammenhang mit Publikationen und Information, für die entsprechenden Websites sowie für den Erwerb von Lehrmaterial, Abonnements und Lizenzen für Fernschulungen, Ausgaben für Bücher, Presse und Multimediaprodukte,

die Finanzierung des didaktischen Materials,

Ausgaben im Zusammenhang mit den Informations- und Verwaltungssystemen:

Entwicklung und Wartung auf Vertragsbasis von Informations- und Verwaltungssystemen,

Beschaffung und Wartung von betriebsbereiten („schlüsselfertigen“) Informations- und Verwaltungssystemen im verwaltungstechnischen Bereich (Personal, Haushalt, Finanzen, Buchführung usw.),

Studien, Dokumentation und Ausbildung in Verbindung mit diesen Systemen sowie Organisation der einschlägigen Arbeiten,

Beschaffung von Fachinformationen (Beraterfirmen) im DV-Bereich für sämtliche Dienste: Datenqualität, -sicherheit und -technologie, Entwicklungsmethoden, rechnergestützte Verwaltung usw.,

technische Unterstützung für diese Systeme und erforderliche technische Vorgänge, um deren reibungslosen Betrieb zu gewährleisten.

Die unter Posten 6 0 3 1 des Einnahmenplans veranschlagten Einnahmen aus Beiträgen von Bewerberländern und ggf. potenziellen Bewerberländern des Westbalkans für ihre Beteiligung an Programmen der Gemeinschaft/EU können gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe d der Haushaltsordnung als zusätzliche Mittel bereitgestellt werden.

Die Einnahmen aus den Beiträgen der Mitgliedstaaten der EFTA zu den Gemeinkosten der Gemeinschaft/EU gemäß Artikel 82 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum werden entsprechend den Bestimmungen der Haushaltsordnung als zusätzliche Mittel bei den einschlägigen Haushaltslinien angesetzt. Diese Einnahmen werden mit 1 267 000 EUR veranschlagt.

Die etwaigen Einnahmen aus Beiträgen der Schweizerischen Eidgenossenschaft für ihre Beteiligung an Programmen der Gemeinschaft/EU, die in Posten 6 0 3 3 des Einnahmenplans veranschlagt sind, können zur Bereitstellung zusätzlicher Mittel gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe d der Haushaltsordnung führen.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden anhand der verfügbaren Daten (bei diesem Posten im Haushaltsjahr 2008 eingesetzte zweckgebundene Einnahmen) mit 6 491 240 EUR veranschlagt.

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften.

XX 01 02 11 01
Ausgaben für Dienstreisen und Repräsentationszwecke

 

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

XX 01 02 11 01

63 812 800

37 998

63 850 798

40 01 40

937 200

 

937 200

Insgesamt

64 750 000

37 998

64 787 998

XX 01 02 11 02
Ausgaben für Konferenzen und Sitzungen

 

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

XX 01 02 11 02

33 549 000

 

33 549 000

40 01 40

51 000

 

51 000

Insgesamt

33 600 000

 

33 600 000

XX 01 02 11 03
Ausschusssitzungen

 

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

XX 01 02 11 03

17 989 500

 

17 989 500

40 01 40

10 500

 

10 500

Insgesamt

18 000 000

 

18 000 000

XX 01 02 11 04
Untersuchungen und Konsultationen

 

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

XX 01 02 11 04

9 754 000

 

9 754 000

40 01 40

246 000

 

246 000

Insgesamt

10 000 000

 

10 000 000

XX 01 02 11 05
Entwicklung von Management- und Informationssystemen

 

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

XX 01 02 11 05

26 537 900

9 525

26 547 425

40 01 40

1 682 100

 

1 682 100

Insgesamt

28 220 000

9 525

28 229 525

XX 01 02 11 06
Weiterbildung und Managementschulung

 

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

XX 01 02 11 06

13 888 905

7 980

13 896 885

40 01 40

2 676 095

 

2 676 095

Insgesamt

16 565 000

7 980

16 572 980

XX 01 02 12
Sonstige Verwaltungsausgaben der Delegationen der Europäischen Union

Einteilung nach Beschaffenheit

Posten

Unterposten

Bezeichnung

FR

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

XX 01 02 12

Sonstige Verwaltungsausgaben der Delegationen der Europäischen Union

XX 01 02 12 01

Dienstreise- und Repräsentationskosten, Ausgaben für Konferenzen

5

16 682 000

174 542

16 856 542

XX 01 02 12 02

Berufliche Fortbildung des Personals in den Delegationen

5

1 797 000

23 450

1 820 450

 

Posten XX 01 02 12 — Insgesamt

 

18 479 000

197 992

18 676 992

Erläuterungen

Für die Posten 19 01 02 12, 20 01 02 12, 21 01 02 12 und 22 01 02 12 (Delegationen der Europäischen Union in Drittländern und Delegationen bei internationalen Organisationen innerhalb der Europäischen Union) sind folgende Ausgaben veranschlagt:

verschiedene Kosten und Vergütungen für sonstige Bedienstete, einschließlich Rechtsberatung,

die Ausgaben für Einstellungsverfahren von Beamten, Vertragsbediensteten und örtlichen Bediensteten, insbesondere die Kosten für Annoncen, Reise- und Aufenthaltskosten sowie Unfallversicherung der einberufenen Bewerber, die Kosten für gemeinsame Einstellungsprüfungen und die Kosten für die ärztliche Untersuchung vor der Einstellung,

die Kosten für die Beschaffung, Erneuerung, Umgestaltung und Wartung der medizinischen Geräte in den Delegationen,

die Kosten in Verbindung mit der jährlichen ärztlichen Überwachung der Beamten, Vertragsbediensteten und örtlichen Bediensteten, einschließlich der in diesem Zusammenhang vorgeschriebenen Untersuchungen und Analysen, die Kosten für kulturelle Veranstaltungen sowie für Tätigkeiten zur Förderung der sozialen Beziehungen,

die medizinische Behandlungskosten für örtliche Bedienstete mit lokalen Verträgen, die medizinischen und zahnärztlichen Beratungsleistungen sowie die Kosten für AIDS-Präventionsmaßnahmen am Arbeitsplatz,

die Ausgaben für die berufliche Fortbildung (einschließlich Kursgebühren, Kosten für Lehrkräfte, Logistikkosten wie die Miete von Räumlichkeiten und Lehrmaterial für Seminare auf lokaler und regionaler Ebene sowie diverse damit verbundene Bewirtungskosten),

die pauschale Aufwandsentschädigung für Beamte, denen im Zuge der Wahrnehmung ihrer Tätigkeit regelmäßig Repräsentationskosten entstehen, sowie für die Erstattung der Ausgaben, die von entsprechend ermächtigten Beamten verauslagt werden, um ihren Repräsentationsverpflichtungen im Namen der Kommission, im dienstlichen Interesse und im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit nachzukommen (für die Delegationen innerhalb der Union wird ein Teil der Wohnungskosten durch die pauschale Aufwandsentschädigung gedeckt),

die Ausgaben für Fahrtkosten, für Dienstreisetagegelder sowie Nebenkosten oder außergewöhnliche Auslagen, die bei Erledigung eines dienstlichen Auftrags durch Beamte und sonstige Bedienstete der Kommission entstehen,

Beförderungskosten und die Tagegelder im Zusammenhang mit Kranken- und Verletztentransporten,

die Ausgaben aufgrund von Krisensituationen, einschließlich Fahrtkostenzulagen, Unterbringungszulagen und Tagegelder.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden mit 250 000 EUR veranschlagt.

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften.

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.

XX 01 02 12 01
Dienstreise- und Repräsentationskosten, Ausgaben für Konferenzen

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

16 682 000

174 542

16 856 542

XX 01 02 12 02
Berufliche Fortbildung des Personals in den Delegationen

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

1 797 000

23 450

1 820 450

XX 01 03
Ausgaben für Ausstattung, Mobiliar, Dienstleistungen und Gebäude der Delegationen der Europäischen Union

XX 01 03 01
Ausgaben für Ausstattung, Mobiliar und Dienstleistungen der Kommission

Einteilung nach Beschaffenheit

Posten

Unterposten

Bezeichnung

FR

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

XX 01 03 01

Ausgaben für Ausstattung, Mobiliar und Dienstleistungen der Kommission

XX 01 03 01 03

Ausstattung und Mobiliar

5

80 077 000

22 672

80 099 672

XX 01 03 01 04

Dienstleistungen und sonstige Betriebskosten

5

53 222 000

13 320

53 235 320

 

Posten XX 01 03 01 — Insgesamt

 

133 299 000

35 992

133 334 992

Erläuterungen

Veranschlagt sind Mittel für folgende im Gebiet der Union getätigte Ausgaben:

Kauf, Miete, Instandhaltung und Reparatur von Mobiliar, insbesondere:

Anschaffung von Büromöbeln, insbesondere ergonomischen Möbeln, Regalen für die Archive usw.,

Ersatz von veraltetem und nicht mehr verwendbarem Mobiliar,

Ausstattung mit spezifischem Bibliotheksmobiliar (Karteikästen, Regale, Katalogmobiliar usw.),

Anmietung von Mobiliar,

Wartung und Reparatur von Mobiliar (vor der Verlängerung oder dem Abschluss von Verträgen, deren Betrag 300 000 EUR übersteigt, und zwecks Rationalisierung der Ausgaben informiert sich das Organ bei den übrigen Organen über die von jedem einzelnen Organ für einen ähnlichen Auftrag erzielten Bedingungen (Preis, gewählte Währung, Indexierung, Laufzeit, sonstige Klauseln)),

Ausgaben für Arbeitsausrüstung, insbesondere:

Anschaffung von Dienstkleidung für Amtsgehilfen und Fahrer,

Anschaffung und Reinigung von Arbeitskleidung für das technische Personal sowie für Personal, das gegen Witterung und Kälte sowie gegen übermäßigen Verschleiß und starke Verschmutzung der Kleidung geschützt werden muss,

Anschaffung bzw. Erstattung der erforderlichen Ausrüstung im Rahmen der Anwendung der Richtlinien 89/391/EWG und 90/270/EWG,

sonstige Verwaltungsausgaben wie:

Ausgaben für die Ausrüstung von Gebäuden mit Fernmeldeanlagen und insbesondere für Erwerb, Miete, Installierung und Wartung von Telefonzentralen, Audio- und Videokonferenzsystemen, Sprechanlagen und Mobilfunk sowie mit Datennetzen zusammenhängende Ausgaben (Systeme und deren Wartung) sowie die entsprechenden Dienste (Verwaltung, Benutzerhilfen, Unterlagen, Installation, Umzug),

Kauf, Miete oder Leasing von Rechnern, Terminals, Kleinrechnern und Peripheriegeräten, Ausrüstungen für den Anschluss an Zentralsysteme sowie der erforderlichen Software,

Kauf, Miete oder Leasing von Ausrüstungen für die Informationsdarstellung auf Papier wie z. B. Druckern, Fernkopierern, Fotokopiergeräten, Scannern und Mikrokopiergeräten,

Kauf, Miete oder Leasing von Schreibmaschinen, Textverarbeitungsgeräten sowie sonstigen Geräten der Büroautomation,

Installation, Konfiguration, Wartung, Studien, Dokumentation und Material in Verbindung mit diesen Ausrüstungen,

Finanzierung der Entwicklung und Nutzung der Europa-Webseiten im Internet: Der allen europäischen Institutionen gemeinsame Server Europa soll alle europäische Bürger unabhängig von ihrem Wohnort in die Lage versetzen, sich umfassend und online über die Zielsetzungen der Europäischen Union, den Aufbau ihrer Institutionen sowie laufende und geplante Maßnahmen zu unterrichten. Angestrebt ist außerdem die Einrichtung einer Mailbox, die es den europäischen Bürgern gestattet, mit den verschiedenen Institutionen der Europäischen Union Kontakt aufzunehmen. Die zuständigen Dienststellen werden dem Europäischen Parlament zu gegebener Zeit einen Bericht über die Aktivität der Europa-Webseiten, einschließlich der interinstitutionellen Seiten, und die Entwicklung der Mailbox vorlegen; hierbei wird auch Auskunft über die Unterstützung gegeben, die die Seiten den Mitgliedern des Europäischen Parlaments bei ihrer Kommunikation mit der Öffentlichkeit bieten (Faktenbeschaffung),

Mittel zur Deckung der Ausgaben für die Einrichtung und Entwicklung der Intranetseite der Kommission (Intracomm) und die Herausgabe der Wochenschrift „Commission en direct“,

Ausgaben für die Abonnements und die Benutzung externer elektronischer Informations- und Datenbanken sowie für die Beschaffung von Informationen auf elektronischen Datenträgern (CD-ROMs usw.),

Ausgaben für Ausbildungsmaßnahmen und die erforderlichen Hilfsmittel für die Nutzung der elektronischen Informationen,

Grund- und Benutzungsgebühren für Kommunikationsdienste über Kabel oder Radiowellen (Festnetz und Mobilfunk, Telegraf, Fernschreiber, Fernsehen, Telekonferenz und Videokonferenz) sowie für Datenübertragungsnetze, Telematikdienste usw. und den Kauf der entsprechenden Teilnehmerverzeichnisse,

Telefon- und EDV-Verbindungen zwischen den einzelnen Gebäuden und internationale Übertragungsnetze zwischen den Arbeitsorten,

technische und logistische Unterstützung, allgemeine informationstechnische Ausbildung und spezifische Schulungsmaßnahmen in Bezug auf Ausrüstungen und Software für die Datenverarbeitung, Abonnements für technische Dokumentation (elektronisch und in Papierform), externes Betriebspersonal, Büroautomatik, Abonnements bei internationalen Organisationen usw., Sicherheitsstudien und Qualitätssicherung bezüglich der Ausrüstungen und der Software,

Ausgaben für das Rechenzentrum:

Kauf, Anmietung oder Leasing der Rechner, der Peripheriegeräte und der Software des Rechenzentrums sowie für das Ausweichsystem in Notfällen,

Wartung, technische Unterstützung, Studien, Dokumentation, Ausbildung und Material in Verbindung mit diesen Ausrüstungen sowie externes Betriebspersonal,

Entwicklung und Wartung auf Vertragsbasis von Software für den Betrieb des Rechenzentrums.

Die entsprechenden Ausgaben für die Beamten und Bediensteten auf Zeit, die eine Forschungsplanstelle innehaben, werden aus den bei Artikel 01 05 der betreffenden Titel eingesetzten Mitteln gedeckt.

Veranschlagt sind die innerhalb des Gebiets der Union anfallenden Ausgaben, mit Ausnahme der Ausgaben der Vertretungen der Europäischen Union, die unter dem Posten 16 01 03 03 ausgewiesen sind.

Die etwaigen Einnahmen aus Beiträgen der Schweizerischen Eidgenossenschaft für ihre Beteiligung an Programmen der Gemeinschaft/EU, die in Posten 6 0 3 3 des Einnahmenplans veranschlagt sind, können zur Bereitstellung zusätzlicher Mittel gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe d der Haushaltsordnung führen.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden mit 8 734 000 EUR veranschlagt.

Rechtsgrundlagen

Richtlinie 89/391/EWG des Rates vom 12. Juni 1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit (ABl. L 183 vom 29.6.1989, S. 1).

Richtlinie 90/270/EWG des Rates vom 29. Mai 1990 über die Mindestvorschriften bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit an Bildschirmgeräten (Fünfte Einzelrichtlinie im Sinne von Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (ABl. L 156 vom 21.6.1990, S. 14).

Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).

XX 01 03 01 03
Ausstattung und Mobiliar

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

80 077 000

22 672

80 099 672

XX 01 03 01 04
Dienstleistungen und sonstige Betriebskosten

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

53 222 000

13 320

53 235 320

XX 01 03 02
Ausgaben für Gebäude und Nebenkosten der Delegationen der Europäischen Union

Einteilung nach Beschaffenheit

Posten

Unterposten

Bezeichnung

FR

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

XX 01 03 02

Ausgaben für Gebäude und Nebenkosten der Delegationen der Europäischen Union

XX 01 03 02 01

Kauf oder Miete von Gebäuden und Nebenkosten

5

112 047 000

1 175 481

113 222 481

XX 01 03 02 02

Ausstattung, Mobiliar, Bürobedarf und Dienstleistungen

5

33 580 000

408 491

33 988 491

 

Posten XX 01 03 02 — Insgesamt

 

145 627 000

1 583 972

147 210 972

Erläuterungen

Für die Posten 19 01 03 02, 20 01 03 02, 21 01 03 02 und 22 01 03 02 (Delegationen der Europäischen Union in Drittländern und Delegationen bei internationalen Organisationen innerhalb der Europäischen Union) sind folgende Ausgaben veranschlagt:

befristete Unterbringungszulage und Tagegelder,

im Zusammenhang mit der Miete von Gebäuden für die Delegationen in Drittländern und den Mietnebenkosten:

für alle Gebäude oder Gebäudeteile, in denen Büros von Delegationen in Drittländern oder außerhalb der Union Dienst tuende Beamte untergebracht sind: Mieten (einschließlich befristete Unterbringungszulage) und damit verbundene Abgaben, Versicherungsprämien, Ausgaben für Umbauten und größere Reparaturarbeiten, laufende Aufwendungen für die Sicherheit von Personen und Gegenständen (Chiffriereinrichtungen, Safes, Gitter usw.),

für alle Gebäude oder Gebäudeteile, in denen sich sowohl Büros der Delegationen als auch Wohnungen der Delegationsmitglieder befinden: Verbrauch von Wasser, Gas, Elektrizität und Heizung, Kosten für Wartung und Instandsetzung, Herrichtungsarbeiten und Umzüge von Dienststellen sowie sonstige laufende Ausgaben (insbesondere Straßenreinigungs- und Müllabfuhrgebühren, Beschaffung von Beschilderungsmaterial usw.),

im Zusammenhang mit der Miete von Gebäuden für die Delegationen innerhalb der Union und den Mietnebenkosten:

für alle Gebäude oder Gebäudeteile, in denen Büros von Delegationen untergebracht sind: Mieten, Verbrauch von Wasser, Gas, Elektrizität und Heizung, Versicherungsprämien, Kosten für Wartung und Instandsetzung, Ausgaben für Umbauten und größere Reparaturarbeiten, Ausgaben für die Sicherheit, insbesondere die Gebäudeüberwachungsverträge, die Miete und Wartung von Feuerlöschern, die Anschaffung und Unterhaltung der Brandbekämpfungsgeräte, die Ersatzbeschaffung für die Ausrüstung des freiwilligen Brandschutzpersonals, die gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollen usw.,

für die Gebäude oder Gebäudeteile, in denen Beamte untergebracht sind: Erstattung der Ausgaben für die Sicherheit der Wohnungen,

Ausgaben für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden (Kauf oder Mietkauf) sowie für den Bau von Büro- oder Wohngebäuden, einschließlich Voruntersuchungen und verschiedene Honorare,

die Beschaffung, die Miete, der Mietkauf, die Instandhaltung und Instandsetzung von Mobiliar und Ausrüstungen, insbesondere von Material für die Audio-Video-Technik, die Archivierung, die Reproduktion, die Bibliothek, das Dolmetschen und Spezialbüroausstattungen (Fotokopiergeräte, Reader-Printer, Fernkopierer usw.) sowie die Beschaffung von Dokumentation und Lieferungen für diese Ausrüstungen,

die Beschaffung, die Instandhaltung und die Instandsetzung von technischen Ausrüstungen wie Generatoren und Klimaanlagen sowie die Ausgaben für Einrichtungen und notwendige Ausstattungen von für soziale Zwecke genutzten Ausrüstungen in den Delegationen,

der Kauf, die Ersatzbeschaffung, die Miete, der Mietkauf, die Instandhaltung und die Instandsetzung von Fahrzeugen, einschließlich Werkzeug,

die Versicherungskosten der Fahrzeuge,

die Anschaffung von Nachschlagewerken, Dokumenten und sonstigen nichtperiodischen Veröffentlichungen, einschließlich der Ergänzungsbände, die Abonnements von Zeitungen, Zeitschriften und verschiedenen Veröffentlichungen, sowie Buchbindearbeiten und sonstige unerlässliche Ausgaben im Zusammenhang mit der Archivierung der Zeitschriften,

Abonnements bei Presseagenturen,

der Ankauf von Papier, Umschlägen, Büromaterial, Material für die Vervielfältigung sowie einige in Auftrag gegebene Druckarbeiten,

Beförderung und Zollabfertigung von Material sowie Mittel für die Anschaffung und Reinigung von Dienstkleidung für Amtsgehilfen, Fahrer usw., ferner Mittel für verschiedene Versicherungen (insbesondere Haftpflichtversicherung, Diebstahlversicherung), Ausgaben im Zusammenhang mit internen Sitzungen (Getränke, gelegentliche Imbisse), Ausgaben für die Teilnahme an Konferenzen und Kolloquien sowie für Gebühren für die Mitgliedschaft in beruflichen oder wissenschaftlichen Verbänden,

die Ausgaben für Untersuchungen, Erhebungen und Konsultationen im Rahmen des Dienstbetriebs der Delegationen sowie die sonstigen Ausgaben für den Dienstbetrieb, die bei den anderen Posten dieses Artikels nicht gesondert aufgeführt sind,

Postgebühren und Zustellungskosten für den Schriftverkehr, den Versand von Berichten, Veröffentlichungen sowie für Paketgebühren im Luft-, Straßen-, Schiffs- und Eisenbahnversand,

die Kosten für die Diplomatenpost,

sämtliche Ausgaben für das Mobiliar und für die Ausstattung der Wohnungen, die den Beamten zur Verfügung gestellt werden,

Anschaffung, Miete oder Leasing von DV-Ausstattungen, insbesondere von Rechnern, Terminals, Mikrorechnern, Peripheriegeräten, Ausstattungen für die Vernetzung und der für ihren Betrieb erforderlichen Software,

die Erbringung von Dienstleistungen außerhalb der Kommission, insbesondere für die Entwicklung, Instandhaltung und technische Unterstützung von EDV-Systemen, in den Delegationen,

Anschaffung, Miete oder Leasing von Ausrüstungen für die Vervielfältigung von Informationen auf Papier, wie Drucker und Scanner,

Anschaffung, Miete oder Leasing von Telefonzentralen und -anlagen sowie von Ausrüstungen für die Datenübertragung und der für ihren Betrieb erforderlichen Software,

Grund- und Benutzungsgebühren für Kommunikationsdienste über Kabel oder Radiowellen: Telefon, Telegraf, Fernschreiber, Fernkopierer), Datenübertragungsnetze, Telematikdienste usw. und Kauf der entsprechenden Teilnehmerverzeichnisse,

Installation, Konfiguration, Wartung, technische Unterstützung, Hilfestellung, Dokumentation und Lieferungen in Verbindung mit diesen Ausrüstungen,

etwaige Ausgaben im Zusammenhang mit aktiven Notfall-Sicherheitsoperationen in den Delegationen.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden mit 775 000 EUR veranschlagt.

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften.

XX 01 03 02 01
Kauf oder Miete von Gebäuden und Nebenkosten

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

112 047 000

1 175 481

113 222 481

XX 01 03 02 02
Ausstattung, Mobiliar, Bürobedarf und Dienstleistungen

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

33 580 000

408 491

33 988 491

TITEL 19

AUSSENBEZIEHUNGEN

Allgemeine Ziele

Beitrag zur Umsetzung der Bestimmungen der europäischen Sicherheitsstrategie, um im Einklang mit den Zielen und Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen, den Grundsätzen der Schlussakte von Helsinki sowie den Zielen der Charta von Paris, einschließlich derjenigen, die die Außengrenzen betreffen, Frieden zu wahren, Konflikte zu vermeiden und die internationale Sicherheit zu stärken.

Förderung — in Zusammenarbeit mit den Partnerländern — einer sicheren, stabilen und prosperierenden Nachbarschaft auf der Grundlage gemeinsamer Werte und Interessen.

Festigung und Förderung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit sowie der Menschenrechte und der Grundsätze des Völkerrechts.

Förderung einer Weltordnung, die auf einer verstärkten multilateralen Zusammenarbeit und einer verantwortungsvollen „Global Governance“ beruht.

Entwicklung einer externen Energiepolitik der Europäischen Union, um

zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen,

die Energieversorgung für die Europäische Union sicherzustellen,

zur Entwicklung internationaler Maßnahmen beizutragen, die notwendig sind, um die Qualität der Umwelt zu bewahren und zu verbessern sowie die nachhaltige Bewirtschaftung der globalen natürlichen Ressourcen zu fördern.

Unterstützung der nachhaltigen wirtschaftlichen, sozialen und umweltpolitischen Entwicklung der Partnerländer, insbesondere der Entwicklungsländer, wobei die Armutsbekämpfung das wichtigste Ziel darstellt.

Unterstützung der Menschen, Länder und Regionen, die Naturkatastrophen oder von Menschen verursachte Katastrophen bewältigen müssen (im Einklang mit der Vision und dem Rahmen, die in der Erklärung über die Entwicklungspolitik der Union vom Dezember 2005 dargelegt sind).

Titel

Kapitel

Bezeichnung

FR

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

19 01

VERWALTUNGSAUSGABEN DES POLITIKBEREICHS „AUSSENBEZIEHUNGEN“

 

435 309 871

435 309 871

9 388 042

9 388 042

444 697 913

444 697 913

 

40 01 40

 

253 484

253 484

 

 

253 484

253 484

 

 

 

435 563 355

435 563 355

 

 

444 951 397

444 951 397

19 02

ZUSAMMENARBEIT MIT DRITTLÄNDERN IN DEN BEREICHEN MIGRATION UND ASYL

4

52 959 000

50 000 000

 

 

52 959 000

50 000 000

19 03

GEMEINSAME AUSSEN- UND SICHERHEITSPOLITIK

4

280 891 000

225 000 000

 

 

280 891 000

225 000 000

19 04

EUROPÄISCHES INSTRUMENT FÜR DEMOKRATIE UND MENSCHENRECHTE (EIDHR)

4

154 224 200

148 400 000

 

 

154 224 200

148 400 000

19 05

BEZIEHUNGEN ZU UND ZUSAMMENARBEIT MIT INDUSTRIALISIERTEN DRITTLÄNDERN

4

23 640 000

17 713 000

 

 

23 640 000

17 713 000

19 06

KRISENREAKTION UND GLOBALE SICHERHEITSBEDROHUNGEN

4

295 711 882

256 305 160

 

 

295 711 882

256 305 160

19 08

EUROPÄISCHE NACHBARSCHAFTSPOLITIK UND BEZIEHUNGEN ZU RUSSLAND

 

1 722 667 073

1 384 200 000

 

 

1 722 667 073

1 384 200 000

 

40 02 41

 

20 000 000

20 000 000

 

 

20 000 000

20 000 000

 

 

 

1 742 667 073

1 404 200 000

 

 

1 742 667 073

1 404 200 000

19 09

BEZIEHUNGEN ZU LATEINAMERIKA

4

356 268 000

309 484 268

 

 

356 268 000

309 484 268

 

40 02 41

 

11 500 000

5 000 000

 

 

11 500 000

5 000 000

 

 

 

367 768 000

314 484 268

 

 

367 768 000

314 484 268

19 10

BEZIEHUNGEN ZU ASIEN, ZENTRALASIEN UND DEN LÄNDERN DES NAHEN UND MITTLEREN OSTENS (IRAK, IRAN, JEMEN)

4

855 898 000

769 397 103

 

 

855 898 000

769 397 103

 

40 02 41

 

23 000 000

4 500 000

 

 

23 000 000

4 500 000

 

 

 

878 898 000

773 897 103

 

 

878 898 000

773 897 103

19 11

ALLGEMEINE OPERATIVE UNTERSTÜTZUNG UND KOORDINIERUNG DES POLITIKBEREICHS AUSSENBEZIEHUNGEN

4

31 500 000

32 400 000

 

 

31 500 000

32 400 000

19 49

VERWALTUNGSAUSGABEN IM RAHMEN DER PROGRAMME, FÜR DIE DIE MITTEL NACH MASSGABE DER ALTEN HAUSHALTSORDNUNG GEBUNDEN WURDEN

4

p.m.

 

 

p.m.

 

Titel 19 — Insgesamt

 

4 209 069 026

3 628 209 402

9 388 042

9 388 042

4 218 457 068

3 637 597 444

 

40 01 40, 40 02 41

 

54 753 484

29 753 484

 

 

54 753 484

29 753 484

 

 

 

4 263 822 510

3 657 962 886

 

 

4 273 210 552

3 667 350 928

KAPITEL 19 01 —
VERWALTUNGSAUSGABEN DES POLITIKBEREICHS „AUSSENBEZIEHUNGEN“

Titel

Kapitel

Artikel

Posten

Bezeichnung

FR

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

19 01

VERWALTUNGSAUSGABEN DES POLITIKBEREICHS „AUSSENBEZIEHUNGEN“

19 01 01

Ausgaben für Personal im aktiven Dienst des Politikbereichs „Außenbeziehungen“

19 01 01 01

Ausgaben für Personal im aktiven Dienst der Generaldirektion „Außenbeziehungen“

5

90 313 364

1 205 994

91 519 358

 

40 01 40

 

253 484

 

253 484

 

 

 

90 566 848

 

91 772 842

19 01 01 02

Ausgaben für Personal im aktiven Dienst des Politikbereichs „Außenbeziehungen“ in den Delegationen der Europäischen Union

5

89 814 816

5 587 093

95 401 909

 

Artikel 19 01 01 — Teilsumme

 

180 128 180

6 793 087

186 921 267

 

40 01 40

 

253 484

 

253 484

 

 

 

180 381 664

 

187 174 751

19 01 02

Externes Personal und sonstige Verwaltungsausgaben zur Unterstützung des Politikbereichs „Außenbeziehungen“

19 01 02 01

Externes Personal der Generaldirektion „Außenbeziehungen“

5

7 347 950

218 026

7 565 976

19 01 02 02

Externes Personal des Politikbereichs „Außenbeziehungen“ in den Delegationen der Europäischen Union

5

31 711 222

503 470

32 214 692

19 01 02 11

Sonstige Verwaltungsausgaben der Generaldirektion „Außenbeziehungen“

5

8 474 241

55 503

8 529 744

19 01 02 12

Sonstige Verwaltungsausgaben des Politikbereichs „Außenbeziehungen“ in den Delegationen der Europäischen Union

5

8 840 354

197 992

9 038 346

 

Artikel 19 01 02 — Teilsumme

 

56 373 767

974 991

57 348 758

19 01 03

Ausgaben für Ausstattung, Mobiliar und Dienstleistungen, Gebäude und Nebenkosten des Politikbereichs „Außenbeziehungen“

19 01 03 01

Ausgaben für Ausstattung, Mobiliar und Dienstleistungen der Generaldirektion „Außenbeziehungen“

5

6 604 467

35 992

6 640 459

19 01 03 02

Ausgaben für Gebäude und Nebenkosten des Politikbereichs „Außenbeziehungen“ in den Delegationen der Europäischen Union

5

69 667 957

1 583 972

71 251 929

 

Artikel 19 01 03 — Teilsumme

 

76 272 424

1 619 964

77 892 388

19 01 04

Unterstützungsausgaben für die operativen Tätigkeiten des Politikbereichs „Außenbeziehungen“

19 01 04 01

Instrument für Entwicklungszusammenarbeit (DCI) — Verwaltungsausgaben

4

55 858 500

 

55 858 500

19 01 04 02

Europäisches Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument (ENPI) — Verwaltungsausgaben

4

42 833 000

 

42 833 000

19 01 04 03

Stabilitätsinstrument — Verwaltungsausgaben

4

6 000 000

 

6 000 000

19 01 04 04

Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) — Verwaltungsausgaben

4

650 000

 

650 000

19 01 04 05

Beurteilung der Ergebnisse der EU-Hilfe sowie Maßnahmen zur Weiterverfolgung und Rechnungsprüfung — Verwaltungsausgaben

4

1 500 000

 

1 500 000

19 01 04 06

Instrument für Zusammenarbeit im Bereich nuklearer Sicherheit (INSC) — Verwaltungsausgaben

4

1 300 000

 

1 300 000

19 01 04 07

Europäisches Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) — Verwaltungsausgaben

4

9 974 000

 

9 974 000

19 01 04 08

Instrument für die Zusammenarbeit mit Industrieländern — Verwaltungsausgaben

4

100 000

 

100 000

19 01 04 20

Verwaltungs- und Unterstützungsausgaben für den Politikbereich „Außenbeziehungen“

4

p.m.

