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Document 32009H0531

    Empfehlung des Rates vom 25. Juni 2009 für die 2009 vorzunehmende Aktualisierung der Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft und für die Umsetzung der Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten

    ABl. L 183 vom 15.7.2009, p. 1–26 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/reco/2009/531/oj

    15.7.2009   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 183/1


    EMPFEHLUNG DES RATES

    vom 25. Juni 2009

    für die 2009 vorzunehmende Aktualisierung der Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft und für die Umsetzung der Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten

    (2009/531/EG)

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 99 Absatz 2 und Artikel 128 Absatz 4,

    auf Empfehlung der Kommission,

    gestützt auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 13. und 14. März 2009,

    nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Am 12. Juli 2005 hat der Rat die Empfehlung 2005/601/EG zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft (2005 bis 2008) (1) sowie die Entscheidung 2005/600/EG über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (2) angenommen, die zusammen die „Integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung“ bilden. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, diesen Integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung in ihren nationalen Reformprogrammen Rechnung zu tragen.

    (2)

    Der Europäische Rat hat auf seinen Frühjahrstagungen in den Jahren 2006, 2007 und 2008 vier vorrangige Bereiche (FuE und Innovation, Rahmenbedingungen für Unternehmen, Beschäftigungsmöglichkeiten und integrierte Energie-/Infrastrukturpolitik) als tragende Säulen der erneuerten Lissabon-Strategie festgelegt und bestätigt. Im Rahmen dieser Bereiche hat der Europäische Rat sich auf eine begrenzte Anzahl spezifischer Maßnahmen verständigt und die Mitgliedstaaten nachdrücklich aufgefordert, diese innerhalb der gesetzten Fristen umzusetzen.

    (3)

    Im Einklang mit den Empfehlungen des Europäischen Rates auf seiner Frühjahrstagung 2006 legen die Mitgliedstaaten jährliche Berichte über die Umsetzung ihrer nationalen Reformprogramme vor („Umsetzungsberichte“).

    (4)

    Auf der Grundlage der Analyse der Kommission wurden 2007 und 2008 verschiedene länderspezifische Empfehlungen an die Mitgliedstaaten gerichtet.

    (5)

    Im Interesse einer kohärenten und abgestimmten Umsetzung der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung wurden diese Empfehlungen in Form eines einzigen Rechtsakts angenommen. Mit dieser Vorgehensweise wurde sowohl der integrierten Struktur der nationalen Reformprogramme und der Umsetzungsberichte als auch der in Artikel 128 Absatz 2 des Vertrags geforderten Kohärenz zwischen den Leitlinien für die Beschäftigungspolitik und den Grundzügen der Wirtschaftspolitik nach Artikel 99 Absatz 2 des Vertrags Rechnung getragen.

    (6)

    Der Europäische Rat hat auf seiner Frühjahrstagung 2008 den zweiten Zyklus der erneuerten Lissabon-Strategie eingeleitet, der 2010 abgeschlossen sein wird. Am 14. Mai 2008 hat der Rat die Empfehlung 2008/390/EG zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft (2008—2010) (3) sowie am 15. Juli 2008 die Entscheidung 2008/618/EG über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (4) angenommen, die zusammen die derzeitigen „Integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung“ bilden.

    (7)

    Die Mitgliedstaaten haben daraufhin ihre nationalen Reformprogramme bestätigt, aktualisiert oder neu konzipiert und der Kommission bis Oktober 2008 zusammen mit einem Umsetzungsbericht vorgelegt. Um die Koordinierung der Reformen und das multilaterale Überwachungsverfahren im Rat zu verstärken, hat der Europäische Rat auf seiner Frühjahrstagung 2008 die Mitgliedstaaten ersucht, in ihren nationalen Reformprogrammen und ihren jährlichen Umsetzungsberichten detaillierte und konkrete Maßnahmen darzulegen, die ihre jeweilige politische Reaktion auf die Integrierten Leitlinien, die länderspezifischen Empfehlungen und die wichtigen Punkte, auf die besonders geachtet werden sollte, darstellen.

    (8)

    Im Zusammenhang mit dem derzeitigen Wirtschaftsabschwung hat der Europäische Rat im Jahr 2008 Einigung über ein Europäisches Konjunkturprogramm (nachstehend „Konjunkturprogramm“ genannt) erzielt, dem ein Kommissionsvorschlag zugrunde liegt. Dieses Programm sieht ein koordiniertes Konjunkturpaket im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts vor, um die Nachfrage zu verstärken und das Vertrauen wiederherzustellen, wobei die Ausgangslage der einzelnen Mitgliedstaaten und die angesichts der wirtschaftlichen Schwierigkeiten bereits unternommenen Anstrengungen berücksichtigt werden. Im Konjunkturprogramm wird dargelegt, dass die Haushaltsanreize mit einer Beschleunigung der auf der Lissabon-Strategie basierenden Strukturreformen einhergehen müssen, um gleichzeitig die Wirtschaft zu stimulieren und das langfristige Wachstumspotenzial der Gemeinschaft zu stärken, insbesondere durch die Förderung des Übergangs zu einer CO2-ausstoßarmen, wissensintensiven Wirtschaft. Ferner enthält es Vorschläge zu Anreizen für die Arbeitsmärkte der EU, insbesondere durch Umsetzung integrierter „Flexicurity“-Maßnahmen mit den Schwerpunkten Aktivierung und Qualifizierung. Diese sind für die Förderung der Beschäftigungsfähigkeit und die Gewährleistung einer raschen Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt von wesentlicher Bedeutung.

    (9)

    Die Kommission und der Rat werden die Maßnahmen zur Bewältigung des Wirtschaftsabschwungs im Einklang mit den Grundsätzen des vom Europäischen Rat vereinbarten Konjunkturprogramms bewerten, unter anderem durch gebührende Berücksichtigung der Notwendigkeit, eine Wende der schlechteren Finanzlage herbeizuführen, durch Verbesserung der Haushaltspolitik und durch Gewährleistung der langfristigen Solidität der öffentlichen Finanzen.

    (10)

    Die in der Empfehlung 2008/399/EG des Rates vom 14. Mai 2008 zu den 2008 aktualisierten Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft und zur Umsetzung der Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten (5) genannten länderspezifischen Empfehlungen sollten jetzt aktualisiert werden, um den Fortschritten bei der Umsetzung der nationalen Reformprogramme und den Grundsätzen des Konjunkturprogramms Rechnung zu tragen. Die Empfehlungen sollten rasch umgesetzt werden. Die Kommission wird im Rahmen der Lissabonner Partnerschaft Unterstützung leisten, die Fortschritte überwachen und regelmäßig über sie Bericht erstatten.

    (11)

    Im Interesse einer uneingeschränkten Umsetzung der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung sollten diese Empfehlungen auch spezifische Empfehlungen für die Länder des Euro-Währungsgebiets enthalten.

    (12)

    Das Europäische Parlament hat zu dieser Empfehlung eine Entschließung (6) verabschiedet —

    EMPFIEHLT den Mitgliedstaaten, entsprechend den im Anhang enthaltenen Vorgaben Maßnahmen zu treffen.

    Geschehen zu Luxemburg am 25. Juni 2009.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    L. MIKO


    (1)  ABl. L 205 vom 6.8.2005, S. 28.

    (2)  ABl. L 205 vom 6.8.2005, S. 21.

    (3)  ABl. L 137 vom 27.5.2008, S. 13.

    (4)  ABl. L 198 vom 26.7.2008, S. 47.

    (5)  ABl. L 139 vom 29.5.2008, S. 57.

    (6)  Stellungnahme vom 11. März 2009 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).


    ANHANG

    BELGIEN

    1.

    Das BIP-Wachstum ist 2008 spürbar auf 1,3 % zurückgegangen. Gründe hierfür waren eine Schwächung der Auslandsnachfrage und die gedämpfte Inlandsnachfrage, weitgehend aufgrund der hohen Inflation und der Auswirkungen der Finanzkrise. Die wirtschaftliche Lage dürfte sich 2009 weiter erheblich verschlechtern. Vor allem aufgrund höherer inländischer Energiepreise lag die Inflationsrate 2008 bei schätzungsweise 4,5 %, d. h. nahezu eine Verdoppelung gegenüber 2007. Weltweit sinkende Energiepreise dürften 2009 zu einem Rückgang der Inflation führen. Für 2008 erwartet die Kommission ein Defizit der öffentlichen Haushalte von ca. 0,9 % des BIP. Für 2008 wird mit einem Bruttoschuldenstand von rund 88 % des BIP gerechnet. Der traditionelle Leistungsbilanzüberschuss hat sich 2008 in ein Defizit verwandelt, das 2009 weiter steigen dürfte.

    2.

    Das Beschäftigungswachstum war 2008 positiv, und die Arbeitslosenquote ging auf 6,9 % zurück. Allerdings sind die Aussichten für 2009 sehr viel weniger günstig, da die Arbeitslosigkeit steigt. Die am stärksten von der Krise betroffenen Bereiche sind die Automobil- und Stahlindustrie sowie der Finanzsektor.

    3.

    Im Rahmen des koordinierten EU-Ansatzes zur Bewältigung der Finanzkrise hat Belgien finanzpolitische Maßnahmen zur Stabilisierung des Bankensektors verabschiedet, die auch zu einer Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln und damit zur Unterstützung der Gesamtwirtschaft sowie der makroökonomischen Stabilität beitragen sollen. Um dem Wirtschaftsabschwung zu begegnen, hat Belgien außerdem gerade erst Maßnahmen, u. a. zur finanziellen Unterstützung der KMU, angekündigt.

    4.

    Die Kommission wird die Maßnahmen Belgiens zur Bewältigung des Wirtschaftsabschwungs im Einklang mit den Grundsätzen des vom Europäischen Rat vereinbarten Konjunkturprogramms bewerten. Was die öffentlichen Finanzen anbelangt, so werden die Kommission und der Rat die Vereinbarkeit des aktualisierten Stabilitätsprogramms mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt prüfen. Zusätzlich zur raschen Umsetzung der in Nummer 7 empfohlenen Maßnahmen sollte der Übergang zu einer Wirtschaft mit geringem CO2-Ausstoß und langfristigem Wachstumspotenzial gefördert werden.

    5.

    Belgien hat die Umsetzung seines nationalen Reformprogramms fortgeführt. Angekündigt wurden Maßnahmen zur weiteren Verringerung der Besteuerung des Faktors Arbeit durch eine Erhöhung der Steuerfreibeträge für Arbeitnehmer mit niedrigem und mittlerem Einkommen; allerdings dürften weitere Schritte notwendig sein. Zusätzliche Anstrengungen sind erforderlich zur Verbesserung der Beschäftigungsleistung, insbesondere für ältere Arbeitnehmer und benachteiligte Gruppen, zur Gewährleistung der langfristigen Solidität der öffentlichen Finanzen, zur Verbesserung des Wettbewerbs auf den Gas- und Strommärkten sowie zur Verbesserung der FuE-Leistung.

    6.

    Belgien ist eine exportorientierte Volkswirtschaft, weshalb es besonders wichtig ist, die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten. In diesem Zusammenhang ist eine Entwicklung der Lohnstückkosten, die mit der Entwicklung der Lohnstückkosten bei den wichtigsten Handelspartnern einhergeht, von entscheidender Bedeutung. Leider hat sich die Kostenwettbewerbsfähigkeit 2008 verschlechtert. Ein verstärkter Wettbewerb auf den Gas- und Strommärkten wäre von Vorteil. Nachhaltige Investitionen in FuE sowie in Qualifikationen sind wichtig, um das Produktivitätswachstum zu beschleunigen und die Wettbewerbsfähigkeit zu fördern. Eine niedrigere Erwerbsbeteiligung, zunehmende alterungsbedingte Ausgaben und eine hohe öffentliche Verschuldung gefährden die langfristige Solidität der öffentlichen Finanzen und unterstreichen die Notwendigkeit, die Primärüberschüsse zu erhöhen sowie wachstums- und beschäftigungsfördernde Maßnahmen durchzuführen. Ein integriertes Vorgehen bei der Umsetzung der Strukturreformen könnte zu rascheren Ergebnissen in Belgien führen. Der Umsetzung des vom Europäischen Rat vereinbarten Energie- und Klimapakets wird besondere Aufmerksamkeit zu widmen sein.

    7.

    Auf der Grundlage der von der Kommission durchgeführten Bewertung der Fortschritte empfiehlt der Rat Belgien, die Strukturreformen fortzuführen. Insbesondere wird Belgien empfohlen,

    die steuerliche Belastung des Faktors Arbeit weiter zu verringern, vor allem durch eine Senkung der Steuern auf niedrige Einkommen, sowie mittelfristig die Ausgabenbegrenzung zur Konsolidierung der öffentlichen Finanzen zu verbessern;

    den Wettbewerb auf den Gas- und Strommärkten durch die Verabschiedung eines wettbewerbsfreundlicheren Rechtsrahmens mit vollständig unabhängigen und wirksamen Regulierungsbehörden zu verbessern und die Bemühungen im Hinblick auf die Betreiber von Übertragungs- und Verteilungsnetzen fortzusetzen;

    im Rahmen eines integrierten „Flexicurity“-Konzepts die Umsetzung koordinierter Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsmarkteffizienz zu beschleunigen, die Arbeitslosenunterstützung zu überprüfen, um eine rasche Wiedereingliederung von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt zu erleichtern, die Erwerbsbeteiligung zu verbessern (insbesondere bei älteren Arbeitnehmern und Menschen mit Migrationshintergrund), regionale Ungleichgewichte zu verringern und die Beteiligung am lebenslangen Lernen in allen Regionen zu verbessern.

    BULGARIEN

    1.

    Aufgrund starker Inlandsnachfrage stieg das BIP-Wachstum in Bulgarien in den ersten neun Monaten des Jahres 2008 auf 7 %, wodurch das Pro-Kopf-BIP rund 40 % des EU-Durchschnitts erreichte. Das Wachstum dürfte in Anbetracht der sich rasch verschlechternden externen Rahmenbedingungen und strengerer Kreditvergabebedingungen 2009 erheblich schrumpfen. Die durchschnittliche jährliche Inflationsrate hat aufgrund exogener Steigerungen bei den Rohstoffpreisen, der hohen Inlandsnachfrage und starker Lohnzuwächse, die das Produktivitätswachstum weit überstiegen, im Jahr 2008 einen Rekordwert von 12 % erreicht. Die Inflationsrate ist rückläufig, wird jedoch wahrscheinlich über dem EU-Durchschnitt bleiben. Die Haushaltsposition bleibt stark, wobei 2008 aufgrund einer günstigen Zusammensetzung des Wachstums und einer verbesserten Steuererhebung ein Haushaltsüberschuss von mehr als 3 % des BIP erzielt worden ist. Allerdings hat die starke Inlandsnachfrage, darunter insbesondere die Investitionstätigkeit mit ihren hohen Einfuhren von Investitionsgütern, zur Ausweitung des Leistungsbilanzdefizits beigetragen. Das Leistungsbilanzdefizit bewegt sich auf dem hohen Niveau von fast 25 % des BIP.

    2.

    Die Beschäftigung ist im Jahr 2008 um über 3 % gestiegen; diese Wachstumsrate wird jedoch in den nächsten beiden Jahren nicht mehr erreicht werden. Die Arbeitslosigkeit verringerte sich 2008 auf 6 %, dürfte jedoch 2009 leicht ansteigen. Die jüngste Verschlechterung des Wirtschaftsklimas und die geringere Nachfrage in mehreren Sektoren, insbesondere beim verarbeitenden Gewerbe und im Bauwesen, dürften die Beschäftigung in diesen Sektoren sowie in den damit verbundenen Wirtschaftsbereichen verringern.

    3.

    Bulgarien hat eine stabilitätsorientierte makroökonomische Politik und Finanzpolitik verfolgt und gerade erst Maßnahmen, unter anderem zur Verbesserung des Wettbewerbs im Energiesektor und im Einzelhandel, angekündigt.

    4.

    Die Kommission wird die Maßnahmen Bulgariens zur Bewältigung des Wirtschaftsabschwungs im Einklang mit den Grundsätzen des vom Europäischen Rat angenommenen Konjunkturprogramms bewerten. Was die öffentlichen Finanzen anbelangt, so haben die Kommission und der Rat die Vereinbarkeit des aktualisierten Konvergenzprogramms mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt geprüft. In diesem Zusammenhang sollte Bulgarien eine straffe Finanzpolitik fortführen und mit Dringlichkeit seine makroökonomischen Ungleichgewichte verringern. Zusätzlich zur raschen Umsetzung der in Nummer 7 empfohlenen Maßnahmen sollte der Übergang zu einer Wirtschaft mit geringem CO2-Ausstoß und langfristigem Wachstumspotenzial gefördert werden.

    5.

    Bulgarien hat die Umsetzung seines nationalen Reformprogramms fortgeführt. Es hat nur wenig Fortschritte gegeben, obwohl im zweiten Halbjahr Maßnahmen infolge geplanter Entscheidungen der Regierung beschleunigt worden sind. Bulgarien hat seine umsichtige Finanzpolitik fortgesetzt, obwohl die Wirksamkeit der öffentlichen Ausgaben weiter verbessert werden könnte. Ferner wurden Fördermaßnahmen ergriffen, um die Organisation und die Qualität des Bildungswesens zu verbessern, es sind jedoch weitere Modernisierungsmaßnahmen notwendig, um das Regierungshandeln und die Ergebnisse zu verbessern. Weitere Anstrengungen sind nötig, um die Effizienz und Effektivität der öffentlichen Verwaltung zu verbessern, und eine fristgerechte Durchführung der angekündigten unabhängigen funktionellen Überprüfung ist notwendig, um die Umsetzung der Reformen erheblich zu verbessern. Es gibt ferner nach wie vor großen Spielraum, um beim Bürokratieabbau, der stärkeren Investition in Qualifikationen und der Reform des öffentlichen FuE-Systems voranzukommen.

    6.

    Vor dem Hintergrund der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise ist es für Bulgarien besonders wichtig, zur Beseitigung seiner makroökonomischen Schwachstellen (hohe Inflation und ein großes Leistungsbilanzdefizit) eine straffe Finanzpolitik beizubehalten und Strukturreformen zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit zu beschleunigen. Die Umsetzung muss vorangetrieben werden, damit Bulgarien seine Volkswirtschaft von einer im Wesentlichen auf Kostenvorteilen beruhenden auf eine produktivere und wissensintensive Wirtschaft umstellen kann. Im gegenwärtigen wirtschaftlichen und währungspolitischen Umfeld sind diese Reformen ebenfalls wichtig, um die Wettbewerbsfähigkeit der bulgarischen Wirtschaft zu erhalten. Die wirksame Umsetzung der erforderlichen Reformen hängt entscheidend von der Fähigkeit Bulgariens ab, die Effizienz und Effektivität der öffentlichen Verwaltung umgehend zu verbessern. Der Umsetzung des vom Europäischen Rat vereinbarten Energie- und Klimapakets wird besondere Aufmerksamkeit zu widmen sein.

    7.

    Auf der Grundlage der von der Kommission durchgeführten Bewertung der Fortschritte empfiehlt der Rat Bulgarien, die Strukturreformen fortzuführen. Insbesondere wird Bulgarien empfohlen,

    dringend die Effizienz und Effektivität der öffentlichen Verwaltung weiter zu verbessern, insbesondere durch Konzentration auf zentrale Regierungsfunktionen, wozu auch Wettbewerbs-, Aufsichts- und Regelungsbehörden und das Justizwesen gehören, sowie weiterhin alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um eine wirksame Finanzkontrolle und eine wirtschaftliche Verwendung der Strukturfondsmittel zu gewährleisten;

    eine straffe Finanzpolitik fortzuführen, die Qualität und Effizienz der öffentlichen Ausgaben zu verbessern, die Lohnentwicklung im Einklang mit den Produktivitätszuwächsen zu halten und einen wirksamen Wettbewerb zu fördern, um die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und die außenwirtschaftlichen Ungleichgewichte zu verringern;

    neue Maßnahmen für einen umfassenden Bürokratieabbau auf zentraler und lokaler Ebene rasch zu verabschieden und umzusetzen sowie Verwaltungsabläufe zu verkürzen, um das Geschäftsumfeld zu verbessern, was ebenfalls zur Bekämpfung der Korruption beitragen wird;

    im Rahmen eines integrierten „Flexicurity“-Konzepts den Schwerpunkt auf die Steigerung der Qualität des Arbeitskräfteangebots und auf die Erhöhung der Erwerbsquote zu legen, indem die Effizienz, Effektivität und Ausrichtung der aktiven Arbeitsmarktpolitik verbessert und das Bildungssystem weiter modernisiert und angepasst wird, um die Qualifikationen auf ein Niveau zu heben, das dem Arbeitsmarktbedarf besser entspricht, und die Schulabbrecherquote verringert wird.

    TSCHECHISCHE REPUBLIK

    1.

    Das BIP-Wachstum dürfte sich 2008 auf rund 4 % abgeschwächt haben, wobei von der Kommission ein weiterer Rückgang für 2009 erwartet wird. Die durchschnittliche jährliche Inflationsrate, die für das ganze Jahr 6,3 % betrug, dürfte nun aufgrund der dämpfenden Wirkung früherer Steuererhöhungen und niedrigerer Energiepreise sinken. Das Haushaltsdefizit wurde über mehrere Jahre auf 1,2 % des BIP im Jahr 2008 reduziert. Das Leistungsbilanzdefizit betrug etwa 1 % des BIP im Jahr 2008, und es wird ein erheblicher Handelsbilanzüberschuss verzeichnet.

