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Document 32010H0250

Empfehlung der Kommission vom 28. April 2010 über die Initiative für die gemeinsame Planung der Forschungsprogramme im Bereich Gesunde Ernährung für ein gesundes Leben

ABl. L 110 vom 1.5.2010, p. 36–37 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/reco/2010/250/oj

1.5.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 110/36


EMPFEHLUNG DER KOMMISSION

vom 28. April 2010

über die Initiative für die gemeinsame Planung der Forschungsprogramme im Bereich „Gesunde Ernährung für ein gesundes Leben“

(2010/250/EU)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 181 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Gesundheit der Bürger ist ausschlaggebend für das Wachstum und den Wohlstand in der Union.

(2)

In den letzten drei Jahrzehnten ist das Ausmaß von Übergewicht und Fettleibigkeit in der EU-Bevölkerung drastisch angestiegen, insbesondere bei Kindern.

(3)

Der Trend in der EU-Bevölkerung zu ungesunder Ernährung und Bewegungsmangel steigt.

(4)

Das Auftreten chronischer Erkrankungen wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Bluthochdruck, Typ-2-Diabetes, Schlaganfall, bestimmte Krebsarten, Erkrankungen des Bewegungsapparats und sogar eine Reihe von psychischen Störungen nimmt zu.

(5)

Wenn allgemeine, durch den Lebensstil bedingte Risikofaktoren, u. a. ernährungsbedingte Faktoren, eliminiert werden könnten, wären schätzungsweise 80 % der Herzkrankheiten, Schlaganfälle und Typ-2-Diabetes-Fälle sowie 40 % der Krebserkrankungen vermeidbar.

(6)

Der Rat (Wettbewerb) hat in seiner Sitzung vom 3. Dezember 2009 den Bereich „Gesundheit, Ernährung und Vorbeugung von ernährungsbedingten Krankheiten“ (der Titel wurde später in „Gesunde Ernährung für ein gesundes Leben“ geändert) als einen Bereich anerkannt, in dem die gemeinsame Programmplanung einen wesentlichen zusätzlichen Nutzen für die derzeit fragmentierten Forschungsbemühungen der Mitgliedstaaten bringen würde. In seinen Schlussfolgerungen betonte er daher die Notwendigkeit, eine Initiative für die gemeinsame Programmplanung zu diesem Thema einzuleiten und ersuchte die Kommission, sich an der Vorbereitung dieser Initiative zu beteiligen. Der Rat bekräftigte außerdem, dass die gemeinsame Programmplanung ein Prozess sei, der von den Mitgliedstaaten gestaltet wird und bei dem die Kommission eine unterstützende Rolle übernimmt.

(7)

Eine gemeinsame Planung der Forschungsprogramme im Bereich Nahrungsmittel und Gesundheit würde eine Koordinierung der Forschung zu den Auswirkungen der Lebensstile und der Ernährung auf die Gesundheit ermöglichen und dadurch wesentlich zur Schaffung eines völlig funktionstüchtigen Europäischen Forschungsraums für die Vorbeugung von ernährungsbedingten Krankheiten wie auch zur Stärkung der Führungsposition und der Wettbewerbsfähigkeit der Forschungstätigkeiten in diesem Bereich beitragen.

(8)

Im Interesse der Effizienz ihrer gemeinsamen Bemühungen im Bereich Ernährung und Gesundheit sollten die Mitgliedstaaten einen strategischen Forschungsplan entwickeln und umsetzen, der auf gemeinsamen Vorstellungen über die Vorbeugung von ernährungsbedingten Krankheiten beruht.

(9)

Im Hinblick auf eine effektive Verwaltung der vorgesehenen gemeinsamen Maßnahmen sollten die Mitgliedstaaten eine gemeinsame Verwaltungsstruktur einrichten, deren Aufgabe es ist, gemeinsame Bedingungen, Regeln und Verfahren für die Zusammenarbeit und Koordinierung festzulegen und die Umsetzung des strategischen Forschungsplans zu überwachen.

(10)

Um die mit dieser Empfehlung vorgegebenen Ziele zu erreichen, sollten die Mitgliedstaaten mit der Kommission zusammenarbeiten, um mögliche Initiativen zu bestimmen, mit denen die Kommission die Mitgliedstaaten bei der Entwicklung und Umsetzung des strategischen Forschungsplans unterstützen könnte.