 

p.m.

19 01 04 30

Exekutivagentur „Bildung, Audiovisuelles und Kultur“ — Zuschuss für Programme des Politikbereichs Außenbeziehungen

4

4 320 000

 

4 320 000

 

Artikel 19 01 04 — Teilsumme

 

122 535 500

 

122 535 500

 

Kapitel 19 01 — Insgesamt

 

435 309 871

9 388 042

444 697 913

 

40 01 40

 

253 484

 

253 484

 

 

 

435 563 355

 

444 951 397

19 01 01
Ausgaben für Personal im aktiven Dienst des Politikbereichs „Außenbeziehungen“

19 01 01 01
Ausgaben für Personal im aktiven Dienst der Generaldirektion „Außenbeziehungen“

 

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

19 01 01 01

90 313 364

1 205 994

91 519 358

40 01 40

253 484

 

253 484

Insgesamt

90 566 848

1 205 994

91 772 842

Erläuterungen

Es wird mehr Personal der Kommission im Krisenreaktionsmanagement eingesetzt werden, damit genügend Kapazitäten für die Weiterbearbeitung der Vorschläge der zivilgesellschaftlichen Organisationen im Bereich der Krisenreaktion bereitstehen.

19 01 01 02
Ausgaben für Personal im aktiven Dienst des Politikbereichs „Außenbeziehungen“ in den Delegationen der Europäischen Union

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

89 814 816

5 587 093

95 401 909

Erläuterungen

Die Kommission wird hoch qualifiziertes Fachpersonal für Menschenrechtsfragen auf der Grundlage eines langfristigen Beschäftigungsverhältnisses einstellen.

Es wird ausreichend Personal für die Durchführung von Krisenreaktionsmaßnahmen zur Weiterbearbeitung der Vorschläge der zivilgesellschaftlichen Organisationen im Bereich der Krisenreaktion bereitstehen.

19 01 02
Externes Personal und sonstige Verwaltungsausgaben zur Unterstützung des Politikbereichs „Außenbeziehungen“

19 01 02 01
Externes Personal der Generaldirektion „Außenbeziehungen“

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

7 347 950

218 026

7 565 976

19 01 02 02
Externes Personal des Politikbereichs „Außenbeziehungen“ in den Delegationen der Europäischen Union

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

31 711 222

503 470

32 214 692

19 01 02 11
Sonstige Verwaltungsausgaben der Generaldirektion „Außenbeziehungen“

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

8 474 241

55 503

8 529 744

19 01 02 12
Sonstige Verwaltungsausgaben des Politikbereichs „Außenbeziehungen“ in den Delegationen der Europäischen Union

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

8 840 354

197 992

9 038 346

19 01 03
Ausgaben für Ausstattung, Mobiliar und Dienstleistungen, Gebäude und Nebenkosten des Politikbereichs „Außenbeziehungen“

19 01 03 01
Ausgaben für Ausstattung, Mobiliar und Dienstleistungen der Generaldirektion „Außenbeziehungen“

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

6 604 467

35 992

6 640 459

19 01 03 02
Ausgaben für Gebäude und Nebenkosten des Politikbereichs „Außenbeziehungen“ in den Delegationen der Europäischen Union

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

69 667 957

1 583 972

71 251 929

TITEL 26

VERWALTUNG DER KOMMISSION

Allgemeine Ziele

Schaffung einer dienstleistungsorientierten modernen Verwaltungsstruktur durch die hauptverantwortliche Umsetzung der meisten Maßnahmen des administrativen Reformprogramms der Kommission.

Effizientes, wirksames und zeitgerechtes Gebäudemanagement für die Kommission.

Veröffentlichung von Informationen der verschiedenen Organe der Europäischen Union.

Umsetzung des geltenden Regelungsrahmens durch vorschriftsmäßige, einheitliche und transparente Anwendung der Vorschriften für die Festsetzung und Abwicklung der finanziellen Ansprüche.

Schaffung einer modernen und leistungsfähigen IT-Infrastruktur und Erbringung verbundener Dienstleistungen.

Durchführung von Ausschreibungen und Auswahlverfahren, um den vorrangigen Bedarf der Organe zu decken.

Titel

Kapitel

Bezeichnung

FR

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

26 01

VERWALTUNGSAUSGABEN DES POLITIKBEREICHS „VERWALTUNG DER KOMMISSION“

 

965 218 151

965 218 151

133 320

133 320

965 351 471

965 351 471

 

40 01 40

 

8 985 997

8 985 997

 

 

8 985 997

8 985 997

 

 

 

974 204 148

974 204 148

 

 

974 337 468

974 337 468

26 02

MULTIMEDIAPRODUKTION

1

14 400 000

14 400 000

 

 

14 400 000

14 400 000

26 03

DIENSTE FÜR ÖFFENTLICHE VERWALTUNGEN, UNTERNEHMEN UND BÜRGER

 

2 000 000

19 000 000

 

 

2 000 000

19 000 000

 

40 02 41

 

23 100 000

5 750 000

 

 

23 100 000

5 750 000

 

 

 

25 100 000

24 750 000

 

 

25 100 000

24 750 000

 

Titel 26 — Insgesamt

 

981 618 151

998 618 151

133 320

133 320

981 751 471

998 751 471

 

40 01 40, 40 02 41

 

32 085 997

14 735 997

 

 

32 085 997

14 735 997

 

 

 

1 013 704 148

1 013 354 148

 

 

1 013 837 468

1 013 487 468

KAPITEL 26 01 —
VERWALTUNGSAUSGABEN DES POLITIKBEREICHS „VERWALTUNG DER KOMMISSION“

Titel

Kapitel

Artikel

Posten

Bezeichnung

FR

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

26 01

VERWALTUNGSAUSGABEN DES POLITIKBEREICHS „VERWALTUNG DER KOMMISSION“

26 01 01

Ausgaben für Personal im aktiven Dienst des Politikbereichs „Verwaltung der Kommission“

5

100 865 768

 

100 865 768

 

40 01 40

 

283 102

 

283 102

 

 

 

101 148 870

 

101 148 870

26 01 02

Externes Personal und sonstige Verwaltungsausgaben zur Unterstützung des Politikbereichs „Verwaltung der Kommission“

26 01 02 01

Externes Personal

5

5 331 770

 

5 331 770

26 01 02 11

Sonstige Verwaltungsausgaben

5

13 073 422

 

13 073 422

 

40 01 40

 

5 602 895

 

5 602 895

 

 

 

18 676 317

 

18 676 317

 

Artikel 26 01 02 — Teilsumme

 

18 405 192

 

18 405 192

 

40 01 40

 

5 602 895

 

5 602 895

 

 

 

24 008 087

 

24 008 087

26 01 03

Ausgaben für Ausstattung, Mobiliar und Dienstleistungen im Politikbereich „Verwaltung der Kommission“

5

7 376 147

 

7 376 147

26 01 04

Unterstützungsausgaben für die operativen Tätigkeiten des Politikbereichs „Verwaltung der Kommission“

26 01 04 01

Interoperabilitätslösungen für europäische öffentliche Verwaltungen (ISA) — Verwaltungsausgaben

1.1

p.m.

 

p.m.

 

40 01 40

 

700 000

 

700 000

 

 

 

700 000

 

700 000

 

Artikel 26 01 04 — Teilsumme

 

p.m.

 

p.m.

 

40 01 40

 

700 000

 

700 000

 

 

 

700 000

 

700 000

26 01 09

Administrative Unterstützung des Amts für Veröffentlichungen

26 01 09 01

Amt für Veröffentlichungen

5

84 082 000

 

84 082 000

 

Artikel 26 01 09 — Teilsumme

 

84 082 000

 

84 082 000

26 01 10

Konsolidierung des Unionsrechts

26 01 10 01

Konsolidierung des Unionsrechts

5

2 000 000

 

2 000 000

 

Artikel 26 01 10 — Teilsumme

 

2 000 000

 

2 000 000

26 01 11

Amtsblatt der Europäischen Union (Reihen L und C)

26 01 11 01

Amtsblatt der Europäischen Union

5

13 500 000

 

13 500 000

 

Artikel 26 01 11 — Teilsumme

 

13 500 000

 

13 500 000

26 01 20

Amt für Personalauswahl der Europäischen Gemeinschaften

5

30 993 000

 

30 993 000

26 01 21

Amt für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche

5

33 728 000

 

33 728 000

26 01 22

Amt für Gebäude, Anlagen und Logistik (Brüssel)

26 01 22 01

Amt für Gebäude, Anlagen und Logistik in Brüssel

5

67 343 000

 

67 343 000

26 01 22 02

Kauf oder Miete von Gebäuden in Brüssel

5

213 581 000

77 520

213 658 520

26 01 22 03

Gebäudenebenkosten in Brüssel

5

75 630 000

28 229

75 658 229

26 01 22 04

Ausstattung in Brüssel

5

4 900 000

2 115

4 902 115

 

40 01 40

 

2 400 000

 

2 400 000

 

 

 

7 300 000

 

7 302 115

26 01 22 05

Dienstleistungen und sonstige Betriebskosten in Brüssel

5

7 216 000

3 091

7 219 091

 

Artikel 26 01 22 — Teilsumme

 

368 670 000

110 955

368 780 955

 

40 01 40

 

2 400 000

 

2 400 000

 

 

 

371 070 000

 

371 180 955

26 01 23

Amt für Gebäude, Anlagen und Logistik (Luxemburg)

26 01 23 01

Amt für Gebäude, Anlagen und Logistik in Luxemburg

5

24 430 000

 

24 430 000

26 01 23 02

Kauf und Miete von Gebäuden in Luxemburg

5

42 844 000

 

42 844 000

26 01 23 03

Gebäudenebenkosten in Luxemburg

5

15 720 000

 

15 720 000

26 01 23 04

Ausstattung in Luxemburg

5

714 000

 

714 000

26 01 23 05

Dienstleistungen und sonstige Betriebskosten in Luxemburg

5

718 000

 

718 000

26 01 23 06

Gebäudeüberwachung in Luxemburg

5

5 535 000

 

5 535 000

 

Artikel 26 01 23 — Teilsumme

 

89 961 000

 

89 961 000

26 01 40

Sicherheit

26 01 40 01

Sicherheit und Überwachung

5

6 915 000

 

6 915 000

26 01 40 02

Gebäudeüberwachung in Brüssel

5

31 936 000

13 185

31 949 185

 

Artikel 26 01 40 — Teilsumme

 

38 851 000

13 185

38 864 185

26 01 49

Automatisch übertragene Verwaltungsmittel

5

p.m.

 

p.m.

26 01 50

Personalpolitik und -verwaltung

26 01 50 01

Ärztlicher Dienst

5

6 680 000

2 325

6 682 325

26 01 50 02

Ausgaben für Auswahlverfahren und Personaleinstellung

5

2 346 000

4 320

2 350 320

26 01 50 04

Interinstitutionelle Zusammenarbeit im sozialen Bereich

5

8 552 000

2 535

8 554 535

26 01 50 06

Beamte des Organs, die vorübergehend bei nationalen Verwaltungen, internationalen Organisationen und öffentlichen oder privaten Einrichtungen oder Unternehmen beschäftigt sind

5

520 000

 

520 000

26 01 50 07

Schadenersatz

5

200 000

 

200 000

26 01 50 08

Sonstige Versicherungen

5

55 000

 

55 000

26 01 50 09

Sprachkurse

5

4 221 000

 

4 221 000

 

Artikel 26 01 50 — Teilsumme

 

22 574 000

9 180

22 583 180

26 01 51

Europäische Schulen

26 01 51 01

Büro des Generalsekretärs der Europäischen Schulen (Brüssel)

5

8 554 000

 

8 554 000

26 01 51 02

Brüssel I (Uccle)

5

24 197 011

 

24 197 011

26 01 51 03

Brüssel II (Woluwe)

5

22 314 024

 

22 314 024

26 01 51 04

Brüssel III (Ixelles)

5

21 602 655

 

21 602 655

26 01 51 05

Brüssel IV (Übergangsstandort)

5

4 839 706

 

4 839 706

26 01 51 11

Luxemburg I

5

26 418 440

 

26 418 440

26 01 51 12

Luxemburg II

5

4 832 925

 

4 832 925

26 01 51 21

Mol (B)

5

7 019 115

 

7 019 115

26 01 51 22

Frankfurt am Main (D)

5

4 366 031

 

4 366 031

26 01 51 23

Karlsruhe (D)

5

3 133 263

 

3 133 263

26 01 51 24

München (D)

5

494 527

 

494 527

26 01 51 25

Alicante (E)

5

7 057 719

 

7 057 719

26 01 51 26

Varese (IT)

5

10 163 733

 

10 163 733

26 01 51 27

Bergen (NL)

5

4 946 035

 

4 946 035

26 01 51 28

Culham (GB)

5

4 272 860

 

4 272 860

 

Artikel 26 01 51 — Teilsumme

 

154 212 044

 

154 212 044

 

Kapitel 26 01 — Insgesamt

 

965 218 151

133 320

965 351 471

 

40 01 40

 

8 985 997

 

8 985 997

 

 

 

974 204 148

 

974 337 468

26 01 22
Amt für Gebäude, Anlagen und Logistik (Brüssel)

26 01 22 02
Kauf oder Miete von Gebäuden in Brüssel

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

213 581 000

77 520

213 658 520

Erläuterungen

Veranschlagt sind Mittel für folgende im Gebiet der Union getätigte Ausgaben:

Mieten und Erbpachtzinsen für die belegten Dienstgebäude oder Gebäudeteile sowie die Miete von Konferenzsälen, Lagerräumen, Garagen und Parkplätzen,

Erwerb oder Mietkauf von Gebäuden,

Errichtung von Gebäuden.

Die entsprechenden Ausgaben für die Beamten und Bediensteten auf Zeit, die eine Forschungsplanstelle innehaben, werden aus den bei Kapitel 01 05 der betreffenden Titel eingesetzten Mitteln gedeckt.

Veranschlagt sind die innerhalb des Gebiets der Union anfallenden Ausgaben, mit Ausnahme der Ausgaben für die Vertretungen innerhalb der Union, die unter dem Posten 16 01 03 03 ausgewiesen sind.

Die Einnahmen aus den Beiträgen der Mitgliedstaaten der EFTA zu den Gemeinkosten der Union gemäß den Artikeln 76 und 82 des EWR-Abkommens werden entsprechend den Bestimmungen der Haushaltsordnung als zusätzliche Mittel bei den einschlägigen Haushaltslinien eingesetzt. Diese Einnahmen werden mit 584 000 EUR veranschlagt.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden mit 5 754 000 EUR veranschlagt.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).

26 01 22 03
Gebäudenebenkosten in Brüssel

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

75 630 000

28 229

75 658 229

Erläuterungen

Veranschlagt sind Mittel für folgende im Gebiet der Union getätigte Ausgaben:

Zahlung der in den Versicherungspolicen für die Dienstgebäude oder Teile von Dienstgebäuden der Kommission vorgesehenen Prämien,

Ausgaben für Wasser, Gas, Strom und Heizung,

Mittel für die Wartung der Räume, der Aufzüge, der Zentralheizung, der Klimaanlagen usw; der Ansatz ist nach den laufenden Verträgen berechnet; ferner Mittel für bestimmte regelmäßige Sonderreinigungen, Putz- und Pflegemittel, Wäscherei und chemische Reinigung usw. sowie für Malerarbeiten und das zur Instandsetzung und Instandhaltung in eigener Werkstatt erforderliche Material (vor der Verlängerung oder dem Abschluss von Verträgen, deren Betrag 300 000 EUR übersteigt, und zwecks Rationalisierung der Ausgaben informiert sich das Organ bei den übrigen Organen über die von jedem einzelnen Organ für einen ähnlichen Auftrag erzielten Bedingungen (Preis, gewählte Währung, Indexierung, Laufzeit, sonstige Klauseln)),

Ausgaben für die gesonderte Verwertung der Abfälle, deren Lagerung und deren Entsorgung,

Herrichtungsarbeiten, wie die Versetzung von Zwischenwänden in den Gebäuden, Umbau von elektrischen Anlagen sowie sonstige handwerkliche Facharbeiten (Schlosser-, Elektriker-, Installateur- und Malerarbeiten, Verlegen von Fußbodenbelägen usw.) sowie Ausgaben für das entsprechende Material (vor der Verlängerung oder dem Abschluss von Verträgen, deren Betrag 300 000 EUR übersteigt, und zwecks Rationalisierung der Ausgaben informiert sich das Organ bei den übrigen Organen über die von jedem einzelnen Organ für einen ähnlichen Auftrag erzielten Bedingungen (Preis, gewählte Währung, Indexierung, Laufzeit, sonstige Klauseln)),

Ausgaben für Hygiene und Sicherheit der Personen am Arbeitsplatz, insbesondere für die Beschaffung, Miete und Instandhaltung der Brandbekämpfungsgeräte, den Ersatz der Ausrüstungen des freiwilligen Rettungspersonals und die gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollen (vor der Verlängerung oder dem Abschluss von Verträgen, deren Betrag 300 000 EUR übersteigt, und zwecks Rationalisierung der Ausgaben informiert sich das Organ bei den übrigen Organen über die von jedem einzelnen Organ für einen ähnlichen Auftrag erzielten Bedingungen (Preis, gewählte Währung, Indexierung, Laufzeit, sonstige Klauseln)),

Ausgaben im Zusammenhang mit der Durchführung des Audits zur Zugänglichkeit von Gebäuden für Menschen mit Behinderungen und/oder eingeschränkter Mobilität und der Vornahme der notwendigen Anpassungen im Anschluss an ein solches Audit, um die Gebäude für alle Besucher uneingeschränkt zugänglich zu machen,

Kosten der rechtlichen, finanziellen und technischen Gutachten, die vor dem Erwerb, der Anmietung oder der Errichtung von Gebäuden in Auftrag zu geben sind,

sonstige Gebäudekosten, insbesondere Verwaltungskosten bei Gebäuden mit mehreren Mietparteien, Kosten für Zustandsfeststellungen sowie Abgaben für öffentliche Dienstleistungen (Straßenreinigungs- und Müllabfuhrgebühren usw.),

Ausgaben für die technische Unterstützung bei umfangreichen Herrichtungsarbeiten.

Die entsprechenden Ausgaben für die Beamten und Bediensteten auf Zeit, die eine Forschungsplanstelle innehaben, werden aus den bei Kapitel 01 05 der betreffenden Titel eingesetzten Mitteln gedeckt.

Veranschlagt sind die innerhalb des Gebiets der Union anfallenden Ausgaben, mit Ausnahme der Ausgaben für die Vertretungen innerhalb der Union, die unter dem Posten 16 01 03 03 ausgewiesen sind.

Die Einnahmen aus den Beiträgen der Mitgliedstaaten der EFTA zu den Gemeinkosten der Union gemäß den Artikeln 76 und 82 des EWR-Abkommens werden entsprechend den Bestimmungen der Haushaltsordnung als zusätzliche Mittel bei den einschlägigen Haushaltslinien eingesetzt. Diese Einnahmen werden mit 207 000 EUR veranschlagt.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden mit 2 540 000 EUR veranschlagt.

Rechtsgrundlagen

Richtlinie 89/391/EWG des Rates vom 12. Juni 1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit (ABl. L 183 vom 29.6.1989, S. 1).

Richtlinie 90/270/EWG des Rates vom 29. Mai 1990 über die Mindestvorschriften bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit an Bildschirmgeräten (Fünfte Einzelrichtlinie im Sinne von Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (ABl. L 156 vom 21.6.1990, S. 14).

Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).

Entscheidung des Europäischen Bürgerbeauftragten vom 4. Juli 2007 zu der Initiativuntersuchung OI/3/2003/JMA betreffend die Europäische Kommission.

26 01 22 04
Ausstattung in Brüssel

 

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

26 01 22 04

4 900 000

2 115

4 902 115

40 01 40

2 400 000

 

2 400 000

Insgesamt

7 300 000

2 115

7 302 115

Erläuterungen

Veranschlagt sind Mittel für folgende im Gebiet der Union getätigte Ausgaben:

Kauf, Anmietung oder Leasing, Instandhaltung, Reparatur, Installierung und Ersatzbeschaffung von Geräten und technischem Material, insbesondere von:

Geräten und Material (einschließlich Kopiergeräten) für die Herstellung, Vervielfältigung und Archivierung von Veröffentlichungen und Dokumenten auf verschiedenen Trägern (Papier, EDV usw.),

Ausrüstungen für Audio-Video-Technik, Bibliothek und Dolmetschen (Kabinen, Hörgarnituren und Einbauplatten für Simultandolmetschanlagen usw.),

Material für Kantinen und Restaurants,

verschiedenem Arbeitsgerät für die Werkstätten, die für die Gebäudeinstandhaltung zuständig sind,

Einrichtungen, die für Bedienstete mit Behinderungen erforderlich sind,

Studien, Dokumentationen und Schulungen im Zusammenhang mit diesen Ausrüstungen (vor der Verlängerung oder dem Abschluss von Verträgen, deren Betrag 300 000 EUR übersteigt, und zwecks Rationalisierung der Ausgaben informiert sich das Organ bei den übrigen Organen über die von jedem einzelnen Organ für einen ähnlichen Auftrag erzielten Bedingungen (Preis, gewählte Währung, Indexierung, Laufzeit, sonstige Klauseln)),

Kauf, Miete, Instandhaltung und Reparatur von Fahrzeugen, insbesondere:

Anschaffung von Fahrzeugen, wovon zumindest eines für die Beförderung von Personen mit eingeschränkter Mobilität geeignet ist,

Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen, die im Haushaltsjahr einen so hohen Gesamtkilometerstand erreicht haben werden, dass eine Ersetzung gerechtfertigt ist,

kurz- und langfristige Anmietung von Fahrzeugen, wenn der Bedarf höher ist als die Kapazität des Fuhrparks oder wenn der Fuhrpark nicht auf die Bedürfnisse von Fahrgästen mit eingeschränkter Mobilität zugeschnitten ist,

Kosten für die Instandhaltung, Instandsetzung und Versicherung der Dienstfahrzeuge (Kauf von Treibstoff, Schmiermitteln, Reifen, Schläuchen, verschiedenem Material, Ersatzteilen, Werkzeug usw.),

Kosten für verschiedene Versicherungen (insbesondere Haftpflichtversicherung, Diebstahlversicherung) und Versicherungskosten gemäß Artikel 75 der Haushaltsordnung,

Erwerb von Fahrscheinen (einfache Fahrt und „Business Pass“), kostenlose Nutzung der Strecken des öffentlichen Nahverkehrs zur Erleichterung der Mobilität zwischen den Dienstgebäuden der Kommission sowie zwischen den Dienstgebäuden der Kommission und öffentlichen Gebäuden (z. B. Flughafen), Dienstfahrräder sowie weitere Maßnahmen zur Förderung der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und der Mobilität des Kommissionspersonals, ausgenommen Dienstfahrzeuge,

Beschaffung von Waren für die offizielle Betriebsgastronomie.

Die entsprechenden Ausgaben für die Beamten und Bediensteten auf Zeit, die eine Forschungsplanstelle innehaben, werden aus den bei Kapitel 01 05 der betreffenden Titel eingesetzten Mitteln gedeckt.

Veranschlagt sind die innerhalb des Gebiets der Union anfallenden Ausgaben, mit Ausnahme der Ausgaben für die Vertretungen innerhalb der Union, die unter dem Posten 16 01 03 03 ausgewiesen sind.

Die Einnahmen aus den Beiträgen der Mitgliedstaaten der EFTA zu den Gemeinkosten der Union gemäß den Artikeln 76 und 82 des EWR-Abkommens werden entsprechend den Bestimmungen der Haushaltsordnung als zusätzliche Mittel bei den einschlägigen Haushaltslinien eingesetzt. Diese Einnahmen werden mit 20 000 EUR veranschlagt.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden mit 441 000 EUR veranschlagt.

Die Reserve kann freigegeben werden, wenn die CORDIS-Datenbank der Kommission bis Juni 2010 nutzerfreundlich überarbeitet wird — nach dem Vorbild der Datenbanken im Agrarbereich. In der bisherigen Form der CORDIS-Datenbank bedarf es einer Schulung, um die Empfänger von Mitteln einsehen zu können.

Die Bereitstellung spezifischer Mittel für die Erstattung der Kosten von Zeitkarten im öffentlichen Verkehr ist eine bescheidene, aber entscheidende Maßnahme, um das Eintreten der EU-Organe für eine Verringerung ihrer CO2-Emissionen im Einklang mit ihrer Strategie für Umweltmanagement und -betriebsprüfung (EMAS) und den vereinbarten Zielen zur Bekämpfung des Klimawandels zu unterstreichen.

Rechtsgrundlagen

Richtlinie 89/391/EWG des Rates vom 12. Juni 1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit (ABl. L 183 vom 29.6.1989, S. 1).

Richtlinie 90/270/EWG des Rates vom 29. Mai 1990 über die Mindestvorschriften bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit an Bildschirmgeräten (Fünfte Einzelrichtlinie im Sinne von Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (ABl. L 156 vom 21.6.1990, S. 14).

Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).

Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (ABl. L 134 vom 30.4.2004, S. 1).

Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge (ABl. L 134 vom 30.4.2004, S. 114).

26 01 22 05
Dienstleistungen und sonstige Betriebskosten in Brüssel

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

7 216 000

3 091

7 219 091

Erläuterungen

Veranschlagt sind Mittel für folgende im Gebiet der Union getätigte Ausgaben:

Kosten für den Umzug und die Zusammenlegung der Dienststellen sowie Kosten für die Handhabung (Entgegennahme, Lagerung, Unterbringung) von Material, Mobiliar und Bürobedarf,

sonstige Verwaltungsausgaben wie:

Ankauf von Papier, Umschlägen, Büromaterial, Material für die Vervielfältigung sowie einige in Auftrag gegebene Druckarbeiten,

Porto- und Zustellungskosten im normalen Schriftverkehr, für den Versand von Berichten und Veröffentlichungen sowie für Paketgebühren im Luft-, Schiffs- und Eisenbahnversand sowie für den internen Postdienst der Kommission,

Beschaffung von Dienstleistungen für die offizielle Betriebsgastronomie.

Die entsprechenden Ausgaben für die Beamten und Bediensteten auf Zeit, die eine Forschungsplanstelle innehaben, werden aus den bei Kapitel 01 05 der betreffenden Titel eingesetzten Mitteln gedeckt.

Veranschlagt sind die innerhalb des Gebiets der Union anfallenden Ausgaben, mit Ausnahme der Ausgaben für die Vertretungen innerhalb der Union, die unter dem Posten 16 01 03 03 ausgewiesen sind.

Die Einnahmen aus den Beiträgen der Mitgliedstaaten der EFTA zu den Gemeinkosten der Union gemäß den Artikeln 76 und 82 des EWR-Abkommens werden entsprechend den Bestimmungen der Haushaltsordnung als zusätzliche Mittel bei den einschlägigen Haushaltslinien eingesetzt. Diese Einnahmen werden mit 20 000 EUR veranschlagt.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden mit 200 000 EUR veranschlagt.

Rechtsgrundlagen

Richtlinie 89/391/EWG des Rates vom 12. Juni 1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit (ABl. L 183 vom 29.6.1989, S. 1).

Richtlinie 90/270/EWG des Rates vom 29. Mai 1990 über die Mindestvorschriften bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit an Bildschirmgeräten (Fünfte Einzelrichtlinie im Sinne von Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (ABl. L 156 vom 21.6.1990, S. 14).

Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).

26 01 40
Sicherheit

26 01 40 02
Gebäudeüberwachung in Brüssel

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

31 936 000

13 185

31 949 185

Erläuterungen

Veranschlagt sind Ausgaben für Leistungen im Zusammenhang mit der Bewachung, der Überwachung und der Zugangskontrolle sowie dazugehörige Leistungen in den Dienstgebäuden der Kommission (vor der Verlängerung oder dem Abschluss von Verträgen, deren Wert 300 000 EUR übersteigt, und zwecks Rationalisierung der Ausgaben informiert sich das Organ bei den übrigen Organen über die von jedem einzelnen Organ für einen ähnlichen Auftrag erzielten Bedingungen (Preis, gewählte Währung, Indexierung, Laufzeit, sonstige Klauseln)).

Die entsprechenden Ausgaben für die Beamten und Bediensteten auf Zeit, die eine Forschungsplanstelle innehaben, werden aus den bei Kapitel 01 05 der betreffenden Titel eingesetzten Mitteln gedeckt.

Veranschlagt sind die innerhalb des Gebiets der Union anfallenden Ausgaben, mit Ausnahme der Ausgaben für die Vertretungen innerhalb der Union, die unter dem Posten 16 01 03 03 ausgewiesen sind.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden mit 2 605 000 EUR veranschlagt.

Rechtsgrundlagen

Richtlinie 89/391/EWG des Rates vom 12. Juni 1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit (ABl. L 183 vom 29.6.1989, S. 1).

Richtlinie 90/270/EWG des Rates vom 29. Mai 1990 über die Mindestvorschriften bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit an Bildschirmgeräten (Fünfte Einzelrichtlinie im Sinne von Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (ABl. L 156 vom 21.6.1990, S. 14).

Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).

26 01 50
Personalpolitik und -verwaltung

26 01 50 01
Ärztlicher Dienst

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

6 680 000

2 325

6 682 325

Erläuterungen

Die veranschlagten Mittel dienen der Deckung

der Kosten für ärztliche Jahres- und Einstellungsuntersuchungen, für Behandlungsmaterial und Arzneimittel, für den Ankauf von aus medizinischen Gründen erforderlichen Arbeitsgeräten und Spezialmobiliar sowie der Kosten der Tätigkeit des Invaliditätsausschusses,

der Kosten des örtlichen ärztlichen, paramedizinischen und psychosozialen Vertragspersonals und von Vertretungskräften sowie der Ausgaben für externe Leistungen von Fachärzten, die von den Vertrauensärzten für erforderlich erachtet werden,

der Kosten für die ärztlichen Untersuchungen bei der Einstellung von Betreuern für die Kindertagesstätten,

der Kosten für die ärztliche Kontrolle strahlenexponierter Bediensteter im Rahmen des Gesundheitsschutzes,

der Kosten für die Anschaffung bzw. Erstattung der im Rahmen der Anwendung der Richtlinien 89/391/EWG und 90/270/EWG erforderlichen Ausrüstungen.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden mit 670 000 EUR veranschlagt.

Die Mittel decken die innerhalb des Gebiets der Union anfallenden Ausgaben, mit Ausnahme der Ausgaben für die Vertretungen der Union, die unter dem Posten 16 01 03 03 ausgewiesen sind.

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften.

Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere Kapitel III.

Richtlinie 89/391/EWG des Rates vom 12. Juni 1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit (ABl. L 183 vom 29.6.1989, S. 1).

Richtlinie 90/270/EWG des Rates vom 29. Mai 1990 über die Mindestvorschriften bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit an Bildschirmgeräten (Fünfte Einzelrichtlinie im Sinne von Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (ABl. L 156 vom 21.6.1990, S. 14).

Einzelstaatliche Rechtsvorschriften über die Grundnormen.

26 01 50 02
Ausgaben für Auswahlverfahren und Personaleinstellung

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

2 346 000

4 320

2 350 320

Erläuterungen

Die bei dieser Haushaltslinie eingesetzten Mittel dienen zur Deckung

der Kosten für die Einstellung und die Auswahl für Führungsposten,

der Kosten für die Einladung der erfolgreichen Bewerber zu Einstellungsgesprächen,

der Kosten für die Einladung von Beamten und sonstigen Bediensteten der Delegationen, die an einem Auswahlverfahren oder einer Auswahl teilnehmen,

der Kosten der Organisation von Auswahlverfahren und der Auswahl gemäß Artikel 3 des Beschlusses 2002/620/EG.

