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Document 32010D0329

    2010/329/GASP: Beschluss 2010/329/GASP des Rates vom 14. Juni 2010 zur Änderung und Verlängerung der Gemeinsamen Aktion 2007/405/GASP betreffend die Polizeimission der Europäischen Union im Rahmen der Reform des Sicherheitssektors und ihre Schnittstelle zur Justiz in der Demokratischen Republik Kongo (EUPOL RD Congo)

    ABl. L 149 vom 15.6.2010, p. 11–11 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (HR)

    Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 30/09/2010

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2010/329/oj

    15.6.2010   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 149/11


    BESCHLUSS 2010/329/GASP DES RATES

    vom 14. Juni 2010

    zur Änderung und Verlängerung der Gemeinsamen Aktion 2007/405/GASP betreffend die Polizeimission der Europäischen Union im Rahmen der Reform des Sicherheitssektors und ihre Schnittstelle zur Justiz in der Demokratischen Republik Kongo (EUPOL RD Congo)

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28 und Artikel 43 Absatz 2,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Der Rat hat am 12. Juni 2007 die Gemeinsame Aktion 2007/405/GASP (1) betreffend die Polizeimission der Europäischen Union im Rahmen der Reform des Sicherheitssektors und ihre Schnittstelle zur Justiz in der Demokratischen Republik Kongo (EUPOL RD Congo) angenommen.

    (2)

    Der Rat hat am 23. Juni 2008 die Gemeinsame Aktion 2008/485/GASP (2) angenommen, mit der die Gemeinsame Aktion 2007/405/GASP geändert und bis zum 30. Juni 2009 verlängert wurde.

    (3)

    Der Rat hat am 15. Juni 2009 die Gemeinsame Aktion 2009/466/GASP (3) angenommen, mit der die Gemeinsame Aktion 2007/405/GASP geändert und bis zum 30. Juni 2010 verlängert wurde. Die Gemeinsame Aktion 2009/466/GASP sah vor, dass der Rat einen neuen finanziellen Bezugsrahmen zur Deckung der Ausgaben in Verbindung mit der Mission im Zeitraum vom 1. November 2009 bis zum 30. Juni 2010 festlegt, was mit der Gemeinsamen Aktion 2009/769/GASP (4) zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 2007/405/GASP erfolgt ist.

    (4)

    Nach Beratungen mit den kongolesischen Behörden und anderen Akteuren hat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee am 13. April 2010 eine Verlängerung der Mission vom 1. Juli 2010 bis 30. September 2010 empfohlen.

    (5)

    Das Mandat der Mission wird in einem Sicherheitsumfeld umgesetzt, das sich verschlechtern kann, was den Zielen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, wie sie in Artikel 24 EUV definiert sind, abträglich sein könnte.

    (6)

    Die Gemeinsame Aktion 2007/405/GASP sollte entsprechend geändert werden —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Die Gemeinsame Aktion 2007/405/GASP wird wie folgt geändert:

    1.

    In Artikel 9 Absatz 1 wird folgender Unterabsatz hinzugefügt:

    „Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Ausgaben in Verbindung mit der Mission im Zeitraum vom 1. Juli 2010 bis zum 30. September 2010 beläuft sich auf 2 020 000 EUR.“

    2.

    Artikel 16 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

    „Sie endet am 30. September 2010.“

    Artikel 2

    Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

    Geschehen zu Luxemburg am 14. Juni 2010.

    Im Namen des Rates

    Die Präsidentin

    C. ASHTON


    (1)  ABl. L 151 vom 13.6.2007, S. 46.

    (2)  ABl. L 164 vom 25.6.2008, S. 44.

    (3)  ABl. L 151 vom 16.6.2009, S. 40.

    (4)  ABl. L 274 vom 20.10.2009, S. 45.


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