    2.

    Die Beschäftigungsquote ist seit 2005 um 1,8 % gestiegen und erreichte 2008 den Wert von 66,6 %. Die Arbeitslosenquote sank im dritten Quartal 2008 auf 4,3 % und erreichte ein Zwölfjahrestief. Gegenwärtige Prognosen gehen von einem moderaten Rückgang des Beschäftigungswachstums und einem Anstieg der Arbeitslosigkeit aus. Angesichts einer sinkenden Exportnachfrage dürfte die Arbeitslosigkeit insbesondere Arbeitnehmer in der Automobilindustrie und anderen exportorientierten Branchen betreffen.

    3.

    Die Kommission wird die Maßnahmen der Tschechischen Republik zur Bewältigung des Wirtschaftsabschwungs im Einklang mit den Grundsätzen des vom Europäischen Rat vereinbarten Konjunkturprogramms bewerten. Was die öffentlichen Finanzen anbelangt, so haben die Kommission und der Rat die Vereinbarkeit des aktualisierten Konvergenzprogramms mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt geprüft. Zusätzlich zur raschen Umsetzung der in Nummer 6 empfohlenen Maßnahmen sollte der Übergang zu einer Wirtschaft mit geringem CO2-Ausstoß und langfristigem Wachstumspotenzial gefördert werden.

    4.

    Die Tschechische Republik hat die Umsetzung ihres nationalen Reformprogramms fortgeführt. Zahlreiche Reformen wurden vollzogen, um die langfristige Solidität der öffentlichen Finanzen zu verbessern, die Verwaltungslast zu verringern, Investitionen in FuE zu erhöhen, das Bildungssystem zu reformieren, das aktive Altern zu gewährleisten und ein „Flexicurity“-Konzept für die Arbeitsmarktreform zu entwickeln. Zusätzliche Anstrengungen sind notwendig, um den Zugang zu Finanzmitteln zu verbessern, FuE-Investitionen weiter zu erhöhen, die Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums zu verbessern und benachteiligte Gruppen in den Arbeitsmarkt einzugliedern.

    5.

    Die Tschechische Republik hat eine der schnell alternden Bevölkerungen in der EU, was erhebliche Auswirkungen auf das Renten- und Gesundheitssystem haben wird. Zu den wichtigsten strukturellen Herausforderungen gehören daher die Gewährleistung der langfristigen Solidität der öffentlichen Finanzen sowie die Förderung des Übergangs zu einer wissensbasierten Wirtschaft. Die Bewältigung dieser Herausforderungen führt zur Verbesserung des Wachstumspotenzials, schafft Arbeitsplätze und macht die Wirtschaft widerstandsfähiger gegenüber äußeren Erschütterungen. All dies erfordert weitere Reformen in den Bereichen FuE, Innovation, Aus- und Fortbildung, ein stärker integriertes „Flexicurity“-Konzept für die Reform des Arbeitsmarktes sowie weitere Verbesserungen der Rahmenbedingungen für Unternehmer. Der Umsetzung des vom Europäischen Rat vereinbarten Energie- und Klimapakets wird besondere Aufmerksamkeit zu widmen sein.

    6.

    Auf der Grundlage der von der Kommission durchgeführten Bewertung der Fortschritte empfiehlt der Rat der Tschechischen Republik, die Strukturreformen fortzuführen. Insbesondere wird der Tschechischen Republik empfohlen,

    die langfristige Solidität der öffentlichen Finanzen zu verbessern und die Reform des Renten- und Gesundheitssystems fortzusetzen;

    die Bemühungen um die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Universitäten und öffentlichen FuE-Einrichtungen zu verstärken, eine zunehmende Bereitstellung von Humanressourcen für FuE zu fördern sowie die Effektivität und den Umfang der öffentlichen FuE-Investitionen zu steigern, um das nationale FuE-Ausgabenziel zu erfüllen;

    im Rahmen eines integrierten „Flexicurity“-Konzepts den Arbeitsschutz weiter zu modernisieren, die Effizienz und Ausgewogenheit der allgemeinen und beruflichen Bildung zu verbessern, insbesondere ihre Anpassungsfähigkeit an den Bedarf des Arbeitsmarktes, sowie Investitionsanreize für die Ausbildung — insbesondere älterer Arbeitnehmer und Geringqualifizierter — zu bieten.

    DÄNEMARK

    1.

    Das BIP-Wachstum ist im Jahr 2008 deutlich zurückgegangen. Der Rückgang der Immobilienpreise dämpfte die Inlandsnachfrage, wodurch wiederum der private Verbrauch und die Bautätigkeit geschwächt wurden. Die strengeren Finanzierungsbedingungen dürften den Rückgang der Immobilienpreise beschleunigen und dadurch die Auswirkungen des weltweiten Abschwungs auf die Wirtschaft verschärfen. Die durch höhere Energie- und Lebensmittelpreise angefachte Inflation betrug 2008 im Durchschnitt 3,6 %, schwächt sich inzwischen aber wieder ab. Der Staatshaushalt könnte 2008 mit einem Überschuss von 3 % des BIP abgeschlossen werden, während für 2009 ein wesentlich schlechterer und nur in etwa ausgeglichener Abschluss zu erwarten sein dürfte. 2008 und 2009 dürfte Dänemark einen geringen Leistungsbilanzüberschuss erzielen.

    2.

    Die Beschäftigungsquote ist im Laufe des Jahres 2008 gestiegen, dürfte aber 2009 sinken. Dementsprechend ist die Arbeitslosenquote in den letzten Monaten des Jahres 2008 gestiegen, und sie wird 2009 voraussichtlich weiter steigen. Dadurch dürfte sich zwar der Druck auf den Arbeitsmarkt kurzfristig abschwächen, aber die Bewältigung des verschiedentlich noch bestehenden Mangels an Arbeitskräften und die weitere Erleichterung des Übergangs in den Arbeitsmarkt bleiben wichtig. Mittelfristig besteht die Herausforderung auf dem Gebiet der Beschäftigung aber weiterhin darin, das Arbeitskräfteangebot insgesamt zu erhöhen und die Qualifikationen der Arbeitskräfte besser auf die Erfordernisse abzustimmen; kurzfristig könnte eine Steuerreform entsprechende Bemühungen stützen.

    3.

    Im Rahmen des koordinierten EU-Ansatzes zur Bewältigung der Finanzkrise hat Dänemark finanzpolitische Maßnahmen zur Stabilisierung des Bankensektors verabschiedet, die auch zu einer Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln und damit zur Unterstützung der Gesamtwirtschaft sowie der makroökonomischen Stabilität beitragen sollen. Zudem beträgt die Expansionsrate der Finanzpolitik insgesamt etwa 1 % des BIP; dies schließt die Steuersenkungen und Ausgabensteigerungen ab 2009 mit ein.

    4.

    Die Kommission wird die Maßnahmen Dänemarks zur Bewältigung des Wirtschaftsabschwungs im Einklang mit den Grundsätzen des vom Europäischen Rat vereinbarten Konjunkturprogramms bewerten. Was die öffentlichen Finanzen anbelangt, so haben die Kommission und der Rat die Vereinbarkeit des aktualisierten Konvergenzprogramms mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt geprüft.

    5.

    Dänemark hat die Umsetzung seines nationalen Reformprogramms fortgeführt. Auch die bereits eingeleiteten Reformen sind weiter vorangekommen, insbesondere hinsichtlich der Verbesserung des Arbeitskräfteangebots und einschließlich der Senkung der Grenzsteuersätze ab 2009. Angesichts der alternden Bevölkerung wird an weiteren Plänen für Steuer- und Arbeitsmarktreformen gearbeitet.

    6.

    Das Wachstumspotenzial Dänemarks hängt in entscheidendem Maße davon ab, dass das Arbeitskräfteangebot und die Arbeitsproduktivität gesteigert werden und dass mit Investitionen in Humankapital, Forschung und Innovation höhere Erträge erzielt werden. Das Altern der Bevölkerung wirkt sich inzwischen auch nachteilig auf das Arbeitskräfteangebot aus, weshalb Reformen zur Anhebung der Beschäftigungsquote und zur Verlängerung der Arbeitszeit umso dringlicher sind. Eine weitere Herausforderung besteht in einer Verstärkung des Wettbewerbs zur Senkung des relativ hohen Verbraucherpreisniveaus in Dänemark. Der Umsetzung des vom Europäischen Rat vereinbarten Energie- und Klimapakets wird besondere Aufmerksamkeit zu widmen sein.

    DEUTSCHLAND

    1.

    Das BIP-Wachstum in Deutschland, das 2007 noch 2,5 % betragen hatte, ging 2008 auf 1,3 % zurück, da der weltweite Wirtschaftsabschwung einen rapiden Rückgang des Exportwachstums bewirkt hat. Außerdem dürften strengere Finanzierungsbedingungen und verschlechterte wirtschaftliche Aussichten die Investitionstätigkeit mindern. Daher wird mit einer erheblichen Verlangsamung der Wirtschaftstätigkeit im Jahr 2009 gerechnet. Es steht zu erwarten, dass die Inflation, die aufgrund des Anstiegs der Rohstoffpreise im ersten Halbjahr 2008 auf 3,2 % geklettert ist, 2009 zurückgehen wird. Der Staatshaushalt war 2008 beinahe ausgeglichen, aber von der Kommission wird für 2009 ein Defizit von fast 3 % erwartet. Eine erhebliche Steigerung der preislichen Wettbewerbsfähigkeit in den letzten Jahren hat zu einem Leistungsbilanzüberschuss von 7 % des BIP im Jahr 2008 geführt.

    2.

    2008 stieg die Beschäftigungsquote um 1,3 %, aber der Wirtschaftsabschwung dürfte 2009 in Form zunehmender Arbeitslosigkeit auch auf den Arbeitsmarkt durchschlagen. Aufgrund des anhaltenden Abnehmens der erwerbstätigen Bevölkerung und des demografischen Wandels könnten die Unternehmen versuchen, ihr geschultes Personal zu halten, so dass Entlassungen meist zu Lasten von Geringqualifizierten und Leiharbeitskräften gehen dürften.

    3.

    Im Rahmen des koordinierten EU-Ansatzes zur Bewältigung der Finanzkrise hat Deutschland finanzpolitische Maßnahmen zur Stabilisierung des Bankensektors verabschiedet, die auch zu einer Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln und damit zur Unterstützung der Gesamtwirtschaft sowie der makroökonomischen Stabilität beitragen sollen. Um dem Wirtschaftsabschwung zu begegnen, hat Deutschland außerdem unlängst einige Maßnahmen verabschiedet, zu denen Investitionen in die Bildungsinfrastruktur und andere Infrastrukturen, die Gewährleistung der Versorgung der Unternehmen mit Krediten, die Senkung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen sowie Maßnahmen zur Verhinderung von Kündigungen wie auch Qualifizierungsmaßnahmen gehören.

    4.

    Die Kommission wird die Maßnahmen Deutschlands zur Bewältigung des Wirtschaftsabschwungs im Einklang mit den Grundsätzen des vom Europäischen Rat vereinbarten Konjunkturprogramms bewerten. Was die öffentlichen Finanzen anbelangt, so haben die Kommission und der Rat die Vereinbarkeit des aktualisierten Stabilitätsprogramms mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt geprüft. Zusätzlich zur raschen Umsetzung der in Nummer 7 empfohlenen Maßnahmen sollte der Übergang zu einer Wirtschaft mit geringem CO2-Ausstoß und langfristigem Wachstumspotenzial gefördert werden.

    5.

    Deutschland hat die Umsetzung seines nationalen Reformprogramms fortgeführt. Eine Reihe von positiven Maßnahmen wurde eingeleitet, um zu einer wissensbasierten Gesellschaft zu gelangen, umweltfreundliche Innovationen zu fördern und den Arbeitsmarkt zu reformieren. In Bezug auf das mittelfristige Haushaltsziel und die Qualität der öffentlichen Finanzen wurden gute Fortschritte erzielt. Zusätzlicher Maßnahmen bedarf es zur Förderung des Wettbewerbs im Dienstleistungssektor, zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen und zur Reduzierung der strukturellen Arbeitslosigkeit.

    6.

    Die Steigerung des Produktivitätszuwachses und die Bekämpfung der hohen Arbeitslosigkeit unter Geringqualifizierten — insbesondere im Osten — dürften dazu beitragen, dass Deutschland auch in Zukunft eine hohe Wirtschaftsleistung erbringt. Die Verbesserungen in den Bereichen FuE und Innovation sind dabei hilfreich. Allerdings würden ein besseres Funktionieren der Dienstleistungsmärkte — insbesondere bei den freiberuflichen Dienstleistungen, im Energiesektor und im Schienenverkehr — sowie Verbesserungen der Rahmenbedingungen für Unternehmen das Wachstumspotenzial der deutschen Wirtschaft weiter steigern. Der Umsetzung des vom Europäischen Rat vereinbarten Energie- und Klimapakets wird besondere Aufmerksamkeit zu widmen sein.

    7.

    Auf der Grundlage der von der Kommission durchgeführten Bewertung der Fortschritte empfiehlt der Rat Deutschland, die Strukturreformen fortzuführen. Insbesondere wird Deutschland empfohlen,

    die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Wettbewerb im Dienstleistungssektor durch Verbesserung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge, weitere Lockerung der restriktiven Vorschriften für reglementierte Berufe und Gewerbe sowie weitere Verbesserung des Zugangs zum Schienennetz zu verbessern;

    die geplanten Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz und Effektivität der Arbeitsvermittlung fortzuführen und die Eingliederung von Geringqualifizierten und Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt im Rahmen eines „Flexicurity“-Konzepts, das einen besseren Zugang zu Qualifikationen mit verbesserten Arbeitsanreizen verbindet, zu fördern.

    ESTLAND

    1.

    Nach einem BIP-Wachstum um 6,3 % im Jahr 2007 verzeichnete Estland 2008 einen Konjunkturrückgang. Für 2009 wird mit einer weiteren Abschwächung gerechnet. Ursache dieser Entwicklung sind ein sinkender privater Verbrauch und geringere Investitionen bei zuvor hoher Inflation und strengeren Bedingungen für die Kreditvergabe. Angesichts geringerer Lohnerhöhungen und niedrigerer internationaler Rohstoffpreise geht die Inflation zurück. Die Lage der öffentlichen Finanzen hat sich deutlich verschlechtert, und trotz massiver Ausgabenkürzungen entstand nach dem 2007 erzielten Überschuss von 2,7 % des BIP im Jahr 2008 ein Haushaltsdefizit. Die Kommission prognostiziert zudem einen weiteren Rückgang des Leistungsbilanzdefizits, das 2008 deutlich auf 10 % des BIP gesunken ist.

    2.

    Die Konjunkturabschwächung wirkt sich in Form schnell steigender Arbeitslosigkeit auf den Arbeitsmarkt aus. Gemäß den derzeitigen Prognosen der Kommission steht 2009 ein Anstieg der Arbeitslosenquote zu erwarten, die 2008 rund 5 % betrug. Das Baugewerbe, der Immobiliensektor und der Einzelhandel dürften am ehesten davon betroffen sein. Es wird mit einer massiven Verlangsamung der Lohnerhöhungen und möglicherweise sogar mit Lohnsenkungen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Sektor gerechnet. Für ältere Arbeitnehmer und junge Menschen sind die Arbeitsmarktbedingungen besonders schwierig.

    3.

    Um dem Wirtschaftsabschwung zu begegnen, hat Estland unlängst Maßnahmen angekündigt, unter anderem Investitionen in Infrastruktur und in die Verbesserung der Qualifikation.

    4.

    Die Kommission wird die Maßnahmen Estlands zur Bewältigung des Wirtschaftsabschwungs im Einklang mit den Grundsätzen des vom Europäischen Rat vereinbarten Konjunkturprogramms bewerten. Was die öffentlichen Finanzen anbelangt, so haben die Kommission und der Rat die Vereinbarkeit des aktualisierten Konvergenzprogramms mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt geprüft. In diesem Zusammenhang sollte Estland die Konsolidierung der Finanzen vorantreiben. Zusätzlich zur raschen Umsetzung der in Nummer 7 empfohlenen Maßnahmen sollte der Übergang zu einer Wirtschaft mit geringem CO2-Ausstoß und langfristigem Wachstumspotenzial gefördert werden.

    5.

    Estland hat die Umsetzung seines nationalen Reformprogramms fortgeführt. Eine Reihe von Maßnahmen wurde ergriffen, um die Leistungsfähigkeit von FuE sowie die Innovationsleistung zu verbessern, den Wettbewerb zu verstärken und das lebenslange Lernen zu fördern. In unterschiedlichem Maße angegangen wurden die Finanzpolitik und Strukturreformen zur Erleichterung von Anpassungen des Arbeitsmarkts (insbesondere eine aktive Arbeitsmarktpolitik), die zur Eindämmung von Inflation und Lohninflation beitragen würden. Angesichts der entscheidenden Rolle der Strukturfonds bei der Finanzierung der Maßnahmen im nationalen Reformprogramm muss die Verwaltungskapazität zur Durchführung der Programme gestärkt werden.

    6.

    Die Ausfuhr von Gütern und Dienstleistungen ist ein wesentlicher Bestandteil der wirtschaftlichen Gesamtleistung des Landes. Um Mittel in der erforderlichen Weise in Sektoren mit starker Auslandsnachfrage und mit höherer Wertschöpfung zu lenken, sind Strukturreformen dringend notwendig. Weitere Investitionen in FuE, Innovation und Bildung sind erforderlich, um den Verlust der Wettbewerbsfähigkeit in arbeitsintensiven Sektoren auszugleichen und ein mittel- bis langfristiges Wachstum bei Produktivität und Ausstoß zu gewährleisten. Angesichts der sich verschlechternden Situation am Arbeitsmarkt müssen eine aktive Arbeitsmarktpolitik und lebenslanges Lernen stärker in den Mittelpunkt gerückt werden, um neu entstehenden Arbeitsmarkterfordernissen gerecht zu werden. Ein weiterer wichtiger Aspekt für die Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit ist die bessere Abstimmung von Lohn- und Produktivitätsentwicklung. Die Umsetzung des Maßnahmenpakets zur Reform des Arbeitsmarkts ist genau zu überwachen, damit Engpässe am Arbeitsmarkt abgebaut werden können. Eine konsequente und stabilitätsorientierte Finanzpolitik, eine ordnungsgemäß durchgesetzte Wettbewerbspolitik sowie eine höhere Energieeffizienz sind notwendig, um die makroökonomische Stabilität zu verbessern. Der Umsetzung des vom Europäischen Rat vereinbarten Energie- und Klimapakets wird besondere Aufmerksamkeit zu widmen sein.

    7.

    Auf der Grundlage der von der Kommission durchgeführten Bewertung der Fortschritte empfiehlt der Rat Estland, die Strukturreformen fortzuführen. Insbesondere wird Estland empfohlen,

    die Umsetzung des neuen Arbeitsgesetzespakets zu beschleunigen und die Effizienz der staatlichen Arbeitsvermittlungsstellen zu erhöhen, insbesondere durch eine gezielte Arbeitsmarktpolitik, die den Übergang in den Arbeitsmarkt erleichtern soll.

    IRLAND

    1.

    Aufgrund des Abschwungs am Wohnungsmarkt, der durch die Finanzkrise noch verstärkt wurde, ist das BIP im Jahr 2008 Schätzungen zufolge um 2 % gesunken (im Vergleich zu 6 % Wachstum im Jahr 2007). Darüber hinaus ist Irland in besonderem Maße von den geringeren Wachstumsaussichten seiner wichtigsten Handelspartner betroffen, und für 2009 steht ein weiterer Rückgang des realen BIP zu erwarten. Die Inflationsrate, die Mitte 2008 auf knapp 4 % geklettert war, ging gegen Ende 2008 rapide zurück und dürfte den Erwartungen der Kommission zufolge 2009 weiter zurückgehen. Infolge der Korrektur des Immobilienmarktes und der verstärkten Rezession sowie den daraus resultierenden merklich gesunkenen Steuereinnahmen hat sich die Lage der öffentlichen Finanzen verschlechtert. Im Gegensatz zu den zuletzt erzielten bescheidenen Überschüssen lag das Haushaltsdefizit 2008 bei 6 % und droht sich erheblich auszuweiten. Die Außenhandelsbilanzen haben sich aufgrund der Verluste im Bereich der Kostenwettbewerbsfähigkeit in den letzten Jahren verschlechtert, und für 2008 rechnet die Kommission mit einem Leistungsbilanzdefizit von rund 6 % des BIP, das 2009 nach ihren Erwartungen wahrscheinlich noch geringer ausfallen wird.

    2.

    Aktuellen Einschätzungen zufolge ging die Zahl der Beschäftigten 2008 zurück und diese Entwicklung wird sich 2009 vermutlich fortsetzen. Die Arbeitslosenquote ist Schätzungen zufolge 2008 auf 6,5 % gestiegen, und für 2009 wird ein weiterer Anstieg erwartet. Die durchschnittliche Zahl der Menschen mit Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung ist 2008 gegenüber 2007 um 40 % gestiegen. Von der steigenden Arbeitslosigkeit sind vor allem Arbeitnehmer im Baugewerbe, insbesondere junge Männer, betroffen.

    3.