In durch funktionelle Erfordernisse ausreichend begründeten Fällen und nach Anmhörung des Europäischen Amtes für Personalauswahl können diese Mittel für vom Organ selbst durchgeführte Auswahlverfahren verwendet werden.

Nicht gedeckt sind Personalausgaben, die durch die Mittel aus den Artikeln 01 04 und 01 05 der einzelnen Titel gedeckt sind.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden mit 1 000 EUR veranschlagt.

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften.

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.

Beschluss 2002/620/EG des Europäischen Parlaments, des Rates, der Kommission, des Gerichtshofs, des Rechnungshofs, des Wirtschafts- und Sozialausschusses, des Ausschusses der Regionen und des Europäischen Bürgerbeauftragten vom 25. Juli 2002 über die Errichtung des Amtes für Personalauswahl der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 197 vom 26.7.2002, S. 53).

Beschluss der Generalsekretäre des Europäischen Parlaments, des Rates, der Kommission, des Kanzlers des Gerichtshofes, der Generalsekretäre des Rechnungshofes, des Wirtschafts- und Sozialausschusses, des Ausschusses der Regionen und des Vertreters des Bürgerbeauftragten vom 25. Juli 2002 über die Organisation und den Betrieb des Amtes für Personalauswahl der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 197 vom 26.7.2002, S. 56).

26 01 50 04
Interinstitutionelle Zusammenarbeit im sozialen Bereich

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

8 552 000

2 535

8 554 535

Erläuterungen

Diese Mittel dienen der Deckung folgender Ausgaben:

der Ausgaben für die Gestaltung und Weiterentwicklung der Intranet-Site der Kommission (IntraComm) sowie die Herausgabe der Wochenzeitung Commission en direct,

sonstiger Ausgaben für interne Kommunikation und Information, einschließlich Werbemaßnahmen,

der Ausgaben für die Einstellung von Aushilfspersonal für die von der Kommission organisierten Kindertagesstätten, Ferienzentren und Freilufttagesstätten,

der Ausgaben für Vervielfältigungs- und Schreibarbeiten außerhalb des Hauses, soweit diese nicht von den Dienststellen der Kommission ausgeführt werden können,

der Ausgaben in Verbindung mit privatrechtlichen Verträgen, die zur Vertretung der in der Kinderkrippe tätigen verbeamteten Kindergärtner(innen) und Krankenpfleger(innen) geschlossen werden,

eines Teils der Ausgaben für das „Foyer“, für kulturelle Veranstaltungen, für Zuschüsse an die Personalklubs sowie für die Verwaltung und Erweiterung der Sportstätten,

der Ausgaben für Maßnahmen, die die sozialen Beziehungen zwischen Bediensteten unterschiedlicher Staatsangehörigkeit sowie die Integration der Familien fördern,

einer finanziellen Beteiligung an den Kosten des Personals für Tätigkeiten wie häusliche Hilfen, Rechtsberatung, Freiluft-Kindertagesstätten, Sprachkurse und kulturelle Veranstaltungen,

der Ausgaben für die Betreuung der neuen Beamten und Bediensteten auf Zeit und deren Familien sowie für die Beratung des Personals in Grundstücksfragen,

der Ausgaben für finanzielle Zuwendungen an Beamte, ehemalige Beamte oder Rechtsnachfolger eines verstorbenen Beamten, die sich in einer besonders schwierigen Lage befinden,

bestimmter Ausgaben für Kleinkindertagesstätten und sonstige Kinderkrippen und Tagesstätten (die Einnahmen aus dem Elternbeitrag sind wieder zu verwenden),

der Ausgaben für Maßnahmen als Zeichen der Anerkennung für Beamte, insbesondere Aufwendungen für die Medaillen, die den Beamten nach zwanzig Dienstjahren verliehen werden, und das Geschenk, das die Beamten bei ihrer Versetzung in den Ruhestand erhalten,

Sonderzahlungen an die Empfänger und Anspruchsberechtigten von Versorgungsbezügen der Gemeinschaft sowie an etwaige unterhaltsberechtigte Hinterbliebene, die sich in einer besonders schwierigen Situation befinden,

der Finanzierung vorbeugender Maßnahmen, die den spezifischen Bedürfnissen der ehemaligen Bediensteten in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union entsprechen, sowie des Beitrags zugunsten der Vereinigungen ehemaliger Bediensteter.

Die entsprechenden Ausgaben für die Beamten und Bediensteten auf Zeit, die eine Forschungsplanstelle innehaben, werden aus den bei Artikel 01 05 der betreffenden Titel eingesetzten Mitteln gedeckt.

Diese Mittel sind ferner zur Deckung der Kosten einer Aktionspolitik zugunsten von Behinderten in den folgenden Kategorien vorgesehen:

Beamte im aktiven Dienst und Bedienstete auf Zeit,

Ehegatten dieser Personen,

alle im Sinne des Statuts unterhaltspflichtigen Kinder der Beamten der Europäischen Gemeinschaften.

Damit soll im Rahmen der Möglichkeiten des Haushalts und nach Ausschöpfung der Ansprüche im Aufenthaltsland bzw. Herkunftsland die Erstattung von als notwendig anerkannten Kosten (außer Arztkosten), die sich aus der Behinderung ergeben und nachweislich belegt sind, finanziert werden.

Die Mittel sind weiterhin dazu bestimmt, einen Teil der Ausgaben für den Schulbesuch von Kindern zu decken, die aus unabweisbaren pädagogischen Gründen nicht oder nicht mehr zu den Europäischen Schulen zugelassen sind, oder die aus Gründen des Dienstortes des Vaters oder der Mutter, die Beamte sind (Außenstellen), keinen Schulunterricht in einer Europäischen Schule erhalten können.

Die Mittel decken die innerhalb des Gebiets der Union anfallenden Ausgaben, mit Ausnahme der Ausgaben für die Vertretungen der Union, die unter dem Posten 16 01 03 03 ausgewiesen sind.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden mit 3 084 000 EUR veranschlagt.

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften.

Personalbestand

Kommission

Verwaltung

Funktions- und Besoldungsgruppe

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Berichtigter Haushaltsplan 2010

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Auf den EAD zu übertragende Dauerplanstellen (5)

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Bestehende Stellen

Neue Stellen

Stellen der Kommission nach Übertragung auf den EAD

Auf den EAD zu übertragende Stellen

Stellen der Kommission nach Übertragung auf den EAD

Auf den EAD zu übertragende Stellen

AD 16

30

 

6

3

24

9

 

 

AD 15

221

22

31

5

190

36

22

 

AD 14

558

32

48 (6)

 

510

47

32

1

AD 13

1 088

 

75 (7)

3

1 013

77

 

1

AD 12

2 341

54

199

30

2 142

229

54

 

AD 11

971

62

91

8

880

99

62

 

AD 10

847

11

33

5

814

38

11

 

AD 9

886

 

41

6

845

47

 

 

AD 8

505

2

10

 

495

10

2

 

AD 7

830

 

26

32

804

58

 

 

AD 6

867

 

8

 

859

8

 

 

AD 5

2 028

 

35 (7)

8

1 993

42

 

1

AD insgesamt

11 172

183

603

100

10 569

700

183

3

AST 11

150

 

11

 

139

11

 

 

AST 10

147

20

19

 

128

19

20

 

AST 9

496

 

37

 

459

37

 

 

AST 8

683

12

38

 

645

38

12

 

AST 7

1 220

28

69

 

1 151

69

28

 

AST 6

1 042

39

81

 

961

81

39

 

AST 5

1 365

42

73

 

1 292

73

42

 

AST 4

1 027

20

78

 

949

78

20

 

AST 3

871

9

27

 

844

27

9

 

AST 2

597

13

26

 

571

26

13

 

AST 1

1 193

 

52

 

1 141

52

 

 

AST insgesamt

8 791

183

511

0

8 280

511

183

0

AD und AST insgesamt  (8)  (9)

19 963

366

1 114  (10)

100  (11)

18 849  (12)

1 211  (13)

366

3

Gesamtpersonalbestand

20 329

1 214

20 429

EINZELPLAN X

EUROPÄISCHER AUSWÄRTIGER DIENST

EIGENE EINNAHMEN

Titel

Bezeichnung

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

4

VON DER UNION ERHOBENE STEUERN, ABSCHÖPFUNGEN UND GEBÜHREN

 

p.m.

p.m.

5

ERLÖSE AUS DEM VERWALTUNGSBETRIEB DES ORGANS

 

p.m.

p.m.

6

BEITRÄGE UND ERSTATTUNGEN IM RAHMEN VON ABKOMMEN UND PROGRAMMEN DER UNION/GEMEINSCHAFT

 

p.m.

p.m.

7

VERZUGSZINSEN

 

p.m.

p.m.

9

SONSTIGE EINNAHMEN

 

p.m.

p.m.

 

Insgesamt

 

p.m.

p.m.

TITEL 4

VON DER UNION ERHOBENE STEUERN, ABSCHÖPFUNGEN UND GEBÜHREN

Titel

Kapitel

Bezeichnung

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

4 0

GEHALTSABZÜGE

 

p.m.

p.m.

4 1

BEITRAG ZU DEN VERSORGUNGSREGELUNGEN

 

p.m.

p.m.

 

Titel 4 — Insgesamt

 

p.m.

p.m.

KAPITEL 4 0 —
GEHALTSABZÜGE

Titel

Kapitel

Artikel

Posten

Bezeichnung

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

4 0

GEHALTSABZÜGE

4 0 0

Ertrag aus der Steuer auf die Gehälter, Löhne und anderen Bezüge der Beamten und der sonstigen Bediensteten

 

p.m.

p.m.

4 0 4

Ertrag der Sonderabgabe auf die Amtsbezüge der Mitglieder der Organe sowie die Dienstbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten im aktiven Dienst

 

p.m.

p.m.

 

Kapitel 4 0 — Insgesamt

 

p.m.

p.m.

4 0 0
Ertrag aus der Steuer auf die Gehälter, Löhne und anderen Bezüge der Beamten und der sonstigen Bediensteten

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

 

p.m.

p.m.

Erläuterungen

Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union, insbesondere Artikel 12.

Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 260/68 des Rates vom 29. Februar 1968 zur Festlegung der Bestimmungen und des Verfahrens für die Erhebung der Steuer zugunsten der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 56 vom 4.3.1968, S. 8).

4 0 4
Ertrag der Sonderabgabe auf die Amtsbezüge der Mitglieder des Organs sowie die Dienstbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten im aktiven Dienst

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

 

p.m.

p.m.

Erläuterungen

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 66a.

KAPITEL 4 1 —
BEITRAG ZU DEN VERSORGUNGSREGELUNGEN

Titel

Kapitel

Artikel

Posten

Bezeichnung

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

4 1

BEITRAG ZU DEN VERSORGUNGSREGELUNGEN

4 1 0

Beiträge des Personals zur Versorgungsordnung

 

p.m.

p.m.

4 1 1

Übertragung oder Rückkauf von Versorgungsansprüchen durch das Personal

 

p.m.

p.m.

4 1 2

Beiträge der in Urlaub aus persönlichen Gründen befindlichen Beamten zur Versorgungsordnung

 

p.m.

p.m.

 

Kapitel 4 1 — Insgesamt

 

p.m.

p.m.

4 1 0
Beiträge des Personals zur Versorgungsordnung

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

 

p.m.

p.m.

Erläuterungen

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 83 Absatz 2.

4 1 1
Übertragung oder Rückkauf von Versorgungsansprüchen durch das Personal

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

 

p.m.

p.m.

Erläuterungen

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 107 sowie Artikel 4 und Artikel 11 Absatz 2 des Anhangs VIII.

4 1 2
Beiträge der in Urlaub aus persönlichen Gründen befindlichen Beamten zur Versorgungsordnung

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

 

p.m.

p.m.

Erläuterungen

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 107 sowie Artikel 11 Absatz 2 und Artikel 48 des Anhangs VIII.

TITEL 5

ERLÖSE AUS DEM VERWALTUNGSBETRIEB DES ORGANS

Titel

Kapitel

Bezeichnung

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6/2010

Neuer Betrag

5 0

ERLÖS AUS DER VERÄUSSERUNG VON BEWEGLICHEN UND UNBEWEGLICHEN SACHEN

 

p.m.

p.m.

5 1

MIETEINNAHMEN

 

p.m.

p.m.

5 2

ERTRAG AUS ANLAGEMITTELN, BANKZINSEN UND SONSTIGEN ZINSEN

 

p.m.

p.m.

5 5

EINNAHMEN AUS DIENSTLEISTUNGEN UND SONSTIGEN ARBEITEN

 

p.m.

p.m.

5 7

SONSTIGE BEITRÄGE UND ERSTATTUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER VERWALTUNG DER ORGANE

 

p.m.

p.m.

5 8

VERSCHIEDENE ENTSCHÄDIGUNGEN

 

p.m.

p.m.

5 9

SONSTIGE EINNAHMEN AUS DER VERWALTUNG

 

p.m.

p.m.

 

Titel 5 — Insgesamt

 

p.m.

p.m.

KAPITEL 5 0 —
ERLÖS AUS DER VERÄUSSERUNG VON BEWEGLICHEN UND UNBEWEGLICHEN SACHEN

Titel

Kapitel

Artikel

Posten

Bezeichnung

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6/2010

Neuer Betrag

5 0

ERLÖS AUS DER VERÄUSSERUNG VON BEWEGLICHEN UND UNBEWEGLICHEN SACHEN

5 0 0

Erlös aus der Veräußerung von beweglichen Sachen

5 0 0 0

Erlös aus der Veräußerung von Fahrzeugen — Zweckgebundene Einnahmen

 

p.m.

p.m.

5 0 0 1

Erlös aus der Veräußerung sonstiger beweglicher Sachen — Zweckgebundene Einnahmen

 

p.m.

p.m.

5 0 0 2

Einnahmen aus für andere Organe oder Stellen durchgeführten Lieferungen — Zweckgebundene Einnahmen

 

p.m.

p.m.

 

Artikel 5 0 0 — Teilsumme

 

p.m.

p.m.

5 0 2

Erlös aus dem Verkauf von Veröffentlichungen, Drucksachen und Filmen

 

p.m.

p.m.

 

Kapitel 5 0 — Insgesamt

 

p.m.

p.m.

5 0 0
Erlös aus der Veräußerung von beweglichen Sachen

5 0 0 0
Erlös aus der Veräußerung von Fahrzeugen — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

 

p.m.

p.m.

Erläuterungen

Diese Einnahmen gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung gelten als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

5 0 0 1
Erlös aus der Veräußerung sonstiger beweglicher Sachen — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

 

p.m.

p.m.

Erläuterungen

Diese Einnahmen gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung gelten als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

5 0 0 2
Einnahmen aus für andere Organe oder Stellen durchgeführten Lieferungen — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

 

p.m.

p.m.

Erläuterungen

Diese Einnahmen gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung gelten als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

5 0 2
Erlös aus dem Verkauf von Veröffentlichungen, Drucksachen und Filmen

Haushaltsplan 2010

Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6/2010

Neuer Betrag

 

p.m.

p.m.

Erläuterungen

Diese Einnahmen gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung gelten als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

KAPITEL 5 1 —
MIETEINNAHMEN

Titel

Kapitel

Artikel

Posten

Bezeichnung

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6/2010

Neuer Betrag

5 1

MIETEINNAHMEN

5 1 0

Einnahmen aus der Vermietung von Mobiliar und Material

 

p.m.

p.m.

5 1 1

Einnahmen aus der Vermietung und Untervermietung von unbeweglichen Sachen und Erstattung von Mietkosten

 

p.m.

p.m.

 

Kapitel 5 1 — Insgesamt

 

p.m.

p.m.

5 1 0
Einnahmen aus der Vermietung von Mobiliar und Material

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

 

p.m.

p.m.

Erläuterungen

Diese Einnahmen gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung gelten als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

5 1 1
Einnahmen aus der Vermietung und Untervermietung von unbeweglichen Sachen und Erstattung von Mietkosten

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

 

p.m.

p.m.

Erläuterungen

Diese Einnahmen gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung gelten als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

KAPITEL 5 2 —
ERTRAG AUS ANLAGEMITTELN, BANKZINSEN UND SONSTIGEN ZINSEN

Titel

Kapitel

Artikel

Posten

Bezeichnung

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

5 2

ERTRAG AUS ANLAGEMITTELN, BANKZINSEN UND SONSTIGEN ZINSEN

5 2 0

Ertrag aus Anlagemitteln, Bankzinsen und sonstigen Zinsen von Konten des Organs

 

p.m.

p.m.

 

Kapitel 5 2 — Insgesamt

 

p.m.

p.m.

5 2 0
Ertrag aus Anlagemitteln, Bankzinsen und sonstigen Zinsen von Konten des Organs

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

 

p.m.

p.m.

KAPITEL 5 5 —
EINNAHMEN AUS DIENSTLEISTUNGEN UND SONSTIGEN ARBEITEN

Titel

Kapitel

Artikel

Posten

Bezeichnung

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

5 5

EINNAHMEN AUS DIENSTLEISTUNGEN UND SONSTIGEN ARBEITEN

5 5 0

Einnahmen aus Dienstleistungen und sonstigen Arbeiten, die für andere Organe und Stellen durchgeführt werden, einschließlich der Dienstreisetagegelder, die im Auftrag anderer Organe oder Stellen gezahlt und von diesen zurückerstattet werden — Zweckgebundene Einnahmen

 

p.m.

p.m.

5 5 1

Einnahmen aus Zahlungen Dritter für Dienstleistungen oder in ihrem Auftrag durchgeführte Arbeiten — Zweckgebundene Einnahmen

 

p.m.

p.m.

 

Kapitel 5 5 — Insgesamt

 

p.m.

p.m.

5 5 0
Einnahmen aus Dienstleistungen und sonstigen Arbeiten, die für andere Organe und Stellen durchgeführt werden, einschließlich der Dienstreisetagegelder, die im Auftrag anderer Organe oder Stellen gezahlt und von diesen zurückerstattet werden — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

 

p.m.

p.m.

Erläuterungen

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 4 sowie Artikel 11 Absätze 2 und 3 und Anhang VIII Artikel 48.

5 5 1
Einnahmen aus Zahlungen Dritter für Dienstleistungen oder in ihrem Auftrag durchgeführte Arbeiten — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

 

p.m.

p.m.

KAPITEL 5 7 —
SONSTIGE BEITRÄGE UND ERSTATTUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER VERWALTUNG DES ORGANS

Titel

Kapitel

Artikel

Posten

Bezeichnung

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

5 7

SONSTIGE BEITRÄGE UND ERSTATTUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER VERWALTUNG DES ORGANS

5 7 0

Einnahmen aus der Rückerstattung von Beträgen, die rechtsgrundlos gezahlt wurden — Zweckgebundene Einnahmen

 

p.m.

p.m.

5 7 1

Zweckbestimmte Einnahmen, beispielsweise aus Stiftungen, Zuschüssen, Schenkungen und Vermächtnissen, einschließlich der jedem Organ zugewiesenen eigenen Einnahmen — Zweckgebundene Einnahmen

 

p.m.

p.m.

5 7 2

Erstattung von Sozialausgaben, die für Rechnung eines anderen Organs verauslagt worden sind — Zweckgebundene Einnahmen

 

p.m.

p.m.

5 7 3

Sonstige Beiträge und Erstattungen im Zusammenhang mit der Verwaltung des Organs — Zweckgebundene Einnahmen

 

p.m.

p.m.

 

Kapitel 5 7 — Insgesamt

 

p.m.

p.m.

5 7 0
Einnahmen aus der Rückerstattung von Beträgen, die rechtsgrundlos gezahlt wurden — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

 

p.m.

p.m.

Erläuterungen

Diese Einnahmen gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung gelten als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

5 7 1
Zweckbestimmte Einnahmen, beispielsweise aus Stiftungen, Zuschüssen, Schenkungen und Vermächtnissen, einschließlich der jedem Organ zugewiesenen eigenen Einnahmen — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

 

p.m.

p.m.

Erläuterungen

Diese Einnahmen gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung gelten als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

5 7 2
Erstattung von Sozialausgaben, die für Rechnung eines anderen Organs verauslagt worden sind — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

 

p.m.

p.m.

Erläuterungen

Diese Einnahmen gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung gelten als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

5 7 3
Sonstige Beiträge und Erstattungen im Zusammenhang mit der Verwaltung des Organs — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

 

p.m.

p.m.

Erläuterungen

Diese Einnahmen gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung gelten als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

KAPITEL 5 8 —
VERSCHIEDENE ENTSCHÄDIGUNGEN

Titel

Kapitel

Artikel

Posten

Bezeichnung

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

5 8

VERSCHIEDENE ENTSCHÄDIGUNGEN

5 8 0

Verschiedene Entschädigungen

 

p.m.

p.m.

 

Kapitel 5 8 — Insgesamt

 

p.m.

p.m.

5 8 0
Verschiedene Entschädigungen

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

 

p.m.

p.m.

Erläuterungen

Diese Einnahmen gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung gelten als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

KAPITEL 5 9 —
SONSTIGE EINNAHMEN AUS DER VERWALTUNG

Titel

Kapitel

Artikel

Posten

Bezeichnung

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

5 9

SONSTIGE EINNAHMEN AUS DER VERWALTUNG

5 9 0

Sonstige Einnahmen aus der Verwaltung

 

p.m.

p.m.

 

Kapitel 5 9 — Insgesamt

 

p.m.

p.m.

5 9 0
Sonstige Einnahmen aus der Verwaltung

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

 

p.m.

p.m.

TITEL 6

BEITRÄGE UND ERSTATTUNGEN IM RAHMEN VON ABKOMMEN UND PROGRAMMEN DER UNION/GEMEINSCHAFT

Titel

Kapitel

Bezeichnung

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

6 1

ERSTATTUNG VERSCHIEDENER BETRÄGE

 

p.m.

p.m.

6 3

BEITRÄGE IM RAHMEN DER SPEZIFISCHEN ÜBEREINKÜNFTE

 

p.m.

p.m.

6 6

SONSTIGE BEITRÄGE UND ERSTATTUNGEN

 

p.m.

p.m.

 

Titel 6 — Insgesamt

 

p.m.

p.m.

KAPITEL 6 1 —
ERSTATTUNG VERSCHIEDENER BETRÄGE

Titel

Kapitel

Artikel

Posten

Bezeichnung

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

6 1

ERSTATTUNG VERSCHIEDENER BETRÄGE

6 1 2

Erstattung von Beträgen, die in Durchführung von Auftragsarbeiten gegen Vergütung verauslagt worden sind — Zweckgebundene Einnahmen

 

p.m.

p.m.

 

Kapitel 6 1 — Insgesamt

 

p.m.

p.m.

6 1 2
Erstattung von Beträgen, die in Durchführung von Auftragsarbeiten gegen Vergütung verauslagt worden sind — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

 

p.m.

p.m.

Erläuterungen

Diese Einnahmen gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung gelten als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

KAPITEL 6 3 —
BEITRÄGE IM RAHMEN DER SPEZIFISCHEN ÜBEREINKÜNFTE

Titel

Kapitel

Artikel

Posten

Bezeichnung

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

6 3

BEITRÄGE IM RAHMEN DER SPEZIFISCHEN ÜBEREINKÜNFTE

6 3 1

Beitrag im Rahmen des Schengen-Besitzstands — Zweckgebundene Einnahmen

6 3 1 1

Beitrag zu den Verwaltungskosten aus dem Rahmenübereinkommen mit Island und Norwegen — Zweckgebundene Einnahmen

 

p.m.

p.m.

 

Artikel 6 3 1 — Teilsumme

 

p.m.

p.m.

 

Kapitel 6 3 — Insgesamt

 

p.m.

p.m.

6 3 1
Beitrag im Rahmen des Schengen-Besitzstands — Zweckgebundene Einnahmen

6 3 1 1
Beitrag zu den Verwaltungskosten aus dem Rahmenübereinkommen mit Island und Norwegen — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

 

p.m.

p.m.

Erläuterungen

Beschluss 1999/437/EG des Rates vom 17. Mai 1999 zum Erlass bestimmter Durchführungsvorschriften zu dem Übereinkommen zwischen dem Rat der Europäischen Union und der Republik Island und dem Königreich Norwegen über die Assoziierung dieser beiden Staaten bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands (ABl. L 176 vom 10.7.1999, S. 31).

Beitrag zu den Verwaltungskosten aufgrund des Übereinkommens vom 18. Mai 1999 zwischen dem Rat der Europäischen Union sowie der Republik Island und dem Königreich Norwegen über die Assoziierung der beiden letztgenannten Staaten bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands (ABl. L 176 vom 10.7.1999, S. 36), insbesondere Artikel 12.

Diese Einnahmen gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung gelten ab 2003 als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

KAPITEL 6 6 —
SONSTIGE BEITRÄGE UND ERSTATTUNGEN

Titel

Kapitel

Artikel

Posten

Bezeichnung

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

6 6

SONSTIGE BEITRÄGE UND ERSTATTUNGEN

6 6 0

Sonstige Beiträge und Erstattungen

6 6 0 0

Sonstige zweckgebundene Beiträge und Erstattungen — Zweckgebundene Einnahmen

 

p.m.

p.m.

 

Artikel 6 6 0 — Teilsumme

 

p.m.

p.m.

 

Kapitel 6 6 — Insgesamt

 

p.m.

p.m.

6 6 0
Sonstige Beiträge und Erstattungen

6 6 0 0
Sonstige zweckgebundene Beiträge und Erstattungen — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

 

p.m.

p.m.

Erläuterungen

Bei diesem Posten werden gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung die etwaigen Einnahmen verbucht, die nicht an anderer Stelle des Titels 6 vorgesehen sind und die als zusätzliche Mittel zur Finanzierung der Ausgaben, denen diese Einnahmen zugewiesen sind, bereitgestellt werden.

TITEL 7

VERZUGSZINSEN

Titel

Kapitel

Bezeichnung

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

7 0

VERZUGSZINSEN

 

p.m.

p.m.

 

Titel 7 — Insgesamt

 

p.m.

p.m.

KAPITEL 7 0 —
VERZUGSZINSEN

Titel

Kapitel

Artikel

Posten

Bezeichnung

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

7 0

VERZUGSZINSEN

7 0 0

Verzugszinsen

 

p.m.

p.m.

 

Kapitel 7 0 — Insgesamt

 

p.m.

p.m.

7 0 0
Verzugszinsen

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

 

p.m.

p.m.

TITEL 9

SONSTIGE EINNAHMEN

Titel

Kapitel

Bezeichnung

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

9 0

SONSTIGE EINNAHMEN

 

p.m.

p.m.

 

Titel 9 — Insgesamt

 

p.m.

p.m.

KAPITEL 9 0 —
SONSTIGE EINNAHMEN

Titel

Kapitel

Artikel

Posten

Bezeichnung

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

9 0

SONSTIGE EINNAHMEN

9 0 0

Sonstige Einnahmen

 

p.m.

p.m.

 

Kapitel 9 0 — Insgesamt

 

p.m.

p.m.

9 0 0
Sonstige Einnahmen

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

 

p.m.

p.m.

AUSGABEN

Titel

Bezeichnung

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

1

BEDIENSTETE IN DEN ZENTRALEN DIENSTSTELLEN

 

 

 

2

GEBÄUDE, SACH- UND BETRIEBSAUSGABEN DER ZENTRALEN DIENSTSTELLEN

 

 

 

3

DELEGATIONEN

 

 

 

10

SONSTIGE AUSGABEN

 

 

 

 

Insgesamt

 

 

 

TITEL 1

BEDIENSTETE IN DEN ZENTRALEN DIENSTSTELLEN

Titel

Kapitel

Bezeichnung

FR

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

1 1

DIENSTBEZÜGE UND SONSTIGE ANSPRÜCHE DES STATUTSPERSONALS

5

 

 

 

1 2

DIENSTBEZÜGE UND SONSTIGE ANSPRÜCHE DES EXTERNEN PERSONALS

5

 

 

 

1 3

SONSTIGE AUSGABEN FÜR PERSONALVERWALTUNG

5

 

 

 

1 4

DIENSTREISEKOSTEN

 

 

 

 

1 5

UNTERSTÜTZUNGSMASSNAHMEN FÜR BEDIENSTETE

5

 

 

 

 

Titel 1 — Insgesamt

 

 

 

 

KAPITEL 1 1 —
DIENSTBEZÜGE UND SONSTIGE ANSPRÜCHE DES STATUTSPERSONALS

Titel

Kapitel

Artikel

Posten

Bezeichnung

FR

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

1 1

DIENSTBEZÜGE UND SONSTIGE ANSPRÜCHE DES STATUTSPERSONALS

1 1 0

Dienstbezüge und sonstige Ansprüche des Statutspersonals

1 1 0 0

Grundgehälter

5.12

 

 

 

1 1 0 1

Statutarische Ansprüche im Zusammenhang mit dem Dienst

5.12

 

 

 

1 1 0 2

Statutarische Ansprüche im Zusammenhang mit persönlichen Situation des Bediensteten

5.12

 

 

 

1 1 0 3

Sozialversicherung

5.12

 

 

 

1 1 0 4

Berichtigungskoeffizienten und Anpassung der Gehälter

5.12

 

 

 

1 1 0 5

Überstunden

5.12

 

 

 

 

Artikel 1 1 0 — Teilsumme

 

 

 

 

 

Kapitel 1 1 — Insgesamt

 

 

 

 

Erläuterungen

Die Mittel dieses Kapitels sind auf der Grundlage des Stellenplans des EAD für das laufende Haushaltsjahr veranschlagt.

Die Gehälter, Zulagen und Entschädigungen werden pauschal um x % gekürzt, um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass die im Stellenplan des EAD vorgesehenen Planstellen nicht ständig voll besetzt sein werden.

1 1 0
Dienstbezüge und sonstige Ansprüche des Statutspersonals

1 1 0 0
Grundgehälter

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

 

 

 

Erläuterungen

Veranschlagt sind Mittel für die Grundgehälter der Beamten und Bediensteten auf Zeit, die eine im Stellenplan vorgesehene Planstelle innehaben.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften.

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.

1 1 0 1
Statutarische Ansprüche im Zusammenhang mit dem Dienst

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

 

 

 

Erläuterungen

Veranschlagt sind Mittel für die Beamten und Bediensteten auf Zeit, die eine im Stellenplan vorgesehene Planstelle innehaben:

Sekretariatszulagen,

Miet- und Fahrkostenzulagen,

Pauschalabgeltung von Fahrkosten,

Vergütungen für Schichtarbeit oder für Bereitschaft am Arbeitsplatz und/oder in der Wohnung,

sonstige Zulagen und Erstattungen,

Überstunden (Chauffeure).

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften.

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.

1 1 0 2
Statutarische Ansprüche im Zusammenhang mit persönlichen Situation des Bediensteten

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

 

 

 

Erläuterungen

Veranschlagt sind Mittel für die Beamten und Bediensteten auf Zeit, die eine im Stellenplan vorgesehene Planstelle innehaben:

Auslands- und Expatriierungszulagen,

Haushaltszulagen, Zulagen für unterhaltsberechtigte Kinder und Erziehungszulagen,

Vergütung bei Elternurlaub oder Urlaub aus familiären Gründen,

Erstattung der Fahrtkosten für Beamte auf Lebenszeit und Bedienstete auf Zeit, für deren Ehegatten und die unterhaltsberechtigten Personen vom Ort der dienstlichen Verwendung zum Herkunftsort,

sonstige Zulagen und Vergütungen.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften.

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.

1 1 0 3
Sozialversicherung

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

 

 

 

Erläuterungen

Veranschlagt sind im Wesentlichen Mittel für die Beamten und Bediensteten auf Zeit, die eine im Stellenplan vorgesehene Planstelle innehaben:

Kranken- und Unfallversicherung und Versicherung gegen Berufskrankheiten sowie sonstige Sozialbeiträge,

Arbeitslosenversicherung der Bediensteten auf Zeit sowie die Zahlungen, die das Organ für Bedienstete auf Zeit zur Bildung oder Aufrechterhaltung von Versorgungsansprüchen im Herkunftsland leisten muss.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften.

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.

