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Document 32010D0125

    2010/125/: Beschluss des Rates vom 25. Februar 2010 zur Ernennung der Mitglieder des in Artikel 255 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgesehenen Ausschusses

    ABl. L 50 vom 27.2.2010, p. 20–20 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 28/02/2010

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2010/125(1)/oj

    27.2.2010   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 50/20


    BESCHLUSS DES RATES

    vom 25. Februar 2010

    zur Ernennung der Mitglieder des in Artikel 255 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgesehenen Ausschusses

    (2010/125/EU)

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 255 Absatz 2,

    auf Initiative des Präsidenten des Gerichtshofs vom 26. Januar 2010,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Nach Artikel 255 Absatz 1 des Vertrags wird ein Ausschuss eingerichtet, der die Aufgabe hat, vor einer Ernennung durch die Regierungen der Mitgliedstaaten eine Stellungnahme zur Eignung der Bewerber für die Ausübung des Amts eines Richters oder Generalanwalts beim Gerichtshof oder beim Gericht abzugeben (nachstehend „Ausschuss“ genannt).

    (2)

    Der Ausschuss setzt sich aus sieben Persönlichkeiten zusammen, die aus dem Kreis ehemaliger Mitglieder des Gerichtshofs und des Gerichts, der Mitglieder der höchsten einzelstaatlichen Gerichte und der Juristen von anerkannt hervorragender Befähigung ausgewählt werden, von denen einer vom Europäischen Parlament vorgeschlagen wird.

    (3)

    Es sollte darauf geachtet werden, dass die Zusammensetzung des Ausschusses in geografischer Hinsicht ausgewogen und zudem repräsentativ für die Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten ist.

    (4)

    Daher sollten die Mitglieder des Ausschusses sowie sein Vorsitzender ernannt werden —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Zu Mitgliedern des in Artikel 255 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgesehenen Ausschusses werden für die Dauer von vier Jahren ab dem 1. März 2010 ernannt:

     

    Herr Jean-Marc SAUVÉ zum Vorsitzenden

     

    Herr Peter JANN

     

    Lord MANCE

     

    Herr Torben MELCHIOR

     

    Herr Péter PACZOLAY

     

    Frau Ana PALACIO VALLELERSUNDI

     

    Frau Virpi TIILI

    Artikel 2

    Dieser Beschluss tritt am 1. März 2010 in Kraft.

    Artikel 3

    Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

    Geschehen zu Brüssel am 25. Februar 2010.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    A. PÉREZ RUBALCABA


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