    Im Rahmen des koordinierten EU-Ansatzes zur Bewältigung der Finanzkrise hat Irland finanzpolitische Maßnahmen zur Stabilisierung des Bankensektors verabschiedet, die auch zu einer Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln und damit zur Unterstützung der Gesamtwirtschaft sowie der makroökonomischen Stabilität beitragen sollen. Um dem Wirtschaftsabschwung zu begegnen, hat Irland außerdem unlängst Maßnahmen, unter anderem zur Unterstützung des Immobiliensektors und zur Bereitstellung einer Einkommenshilfe für die wirtschaftlich Schwächsten, beschlossen.

    4.

    Die Kommission wird die Maßnahmen Irlands zur Bewältigung des Wirtschaftsabschwungs im Einklang mit den Grundsätzen des vom Europäischen Rat vereinbarten Konjunkturprogramms bewerten. Was die öffentlichen Finanzen anbelangt, so haben die Kommission und der Rat die Vereinbarkeit des aktualisierten Stabilitätsprogramms mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt geprüft. Zusätzlich zur raschen Umsetzung der in Nummer 7 empfohlenen Maßnahmen sollte der Übergang zu einer Wirtschaft mit geringem CO2-Ausstoß und langfristigem Wachstumspotenzial gefördert werden.

    5.

    Irland hat die Umsetzung seines nationalen Reformprogramms fortgeführt. Es wurden Maßnahmen zum Ausbau der Kinderbetreuungsmöglichkeiten und zur Verbesserung der Qualifikationen ergriffen. Derzeit sind Arbeiten im Hinblick auf die Vorlage eines Rahmens für eine längerfristige Rentenpolitik im Gange, doch sind zusätzliche Anstrengungen erforderlich. Die Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt haben sich nachteiliger als erwartet auf die öffentlichen Finanzen und das BIP-Wachstum ausgewirkt.

    6.

    Die für Irland derzeit größten Herausforderungen sind durch die Folgen des Immobilienbooms und der Finanzkrise entstanden. Allerdings ist die irische Wirtschaft auch durch die schrittweise Verschlechterung ihrer Wettbewerbsposition anfälliger geworden. Dringend müssen jetzt — durch Maßnahmen zur Förderung des Produktivitätswachstums und durch eine angemessene Lohnpolitik — das Wachstum stabilisiert und die Wettbewerbsfähigkeit wiederhergestellt werden. Mittelfristig sind weitere Rentenreformen erforderlich, um Nachhaltigkeit zu gewährleisten. Angesichts der erheblichen Verschlechterung der Gesamthaushaltslage sollte die Wiederherstellung der finanziellen Nachhaltigkeit vorrangig angegangen werden. Ferner müssen die Prioritäten bei den öffentlichen Ausgaben sorgsam gesetzt und Reformen gefördert werden, die durch eine Steigerung und Optimierung des Sach- und Humankapitals ein größeres Produktivitätswachstum bewirken; all dies wird die irische Wirtschaft in die Lage versetzen, Anpassungen vorzunehmen und schrittweise zu einem mittelfristig nachhaltigen Wachstum zurückzukehren. In diesem Zusammenhang ist ein intensiverer Wettbewerb unter anderem im Einzelhandel erforderlich. Der Umsetzung des vom Europäischen Rat vereinbarten Energie- und Klimapakets wird besondere Aufmerksamkeit zu widmen sein.

    7.

    Auf der Grundlage der von der Kommission durchgeführten Bewertung der Fortschritte empfiehlt der Rat Irland, die Strukturreformen fortzuführen. Insbesondere wird Irland empfohlen,

    die finanzielle Nachhaltigkeit schrittweise wiederherzustellen;

    durch produktivitätsfördernde Maßnahmen, die zur Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit beitragen werden, und durch eine angemessene Lohnpolitik eine rasche Anpassung an ein nachhaltiges mittelfristiges Wachstum zu fördern.

    GRIECHENLAND

    1.

    Das BIP-Wachstum hat sich in Griechenland vor allem wegen der nachlassenden Auslandsnachfrage etwas verlangsamt und betrug 2008 knapp unter 3 %. Die Kommission erwartet, dass es 2009 wegen der Schwäche des Immobiliensektors und der weniger lebhaften Investitionstätigkeit weiter zurückgehen wird. Die Inflationsrate stieg, angetrieben von den Energie- und Lebensmittelpreisen, 2008 auf über 4 %, dürfte aber 2009 wieder sinken. Das Haushaltsdefizit erreichte 2008 wegen Einnahmeausfällen und — in geringerem Ausmaß — wegen Ausgabenüberschreitungen 3,4 % des BIP. Für 2008 wird mit einem Bruttoschuldenstand von rund 94 % des BIP gerechnet. Die Leistungsbilanz wird 2008 voraussichtlich ein Defizit von 13,4 % des BIP ausweisen, das aber 2009 den Erwartungen der Kommission zufolge abnehmen dürfte.

    2.

    Die Beschäftigung nahm 2008 zu, wenn auch mit einer geringeren Geschwindigkeit als im Vorjahr. Diese Entwicklung wird sich 2009 voraussichtlich umkehren. Den Prognosen zufolge wird die Arbeitslosigkeit 2009 auf 9 % ansteigen. Die Finanzkrise wird über die strengeren Kreditvergabekonditionen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen treffen. Sie macht sich bereits jetzt im Bausektor und im Seeverkehr bemerkbar.

    3.

    Im Rahmen des koordinierten EU-Ansatzes zur Bewältigung der Finanzkrise hat Griechenland finanzpolitische Maßnahmen zur Stabilisierung des Bankensektors verabschiedet, die auch zu einer Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln und damit zur Unterstützung der Gesamtwirtschaft sowie der makroökonomischen Stabilität beitragen sollen. Um dem Wirtschaftsabschwung zu begegnen, hat Griechenland unlängst gezielte Maßnahmen, unter anderem zur Unterstützung der KMU und der in wirtschaftlicher Hinsicht empfindlichen gesellschaftlichen Gruppen, angekündigt.

    4.

    Die Kommission wird die Maßnahmen Griechenlands zur Bewältigung des Wirtschaftsabschwungs im Einklang mit den Grundsätzen des vom Europäischen Rat vereinbarten Konjunkturprogramms bewerten. Was die öffentlichen Finanzen anbelangt, so haben die Kommission und der Rat die Vereinbarkeit des aktualisierten Stabilitätsprogramms mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt geprüft. Zusätzlich zur raschen Umsetzung der in Nummer 7 empfohlenen Maßnahmen sollte der Übergang zu einer Wirtschaft mit geringem CO2-Ausstoß und langfristigem Wachstumspotenzial gefördert werden.

    5.

    Griechenland hat die Umsetzung seines nationalen Reformprogramms fortgeführt. Es wurde eine Reihe von Maßnahmen zur Reform des Rentensystems ergriffen. Die fiskalpolitischen Fehlentwicklungen des Jahres 2007 haben deutlich gemacht, wie wichtig es ist, den 2004 begonnenen Konsolidierungskurs fortzusetzen. Es ist zu begrüßen, dass Griechenland der Reform der öffentlichen Verwaltung besondere Aufmerksamkeit widmet; der Erfolg der Reformen hängt nun von ihrer tatsächlichen Umsetzung ab. Größere politische Anstrengungen insbesondere im Hinblick auf eine aktive Arbeitsmarktpolitik und die Bekämpfung der Schwarzarbeit sind erforderlich, damit Griechenland die beschäftigungspolitischen Herausforderungen bewältigt. Die Reformierung der allgemeinen und beruflichen Bildung sollte beschleunigt werden.

    6.

    Wegen des ungünstigen internationalen Wirtschaftsklimas ist ein intensiveres Vorgehen gegen die makroökonomischen Ungleichgewichte und die Strukturschwächen der griechischen Wirtschaft unumgänglich. Um die Wettbewerbsfähigkeit und das Wachstumspotenzial zu stärken, ist eine Fortsetzung der Strukturreformen von wesentlicher Bedeutung. Dabei muss Griechenland besonderes Gewicht auf Investitionen in Humankapital, FuE und Innovation, die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen u. a. mit der Einrichtung zentraler Anlaufstellen, eine effizientere öffentliche Verwaltung und die Förderung eines nachhaltigen makroökonomischen Umfelds legen. Ein weiterer wichtiger Aspekt für die Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit ist die bessere Abstimmung von Lohn- und Produktivitätsentwicklung. Der Umsetzung des vom Europäischen Rat vereinbarten Energie- und Klimapakets wird besondere Aufmerksamkeit zu widmen sein.

    7.

    Auf der Grundlage der von der Kommission durchgeführten Bewertung der Fortschritte empfiehlt der Rat Griechenland, die Strukturreformen fortzuführen. Insbesondere wird Griechenland empfohlen,

    die mittelfristige Haushaltskonsolidierung fortzusetzen und die Primärausgaben effizienter einzusetzen, die begonnenen Reformen in der Finanzverwaltung und im Haushaltsverfahren zu beschleunigen, die am BIP gemessene Schuldenquote zu verringern und so rasch wie möglich mit der Umsetzung der Rentenreform fortzufahren;

    zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Gewährleistung einer angemessenen Entwicklung der Lohnstückkosten Maßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit bei den freiberuflichen Dienstleistungen zu ergreifen, durch Reformen eine Steigerung der FuE-Investitionen herbeizuführen und die Strukturfonds wirksamer einzusetzen, um wachstumsorientierte Investitionsvorhaben zu beschleunigen;

    die öffentliche Verwaltung durch den Aufbau wirkungsvoller Regulierungs-, Kontroll- und Durchsetzungskapazitäten zu reformieren und dabei der Vereinfachung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen und Bürger und dem Bürokratieabbau besondere Aufmerksamkeit zu widmen;

    im Rahmen eines integrierten „Flexicurity“-Ansatzes die Vorschriften über den Beschäftigungsschutz weiter zu modernisieren, die Lohnnebenkosten für die unteren Lohngruppen zu reduzieren, die aktive Arbeitsmarktpolitik weiter zu verstärken, die Umwandlung von Schwarzarbeit in reguläre Arbeitsverhältnisse zu erleichtern, die Reformierung der allgemeinen und beruflichen Bildung zu beschleunigen, die Teilhabe am lebenslangen Lernen zu steigern und den Übergang ins Arbeitsleben insbesondere für die junge Generation zu erleichtern.

    SPANIEN

    1.

    Das Wachstum des realen BIP hat sich in Spanien 2008 signifikant auf 1,2 % verlangsamt. Es dürfte sich 2009 weiter abschwächen. Grund hierfür ist der anhaltende Rückgang des Wohnungsbaus, dessen Auswirkungen durch die weltweite Finanzkrise und die strengeren Kreditvergabekonditionen noch verschärft wurden, was dazu geführt hat, dass die Inlandsnachfrage sich deutlich abgeschwächt hat. Die Inflation stieg 2008 auf 4,1 %, wird aber voraussichtlich beträchtlich nachlassen. Der Staatshaushalt wies 2008 ein Defizit von 3,4 % des BIP aus, was gegenüber 2007 eine Verschlechterung um mehr als fünf Prozentpunkte ausmachte. Das Leistungsbilanzdefizit erreichte 2008 fast 9,5 % des BIP, obwohl auch die Kommission erwartet, dass es 2009 moderater ausfallen wird.

    2.

    Die Beschäftigung ging 2008 zurück und wird 2009 trotz immer noch hoher Erwerbsquote — insbesondere von Frauen — weiter sinken. Die Arbeitslosenquote stieg so 2008 auf über 11 %. Für 2009 wird mit einer weiteren beträchtlichen Steigerung auf über 16 % gerechnet. Am stärksten betroffen sind Immigranten sowie junge und gering qualifizierte Arbeitskräfte, insbesondere Männer im Alter zwischen 25 und 54 Jahren, und zu den besonders gefährdeten Branchen zählen der Wohnungs- und der Automobilbau.

    3.

    Im Rahmen des koordinierten EU-Ansatzes zur Bewältigung der Finanzkrise hat Spanien finanzpolitische Maßnahmen zur Stabilisierung des Bankensektors verabschiedet, die auch zu einer Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln und damit zur Unterstützung der Gesamtwirtschaft sowie der makroökonomischen Stabilität beitragen sollen. Um dem Wirtschaftsabschwung zu begegnen, hat Spanien außerdem unlängst Maßnahmen, darunter Investitionen in staatliche Bauvorhaben sowie Maßnahmen zur Erleichterung der KMU-Finanzierung und zur Unterstützung der Arbeitslosen, angekündigt.

    4.

    Die Kommission wird die Maßnahmen Spaniens zur Bewältigung des Wirtschaftsabschwungs im Einklang mit den Grundsätzen des vom Europäischen Rat vereinbarten Konjunkturprogramms bewerten. Was die öffentlichen Finanzen anbelangt, so haben die Kommission und der Rat die Vereinbarkeit des aktualisierten Stabilitätsprogramms mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt geprüft. Zusätzlich zur raschen Umsetzung der in Nummer 7 empfohlenen Maßnahmen sollte der Übergang zu einer Wirtschaft mit geringem CO2-Ausstoß und langfristigem Wachstumspotenzial gefördert werden.

    5.

    Spanien hat die Umsetzung seines nationalen Reformprogramms fortgeführt. Beim Programm für eine bessere Rechtsetzung, bei der Verbesserung des Zugangs zu Kinderbetreuungseinrichtungen und bei der anspruchsvollen Aufgabe, u. a. durch Ausbau der Netzverbindungen mit den Nachbarstaaten, eine besser funktionierende Energieversorgung zu gewährleisten, sind Fortschritte zu verzeichnen.

    6.

    Die wichtigste mittelfristige Herausforderung liegt in der Fortsetzung der Strukturreformen zur Stabilisierung des Wachstumspotenzials, der Korrektur des hohen Leistungsbilanzdefizits und der Umstrukturierung des Wohnungsbausektors. Ein besonderes Augenmerk ist dabei auf die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit zu legen. Zu den wichtigen Prioritäten gehören in diesem Zusammenhang die Förderung der Investitionstätigkeit, die Stärkung des Wettbewerbs insbesondere im Dienstleistungssektor, bessere rechtliche Rahmenbedingungen auf dem Mietmarkt und der Ausbau des Humankapitals durch lebenslanges Lernen und die Umsetzung der Bildungsreform. Im Interesse einer besseren Wettbewerbsfähigkeit ist es überdies wichtig, zu gewährleisten, dass Lohnentwicklung und Produktivitätsentwicklung auf Unternehmensebene im Wege des sozialen Dialogs enger in Einklang gebracht werden. Die Fortsetzung der Umstrukturierung der öffentlichen Ausgaben hin zu produktivitätssteigernden Posten wie FuE und Innovation könnte zur Stärkung der Beschäftigung und der Wirtschaftstätigkeit beitragen. Ein intensiverer Wettbewerb im Dienstleistungssektor würde inflationsdämpfend wirken und die Ausfuhren preislich wettbewerbsfähiger machen. Der Umsetzung des vom Europäischen Rat vereinbarten Energie- und Klimapakets wird besondere Aufmerksamkeit zu widmen sein.

    7.

    Auf der Grundlage der von der Kommission durchgeführten Bewertung der Fortschritte empfiehlt der Rat Spanien, die Umsetzung der Strukturreformen fortzuführen. Insbesondere wird Spanien empfohlen,

    den raschen Einstieg ins Arbeitsleben zu erleichtern, die Mobilität weiter zu fördern, das Qualifikationsniveau anzuheben und den Arbeitsmarkt durchlässiger zu machen;

    die tatsächliche Umsetzung der Bildungsreformen auch auf der Ebene der Regionen zu gewährleisten, um die Zahl der frühen Schulabgänger zu verringern und den Anteil der Jugendlichen mit einem höheren Sekundarschulabschluss zu erhöhen, und dafür zu sorgen, dass die Universitäten sich rasch an den Bologna-Prozess anpassen;

    die Wettbewerbsfähigkeit durch eine Verstärkung des Wettbewerbs im Dienstleistungssektor, darunter auch bei den freiberuflichen Dienstleistungen, und bei den netzgebundenen Wirtschaftszweigen (Häfen, Schienenverkehr, Güterverkehr, Telekommunikation und Strom) zu verbessern und weitere Fortschritte bei der Effizienzsteigerung von FuE zu erzielen. Im Elektrizitätssektor sollte Spanien weiter mit der Beseitigung der Tarife fortfahren, um sicherzustellen, dass es keine Preisverzerrungen gibt.

    FRANKREICH

    1.

    Das BIP-Wachstum hat sich in Frankreich vor allem wegen der schwachen Inlandsnachfrage merklich verlangsamt und belief sich im Jahr 2008 auf 0,7 %. Die Anlage- und Wohnungsbauinvestitionen werden durch die sich verschlechternden Wirtschaftsaussichten und die strengeren Kreditvergabekonditionen gebremst. Die Wachstumsschwäche wird sich voraussichtlich auch 2009 fortsetzen. Die Inflationsrate stieg 2008 auf 3,2 %, dürfte sich aber 2009 verlangsamen. Das Defizit der öffentlichen Haushalte betrug 2008 3,2 % des BIP. Die weltweite Verlangsamung der Wirtschaftstätigkeit beeinträchtigt die Ausfuhren und trägt zur für 2008 prognostizierten Ausweitung des Leistungsbilanzdefizits auf 3,8 % des BIP bei; diese Tendenz dürfte den Erwartungen der Kommission zufolge länger anhalten.

    2.

    Die Beschäftigung stagnierte 2008 nahezu und wird 2009 voraussichtlich zurückgehen. Die Arbeitslosenquote lag auch 2008 bei ungefähr 8 %, dürfte 2009 aber zunehmen. Die nachlassende Konjunktur ist inzwischen auf dem Arbeitsmarkt deutlich zu spüren; in der Industrie und insbesondere im Automobilbau geht die Zahl der Arbeitsplätze zurück.

    3.

    Im Rahmen des koordinierten EU-Ansatzes zur Bewältigung der Finanzkrise hat Frankreich finanzpolitische Maßnahmen zur Stabilisierung des Bankensektors verabschiedet, die auch zu einer Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln und damit zur Stützung der Gesamtwirtschaft sowie der makroökonomischen Stabilität beitragen sollen. Um dem Wirtschaftsabschwung zu begegnen, hat Frankreich außerdem unlängst verschiedene Maßnahmen angekündigt, unter anderem Investitionen in Infrastruktur und Energieeffizienz und -erzeugung sowie die Unterstützung von KMU und des Baugewerbes.

    4.

    Die Kommission wird die Maßnahmen Frankreichs zur Bewältigung des Wirtschaftsabschwungs im Einklang mit den Grundsätzen des vom Europäischen Rat vereinbarten Konjunkturprogramms bewerten. Was die öffentlichen Finanzen anbelangt, so haben die Kommission und der Rat die Vereinbarkeit des aktualisierten Stabilitätsprogramms mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt geprüft. Zusätzlich zur raschen Umsetzung der in Nummer 7 empfohlenen Maßnahmen sollte der Übergang zu einer Wirtschaft mit geringem CO2-Ausstoß und langfristigem Wachstumspotenzial gefördert werden.

    5.

    Frankreich hat die Umsetzung seines nationalen Reformprogramms fortgeführt. Im Rahmen eines umfassenden Reformprogramms wurden zahlreiche Maßnahmen u. a. zur Förderung von KMU, der Nutzung von IKT, der Leistungsfähigkeit von FuE, umweltpolitischer Vorhaben, des Einzelhandels und zur Reform des Arbeitsmarktes sowie zur Verbesserung des sozialen Dialogs und der Planung der mittelfristigen Finanzpolitik ergriffen. Zur stärkeren mittelfristigen Haushaltskonsolidierung, zur Verbesserung des Wettbewerbs im Energiewesen, im Schienenfrachtverkehr und in den regulierten Berufen, zur weiteren Modernisierung des Arbeitsrechts und beim Ausbau der beruflichen Bildung sind zusätzliche Anstrengungen erforderlich.

    6.

    Für Frankreich werden die wichtigsten Herausforderungen mittelfristig darin bestehen, den Arbeitsmarkt zu modernisieren, damit er besser funktioniert und durchlässiger wird, und die generellen Wettbewerbsvoraussetzungen im Dienstleistungssektor weiter zu verbessern und die Fortschritte beim Einzelhandel weiter zu überwachen. Bei der Bewältigung dieser Herausforderungen sollte das von der Regierung angekündigte Ziel eines Nullwachstums bei den Staatsausgaben streng eingehalten werden. Der Umsetzung des vom Europäischen Rat vereinbarten Energie- und Klimapakets wird besondere Aufmerksamkeit zu widmen sein.

    7.

    Auf der Grundlage der von der Kommission durchgeführten Bewertung der Fortschritte empfiehlt der Rat Frankreich, die Strukturreformen fortzuführen. Insbesondere wird Frankreich empfohlen,

    mittelfristig die Haushaltskonsolidierung und den Schuldenabbau zu beschleunigen, indem die selbstgesteckten Ausgabenziele und insbesondere die Vorgabe, das Ausgabenvolumen nicht weiter anwachsen zu lassen, eingehalten werden. Diese Maßnahmen sollten mit einer weiteren Verbesserung des Rentensystems einhergehen, um die langfristige Solidität der öffentlichen Finanzen zu gewährleisten;

    die generellen Wettbewerbsvoraussetzungen weiter zu verbessern — mit besonderem Augenmerk auf den netzgebundenen Wirtschaftszweigen (Gas, Strom, Schienenfrachtverkehr) — und dabei die restriktiven Vorschriften in regulierten Branchen und Berufen, insbesondere im Dienstleistungssektor, zu lockern und die Befugnisse der Wettbewerbsbehörde und der Regulierungsinstanz für Bahndienstleistungen tatsächlich zu nutzen;

    im Rahmen eines integrierten „Flexicurity“-Ansatzes den Arbeitsmarkt weiter zu modernisieren, um die Segmentierung des Arbeitsmarktes nach der Art der Beschäftigungsverhältnisse zu reduzieren und Zutritts- und Übergangsmöglichkeiten zu fördern, und die Möglichkeiten für lebenslanges Lernen zu verbessern und stärker an die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes anzupassen.