1 1 0 4
Berichtigungskoeffizienten und Anpassung der Gehälter

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

 

 

 

Erläuterungen

Veranschlagt sind Mittel für die Beamten und Bediensteten auf Zeit, die eine im Stellenplan vorgesehene Planstelle innehaben, um die Auswirkungen von Berichtigungskoeffizienten auf die Dienstbezüge und den Anteil der Bezüge, der in ein anderes Land als das Land der dienstlichen Verwendung überwiesen wird, zu decken.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften.

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.

1 1 0 5
Überstunden

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

 

 

 

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Zahlung von Überstunden nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 56 sowie Anhang VI.

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.

KAPITEL 1 2 —
DIENSTBEZÜGE UND SONSTIGE ANSPRÜCHE DES EXTERNEN PERSONALS

Titel

Kapitel

Artikel

Posten

Bezeichnung

FR

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

1 2

DIENSTBEZÜGE UND SONSTIGE ANSPRÜCHE DES EXTERNEN PERSONALS

1 2 0

Dienstbezüge und sonstige Ansprüche des externen Personals

1 2 0 0

Vertragsbedienstete

5.12

 

 

 

1 2 0 1

Abgeordnete nationale Sachverständige (Technische Unterstützung)

 

 

 

 

1 2 0 2

Praktika

5.12

 

 

 

1 2 0 3

Externe Leistungen

5.12

 

 

 

1 2 0 4

Hilfspersonal (Leiharbeitskräfte) und Sonderberater

 

 

 

 

1 2 0 5

Vergütungen für abgeordnete nationale Militärexperten

 

 

 

 

1 2 0 6

Vergütungen für die im Rahmen der GSVP/GASP abgeordneten nationalen Experten

 

 

 

 

1 2 0 7

Sonderberater im Bereich GSVP/GASP

 

 

 

 

 

Artikel 1 2 0 — Teilsumme

 

 

 

 

1 2 2

Vorläufig eingesetzte Mittel

5.12

 

 

 

 

Kapitel 1 2 — Insgesamt

 

 

 

 

1 2 0
Dienstbezüge und sonstige Ansprüche des externen Personals

1 2 0 0
Vertragsbedienstete

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

 

 

 

Erläuterungen

Diese Mittel decken die Bezüge der Vertragsbediensteten (im Sinne der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften), die Arbeitgeberbeiträge zu den verschiedenen Sozialversicherungssystemen und die Auswirkungen der auf die Bezüge dieser Bediensteten anwendbaren Berichtigungskoeffizienten.

Sie sind nur vorläufig eingesetzt und können erst verwendet werden, nachdem sie auf die geeigneten Artikel oder Posten dieses Kapitels übertragen worden sind.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

Rechtsgrundlagen

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.

1 2 0 1
Abgeordnete nationale Sachverständige (Technische Unterstützung)

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

 

 

 

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Deckung der Vergütungen und Verwaltungsausgaben für abgeordnete nationale Sachverständige, die nicht dem Bereich GSVP/GASP zugeordnet sind.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

Rechtsgrundlagen

Beschluss 2007/829/EG des Rates vom 5. Dezember 2007 über die Regelung für zum Generalsekretariat des Rates abgeordnete nationale Sachverständige und Militärexperten und zur Aufhebung des Beschlusses 2003/479/EG (ABl. L 327 vom 13.12.2007, S. 10).

1 2 0 2
Praktika

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

 

 

 

Erläuterungen

Diese Mittel decken eine Vergütung und die Kosten von Studien- und Dienstreisen für die Praktikanten sowie die Kosten einer Kranken- und Unfallversicherung während der Praktika.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

1 2 0 3
Externe Leistungen

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

 

 

 

Erläuterungen

Diese Mittel sind für alle Dienstleistungen von Personen bestimmt, die nicht bei dem Organ beschäftigt sind, darunter insbesondere:

Zeitarbeitskräfte für verschiedene Dienstleistungen,

Aushilfspersonal für die Tagungen in Luxemburg und Straßburg,

Sachverständige auf dem Gebiet der Arbeitsbedingungen.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

1 2 0 4
Hilfspersonal (Leiharbeitskräfte) und Sonderberater

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

 

 

 

Erläuterungen

Diese Mittel decken die Bezüge der Leiharbeitskräfte und Sonderberater (im Sinne der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften), die Arbeitgeberbeiträge zu den verschiedenen Sozialversicherungssystemen und die Auswirkungen der auf die Bezüge dieser Bediensteten anwendbaren Berichtigungskoeffizienten.

Sie sind nur vorläufig eingesetzt und können erst verwendet werden, nachdem sie auf die geeigneten Artikel dieses Kapitels übertragen worden sind.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

Rechtsgrundlagen

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.

1 2 0 5
Vergütungen für abgeordnete nationale Militärexperten

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

 

 

 

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Finanzierung der Bezüge der nationalen Militärexperten, die im Rahmen der GSVP/GASP als Militärstab der Europäischen Union tätig sein sollen.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

Rechtsgrundlagen

Beschluss 2000/178/GASP des Rates vom 28. Februar 2000 über die Regelung für zum Generalsekretariat des Rates abgeordnete nationale Sachverständige im Militärbereich während der Übergangszeit (ABl. L 57 vom 2.3.2000, S. 1).

Beschluss 2001/80/GASP des Rates vom 22. Januar 2001 zur Einsetzung des Militärstabs der Europäischen Union (ABl. L 27 vom 30.1.2001, S. 7).

Beschluss 2003/479/EG des Rates vom 16. Juni 2003 über die Regelung für zum Generalsekretariat des Rates abgeordnete nationale Sachverständige und Militärexperten und zur Aufhebung der Entscheidungen vom 25. Juni 1997 und vom 22. März 1999 sowie des Beschlusses 2001/41/EG und des Beschlusses 2001/496/GASP (ABl. L 160 vom 28.6.2003, S. 72). Aufgehoben durch den Beschluss 2007/829/EG (ABl. L 327 vom 13.12.2007, S. 10).

1 2 0 6
Vergütungen für die im Rahmen der GSVP/GASP abgeordneten nationalen Experten

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

 

 

 

Erläuterungen

Diese Mittel decken die Bezüge der nationalen Experten, die im Rahmen der GSVP/GASP insbesondere im Bereich Krisenmanagement einerseits und im Bereich Sicherheit der Informationssysteme andererseits tätig sein sollen.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

Rechtsgrundlagen

Beschluss 2007/829/EG des Rates vom 5. Dezember 2007 über die Regelung für zum Generalsekretariat des Rates abgeordnete nationale Sachverständige und Militärexperten und zur Aufhebung des Beschlusses 2003/479/EG (ABl. L 327 vom 13.12.2007, S. 10).

1 2 0 7
Sonderberater im Bereich GSVP/GASP

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

 

 

 

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Finanzierung der Bezüge der Sonderberater, die vom EAD im Hinblick auf spezifische Expertenmissionen im Rahmen der GSVP/GASP ernannt werden.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

Rechtsgrundlagen

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere die Artikel 5, 119 und 120.

1 2 2
Vorläufig eingesetzte Mittel

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

 

 

 

Erläuterungen

Diese Mittel sind dazu bestimmt, die Auswirkungen der eventuellen vom Rat während des Haushaltsjahres zu beschließenden Anpassungen der Dienstbezüge zu decken.

Sie sind nur vorläufig eingesetzt und können erst verwendet werden, nachdem sie auf die geeigneten Artikel dieses Kapitels übertragen worden sind.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

Rechtsgrundlagen

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.

KAPITEL 1 3 —
SONSTIGE AUSGABEN FÜR PERSONALVERWALTUNG

Titel

Kapitel

Artikel

Posten

Bezeichnung

FR

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

1 3

SONSTIGE AUSGABEN FÜR PERSONALVERWALTUNG

1 3 0

Ausgaben für Personalverwaltung

1 3 0 0

Personaleinstellungen

5.12

 

 

 

1 3 0 1

Fortbildung

5.12

 

 

 

1 3 0 2

Statutarische Ansprüche bei Dienstantritt, bei Versetzung und bei Ausscheiden aus dem Dienst

5.12

 

 

 

 

Artikel 1 3 0 — Teilsumme

 

 

 

 

 

Kapitel 1 3 — Insgesamt

 

 

 

 

1 3 0
Ausgaben für Personalverwaltung

1 3 0 0
Personaleinstellungen

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

 

 

 

Erläuterungen

Diese Mittel sind für folgende Ausgaben veranschlagt:

Ausgaben für die Organisation der in Artikel 3 des Beschlusses 2002/621/EG der Generalsekretäre vorgesehenen Auswahlverfahren sowie der Reise- und Aufenthaltskosten der Bewerber bei Einstellungsgesprächen und ärztlichen Einstellungsuntersuchungen,

Ausgaben für die Organisation von Verfahren zur Auswahl der Bediensteten auf Zeit, Hilfskräfte und örtlichen Bediensteten.

In durch funktionelle Erfordernisse ausreichend begründeten Fällen und nach Konsultation des Amtes für Personalauswahl der Europäischen Gemeinschaften können sie für vom Organ selbst durchgeführte Auswahlverfahren verwendet werden,

Ausgaben für die Organisation von Outplacement-Maßnahmen.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere die Artikel 27 bis 31 und 33 sowie Anhang III.

Beschluss 2002/620/EG des Europäischen Parlaments, des Rates, der Kommission, des Gerichtshofs, des Rechnungshofs, des Wirtschafts- und Sozialausschusses, des Ausschusses der Regionen und des Bürgerbeauftragten vom 25. Juli 2002 über die Errichtung des Amtes für Personalauswahl der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 197 vom 26.7.2002, S. 53) und Beschluss 2002/621/EG der Generalsekretäre des Europäischen Parlaments, des Rates, der Kommission, des Kanzlers des Gerichtshofs, der Generalsekretäre des Rechnungshofs, des Wirtschafts- und Sozialausschusses, des Ausschusses der Regionen und des Vertreters des Bürgerbeauftragten vom 25. Juli 2002 über die Organisation und den Betrieb des Amtes für Personalauswahl der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 197 vom 26.7.2002, S. 56).

1 3 0 1
Fortbildung

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

 

 

 

Erläuterungen

Diese Mittel sind für folgende Ausgaben veranschlagt:

Ausgaben für Kurse zur beruflichen Fortbildung und Umschulung, einschließlich Sprachkursen, die auf interinstitutioneller Grundlage sowie auch vom Organ selbst organisiert werden,

Anmeldegebühren für die Teilnahme von Beamten an Seminaren und Konferenzen.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

Diese Mittel dienen zur Finanzierung der Kosten für die Teilnahme an Lehrgängen, Konferenzen und Kongressen im Rahmen des Mandats des Militärstabs der Europäischen Union.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 24a.

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.

Beschluss 2000/178/GASP des Rates vom 28. Februar 2000 über die Regelung für zum Generalsekretariat des Rates abgeordnete nationale Sachverständige im Militärbereich während der Übergangszeit (ABl. L 57 vom 2.3.2000, S. 1).

Beschluss 2001/80/GASP des Rates vom 22. Januar 2001 zur Einsetzung des Militärstabs der Europäischen Union (ABl. L 27 vom 30.1.2001, S. 7).

1 3 0 2
Statutarische Ansprüche bei Dienstantritt, bei Versetzung und bei Ausscheiden aus dem Dienst

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

 

 

 

Erläuterungen

Diese Mittel sind für folgende Ausgaben veranschlagt:

Reisekosten der Beamten, Zeit- und Vertragsbediensteten (einschließlich derjenigen ihrer Familienangehörigen) beim Dienstantritt, beim Ausscheiden aus dem Dienst oder bei Versetzungen, die mit einem Wechsel des Dienstorts verbunden sind,

Einrichtungs- und Wiedereinrichtungsbeihilfe sowie Umzugskosten für Beamte, Zeit- und Vertragsbedienstete, die infolge ihres Dienstantritts, ihrer Verwendung an einem neuen Dienstort oder ihres endgültigen Ausscheidens aus dem Dienst ihren Wohnsitz wechseln und sich an einem anderen Ort wieder einrichten müssen,

zeitweilige Tagegelder für Beamte, Zeit- und Vertragsbedienstete, die nachweisen, dass sie infolge ihres Dienstantritts oder ihrer Verwendung an einem neuen Dienstort ihren Wohnort wechseln müssen,

Entschädigung bei Beendigung des Dienstverhältnisses eines Beamten auf Probe im Fall offensichtlich unzulänglicher Leistungen,

Vergütung im Falle der Kündigung des Vertrages eines Zeit- oder Vertragsbediensteten durch das Organ.

im Anschluss an eine Maßnahme zur Verringerung der Zahl der Planstellen des Organs in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden,

im Anschluss an eine Maßnahme zur Verringerung der Zahl der Planstellen des Organs in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden,

eine Stelle der Besoldungsgruppen AD16 oder AD15 innehaben und dieser Stellen aus dienstlichen Gründen enthoben werden.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften.

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere die Artikel 41 und 50 sowie Anhang IV.

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere die Artikel 64 und 72.

Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1747/2002 des Rates vom 30. September 2002 zur Einführung von Sondermaßnahmen im Zuge der Reform des Organs betreffend das endgültige Ausscheiden von Beamten der Europäischen Union, die auf eine unbefristete Stelle des Rates ernannt wurden, aus dem Dienst (ABl. L 264 vom 2.10.2002, S. 5).

KAPITEL 1 4 —
DIENSTREISEKOSTEN

Titel

Kapitel

Artikel

Posten

Bezeichnung

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

1 4

DIENSTREISEKOSTEN

1 4 0

Dienstreisekosten

 

 

 

 

Kapitel 1 4 — Insgesamt

 

 

 

1 4 0
Dienstreisekosten

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

 

 

 

Erläuterungen

Diese Mittel decken

Dienstreisekosten der Beamten, Zeit- und Vertragsbediensteten sowie Sonderberater des EAD: Fahrtkosten und Tagegelder sowie zusätzliche oder außergewöhnliche Auslagen,

Dienstreisekosten, die sich aus dem Mandat des Militärstabs der Europäischen Union ergeben,

Dienstreisekosten der abgeordneten nationalen Sachverständigen, die dem Bereich GSVP/GASP zugeordnet sind, und der Sonderberater im Bereich GSVP/GASP.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Anhang VII Artikel 11 bis 13.

Beschluss 2001/80/GASP des Rates vom 22. Januar 2001 zur Einsetzung des Militärstabs der Europäischen Union (ABl. L 27 vom 30.1.2001, S. 7).

Beschluss 2007/829/EG des Rates vom 5. Dezember 2007 über die Regelung für zum Generalsekretariat des Rates abgeordnete nationale Sachverständige und Militärexperten und zur Aufhebung des Beschlusses 2003/479/EG (ABl. L 327 vom 13.12.2007, S. 10).

KAPITEL 1 5 —
UNTERSTÜTZUNGSMASSNAHMEN FÜR BEDIENSTETE

Titel

Kapitel

Artikel

Posten

Bezeichnung

FR

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

1 5

UNTERSTÜTZUNGSMASSNAHMEN FÜR BEDIENSTETE

1 5 0

Unterstützungsmaßnahmen für Bedienstete

1 5 0 0

Soziale und Unterstützungsleistungen für Bedienstete

 

 

 

 

1 5 0 1

Ärztlicher Dienst

5.12

 

 

 

1 5 0 2

Restaurants und Kantinen

5.12

 

 

 

1 5 0 3

Kinderkrippen und Kindertagesstätten

5.12

 

 

 

1 5 0 4

Sonstige Sozialaufwendungen

5.12

 

 

 

 

Artikel 1 5 0 — Teilsumme

 

 

 

 

 

Kapitel 1 5 — Insgesamt

 

 

 

 

1 5 0
Unterstützungsmaßnahmen für Bedienstete

1 5 0 0
Soziale und Unterstützungsleistungen für Bedienstete

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

 

 

 

Erläuterungen

Diese Mittel sind für folgende Ausgaben veranschlagt:

Unterstützungsmaßnahmen für Beamte und sonstige Bedienstete in besonders schwierigen Lebenslagen,

Förderung der gesellschaftlichen Beziehungen innerhalb des Personals.

Diese Mittel sind im Rahmen von Maßnahmen zu ihren Gunsten für folgende behinderte Personen bestimmt:

Beamte im aktiven Dienst,

Ehegatten von Beamten im aktiven Dienst,

unterhaltsberechtigte Kinder im Sinne des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften.

Aus diesen Mitteln können im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach Erschöpfung etwaiger Ansprüche auf einzelstaatlicher Ebene im Aufenthalts- oder Herkunftsland Ausgaben erstattet werden, die nicht die medizinische Versorgung betreffen, als erforderlich anerkannt sind, aufgrund der Behinderung entstehen und ordnungsgemäß nachgewiesen werden.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere die Artikel 24 und 76.

1 5 0 1
Ärztlicher Dienst

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

 

 

 

Erläuterungen

Diese Mittel sind insbesondere für folgende Ausgaben veranschlagt:

die Betriebskosten der Krankenbehandlungsstellen, die Kosten für Verbrauchs- und Behandlungsmaterial sowie Arzneimittel für die Kinderkrippe, die Kosten für die ärztlichen Untersuchungen sowie die Ausgaben für die Invaliditätsausschüsse und für die Erstattung der Kosten für Brillen,

ferner die Ausgaben für den Kauf von bestimmtem als medizinisch notwendig erachtetem Arbeitsgerät.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 59 und Anhang II Artikel 8.

1 5 0 2
Restaurants und Kantinen

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

 

 

 

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Deckung der Kosten für die vom Betreiber der Restaurants und Kantinen erbrachten Leistungen.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

1 5 0 3
Kinderkrippen und Kindertagesstätten

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

 

 

 

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung des Anteils des EAD an den Kosten der Kleinkindertagesstätte und sonstiger Krippen und Kinderhorte bestimmt (an die Kommission und/oder den Rat zu zahlen).

Die Einnahmen aus dem Elternbeitrag und aus den Beiträgen der Einrichtungen, bei denen die Eltern beschäftigt sind, stellen zweckgebundene Einnahmen dar.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

1 5 0 4
Sonstige Sozialaufwendungen

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

 

 

 

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Deckung der sonstigen sozialen Zuwendungen zugunsten der Bediensteten und ihrer Familien.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

TITEL 2

GEBÄUDE, SACH- UND BETRIEBSAUSGABEN DER ZENTRALEN DIENSTSTELLEN

Titel

Kapitel

Bezeichnung

FR

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

2 0

GEBÄUDE UND NEBENKOSTEN

5

 

 

 

2 1

INFORMATIK, AUSRÜSTUNG UND MOBILIAR

5

 

 

 

2 2

SONSTIGE BETRIEBSAUSGABEN

5

 

 

 

 

Titel 2 — Insgesamt

 

 

 

 

KAPITEL 2 0 —
GEBÄUDE UND NEBENKOSTEN

Titel

Kapitel

Artikel

Posten

Bezeichnung

FR

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

2 0

GEBÄUDE UND NEBENKOSTEN

2 0 0

Gebäude

2 0 0 0

Mieten und Erbpachtzahlungen

5.12

 

 

 

2 0 0 1

Erwerb von Immobilien

5.12

 

 

 

2 0 0 2

Herrichtungs- und Installationsarbeiten

5.12

 

 

 

2 0 0 3

Arbeiten zur Sicherung der Diensträume

5.12

 

 

 

2 0 0 4

Ausgaben, die vor dem Erwerb, dem Bau und der Herrichtung von Gebäuden anfallen

5.12

 

 

 

 

Artikel 2 0 0 — Teilsumme

 

 

 

 

2 0 1

Ausgaben für Gebäude

2 0 1 0

Reinigung und Instandhaltung

5.12

 

 

 

2 0 1 1

Wasser, Gas, Strom und Heizung

5.12

 

 

 

2 0 1 2

Sicherheit und Überwachung der Gebäude

5.12

 

 

 

2 0 1 3

Versicherungen

5.12

 

 

 

2 0 1 4

Sonstige Ausgaben für Gebäude

5.12

 

 

 

 

Artikel 2 0 1 — Teilsumme

 

 

 

 

 

Kapitel 2 0 — Insgesamt

 

 

 

 

2 0 0
Gebäude

2 0 0 0
Mieten und Erbpachtzahlungen

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

 

 

 

Erläuterungen

Diese Mittel decken die Mieten und Steuern für die Gebäude des EAD in Brüssel sowie die Miete von Sälen, eines Lagers und von Parkplätzen.

Diese Mittel decken ferner die Erbpachtzinsen für Gebäude oder Gebäudeteile aufgrund von geltenden bzw. im Vorbereitungsstadium befindlichen Verträgen.

Voraussichtlicher Betrag der zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung: p.m.

2 0 0 1
Erwerb von Immobilien

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

 

 

 

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung der Kosten für den Erwerb von Gebäuden bestimmt.

Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung: p.m.

2 0 0 2
Herrichtungs- und Installationsarbeiten

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

 

 

 

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung der Kosten für insbesondere folgende Umbauarbeiten bestimmt:

Anpassung und Umgestaltung der Diensträume entsprechend den betrieblichen Erfordernissen,

Anpassung der Diensträume und technischen Ausstattungen an die geltenden Sicherheits- und Hygieneanforderungen und -normen.

Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung: p.m.

Rechtsgrundlagen

Richtlinie 89/391/EWG des Rates vom 12. Juni 1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit (ABl. L 183 vom 29.6.1989, S. 1).

2 0 0 3
Arbeiten zur Sicherung der Diensträume

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

 

 

 

Erläuterungen

Diese Mittel sind für die Herrichtung der Gebäude zur Gewährleistung der physischen und materiellen Sicherheit von Personen und Sachgütern bestimmt.

Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung: p.m.

2 0 0 4
Ausgaben, die vor dem Erwerb, dem Bau und der Herrichtung von Gebäuden anfallen

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

 

 

 

Erläuterungen

Diese Mittel decken insbesondere Ausgaben für die Hinzuziehung von Sachverständigen bei Studien für Umbau- und Ausbauarbeiten der Gebäude des EAD.

Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung: p.m.

2 0 1
Ausgaben für Gebäude

2 0 1 0
Reinigung und Instandhaltung

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

 

 

 

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung der folgenden Reinigungs- und Instandhaltungskosten bestimmt:

Reinigung der Büros, Werkstätten und Lager (einschließlich Gardinen, Vorhänge, Teppiche, Jalousien usw.),

Ersetzung von abgenutzten Gardinen, Vorhängen und Teppichen,

Malerarbeiten,

verschiedene Instandhaltungsarbeiten,

Instandsetzung technischer Anlagen,

technisches Material,

Verträge über die Instandhaltung der verschiedenen technischen Anlagen (Klimaanlage, Heizung, Abfallentsorgung, Aufzüge).

Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung: p.m.

2 0 1 1
Wasser, Gas, Strom und Heizung

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

 

 

 

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Deckung der Kosten für den Verbrauch von Wasser, Gas, Strom und Heizung.

Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung: p.m.

2 0 1 2
Sicherheit und Überwachung der Gebäude

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

 

 

 

Erläuterungen

Diese Mittel decken im Wesentlichen die Kosten für die Wachdienste und die Überwachung der Gebäude des EAD.

Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung: p.m.

2 0 1 3
Versicherungen

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

 

 

 

Erläuterungen

Diese Mittel decken die Versicherungsprämien für die vom EAD benutzten Gebäude.

Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung: p.m.

2 0 1 4
Sonstige Ausgaben für Gebäude

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

 

 

 

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung sonstiger laufender Ausgaben für die Gebäude „Kortenberg“ und „ER“ bestimmt, die nicht in anderen Artikeln dieses Kapitels vorgesehen sind, insbesondere für die Abfallentsorgung, für Beschilderungsmaterial, Kontrollen durch spezialisierte Stellen usw.

Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung: p.m.

KAPITEL 2 1 —
INFORMATIK, AUSRÜSTUNG UND MOBILIAR

Titel

Kapitel

Artikel

Posten

Bezeichnung

FR

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6/2010

Neuer Betrag

2 1

INFORMATIK, AUSRÜSTUNG UND MOBILIAR

2 1 0

Informatik und Telekommunikation

2 1 0 0

Anschaffung von Ausrüstung und Software

5.12

 

 

 

2 1 0 1

Externe Dienstleistungen für Betrieb und Aufbau von DV-Systemen

5.12

 

 

 

2 1 0 2

Wartung der Ausrüstung und der Software

5.12

 

 

 

2 1 0 3

Telekommunikation

5.12

 

 

 

 

Artikel 2 1 0 — Teilsumme

 

 

 

 

2 1 1

Mobiliar

5.12

 

 

 

2 1 2

Material und technische Anlagen

2 1 2 0

Ankauf und Ersatzbeschaffung von Material und technischen Anlagen

5.12

 

 

 

2 1 2 1

Externe Dienstleistungen für Betrieb und Aufbau von Material und technischen Anlagen

5.12

 

 

 

2 1 2 2

Anmietung, Unterhaltung, Wartung und Reparatur von Material und technischen Anlagen

5.12

 

 

 

 

Artikel 2 1 2 — Teilsumme

 

 

 

 

2 1 3

Fahrzeuge

5.12

 

 

 

 

Kapitel 2 1 — Insgesamt

 

 

 

 

2 1 0
Informatik und Telekommunikation

2 1 0 0
Anschaffung von Ausrüstung und Software

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

 

 

 

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung der Ausgaben für die Anschaffung oder die Anmietung der Hard- und Software für DV-Systeme und -Anwendungen bestimmt.

Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung: p.m.

Rechtsgrundlagen

Beschluss des Stellvertretenden Generalsekretärs vom 18. Dezember 2000 zur Einrichtung eines Infosec-Büros.

2 1 0 1
Externe Dienstleistungen für Betrieb und Aufbau von DV-Systemen

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

 

 

 

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung der Kosten für Dienstleistungs- und Beratungsunternehmen im Bereich Informatik für Unterstützung und Ausbildung in Bezug auf Betrieb und Aufbau von DV-Systemen und -Anwendungen, einschließlich der Unterstützung der Benutzer bestimmt.

Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung: p.m.

2 1 0 2
Wartung der Ausrüstung und der Software

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

 

 

 

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung der Ausgaben für die Wartung und Unterhaltung der Ausrüstung und der Software der DV-Systeme und -Anwendungen bestimmt.

Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung: p.m.

2 1 0 3
Telekommunikation

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

 

 

 

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung der Anschluss- und Kommunikationskosten bestimmt.

Bei der Aufstellung dieser Voranschläge wurden die wieder verwendbaren Beträge, die sich aus der Rückforderung von Kosten für Ferngespräche ergeben, berücksichtigt.

Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung: p.m.

2 1 1
Mobiliar

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

 

 

 

Erläuterungen

Diese Mittel sind für folgende Ausgaben veranschlagt:

Ankauf von Möbeln und Spezialmöbeln,

Ersetzung eines Teils des vor mindestens 15 Jahren erworbenen bzw. nicht mehr instandsetzbaren Mobiliars,

Anmietung von Mobiliar bei Dienstreisen und Sitzungen außerhalb der Räumlichkeiten des EAD,

Unterhaltung und Instandsetzung des Mobiliars.

Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung: p.m.

2 1 3
Fahrzeuge

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

 

 

 

Erläuterungen

Diese Mittel sind insbesondere zur Deckung folgender Kosten bestimmt:

Ankauf, Leasing und Ersatzbeschaffungen für den Fahrzeugbestand,

Anmietung von Fahrzeugen in Fällen, in denen dem EAD keine eigenen Fahrzeuge zur Verfügung stehen, insbesondere bei Dienstreisen,

Unterhaltung und Reparatur von Dienstwagen (Kauf von Treibstoff, Reifen usw.).

Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung: p.m.

KAPITEL 2 2 —
SONSTIGE BETRIEBSAUSGABEN

Titel

Kapitel

Artikel

Posten

Bezeichnung

FR

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

2 2

SONSTIGE BETRIEBSAUSGABEN

2 2 0

Konferenzen, Kongresse und Sitzungen

2 2 0 0

Veranstaltung von Konferenzen und Kongressen

5.12

 

 

 

2 2 0 1

Interne Sitzungen

 

 

 

 

2 2 0 2

Ausgaben für Empfänge und Repräsentationszwecke

5.12

 

 

 

2 2 0 3

Reisekosten der Delegationen

 

 

 

 

2 2 0 4

Sonstige Reisekosten

5.12

 

 

 

2 2 0 5

Bei Reisen anfallende Verwaltungskosten

 

 

 

 

2 2 0 6

Sonstige Sitzungskosten

 

 

 

 

 

Artikel 2 2 0 — Teilsumme

 

 

 

 

2 2 1

Informationsmaßnahmen

2 2 1 0

Ausgaben für Dokumentation und Bibliothek

5.12

 

 

 

2 2 1 1

Amtsblatt

5.12

 

 

 

2 2 1 2

Allgemeine Veröffentlichungen

5.12

 

 

 

2 2 1 3

Information und öffentliche Veranstaltungen

5.12

 

 

 

 

Artikel 2 2 1 — Teilsumme

 

 

 

 

2 2 2

Sprachendienste

2 2 2 0

Übersetzungsleistungen

5.12

 

 

 

2 2 2 1

Dolmetschleistungen

 

 

 

 

 

Artikel 2 2 2 — Teilsumme

 

 

 

 

2 2 3

Sonstige Ausgaben

2 2 3 0

Bürobedarf

5.12

 

 

 

2 2 3 1

Postgebühren

5.12

 

 

 

2 2 3 2

Kosten für Untersuchungen, Erhebungen und Konsultationen

5.12

 

 

 

2 2 3 3

Interinstitutionelle Zusammenarbeit

5.12

 

 

 

2 2 3 4

Umzüge

5.12

 

 

 

2 2 3 5

Finanzkosten

5.12

 

 

 

2 2 3 6

Streitsachen, Gerichtskosten, Schadenersatz

5.12

 

 

 

2 2 3 7

Sonstige Sachausgaben

5.12

 

 

 

 

Artikel 2 2 3 — Teilsumme

 

 

 

 

 

Kapitel 2 2 — Insgesamt

 

 

 

 

2 2 0
Konferenzen, Kongresse und Sitzungen

2 2 0 0
Veranstaltung von Konferenzen und Kongressen

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

 

 

 

Erläuterungen

Diese Mittel decken die Ausgaben für die Veranstaltung von Konferenzen und Kongressen.

Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung: p.m.

Rechtsgrundlagen

Verfügung Nr. 31/2008 des Generalsekretärs/Hohen Vertreters für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik betreffend die Erstattung der Reisekosten der Delegierten der Mitglieder des Rates.

2 2 0 1
Interne Sitzungen

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

 

 

 

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung der Kosten für Getränke (gelegentlich auch Imbisse) bestimmt, die bei Sitzungen gereicht werden.

Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung: p.m.

2 2 0 2
Ausgaben für Empfänge und Repräsentationszwecke

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

 

 

 

Erläuterungen

Diese Mittel decken die Ausgaben des Organs für Empfänge und Repräsentationszwecke.

Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung: p.m.

2 2 0 3
Reisekosten der Delegationen

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

 

 

 

Erläuterungen

Veranschlagt sind Mittel zur Deckung der Reisekosten des Vorsitzes und der Delegationen, insbesondere im Zusammenhang mit den Tagungen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees und des Militärausschusses sowie anderer Tagungen, die speziell im Rahmen der GSVP/GASP abgehalten werden.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

Rechtsgrundlagen

Beschluss 2001/78/GASP des Rates vom 22. Januar 2001 zur Einsetzung des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees (ABl. L 27 vom 30.1.2001, S. 1).

Verfügung Nr. 31/2008 des Generalsekretärs/Hohen Vertreters für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik betreffend die Erstattung der Reisekosten der Delegierten der Mitglieder des Rates.

2 2 0 4
Sonstige Reisekosten

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

 

 

 

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung der Sitzungskosten und sonstigen Verwaltungsausgaben bestimmt, die bei der Durchführung der GSVP/GASP anfallen und nicht eigens in einem anderen Posten vorgesehen sind.

Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung: p.m.