(11)

Die Mitgliedstaaten sollten der Kommission regelmäßig über die Fortschritte dieser gemeinsamen Programmplanung berichten, damit diese dem Europäischen Parlament und dem Rat Bericht erstatten kann —

HAT DIE FOLGENDE EMPFEHLUNG ERLASSEN:

1.

Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, gemeinsame Vorstellungen darüber zu entwickeln, wie Zusammenarbeit und Koordinierung im Forschungsbereich auf EU-Ebene zu einer besseren Vorbeugung von ernährungsbedingten Krankheiten beitragen können.

2.

Die Mitgliedstaaten sollten ferner einen strategischen Forschungsplan erstellen, in dem sie mittel- bis langfristige Forschungsanforderungen und -ziele im Bereich der Vorbeugung von ernährungsbedingten Krankheiten festlegen. Der strategische Forschungsplan sollte einen Durchführungsplan enthalten, in dem Prioritäten und Zeitpläne festgelegt und die für seine Umsetzung erforderlichen Maßnahmen, Instrumente und Ressourcen genannt werden.

3.

Die Mitgliedstaaten sollten die folgenden Maßnahmen in den strategischen Forschungsplan und den Durchführungsplan aufnehmen:

a)

Bestimmung relevanter nationaler Programme und Forschungstätigkeiten sowie Informationsaustausch über diese Programme und Tätigkeiten;

b)

Bestimmung von Bereichen oder Forschungstätigkeiten, für die die Koordinierung, gemeinsame Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen oder die Bündelung von Ressourcen einen Nutzen bringen würde;

c)

Austausch von Informationen, Ressourcen, bewährten Praktiken, Methoden und Leitlinien, insbesondere bei groß angelegten Kohorten- und klinischen Studien;

d)

Festlegung des Verfahrens, einschließlich der Qualitätskriterien, für die Forschungstätigkeiten, die in den unter b genannten Bereichen gemeinsam durchgeführt werden sollen;

e)

gegebenenfalls gemeinsame Nutzung vorhandener Forschungsinfrastrukturen bzw. Entwicklung neuer Instrumente wie koordinierte Datenbanken, Biobanken oder Modelle für eine Extrapolierung der Daten auf den Menschen;

f)

Export und Verbreitung des Wissens, der Innovationen und der interdisziplinären Ansätze sowie Gewährleistung einer wirksamen Nutzung der Forschungsergebnisse zur Verbesserung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit und politischen Gestaltung;

g)

Förderung und Unterstützung einer engeren Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor, sowie eines Umfelds der offenen Innovation zwischen den verschiedenen Wirtschaftsbereichen;

h)

Schaffung von Netzwerken zwischen den bestehenden Zentren, insbesondere solchen mit Schwerpunkt in Verbraucherwissenschaften, Ernährung und Verarbeitungstechnologien.

4.

Die Mitgliedstaaten werden aufgerufen, eine gemeinsame Verwaltungsstruktur im Bereich der Vorbeugung von ernährungsbedingten Krankheiten einzurichten, deren Aufgabe es ist, gemeinsame Bedingungen, Regeln und Verfahren für die Zusammenarbeit und Koordinierung festzulegen und die Umsetzung des strategischen Forschungsplans zu überwachen.

5.

Die Mitgliedstaaten sollten den strategischen Forschungsplan gemeinsam umsetzen, u. a. auch über ihre nationalen Forschungsprogramme oder andere nationale Forschungstätigkeiten.

6.

Ferner sollten die Mitgliedstaaten mit der Kommission zusammenarbeiten, um mögliche Initiativen zu bestimmen, mit denen die Kommission die Mitgliedstaaten bei der Entwicklung und Umsetzung des strategischen Forschungsplans unterstützen kann, und um die gemeinsamen Programme mit anderen Initiativen der Union in diesem Bereich zu koordinieren.

7.

Die Mitgliedstaaten werden aufgerufen, der Kommission regelmäßig über die Fortschritte bei dieser Initiative für die gemeinsame Programmplanung zu berichten.

Brüssel, den 28. April 2010

Für die Kommission

Máire GEOGHEGAN-QUINN

Mitglied der Kommission


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