    ITALIEN

    1.

    2008 schrumpfte die Wirtschaft Italiens um schätzungsweise 0,6 %. Die hohe Inflation, die negativen Vermögenseffekte und die wachsende Unsicherheit dämpften den privaten Verbrauch, während die sinkende Nachfrage und die strengeren Finanzierungsbedingungen zu einer geringeren Investitionstätigkeit geführt haben. Auch die nachlassende Kostenwettbewerbsfähigkeit und die schwächere globale Nachfrage setzten den Ausfuhren zu. Die Kommission erwartet, dass das BIP 2009 um weitere 2 % sinken wird. Die Inflation kletterte im dritten Quartal 2008 auf ihren Höchststand, wird voraussichtlich jedoch wieder zurückgehen. Das Haushaltsdefizit, das 2007 noch auf 1,6 % des BIP gesunken war, wächst derzeit wieder. Für 2008 wird mit einem Bruttoschuldenstand von über 105 % des BIP gerechnet, der 2009 und 2010 weiter steigen dürfte. Das Leistungsbilanzdefizit wird 2008 den Erwartungen der Kommission zufolge über 2 % des BIP betragen, dürfte aber nach ihrer Einschätzung 2009 und 2010 eingedämmt werden.

    2.

    Das Beschäftigungswachstum blieb 2008 zwar schätzungsweise leicht positiv, wird 2009 jedoch voraussichtlich rückläufig sein. Da der Arbeitskräftezuwachs das Beschäftigungswachstum übersteigt, ist die Arbeitslosenquote 2008 zum ersten Mal seit zehn Jahren wieder gestiegen, und diese negative Entwicklung dürfte sich auch 2009 fortsetzen. Gering qualifizierte Arbeitskräfte und Arbeitnehmer mit atypischen Verträgen zählen zu den Personengruppen, die von den Auswirkungen der Krise voraussichtlich am stärksten betroffen sein werden.

    3.

    Im Rahmen des koordinierten EU-Ansatzes zur Bewältigung der Finanzkrise hat Italien finanzpolitische Maßnahmen zur Stabilisierung des Bankensektors verabschiedet, die auch zu einer Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln und damit zur Stützung der Gesamtwirtschaft sowie der makroökonomischen Stabilität beitragen sollen. Um dem Wirtschaftsabschwung zu begegnen, hat Italien außerdem Maßnahmen zur Stabilisierung des privaten Verbrauchs, insbesondere zur Unterstützung von Haushalten mit niedrigem Einkommen, und zur Investitionsförderung beschlossen.

    4.

    Die Kommission wird die Maßnahmen Italiens zur Bewältigung des Wirtschaftsabschwungs im Einklang mit den Grundsätzen des vom Europäischen Rat vereinbarten Konjunkturprogramms bewerten. Was die öffentlichen Finanzen anbelangt, so haben die Kommission und der Rat die Vereinbarkeit des aktualisierten Stabilitätsprogramms mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt geprüft. Zusätzlich zur raschen Umsetzung der in Nummer 7 empfohlenen Maßnahmen sollte der Übergang zu einer Wirtschaft mit geringem CO2-Ausstoß und langfristigem Wachstumspotenzial gefördert werden.

    5.

    Italien hat die Umsetzung seines nationalen Reformprogramms fortgeführt. Im Bereich der Haushaltsanpassung sind die Fortschritte am deutlichsten erkennbar. Auch einige Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen — insbesondere durch Abschaffung einiger überflüssiger Gesetze und Verbesserung der Effizienz der öffentlichen Verwaltung — wurden eingeführt. Es wurde das Ziel gesetzt, den Verwaltungsaufwand für die Unternehmen bis 2012 um 25 % zu verringern, und ein Projekt zur Messung des Verwaltungsaufwands steht vor dem Abschluss. Darüber hinaus wurden erste Schritte hin zu einem „Flexicurity“-Ansatz unternommen und es bleibt abzuwarten, welche Wirkung die neuen Maßnahmen im Bereich Erziehung und Wissenschaft haben werden. Zur Förderung des Wettbewerbs sind weitere Anstrengungen erforderlich.

    6.

    Italiens Wirtschaft wird seit mehreren Jahren durch das schwache Produktivitätswachstum und die dauerhaft über dem BIP liegenden öffentlichen Schulden gebremst, wenngleich der Schuldenstand des Unternehmenssektors und der Privathaushalte relativ niedrig ist. Diese Schulden belasten die finanzielle Nachhaltigkeit. Zu den zentralen Strategien, die nötig sind, um der Produktivitätsherausforderung zu begegnen, zählen tief greifende Strukturreformen, mit denen u. a. die Rahmenbedingungen für den Wettbewerb gestärkt, die Rahmenbedingungen für Unternehmen durch Bürokratieabbau auf allen staatlichen Ebenen gefördert, das Funktionieren des Arbeitsmarkts verbessert sowie FuE gefördert werden sollen. Der Humankapitalbildung sollte mehr Beachtung geschenkt werden und auch das ungenutzte Arbeitskräftepotenzial, vor allem in Süditalien, sollte besser eingesetzt werden. Um die Wettbewerbsfähigkeit wiederherzustellen, ist es überdies wichtig, dass die Lohnentwicklung über eine weitere Dezentralisierung des Mechanismus zur Lohnfestsetzung an die Produktivitätsentwicklung angepasst wird. Mittelfristig gilt es, auf den Haushaltsreformen vom Juli 2008 aufzubauen und die öffentlichen Finanzen dauerhaft auf eine nachhaltige Grundlage zu stellen, um günstigere Investitionsbedingungen zu schaffen und mehr Spielraum für die Bereitstellung von Mitteln für Humankapital und Infrastruktur zu eröffnen. Der Umsetzung des vom Europäischen Rat vereinbarten Energie- und Klimapakets wird besondere Aufmerksamkeit zu widmen sein.

    7.

    Auf der Grundlage der von der Kommission durchgeführten Bewertung der Fortschritte empfiehlt der Rat Italien, die Strukturreformen fortzuführen. Insbesondere wird Italien empfohlen,

    die mittelfristige Haushaltskonsolidierung mit Blick auf eine verbesserte Solidität der öffentlichen Finanzen fortzusetzen, insbesondere durch eine Senkung der laufenden Primärausgaben und den effizienteren Einsatz staatlicher Mittel, und zur Förderung dieses Ziels den Rahmen für den kommenden Fiskalföderalismus zu entwickeln;

    die auf die Einführung und Durchsetzung umfassender Reformen gerichteten Bemühungen fortzusetzen und soweit möglich zu intensivieren, um den Wettbewerb auf den Produkt- und Dienstleistungsmärkten zu stärken, die Rechtsvorschriften zu vereinfachen und den Verwaltungsaufwand auf allen staatlichen Ebenen zu verringern sowie die öffentliche Verwaltung zu reformieren und dadurch ihre Produktivität zu steigern;

    im Rahmen des „Flexicurity“-Ansatzes und im Hinblick auf eine Verringerung der regionalen Unterschiede ein wirksames Funktionieren der Arbeitsvermittlungen zu gewährleisten, lebenslanges Lernen zu fördern, mit der Neuverteilung der Sozialausgaben — im Rahmen der Beschränkung der öffentlichen Finanzen — fortzufahren, um schrittweise ein umfassendes Arbeitslosenversicherungs-System zu schaffen, und die Schwarzarbeit weiter zu bekämpfen; die Effizienz, die Ergebnisse und Standards des Bildungssystems zu verbessern.

    ZYPERN

    1.

    Das reale BIP-Wachstum lag 2008 bei 3,6 % und hat sich somit lediglich moderat verlangsamt, da die Inlandsnachfrage und insbesondere der private Verbrauch weiterhin ein solides Wachstum verzeichneten. Im Jahr 2009 ist den Prognosen der Kommission zufolge jedoch mit einem weiteren Rückgang der Wachstumsrate bis auf etwa 1 % zu rechnen, hauptsächlich aufgrund der schwächeren Wirtschaftstätigkeit der wichtigsten Handelspartner Zyperns, die auf den Tourismus und die Auslandsnachfrage nach Immobilien durchschlagen dürfte. Auch die wachsende Haushaltsverschuldung und die unsicheren Rahmenbedingungen dürften den privaten Verbrauch dämpfen. Die Inflationsrate war 2008 mit 4,4 % doppelt so hoch wie 2007, was in erster Linie den höheren Preisen für Öl- und Lebensmittelimporte zuzuschreiben ist. Die Kommission erwartet, dass die Rate 2009 auf 2 % sinkt. Der Staatshaushalt könnte 2008 mit einem Überschuss von 1 % des BIP abgeschlossen werden. Die nachlassende Auslandsnachfrage, geringere Einnahmen aus dem Tourismus, deutlich höhere Erdöl- und Rohstoffpreise und nominale Lohnzuwächse haben die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit Zyperns beeinträchtigt und haben 2008 zu einer Ausweitung des Leistungsbilanzdefizits auf über 13 % des BIP geführt, das jedoch 2009 voraussichtlich auf 12 % sinken wird. Es ist notwendig, die Wettbewerbsfähigkeit durch Maßnahmen zur Förderung des Wirtschaftswachstums und einer angemessenen Entwicklung der Lohnstückkosten zu verbessern.

    2.

    Aktuellen Einschätzungen zum Arbeitsmarkt zufolge lag das Beschäftigungswachstum 2008 bei rund 2 % und die Arbeitslosenquote lag nach wie vor bei rund 4 %. Im Jahr 2009 wird sich das Beschäftigungswachstum voraussichtlich verlangsamen, was zum Anstieg der Arbeitslosenquote auf etwa 5 % führen dürfte. Die derzeitigen Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt lassen darauf schließen, dass die Tourismus- und die Baubranche, in denen zum großen Teil gering qualifizierte ausländische Arbeitskräfte tätig sind, die Auswirkungen der Krise am stärksten spüren werden.

    3.

    Um dem Wirtschaftsabschwung zu begegnen, hat Zypern unlängst Maßnahmen, darunter Unterstützung von Privathaushalten mit niedrigem Einkommen und kostengünstige Wohnungsbaudarlehen, angekündigt. Ferner wurden Maßnahmen zur Unterstützung des Bau- und des Tourismussektors angekündigt, einschließlich von Schritten zur Beschleunigung der Verfahren, damit die Durchführung von Infrastrukturprojekten erleichtert wird.

    4.

    Die Kommission wird die Maßnahmen Zyperns zur Bewältigung des Wirtschaftsabschwungs im Einklang mit den Grundsätzen des vom Europäischen Rat vereinbarten Konjunkturprogramms bewerten. Was die öffentlichen Finanzen anbelangt, so haben die Kommission und der Rat die Vereinbarkeit des aktualisierten Stabilitätsprogramms mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt geprüft. Zusätzlich zur raschen Umsetzung der in Nummer 7 empfohlenen Maßnahmen sollte der Übergang zu einer Wirtschaft mit geringem CO2-Ausstoß und langfristigem Wachstumspotenzial gefördert werden.

    5.

    Zypern hat die Umsetzung seines nationalen Reformprogramms fortgeführt. Zur hohen Wirtschaftsleistung Zyperns im Jahr 2008 haben in erster Linie die mikroökonomische Politik, mit der die Entwicklung der Informationsgesellschaft und die Schaffung von Bedingungen für nachhaltiges Wachstum vorangebracht werden sollten, sowie die umfassenden Maßnahmen zur sozialen Integration beigetragen. Dem Parlament wurden verschiedene Maßnahmen zur Billigung vorgelegt, mit denen zur Sicherstellung der langfristigen finanziellen Nachhaltigkeit beigetragen werden soll, vor allem im Rentenbereich. Ergänzend sind weitere Maßnahmen notwendig, um das Gesundheitssystem zu reformieren. In Anbetracht der Ausrichtung der Wirtschaft auf Dienstleistungen und der geringen Größe der meisten Unternehmen werden in Zypern zusätzliche Maßnahmen unterstützt, die weniger der Förderung von FuE, als vielmehr der Förderung von Innovation dienen. Die Umsetzung der Strategie für lebenslanges Lernen ist im Gange, doch sollten zugleich weitere Maßnahmen zur Reformierung der technischen und beruflichen Sekundarausbildung sowie des Lehrlingsausbildungssystems verfolgt werden. Auf mikroökonomischer Ebene haben einige neue Maßnahmen dazu beigetragen, den unzureichenden Wettbewerb in den freien Berufen zu korrigieren.

    6.

    Zyperns Anfälligkeit für externe Schocks steigt durch das hohe Maß an Handelsspezialisierung innerhalb seiner Wirtschaft und durch die Öffnung des Landes. Der fortschreitende Übergang zu einer stärker diversifizierten und innovationsorientierten Wirtschaft ist ein zentraler Faktor, um dem Wettbewerb aus Niedriglohnländern besser standhalten zu können. Es müssen Anstrengungen unternommen werden, um durch Investitionen in Wissen, neue Technologien, Qualifikationen, Rahmenbedingungen für Unternehmen und Innovation die Arbeitsproduktivität zu steigern. Eine wichtige politische Herausforderung wird die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des Landes sein. Angesichts der relativ hohen außenwirtschaftlichen Ungleichgewichte ist es wichtig, die zur Produktivitätssteigerung führenden Strukturreformen zu intensivieren und die Löhne der Produktivität anzupassen. Der Umsetzung des vom Europäischen Rat vereinbarten Energie- und Klimapakets wird besondere Aufmerksamkeit zu widmen sein.

    7.

    Auf der Grundlage der von der Kommission durchgeführten Bewertung der Fortschritte empfiehlt der Rat Zypern, die Strukturreformen fortzuführen. Insbesondere wird Zypern empfohlen,

    weitere Anstrengungen für den Ausbau von Möglichkeiten für lebenslanges Lernen zu unternehmen, insbesondere für Geringqualifizierte, Arbeitslose und benachteiligte Gruppen, indem die Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen der angenommenen Strategie für lebenslanges Lernen fortgesetzt wird, u. a. die Reform der Systeme der beruflichen Bildung, Erziehung, Weiterbildung und des neuen modernen Lehrlingsausbildungssystems.

    LETTLAND

    1.

    Lettlands BIP-Wachstum ist nach Angaben der Kommission im Jahr 2008 deutlich zurückgegangen, von über 10 % im Jahr 2007 auf voraussichtlich ca. 2 %. Die schwache Wirtschaftslage und die Finanzkrise haben die Verfügbarkeit von Krediten eingeschränkt und zu einem Rückgang des privaten Verbrauchs und des Wohnungsmarkts geführt. Die Investitionen waren besonders betroffen und dürften 2008 um rund 9 % zurückgegangen sein. Das BIP wird wahrscheinlich eine gewisse Zeit lang weiter zurückgehen. Die Inflationsrate stieg 2008 auf 15,3 %, wird aber 2009 sinken. Die tiefe Rezession wird sich negativ auf den Haushaltssaldo auswirken, der den Erwartungen der Kommission zufolge im Jahr 2008 ein Defizit von rund 3,5 % des BIP erreicht haben wird. Die sinkende Inlandsnachfrage hat dazu beigetragen, dass sich umfangreiche außenwirtschaftliche Ungleichgewichte aufgelöst haben. Die Einfuhren schrumpften 2008 deutlich, was dazu beitrug, das Leistungsbilanzdefizit auf rund 15 % des BIP zu verringern.

    2.

    Die Beschäftigung wird 2009 deutlich sinken. Die Arbeitslosigkeit steigt nun und wird sich voraussichtlich von rund 6,5 % im Jahr 2008 auf einen deutlich höheren Wert erhöhen. Die Arbeitsplatzverluste betrafen bisher überwiegend gering qualifizierte Arbeitnehmer der Bauwirtschaft und des Einzelhandels, aber andere Gruppen sind auch zunehmend betroffen. Eine Reihe benachteiligter Gruppen und junge Menschen werden wahrscheinlich in Mitleidenschaft gezogen werden, so dass sich auch die verbesserte Beschäftigungslage dieser Gruppen, die in jüngster Vergangenheit zu verzeichnen gewesen war, umkehren wird.

    3.

    In Verbindung mit der im Dezember 2008 vereinbarten internationalen Finanzhilfe zur Bewältigung der Finanzkrise hat Lettland finanzpolitische Maßnahmen zur Stabilisierung des Bankensektors verabschiedet, die auch zu einer Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln und damit zur Unterstützung der Gesamtwirtschaft sowie der makroökonomischen Stabilität beitragen sollen. Im Laufe des Jahres 2008 wurde deutlich, dass Lettland einen ausgeprägten und lang anhaltenden Abschwung durchlaufen wird. Der Druck auf die lettischen Kapital- und Finanzmärkte und sein Bankensystem hat sich erhöht, was dazu geführt hat, dass die Behörden die dringende Notwendigkeit der internationalen finanziellen Unterstützung anerkannt haben. In diesem Zusammenhang hat das lettische Parlament am 12. Dezember 2008 ein wirtschaftliches Stabilisierungs- und Wachstumsförderungsprogramm verabschiedet, mit dem das inländische und internationale Vertrauen in das Finanzsystem aufrechterhalten werden dürfte, und das direkt und indirekt dazu beitragen dürfte, die verschlechterte Kostenwettbewerbsfähigkeit sowie durch Senkungen der Lohnkosten der öffentlichen Hand als zentraler Bestandteil einer deutlich strengeren Haushaltspolitik den Inflationsdruck aufzuhalten und umzukehren. Es ist geeignet, das Wachstumspotenzial der Wirtschaft durch eine Reihe von Strukturreformen zu stärken.

    4.

    Die Kommission wird die Maßnahmen Lettlands zur Bewältigung des Wirtschaftsabschwungs im Einklang mit den Grundsätzen des vom Europäischen Rat vereinbarten Konjunkturprogramms bewerten. Was die öffentlichen Finanzen anbelangt, so haben die Kommission und der Rat die Vereinbarkeit des aktualisierten Konvergenzprogramms mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt geprüft. In diesem Zusammenhang sollte Lettland die Ziele für die öffentlichen Finanzen in seinem wirtschaftlichen Stabilisierungsprogramm einhalten, seine makroökonomischen Ungleichgewichte dringend in Angriff nehmen und seine Zahlungsbilanzvereinbarung umfassend umsetzen. Zusätzlich zur raschen Umsetzung der in Nummer 7 empfohlenen Maßnahmen sollte der Übergang zu einer Wirtschaft mit geringem CO2-Ausstoß und langfristigem Wachstumspotenzial gefördert werden.

    5.

    Lettland hat die Umsetzung seines nationalen Reformprogramms fortgeführt. Die Regierung hat die geplanten Ausgaben eingeschränkt und Maßnahmen zur Begrenzung des Lohnanstiegs der öffentlichen Hand vorgeschlagen. Es wurden Maßnahmen ergriffen, um die FuE-Leistung zu verbessern. Wichtige Maßnahmen wurden ergriffen, um das Arbeitsangebot mittelfristig zu erhöhen, aber es sind größere Anstrengungen erforderlich, um eine Strategie des lebenslangen Lernens zu entwickeln. Das Rechtsetzungsumfeld wurde weiter verbessert. Es wurden auch einige Fortschritte bei der Verbesserung des Zugangs zur Kinderbetreuung erzielt.

    6.

    Die unmittelbare wirtschaftspolitische Herausforderung für Lettland besteht darin, die makrofinanzielle Stabilität zu sichern, da die Gefahr eines ausgeprägten und lang anhaltenden Abschwungs besteht. Mittelfristig müssen produktivitätsverbessernde Investitionen in FuE, Innovation und Bildung einen Übergang von inlandsnachfragebestimmten Sektoren zu vermarktungsfähigen Sektoren erleichtern. Strukturreformen sind dringend erforderlich, um die Arbeitsmarktflexibilität zu verstärken und den Übergang zu fördern, insbesondere durch effizientere Aktivierung und Ausbildung. Die öffentliche Lohnpolitik sollte das richtige Signal für die Lohnmäßigung in der Privatwirtschaft geben, um zur Dämpfung der Inflation beizutragen und die Kostenwettbewerbsfähigkeit der Ausfuhren zu wahren. Eine fristgerechte und entschlossene Durchführung der Strukturfondsprogramme wird positive Auswirkungen auf die Stärkung des Angebotspotenzials der Wirtschaft haben, die Beschäftigung fördern und den Zugang der Unternehmen zur Finanzierung sichern. Es ist entscheidend, die Verwaltungskapazität für die Durchführung der Programme zu erhalten. Der Umsetzung des vom Europäischen Rat vereinbarten Energie- und Klimapakets wird besondere Aufmerksamkeit zu widmen sein.

    7.