Rechtsgrundlagen

Beschluss Nr. 21/2009 des Stellvertretenden Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union betreffend die Erstattung der Dienstreisekosten von Personen, die nicht Mitglieder des Personals des Rates der Europäischen Union sind.

2 2 0 5
Bei Reisen anfallende Verwaltungskosten

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

 

 

 

Erläuterungen

Diese Mittel decken die Reise- und Aufenthaltskosten der GSVP/GASP-Sachverständigen, die zu Sitzungen eingeladen oder vom Hohen Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik auf Dienstreise entsandt werden.

Diese Mittel decken die gelegentlich bei Reisen im Rahmen der GSVP/GASP außerhalb des Sitzes des EAD anfallenden Kosten: vorübergehende Anmietung von Arbeitsräumen und technischer Ausstattung, punktuelle Inanspruchnahme von Übersetzern und Dolmetschern, Telekommunikationskosten und verschiedene sonstige Sitzungskosten.

Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung: p.m.

Rechtsgrundlagen

Beschluss 2001/80/GASP des Rates vom 22. Januar 2001 zur Einsetzung des Militärstabs der Europäischen Union (ABl. L 27 vom 30.1.2001, S. 7).

Beschluss 2007/829/EG des Rates vom 5. Dezember 2007 über die Regelung für zum Generalsekretariat des Rates abgeordnete nationale Sachverständige und Militärexperten und zur Aufhebung des Beschlusses 2003/479/EG (ABl. L 327 vom 13.12.2007, S. 10).

2 2 0 6
Sonstige Sitzungskosten

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

 

 

 

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung der Sitzungskosten und sonstigen Verwaltungsausgaben bestimmt, die bei der Durchführung der GSVP/GASP anfallen und nicht eigens in einem anderen Posten vorgesehen sind.

Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung: p.m.

2 2 1
Informationsmaßnahmen

2 2 1 0
Ausgaben für Dokumentation und Bibliothek

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

 

 

 

Erläuterungen

Diese Mittel sind für folgende Ausgaben veranschlagt:

Anschaffung von Büchern und Werken für die Bibliothek auf Papier und/oder digitalen Datenträgern,

Abonnements für Zeitungen, Zeitschriften, Zeitungs-/Zeitschriftenauswertungsdiensten und Online-Veröffentlichungen (mit Ausnahme der Presseagenturen); diese Mittel dienen ebenfalls zur Finanzierung etwaiger Urheberrechtsgebühren für die Vervielfältigung und die schriftliche und/oder elektronische Verbreitung dieser Veröffentlichungen,

Ausgaben für die Benutzung externer dokumentarischer und statistischer Datenbanken,

Abonnements bei Presseagenturen über Fernschreiber,

Buchbindearbeiten und sonstige Kosten für die Erhaltung der Bücher und Veröffentlichungen.

Diese Mittel sind zur Finanzierung der Kosten für Untersuchungen, Erwerb von Fachkompetenz, Dokumentation oder Spezialdaten im Rahmen des Mandats des Militärstabs der Europäischen Union bestimmt.

Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung: p.m.

Rechtsgrundlagen

Beschluss 2001/80/GASP des Rates vom 22. Januar 2001 zur Einsetzung des Militärstabs der Europäischen Union (ABl. L 27 vom 30.1.2001, S. 7).

2 2 1 1
Amtsblatt

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

 

 

 

Erläuterungen

Diese Mittel decken die Kosten für die Vorbereitung, die traditionelle (auf Papier oder Film) oder elektronische Herausgabe und die Verbreitung der im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichenden Texte des EAD.

Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung: p.m.

2 2 1 2
Allgemeine Veröffentlichungen

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

 

 

 

Erläuterungen

Diese Mittel decken die Kosten für die Vorbereitung und die traditionelle (auf Papier oder Film) oder elektronische Herausgabe von Veröffentlichungen des EAD in den Amtssprachen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die nicht im Amtsblatt der Europäischen Union erscheinen, einschließlich derer im Bereich der GSVP/GASP, sowie für deren Verbreitung.

Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung: p.m.

2 2 1 3
Information und öffentliche Veranstaltungen

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

 

 

 

Erläuterungen

Diese Mittel sind für folgende Ausgaben veranschlagt:

Ausgaben für verschiedene Informationstätigkeiten und Öffentlichkeitsarbeit,

Ausgaben für die Verbreitung von Informationen und die Förderung von Veröffentlichungen und öffentlichen Veranstaltungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Organs, einschließlich der Ausgaben für Personalausstattung und Infrastruktur.

Ausgaben für Informationstätigkeiten im Bereich der GSVP/GASP.

Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung: p.m..

2 2 2
Sprachendienste

2 2 2 0
Übersetzungsleistungen

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

 

 

 

Erläuterungen

Diese Mittel decken Ausgaben für Übersetzungsleistungen, die das Generalsekretariat des Rates oder die Kommission für den EAD erbringt.

Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung: p.m.

2 2 2 1
Dolmetschleistungen

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

 

 

 

Erläuterungen

Diese Mittel decken die Ausgaben für Dolmetschleistungen, die die Dolmetscher der Kommission für den EAD erbringen.

Sie decken ferner die Ausgaben für die Dolmetschleistungen, die die Dolmetscher der Kommission anlässlich von Tagungen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees, des Militärausschusses und anderen Tagungen, die speziell im Rahmen der GSVP/GASP abgehalten werden, für den EAD erbringen.

Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung: p.m.

Rechtsgrundlagen

Beschluss Nr. 111/2007 des Generalsekretärs des Rates/Hohen Vertreters für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik über Dolmetschdienstleistungen für den Europäischen Rat, den Rat und die Vorbereitungsgremien des Rates.

2 2 3
Sonstige Ausgaben

2 2 3 0
Bürobedarf

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

 

 

 

Erläuterungen

Diese Mittel sind für folgende Ausgaben veranschlagt:

Erwerb von Papier,

Fotokopien (Papier und Gebühren),

Schreibwaren und Büromaterial (laufender Bedarf),

Drucksachen,

Material für den Postversand (Briefumschläge, Packpapier, Platten für die Frankiermaschine),

Material für die Vervielfältigungsabteilung (Druckerschwärze, Offsetplatten, Matrizen, Filme und Chemikalien).

Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung: p.m.

2 2 3 1
Postgebühren

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

 

 

 

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung der Kosten für den Versand der Post bestimmt.

Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung: p.m.

2 2 3 2
Kosten für Untersuchungen, Erhebungen und Konsultationen

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

 

 

 

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Deckung der Kosten für Untersuchungen, Erhebungen und Konsultationen, zu deren Durchführung Verträge mit hoch qualifizierten Sachverständigen geschlossen werden.

Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung: p.m.

2 2 3 3
Interinstitutionelle Zusammenarbeit

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

 

 

 

Erläuterungen

Die Mittel dieses Postens dienen der Deckung der Kosten für interinstitutionelle Tätigkeiten.

Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung: p.m.

2 2 3 4
Umzüge

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

 

 

 

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung der Kosten für Verlagerung und Transport von Material bestimmt.

Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung: p.m.

2 2 3 5
Finanzkosten

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

 

 

 

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Deckung sämtlicher Finanzkosten, insbesondere der Bankkosten.

Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung: p.m.

2 2 3 6
Streitsachen, Gerichtskosten, Schadenersatz

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

 

 

 

Erläuterungen

Diese Mittel sind für folgende Ausgaben veranschlagt:

Kosten etwaiger Verurteilungen des EAD durch den Gerichtshof, das Gericht oder das Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union und der Hinzuziehung externer Rechtsanwälte vor den Gerichten,

Kosten für die Inanspruchnahme externer Rechtsanwälte,

Schadenersatz, der dem EAD angelastet wird.

Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung: p.m.

2 2 3 7
Sonstige Sachausgaben

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

 

 

 

Erläuterungen

Diese Mittel sind für folgende Ausgaben veranschlagt:

Versicherungskosten, die nicht die Gebäude betreffen (die Gebäudeversicherungskosten sind unter Posten 2 0 1 3 veranschlagt),

Anschaffung der Dienstkleidung für das Personal des Sitzungsdienstes und des Sicherheitsdienstes sowie des Arbeitsmaterials für das in den technischen Arbeitsräumen und den internen Diensten tätige Personal und Kosten der Instandsetzung und Instandhaltung der Arbeits- und Dienstkleidung,

Beteiligung des EAD an den Ausgaben einiger Vereinigungen, deren Tätigkeiten in engem Zusammenhang mit denjenigen der Organe und Einrichtungen der Europäischen Union stehen,

sonstige, unter den vorhergehenden Haushaltslinien nicht ausdrücklich vorgesehene Sachausgaben.

Diese Mittel decken ferner die Anschaffung von Dienstkleidung und Zubehör, insbesondere für die Sicherheitsbediensteten in den Gebäuden „Kortenberg“ und „ER“.

Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung: p.m.

TITEL 3

DELEGATIONEN

Titel

Kapitel

Bezeichnung

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

3 0

DELEGATIONEN

 

 

 

 

Titel 3 — Insgesamt

 

 

 

KAPITEL 3 0 —
DELEGATIONEN

Titel

Kapitel

Artikel

Posten

Bezeichnung

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

3 0

DELEGATIONEN

3 0 0

Delegationen

3 0 0 0

Dienstbezüge und sonstige Ansprüche des Statutspersonals

 

 

 

3 0 0 1

Externes Personal und externe Leistungen

 

 

 

3 0 0 2

Sonstige Personalausgaben

 

 

 

3 0 0 3

Gebäude und Nebenkosten

 

 

 

3 0 0 4

Sonstige Verwaltungsausgaben

 

 

 

3 0 0 5

Beitrag der Kommission für Personal der Kommission und des Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) in den Delegationen

 

 

 

 

Artikel 3 0 0 — Teilsumme

 

 

 

 

Kapitel 3 0 — Insgesamt

 

 

 

3 0 0
Delegationen

3 0 0 0
Dienstbezüge und sonstige Ansprüche des Statutspersonals

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

 

 

 

Erläuterungen

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden anhand der verfügbaren Daten (bei diesem Posten im Haushaltsjahr 2008 eingesetzte zweckgebundene Einnahmen) veranschlagt auf: p.m.

Diese Mittel decken die folgenden Ausgaben für Beamte und Zeitbedienstete, die eine im Stellenplan vorgesehene Planstelle innehaben und in einer Delegation der Europäischen Union in Drittländern oder einer Delegation bei internationalen Organisationen innerhalb der Europäischen Union arbeiten:

Gehälter, Vergütungen und mit den Gehältern zusammenhängende Zulagen,

Krankenversicherungs-, Unfallversicherung- sowie sonstige Sozialbeiträge,

Arbeitslosenversicherungsbeiträge für Zeitbedienstete sowie Zahlungen, die für diese Bediensteten zur Bildung oder Aufrechterhaltung von Versorgungsansprüchen im Herkunftsland zu leisten sind,

sonstige Zulagen und verschiedene Vergütungen,

Überstundenvergütungen,

Auswirkungen der auf die Gehälter angewandten Berichtigungskoeffizienten,

Auswirkungen der vom Rat im Laufe des Haushaltsjahres zu beschließenden etwaigen Anpassungen der Bezüge.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden anhand der verfügbaren Daten (bei diesem Posten im Haushaltsjahr 2008 eingesetzte zweckgebundene Einnahmen) auf 1 237 770 EUR veranschlagt.

Rechtsgrundlagen

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.

Regeln der Kommission für die Ernennung der Beamten und ihre Vergütung sowie sonstige finanzielle Bestimmungen der Kommission.

Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (ABl. L 303 vom 2.12.2000, S. 16).

Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).

Verhaltenskodex für die Einstellung von Personen mit Behinderungen, der vom Präsidium des Europäischen Parlaments mit Beschluss vom 22. Juni 2005 angenommen wurde.

3 0 0 1
Externes Personal und externe Leistungen

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

 

 

 

Erläuterungen

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden veranschlagt auf: p.m.

Diese Mittel decken die folgenden Ausgaben der Delegationen der Europäischen Union in Drittländern und der Delegationen bei internationalen Organisationen innerhalb der Europäischen Union:

Bezüge der örtlichen Bediensteten und/oder Vertragsbediensteten sowie Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung und sonstige Leistungen für diese Personalkategorien,

Arbeitgeberbeiträge zur ergänzenden Sozialversicherung für örtliche Bedienstete,

Ausgaben für Aushilfspersonal (Leiharbeitskräfte) und freiberufliches Personal.

In Bezug auf beigeordnete Sachverständige und abgeordnete nationale Sachverständige in den Delegationen sind folgende Ausgaben veranschlagt:

Finanzierung oder Kofinanzierung der Ausgaben für die Entsendung beigeordneter Sachverständiger (mit Hochschulabschluss) in die Delegationen der Europäischen Union,

Kosten der für junge Diplomaten aus den Mitgliedstaaten und aus Drittländern veranstalteten Seminare,

Kosten für die Abordnung oder zeitweilige Verwendung von Beamten der Mitgliedstaaten in den Delegationen.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden mit 200 000 EUR veranschlagt.

Rechtsgrundlagen

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.

3 0 0 2
Sonstige Personalausgaben

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

 

 

 

Erläuterungen

Diese Mittel decken die folgenden Ausgaben der Delegationen der Europäischen Union in Drittländern und der Delegationen bei internationalen Organisationen innerhalb der Europäischen Union:

Einrichtungs- bzw. Wiedereinrichtungsbeihilfe der Bediensteten, die infolge des Dienstantritts, der Verwendung an einem neuen Dienstort oder des endgültigen Ausscheidens aus dem Dienst den Wohnsitz wechseln und sich an einem anderen Ort wieder einrichten müssen,

Reisekosten der Bediensteten (einschließlich derjenigen ihrer Familienangehörigen), die infolge des Dienstantritts, der Verwendung an einem neuen Dienstort oder des endgültigen Ausscheidens aus dem Dienst anfallen,

Umzugskosten der Bediensteten, die infolge des Dienstantritts, der Verwendung an einem neuen Dienstort oder des endgültigen Ausscheidens aus dem Dienst den Wohnsitz wechseln und sich an einem anderen Ort wieder einrichten müssen,

verschiedene Kosten und Vergütungen für sonstige Bedienstete, einschließlich Rechtsberatung,

Ausgaben für Einstellungsverfahren von Beamten, Vertragsbediensteten und örtlichen Bediensteten, insbesondere die Kosten für Annoncen, Reise- und Aufenthaltskosten sowie Unfallversicherung der einberufenen Bewerber, die Kosten für gemeinsame Einstellungsprüfungen und die Kosten für die ärztliche Untersuchung vor der Einstellung,

Kosten für die Beschaffung, Erneuerung, Umgestaltung und Wartung medizinischer Geräte in den Delegationen,

Kosten der jährlichen ärztlichen Untersuchung der Beamten, Vertragsbediensteten und örtlichen Bediensteten, einschließlich der in diesem Zusammenhang vorgenommenen Untersuchungen und Analysen; Ausgaben für kulturelle Veranstaltungen sowie für Tätigkeiten zur Förderung der gesellschaftlichen Beziehungen,

medizinische Behandlung der örtlichen Bediensteten mit lokalen Arbeitsverträgen, medizinische und zahnärztliche Beratungsleistungen sowie Kosten für AIDS-Präventionsmaßnahmen am Arbeitsplatz,

pauschale Aufwandsentschädigung für Beamte, denen im Zuge der Wahrnehmung ihrer Tätigkeit regelmäßig Repräsentationskosten entstehen, Erstattung der Ausgaben, die von entsprechend ermächtigten Beamten verauslagt werden, um ihren Repräsentationsverpflichtungen im Namen der Kommission, im dienstlichen Interesse und im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit nachzukommen (für die Delegationen innerhalb der Europäischen Union deckt die pauschale Aufwandsentschädigung einen Teil der Wohnkosten),

Fahrtkosten, Dienstreisetagegelder sowie Nebenkosten oder außergewöhnliche Auslagen, die bei Erledigung eines dienstlichen Auftrags durch Beamte und sonstige Bedienstete des Organs entstehen,

Beförderungskosten und Tagegelder im Zusammenhang mit Kranken- und Verletztentransporten,

Ausgaben aufgrund von Krisensituationen, einschließlich Fahrtkosten, Unterbringung und Tagegelder,

Ausgaben für Fortbildung und für Sprachkurse, die darauf abzielen, die Fertigkeiten des Personals sowie die Leistungsfähigkeit des Organs zu verbessern:

Honorare von Sachverständigen, die für die Ermittlung der Bedürfnisse sowie für die Konzeption, Ausarbeitung, Betreuung, Bewertung und für das Follow-up der Fortbildungen herangezogen werden,

Honorare von Beratern, die in verschiedenen Bereichen, insbesondere in den Bereichen Organisationsmethoden, Planung, Management, Strategie, Qualitätssicherung und Personalverwaltung, herangezogen werden,

Ausgaben für die Konzeption, Betreuung und Bewertung der von den Kommissionsdienststellen in Form von Kursen, Seminaren und Konferenzen organisierten Fortbildung (Ausbilder/Vortragende und deren Fahrt- und Aufenthaltskosten sowie Lehrmittel),

Ausgaben für die praktische und logistische Organisation der Kurse, einschließlich Miete von Räumlichkeiten, Beförderungskosten, Anmietung von Lehrmaterial für Seminare auf lokaler und regionaler Ebene sowie diverse damit verbundene Bewirtungskosten,

Kosten für die Teilnahme an Konferenzen und Symposien sowie Gebühren für die Mitgliedschaft in wissenschaftlichen oder Berufsverbänden,

Fortbildungsausgaben im Zusammenhang mit Publikationen und Information, für entsprechende Websites sowie für den Erwerb von Lehrmaterial, Abonnements und Lizenzen für Fernschulungen, Ausgaben für Bücher, Presse und Multimediaprodukte.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden mit 250 000 EUR veranschlagt.

3 0 0 3
Gebäude und Nebenkosten

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

 

 

 

Erläuterungen

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden veranschlagt auf: p.m.

Diese Mittel decken die folgenden Ausgaben der Delegationen der Europäischen Union in Drittländern und der Delegationen bei internationalen Organisationen innerhalb der Europäischen Union:

befristete Wohnkostenzulage und Tagegelder,

im Zusammenhang mit Gebäudemiet- und –nebenkosten der Delegationen in Drittländern:

für alle Gebäude oder Gebäudeteile in Drittländern, in denen Büros von Delegationen oder außerhalb der Union Dienst tuende Beamte untergebracht sind: Mieten (einschließlich befristete Wohnkostenzulage) und damit verbundene Abgaben, Versicherungsprämien, Ausgaben für Umbauten und größere Reparaturarbeiten, laufende Aufwendungen für die Sicherheit von Personen und Gegenständen (Chiffriereinrichtungen, Safes, Gitter usw.),

für alle Gebäude oder Gebäudeteile, in denen sich sowohl Büros der Delegationen als auch Wohnungen der Delegationsmitglieder befinden: Wasser-, Gas-, Elektrizitäts- und Heizungskosten, Kosten für Wartung und Instandsetzung, Herrichtungsarbeiten und Umzüge von Dienststellen sowie sonstige laufende Ausgaben (insbesondere Straßenreinigungs- und Müllabfuhrgebühren, Beschaffung von Beschilderungsmaterial usw.),

im Zusammenhang mit Gebäudemiet- und –nebenkosten der Delegationen innerhalb der Europäischen Union:

für alle Gebäude oder Gebäudeteile, in denen Büros von Delegationen untergebracht sind: Mieten, Wasser-, Gas-, Elektrizitäts- und Heizungskosten, Versicherungsprämien, Ausgaben für Wartung und Instandsetzung, für Umbauten und größere Reparaturarbeiten, Ausgaben für die Sicherheit, insbesondere Gebäudeüberwachungsverträge, Miete und Wartung von Feuerlöschern, Anschaffung und Wartung von Brandbekämpfungsgeräten, Ersatzbeschaffung für die Ausrüstung des freiwilligen Brandschutzpersonals, gesetzlich vorgeschriebene Kontrollen usw.,

für Gebäude oder Gebäudeteile, in denen Beamte untergebracht sind: Erstattung der Ausgaben für die Sicherheit der Wohnungen,

Ausgaben für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden (Kauf oder Mietkauf) sowie für den Bau von Büro- oder Wohngebäuden, einschließlich Voruntersuchungen und verschiedene Honorare.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden mit 250 000 EUR veranschlagt.

3 0 0 4
Sonstige Verwaltungsausgaben

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

 

 

 

Erläuterungen

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden veranschlagt auf: p.m.

Diese Mittel decken die folgenden Ausgaben der Delegationen der Europäischen Union in Drittländern und der Delegationen bei internationalen Organisationen innerhalb der Europäischen Union:

Beschaffung, Miete, Mietkauf, Instandhaltung und Instandsetzung von Mobiliar und Geräten, insbesondere für audiovisuelle Anlagen, für Archivierung und Reproduktion, für die Bibliothek, für Dolmetschanlagen sowie besondere Büroausstattungen (Fotokopiergeräte, Reader-Printer, Fernkopierer usw.); Erwerb von Dokumentation und Betriebsmittel für diese Geräte,

Beschaffung, Instandhaltung und Instandsetzung von technischen Anlagen wie Generatoren und Klimaanlagen; Installation von Anlagen für die Sozialeinrichtungen in den Delegationen,

Kauf, Ersatzbeschaffung, Miete, Mietkauf, Instandhaltung und Instandsetzung von Fahrzeugen, einschließlich Werkzeugen,

Versicherungsprämien der Fahrzeuge,

Anschaffung von Büchern, Dokumenten und sonstigen nichtperiodischen Veröffentlichungen, einschließlich der Ergänzungsbände; Abonnements von Zeitungen, Zeitschriften und verschiedenen Veröffentlichungen, sowie Buchbindearbeiten und sonstige unerlässliche Ausgaben im Zusammenhang mit der Archivierung von Zeitschriften,

Abonnements bei Presseagenturen,

Ankauf von Papier, Umschlägen, Büromaterial, Material für die Vervielfältigung sowie gegebenenfalls Ausgaben für in Auftrag gegebene Druckarbeiten,

Beförderung und Zollabfertigung von Ausrüstungsgegenständen; Anschaffung und Reinigung von Dienstkleidung für Amtsgehilfen, Fahrer usw.; verschiedene Versicherungsprämien (insbesondere Haftpflichtversicherung, Diebstahlversicherung), Ausgaben im Zusammenhang mit internen Sitzungen (Getränke, gelegentliche Imbisse),

Ausgaben für Untersuchungen, Erhebungen und Konsultationen im Rahmen des Dienstbetriebs der Delegationen sowie sonstige Ausgaben für den Dienstbetrieb, die nicht in den anderen Posten dieses Artikels vorgesehen sind,

Postgebühren und Zustellungskosten für den Schriftverkehr, den Versand von Berichten, Veröffentlichungen sowie für Paketgebühren im Luft-, Straßen-, Schiffs- und Eisenbahnversand,

Kosten für die Diplomatenpost,

sämtliche Ausgaben für das Mobiliar und für die Ausstattung der Wohnungen, die den Beamten zur Verfügung gestellt werden,

Anschaffung, Miete oder Leasing von Datenverarbeitungsanlagen, insbesondere von Rechnern, Terminals, Mikrorechnern, Peripheriegeräten, Ausstattungen für die Vernetzung, und der für ihren Betrieb erforderlichen Software,

externe Leistungen, insbesondere für die Entwicklung, Instandhaltung und technische Unterstützung der EDV-Systeme der Delegationen,

Anschaffung, Miete oder Leasing von Geräten für die Vervielfältigung von Informationen auf Papier, wie Drucker und Scanner,

Anschaffung, Miete oder Leasing von Telefonzentralen und -anlagen sowie von Geräten für die Datenübertragung und der für ihren Betrieb erforderlichen Software,

Grund- und Benutzungsgebühren für Kommunikationsdienste über Kabel oder Radiowellen (Telefon, Telegraf, Fernschreiber, Fernkopierer), Datenübertragungsnetze, Telematikdienste usw. und Kauf der entsprechenden Teilnehmerverzeichnisse,

Installation, Konfiguration, Wartung, technische Unterstützung, Hilfestellung, Dokumentation und Betriebsmittel in Verbindung mit diesen Anlagen,

etwaige Ausgaben im Zusammenhang mit Notfall-Sicherheitseinsätzen in den Delegationen.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden mit 250 000 EUR veranschlagt.

3 0 0 5
Beitrag der Kommission für Personal der Kommission und des Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) in den Delegationen

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

 

 

 

Erläuterungen

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden veranschlagt auf: p.m.

Etwaige Einnahmen aus den Beiträgen der Kommission und des Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) zu den Ausgaben, die den Delegationen durch die dort arbeitenden Bediensteten der Kommission und des EEF entstehen, können gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung als zusätzliche Mittel bereitgestellt werden. Zusätzliche Mittel werden unter Posten 3 0 0 5 bereitgestellt.

Diese Mittel decken die folgenden Ausgaben, die den Delegationen der Europäischen Union in Drittländern und den Delegationen bei internationalen Organisationen innerhalb der Europäischen Union im Zusammenhang mit dem dort arbeitenden, von der Kommission bzw. dem EEF vergüteten Personal entstehen: Bezüge und einschlägige Ausgaben für örtliche Bedienstete (und Leiharbeitskräfte).

Der diesem Personal entsprechende Anteil der bei den Posten 3 0 0 0 (Dienstbezüge und sonstige Ansprüche des Statutspersonals), 3 0 0 1 (Externes Personal und externe Leistungen), 3 0 0 2 (Sonstige Personalausgaben), 3 0 0 3 (Gebäude und Nebenkosten) and 3 0 0 4 (Sonstige Verwaltungsausgaben) veranschlagten Ausgaben.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden mit 250 000 EUR veranschlagt.

TITEL 10

SONSTIGE AUSGABEN

Titel

Kapitel

Bezeichnung

FR

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

10 0

VORLÄUFIG EINGESETZTE MITTEL

5.12

 

 

 

10 1

RÜCKSTELLUNGEN FÜR UNVORHERGESEHENE AUSGABEN

5.12

 

 

 

 

Titel 10 — Insgesamt

 

 

 

 

KAPITEL 10 0 —
VORLÄUFIG EINGESETZTE MITTEL

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

 

 

 

Erläuterungen

Die Mittel dieses Kapitels haben vorläufigen Charakter und können erst verwendet werden, wenn sie nach dem in der Haushaltsordnung dafür vorgesehenen Verfahren auf andere Kapitel übertragen worden sind.

Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).

KAPITEL 10 1 —
RÜCKSTELLUNGEN FÜR UNVORHERGESEHENE AUSGABEN

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

 

 

 

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung nicht vorhersehbarer Ausgaben bestimmt, die sich aus Haushaltsentscheidungen ergeben, die im Laufe des Haushaltsjahres gefasst werden.

Stellenplan

Einzelplan X — Europäischer Auswärtiger Dienst

Funktions- und Besoldungsgruppe

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Berichtigter Haushaltsplan 2010

Auf den EAD zu übertragen (14)

Auf den EAD zu übertragen

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Neue Stellen

Bestehende Stellen

Planstellen auf Zeit

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

AD 16

 

 

3

9

 

12

 

AD 15

 

 

5

33

 

38

 

AD 14

 

 

 

56 (15)

6

55

7

AD 13

 

 

3

94 (16)

 

96

1

AD 12

 

 

30

220

8

250

8

AD 11

 

 

8

109

12

117

12

AD 10

 

 

5

51

1

56

1

AD 9

 

 

6

65

2

71

2

AD 8

 

 

 

20

 

20

 

AD 7

 

 

32

33

 

65

 

AD 6

 

 

 

28

 

28

 

AD 5

 

 

8

59 (16)

 

66

1

AD insgesamt

 

 

100

777

29

874

32

AST 11

 

 

 

12

 

12

 

AST 10

 

 

 

19

1

19

1

AST 9

 

 

 

39

 

39

 

AST 8

 

 

 

42

 

42

 

AST 7

 

 

 

82

 

82

 

AST 6

 

 

 

96

 

96

 

AST 5

 

 

 

102

 

102

 

AST 4

 

 

 

100

 

100

 

AST 3

 

 

 

40

 

40

 

AST 2

 

 

 

52

 

52

 

AST 1

 

 

 

134

 

134

 

AST insgesamt

 

 

 

718

1

718

1

AD und AST insgesamt

 

 

100  (17)

1 495  (18)

30

1 592  (19)

33

Gesamtpersonalbestand

 

1 625

1 625

A. EINLEITUNG UND FINANZIERUNG DES GESAMTHAUSHALTSPLANS

FINANZIERUNG DES GESAMTHAUSHALTSPLANS

Mittelansätze für das Haushaltsjahr 2010, die gemäß Artikel 1 des Beschlusses 2007/436/EG, Euratom des Rates vom 7. Juni 2007 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften zu decken sind

AUSGABEN

Bezeichnung

Haushaltsplan 2010 (20)

Haushaltsplan 2009 (21)

Differenz (in %)

1. Nachhaltiges Wachstum

47 727 155 803

45 331 636 849

+5,28

2. Bewahrung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen

58 135 640 809

49 905 562 321

+16,49

3. Unionsbürgerschaft, Freiheit, Sicherheit und Recht

1 397 957 870

1 911 333 701

–26,86

4. Die EU als globaler Akteur

7 787 695 183

8 080 323 731

–3,62

5. Verwaltung

7 907 468 861

7 597 445 901

+4,08

6. Ausgleichszahlungen

0

209 112 912

– 100,00

Gesamtausgaben  (22)

122 955 918 526

113 035 415 415

+8,78


EINNAHMEN

Bezeichnung

Haushaltsplan 2010 (23)

Haushaltsplan 2009 (24)

Differenz (in %)

Verschiedene Einnahmen (Titel 4 bis 9)

1 432 338 606

2 387 722 490

–40,01

Verfügbarer Überschuss aus dem vorangegangenen Haushaltsjahr (Kapitel 3 0, Artikel 3 0 0)

2 253 591 199

1 796 151 821

+25,47

Eigenmittelüberschuss aufgrund der Rückzahlung der Überschüsse des Garantiefonds im Zusammenhang mit den Maßnahmen im Außenbereich (Kapitel 3 0, Artikel 3 0 2)

p.m.

p.m.

Überschuss der für frühere Haushaltsjahre abgeführten MwSt- und BSP/BNE-Eigenmittel (Kapitel 3 1 und 3 2)

p.m.