    Auf der Grundlage der von der Kommission durchgeführten Bewertung der Fortschritte empfiehlt der Rat Lettland, die Strukturreformen fortzuführen. Insbesondere wird Lettland empfohlen,

    eine restriktive Haushaltspolitik zu verfolgen, innerhalb derer sorgfältige Prioritäten für die Ausgaben festgelegt werden und sowohl Steuer- als auch Ausgabenmaßnahmen auf die Stärkung des Angebotspotenzials der Wirtschaft ausgerichtet sind; dies sollte durch die Verabschiedung eines starken mittelfristigen Haushaltsrahmens mit engen Ausgabenbegrenzungen erleichtert werden;

    zur Senkung der Inflation und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit Lohnzurückhaltung in der öffentlichen und privaten Wirtschaft zu fördern;

    im Rahmen eines integrierten „Flexicurity“-Ansatzes intensive Anstrengungen zur Erhöhung von Arbeitsangebot und Produktivität zu unternehmen, indem Aktivierungsmaßnahmen und die Ausrichtung der allgemeinen und beruflichen Bildung auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarkts verstärkt werden, einschließlich der Umsetzung einer kohärenten Strategie des lebenslangen Lernens;

    FuE- und Innovationspolitik stärker zu integrieren, insbesondere durch Partnerschaften zwischen den wichtigsten privaten und öffentlichen Akteuren und durch zusätzliche Anreize für Investitionen der Privatwirtschaft.

    LITAUEN

    1.

    Für 2008 wird von der Kommission ein BIP-Wachstum prognostiziert, das mit 3,4 % deutlich geringer ausfällt als 2007 (8,9 %). Unter Einbeziehung der Korrektur auf dem Wohnungsmarkt gingen die Investitionen zurück. Strengere Kreditvergabekonditionen, zurückgehende Realeinkommen und das sinkende Vertrauen von Unternehmen und Verbrauchern werden die Inlandsnachfrage 2009 abschwächen. Die Inflationsrate erreichte 2008 wegen der hohen Rohstoffpreise und des starken Lohndrucks im Inland 11,1 %. Aufgrund der Verschlechterung der gesamten Wirtschaftslage und zusätzlicher Ausgaben stieg das Haushaltsdefizit an. Der Kommission zufolge dürfte das Haushaltsdefizit 2008 und auch 2009 nahe bei 3 % des BIP gelegen haben, da einige Sparmaßnahmen ergriffen wurden. Beträchtliche Lohnzuwächse haben möglicherweise die Wettbewerbsfähigkeit der Exporte beeinträchtigt und dürften zusammen mit einer schwachen Auslandsnachfrage dazu führen, dass die Ausfuhren 2009 langsamer zunehmen. In den kommenden Jahren wird jedoch mit einer Verlangsamung des nominalen Lohnzuwachses gerechnet. Überdies werden wegen schwächerer Inlandsnachfrage voraussichtlich auch die Einfuhren in geringerem Umfang zunehmen, so dass mit einem Rückgang des für 2008 prognostizierten Leistungsbilanzdefizits von rund 12,6 % des BIP gerechnet wird. Was die zukünftige Entwicklung anbelangt, so müssen Vorbereitungen im Hinblick auf die Auswirkungen der vereinbarten Schließung des Kernkraftwerks Ignalina im Jahr 2010 auf das potenzielle BIP und die inländischen Energiepreise getroffen werden.

    2.

    Aktuellen Arbeitsmarktzahlen zufolge war das Beschäftigungswachstum im Jahr 2008 rückläufig, und die Arbeitslosenquote wird voraussichtlich auf über 5 % steigen. Bereits jetzt nimmt der Trend zu, große Teile von Belegschaften zu entlassen, wovon besonders gering Qualifizierte, schlecht ausgebildete junge Arbeitnehmer, Landbewohner und ältere Arbeitnehmer betroffen sind. Das regionale Beschäftigungsgefälle könnte zunehmen.

    3.

    Am 9. Dezember 2008 hat die neu gewählte Regierung ein Krisenpaket angenommen, in dem eine Reihe fiskalpolitischer Maßnahmen zur Verringerung der makroökonomischen Ungleichgewichte und zum Abbau des Gesamtstaatsdefizits ab 2009 angekündigt werden.

    4.

    Die Kommission wird die Maßnahmen Litauens zur Bewältigung des Wirtschaftsabschwungs im Einklang mit den Grundsätzen des vom Europäischen Rat vereinbarten Konjunkturprogramms bewerten. Was die öffentlichen Finanzen anbelangt, so haben die Kommission und der Rat die Vereinbarkeit des aktualisierten Konvergenzprogramms mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt geprüft. In diesem Zusammenhang sollte Litauen die mit dem Krisenpaket angestrebten Ziele für die öffentlichen Haushalte einhalten. Zusätzlich zur raschen Umsetzung der in Nummer 7 empfohlenen Maßnahmen sollte der Übergang zu einer Wirtschaft mit geringem CO2-Ausstoß und langfristigem Wachstumspotenzial gefördert werden.

    5.

    Litauen hat die Umsetzung seines nationalen Reformprogramms fortgeführt. Zur Verbesserung der Beschäftigungschancen junger Menschen und zur verstärkten Heranbildung unternehmerischer Kompetenzen wurden einige Maßnahmen ergriffen. Intensivere Anstrengungen sind in den Schlüsselbereichen erforderlich, um für größere makrofinanzielle Stabilität zu sorgen und die Inflation abzubauen. Ein größeres Engagement ist auch bei der Förderung ausländischer Direktinvestitionen, der Verbesserung von FuE und Innovation sowie der rechtlichen Rahmenbedingungen, dem Ausbau der Kinderbetreuung und der Verbesserung des Gesundheits- und Sicherheitsschutzes erforderlich.

    6.

    Das starke Wirtschaftswachstum und die Abwanderung von Arbeitskräften haben zu einer Angebotsverknappung auf dem Arbeitsmarkt und zu höheren Arbeitskosten geführt und sich somit negativ auf die Wettbewerbsfähigkeit Litauens ausgewirkt. Die gegenwärtige Abschwächung der Konjunktur wird jedoch zu höherer Arbeitslosigkeit führen, so dass eine aktive Arbeitsmarktpolitik entscheidende Bedeutung erlangt. Am dringendsten in Angriff genommen werden müssen jedoch die beträchtlichen makroökonomischen Ungleichgewichte. Um der Inflation und dem Nachlassen der Wettbewerbsfähigkeit Einhalt zu gebieten, muss die Lohnentwicklung stärker an die Produktivität angepasst werden. Einige Maßnahmen zur Eindämmung der Lohnzuwächse im öffentlichen Sektor sind bereits im Einklang mit der breit angelegten Einsparungspolitik bei den Ausgaben umgesetzt worden. Die Rahmenbedingungen für Unternehmen sollten verbessert und die Verwaltungskapazität gestärkt werden. Überdies muss das Produktivitätswachstum mittels einer Erhöhung des Qualifikationsniveaus und einer Verbesserung der Innovationstätigkeit — auch durch Anreize für ausländische Direktinvestitionen — gestärkt werden. Der Umsetzung des vom Europäischen Rat vereinbarten Energie- und Klimapakets wird besondere Aufmerksamkeit zu widmen sein.

    7.

    Auf der Grundlage der von der Kommission durchgeführten Bewertung der Fortschritte empfiehlt der Rat Litauen, die Strukturreformen fortzuführen. Insbesondere wird Litauen empfohlen,

    aufbauend auf dem Haushaltsplan für 2009 seine makroökonomische Stabilität durch eine restriktive Fiskalpolitik mit einer sorgfältigen Prioritätensetzung bei den Ausgaben zu stärken;

    die außenwirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit dadurch zu wahren, dass die Lohnentwicklungen und die Produktivitätszuwächse auch auf sektorspezifischer Ebene enger aneinander gebunden werden;

    die Wirtschaftstätigkeit zu fördern, indem die Umsetzung der aus den EU-Strukturfonds finanzierten EU-Programme vorangetrieben wird, und die Durchführung der Strukturreformen bei FuE und Innovation weiterhin als vorrangig zu behandeln und mit einem entsprechenden finanziellen Engagement zu untermauern, wobei den Humanressourcen für FuE und einer stärkeren Beteiligung von Unternehmen an der Innovationstätigkeit größere Beachtung geschenkt werden sollte;

    die Bemühungen um eine Reform des allgemeinen und beruflichen Bildungswesens im Sinne von mehr Qualität, einer besseren Ausrichtung auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes und einer Förderung des lebenslangen Lernens zu intensivieren.

    LUXEMBURG

    1.

    Das BIP-Wachstum fiel 2008 mit 1 % deutlich langsamer als 2007 (5,2 %) aus, da sich die Auswirkungen der internationalen Konjunkturverflachung bemerkbar machten. Diese Verlangsamung dürfte sich auch 2009 fortsetzen. Grund dafür sind die geringe Auslandsnachfrage und die niedrigen Investitionen des privaten Sektors. Die Inflation kletterte 2008, angetrieben vor allem durch die steigenden Energie- und Lebensmittelpreise, auf über 4 %, dürfte aber 2009 nachlassen. Wegen des wirtschaftlichen Abschwungs dürfte der Haushaltsüberschuss 2008 auf 3,0 % des BIP zusammengeschmolzen sein. Bei der Leistungsbilanz rechnet die Kommission für das Jahr 2008 mit einem Überschuss von mehr als 8 %, der 2009 voraussichtlich etwas geringer ausfallen wird.

    2.

    Die Beschäftigung nahm auch 2008 zu, und die Arbeitslosenquote blieb mit 4,1 % stabil. Für 2009 sind die Aussichten weniger positiv: das Beschäftigungswachstum dürfte sich verlangsamen und die Arbeitslosigkeit zunehmen. Luxemburg wird aufgrund der gegenwärtigen Krise mit Problemen konfrontiert sein, die voraussichtlich den Finanzsektor, die Verkehrsbranche und die Stahlindustrie sowie die Automobilbranche belasten werden.

    3.

    Im Rahmen des koordinierten EU-Ansatzes zur Bewältigung der Finanzkrise hat Luxemburg finanzpolitische Maßnahmen zur Stabilisierung des Bankensektors verabschiedet, die auch zu einer Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln und damit zur Unterstützung der Gesamtwirtschaft sowie der makroökonomischen Stabilität beitragen sollen. Um dem Wirtschaftsabschwung zu begegnen, hat Luxemburg außerdem unlängst Maßnahmen, darunter eine Verringerung der Unternehmensbesteuerung und eine finanzielle Unterstützung der Privathaushalte mit niedrigem Einkommen, angekündigt.

    4.

    Die Kommission wird die Maßnahmen Luxemburgs zur Bewältigung des Wirtschaftsabschwungs im Einklang mit den Grundsätzen des vom Europäischen Rat vereinbarten Konjunkturprogramms bewerten. Was die öffentlichen Finanzen anbelangt, so haben die Kommission und der Rat die Vereinbarkeit des aktualisierten Stabilitätsprogramms mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt geprüft.

    5.

    Luxemburg hat die Umsetzung seines nationalen Reformprogramms fortgeführt. Bei der Erhöhung der Beschäftigungsquote älterer Arbeitnehmer, der Verringerung der Schulabbrecherquote und der Beseitigung künstlicher Barrieren im Bildungswesen sowie bei der Steigerung der Attraktivität des wirtschaftlichen Umfelds hat Luxemburg einige Fortschritte erzielt. Es sollte aber seine Anstrengungen in diese Richtung fortsetzen.

    6.

    Da die Finanzbranche mehr als ein Viertel zum BIP beiträgt, könnte die gegenwärtige Finanzkrise das Land schwer treffen. Darüber hinaus wird der vergleichsweise rasche Anstieg der Lohnstückkosten die Wettbewerbsfähigkeit voraussichtlich beeinträchtigen. Diese Verschlechterung dürfte auch in den kommenden Jahren anhalten, weil für 2008 und 2009 ein Produktivitätsrückgang prognostiziert wird. Längerfristig ist das Rentensystem reformbedürftig, um seine langfristige Stabilität zu gewährleisten. Die Beschäftigungsquote der Wohnbevölkerung bleibt unter dem europäischen Durchschnitt und ist unter den älteren Arbeitnehmern besonders niedrig. Außerdem muss Luxemburg die Standortbedingungen für Unternehmen attraktiver gestalten. Der Umsetzung des vom Europäischen Rat vereinbarten Energie- und Klimapakets wird besondere Aufmerksamkeit zu widmen sein.

    UNGARN

    1.

    Nach einem steilen Abfall auf 1,1 % im Jahr 2007, der hauptsächlich durch die Mitte 2006 begonnene Haushaltskorrektur bedingt war, ging das BIP-Wachstum 2008 trotz der erheblichen Agrarproduktion auf 0,9 % zurück. Wegen des sich rapide verschlechternden externen Umfeldes wird es voraussichtlich zu einem deutlichen Wirtschaftsabschwung kommen. Die ungarischen Finanz- und Devisenmärkte wurden von der Finanzkrise ganz besonders hart getroffen, was das vorübergehende Einfrieren des Staatspapiermarktes, steile Kursstürze an der Börse und eine einschneidende Abwertung der Landeswährung nach sich zog. Die Inflation lag 2008 bei über 6 %, doch ist seit Mitte 2007 ein Abwärtstrend zu verzeichnen, der sich voraussichtlich fortsetzen wird. Ungeachtet des Abschwungs wird das Haushaltsdefizit 2008 den Erwartungen der Kommission zufolge auf 3,3 % des BIP sinken, wobei weitere Anpassungen von der Regierung geplant sind. Das Leistungsbilanzdefizit stieg 2008 leicht auf rund 7 % des BIP.

    2.

    Die Erwerbstätigkeit ging 2008 um rund 1 % zurück und wird 2009 weiter sinken. Die Arbeitslosenquote, die 2008 bei rund 7,7 % lag, dürfte weiter ansteigen. Sollte der konjunkturelle Abschwung sehr ausgeprägt sein, wird die Erwerbslosigkeit möglicherweise nicht auf wenig qualifizierte und benachteiligte Arbeitnehmer und bestimmte geografische Gebiete beschränkt bleiben.

    3.

    Im Zusammenhang mit dem Zahlungsbilanzdarlehen der Gemeinschaft zur Unterstützung der Maßnahmen Ungarns gegen die Finanzmarktturbulenzen unterzeichnete die Regierung am 19. November 2008 eine Vereinbarung über die mit der Darlehensgewährung verbundenen wirtschaftspolitischen Bedingungen, insbesondere hinsichtlich der Haushaltskonsolidierung und der finanzpolitischen Reform.

    4.

    Die Kommission wird die Maßnahmen Ungarns zur Bewältigung des Wirtschaftsabschwungs im Einklang mit den Grundsätzen des vom Europäischen Rat vereinbarten Konjunkturprogramms bewerten. Was die öffentlichen Finanzen anbelangt, so haben die Kommission und der Rat die Vereinbarkeit des aktualisierten Konvergenzprogramms mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt geprüft. In diesem Zusammenhang muss Ungarn die Vereinbarung über die Zahlungsbilanz vollständig umsetzen. Zusätzlich zur raschen Umsetzung der in Nummer 7 empfohlenen Maßnahmen sollte der Übergang zu einer Wirtschaft mit geringem CO2-Ausstoß und langfristigem Wachstumspotenzial gefördert werden.

    5.

    Ungarn hat die Umsetzung seines nationalen Reformprogramms fortgeführt. Die Finanzpolitik wird 2008 wahrscheinlich erneut ein Konsolidierungsniveau erreichen, das die gesetzten Ziele übertrifft. Die Struktur- und Arbeitsmarktreformen müssen noch stärker vorangetrieben werden. Die Strukturfonds spielen bei der Umsetzung des nationalen Reformprogramms, die schon weit vorangekommen ist, eine Schlüsselrolle. Nach den Finanzmarktturbulenzen nahm die ungarische Regierung eine Reihe von Maßnahmen zur Stärkung des Vertrauens an, darunter die beschleunigte Reduzierung des Haushaltsdefizits, strengere Finanzvorschriften und eine stärkere Regulierung und Überwachung des Finanzsektors.

    6.

    Für Ungarn liegt die Herausforderung darin, die negativen Auswirkungen der Finanzkrise unter Beibehaltung der finanzpolitischen Stabilität und einer Stärkung der Glaubwürdigkeit seiner Wirtschaftspolitik zu dämpfen. Zu diesem Zweck sollte eine weitere Beeinträchtigung der externen Wettbewerbsfähigkeit dadurch vermieden werden, dass Lohnzuwächse an die Produktivität gebunden werden. Mittelfristig sind Anstrengungen zur Verbesserung der makroökonomischen und finanzpolitischen Stabilität unabdingbar. Dies erfordert eine höhere Effizienz des öffentlichen und des Gesundheitssektors und ein reibungsloseres Funktionieren des Arbeitsmarktes, insbesondere die Fortführung der Reform des Sozialschutzsystems, damit Arbeit sich lohnt. Trotz gewisser Fortschritte, die seit Mitte 2006 erzielt wurden, sind im öffentlichen Sektor noch weitere Effizienzgewinne möglich. Die Gesamtbeschäftigungsquote Ungarns (57,3 %) war 2007 die drittniedrigste in der EU, wobei die Beschäftigung junger und älterer Menschen und benachteiligter Bevölkerungsgruppen besonders zu wünschen übrig ließ. Es gilt, die Anpassung der allgemeinen und beruflichen Bildung an die Erfordernisse des Arbeitsmarktes weiterzuentwickeln und das Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und Qualifikationsnachfrage wirkungsvoll anzugehen. Der Umsetzung des vom Europäischen Rat vereinbarten Energie- und Klimapakets wird besondere Aufmerksamkeit zu widmen sein.

    7.

    Auf der Grundlage der von der Kommission durchgeführten Bewertung der Fortschritte empfiehlt der Rat Ungarn, die Strukturreformen fortzuführen. Insbesondere wird Ungarn empfohlen,

    aufbauend auf den beträchtlichen Fortschritten bei der Haushaltskonsolidierung die erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung eines dauerhaften Abbaus des Haushaltsdefizits und der öffentlichen Schuldenquote zu ergreifen, wobei die Ausgabenkontrolle zu verstärken wäre;

    die Reformen in den Bereichen öffentliche Verwaltung, Gesundheit, Renten und Bildung fortzusetzen, um die langfristige Tragfähigkeit des Haushalts und mehr wirtschaftliche Effizienz zu gewährleisten. Dazu gehören Maßnahmen zur weiteren Anhebung des tatsächlichen Renteneintrittsalters, die energische Umsetzung der Reform der Erwerbsunfähigkeitsrenten und die weitere Umstrukturierung des Gesundheitswesens;

    die aktive Arbeitsmarktpolitik auszubauen und genauer auszurichten, um die Lage auf dem Arbeitsmarkt insbesondere für benachteiligte Bevölkerungsgruppen und in bestimmten Regionen zu verbessern;

    das Niveau der beruflichen Qualifikation auch durch eine stärkere Teilnahme Erwachsener am lebenslangen Lernen anzuheben, die allgemeine und berufliche Bildung noch mehr an die Erfordernisse des Arbeitsmarkts anzupassen und sicherzustellen, dass allen Menschen Zugang zu einer qualitativ hochwertigen allgemeinen und beruflichen Bildung gewährt wird.

    MALTA

    1.

    Für 2008 wird von der Kommission ein BIP-Wachstum prognostiziert, das mit 2,1 % deutlich geringer ausfällt als 2007 (3,9 %). Das BIP-Wachstum wird sich 2009 voraussichtlich abschwächen. Aufgrund gestiegener Lebensmittel- und Erdölpreise auf dem Weltmarkt beschleunigte sich die Inflationsrate im Oktober 2008 auf 5,7 %, wobei die Wirkung der Weltmarktpreise durch den schwach ausgeprägten Wettbewerb im Inland und eine starke Abhängigkeit von Energieimporten vermutlich verstärkt wurde. Die Haushaltslage hat sich 2008 durch den Anstieg des Haushaltsdefizits auf 3,5 % des BIP verschlechtert. Aufgrund der schwächeren Nachfrage auf dem Weltmarkt ist das Leistungsbilanzdefizit größer geworden.

    2.

    Das Beschäftigungswachstum ging 2008 zurück und dürfte sich angesichts der Verlangsamung der Wirtschaftsaktivität 2009 weiter abschwächen. Die Beschäftigungsquote bei Frauen ist 2007 leicht angestiegen, bleibt mit 36,9 % aber die niedrigste in der EU. Die Beschäftigungsquote bei älteren Arbeitnehmern ist 2007 auf 28,3 % zurückgegangen. Die Arbeitslosigkeit, die 2008 bei 6,5 % lag, dürfte steigen. Davon werden hauptsächlich Geringqualifizierte im produzierenden Gewerbe und im Tourismus betroffen sein, wobei allerdings jetzt auch andere Sektoren in zunehmendem Maße gefährdet sind.

    3.

    Malta hat unlängst Maßnahmen zur Bewältigung des Wirtschaftsabschwungs angekündigt, darunter vorgezogene Investitionen in Infrastruktur, Umweltschutz und Tourismus sowie eine Reduzierung der steuerlichen Belastung von Privathaushalten.

    4.

    Die Kommission wird die Maßnahmen Maltas zur Bewältigung des Wirtschaftsabschwungs im Einklang mit den Grundsätzen des vom Europäischen Rat vereinbarten Konjunkturprogramms bewerten. Was die öffentlichen Finanzen anbelangt, so haben die Kommission und der Rat die Vereinbarkeit des aktualisierten Stabilitätsprogramms mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt geprüft. Zusätzlich zur raschen Umsetzung der in Nummer 7 empfohlenen Maßnahmen sollte der Übergang zu einer Wirtschaft mit geringem CO2-Ausstoß und langfristigem Wachstumspotenzial gefördert werden.

    5.

    Malta hat die Umsetzung seines nationalen Reformprogramms fortgeführt. Dabei wurden in den Bereichen Wettbewerb und Reform des Arbeitsmarkts Fortschritte erzielt. Zu den positiven Initiativen im Jahr 2008 zählten bedeutende Schritte auf dem Weg zur Werftprivatisierung, zur Schaffung eines integrierten „Flexicurity“-Konzepts und zur Festlegung einer Zielvorgabe für den Bürokratieabbau. Zusätzliche Maßnahmen sind erforderlich zur Verbesserung der langfristigen Tragfähigkeit des Gesundheitssystems, der Rahmenbedingungen für Unternehmen und der Diversifizierung der Energiequellen. Bei der Haushaltskonsolidierung ist Malta 2008 langsamer vorangekommen.

    6.

    Malta ist in hohem Maße von eingeführten Energieträgern, Rohstoffen, Vorprodukten und Konsumgütern abhängig. Die wirtschaftliche Entwicklung Maltas beruht auf den Humanressourcen des Landes; diesbezüglich bedarf es erheblicher Verbesserungen in Bezug auf lebenslanges Lernen für Geringqualifizierte und einer weiteren Senkung der Schulabbrecherquote. Aufgrund der geringen Größe der Volkswirtschaft sind Fragen des Wettbewerbs von besonderer Relevanz, und in diesem Zusammenhang sind Verbesserungen der Rahmenbedingungen für Unternehmen erforderlich. Damit öffentliche Finanzmittel effizienter eingesetzt werden, muss das Gesundheitssystem weiter reformiert werden. Trotz Diversifizierung seiner wirtschaftlichen Basis muss Malta noch mehr tun, um die derzeit hohe Abhängigkeit vom Tourismus und der Herstellung elektronischer Geräte zu mindern. Angesichts der Herausforderung, die Wettbewerbsfähigkeit sicherzustellen, bedarf es weiterer Strukturreformen, um die Produktivität zu verbessern und um Lohnsteigerungen an das Produktivitätswachstum zu binden. Der Umsetzung des vom Europäischen Rat vereinbarten Energie- und Klimapakets wird besondere Aufmerksamkeit zu widmen sein.

    7.

    Auf der Grundlage der von der Kommission durchgeführten Bewertung der Fortschritte empfiehlt der Rat Malta, die Strukturreformen fortzuführen. Insbesondere wird Malta empfohlen,

    den Wettbewerb zwecks Eindämmung der Inflation und Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und dazu insbesondere staatliche Beihilfen zu verringern und sie auf Querschnittsziele auszurichten sowie die Kartellbehörde zu stärken;

    intensiver daran zu arbeiten, dass mehr Menschen, insbesondere Frauen und Ältere, in den Arbeitsmarkt integriert werden, unter anderem durch Verbesserungen bei der Kinderbetreuung, intensivere Bemühungen um die Bekämpfung der Schwarzarbeit und Förderung der Beteiligung am Arbeitsmarkt, und zwar auch durch eine stärker auf die Förderung einer solchen Erwerbsbeteiligung ausgerichtete Gestaltung des Leistungssystems.

    NIEDERLANDE

    1.

    In den Niederlanden ist das reale BIP-Wachstum, das 2007 noch 3,5 % betragen hatte, 2008 auf 1,9 % zurückgegangen. Für 2009 wird infolge des weltweiten Wirtschaftsabschwungs, sinkender Investitionen und eines substanziellen Rückgangs des privaten Verbrauchs mit einer weiteren Abschwächung des Wachstums gerechnet. Aufgrund gestiegener Lebensmittel- und Energiepreise ist die Inflation 2008 auf 2,2 % gestiegen. Der Haushaltsüberschuss vergrößerte sich 2008 auf 1,1 % des BIP. Die Kommission erwartet jedoch, dass die Entwicklung zu einem Haushaltsdefizit von 1,4 % des BIP im Jahr 2009 und von 2,7 % des BIP im Jahr 2010 führen wird. Trotz des weltweiten Wirtschaftsabschwungs beträgt der Leistungsbilanzüberschuss der Niederlande 2008 wahrscheinlich mehr als 8 %, er dürfte 2009 aber auf 6,5 % des BIP zurückgehen.

    2.

    Das Beschäftigungswachstum betrug 2008 knapp 2 %, während es 2009 negativ ausfallen dürfte. Dementsprechend ist die Arbeitslosigkeit 2008 gesunken, während für 2009 mit einem Anstieg der Arbeitslosigkeit gerechnet wird. Die Arbeitgeber sind mit Entlassungen bisher sehr zurückhaltend, da sie befürchten, bei einem wirtschaftlichen Wiederaufschwung kein qualifiziertes Personal zu finden. Die Industrie und die Finanzwirtschaft werden voraussichtlich am härtesten betroffen sein.

    3.

    Im Rahmen des koordinierten EU-Ansatzes zur Bewältigung der Finanzkrise haben die Niederlande finanzpolitische Maßnahmen zur Stabilisierung des Bankensektors verabschiedet, die auch zu einer Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln und damit zur Unterstützung der Gesamtwirtschaft sowie der makroökonomischen Stabilität beitragen sollen. Um dem Wirtschaftsabschwung zu begegnen, haben die Niederlande außerdem unlängst Maßnahmen angekündigt, darunter eine Senkung der steuerlichen Belastung der KMU, eine Reduzierung der Sozialabgaben der Arbeitnehmer sowie Arbeitszeitverkürzungen, und sie haben zusätzliche Maßnahmen ergriffen, um den Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten für die KMU wie auch für größere Unternehmen zu verbessern.

    4.

    Die Kommission wird die Maßnahmen der Niederlande zur Bewältigung des Wirtschaftsabschwungs im Einklang mit den Grundsätzen des vom Europäischen Rat vereinbarten Konjunkturprogramms bewerten. Was die öffentlichen Finanzen anbelangt, so haben die Kommission und der Rat die Vereinbarkeit des aktualisierten Stabilitätsprogramms mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt geprüft. Zusätzlich zur raschen Umsetzung der in Nummer 7 empfohlenen Maßnahmen sollte der Übergang zu einer Wirtschaft mit geringem CO2-Ausstoß und langfristigem Wachstumspotenzial gefördert werden.

    5.

    Die Niederlande haben die Umsetzung ihres nationalen Reformprogramms fortgeführt. Die bereits getroffenen Maßnahmen zur Vergrößerung des Arbeitskräfteangebots reichen nicht aus, um die Anzahl der insgesamt geleisteten Arbeitsstunden zu erhöhen. Trotz stagnierender Ausgaben für FuE gab es Fortschritte bei der Verbesserung der Kohärenz im Rahmen des „policy mix“ durch die Einführung neuer Governance-Strukturen, der Schaffung einer kohärenten FuE- und Innovationsstrategie sowie bei der Optimierung des innovationsbezogenen „policy mix“.

    6.

    Eine längere Gesamtarbeitszeit sowie verbesserte FuE- und Innovationsleistungen werden zur Stabilisierung der starken Wirtschaftsleistung in der Zukunft beitragen. Die Herausforderung besteht darin, die langfristige FuE- und Innovationsstrategie in aufeinander abgestimmte, wirksame politische Maßnahmen umzusetzen, um insbesondere Anreize für private FuE-Ausgaben zu schaffen. Angesichts der alternden Bevölkerung und des daraus resultierenden geringeren Angebots an Arbeitskräften muss für solide öffentliche Finanzen gesorgt werden. Der Umsetzung des vom Europäischen Rat vereinbarten Energie- und Klimapakets wird besondere Aufmerksamkeit zu widmen sein.

    7.

    Auf der Grundlage der von der Kommission durchgeführten Bewertung der Fortschritte empfiehlt der Rat den Niederlanden, die Strukturreformen fortzuführen. Insbesondere wird den Niederlanden empfohlen,

    im Rahmen eines integrierten „Flexicurity“-Konzepts weitere Maßnahmen, auch solche zur Förderung der Möglichkeiten des Eintritts in den Arbeitsmarkt, einzuleiten, um die Beteiligung von Frauen, Älteren und Benachteiligten am Arbeitsmarkt zwecks Anhebung der Gesamtzahl der geleisteten Arbeitsstunden zu verbessern.

    ÖSTERREICH

    1.

    Das BIP-Wachstum, das 2007 noch 3,1 % betragen hatte, schrumpfte 2008 auf 1,7 %. Das Wachstum dürfte aufgrund rückläufiger Exporte und Investitionen weiter um über 1 % sinken. Die Headline-Inflationsrate von knapp 4 % Mitte 2008 geht mittlerweile rasch zurück. Der Kommission zufolge verzeichnete Österreich 2008 ein leichtes Defizit von 0,6 % des BIP, das sich 2009 deutlich erhöhen dürfte. Mit einem erwarteten Leistungsbilanzüberschuss von über 3 % des BIP im Jahr 2008, der 2009 und 2010 etwa gleich hoch ausfallen dürfte, sind die Außenhandelsbilanzen gesund.

    2.

    2008 lag das Beschäftigungswachstum bei 1,6 %, für 2009 wird aber mit einer Abschwächung gerechnet und die Arbeitslosenquote wird voraussichtlich steigen, nachdem sie fast drei Jahre lang rückläufig war. Arbeitsmarktgruppen mit traditionell begrenzten Beschäftigungsaussichten, vor allem ältere Arbeitnehmer und Geringqualifizierte, dürften davon besonders betroffen sein. Die Arbeitsplätze für qualifizierte Leiharbeitnehmer in der Industrie hatten als erste einen Rückgang zu verzeichnen. Derzeit ist der am stärksten betroffene Wirtschaftszweig die Automobilindustrie.

    3.

    Im Rahmen des koordinierten EU-Ansatzes zur Bewältigung der Finanzkrise hat Österreich finanzpolitische Maßnahmen zur Stabilisierung des Bankensektors verabschiedet, die auch zu einer Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln und damit zur Unterstützung der Gesamtwirtschaft sowie der makroökonomischen Stabilität beitragen sollen. Um dem Wirtschaftsabschwung zu begegnen, hat Österreich ferner unlängst Maßnahmen unter anderem zur Steuersenkung und zur zusätzlichen finanziellen Unterstützung der Privathaushalte, zur Erleichterung des Zugangs zu Finanzierungsmöglichkeiten für die KMU sowie vorgezogene Investitionen in Infrastruktur, Energieeffizienz und FuE angekündigt.

    4.

    Die Kommission wird die Maßnahmen Österreichs zur Bewältigung des Wirtschaftsabschwungs im Einklang mit den Grundsätzen des vom Europäischen Rat vereinbarten Konjunkturprogramms bewerten. Was die öffentlichen Finanzen anbelangt, so werden die Kommission und der Rat die Vereinbarkeit des aktualisierten Stabilitätsprogramms mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt prüfen. Zusätzlich zur raschen Umsetzung der in Nummer 7 empfohlenen Maßnahmen sollte der Übergang zu einer Wirtschaft mit geringem CO2-Ausstoß und langfristigem Wachstumspotenzial gefördert werden.

    5.

    Österreich hat die Umsetzung seines nationalen Reformprogramms fortgeführt. Anstrengungen wurden zur Erhöhung der Beschäftigungsquote älterer Arbeitnehmer, zur Verbesserung der Ausbildungschancen benachteiligter Jugendlicher, zur Bekämpfung der Geschlechtertrennung auf dem Arbeitsmarkt sowie zur verstärkten Heranbildung von Unternehmertum unternommen. Zur stärkeren mittelfristigen Finanzkonsolidierung und zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit sind zusätzliche Anstrengungen erforderlich.

    6.

    Österreichs größte mittelfristige Herausforderung ist der Übergang zu einer wissensintensiven Wirtschaft. Österreich hat die Ausgaben für FuE deutlich erhöht. Nicht nur der Steigerung der Forschungsausgaben, sondern auch der Humankapitalbildung sollte mehr Beachtung geschenkt werden. Eine anhaltende Lohnzurückhaltung hat Österreichs globale Wettbewerbsposition gestärkt und zur Schaffung von Arbeitsplätzen für ein wachsendes Arbeitskräfteangebot beigetragen. Eine Herausforderung für Österreich ist die Gewährleistung einer besseren Nutzung des Arbeitskräfteangebots, insbesondere der Fähigkeiten älterer Arbeitnehmer, sowie einer verbesserten Integration, Bildung und Ausbildung benachteiligter Gruppen. Die Sicherstellung eines nachhaltigen Sozialsystems hängt von Reformen und einer dauerhaften Konsolidierung der öffentlichen Finanzen ab, die mit verstärkten öffentlichen Ausgaben in den Bereichen, die für das mittelfristige Wachstum von entscheidender Bedeutung sind, einhergehen muss. Der Umsetzung des vom Europäischen Rat vereinbarten Energie- und Klimapakets wird besondere Aufmerksamkeit zu widmen sein.

    7.

    Auf der Grundlage der von der Kommission durchgeführten Bewertung der Fortschritte empfiehlt der Rat Österreich, die Strukturreformen fortzuführen. Insbesondere wird Österreich empfohlen,

    für ältere Arbeitnehmer die Anreize für einen Verbleib im Arbeitsleben dadurch weiter zu verstärken, dass eine umfassende Strategie mit beruflichen Fortbildungsmaßnahmen und einer Anpassung der Arbeitsbedingungen umgesetzt wird und die Bemühungen um eine Reform der Vorruhestandsregelungen mit besonderem Schwerpunkt auf der Erwerbsunfähigkeitsrentenregelung intensiviert werden, und die Bildungschancen benachteiligter Jugendlicher zu verbessern.

    POLEN

    1.

    Der Kommission zufolge schrumpfte Polens BIP-Wachstum, das 2007 noch 6,7 % betragen hatte, 2008 auf 5 %. Das kräftige Wachstum im Jahr 2007 war vor allem durch den privaten Konsum und eine lebhafte Investitionstätigkeit bewirkt worden. Das BIP-Wachstum wird 2009 aufgrund einer geringeren Export- und Investitionsdynamik weiter schrumpfen. Die Inflationsrate erreichte mit rund 4,25 % im Jahr 2008 ihren Höhepunkt, dürfte aber 2009 sinken. Es wird davon ausgegangen, dass sich das Haushaltsdefizit 2008 leicht auf 2,5 % des BIP vergrößert hat, und die Kommission prognostiziert, dass es 2009 zu einer weiteren Verschlechterung um rund einen Prozentpunkt kommen wird. Das Leistungsbilanzdefizit, das 2008 bei 5,6 % des BIP lag, dürfte 2009 auf diesem Niveau bleiben.

    2.

    Die Beschäftigung wuchs 2008 um 3 %, und die Arbeitslosenquote sank weiter auf 7,4 %. Allerdings wird sich das Beschäftigungswachstum 2009 merklich verlangsamen. Dementsprechend wird mit einem Anstieg der Arbeitslosenquote auf 8,4 % gerechnet. Aktuelle Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt zeigen, dass exportorientierte Wirtschaftszweige, produzierendes Gewerbe, Bauwirtschaft und Verkehr am stärksten von der Konjunkturabschwächung betroffen sind. Mehr Aufmerksamkeit soll der Erhöhung der Erwerbsbeteiligung und der Mobilität der Arbeitskräfte zwischen den Sektoren und Industriezweigen gewidmet werden, was auch zur Wiederherstellung der Kostenwettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft nach einer Zeit des schnellen Wachstums von Beschäftigung und Löhnen beiträgt.

    3.

    Um dem Wirtschaftsabschwung zu begegnen, hat Polen unlängst Maßnahmen, auch solche zur Unterstützung von KMU und Privathaushalten mit niedrigem Einkommen, angekündigt, konzentriert seine Anstrengungen aber weiterhin auf die Kürzung der Ausgaben und die Gewährleistung der langfristigen Solidität der öffentlichen Finanzen.

    4.

    Die Kommission wird die Maßnahmen Polens zur Bewältigung des Wirtschaftsabschwungs im Einklang mit den Grundsätzen des vom Europäischen Rat vereinbarten Konjunkturprogramms bewerten. Was die öffentlichen Finanzen anbelangt, so haben die Kommission und der Rat die Vereinbarkeit des aktualisierten Konvergenzprogramms mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt geprüft. Zusätzlich zur raschen Umsetzung der in Nummer 7 empfohlenen Maßnahmen sollte der Übergang zu einer Wirtschaft mit geringem CO2-Ausstoß und langfristigem Wachstumspotenzial gefördert werden.

    5.

    Polen hat die Umsetzung des nationalen Reformprogramms fortgeführt. Eine Reihe von Maßnahmen wurden ergriffen, um den Wettbewerb in den netzgebundenen Wirtschaftszweigen zu erhöhen, die aktive Arbeitsmarktpolitik zu stärken, die rechtlichen Rahmenbedingungen für Unternehmer zu verbessern und die allgemeine und berufliche Bildung auf den Arbeitsmarkt abzustimmen. Weitere Anstrengungen sind notwendig, um die Ausgabenkontrolle zu verbessern, die FuE-Leistung zu steigern, die Leistungssysteme zu überprüfen und die Beteiligung am lebenslangen Lernen zu erhöhen.

    6.

    Polens wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wird durch eine Reihe miteinander verbundener Strukturprobleme, eine niedrige Arbeitsproduktivität und eine geringe Auslastung der Arbeitskräfte gebremst. Anstrengungen zur Vollendung der Reform der Systeme der sozialen Sicherheit, die mit einer Zunahme der Zahl älterer Arbeitnehmer einhergehen, könnten gleichzeitig das Arbeitskräfteangebot stärken und die langfristige Solidität der öffentlichen Finanzen erhöhen. Wachstum und Beschäftigung würden von einer weiteren Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen, dem Ausbau der Infrastruktur und der Erhöhung der Qualität des Humankapitals profitieren. Der Umsetzung des vom Europäischen Rat vereinbarten Energie- und Klimapakets wird besondere Aufmerksamkeit zu widmen sein.

    7.

    Auf der Grundlage der von der Kommission durchgeführten Bewertung der Fortschritte empfiehlt der Rat Polen, die Strukturreformen fortzuführen. Insbesondere wird Polen empfohlen,

    die Haushaltsdisziplin mittelfristig zu stabilisieren und weitere Mechanismen zur Verbesserung der Ausgabenkontrolle einzuführen, insbesondere durch eine Reform des Sozialversicherungssystems für Landwirte;

    die Reform des staatlichen Forschungssektors fortzusetzen, um FuE und Innovation Auftrieb zu geben, sowie FuE des privaten Sektors zu fördern;

    Investitionen in die Energie- und Verkehrsinfrastruktur durch eine effizientere Verwendung von Strukturfondsmitteln zu beschleunigen;

    ein integriertes „Flexicurity“-Konzept durch die Umsetzung einer Strategie für aktives Altern, die Fortsetzung der Maßnahmen zur Verbesserung der aktiven Arbeitsmarktpolitik, insbesondere für benachteiligte Gruppen, die Überprüfung der Sozialleistungssysteme zur Erhöhung der Arbeitsanreize und die Schaffung einer Strategie für lebenslanges Lernen zu entwickeln.

    PORTUGAL

    1.

    Der Kommission zufolge schrumpfte Polens BIP-Wachstum, das 2007 noch fast 2 % betragen hatte, 2008 auf 0,2 %. Dies war auf eine verminderte Investitionstätigkeit und eine schwächere Ausfuhrleistung bei gleichzeitig rückläufiger Auslandsnachfrage zurückzuführen. Es steht zu erwarten, dass sich durch den anhaltenden Rückgang der Inlandsnachfrage 2009 auch das Wachstum weiter verlangsamt. Die Inflation beschleunigte sich und erreichte 2008 eine Rate von 2,7 %, blieb damit aber unter dem Durchschnittswert des Euro-Währungsgebiets und ist infolge des jüngsten Abwärtstrends bei den Weltmarktpreisen und der schwachen Nachfrage rückläufig. Das Haushaltsdefizit Portugals ging 2008 wie bereits in den letzten Jahren weiter zurück und liegt bei knapp über 2 % des BIP. Das Leistungsbilanzdefizit hat sich infolge des nachlassenden Exportwachstums und der hohen Rohstoffpreise 2008 auf 11,8 % des BIP ausgeweitet, dürfte sich aber 2009 verringern.

    2.

    Die Beschäftigungsquote Portugals ist 2007 leicht gestiegen und stabilisierte sich bei ungefähr 68 %. Die Arbeitslosenquote erreichte 2007 8,1 %, ist 2008 aber wieder leicht gesunken. Die schwache Auslandsnachfrage beginnt sich nun auf die Beschäftigung im großen Exportsektor auszuwirken. Aufgrund des anhaltenden wirtschaftlichen Strukturwandels muss mit einem weiteren Anstieg der strukturellen Arbeitslosigkeit gerechnet werden. Dies betrifft vor allem Geringqualifizierte und andere benachteiligte Gruppen.

    3.

    Im Rahmen des koordinierten EU-Ansatzes zur Bewältigung der Finanzkrise hat Portugal finanzpolitische Maßnahmen zur Stabilisierung des Bankensektors verabschiedet, die auch zu einer Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln und damit zur Unterstützung der Gesamtwirtschaft sowie der makroökonomischen Stabilität beitragen sollen. Zur Bewältigung des Wirtschaftsabschwungs hat Portugal zudem im Kontext des Konjunkturprogramms unlängst ein neues Haushaltsprogramm zur Finanzierung einer umfassenden Initiative (Investitions- und Beschäftigungsinitiative) gebilligt, mit der die gezielten öffentlichen Investitionen verstärkt und die privaten Investitionen und die Beschäftigung gefördert werden sollen. Zuvor hat das Land bereits Steuerermäßigungen für Unternehmen und Maßnahmen zur finanziellen Unterstützung von Familien mit niedrigem Einkommen beschlossen.

    4.