–1 386 416 000

Gesamtbetrag der Einnahmen der Titel 3 bis 9

3 685 929 805

2 797 458 311

+31,76

Nettobetrag — Zölle und Zuckerabgaben (Kapitel 1 1 und 1 2)

15 719 200 000

14 580 500 000

+7,81

MwSt-Eigenmittel zum einheitlichen Satz (Tabellen 1 und 2, Kapitel 1 3)

13 277 325 100

13 668 391 900

–2,86

Über die zusätzliche Einnahme (BNE-Eigenmittel, Tabelle 3, Kapitel 1 4) zu finanzierender Restbetrag

90 273 463 621

81 989 065 204

+10,10

Über Eigenmittel gemäß Artikel 2 des Beschlusses 2007/436/EG, Euratom zu deckende Mittelansätze (25)

119 269 988 721

110 237 957 104

+8,19

Gesamtbetrag der Einnahmen  (26)

122 955 918 526

113 035 415 415

+8,78


TABELLE 1

Berechnung der Begrenzung der harmonisierten MwSt-Bemessungsgrundlagen gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b des Beschlusses 2007/436/EG, Euratom

Mitgliedstaaten

1 % der nicht begrenzten MwSt-Bemessungsgrundlage

1 % des Bruttonationaleinkommens

Begrenzungssatz (in %)

1 % des Bruttonationaleinkommens, multipliziert mit dem Begrenzungssatz

1 % der begrenzten MwSt-Bemessungsgrundlage (27)

Mitgliedstaaten mit begrenzter MwStGrundlage

 

(1)

(2)

(3)

(4)

(5)

(6)

Belgien

1 439 420 000

3 500 574 000

50

1 750 287 000

1 439 420 000

 

Bulgarien

157 632 000

330 142 000

50

165 071 000

157 632 000

 

Tschechische Republik

618 696 000

1 314 053 000

50

657 026 500

618 696 000

 

Dänemark

932 012 000

2 362 155 000

50

1 181 077 500

932 012 000

 

Deutschland

10 609 678 000

24 889 963 000

50

12 444 981 500

10 609 678 000

 

Estland

64 604 000

131 292 000

50

65 646 000

64 604 000

 

Irland

654 818 000

1 280 584 000

50

640 292 000

640 292 000

Irland

Griechenland

1 082 115 000

2 313 045 000

50

1 156 522 500

1 082 115 000

 

Spanien

3 904 642 000

10 297 573 000

50

5 148 786 500

3 904 642 000

 

Frankreich

8 672 756 000

19 779 406 000

50

9 889 703 000

8 672 756 000

 

Italien

6 045 891 000

15 293 257 000

50

7 646 628 500

6 045 891 000

 

Zypern

160 046 000

167 934 000

50

83 967 000

83 967 000

Zypern

Lettland

67 675 000

173 902 000

50

86 951 000

67 675 000

 

Litauen

138 085 000

262 883 000

50

131 441 500

131 441 500

Litauen

Luxemburg

197 886 000

275 098 000

50

137 549 000

137 549 000

Luxemburg

Ungarn

411 670 000

931 339 000

50

465 669 500

411 670 000

 

Malta

42 337 000

54 978 000

50

27 489 000

27 489 000

Malta

Niederlande

2 570 720 000

5 820 694 000

50

2 910 347 000

2 570 720 000

 

Österreich

1 272 964 000

2 798 226 000

50

1 399 113 000

1 272 964 000

 

Polen

1 833 161 000

3 320 724 000

50

1 660 362 000

1 660 362 000

Polen

Portugal

997 451 000

1 599 468 000

50

799 734 000

799 734 000

Portugal

Rumänien

447 050 000

1 172 458 000

50

586 229 000

447 050 000

 

Slowenien

188 557 000

344 699 000

50

172 349 500

172 349 500

Slowenien

Slowakei

252 740 000

648 591 000

50

324 295 500

252 740 000

 

Finnland

774 162 000

1 756 378 000

50

878 189 000

774 162 000

 

Schweden

1 389 296 000

3 141 134 000

50

1 570 567 000

1 389 296 000

 

Vereinigtes Königreich

8 153 934 000

16 601 344 000

50

8 300 672 000

8 153 934 000

 

Insgesamt

53 079 998 000

120 561 894 000

 

60 280 947 000

52 520 841 000

 


TABELLE 2

Aufteilung der MwSt-Eigenmittel gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b des Beschlusses 2007/436/EG, Euratom (Kapitel 1 3)

Mitgliedstaat

1 % der begrenzten MwStBemessungsgrundlage

Einheitlicher Satz für die MwSt-Eigenmittel (28) (in %)

MwSt-Eigenmittel zum einheitlichen Satz

 

(1)

(2)

(3) = (1) × (2)

Belgien

1 439 420 000

0,300

431 826 000

Bulgarien

157 632 000

0,300

47 289 600

Tschechische Republik

618 696 000

0,300

185 608 800

Dänemark

932 012 000

0,300

279 603 600

Deutschland

10 609 678 000

0,150

1 591 451 700

Estland

64 604 000

0,300

19 381 200

Irland

640 292 000

0,300

192 087 600

Griechenland

1 082 115 000

0,300

324 634 500

Spanien

3 904 642 000

0,300

1 171 392 600

Frankreich

8 672 756 000

0,300

2 601 826 800

Italien

6 045 891 000

0,300

1 813 767 300

Zypern

83 967 000

0,300

25 190 100

Lettland

67 675 000

0,300

20 302 500

Litauen

131 441 500

0,300

39 432 450

Luxemburg

137 549 000

0,300

41 264 700

Ungarn

411 670 000

0,300

123 501 000

Malta

27 489 000

0,300

8 246 700

Niederlande

2 570 720 000

0,100

257 072 000

Österreich

1 272 964 000

0,225

286 416 900

Polen

1 660 362 000

0,300

498 108 600

Portugal

799 734 000

0,300

239 920 200

Rumänien

447 050 000

0,300

134 115 000

Slowenien

172 349 500

0,300

51 704 850

Slowakei

252 740 000

0,300

75 822 000

Finnland

774 162 000

0,300

232 248 600

Schweden

1 389 296 000

0,100

138 929 600

Vereinigtes Königreich

8 153 934 000

0,300

2 446 180 200

Insgesamt

52 520 841 000

 

13 277 325 100


TABELLE 3

Bestimmung des einheitlichen Satzes und Aufteilung der BNE-Eigenmittel nach Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c des Beschlusses 2007/436/EG, Euratom (Kapitel 1 4)

Mitgliedstaaten

1 % des Bruttonationaleinkommens

Auf die zusätzliche Bemessungsgrundlage zu erhebender einheitlicher Satz, Eigenmittel

Einnahmen gemäß der zusätzlichen Bemessungsgrundlage zum einheitlichen Satz

 

(1)

(2)

(3) = (1) × (2)

Belgien

3 500 574 000

 

2 621 134 499

Bulgarien

330 142 000

 

247 201 341

Tschechische Republik

1 314 053 000

 

983 927 108

Dänemark

2 362 155 000

 

1 768 717 348

Deutschland

24 889 963 000

 

18 636 926 600

Estland

131 292 000

 

98 307 875

Irland

1 280 584 000

 

958 866 432

Griechenland

2 313 045 000

 

1 731 945 117

Spanien

10 297 573 000

 

7 710 542 285

Frankreich

19 779 406 000

 

14 810 280 668

Italien

15 293 257 000

 

11 451 174 444

Zypern

167 934 000

 

125 744 407

Lettland

173 902 000

0,7487728 (29)

130 213 083

Litauen

262 883 000

 

196 839 633

Luxemburg

275 098 000

 

205 985 892

Ungarn

931 339 000

 

697 361 285

Malta

54 978 000

 

41 166 029

Niederlande

5 820 694 000

 

4 358 377 184

Österreich

2 798 226 000

 

2 095 235 440

Polen

3 320 724 000

 

2 486 467 716

Portugal

1 599 468 000

 

1 197 638 089

Rumänien

1 172 458 000

 

877 904 627

Slowenien

344 699 000

 

258 101 226

Slowakei

648 591 000

 

485 647 281

Finnland

1 756 378 000

 

1 315 128 025

Schweden

3 141 134 000

 

2 351 995 614

Vereinigtes Königreich

16 601 344 000

 

12 430 634 373

Insgesamt

120 561 894 000

 

90 273 463 621


TABELLE 4

Berechnung der Bruttokürzung des BNE-Beitrags der Niederlande und Schwedens und deren Finanzierung gemäß Artikel 2 Absatz 5 des Beschlusses 2007/436/EG, Euratom (Kapitel 1 6)

Mitgliedstaat

Bruttokürzung

Anteile an den BNE-Grundlagen

BNE-Schlüssel für Bruttokürzung

Finanzierung der Kürzung zugunsten der Niederlande und Schwedens

 

(1)

(2)

(3)

(4) = (1) + (3)

Belgien

 

2,90

23 602 839

23 602 839

Bulgarien

 

0,27

2 226 003

2 226 003

Tschechische Republik

 

1,09

8 860 084

8 860 084

Dänemark

 

1,96

15 926 977

15 926 977

Deutschland

 

20,64

167 822 128

167 822 128

Estland

 

0,11

885 244

885 244

Irland

 

1,06

8 634 417

8 634 417

Griechenland

 

1,92

15 595 850

15 595 850

Spanien

 

8,54

69 432 028

69 432 028

Frankreich

 

16,41

133 363 878

133 363 878

Italien

 

12,68

103 115 739

103 115 739

Zypern

 

0,14

1 132 305

1 132 305

Lettland

 

0,14

1 172 545

1 172 545

Litauen

 

0,22

1 772 505

1 772 505

Luxemburg

 

0,23

1 854 865

1 854 865

Ungarn

 

0,77

6 279 611

6 279 611

Malta

 

0,05

370 693

370 693

Niederlande

– 651 393 555

4,83

39 246 395

– 612 147 160

Österreich

 

2,32

18 867 213

18 867 213

Polen

 

2,75

22 390 189

22 390 189

Portugal

 

1,33

10 784 513

10 784 513

Rumänien

 

0,97

7 905 371

7 905 371

Slowenien

 

0,29

2 324 155

2 324 155

Slowakei

 

0,54

4 373 165

4 373 165

Finnland

 

1,46

11 842 488

11 842 488

Schweden

– 161 502 534

2,61

21 179 292

– 140 323 242

Vereinigtes Königreich

 

13,77

111 935 597

111 935 597

Insgesamt

– 812 896 089

100,00

812 896 089

0

BIP-Deflator für die EU in EUR (Wirtschaftsprognosen vom Frühjahr 2009):

(a) EU25 2004 = 107,3854 / (b) EU25 2006 = 112,1711 / (c) EU27 2006 = 112,5095 / (d) EU27 2010 = 115,9689

Pauschalbetrag für die Niederlande: zu Preisen von 2010:

605 000 000 EUR × [(b/a) × (d/c)] = 651 393 555 EUR

Pauschalbetrag für Schweden: zu Preisen von 2010:

150 000 000 EUR × [(b/a) × (d/c)] = 161 502 534 EUR


TABELLE 5.1

Korrektur der Haushaltsungleichgewichte zugunsten des Vereinigten Königreichs für das Haushaltsjahr 2009 gemäß Artikel 4 des Beschlusses 2007/436/EG, Euratom (Kapitel 1 5)

Bezeichnung

Koeffizient (30) (%)

Betrag

1. Anteil des Vereinigten Königreichs an den nicht begrenzten MWSt-Bemessungsgrundlagen

15,3708

 

2. Anteil des Vereinigten Königreichs (in %) am Gesamtbetrag der zuweisbaren Ausgaben nach Abzug der erweiterungsbedingten Ausgaben

7,2824

 

3. (1) – (2)

8,0884

 

4. Gesamtbetrag der zuweisbaren Ausgaben

 

102 757 465 239

5. Erweiterungsbedingte Ausgaben (31) = (5a + 5b)

 

16 329 279 323

5a. Heranführungsausgaben

 

3 025 371 614

5b. Erweiterungsbedingte Ausgaben — Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe g

 

13 303 907 709

6. Gesamtbetrag der zuweisbaren Ausgaben nach Abzug der erweiterungsbedingten Ausgaben = (4) – (5)

 

86 428 185 916

7. Ursprünglicher VK-Korrekturbetrag = (3) × (6) × 0,66

 

4 613 827 364

8. VK-Vorteil (32)

 

1 094 564 313

9. Eigentlicher Korrekturbetrag VK = (7) – (8)

 

3 519 263 051

10. Unerwartete Gewinne bei den TEM (33)

 

– 216 427

11. Korrekturbetrag zugunsten des Vereinigten Königreichs = (9) – (10)

 

3 519 479 477

Gemäß Artikel 4 Absatz 2 des Beschlusses 2007/436/EG, Euratom darf im Zeitraum 2007-2013 der zusätzliche Beitrag des Vereinigten Königreichs, der sich aus der Kürzung der zuweisbaren Ausgaben um die erweiterungsbedingten Ausgaben gemäß Absatz 1 Buchstabe g ergibt, 10,5 Mrd. EUR zu Preisen von 2004 nicht überschreiten. Die entsprechenden Zahlenangaben sind der nachstehend aufgeführten Tabelle zu entnehmen.

2007-2012 Korrekturbeträge zugunsten des VK

Differenz — ursprünglicher Betrag gegenüber der Schwelle von 10,5 Mrd. EUR

(Eigenmittelbeschluss 2007 gegenüber Eigenmittelbeschluss 2000), in EUR

Differenz

zu jeweiligen

Preisen

Differenz

zu konstanten

Preisen 2004

(A) VK-Korrekturbetrag für 2007

 

 

(B) VK-Korrekturbetrag für 2008

– 299 990 334

– 278 238 906

(C) VK-Korrekturbetrag für 2009

–1 349 647 274

–1 270 060 542

(D) VK-Korrekturbetrag für 2010

entfällt

entfällt

(E) VK-Korrekturbetrag für 2011

entfällt

entfällt

(F) VK-Korrekturbetrag für 2012

entfällt

entfällt

(G) Summe der Differenzen = (A) + (B) + (C) + (D) + (E) + (F)

–1 649 637 608

–1 548 299 448


TABELLE 5.2

Korrektur der Haushaltsungleichgewichte zugunsten des Vereinigten Königreichs für das Haushaltsjahr 2008 gemäß Artikel 4 des Beschlusses 2007/436/EG, Euratom (Kapitel 3 6)

Bezeichnung

Koeffizient (34) (%)

Betrag

1. Anteil des Vereinigten Königreichs an den nicht begrenzten MWSt-Bemessungsgrundlagen

15,7045

 

2. Anteil des Vereinigten Königreichs (in %) am Gesamtbetrag der zuweisbaren Ausgaben nach Abzug der erweiterungsbedingten Ausgaben

7,3387

 

3. (1) – (2)

8,3658

 

4. Gesamtbetrag der zuweisbaren Ausgaben

 

105 538 033 501

5. Erweiterungsbedingte Ausgaben (35) = (5a + 5b)

 

5 908 600 354

5a. Heranführungsausgaben

 

3 014 323 610

5b. Erweiterungsbedingte Ausgaben — Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe g

 

2 894 276 744

6. Gesamtbetrag der zuweisbaren Ausgaben nach Abzug der erweiterungsbedingten Ausgaben = (4) – (5)

 

99 629 433 147

7. Ursprünglicher VK-Korrekturbetrag = (3) × (6) × 0,66

 

5 500 964 647

8. VK-Vorteil (36)

 

289 477 443

9. Eigentlicher Korrekturbetrag VK = (7) – (8)

 

5 211 487 204

10. Unerwartete Gewinne bei den TEM (37)

 

–42 810 700

11. Korrekturbetrag zugunsten des Vereinigten Königreichs = (9) – (10)

 

5 254 297 904


TABELLE 5.3

Korrektur der Haushaltsungleichgewichte zugunsten des Vereinigten Königreichs für das Haushaltsjahr 2006 gemäß Artikel 4 des Beschlusses 2000/597/EG, Euratom (Kapitel 3 5)

Bezeichnung

Koeffizient (38) (%)

Betrag

1. Anteil des Vereinigten Königreichs an den nicht begrenzten MWSt-Bemessungsgrundlagen

17,2771

 

2. Anteil des Vereinigten Königreichs (in %) am Gesamtbetrag der zuweisbaren Ausgaben nach Abzug der erweiterungsbedingten Ausgaben

8,6928

 

3. (1) – (2)

8,5843

 

4. Gesamtbetrag der zuweisbaren Ausgaben

 

97 195 051 529

5. Ausgaben für die Beitrittsvorbereitung

 

1 837 296 087

6. Gesamtbetrag der zuweisbaren Ausgaben nach Abzug der Ausgaben für die Beitrittsvorbereitung = (4) – (5)

 

95 357 755 442

7. Ursprünglicher VK-Korrekturbetrag = (3) × (6) × 0,66

 

5 402 613 496

8. VK-Vorteil (39)

 

26 640 660

9. Eigentlicher VK-Korrekturbetrag = (7) – (8)

 

5 375 972 836

10. Unerwartete Gewinne bei den TEM (40)

 

–9 196 589

11. Korrekturbetrag zugunsten des Vereinigten Königreichs = (9) – (10)

 

5 385 169 425


TABELLE 6.1

Berechnung der Finanzierung des Korrekturbetrags zugunsten des Vereinigten Königreichs –3 519 479 477 EUR (Kapitel 1 5)

Mitgliedstaaten

Anteile an den BNE-Grundlagen

Anteile ohne Vereinigtes Königreich

Anteile ohne Deutschland, Niederlande, Österreich, Schweden und Vereinigtes Königreich

3/4 des Anteils Deutschlands, der Niederlande, Österreichs und Schwedens in „Anteile ohne Vereinigtes Königreich“

Spalte 4 umgelegt gemäß Schlüssel der Spalte 3

Finanzierungsschlüssel

Finanzierungsschlüssel, angewandt auf den Korrekturbetrag

 

(1)

(2)

(3)

(4)

(5)

(6) = (2) + (4) + (5)

(7)

Belgien

2,90

3,37

5,20

 

1,38

4,74

166 903 516

Bulgarien

0,27

0,32

0,49

 

0,13

0,45

15 740 807

Tschechische Republik

1,09

1,26

1,95

 

0,52

1,78

62 652 601

Dänemark

1,96

2,27

3,51

 

0,93

3,20

112 624 951

Deutschland

20,64

23,94

0,00

–17,96

0,00

5,99

210 656 145

Estland

0,11

0,13

0,20

 

0,05

0,18

6 259 858

Irland

1,06

1,23

1,90

 

0,50

1,73

61 056 836

Griechenland

1,92

2,22

3,44

 

0,91

3,13

110 283 440

Spanien

8,54

9,91

15,30

 

4,05

13,95

490 976 949

Frankreich

16,41

19,03

29,39

 

7,77

26,80

943 060 313

Italien

12,68

14,71

22,72

 

6,01

20,72

729 165 665

Zypern

0,14

0,16

0,25

 

0,07

0,23

8 006 908

Lettland

0,14

0,17

0,26

 

0,07

0,24

8 291 456

Litauen

0,22

0,25

0,39

 

0,10

0,36

12 533 972

Luxemburg

0,23

0,26

0,41

 

0,11

0,37

13 116 370

Ungarn

0,77

0,90

1,38

 

0,37

1,26

44 405 219

Malta

0,05

0,05

0,08

 

0,02

0,07

2 621 291

Niederlande

4,83

5,60

0,00

–4,20

0,00

1,40

49 263 430

Österreich

2,32

2,69

0,00

–2,02

0,00

0,67

23 682 779

Polen

2,75

3,19

4,93

 

1,30

4,50

158 328 466

Portugal

1,33

1,54

2,38

 

0,63

2,17

76 260 874

Rumänien

0,97

1,13

1,74

 

0,46

1,59

55 901 507

Slowenien

0,29

0,33

0,51

 

0,14

0,47

16 434 869

Slowakei

0,54

0,62

0,96

 

0,25

0,88

30 924 105

Finnland

1,46

1,69

2,61

 

0,69

2,38

83 742 170

Schweden

2,61

3,02

0,00

–2,27

0,00

0,76

26 584 980

Vereinigtes Königreich

13,77

0,00

0,00

 

0,00

0,00

0

Insgesamt

100,00

100,00

100,00

–26,44

26,44

100,00

3 519 479 477

Die Beträge werden bis zur 15. Dezimalstelle berechnet.

TABELLE 6.2

Finanzierung des endgültigen VK-Korrekturbetrags für 2006 (Kapitel 3 5)

Mitgliedstaat

Betrag

 

(1)

Belgien

5 025 912

Bulgarien

489 243

Tschechische Republik

1 177 440

Dänemark

–9 197 734

Deutschland

39 179 773

Estland

–69 352

Irland

2 623 764

Griechenland

65 528 142

Spanien

22 584 489

Frankreich

–22 588 521

Italien

–94 910 109

Zypern

107 925

Lettland

1 017 474

Litauen

– 725 966

Luxemburg

– 281 514

Ungarn

–6 699 387

Malta

128 050

Niederlande

10 720 377

Österreich

– 499 052

Polen

8 677 483

Portugal

1 266 237

Rumänien

6 495 846

Slowenien

1 562 004

Slowakei

4 478 030

Finnland

4 653 367

Schweden

6 038 398

Vereinigtes Königreich

–46 782 319

Insgesamt

0


TABELLE 6.3

Aktualisierung der Finanzierung der VK-Korrektur für 2008 (Kapitel 3 6)

Mitgliedstaat

Betrag

 

(1)

Belgien

–3 504 541

Bulgarien

–1 523 420

Tschechische Republik

496 143

Dänemark

–8 155 544

Deutschland

– 213 638

Estland

– 602 251

Irland

–7 602 523

Griechenland

–7 281 407

Spanien

–17 398 703

Frankreich

–22 865 571

Italien

–18 521 220

Zypern

– 379 606

Lettland

224 016

Litauen

–1 577 325

Luxemburg

–2 092 216

Ungarn

–2 763 065

Malta

– 170 277

Niederlande

–5 075 335

Österreich

– 501 383

Polen

–2 489 164

Portugal

– 312 262

Rumänien

–10 996 050

Slowenien

–1 405 069

Slowakei

–3 676 917

Finnland

–7 803 260

Schweden

1 895 807

Vereinigtes Königreich

124 294 781

Insgesamt

0


TABELLE 7

Zusammenfassender Überblick (41) über die Finanzierung des Gesamthaushaltsplans — nach Eigenmittelarten und Mitgliedstaaten

Mitgliedstaat

Traditionelle Eigenmittel (TEM)

MwSt- und BNE-Eigenmittel, einschließlich Anpassungen

Eigenmittel insgesamt (42)

Zuckerabgaben netto (75 %)

Zölle netto (75 %)

Traditionelle Eigenmittel insgesamt netto (75 %)

Erhebungskosten (25 % des TEM-Bruttobetrags) (p.m.)

MwSt-Eigenmittel

BNE-Eigenmittel

Kürzung Niederlande und Schweden

VK-Korrektur

Beiträge der Mitgliedstaaten insgesamt

Anteil am Gesamtbetrag der Beiträge der Mitgliedstaaten

 

(1)

(2)

(3) = (1) + (2)

(4)

(5)

(6)

(7)

(8)

(9) = (5) + (6) + (7) + (8)

(10)

(11) = (3) + (9)

Belgien

6 600 000

1 440 400 000

1 447 000 000

482 333 333

431 826 000

2 621 134 499

23 602 839

168 424 887

3 244 988 225

3,13

4 691 988 225

Bulgarien

400 000

52 700 000

53 100 000

17 700 000

47 289 600

247 201 341

2 226 003

14 706 630

311 423 574

0,30

364 523 574

Tschechische Republik

3 400 000

177 400 000

180 800 000

60 266 667

185 608 800

983 927 108

8 860 084

64 326 184

1 242 722 176

1,20

1 423 522 176

Dänemark

3 400 000

301 900 000

305 300 000

101 766 667

279 603 600

1 768 717 348

15 926 977

95 271 673

2 159 519 598

2,09

2 464 819 598

Deutschland

26 300 000

3 154 600 000

3 180 900 000

1 060 299 996

1 591 451 700

18 636 926 600

167 822 128

249 622 280

20 645 822 708

19,94

23 826 722 708

Estland

0

15 800 000

15 800 000

5 266 667

19 381 200

98 307 875

885 244

5 588 255

124 162 574

0,12

139 962 574

Irland

0

172 200 000

172 200 000

57 400 000

192 087 600

958 866 432

8 634 417

56 078 077

1 215 666 526

1,17

1 387 866 526

Griechenland

1 400 000

163 000 000

164 400 000

54 800 000

324 634 500

1 731 945 117

15 595 850

168 530 175

2 240 705 642

2,16

2 405 105 642

Spanien

4 700 000

1 036 900 000

1 041 600 000

347 200 000

1 171 392 600

7 710 542 285

69 432 028

496 162 735

9 447 529 648

9,12

10 489 129 648

Frankreich

30 900 000

1 280 600 000

1 311 500 000

437 166 667

2 601 826 800

14 810 280 668

133 363 878

897 606 221

18 443 077 567

17,81

19 754 577 567

Italien

4 700 000

1 701 700 000

1 706 400 000

568 800 000

1 813 767 300

11 451 174 444

103 115 739

615 734 336

13 983 791 819

13,50

15 690 191 819

Zypern

0

31 200 000

31 200 000

10 400 000

25 190 100

125 744 407

1 132 305

7 735 227

159 802 039

0,15

191 002 039

Lettland

0

19 500 000

19 500 000

6 500 000

20 302 500

130 213 083

1 172 545

9 532 946

161 221 074

0,16

180 721 074

Litauen

800 000

44 200 000

45 000 000

15 000 000

39 432 450

196 839 633

1 772 505

10 230 681

248 275 269

0,24

293 275 269

Luxemburg

0

11 400 000

11 400 000

3 800 000

41 264 700

205 985 892

1 854 865

10 742 640

259 848 097

0,25

271 248 097

Ungarn

2 000 000

100 000 000

102 000 000

34 000 000

123 501 000

697 361 285

6 279 611

34 942 767

862 084 663

0,83

964 084 663

Malta

0

9 800 000

9 800 000

3 266 667

8 246 700

41 166 029

370 693

2 579 064

52 362 486

0,05

62 162 486

Niederlande

7 300 000

1 877 200 000

1 884 500 000

628 166 667

257 072 000

4 358 377 184

– 612 147 160

54 908 472

4 058 210 496

3,92

5 942 710 496

Österreich

3 200 000

159 900 000

163 100 000

54 366 667

286 416 900

2 095 235 440

18 867 213

22 682 344

2 423 201 897

2,34

2 586 301 897

Polen

12 800 000

336 000 000

348 800 000

116 266 667

498 108 600

2 486 467 716

22 390 189

164 516 785

3 171 483 290

3,06

3 520 283 290

Portugal

200 000

128 200 000

128 400 000

42 800 000

239 920 200

1 197 638 089

10 784 513

77 214 849

1 525 557 651

1,47

1 653 957 651

Rumänien

1 000 000

131 200 000

132 200 000

44 066 667

134 115 000

877 904 627

7 905 371

51 401 303

1 071 326 301

1,03

1 203 526 301

Slowenien

0

73 500 000

73 500 000

24 500 000

51 704 850

258 101 226

2 324 155

16 591 804

328 722 035

0,32

402 222 035

Slowakei

1 400 000

88 200 000

89 600 000

29 866 667

75 822 000

485 647 281

4 373 165

31 725 218

597 567 664

0,58

687 167 664

Finnland

800 000

124 900 000

125 700 000

41 900 000

232 248 600

1 315 128 025

11 842 488

80 592 277

1 639 811 390

1,58

1 765 511 390

Schweden

2 600 000

422 300 000

424 900 000

141 633 334

138 929 600

2 351 995 614

– 140 323 242

34 519 185

2 385 121 157

2,30

2 810 021 157

Vereinigtes Königreich

9 500 000

2 541 100 000

2 550 600 000

850 200 000

2 446 180 200

12 430 634 373

111 935 597

–3 441 967 015

11 546 783 155

11,15

14 097 383 155

Insgesamt

123 400 000

15 595 800 000

15 719 200 000

5 239 733 333

13 277 325 100

90 273 463 621

0

0

103 550 788 721

100,00

119 269 988 721

B. EINNAHMEN NACH HAUSHALTSLINIEN

EINNAHMEN

Titel

Bezeichnung

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

1

EIGENE MITTEL

119 261 112 517

8 876 204

119 269 988 721

3

ÜBERSCHÜSSE, SALDEN UND ANPASSUNGEN

2 253 591 199

 

2 253 591 199

4

EINNAHMEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEN BEAMTEN UND BEDIENSTETEN DER ORGANE UND ANDERER EINRICHTUNGEN DER UNION

1 179 589 448

645 158

1 180 234 606

5

EINNAHMEN AUS DER LAUFENDEN VERWALTUNGSTÄTIGKEIT DER ORGANE

68 894 000

 

68 894 000

6

BEITRÄGE UND ERSTATTUNGEN IM RAHMEN DER ABKOMMEN UND PROGRAMME DER EU/GEMEINSCHAFT

30 000 000

 

30 000 000

7

VERZUGSZINSEN UND GELDBUSSEN

123 000 000

 

123 000 000

8

ANLEIHEN UND DARLEHEN

p.m.

 

p.m.

9

SONSTIGE EINNAHMEN

30 210 000

 

30 210 000

 

Insgesamt

122 946 397 164

9 521 362

122 955 918 526

TITEL 1

EIGENE MITTEL

Titel

Kapitel

Bezeichnung

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

1 0

VON DEN ORGANEN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN IM RAHMEN DER GEMEINSAMEN AGRARPOLITIK FESTGESETZTE AGRARZÖLLE IM HANDEL MIT DRITTLÄNDERN (ARTIKEL 2 ABSATZ 1 BUCHSTABE a DES BESCHLUSSES 2000/597/EG, EURATOM)

 

1 1

ABGABEN, DIE IM RAHMEN DER GEMEINSAMEN MARKTORGANISATION FÜR ZUCKER VORGESEHEN SIND (ARTIKEL 2 ABSATZ 1 BUCHSTABE a DES BESCHLUSSES 2007/436/EG, EURATOM)

123 400 000

 

123 400 000

1 2

ZÖLLE UND ANDERE ABGABEN GEMÄSS ARTIKEL 2 ABSATZ 1 BUCHSTABE a DES BESCHLUSSES 2007/436/EG, EURATOM

15 595 800 000

 

15 595 800 000

1 3

EIGENMITTEL AUS DER MEHRWERTSTEUER GEMÄSS ARTIKEL 2 ABSATZ 1 BUCHSTABE b DES BESCHLUSSES 2007/436/EG, EURATOM

13 277 325 100

 

13 277 325 100

1 4

UNTER ZUGRUNDELEGUNG DES BRUTTONATIONALEINKOMMENS ABGEFÜHRTE EIGENMITTEL GEMÄSS ARTIKEL 2 ABSATZ 1 BUCHSTABE c DES BESCHLUSSES 2007/436/EG, EURATOM

90 264 587 417

8 876 204

90 273 463 621

1 5

KORREKTUR DER HAUSHALTSUNGLEICHGEWICHTE

0

 

0

1 6

BRUTTOKÜRZUNG DER JÄHRLICHEN BNE-BEITRÄGE DER NIEDERLANDE UND SCHWEDENS

0

 

0

 

Titel 1 — Insgesamt

119 261 112 517

8 876 204

119 269 988 721

KAPITEL 1 4 —
UNTER ZUGRUNDELEGUNG DES BRUTTONATIONALEINKOMMENS ABGEFÜHRTE EIGENMITTEL GEMÄSS ARTIKEL 2 ABSATZ 1 BUCHSTABE c DES BESCHLUSSES 2007/436/EG, EURATOM

Titel

Kapitel

Artikel

Posten

Bezeichnung

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

1 4

UNTER ZUGRUNDELEGUNG DES BRUTTONATIONALEINKOMMENS ABGEFÜHRTE EIGENMITTEL GEMÄSS ARTIKEL 2 ABSATZ 1 BUCHSTABE c DES BESCHLUSSES 2007/436/EG, EURATOM

1 4 0

Unter Zugrundelegung des Bruttonationaleinkommens abgeführte Eigenmittel gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c des Beschlusses 2007/436/EG, Euratom

90 264 587 417

8 876 204

90 273 463 621

 

Kapitel 1 4 — Insgesamt

90 264 587 417

8 876 204

90 273 463 621

1 4 0
Unter Zugrundelegung des Bruttonationaleinkommens abgeführte Eigenmittel gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c des Beschlusses 2007/436/EG, Euratom

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

90 264 587 417

8 876 204

90 273 463 621

Erläuterungen

Der auf das Bruttonationaleinkommen der Mitgliedstaaten anzuwendende Satz beträgt 0,7488 %.

Rechtsgrundlagen

Beschluss 2007/436/EG, Euratom des Rates vom 7. Juni 2007 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 163 vom 23.6.2007, S. 17), insbesondere Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c.

Mitgliedstaaten

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

Belgien

2 620 876 774

257 725

2 621 134 499

Bulgarien

247 177 034

24 307

247 201 341

Tschechische Republik

983 830 363

96 745

983 927 108

Dänemark

1 768 543 438

173 910

1 768 717 348

Deutschland

18 635 094 112

1 832 488

18 636 926 600

Estland

98 298 209

9 666

98 307 875

Irland

958 772 151

94 281

958 866 432

Griechenland

1 731 774 823

170 294

1 731 945 117

Spanien

7 709 784 140

758 145

7 710 542 285

Frankreich

14 808 824 436

1 456 232

14 810 280 668

Italien

11 450 048 498

1 125 946

11 451 174 444

Zypern

125 732 043

12 364

125 744 407

Lettland

130 200 279

12 804

130 213 083

Litauen

196 820 278

19 355

196 839 633

Luxemburg

205 965 638

20 254

205 985 892

Ungarn

697 292 717

68 568

697 361 285

Malta

41 161 982

4 047

41 166 029

Niederlande

4 357 948 643

428 541

4 358 377 184

Österreich

2 095 029 424

206 016

2 095 235 440

Polen

2 486 223 232

244 484

2 486 467 716

Portugal

1 197 520 330

117 759

1 197 638 089

Rumänien

877 818 307

86 320

877 904 627

Slowenien

258 075 848

25 378

258 101 226

Slowakei

485 599 530

47 751

485 647 281

Finnland

1 314 998 714

129 311

1 315 128 025

Schweden

2 351 764 352

231 262

2 351 995 614

Vereinigtes Königreich

12 429 412 122

1 222 251

12 430 634 373

Artikel 1 4 0 — insgesamt

90 264 587 417

8 876 204

90 273 463 621

TITEL 4

EINNAHMEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEN BEAMTEN UND BEDIENSTETEN DER ORGANE UND ANDERER EINRICHTUNGEN DER UNION

Titel

Kapitel

Bezeichnung

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

4 0

VERSCHIEDENE STEUERN UND ABZÜGE

657 689 231

340 405

658 029 636

4 1

BEITRÄGE ZUR VERSORGUNGSORDNUNG

510 423 567

304 753

510 728 320

4 2

SONSTIGE BEITRÄGE ZUR VERSORGUNGSORDNUNG

11 476 650

 

11 476 650

 

Titel 4 — Insgesamt

1 179 589 448

645 158

1 180 234 606

KAPITEL 4 0 —
VERSCHIEDENE STEUERN UND ABZÜGE

Titel

Kapitel

Artikel

Posten

Bezeichnung

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

4 0

VERSCHIEDENE STEUERN UND ABZÜGE

4 0 0

Ertrag aus der Steuer auf die Gehälter, Löhne und anderen Bezüge der Mitglieder der Organe, der Beamten, der sonstigen Bediensteten und der Ruhegehaltsempfänger sowie der Mitglieder der Organe der Europäischen Investitionsbank, der Europäischen Zentralbank, des Europäischen Investitionsfonds, ihres Personals und ihrer Ruhegehaltsempfänger

602 205 243

305 485

602 510 728

4 0 3

Ertrag der befristeten Abgabe auf die Amts- bzw. Dienstbezüge der Mitglieder der Organe, der Beamten und sonstigen Bediensteten im aktiven Dienst

p.m.

 

p.m.

4 0 4

Ertrag der Sonderabgabe auf die Amtsbezüge der Mitglieder der Organe sowie die Dienstbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten im aktiven Dienst

55 483 988

34 920

55 518 908

 

Kapitel 4 0 — Insgesamt

657 689 231

340 405

658 029 636

4 0 0
Ertrag aus der Steuer auf die Gehälter, Löhne und anderen Bezüge der Mitglieder der Organe, der Beamten, der sonstigen Bediensteten und der Ruhegehaltsempfänger sowie der Mitglieder der Organe der Europäischen Investitionsbank, der Europäischen Zentralbank, des Europäischen Investitionsfonds, ihres Personals und ihrer Ruhegehaltsempfänger

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

602 205 243

305 485

602 510 728

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften.

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.

Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union, insbesondere Artikel 12.

Verordnung Nr. 422/67/EWG, Nr. 5/67/Euratom des Rates vom 25. Juli 1967 über die Regelung der Amtsbezüge für den Präsidenten und die Mitglieder der Kommission sowie für den Präsidenten, die Richter, die Generalanwälte und den Kanzler des Gerichtshofs und für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts erster Instanz sowie für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (ABl. 187 vom 8.8.1967, S. 1).

Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 260/68 des Rates vom 29. Februar 1968 zur Festlegung der Bestimmungen und des Verfahrens für die Erhebung der Steuer zugunsten der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 56 vom 4.3.1968, S. 8).

Verordnung (EGKS, EWG, Euratom) Nr. 1860/76 des Rates vom 29. Juni 1976 zur Festlegung der Beschäftigungsbedingungen für das Personal der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (ABl. L 214 vom 6.8.1976, S. 24).

Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 2290/77 des Rates vom 18. Oktober 1977 über die Regelung der Amtsbezüge für die Mitglieder des Rechnungshofes (ABl. L 268 vom 20.10.1977, S. 1).

Parlament

 

47 208 729

Rat

 

25 038 000

Kommission

 

438 762 698

— Verwaltung

(340 725 485)

 

— Forschung und technologische Entwicklung

(55 623 235)

 

— Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF)

(2 754 000)

 

— Europäisches Amt für Personalauswahl (EPSO)

(588 000)

 

— Amt für Gebäude, Anlagen und Logistik, Brüssel (OIB)

(1 831 000)

 

— Amt für Gebäude, Anlagen und Logistik, Luxemburg (OIL)

(819 000)

 

— Amt für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche (PMO)

(1 134 000)

 

— Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (OP)

(3 067 000)

 

— Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER)

(40 329)

 

— Gemeinsames Unternehmen Artemis — Technologieinitiative für eingebettete IKT-Systeme — (Artemis JU)

(40 880)

 

— Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (BEREC)

(17 924)

 

— Gemeinsame Technologieinitiative „Clean Aeronautics and Air“ (CLEAN SKY)

(81 760)

 

— Europäische Fischereiaufsichtsbehörde (CFCA)

(380 888)

 

— Gemeinschaftliches Sortenamt (CPVO)

(248 000)

 

— Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA)

(955 384)

 

— Europäische Agentur für Wiederaufbau

p.m

 

— Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA)

(252 338)

 

— Europäische Agentur für operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen (Frontex)

(945 150)

 

— Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO)

(35 848)

 

— Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA)

(3 165 509)

 

— Europäische Stelle für justizielle Zusammenarbeit (Eurojust)

(598 398)

 

— Europäisches Zentrum für die Prävention und die Bekämpfung von Seuchen (ECDC)

(784 247)

 

— Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop)

(563 511)

 

— Europäische Chemikalienagentur (ECHA)

(3 207 339)

 

— Europäische Umweltagentur (EEA)

(1 229 205)

 

— Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)

(1 788 030)

 

— Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound)

(636 784)

 

— Europäische GNSS-Aufsichtsbehörde (Galileo)

(258 216)

 

— Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE)

(37 342)

 

— Europäisches Innovations- und Technologieinstitut (EIT)

(52 279)

 

— Europäisches Gemeinsames Unternehmen für ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie (F4E)

(1 018 590)

 

— Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA)

(840 106)

 

— Europäische Arzneimittel-Agentur (EMEA)

(3 704 770)

 

— Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EMCDDA)

(513 827)

 

— Gemeinsames Unternehmen „Beirat für die Nanoelektronik-Initiative“ (ENIAC))

(27 253)

 

— Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA)

(239 148)

 

— Europäische Polizeiakademie (CEPOL)

(159 144)

 

— Europäisches Polizeiamt (Europol)

(1 344 549)

 

— Europäische Eisenbahnagentur (ERA)

(626 276)

 

— Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrates (ERCEA)

(785 247)

 

— Europäische Stiftung für Berufsbildung (ETF)

(754 316)

 

— Europäische Agentur für Grundrechte (FRA)

(328 605)

 

— Exekutivagentur für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (EAWI)

(523 070)

 

— Exekutivagentur für Gesundheit und Verbraucher (EAHC)

(160 145)

 

— Exekutivagentur für die Forschung (REA)

(913 504)

 

— Exekutivagentur für das transeuropäische Verkehrsnetz (TEN-T EA)

(238 263)

 

— Gemeinsames Unternehmen „Brennstoffzellen und Wasserstoff“ (FCH)

(68 133)

 

— Gemeinsames Unternehmen „Initiative für Innovative Arzneimittel“ (IMI)

(95 386)

 

— Gemeinsames Unternehmen „Europäisches Flugverkehrsmanagementsystem der neuen Generation“ (SESAR)

(129 453)

 

— Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (OHIM)

(3 369 346)

 

— Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union (CdT)

(1 062 486)

 

Gerichtshof der Europäischen Union

 

21 624 000

Rechnungshof

 

10 298 000

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

 

4 262 590

Ausschuss der Regionen

 

2 797 028

Europäischer Bürgerbeauftragter

 

558 683

Europäischer Datenschutzbeauftragter

 

411 000

Europäischer Auswärtiger Dienst

 

p.m.

Europäische Investitionsbank

 

35 750 000

Europäische Zentralbank

 

13 900 000

Europäischer Investitionsfonds

 

1 900 000

 

Insgesamt

602 510 728

4 0 4
Ertrag der Sonderabgabe auf die Amtsbezüge der Mitglieder der Organe sowie die Dienstbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten im aktiven Dienst

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

55 483 988

34 920

55 518 908

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften.

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.

Verordnung Nr. 422/67/EWG, Nr. 5/67/Euratom des Rates vom 25. Juli 1967 über die Regelung der Amtsbezüge für den Präsidenten und die Mitglieder der Kommission sowie für den Präsidenten, die Richter, die Generalanwälte und den Kanzler des Gerichtshofs und für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts erster Instanz sowie für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (ABl. 187 vom 8.8.1967, S. 1).

Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 2290/77 des Rates vom 18. Oktober 1977 über die Regelung der Amtsbezüge für die Mitglieder des Rechnungshofes (ABl. L 268 vom 20.10.1977, S. 1).

Parlament

 

9 157 662

Rat

 

2 302 000

Kommission

 

39 212 315

— Verwaltung

(27 259 920)

 

— Forschung und technologische Entwicklung

(6 117 988)

 

— Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF)

(473 000)

 

— Europäisches Amt für Personalauswahl (EPSO)

(100 000)

 

— Amt für Gebäude, Anlagen und Logistik, Brüssel (OIB)

(278 000)

 

— Amt für Gebäude, Anlagen und Logistik, Luxemburg (OIL)

(120 000)

 

— Amt für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche (PMO)

(191 000)

 

— Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (OP)

(498 000)

 

— Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER)

(5 694)

 

— Gemeinsames Unternehmen Artemis — Technologieinitiative für eingebettete IKT-Systeme — (Artemis JU)

(6 296)

 

— Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (BEREC)

(2 531)

 

— Gemeinsame Technologieinitiative „Clean Aeronautics and Air“ (CLEAN SKY)

(12 592)

 

— Europäische Fischereiaufsichtsbehörde (CFCA)

(53 781)

 

— Gemeinschaftliches Sortenamt (CPVO)

(29 263)

 

— Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA)

(115 147)

 

— Europäische Agentur für Wiederaufbau

(p.m.)

 

— Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA)

(31 642)

 

— Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Frontex)

(140 512)

 

— Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO)

(5 062)

 

— Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA)

(494 798)

 

— Europäische Stelle für justizielle Zusammenarbeit (Eurojust)

(45 567)

 

— Europäischen Zentrum für die Prävention und Bekämpfung von Seuchen (ECDC)

(98 900)

 

— Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop)

(81 717)

 

— Europäische Chemikalienagentur (ECHA)

(409 079)

 

— Europäische Umweltagentur (EEA)

(134 583)

 

— Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)

(245 710)

 

— Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound)

(76 987)

 

— Europäische GNSS-Aufsichtsbehörde (Galileo)

(43 122)

 

— Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE)

(5 273)

 

— Europäisches Innovations- und Technologieinstitut (EIT)

(7 382)

 

— Europäisches Gemeinsames Unternehmen für ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie (F4E)

(156 876)

 

— Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA)

(143 142)

 

— Europäische Arzneimittel-Agentur (EMEA)

(376 629)

 

— Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EMCDDA)

(85 250)

 

— Gemeinsames Unternehmen „Beirat für die Nanoelektronik-Initiative“ (ENIAC)

(4 197)

 

— Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA)

(36 125)

 

— Europäische Polizeiakademie (CEPOL)

(16 073)

 

— Europäisches Polizeiamt (Europol)

(102 385)

 

— Europäische Eisenbahnagentur (ERA)

(96 224)

 

— Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrates (ERCEA)

(94 641)

 

— Europäische Stiftung für Berufsbildung (ETF)

(100 589)

 

— Europäische Agentur für Grundrechte (FRA)

(42 031)

 

— Exekutivagentur für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (EAWI)

(61 544)

 

— Exekutivagentur für Gesundheit und Verbraucher (EAHC)

(23 238)

 

— Exekutivagentur für die Forschung (REA)

(110 099)

 

— Exekutivagentur für das transeuropäische Verkehrsnetz (TEN-T EA)

(33 884)

 

— Gemeinsames Unternehmen „Brennstoffzellen und Wasserstoff“ (FCH)

(10 493)

 

— Gemeinsames Unternehmen „Initiative für Innovative Arzneimittel“ (IMI)

(14 691)

 

— Gemeinsames Unternehmen „Europäisches Flugverkehrsmanagementsystem der neuen Generation“ (SESAR)

(19 937)

 

— Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (OHIM)

(445 521)

 

— Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union (CdT)

(155 200)

 

Gerichtshof der Europäischen Union

 

2 656 000

Rechnungshof

 

885 000

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

 

830 195

Ausschuss der Regionen

 

370 054

Europäischer Bürgerbeauftragter

 

50 682

Europäischer Datenschutzbeauftragter

 

55 000

Europäischer Auswärtiger Dienst

 

p.m.

 

Insgesamt

55 518 908

KAPITEL 4 1 —
BEITRÄGE ZUR VERSORGUNGSORDNUNG

Titel

Kapitel

Artikel

Posten

Bezeichnung

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

4 1

BEITRÄGE ZUR VERSORGUNGSORDNUNG

4 1 0

Beiträge des Personals zur Versorgungsordnung

429 933 507

304 753

430 238 260

4 1 1

Übertragung oder Rückkauf von Versorgungsansprüchen durch das Personal

80 385 060

 

80 385 060

4 1 2

Beiträge der in Urlaub aus persönlichen Gründen befindlichen Beamten und Bediensteten auf Zeit zur Versorgungsordnung

105 000

 

105 000

 

Kapitel 4 1 — Insgesamt

510 423 567

304 753

510 728 320

4 1 0
Beiträge des Personals zur Versorgungsordnung

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

429 933 507

304 753

430 238 260

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften.

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.

Verordnung (EGKS, EWG, Euratom) Nr. 1860/76 des Rates vom 29. Juni 1976 zur Festlegung der Beschäftigungsbedingungen für das Personal der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (ABl. L 214 vom 6.8.1976, S. 24).

Parlament

 

58 910 854

Rat

 

26 605 000

Kommission

 

312 614 023

— Verwaltung

(198 145 753)

 

— Forschung und technologische Entwicklung

(57 302 329)

 

— Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF)

(3 067 000)

 

— Europäisches Amt für Personalauswahl (EPSO)

(1 142 000)

 

— Amt für Gebäude, Anlagen und Logistik, Brüssel (OIB)

(3 422 000)

 

— Amt für Gebäude, Anlagen und Logistik, Luxemburg (OIL)

(1 392 000)

 

— Amt für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche (PMO)

(2 073 000)

 

— Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (OP)

(4 282 000)

 

— Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER)

(45 884)

 

— Gemeinsames Unternehmen Artemis — Technologieinitiative für eingebettete IKT-Systeme — (Artemis JU)

(49 449)

 

— Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (BEREC)

(20 393)

 

— Gemeinsame Technologieinitiative „Clean Aeronautics and Air“ (CLEAN SKY)

(98 897)

 

— Europäische Fischereiaufsichtsbehörde (CFCA)

(433 348)

 

— Gemeinschaftliches Sortenamt (CPVO)

(288 465)

 

— Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA)

(1 868 182)

 

— Europäische Agentur für Wiederaufbau

(p.m.)

 

— Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA)

(365 381)

 

— Europäische Agentur für operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen (Frontex)

(1 161 265)

 

— Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO)

(40 786)

 

— Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA)

(3 870 319)

 

— Europäische Stelle für justizielle Zusammenarbeit (Eurojust)

(955 457)

 

— Europäisches Zentrum für die Prävention und Bekämpfung von Seuchen (ECDC)

(1 177 363)

 

— Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop)

(797 779)

 

— Europäische Chemikalienagentur (ECHA)

(2 810 355)

 

— Europäische Umweltagentur (EEA)

(1 217 592)

 

— Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)

(2 539 210)

 

— Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound)

(724 066)

 

— Europäische GNSS-Aufsichtsbehörde (Galileo)

(332 133)

 

— Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE)

(42 485)

 

— Europäisches Innovations- und Technologieinstitut (EIT)

(59 479)

 

— Europäisches Gemeinsames Unternehmen für ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie (F4E)

(1 232 096)

 

— Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA)

(1 292 015)

 

— Europäische Arzneimittel-Agentur (EMEA)

(3 695 816)

 

— Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EMCDDA)

(717 845)

 

— Gemeinsames Unternehmen „Beirat für die Nanoelektronik-Initiative“ (ENIAC)

(32 966)

 

— Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA)

(342 479)

 

— Europäische Polizeiakademie (CEPOL)

(182 793)

 

— Europäisches Polizeiamt (Europol)

(2 146 830)

 

— Europäische Eisenbahnagentur (ERA)

(828 515)

 

— Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrates (ERCEA)

(1 535 492)

 

— Europäische Stiftung für Berufsbildung (ETF)

(861 336)

 

— Europäische Agentur für Grundrechte (FRA)

(415 376)

 

— Exekutivagentur für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (EAWI)

(981 788)

 

— Exekutivagentur für Gesundheit und Verbraucher (EAHC)

(287 078)

 

— Exekutivagentur für die Forschung (REA)

(1 786 289)

 

— Exekutivagentur für das transeuropäische Verkehrsnetz (TEN-T EA)

(442 043)

 

— Gemeinsames Unternehmen „Brennstoffzellen und Wasserstoff“ (FCH)

(82 414)

 

— Gemeinsames Unternehmen „Initiative für Innovative Arzneimittel“ (IMI)

(115 380)

 

— Europäisches Flugverkehrsmanagementsystems der neuen Generation JU (SESAR)

(156 588)

 

— Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (OHIM)

(4 263 961)

 

— Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union (CdT)

(1 490 553)

 

Gerichtshof der Europäischen Union

 

15 037 000

Rechnungshof

 

7 449 000

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

 

5 251 629

Ausschuss der Regionen

 

3 571 041

Europäischer Bürgerbeauftragter

 

462 713

Europäischer Datenschutzbeauftragter

 

337 000

Europäischer Auswärtiger Dienst

 

p.m.

 

Insgesamt

430 238 260

4 1 1
Übertragung oder Rückkauf von Versorgungsansprüchen durch das Personal

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

80 385 060

 

80 385 060

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften.

Parlament

 

13 046 060

Rat

 

p.m.

Kommission

 

65 539 000

Gerichtshof der Europäischen Union

 

500 000

Rechnungshof

 

1 300 000

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

 

p.m.

Ausschuss der Regionen

 

p.m.

Europäischer Bürgerbeauftragter

 

p.m.

Europäischer Datenschutzbeauftragter

 

p.m.

Europäischer Auswärtiger Dienst

 

p.m.

 

Insgesamt

80 385 060

4 1 2
Beiträge der in Urlaub aus persönlichen Gründen befindlichen Beamten und Bediensteten auf Zeit zur Versorgungsordnung

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

105 000

 

105 000

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften.

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.

Parlament

 

5 000

Rat

 

p.m.

Kommission

 

100 000

Gerichtshof der Europäischen Union

 

p.m.

Rechnungshof

 

p.m.

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

 

p.m.

Ausschuss der Regionen

 

p.m.

Europäischer Bürgerbeauftragter

 

p.m.

Europäischer Datenschutzbeauftragter

 

p.m.

Europäischer Auswärtiger Dienst

 

p.m.

 

Insgesamt

105 000

TITEL 5

EINNAHMEN AUS DER LAUFENDEN VERWALTUNGSTÄTIGKEIT DER ORGANE

Titel

Kapitel

Bezeichnung

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

5 0

EINNAHMEN AUS DER VERÄUSSERUNG VON BEWEGLICHEN (MATERIAL) UND UNBEWEGLICHEN VERMÖGENSGEGENSTÄNDEN

p.m.

 

p.m.

5 1

MIETEINNAHMEN

p.m.

 

p.m.

5 2

ERTRÄGE AUS ANLAGE- ODER DARLEHENSMITTELN, BANKZINSEN UND SONSTIGEN ZINSEN

68 794 000

 

68 794 000

5 5

EINNAHMEN AUS VERGÜTUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGEN UND ARBEITEN

p.m.

 

p.m.

5 7

SONSTIGE BEITRÄGE UND ERSTATTUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER VERWALTUNG DER ORGANE

p.m.

 

p.m.

5 8

VERSCHIEDENE VERGÜTUNGEN

p.m.

 

p.m.

5 9

SONSTIGE EINNAHMEN AUS DER VERWALTUNGSTÄTIGKEIT

100 000

 

100 000

 

Titel 5 — Insgesamt

68 894 000

 

68 894 000

KAPITEL 5 0 —
EINNAHMEN AUS DER VERÄUSSERUNG VON BEWEGLICHEN (MATERIAL) UND UNBEWEGLICHEN VERMÖGENSGEGENSTÄNDEN

Titel

Kapitel

Artikel

Posten

Bezeichnung

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

5 0

EINNAHMEN AUS DER VERÄUSSERUNG VON BEWEGLICHEN (MATERIAL) UND UNBEWEGLICHEN VERMÖGENSGEGENSTÄNDEN

5 0 0

Einnahmen aus der Veräußerung von beweglichen Vermögensgegenständen (Material)

5 0 0 0

Einnahmen aus dem Verkauf von Fahrzeugen — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

5 0 0 1

Einnahmen aus dem Verkauf von sonstigen beweglichen Vermögensgegenstände — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

5 0 0 2

Einnahmen aus für andere Organe oder Einrichtungen erbrachten entgeltlichen Leistungen — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

 

Artikel 5 0 0 — Teilsumme

p.m.

 

p.m.

5 0 1

Einnahmen aus dem Verkauf von unbeweglichen Vermögensgegenständen

p.m.

 

p.m.

5 0 2

Einnahmen aus dem Verkauf von Veröffentlichungen, Drucksachen und Filmen — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

 

Kapitel 5 0 — Insgesamt

p.m.

 

p.m.

5 0 0
Einnahmen aus der Veräußerung von beweglichen Vermögensgegenständen (Material)

5 0 0 0
Einnahmen aus dem Verkauf von Fahrzeugen — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

p.m.

 

p.m.

Erläuterungen

Bei diesem Posten werden die Einnahmen aus der Veräußerung oder Inzahlungnahme von Fahrzeugen der Organe verbucht.

Ferner werden die Einnahmen aus dem Verkauf von Fahrzeugen eingesetzt, die nach ihrer vollständigen Abschreibung ersetzt oder verschrottet werden.

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e und ea der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

Parlament

 

p.m.

Rat

 

p.m.

Kommission

 

p.m.

Gerichtshof der Europäischen Union

 

p.m.

Rechnungshof

 

p.m.

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

 

p.m.

Ausschuss der Regionen

 

p.m.

Europäischer Bürgerbeauftragter

 

p.m.

Europäischer Datenschutzbeauftragter

 

p.m.

Europäischer Auswärtiger Dienst

 

p.m.

 

Insgesamt

p.m.

5 0 0 1
Einnahmen aus dem Verkauf von sonstigen beweglichen Vermögensgegenstände — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

p.m.

 

p.m.

Erläuterungen

Bei diesem Posten werden die Einnahmen aus der Veräußerung oder Inzahlungnahme von beweglichen Sachen der Organe mit Ausnahme von Fahrzeugen verbucht.

Ferner werden die Einnahmen aus dem Verkauf von Ausrüstungen, Anlagen, Werkstoffen sowie technischen und wissenschaftlichen Geräten eingesetzt, die nach ihrer vollständigen Abschreibung ersetzt oder verschrottet werden.

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e und ea der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

Parlament

 

p.m.

Rat

 

p.m.

Kommission

 

p.m.

Gerichtshof der Europäischen Union

 

p.m.

Rechnungshof

 

p.m.

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

 

p.m.

Ausschuss der Regionen

 

p.m.

Europäischer Bürgerbeauftragter

 

p.m.

Europäischer Datenschutzbeauftragter

 

p.m.

Europäischer Auswärtiger Dienst

 

p.m.

 

Insgesamt

p.m.

5 0 0 2
Einnahmen aus für andere Organe oder Einrichtungen erbrachten entgeltlichen Leistungen — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

p.m.

 

p.m.

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe g der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

Parlament

 

p.m.

Rat

 

p.m.

Kommission

 

p.m.

Gerichtshof der Europäischen Union

 

p.m.

Rechnungshof

 

p.m.

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

 

p.m.

Ausschuss der Regionen

 

p.m.

Europäischer Bürgerbeauftragter

 

p.m.

Europäischer Datenschutzbeauftragter

 

p.m.

Europäischer Auswärtiger Dienst

 

p.m.

 

Insgesamt

p.m.

5 0 2
Einnahmen aus dem Verkauf von Veröffentlichungen, Drucksachen und Filmen — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

p.m.

 

p.m.

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe j der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

Dieser Artikel umfasst auch die Erlöse aus der Veräußerung dieser Veröffentlichungen über elektronische Medien.

Parlament

 

p.m.

Rat

 

p.m.

Kommission

 

p.m.

Gerichtshof der Europäischen Union

 

p.m.

Rechnungshof

 

p.m.

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

 

p.m.

Ausschuss der Regionen

 

p.m.

Europäischer Bürgerbeauftragter

 

p.m.

Europäischer Datenschutzbeauftragter

 

p.m.

Europäischer Auswärtiger Dienst

 

p.m.

 

Insgesamt

p.m.

KAPITEL 5 1 —
MIETEINNAHMEN

Titel

Kapitel

Artikel

Posten

Bezeichnung

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

5 1

MIETEINNAHMEN

5 1 0

Einnahmen aus der Vermietung von Mobiliar und Material — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

5 1 1

Einnahmen aus der Vermietung und Untervermietung von Gebäuden und der Erstattung der Mietnebenkosten

5 1 1 0

Einnahmen aus der Vermietung und Untervermietung von Gebäuden — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

5 1 1 1

Erstattung der Mietnebenkosten — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

 

Artikel 5 1 1 — Teilsumme

p.m.

 

p.m.

 

Kapitel 5 1 — Insgesamt

p.m.

 

p.m.

5 1 0
Einnahmen aus der Vermietung von Mobiliar und Material — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

p.m.

 

p.m.

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe e der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

Parlament

 

p.m.

Rat

 

p.m.

Kommission

 

p.m.

Gerichtshof der Europäischen Union

 

p.m.

Rechnungshof

 

p.m.

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

 

p.m.

Ausschuss der Regionen

 

p.m.

Europäischer Bürgerbeauftragter

 

p.m.

Europäischer Datenschutzbeauftragter

 

p.m.

Europäischer Auswärtiger Dienst

 

p.m.

 

Insgesamt

p.m.

5 1 1
Einnahmen aus der Vermietung und Untervermietung von Gebäuden und der Erstattung der Mietnebenkosten

5 1 1 0
Einnahmen aus der Vermietung und Untervermietung von Gebäuden — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

p.m.

 

p.m.

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe e der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

Parlament

 

p.m.

Rat

 

p.m.

Kommission

 

p.m.

Gerichtshof der Europäischen Union

 

p.m.

Rechnungshof

 

p.m.

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

 

p.m.

Ausschuss der Regionen

 

p.m.

Europäischer Bürgerbeauftragter

 

p.m.

Europäischer Datenschutzbeauftragter

 

p.m.

Europäischer Auswärtiger Dienst

 

p.m.

 

Insgesamt

p.m.

5 1 1 1
Erstattung der Mietnebenkosten — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

p.m.

 

p.m.

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe e der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

Parlament

 

p.m.

Rat

 

p.m.

Kommission

 

p.m.

Gerichtshof der Europäischen Union

 

p.m.

Rechnungshof

 

p.m.

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

 

p.m.

Ausschuss der Regionen

 

p.m.

Europäischer Bürgerbeauftragter

 

p.m.

Europäischer Datenschutzbeauftragter

 

p.m.

Europäischer Auswärtiger Dienst

 

p.m.

 

Insgesamt

p.m.

KAPITEL 5 2 —
ERTRÄGE AUS ANLAGE- ODER DARLEHENSMITTELN, BANKZINSEN UND SONSTIGEN ZINSEN

Titel

Kapitel

Artikel

Posten

Bezeichnung

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

5 2

ERTRÄGE AUS ANLAGE- ODER DARLEHENSMITTELN, BANKZINSEN UND SONSTIGEN ZINSEN

5 2 0

Erträge aus Anlage- oder Darlehensmitteln, Bankzinsen und sonstige Zinsen auf Guthaben der Organe

8 794 000

 

8 794 000

5 2 1

An die Kommission abgeführte Erträge aus Anlagemitteln oder Darlehensmitteln, Bankzinsen und sonstigen Zinsen auf Guthaben subventionierter Einrichtungen

10 000 000

 

10 000 000

5 2 2

Zinserträge aus Vorfinanzierungen

50 000 000

 

50 000 000

5 2 3

Einnahmen aus Treuhandkonten — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

 

Kapitel 5 2 — Insgesamt

68 794 000

 

68 794 000

5 2 0
Erträge aus Anlage- oder Darlehensmitteln, Bankzinsen und sonstige Zinsen auf Guthaben der Organe

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

8 794 000

 

8 794 000

Erläuterungen

Bei diesem Artikel werden die Erträge aus Anlagemitteln und Darlehensmitteln, Bankzinsen und sonstige Zinsen auf Guthaben des Organs verbucht.

Parlament

 

2 000 000

Rat

 

p.m.

Kommission

 

6 500 000

Gerichtshof der Europäischen Union

 

130 000

Rechnungshof

 

p.m.

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

 

64 000

Ausschuss der Regionen

 

100 000

Europäischer Bürgerbeauftragter

 

p.m.

Europäischer Datenschutzbeauftragter

 

p.m.

Europäischer Auswärtiger Dienst

 

p.m.

 

Insgesamt

8 794 000

KAPITEL 5 5 —
EINNAHMEN AUS VERGÜTUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGEN UND ARBEITEN

Titel

Kapitel

Artikel

Posten

Bezeichnung

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

5 5

EINNAHMEN AUS VERGÜTUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGEN UND ARBEITEN

5 5 0

Einnahmen aus Vergütungen für Dienstleistungen und Arbeiten, die für andere Organe oder Einrichtungen ausgeführt werden, einschließlich der für andere Organe oder Einrichtungen verauslagten und von diesen zurück erstatteten Dienstreisekosten — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

5 5 1

Einnahmen aus Vergütungen für im Auftrag Dritter ausgeführte Dienstleistungen oder Arbeiten — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

 

Kapitel 5 5 — Insgesamt

p.m.

 

p.m.

5 5 0
Einnahmen aus Vergütungen für Dienstleistungen und Arbeiten, die für andere Organe oder Einrichtungen ausgeführt werden, einschließlich der für andere Organe oder Einrichtungen verauslagten und von diesen zurück erstatteten Dienstreisekosten — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

p.m.

 

p.m.

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe g der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

Parlament

 

p.m.

Rat

 

p.m.

Kommission

 

p.m.

Gerichtshof der Europäischen Union

 

p.m.

Rechnungshof

 

p.m.

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

 

p.m.

Ausschuss der Regionen

 

p.m.

Europäischer Bürgerbeauftragter

 

p.m.

Europäischer Datenschutzbeauftragter

 

p.m.

Europäischer Auswärtiger Dienst

 

p.m.

 

Insgesamt

p.m.

5 5 1
Einnahmen aus Vergütungen für im Auftrag Dritter ausgeführte Dienstleistungen oder Arbeiten — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

p.m.

 

p.m.

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe e der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

Parlament

 

p.m.

Rat

 

p.m.

Kommission

 

p.m.

Gerichtshof der Europäischen Union

 

p.m.

Rechnungshof

 

p.m.

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

 

p.m.

Ausschuss der Regionen

 

p.m.

Europäischer Bürgerbeauftragter

 

p.m.

Europäischer Datenschutzbeauftragter

 

p.m.

Europäischer Auswärtiger Dienst

 

p.m.

 

Insgesamt

p.m.