    Die Kommission wird die Maßnahmen Spaniens zur Bewältigung des Wirtschaftsabschwungs im Einklang mit den Grundsätzen des vom Europäischen Rat vereinbarten Konjunkturprogramms bewerten. Was die öffentlichen Finanzen anbelangt, so haben die Kommission und der Rat die Vereinbarkeit des aktualisierten Stabilitätsprogramms mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt geprüft. Zusätzlich zur raschen Umsetzung der in Nummer 7 empfohlenen Maßnahmen sollte der Übergang zu einer Wirtschaft mit geringem CO2-Ausstoß und langfristigem Wachstumspotenzial gefördert werden.

    5.

    Portugal hat die Umsetzung seines nationalen Reformprogramms fortgeführt. Es wurden bedeutende Schritte unternommen, um das Haushaltsdefizit dauerhaft zu reduzieren, die öffentliche Verwaltung zu reformieren und die Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen zu verbessern. Es wurden Maßnahmen ergriffen, um die Zielvorgaben für die öffentlichen FuE-Ausgaben zu erfüllen, private Investitionen zu fördern und innovationspolitische Mängel zu beheben. Die Effizienz des Bildungssystems konnte verbessert werden, und mit den Sozialpartnern wurde ein Übereinkommen zur Überarbeitung des Arbeitsrechts getroffen, dem das Parlament bereits zugestimmt hat. Zusätzliche Anstrengungen sind erforderlich, um öffentliche Ausgaben weiterhin stärker in wachstumsfördernde Bereiche zu lenken, die Ergebnisse zu kontrollieren und den Wettbewerb auf den Energiemärkten zu stärken.

    6.

    Die beträchtliche Verringerung des Haushaltsdefizits und die erheblichen Fortschritte bei der Haushaltskonsolidierung und der Reform der öffentlichen Verwaltung haben dazu beigetragen, dass sich die Stabilität der öffentlichen Finanzen erhöht hat. Nicht nur die Rahmenbedingungen für Unternehmen, sondern auch die allgemeine und berufliche Bildung wurden verbessert. Portugal hat jedoch weiterhin beträchtliche Herausforderungen zu bewältigen, um eine Steigerung des Produktivitätszuwachses und eine ausgewogenere außenwirtschaftliche Position zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang würde Portugal von der weiteren Umsetzung und Überwachung eines stärker integrierten politischen Konzepts, das auf politischen Synergien basiert, profitieren, das sich der Qualität öffentlicher Ausgaben widmet, zum besseren Funktionieren der Märkte beiträgt, die Leistungsfähigkeit der allgemeinen und beruflichen Bildung erhöht und der Wettbewerbsfähigkeit Rechnung trägt. Ein weiterer wichtiger Aspekt für die Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit ist die bessere Abstimmung von Lohn- und Produktivitätsentwicklung. Der Umsetzung des vom Europäischen Rat vereinbarten Energie- und Klimapakets wird besondere Aufmerksamkeit zu widmen sein. Die in den letzten Jahren umgesetzten Maßnahmen im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien und die bereits im Kontext der Investitions- und Beschäftigungsinitiative beschlossenen Maßnahmen stellen bedeutende zukunftsweisende Schritte dar.

    7.

    Auf der Grundlage der von der Kommission durchgeführten Bewertung der Fortschritte empfiehlt der Rat Portugal, die Strukturreformen fortzuführen. Insbesondere wird Portugal empfohlen,

    im Zusammenhang mit der mittelfristigen Haushaltskonsolidierung und der Reform der öffentlichen Verwaltung die Anstrengungen zu verstärken, die darauf gerichtet sind, die öffentlichen Ausgaben in Bereiche zu lenken, die zur Steigerung des Wachstumspotenzials und der außenwirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit Portugals beitragen, und gleichzeitig die öffentlichen Gesamtausgaben streng zu kontrollieren;

    sich weiter zu bemühen, die Effizienz des Bildungswesens insgesamt durch die vollständige Erfüllung der Vorgaben des nationalen Qualifikationsrahmens und unter Mitwirkung einschlägiger Akteure nachhaltig zu verbessern und ein Berufsbildungssystem weiter zu entwickeln, das sich an den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes orientiert;

    die Rechtsvorschriften zur Modernisierung des Beschäftigungsschutzes, insbesondere des gebilligten Arbeitsrechts, gemäß dem „Flexicurity“-Konzept umzusetzen, um der starken Segmentierung des Arbeitsmarktes entgegenzuwirken.

    RUMÄNIEN

    1.

    Das BIP-Wachstum hat sich in Rumänien 2008 auf schätzungsweise 7,8 % beschleunigt, vor allem angetrieben durch einen Rekordanstieg des privaten Verbrauchs und der Investitionen. Es wird sich jedoch wahrscheinlich 2009 aufgrund deutlich verschärfter Kreditvergabekonditionen, eines Rückgangs des Vertrauens der Verbraucher und Investoren und einer schwächeren Auslandsnachfrage erheblich verlangsamen. Die Inflationsrate, die 2008 auf fast 8 % gestiegen ist, wird den Prognosen der Kommission zufolge 2009 sinken. Das Staatsdefizit erreichte 2008 schätzungsweise 5,2 % des BIP und dürfte ohne Änderung der Politik vermutlich 2009 weiter ansteigen. Trotz einer gewissen Lockerung aufgrund der schwächeren Inlandsnachfrage wird das Leistungsbilanzdefizit den Erwartungen der Kommission zufolge mit beinahe 13 % des BIP im Jahr 2008 hoch bleiben und auch 2009 weiter im zweistelligen Bereich liegen.

    2.

    Die Beschäftigungsquote wird voraussichtlich 2009 unter 60 % bleiben und die Arbeitslosigkeit wird sich wahrscheinlich leicht erhöhen. Die Jugendarbeitslosigkeit zählt mit über 20 % zu der höchsten in der EU. Der weltweite Abschwung wird voraussichtlich in einigen Wirtschaftszweigen zu einer höheren Arbeitslosigkeit führen, darunter auch solchen, in denen ein Arbeitskräftemangel aufgetreten war (Automobilindustrie, Textilindustrie, petrochemische Industrie und Bauwirtschaft). Davon werden vor allem Geringqualifizierte und junge Menschen betroffen sein.

    3.

    Die Kommission wird die Maßnahmen, die von Rumänien ergriffen wurden, um die Haushaltskonsolidierung sicherzustellen und auf den Wirtschaftsabschwung zu reagieren, in Einklang mit den Grundsätzen des vom Europäischen Rat vereinbarten Konjunkturprogramms bewerten. Was die öffentlichen Finanzen anbelangt, so werden die Kommission und der Rat die Vereinbarkeit des aktualisierten Konvergenzprogramms mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt prüfen. In diesem Zusammenhang sollte Rumänien seine Maßnahmen verstärken, um die Haushaltskonsolidierung fortzusetzen, und seine makroökonomischen Ungleichgewichte dringend in Angriff nehmen. Zusätzlich zur raschen Umsetzung der in Nummer 6 empfohlenen Maßnahmen sollte der Übergang zu einer Wirtschaft mit geringem CO2-Ausstoß und langfristigem Wachstumspotenzial gefördert werden.

    4.

    Rumänien hat die Umsetzung seines nationalen Reformprogramms fortgeführt, wenngleich die Fortschritte bescheiden ausfielen. Rumänien hat weiter eine lockere Haushaltspolitik betrieben, was zu makroökonomischen und haushaltspolitischen Ungleichgewichten beigetragen hat. Es hat mehrere Maßnahmen zur Verbesserung der Bildung umgesetzt, doch muss noch mehr getan werden. Ferner hat Rumänien seine FuE-Strategie weiter umgesetzt. Mehr Anstrengungen sind erforderlich, um die Effizienz und Effektivität der staatlichen Verwaltung zu verbessern. Es bleibt viel zu tun, um Bürokratie abzubauen und wesentlich mehr in Qualifizierungsmaßnahmen zu investieren.

    5.

    Angesichts der aktuellen Wirtschaftslage sollte Rumäniens erste Priorität darin bestehen, makroökonomische und Haushaltsungleichgewichte anzugehen, die die Nachhaltigkeit seines mittel- bis langfristigen Wachstumskurses gefährden. Gleichzeitig sollte Rumänien, da seine Kostenvorteile allmählich schwinden, Strukturreformen beschleunigen, um die Wirtschaft von einer auf Kostenvorteilen beruhenden Wirtschaft zu einer stärker auf Produktivität, Innovation und Kenntnissen basierenden Wirtschaft umzugestalten und neue Wachstumsquellen zu erschließen. Die tatsächliche Umsetzung der erforderlichen Reformen hängt entscheidend von Rumäniens Fähigkeit ab, die Effizienz und Effektivität seiner Staatsverwaltung rasch zu verbessern. Der Umsetzung des vom Europäischen Rat vereinbarten Energie- und Klimapakets wird besondere Aufmerksamkeit zu widmen sein.

    6.

    Auf der Grundlage der von der Kommission durchgeführten Bewertung der Fortschritte empfiehlt der Rat Rumänien, die Strukturreformen fortzuführen. Insbesondere wird Rumänien empfohlen,

    die Effizienz, Effektivität und Unabhängigkeit der Staatsverwaltung sowohl auf zentraler als auch auf lokaler Ebene zu stärken, indem wirksame regulatorische Kontrolle und Durchsetzungskapazität aufgebaut werden;

    zur Erhaltung der außenwirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit und zur Eindämmung des Leistungsbilanzdefizits und der Inflation die Haushaltspolitik deutlich zu straffen und dringend einen verbindlichen mittelfristigen Haushaltsrahmen einzuführen, die Zusammensetzung der Ausgaben zu überprüfen, um den Anteil der wachstumsfördernden Ausgaben unter anderem dadurch zu erhöhen, dass staatliche Beihilfen verringert und auf horizontale Ziele neu ausgerichtet werden, und die Lohnentwicklung an das Produktivitätswachstum zu binden;

    im Zusammenhang mit einer kohärenten besseren Rechtsetzung dringend die Verwaltungsverfahren zu verschlanken und Verzögerungen bei der Erteilung von Genehmigungen deutlich zu reduzieren, um die Rahmenbedingungen der Unternehmen zu verbessern, was auch zur Korruptionsbekämpfung beitragen wird;

    die Qualität und den Arbeitsmarktbezug von allgemeiner und beruflicher Bildung zu verbessern, einschließlich des lebenslangen Lernens, die Schulabbrecherquote zu verringern und die Eingliederung junger Menschen in die Arbeitswelt unter anderem durch praxisbezogene Berufsbildung zu erleichtern.

    SLOWENIEN

    1.

    Der Kommission zufolge ging das BIP-Wachstum Sloweniens von 6,8 % im Jahr 2007 auf 4 % im Jahr 2008 zurück und dürfte sich 2009 weiter abschwächen. Die Inflationsrate nahm 2007 wegen der steigenden Energie- und Lebensmittelpreise und aufgrund des starken Nachfragedrucks deutlich zu, ging jedoch von ihrem Höchstwert von 6,5 % bis Ende 2008 auf 1,8 % zurück. Das Leistungsbilanzdefizit dürfte 2008 6 % des BIP betragen haben. Den Erwartungen der Kommission zufolge wird es 2009 bei diesem Defizit nur eine leichte Verbesserung geben. Die öffentlichen Haushalte, die 2007 einen Überschuss auswiesen, werden 2008 voraussichtlich mit einem Defizit abschließen.

    2.

    Das Beschäftigungswachstum begann nach einer hohen Dynamik im zweiten Halbjahr 2008 ebenso wie die Wirtschaftstätigkeit an Schwung einzubüßen und dürfte sich 2009 weiter abschwächen. Die Arbeitslosenquote dürfte 2008 auf 4,5 % zurückgegangen sein, wird 2009 aber vermutlich wieder zunehmen. Nach dem gegenwärtigen Stand ist in ausfuhrorientierten und arbeitskräfteintensiven Dienstleistungsbranchen mit einem Anstieg der Arbeitslosigkeit zu rechnen, wovon hauptsächlich befristet Beschäftigte (im Wesentlichen junge und ausländische Arbeitnehmer) und Geringqualifizierte betroffen sein werden.

    3.

    Im Rahmen des koordinierten EU-Ansatzes zur Bewältigung der Finanzkrise hat Slowenien finanzpolitische Maßnahmen zur Stabilisierung des Bankensektors verabschiedet, die auch zu einer Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln und damit zur Unterstützung der Gesamtwirtschaft sowie der makroökonomischen Stabilität beitragen sollen. Um dem Wirtschaftsabschwung zu begegnen, hat die Regierung außerdem im Dezember 2008 konjunkturbelebende Maßnahmen beschlossen.

    4.

    Die Kommission wird die Maßnahmen Sloweniens zur Bewältigung des Wirtschaftsabschwungs im Einklang mit den Grundsätzen des vom Europäischen Rat vereinbarten Konjunkturprogramms bewerten. Was die öffentlichen Finanzen anbelangt, so werden die Kommission und der Rat die Vereinbarkeit des aktualisierten Stabilitätsprogramms mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt prüfen. Zusätzlich zur raschen Umsetzung der in Nummer 7 empfohlenen Maßnahmen sollte der Übergang zu einer Wirtschaft mit geringem CO2-Ausstoß und langfristigem Wachstumspotenzial gefördert werden.

    5.

    Slowenien hat die Umsetzung seines nationalen Reformprogramms fortgeführt. Entschiedene Maßnahmen wurden zu einer engeren Verknüpfung von Bildungssystem und Arbeitsmarkt ergriffen. Zusätzliche Anstrengungen sind erforderlich, um die langfristige Haushaltsstabilität zu verbessern, die „Flexicurity“ auszubauen, FuE voranzubringen, den Wettbewerb zu intensivieren und Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz weiter umzusetzen. Bei der Freisetzung unternehmerischen Potenzials wurden ebenfalls einige Fortschritte erzielt.

    6.

    Um die Haushaltsfolgen der Bevölkerungsalterung bewältigen zu können, hat Slowenien Herausforderungen auf dem Gebiet der Rentenreform und der Lebensarbeitszeit anzugehen. Der Abbau struktureller Engpässe auf den Arbeits- und Produktmärkten könnte das Auffangen landesspezifischer Erschütterungen erleichtern und die Anpassungsfähigkeit Sloweniens im Euro-Währungsgebiet stärken. Um Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit auf solide Grundlagen zu stellen, müssen ferner Lohnzuwächse über das Produktivitätswachstum hinaus eingedämmt werden. Der Umsetzung des vom Europäischen Rat vereinbarten Energie- und Klimapakets wird besondere Aufmerksamkeit zu widmen sein.

    7.

    Auf der Grundlage der von der Kommission durchgeführten Bewertung der Fortschritte empfiehlt der Rat Slowenien, die Strukturreformen fortzuführen. Insbesondere wird Slowenien empfohlen,

    die Reform des Rentensystems fortzusetzen und die Erwerbstätigkeit im Alter zu fördern mit dem Ziel, die Beschäftigungsquote älterer Arbeitskräfte zu erhöhen und die langfristige Solidität der öffentlichen Finanzen zu verbessern;

    im Rahmen eines integrierten „Flexicurity“-Ansatzes der Segmentierung des Arbeitsmarktes entgegenzuwirken, u. a. indem der Beschäftigungsschutz für unbefristete Arbeitsverhältnisse und die Bedingungen für so genannte Studentenjobs überprüft werden.

    SLOWAKEI

    1.

    Der Kommission zufolge ging das BIP-Wachstum der Slowakei, das 2007 noch bei 10,4 % lag, 2008 auf 7,1 % zurück, was hauptsächlich auf die sinkende Auslandsnachfrage zurückzuführen ist. Getragen wurde das Wachstum von einer lebhaften Inlandsnachfrage sowohl öffentlicher als auch privater Verbraucher sowie von hohen Investitionen im Bausektor. 2009 wird die slowakische Wirtschaft langsamer wachsen. Die Inflationsrate, die 2008 auf 4 % gestiegen ist, wird 2009 aber wieder sinken. Den Erwartungen der Kommission zufolge dürfte das Haushaltsdefizit 2008 auf 2,2 % des BIP angewachsen sein. Das Leistungsbilanzdefizit 2008 wird auf 6 % des BIP geschätzt und dürfte 2009 auf diesem Niveau verharren.

    2.

    2008 betrug das Beschäftigungswachstum 2,3 %, für 2009 wird allerdings mit einer Abschwächung gerechnet. Die Arbeitslosigkeit wird sich 2009 voraussichtlich mit über 10 % auf hohem Niveau halten. Exportorientierte Unternehmen insbesondere des Auto–mobilsektors und Beschäftigte mit atypischen Verträgen dürften vom Wirtschaftsabschwung am stärksten betroffen sein.

    3.

    Die Slowakei hat unlängst Maßnahmen, auch solche zur Unterstützung von KMU, getroffen, um dem Wirtschaftsabschwung zu begegnen.

    4.

    Die Kommission wird die Maßnahmen der Slowakei zur Bewältigung des Wirtschaftsabschwungs im Einklang mit den Grundsätzen des vom Europäischen Rat vereinbarten Konjunkturprogramms bewerten. Was die öffentlichen Finanzen anbelangt, so werden die Kommission und der Rat die Vereinbarkeit des aktualisierten Stabilitätsprogramms mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt prüfen. Zusätzlich zur raschen Umsetzung der in Nummer 7 empfohlenen Maßnahmen sollte der Übergang zu einer Wirtschaft mit geringem CO2-Ausstoß und langfristigem Wachstumspotenzial gefördert werden.

    5.

    Die Slowakei hat die Umsetzung ihres nationalen Reformprogramms fortgeführt. Zwar wurden einige Schritte zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen und zur Reform der allgemeinen und beruflichen Bildung unternommen. Es bedarf aber weiterer Maßnahmen zur Förderung der unternehmerischen Initiative, zur Stärkung des Wettbewerbs auf dem Energiemarkt, zur Entwicklung einer Strategie zur Verlängerung der Lebensarbeitszeit und zur Eingliederung junger Menschen in den Arbeitsmarkt.

    6.

    Mittelfristig bestehen die wichtigsten Herausforderungen für die Slowakei in der weiteren Reduzierung insbesondere der Langzeitarbeitslosigkeit, der Verbesserung des allgemeinen und des beruflichen Bildungssystems, der Steigerung der Beschäftigungsfähigkeit bestimmter Gruppen und der schrittweisen Verringerung des regionalen Einkommens- und Beschäftigungsgefälles. Im Bereich von FuE und Innovation wird es darauf ankommen, die Qualität des Outputs zu steigern und den Privatsektor stärker einzubeziehen. Angesichts des kürzlich erfolgten Beitritts zum Euro-Währungsgebiet muss sich die Slowakei außerdem mehr um Haushaltsdisziplin bemühen, um für makroökonomische Stabilität zu sorgen und die Anpassungsfähigkeit der Volkswirtschaft zu verbessern. Der Umsetzung des vom Europäischen Rat vereinbarten Energie- und Klimapakets wird besondere Aufmerksamkeit zu widmen sein.

    7.

    Auf der Grundlage der von der Kommission durchgeführten Bewertung der Fortschritte empfiehlt der Rat der Slowakei, die Strukturreformen fortzuführen. Insbesondere wird der Slowakei empfohlen,

    mittelfristig weitere Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung durchzuführen, um die makroökonomische Stabilität zu erhalten; auch künftig sollten Ausgaben in die Bereiche Bildung, FuE und Innovation gelenkt, dem privaten Sektor weitere Anreize im Bereich FuE und Innovation vermittelt sowie eine kohärente FuE- und Innovationsstrategie umgesetzt werden, wobei der Schwerpunkt auf institutionellen Reformen und substanzieller Verbesserung der Kooperation zwischen Wirtschaft und Forschung liegen sollte;

    eine umfassende Strategie für eine bessere Rechtsetzung durchzuführen, Folgenabschätzungen vorzunehmen und die bestehenden Rechtsvorschriften kontinuierlich zu vereinfachen; zugleich sollte die Reduzierung der Verwaltungslasten für die Unternehmen, insbesondere die KMU, beschleunigt werden;

    im Rahmen eines integrierten „Flexicurity“-Konzepts die Strategie für lebenslanges Lernen weiter voranzubringen, die Reform der Systeme der allgemeinen und der beruflichen Bildung fortzuführen, um die Diskrepanz zwischen erworbenen und nachgefragten Qualifikationen zu verringern, sowie eine Strategie zur Verlängerung der Lebensarbeitszeit zu entwickeln und den Zugang zur Beschäftigung für Langzeitarbeitslose und benachteiligte Gruppen zu verbessern.

    FINNLAND

    1.

    Das BIP-Wachstum Finnlands ist 2008 aufgrund der schwächeren Auslandsnachfrage und geringeren Investitionen auf 1,5 % zurückgegangen. 2009 wird sich die Wirtschaftstätigkeit voraussichtlich weiter verlangsamen. Angesichts des weltweiten Anstiegs der Lebensmittel- und Ölpreise und der relativ hohen Lohnzuwächse hat sich die Inflationsrate 2008 rapide auf 3,9 % beschleunigt. Durch die sinkenden globalen Rohstoffpreise dürfte die Inflation 2009 jedoch wieder deutlich zurückgehen. Der Staatshaushalt Finnlands könnte immer noch mit einem Überschuss von 4,5 % des BIP abgeschlossen werden. Der derzeitige Leistungsbilanzüberschuss von 4,2 % des BIP wird voraussichtlich etwas geringer ausfallen.

    2.