KAPITEL 5 7 —
SONSTIGE BEITRÄGE UND ERSTATTUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER VERWALTUNG DER ORGANE

Titel

Kapitel

Artikel

Posten

Bezeichnung

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

5 7

SONSTIGE BEITRÄGE UND ERSTATTUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER VERWALTUNG DER ORGANE

5 7 0

Einnahmen aus der Rückzahlung von rechtsgrundlos gezahlten Beträgen — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

5 7 1

Einnahmen mit festgelegter Zweckbestimmung wie Einkünfte aus Stiftungen, Zuschüsse, Schenkungen und Vermächtnisse, einschließlich der spezifischen zweckgebundenen Einnahmen jedes der Organe — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

5 7 2

Erstattung von Sozialausgaben, die für Rechnung eines anderen Organs verauslagt wurden

p.m.

 

p.m.

5 7 3

Sonstige Beiträge und Erstattungen im Zusammenhang mit der Verwaltung des Organs — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

 

Kapitel 5 7 — Insgesamt

p.m.

 

p.m.

5 7 0
Einnahmen aus der Rückzahlung von rechtsgrundlos gezahlten Beträgen — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

p.m.

 

p.m.

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe f der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

Parlament

 

p.m.

Rat

 

p.m.

Kommission

 

p.m.

Gerichtshof der Europäischen Union

 

p.m.

Rechnungshof

 

p.m.

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

 

p.m.

Ausschuss der Regionen

 

p.m.

Europäischer Bürgerbeauftragter

 

p.m.

Europäischer Datenschutzbeauftragter

 

p.m.

Europäischer Auswärtiger Dienst

 

p.m.

 

Insgesamt

p.m.

5 7 1
Einnahmen mit festgelegter Zweckbestimmung wie Einkünfte aus Stiftungen, Zuschüsse, Schenkungen und Vermächtnisse, einschließlich der spezifischen zweckgebundenen Einnahmen jedes der Organe — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

p.m.

 

p.m.

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe c der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

Parlament

 

p.m.

Rat

 

p.m.

Kommission

 

p.m.

Gerichtshof der Europäischen Union

 

p.m.

Rechnungshof

 

p.m.

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

 

p.m.

Ausschuss der Regionen

 

p.m.

Europäischer Bürgerbeauftragter

 

p.m.

Europäischer Datenschutzbeauftragter

 

p.m.

Europäischer Auswärtiger Dienst

 

p.m.

 

Insgesamt

p.m.

5 7 2
Erstattung von Sozialausgaben, die für Rechnung eines anderen Organs verauslagt wurden

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

p.m.

 

p.m.

Erläuterungen

In diesem Artikel werden Einnahmen aus der Erstattung von Sozialausgaben verbucht, die für Rechnung eines anderen Organs geleistet worden sind.

Parlament

 

p.m.

Rat

 

p.m.

Kommission

 

p.m.

Gerichtshof der Europäischen Union

 

p.m.

Rechnungshof

 

p.m.

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

 

p.m.

Ausschuss der Regionen

 

p.m.

Europäischer Bürgerbeauftragter

 

p.m.

Europäischer Datenschutzbeauftragter

 

p.m.

Europäischer Auswärtiger Dienst

 

p.m.

 

Total

p.m.

5 7 3
Sonstige Beiträge und Erstattungen im Zusammenhang mit der Verwaltung des Organs — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

p.m.

 

p.m.

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

Parlament

 

p.m.

Rat

 

p.m.

Kommission

 

p.m.

Gerichtshof der Europäischen Union

 

p.m.

Rechnungshof

 

p.m.

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

 

p.m.

Ausschuss der Regionen

 

p.m.

Europäischer Bürgerbeauftragter

 

p.m.

Europäischer Datenschutzbeauftragter

 

p.m.

Europäischer Auswärtiger Dienst

 

p.m.

 

Total

p.m.

KAPITEL 5 8 —
VERSCHIEDENE VERGÜTUNGEN

Titel

Kapitel

Artikel

Posten

Bezeichnung

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

5 8

VERSCHIEDENE VERGÜTUNGEN

5 8 0

Einnahmen aus der Vermietung von Gebäuden — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

5 8 1

Einnahmen aus Versicherungsleistungen — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

 

Kapitel 5 8 — Insgesamt

p.m.

 

p.m.

5 8 0
Einnahmen aus der Vermietung von Gebäuden — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

p.m.

 

p.m.

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe i der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

Parlament

 

p.m.

Rat

 

p.m.

Kommission

 

p.m.

Gerichtshof der Europäischen Union

 

p.m.

Rechnungshof

 

p.m.

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

 

p.m.

Ausschuss der Regionen

 

p.m.

Europäischer Bürgerbeauftragter

 

p.m.

Europäischer Datenschutzbeauftragter

 

p.m.

Europäischer Auswärtiger Dienst

 

p.m.

 

Insgesamt

p.m.

5 8 1
Einnahmen aus Versicherungsleistungen — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

p.m.

 

p.m.

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe h der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

Dieser Artikel umfasst auch Einnahmen durch die Erstattung der einem verunfallten Beamten weitergezahlten Dienstbezüge durch eine Versicherung.

Parlament

 

p.m.

Rat

 

p.m.

Kommission

 

p.m.

Gerichtshof der Europäischen Union

 

p.m.

Rechnungshof

 

p.m.

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

 

p.m.

Ausschuss der Regionen

 

p.m.

Europäischer Bürgerbeauftragter

 

p.m.

Europäischer Datenschutzbeauftragter

 

p.m.

Europäischer Auswärtiger Dienst

 

p.m.

 

Insgesamt

p.m.

KAPITEL 5 9 —
SONSTIGE EINNAHMEN AUS DER VERWALTUNGSTÄTIGKEIT

Titel

Kapitel

Artikel

Posten

Bezeichnung

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

5 9

SONSTIGE EINNAHMEN AUS DER VERWALTUNGSTÄTIGKEIT

5 9 0

Sonstige Einnahmen aus der Verwaltungstätigkeit

100 000

 

100 000

 

Kapitel 5 9 — Insgesamt

100 000

 

100 000

5 9 0
Sonstige Einnahmen aus der Verwaltungstätigkeit

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

100 000

 

100 000

Erläuterungen

Bei diesem Artikel werden die sonstigen Einnahmen aus der Verwaltungstätigkeit eingesetzt.

Parlament

 

p.m.

Rat

 

p.m.

Kommission

 

100 000

Gerichtshof der Europäischen Union

 

p.m.

Rechnungshof

 

p.m.

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

 

p.m.

Ausschuss der Regionen

 

p.m.

Europäischer Bürgerbeauftragter

 

p.m.

Europäischer Datenschutzbeauftragter

 

p.m.

Europäischer Auswärtiger Dienst

 

p.m.

 

Insgesamt

100 000

TITEL 6

BEITRÄGE UND ERSTATTUNGEN IM RAHMEN DER ABKOMMEN UND PROGRAMME DER EU/GEMEINSCHAFT

Titel

Kapitel

Bezeichnung

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

6 0

BEITRÄGE ZU DEN PROGRAMMEN DER EU/GEMEINSCHAFT

p.m.

 

p.m.

6 1

ERSTATTUNG VERSCHIEDENER AUSGABEN

p.m.

 

p.m.

6 2

VERGÜTUNGEN FÜR ENTGELTLICHE LEISTUNGEN

p.m.

 

p.m.

6 3

BEITRÄGE IM RAHMEN SPEZIFISCHER ABKOMMEN

p.m.

 

p.m.

6 5

FINANZKORREKTUREN

p.m.

 

p.m.

6 6

SONSTIGE BEITRÄGE UND ERSTATTUNGEN

30 000 000

 

30 000 000

6 7

EINNAHMEN BETREFFEND DEN EGFL UND DEN ELER

p.m.

 

p.m.

6 8

BEFRISTETE UMSTRUKTURIERUNGSBETRÄGE

p.m.

 

p.m.

 

Titel 6 — Insgesamt

30 000 000

 

30 000 000

KAPITEL 6 1 —
ERSTATTUNG VERSCHIEDENER AUSGABEN

Titel

Kapitel

Artikel

Posten

Bezeichnung

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

6 1

ERSTATTUNG VERSCHIEDENER AUSGABEN

6 1 1

Erstattung von Beträgen, die für Rechnung eines oder mehrerer Mitgliedstaaten verauslagt wurden

6 1 1 3

Einnahmen aus der Anlage von Vermögenswerten gemäß Artikel 4 der Entscheidung 2003/76/EG — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

6 1 1 4

Einnahmen aus Einziehungen im Rahmen des Forschungsprogramms des Forschungsfonds für Kohle und Stahl

p.m.

 

p.m.

 

Artikel 6 1 1 — Teilsumme

p.m.

 

p.m.

6 1 2

Erstattung von Beträgen, die bei der Ausführung von entgeltlichen Auftragsarbeiten verauslagt wurden — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

6 1 4

Rückzahlung der für Vorhaben und Aktionen gewährten finanziellen Unterstützung der EU/Gemeinschaft im Fall einer erfolgreichen kommerziellen Nutzung der Ergebnisse

6 1 4 0

Rückzahlung der für Vorhaben und Aktionen auf dem Gebiet der neuen Energietechnologien gewährten finanziellen Unterstützung der EU/Gemeinschaft im Fall einer erfolgreichen kommerziellen Nutzung der Ergebnisse — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

6 1 4 3

Rückzahlung der finanziellen Unterstützung der EU/Gemeinschaft, die zur Förderung einer europäischen Risikokapitaltätigkeit für kleine und mittlere Unternehmen gewährt wurde — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

 

Artikel 6 1 4 — Teilsumme

p.m.

 

p.m.

6 1 5

Rückzahlung nicht verwendeter Zuschüsse der EU/Gemeinschaft

6 1 5 0

Rückzahlung nicht verwendeter Zuschüsse des Europäischen Sozialfonds, des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, des Finanzinstruments für die Ausrichtung der Fischerei, des Kohäsionsfonds, des Solidaritätsfonds, des ISPA und des IPA

p.m.

 

p.m.

6 1 5 1

Rückzahlung von im Interesse des Haushaltsausgleichs gezahlten, jedoch nicht in Anspruch genommenen Zuschüssen — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

6 1 5 2

Rückzahlung von nicht verwendeten Zinszuschüssen — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

6 1 5 3

Rückzahlung von Beträgen, die im Rahmen der vom Organ geschlossenen Verträge nicht verwendet wurden — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

6 1 5 7

Rückzahlung von Vorfinanzierungen im Rahmen der Strukturfonds, des Kohäsionsfonds und des Europäischen Fischereifonds

p.m.

 

p.m.

6 1 5 8

Rückzahlung sonstiger nicht verwendeter Zuschüsse der EU/Gemeinschaft — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

 

Artikel 6 1 5 — Teilsumme

p.m.

 

p.m.

6 1 6

Rückzahlung von Beträgen, die für Rechnung der Internationalen Atomenergiebehörde verauslagt worden sind — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

6 1 7

Rückzahlung von Beträgen, die im Rahmen von Hilfen der EU/Gemeinschaft an Nichtmitgliedstaaten gezahlt wurden

6 1 7 0

Rückzahlungen im Rahmen der Zusammenarbeit mit Südafrika — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

 

Artikel 6 1 7 — Teilsumme

p.m.

 

p.m.

6 1 8

Rückzahlung von im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe gezahlten Beträgen

6 1 8 0

Rückzahlung der an Nahrungsmittellieferanten oder -empfänger zu viel gezahlten Beträge — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

6 1 8 1

Erstattung der von den Nahrungsmittelhilfeempfängern verursachten zusätzlichen Kosten — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

 

Artikel 6 1 8 — Teilsumme

p.m.

 

p.m.

6 1 9

Erstattung sonstiger Beträge, die für Rechnung Dritter verauslagt worden sind

6 1 9 1

Erstattung sonstiger Beträge, die gemäß der Entscheidung 94/179/Euratom des Rates für Rechnung Dritter verauslagt worden sind — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

 

Artikel 6 1 9 — Teilsumme

p.m.

 

p.m.

 

Kapitel 6 1 — Insgesamt

p.m.

 

p.m.

6 1 2
Erstattung von Beträgen, die bei der Ausführung von entgeltlichen Auftragsarbeiten verauslagt wurden — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

p.m.

 

p.m.

Erläuterungen

Gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung werden die etwaigen Einnahmen als zusätzliche Mittel zur Finanzierung der Ausgaben eingestellt, für die die Zweckbindung der betreffenden Einnahmen gilt.

Kommission

 

p.m.

Rat

 

p.m.

Europäischer Auswärtiger Dienst

 

p.m.

 

Insgesamt

p.m.

KAPITEL 6 3 —
BEITRÄGE IM RAHMEN SPEZIFISCHER ABKOMMEN

Titel

Kapitel

Artikel

Posten

Bezeichnung

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

6 3

BEITRÄGE IM RAHMEN SPEZIFISCHER ABKOMMEN

6 3 0

Beiträge der Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelszone im Rahmen des Abkommens zur Schaffung des Europäischen Wirtschaftsraums — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

6 3 1

Beiträge aufgrund des Schengen-Besitzstandes

6 3 1 1

Beiträge zu den Verwaltungsausgaben im Rahmen des Übereinkommens mit Island und Norwegen — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

6 3 1 2

Beiträge zur Entwicklung groß angelegter Informationssysteme im Rahmen des Übereinkommens mit Island, Norwegen, der Schweiz und Liechtenstein — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

6 3 1 3

Sonstige Beiträge aufgrund des Schengen-Besitzstandes (Island, Norwegen, Schweiz und Liechtenstein) — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

 

Artikel 6 3 1 — Teilsumme

p.m.

 

p.m.

6 3 2

Beitrag des Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) zu den gemeinsamen Verwaltungs- und Unterstützungsausgaben — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

6 3 3

Beiträge zu bestimmten Außenhilfeprogrammen

6 3 3 0

Beiträge der Mitgliedstaaten zu bestimmten von der EU/Gemeinschaft finanzierten und in deren Namen von der Kommission verwalteten Außenhilfeprogrammen — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

6 3 3 1

Beiträge von Drittländern zu bestimmten von der EU/Gemeinschaft finanzierten und in deren Namen von der Kommission verwalteten Außenhilfeprogrammen — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

6 3 3 2

Beiträge von internationalen Organisationen zu bestimmten von der EU/Gemeinschaft finanzierten und in deren Namen von der Kommission verwalteten Außenhilfeprogrammen — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

 

Artikel 6 3 3 — Teilsumme

p.m.

 

p.m.

 

Kapitel 6 3 — Insgesamt

p.m.

 

p.m.

6 3 1
Beiträge aufgrund des Schengen-Besitzstandes

6 3 1 1
Beiträge zu den Verwaltungsausgaben im Rahmen des Übereinkommens mit Island und Norwegen — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

p.m.

 

p.m.

Erläuterungen

Beitrag zu den Verwaltungskosten aufgrund des Übereinkommens vom 18. Mai 1999 zwischen dem Rat der Europäischen Union sowie der Republik Island und dem Königreich Norwegen über die Assoziierung der beiden letztgenannten Staaten bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands (ABl. L 176 vom 10.7.1999, S. 36), insbesondere Artikel 12.

Gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung werden die etwaigen Einnahmen als zusätzliche Mittel zur Finanzierung der Ausgaben eingestellt, für die die Zweckbindung der betreffenden Einnahmen gilt.

Rat

 

p.m.

Europäischer Auswärtiger Dienst

 

p.m.

Rechtsgrundlagen

Beschluss 1999/437/EG des Rates vom 17. Mai 1999 zum Erlass bestimmter Durchführungsvorschriften zu dem Übereinkommen zwischen dem Rat der Europäischen Union und der Republik Island und dem Königreich Norwegen über die Assoziierung dieser beiden Staaten bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands (ABl. L 176 vom 10.7.1999, S. 31).

KAPITEL 6 6 —
SONSTIGE BEITRÄGE UND ERSTATTUNGEN

Titel

Kapitel

Artikel

Posten

Bezeichnung

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

6 6

SONSTIGE BEITRÄGE UND ERSTATTUNGEN

6 6 0

Sonstige Beiträge und Erstattungen

6 6 0 0

Sonstige Beiträge und Erstattungen — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

p.m.

6 6 0 1

Sonstige nicht zweckgebundene Beiträge und Erstattungen

30 000 000

 

30 000 000

 

Artikel 6 6 0 — Teilsumme

30 000 000

 

30 000 000

 

Kapitel 6 6 — Insgesamt

30 000 000

 

30 000 000

6 6 0
Sonstige Beiträge und Erstattungen

6 6 0 0
Sonstige Beiträge und Erstattungen — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

p.m.

 

p.m.

Erläuterungen

Bei diesem Posten werden gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung etwaige, in den übrigen Teilen von Titel 6 nicht vorgesehene Einnahmen als zusätzliche Mittel zur Finanzierung der Ausgaben eingesetzt, für die die Zweckbindung der betreffenden Einnahmen gilt.

Parlament

 

p.m.

Rat

 

p.m.

Kommission

 

p.m.

Bürgerbeauftragter

 

p.m.

Europäischer Auswärtiger Dienst

 

p.m.

 

Insgesamt

p.m.

TITEL 7

VERZUGSZINSEN UND GELDBUSSEN

Titel

Kapitel

Bezeichnung

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

7 0

VERZUGSZINSEN

23 000 000

 

23 000 000

7 1

GELDBUSSEN

100 000 000

 

100 000 000

7 2

ZINSERTRÄGE AUS EINLAGEN UND GELDBUSSEN

p.m.

 

p.m.

 

Titel 7 — Insgesamt

123 000 000

 

123 000 000

KAPITEL 7 0 —
VERZUGSZINSEN

Titel

Kapitel

Artikel

Posten

Bezeichnung

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

7 0

VERZUGSZINSEN

7 0 0

Verzugszinsen

7 0 0 0

Infolge verspäteter Gutschriften auf den Konten bei den Haushaltsverwaltungen der Mitgliedstaaten fällige Zinsen

5 000 000

 

5 000 000

7 0 0 1

Sonstige Verzugszinsen

3 000 000

 

3 000 000

 

Artikel 7 0 0 — Teilsumme

8 000 000

 

8 000 000

7 0 1

Verzugszinsen und sonstige Zinserträge aus Geldbußen

15 000 000

 

15 000 000

 

Kapitel 7 0 — Insgesamt

23 000 000

 

23 000 000

7 0 0
Verzugszinsen

7 0 0 0
Infolge verspäteter Gutschriften auf den Konten bei den Haushaltsverwaltungen der Mitgliedstaaten fällige Zinsen

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

5 000 000

 

5 000 000

Rat

 

p.m.

Kommission

 

5 000 000

Europäischer Auswärtiger Dienst

 

p.m.

 

Insgesamt

5 000 000

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 des Rates vom 22. Mai 2000 zur Durchführung des Beschlusses 2007/436/EG, Euratom über das System der Eigenmittel der Gemeinschaften (ABl. L 130 vom 31.5.2000, S. 1).

Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1), insbesondere Artikel 71 Absatz 4.

TITEL 9

SONSTIGE EINNAHMEN

Titel

Kapitel

Bezeichnung

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

9 0

SONSTIGE EINNAHMEN

30 210 000

 

30 210 000

 

Titel 9 — Insgesamt

30 210 000

 

30 210 000

KAPITEL 9 0 —
SONSTIGE EINNAHMEN

Titel

Kapitel

Artikel

Posten

Bezeichnung

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

9 0

SONSTIGE EINNAHMEN

9 0 0

Sonstige Einnahmen

30 210 000

 

30 210 000

 

Kapitel 9 0 — Insgesamt

30 210 000

 

30 210 000

9 0 0
Sonstige Einnahmen

Haushaltsplan 2010

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2010

Neuer Betrag

30 210 000

 

30 210 000

Erläuterungen

Bei diesem Artikel werden die sonstigen Einnahmen verbucht.

Parlament

 

p.m.

Rat

 

p.m.

Kommission

 

30 000 000

Gerichtshof der Europäischen Union

 

10 000

Rechnungshof

 

200 000

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

 

p.m.

Ausschuss der Regionen

 

p.m.

Europäischer Bürgerbeauftragter

 

p.m.

Europäischer Datenschutzbeauftragter

 

p.m.

Europäischer Auswärtiger Dienst

 

p.m.

 

Insgesamt

30 210 000


(1)  Diese Stellen sind auf den EAD zu übertragen. Um den reibungslosen Aufbau des EAD und die Aufrechterhaltung der Tätigkeiten in der Übergangsphase zu gewährleisten, werden diese Stellen weiterhin im Stellenplan des Rates ausgewiesen. Im Haushaltsplan 2011 werden sie nicht mehr geführt werden. Sämtliche Stellen der betreffenden Beamten werden zum 1. Januar 2011 auf den EAD übertragen; damit werden die verwaltungs- und haushaltstechnischen Verpflichtungen auf den EAD übergehen.

(2)  Davon 4 AD 16 ad personam.

(3)  Davon 7 AD 15 ad personam.

(4)  Davon 1 Planstelle auf Zeit, die in eine Dauerplanstelle umgewandelt wird.

(5)  Diese Stellen sind auf den EAD zu übertragen. Um den reibungslosen Aufbau des EAD und die Aufrechterhaltung der Tätigkeiten in der Übergangsphase zu gewährleisten, werden diese Stellen weiterhin im Stellenplan der Kommission ausgewiesen. {Zur Erleichterung des Einstellungsverfahrens werden auch die 100 neu zu schaffenden Stellen für den EAD zunächst im Stellenplan der Kommission ausgewiesen.} Die Stellen der betreffenden Beamten werden zum 1. Januar 2011 auf den EAD übertragen; damit werden die verwaltungs- und haushaltstechnischen Verpflichtungen auf den EAD übergehen.

(6)  Davon 1 Dauerplanstelle, die in eine Planstelle auf Zeit umgewandelt wird.

(7)  Davon 4 AD 16 ad personam.

(8)  Im Stellenplan sind folgende Ad-personam-Beförderungen möglich: 27 AD 15 zu AD 16, 24 AD 14 zu AD 15, 13 AD 11 zu AD 14, 1 AST 8 zu AST 10.

(9)  Davon Dauerplanstellen in der Versorgungsagentur: 2 AD 14; 3 AD 12; 1 AD 11; 2 AD 10; 1 AST 10; 2 AST 8; 1 AST 7; 9 AST 6; 1 AST 5 und 2 AST 3. Die Aufgaben des Generaldirektors der Agentur werden von einem Beamten der Besoldungsgruppe AD 15 ad personam wahrgenommen, die Aufgaben des stellvertretenden Generaldirektors der Agentur werden von einem zum stellvertretenden Generaldirektor ernannten Beamten der Besoldungsgruppe AD 14 wahrgenommen; die Ernennung erfolgt in beiden Fällen nach Maßgabe des Artikels 53 des Euratom-Vertrags.

(10)  Im Stellenplan sind folgende Ad-personam-Beförderungen möglich: 2 AD 15 zu AD 16, 3 AD 14 zu AD 15.

(11)  Im Stellenplan sind folgende Ad-personam-Beförderungen möglich: 1 AD 13 zu AD 14.

(12)  Im Stellenplan sind folgende Ad-personam-Beförderungen möglich: 25 AD 15 zu AD 16, 21 AD 14 zu AD 15, 13 AD 11 zu AD 14, 1 AST 8 zu AST 10.

(13)  Im Stellenplan sind folgende Ad-personam-Beförderungen möglich: 2 AD 15 zu AD 16, 3 AD 14 zu AD 15, 1 AD 13 zu AD 14.

(14)  Diese Stellen sind auf den EAD zu übertragen. Um den reibungslosen Aufbau des EAD und die Aufrechterhaltung der Tätigkeiten in der Übergangsphase zu gewährleisten, werden diese Stellen weiterhin in den Stellenplänen der Kommission und des Rates ausgewiesen. Zur Erleichterung des Einstellungsverfahrens werden auch die 100 neu zu schaffenden Stellen für den EAD zunächst im Stellenplan der Kommission ausgewiesen. Die Stellen der betreffenden Beamten werden zum 1. Januar 2011 auf den EAD übertragen; damit werden die verwaltungs- und haushaltstechnischen Verpflichtungen auf den EAD übergehen.

(15)  Davon 1 Dauerplanstelle, die in eine Planstelle auf Zeit umgewandelt wird.

(16)  Davon 4 AD 16 ad personam.

(17)  Im Stellenplan sind folgende Ad-personam-Beförderungen möglich: 1 AD 13 nach AD 14.

(18)  Im Stellenplan sind folgende Ad-personam-Beförderungen möglich: 2 AD 15 nach AD 16, 3 AD 14 nach AD 15.

(19)  Im Stellenplan sind folgende Ad-personam-Beförderungen möglich: 2 AD 15 nach AD 16, 3 AD 14 nach AD 15, 1 AD 13 nach AD 14.

(20)  Einschließlich der Berichtigungshaushaltspläne Nr. 1/2010 bis Nr. 6/2010.

(21)  Die Zahlenangaben in dieser Spalte entsprechen denen des Haushaltsplans 2009 (ABl. L 69 vom 13.3.2009, S. 1), zuzüglich der Berichtigungshaushaltspläne Nr. 1/2009 bis Nr. 10/2009.

(22)  Artikel 310 Absatz 1 Unterabsatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (früherer Artikel 268 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft) lautet: „Der Haushaltsplan ist in Einnahmen und Ausgaben auszugleichen.“

(23)  Einschließlich der Berichtigungshaushaltspläne Nr. 1/2010 bis Nr. 6/2010.

(24)  Die Zahlenangaben in dieser Spalte entsprechen denen des Haushaltsplans 2009 (ABl. L 69 vom 13.3.2009, S. 1), zuzüglich der Berichtigungshaushaltspläne Nr. 1/2009 bis Nr. 10/2009.

(25)  Die Eigenmittel für den Haushaltsplan 2010 werden auf der Grundlage der Schätzungen festgelegt, die der Beratende Ausschuss für Eigenmittel auf seiner 148. Sitzung am 18. Mai 2010 angenommen hat.

(26)  Artikel 310 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (früherer Artikel 268 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft) lautet: „Der Haushaltsplan ist in Einnahmen und Ausgaben auszugleichen.“

(27)  Die Bemessungsgrundlage überschreitet nicht 50 % des Bruttonationaleinkommens.

(28)  Lediglich im Zeitraum 2007-2013 beträgt der Abrufsatz für die MwSt-Eigenmittel für Österreich 0,225 %, für Deutschland 0,15 % und für die Niederlande und Schweden 0,10 %.

(29)  Berechnung des Satzes: (90 273 463 621) / (120 561 894 000) = 0,748772772440022.

(30)  Gerundet.

(31)  Der Betrag der erweiterungsbedingten Ausgaben entspricht Folgendem: (i) den an die zehn neuen (der EU am 1. Mai 2004 beigetretenen) Mitgliedstaaten geleisteten Zahlungen aus den Haushaltsmitteln 2003, die unter Anwendung des BIP-Deflators für die EU für 2004-2008 angepasst wurden, sowie den an Bulgarien und Rumänien aus den Haushaltsmitteln 2006 geleisteten Zahlungen, die unter Anwendung des BIP-Deflators für die EU für 2007-2008 angepasst wurden, und (ii) dem Gesamtbetrag der zuweisbaren Ausgaben in diesen Mitgliedstaaten, mit Ausnahme der Direktzahlungen im Agrarbereich und der marktbezogenen Ausgaben sowie der Ausgaben für die Entwicklung des ländlichen Raums, die aus dem EAGFL, Abteilung Garantie, finanziert werden. Dieser Betrag wird vom Gesamtbetrag der zuweisbaren Ausgaben abgezogen, um sicherzustellen, dass Ausgaben, die vor der Erweiterung nicht berücksichtigt wurden, auch danach außer Betracht bleiben.

(32)  Hierbei handelt es sich um den Vorteil, der dem Vereinigten Königreich aus der Begrenzung der MwSt-Grundlage und der Einführung der BSP/BNE-Einnahme im Vergleich zum alten System erwächst.

(33)  Hierbei handelt es sich um den Nettobetrag der Gewinne, die sich für das Vereinigte Königreich aus der Anhebung des Prozentsatzes der traditionellen Eigenmittel ergeben, den die Mitgliedstaaten als Erhebungskosten einbehalten (von 10 % auf 25 % ab dem 1. Januar 2001).

(34)  Gerundet.

(35)  Der Betrag der erweiterungsbedingten Ausgaben entspricht Folgendem: (i) den an die zehn neuen (der EU am 1. Mai 2004 beigetretenen Mitgliedstaaten) geleisteten Zahlungen aus den Haushaltsmitteln 2003, die unter Anwendung des BIP-Deflators für die EU für 2004-2007 angepasst wurden, sowie den an Bulgarien und Rumänien aus den Haushaltsmitteln 2006 geleisteten Zahlungen, die unter Anwendung des BIP-Deflators für die EU für 2007 angepasst wurden, und (ii) dem Gesamtbetrag der zuweisbaren Ausgaben in diesen Mitgliedstaaten, mit Ausnahme der Direktzahlungen im Agrarbereich und der marktbezogenen Ausgaben sowie der Ausgaben für die Entwicklung des ländlichen Raums, die aus dem EAGFL, Abteilung Garantie, finanziert werden. Dieser Betrag wird vom Gesamtbetrag der zuweisbaren Ausgaben abgezogen, um sicherzustellen, dass Ausgaben, die vor der Erweiterung nicht berücksichtigt wurden, auch danach außer Betracht bleiben.

(36)  Hierbei handelt es sich um den Vorteil, der dem Vereinigten Königreich aus der Begrenzung der MwSt-Grundlage und der Einführung der BSP/BNE-Einnahme im Vergleich zum alten System erwächst.

(37)  Hierbei handelt es sich um den Nettobetrag der Gewinne, die sich für das Vereinigte Königreich aus der Anhebung des Prozentsatzes der traditionellen Eigenmittel ergeben, den die Mitgliedstaaten als Erhebungskosten einbehalten (von 10 % auf 25 % ab dem 1. Januar 2001).

(38)  Gerundet.

(39)  Hierbei handelt es sich um den Vorteil, der dem Vereinigten Königreich aus der Begrenzung der MwSt-Grundlagen und der Einführung der BNE-Einnahme im Vergleich zum alten System erwächst.

(40)  Hierbei handelt es sich um den Nettobetrag der Gewinne, die sich für das Vereinigte Königreich aus der Anhebung des Prozentsatzes der traditionellen Eigenmittel ergeben, den die Mitgliedstaaten als Erhebungskosten einbehalten (von 10 % auf 25 % ab dem 1. Januar 2001).

Anmerkung: Der Differenzbetrag (53 800 452 EUR) zwischen dem endgültigen Korrekturbetrag für 2006 (5 385 169 425 EUR, Berechnung siehe oben) und dem im BH Nr. 5/2007 vorläufig veranschlagten Korrekturbetrag (5 331 368 973 EUR) wird mit dem BH Nr. 4/2010 bei Kapitel 3 5 eingestellt. Dabei handelt es sich um den „direkten Effekt“ der VK-Korrektur. Die Auswirkung der VK-Korrektur auf den einheitlichen MwSt-Abrufsatz (der „indirekte Effekt“) wird mit dem BH Nr. 4/2010 ebenfalls bei Kapitel 3 5 eingestellt. Aus dem „indirekten Effekt“ ergibt sich eine Zahlung des Vereinigten Königreichs in Höhe von 7 018 133 EUR. Die mit dem BH Nr. 4/2010 bei Kapitel 3 5 einzusetzende zusätzliche Zahlung des Vereinigten Königreichs beläuft sich somit auf 46 782 319 EUR (= –53 800 452 EUR + 7 018 133 EUR).

(41)  p.m. (Eigenmittel + sonstige Einnahmen = Einnahmen insgesamt = Ausgaben insgesamt); (119 269 988 721+ 3 685 929 805= 122 955 918 526 = 122 955 918 526).

(42)  Gesamtbetrag der Eigenmittel als Prozentsatz des BNE:(119 269 988 721) / (12 056 189 400 000) = 0,99 %; Eigenmittelobergrenze als Prozentsatz des BNE: 1,23 %.


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