    Die Beschäftigungsquote stieg 2008, wenn auch langsamer als 2007. Diese Entwicklung wird sich 2009 voraussichtlich umkehren. Es steht zu erwarten, dass die unmittelbare Auswirkung des Wirtschaftsabschwungs auf die Arbeitslosigkeit durch die neuen restriktiven Arbeitsmarktbedingungen gedämpft wird. In der Exportindustrie und unter älteren und jungen Arbeitnehmern wird die Arbeitslosigkeit jedoch voraussichtlich steigen.

    3.

    Im Rahmen des koordinierten EU-Ansatzes zur Bewältigung der Finanzkrise hat Finnland finanzpolitische Maßnahmen zur Stabilisierung des Bankensektors verabschiedet, die auch zu einer Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln und damit zur Stützung der Gesamtwirtschaft sowie der makroökonomischen Stabilität beitragen sollen. Um dem Wirtschaftsabschwung zu begegnen, hat Finnland außerdem unlängst Maßnahmen zur finanziellen Unterstützung der KMU sowie zur Förderung des Baugewerbes angekündigt.

    4.

    Die Kommission wird die Maßnahmen Finnlands zur Bewältigung des Wirtschaftsabschwungs im Einklang mit den Grundsätzen des vom Europäischen Rat vereinbarten Konjunkturprogramms bewerten. Was die öffentlichen Finanzen anbelangt, so haben die Kommission und der Rat die Vereinbarkeit des aktualisierten Stabilitätsprogramms mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt geprüft.

    5.

    Finnland hat die Umsetzung seines nationalen Reformprogramms fortgeführt. Anstrengungen wurden im Rahmen der bereits eingeleiteten Reformen unternommen, insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung des Gesetzes über Wettbewerbsbeschränkungen und der Dienstleistungsrichtlinie. Eine verbesserte Rechtsdurchsetzung in der Wettbewerbspolitik steht jedoch noch aus. Einige der laufenden Reformen dienen der Beseitigung der Engpässe auf dem Arbeitsmarkt, es ist jedoch eine verstärkte Umsetzung der Maßnahmen notwendig, um die fortbestehenden Missverhältnisse zwischen Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt anzugehen. Darüber hinaus wird eine Überprüfung des Sozialleistungssystems vorgenommen, und es wurde eine neue Klima- und Energiestrategie eingeleitet, um eine nachhaltigere Wirtschaftsentwicklung zu gewährleisten.

    6.

    Finnlands exportorientierte Wirtschaft hat sich in den letzten Jahren sehr gut entwickelt. Das Wirtschaftswachstum und die Wettbewerbsfähigkeit werden jedoch durch den Mangel an Arbeitskräften gebremst, der mittelfristig aufgrund der rasch alternden Bevölkerung zunehmen wird. Angesichts des bereits hohen Beschäftigungsgrads werden die zentralen Herausforderungen in der weiteren Verbesserung der Beteiligungsquoten und der Reduzierung von struktureller Arbeitslosigkeit liegen, die regionalen, sektoralen und qualifikationsbezogenen Missverhältnissen zuzuschreiben ist. Die Annahme und Umsetzung der neuen Innovationsstrategie könnte auch dazu beitragen, ein langfristiges nachhaltiges Wachstum zu gewährleisten. Da die finnische Wirtschaft äußerst energieintensiv ist, würden das Wachstum des Landes und das Produktivitätspotenzial von Verbesserungen der Energieeffizienz profitieren. Der Umsetzung des vom Europäischen Rat vereinbarten Energie- und Klimapakets wird besondere Aufmerksamkeit zu widmen sein.

    SCHWEDEN

    1.

    Das BIP-Wachstum in Schweden verlangsamte sich von 2,5 % im Jahr 2007 auf ca. 0,5 % im Jahr 2008 als Folge der geringen Auslandsnachfrage, des rasch sinkenden Vertrauens der Verbraucher und Unternehmen, der fallenden Börsenkurse und eines sich abkühlenden Wohnungsmarkts. Eine weitere Verlangsamung wird 2009 erwartet. Im Jahr 2008 lag die Inflation bei 3,3 %, dürfte aber 2009 zurückgehen. Schweden erreichte 2008 einen Haushaltsüberschuss von 2,3 % des BIP. Schweden erwirtschaftete weiterhin erhebliche Leistungsbilanzüberschüsse (6,2 % des BIP im Jahr 2008).

    2.

    Mit der verlangsamten Wirtschaftstätigkeit wächst auch die Beschäftigung langsamer. Es ist zu erwarten, dass sich die Arbeitslosigkeit von ihrem derzeitigen Niveau von rund 6 % deutlich erhöht. Die Wirtschaftszweige, die am stärksten von der Krise betroffen sind, sind wahrscheinlich das verarbeitende Gewerbe und die Bauwirtschaft sowie die privaten Dienstleistungen und der Einzelhandel.

    3.

    Im Rahmen des koordinierten EU-Ansatzes zur Bewältigung der Finanzkrise hat Schweden finanzpolitische Maßnahmen zur Stabilisierung des Bankensektors verabschiedet, die auch zu einer Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln und damit zur Unterstützung der Gesamtwirtschaft sowie der makroökonomischen Stabilität beitragen sollten. Um dem Wirtschaftsabschwung zu begegnen, hat Schweden außerdem unlängst Maßnahmen unter anderem zur Unterstützung der Automobilindustrie und der Bauwirtschaft sowie zur Gewährung von Aufschüben bei der Unternehmensbesteuerung und von Beihilfen für Haushaltsdienstleistungen angekündigt.

    4.

    Die Kommission wird die Maßnahmen Schwedens zur Bewältigung des Wirtschaftsabschwungs im Einklang mit den Grundsätzen des vom Europäischen Rat vereinbarten Konjunkturprogramms bewerten. Was die öffentlichen Finanzen anbelangt, so haben die Kommission und der Rat die Vereinbarkeit des aktualisierten Konvergenzprogramms mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt geprüft.

    5.

    Schweden hat die Umsetzung seines nationalen Reformprogramms fortgeführt. Angesichts der Notwendigkeit, dem Wettbewerb mehr Aufmerksamkeit zu schenken, hat die Regierung eine eingehende Studie über die Ursachen des mangelnden Wettbewerbs in Auftrag gegeben. Um das Arbeitsangebot zu erhöhen, wurden Maßnahmen zur weiteren Senkung der Steuern und Arbeitgeberbeiträge und zur Steigerung der Produktivität und Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmern angekündigt.

    6.

    Zwar ist die schwedische Wirtschaft solide, und Wirtschaftsreformen werden durchgeführt, aber es könnten weitere Fortschritte bei der Intensivierung des Wettbewerbs und der Erhöhung der Beschäftigungsquote bestimmter Bevölkerungsgruppen erzielt werden. Ein verstärkter Wettbewerb könnte die Produktivität steigern, das Wachstum fördern und die Preiskluft zwischen Schweden und dem Rest der EU verringern. Die verstärkte Beteiligung von Langzeitarbeitslosen, Menschen, die nach einer Krankheit ins Erwerbsleben zurückkehren, jungen Menschen und Menschen mit Migrationshintergrund am Arbeitsmarkt könnte ebenfalls das Wachstum steigern und die Nachhaltigkeit der Staatsfinanzen weiter verbessern. Der Umsetzung des vom Europäischen Rat vereinbarten Energie- und Klimapakets wird besondere Aufmerksamkeit zu widmen sein.

    VEREINIGTES KÖNIGREICH

    1.

    Im Vereinigten Königreich ist ein deutlicher wirtschaftlicher Abschwung zu verzeichnen, der gekennzeichnet ist durch eine Verringerung des BIP-Wachstums von 3 % im Jahr 2007 auf 0,7 % im Jahr 2008, das 2009 noch weiter sinken dürfte. Die Verlangsamung der Wirtschaftstätigkeit spiegelt die derzeitige Finanzkrise und einen steilen Niedergang auf dem Wohnungsmarkt wider, der zu einer abgeschwächten Inlandsnachfrage und dem Rückgang des privaten Verbrauchs und der Investitionen geführt hat. Die Inflation erreichte 2008 fast 4 %, wird 2009 aber voraussichtlich auf ein sehr niedriges Niveau zurückgehen. Die Lage der öffentlichen Finanzen verschlechtert sich zusehends infolge des wirtschaftlichen Abschwungs und einer zusätzlichen Lockerung der Finanzpolitik. Das Haushaltsdefizit wird im Haushaltsjahr 2008/09 voraussichtlich auf über 5,7 % des BIP und im darauffolgenden Haushaltsjahr noch darüber hinaus anwachsen. Seit Mitte 2007 hat ein deutlicher Verfall des Wechselkurses stattgefunden. Das 2008 bei ungefähr 2,3 % des BIP liegende Leistungsbilanzdefizit dürfte sich den Erwartungen der Kommission zufolge im Jahr 2009 beträchtlich erhöhen.

    2.

    Nach den Berechnungen der Kommission stieg die Beschäftigungsquote 2008 leicht an, wird aber voraussichtlich 2009 aufgrund des Konjunkturabschwungs zurückgehen. Die Arbeitslosigkeit erreichte im Laufe des Jahres 2008 rund 6 % und dürfte 2009 weiter steigen. Die von Arbeitsplatzverlusten anfänglich besonders betroffenen Branchen waren die Finanzdienstleistungen und die Bauwirtschaft, doch sind die Auswirkungen auf die Beschäftigung aufgrund der auf breiter Front nachlassenden Arbeitskräftenachfrage weiterreichend. Von der Arbeitslosigkeit waren bislang besonders Männer und bestimmte Regionen betroffen, während sie sich fast gleichmäßig auf die verschiedenen Altergruppen auswirkte.

    3.

    Im Rahmen des koordinierten EU-Ansatzes zur Bewältigung der Finanzkrise hat das Vereinigte Königreich finanzpolitische Maßnahmen zur Stabilisierung des Bankensektors verabschiedet, die auch zu einer Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln und damit zur Unterstützung der Gesamtwirtschaft sowie der makroökonomischen Stabilität beitragen sollen. Um dem Wirtschaftsabschwung zu begegnen, hat das Vereinigte Königreich außerdem unlängst Maßnahmen angekündigt, unter anderem eine vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer, das Vorziehen von öffentlichen Investitionen in Höhe von 3 Mrd. GBP, die Erhöhung der Steuervergünstigungen für die Einkommen, das Vorziehen der geplanten Erhöhungen des Kindergelds und der Steuergutschriften für Kinder, Hilfen für Rentner, finanzielle Unterstützung für KMU, die Förderung der Kreditvergabe an den Automobilsektor und die Verbesserung der Ausbildungsmöglichkeiten sowie eine weitere Unterstützung für Arbeitslose und das Vorziehen von Investitionen.

    4.

    Die Kommission wird die Maßnahmen des Vereinigten Königreichs zur Bewältigung des Wirtschaftsabschwungs im Einklang mit den Grundsätzen des vom Europäischen Rat angenommenen Konjunkturprogramms bewerten. Was die öffentlichen Finanzen anbelangt, so haben die Kommission und der Rat die Vereinbarkeit des aktualisierten Konvergenzprogramms mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt geprüft. Zusätzlich zur raschen Umsetzung der in Nummer 7 empfohlenen Maßnahmen sollte der Übergang zu einer Wirtschaft mit geringem CO2-Ausstoß und langfristigem Wachstumspotenzial gefördert werden.

    5.

    Das Vereinigte Königreich hat die Umsetzung seines nationalen Reformprogramms fortgeführt. Es wurden Maßnahmen zur Anhebung des Qualifikationsniveaus und zur weiteren Verbesserung der Beschäftigungschancen für die am meisten benachteiligten Bevölkerungsgruppen getroffen. Kurzfristige Maßnahmen wurden angekündigt, mit denen Einzelpersonen und Arbeitgeber während des Abschwungs beim Ausbau ihrer Qualifikationen unterstützt werden sollen. Ferner wurden gute Fortschritte bei der Umsetzung der FuE- und Innovationspolitik erzielt. Ob die Maßnahmen, mit denen mittelfristig das Wohnungsangebot verbessert werden soll, unter den gegebenen Marktbedingungen greifen werden, ist schwer zu beurteilen.

    6.

    In Anbetracht der hohen privaten Verschuldung, der großen Bedeutung des Finanzsektors für die Wirtschaft und der noch nicht abgeschlossenen umfassenden Anpassung des Wohnungsmarktes ist das Vereinigte Königreich dem weltweiten drastischen Verfall der Finanzmarktbedingungen besonders ausgesetzt. Das Wachstumspotenzial, so ist anzunehmen, wurde durch die Finanzkrise gemindert. Strukturreformen haben das in jüngster Zeit festzustellende Aufholen des Vereinigten Königreichs im Bereich der Produktivität erleichtert, doch bleibt hier noch viel zu tun. Kontinuierliche Reformbemühungen unter anderem in den Bereichen Qualifizierung, FuE und Innovation in Verbindung mit einer Politik zur nachhaltigen mittelfristigen Verbesserung der Haushaltslage bilden die Voraussetzung dafür, dass das Wachstumspotenzial im Vereinigten Königreich gefördert und die Widerstandsfähigkeit der britischen Wirtschaft gegen künftige Erschütterungen gestärkt wird. Der Umsetzung des vom Europäischen Rat vereinbarten Energie- und Klimapakets wird besondere Aufmerksamkeit zu widmen sein.

    7.

    Auf der Grundlage der von der Kommission durchgeführten Bewertung der Fortschritte empfiehlt der Rat dem Vereinigten Königreich, die Strukturreformen fortzuführen. Insbesondere wird dem Vereinigten Königreich empfohlen,

    den Haushalt — auch durch Konsolidierungsmaßnahmen, mit denen die Qualität der öffentlichen Finanzen verbessert wird — mittelfristig auf eine solide Grundlage zu stellen;

    die Pläne zur substanziellen Verbesserung des Qualifikationsniveaus umzusetzen und ein integriertes Beschäftigungs- und Qualifizierungskonzept zur Steigerung der Produktivität und Verbesserung der Beschäftigungschancen für benachteiligte Arbeitnehmer einzuführen.

    MITGLIEDSTAATEN DES EURO-WÄHRUNGSGEBIETS

    1.

    Die weltweite Finanzkrise hat das Euro-Währungsgebiet hart getroffen, so dass sich nunmehr eine Rezession abzeichnet. Die Situation auf den Finanzmärkten dürfte länger als erwartet sehr angespannt bleiben. Das Vertrauen der Privathaushalte und der Unternehmen hat beträchtlich gelitten, und die Ausbreitung der Krise wirkt sich nachteilig auf den Export der Länder des Euro-Währungsgebiets aus. Die Inflationsrate sank im zweiten Halbjahr 2008 deutlich und dürfte im Laufe des Jahres 2009 voraussichtlich weiter auf etwa 1 % sinken. Fortschritte wurden in den letzten Jahren bei der Konsolidierung der öffentlichen Finanzen erzielt. Allerdings werden jetzt das Defizit und der Schuldenstand der öffentlichen Haushalte infolge des wirtschaftlichen Abschwungs, der konjunkturbelebenden Maßnahmen im Rahmen des Europäischen Konjunkturprogramms und der Auswirkungen der finanzpolitischen Stützungsmaßnahmen auf die öffentlichen Finanzen vermutlich wieder ansteigen.

    2.

    Die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt hat unter anderem infolge früherer Arbeitsmarktreformen bis vor kurzem der nachlassenden Konjunktur recht gut standgehalten; in absehbarer Zukunft wird jedoch mit negativen Auswirkungen und einer beträchtlichen Steigerung der Arbeitslosenquote zu rechnen sein. Einige Länder sind hiervon stärker betroffen als andere, doch wird sicher kein Mitgliedstaat des Euro-Währungsgebiets unversehrt aus der Krise hervorgehen.

    3.

    Im Rahmen des gemeinsamen und koordinierten EU-Ansatzes zur Bewältigung der Finanzkrise haben viele Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets finanzpolitische Maßnahmen zur Stabilisierung des Bankensektors verabschiedet, die zu einer Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln und damit zur Unterstützung der Gesamtwirtschaft sowie der makroökonomischen Stabilität beitragen sollen. Die energische Umsetzung solcher nationalen Pakete soll zur Absicherung der finanziellen Stabilität, zur Wiederherstellung der normalen Funktionsweise der Kreditmärkte und zur Stärkung der Verfügbarkeit von Krediten für Unternehmen und Privathaushalte beitragen, wobei allerdings gleiche Ausgangsbedingungen im Binnenmarkt gewahrt werden müssen. Angesichts der das gesamte Euro-Währungsgebiet erfassenden Erschütterungen, der mit einer Abschwächung der Wirtschaftstätigkeit verbundenen beträchtlichen Gefahren und der rasch fallenden Inflation wurde zudem die makroökonomische Politik gelockert. Im Kontext des Konjunkturprogramms haben viele Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets Maßnahmen zur Stützung der Nachfrage, zur Schaffung von Vertrauen und zur Abfederung der Auswirkungen der Krise angekündigt bzw. angenommen.

    4.

    Die Kommission und der Rat werden weiterhin die Maßnahmen der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets zur Bewältigung des Wirtschaftsabschwungs im Einklang mit den Grundsätzen des vom Europäischen Rat vereinbarten Konjunkturprogramms bewerten. Zusätzlich zur raschen Umsetzung der in Nummer 7 empfohlenen Maßnahmen sollten der Übergang zu einer Wirtschaft mit geringem CO2-Ausstoß und Maßnahmen zur Erhöhung des langfristigen Wachstumspotenzials gefördert werden.

    5.

    Die Länder des Euro-Währungsgebiets haben die Umsetzung der Reformen gemäß den für dieses Gebiet aufgestellten Empfehlungen fortgeführt, und die Dimension des Euro-Gebiets findet — graduell unterschiedlich entsprechend den jeweiligen nationalen Reformprogrammen — ihren Niederschlag in den Gesamtreformstrategien. Die schwierige Wirtschaftslage macht deutlich, dass auch auf den für die Anpassung an die Währungsunion entscheidenden Produkt- und Arbeitsmärkten die noch verbleibenden strukturellen Schwächen in Angriff genommen werden müssen.

    6.

    Das Wachstumspotenzial der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets hängt entscheidend von Reformen zur Erleichterung der Anpassungen beim Arbeitsmarkt und zur Verbesserung des Wettbewerbs im Dienstleistungsbereich ab. Außerdem sollte die Entwicklung der Arbeitskosten vor allem in Ländern mit großem außenwirtschaftlichem Ungleichgewicht die Wettbewerbsposition innerhalb des Euro-Währungsgebiets berücksichtigen.

    7.

    Auf der Grundlage der von der Kommission durchgeführten Bewertung der Fortschritte empfiehlt der Rat den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets, die Umsetzung der Strukturreformen zu beschleunigen. Insbesondere wird den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets empfohlen,

    sicherzustellen, dass sämtliche anhängigen oder in Vorbereitung befindlichen neuen Rechtsakte über Finanzdienstleistungen rasch und einheitlich umgesetzt werden und dass die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden innerhalb der EU im Hinblick auf die Krisenprävention und -bewältigung intensiviert wird;

    unter Berücksichtigung der im Zuge der derzeitigen Wirtschaftskrise geschaffenen finanzpolitischen Anreize geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Solidität ihrer öffentlichen Finanzen im Einklang mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt zu gewährleisten. Gegebenenfalls sollten makroökonomische Ungleichgewichte beseitigt und anhaltende Inflationsunterschiede oder Tendenzen zu einem unausgewogenen Wachstum in Grenzen gehalten werden;

    die Qualität der öffentlichen Finanzen durch Überprüfung der öffentlichen Ausgaben und der Steuerpolitik sowie durch Modernisierung der öffentlichen Verwaltung im Sinne gesteigerter Produktivität und Innovation und der Verwirklichung eines dynamischen und wettbewerbsfähigen Binnenmarkts zu verbessern, um auf diese Weise einen Beitrag zu Wirtschaftswachstum, Beschäftigung und finanzieller Nachhaltigkeit zu leisten;

    entschlossen die gemeinsamen „Flexicurity“-Grundsätze der Union entsprechend den jeweiligen Gegebenheiten jedes Mitgliedstaats und unter umfassender Wahrung solider und tragfähiger öffentlicher Finanzen umzusetzen und Maßnahmen zur Förderung der Mobilität der Arbeitnehmer über Grenzen, Regionen, Branchen und Berufe hinweg zu ergreifen; ferner sollten Lohnzuwächse enger an die Produktivität, das Beschäftigungswachstum und die Wettbewerbsfähigkeit auf gesamtwirtschaftlicher, sektoraler, regionaler und berufsbezogener Ebene gebunden werden;

    die Reformen beschleunigen, mit denen die Flexibilität und der Wettbewerb auf den Waren- und Dienstleistungsmärkten verstärkt und zur Vertiefung des Binnenmarkts beigetragen wird.

    8.

    Um größtmögliche politische Synergien — die in einer Währungsunion ohnehin stärker ausfallen — zu erzielen und den politischen Reformwillen zu stärken, sollten die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets weiter die Koordinierung ihrer Politik insbesondere im Rahmen der Euro-Gruppe ausbauen. Das Ziel ist dabei, die Wirkung ihrer finanzpolitischen Maßnahmen zu verbessern, die Entwicklung der Wettbewerbsfähigkeit wie vereinbart zu überwachen, die notwendigen Reformen durchzuführen und in internationalen Foren auf rasche und effiziente Weise miteinander abgestimmte Positionen zu vertreten. Dazu sollten die bestehenden Vereinbarungen über die Vertretung des Euro-Währungsgebiets nach außen voll und ganz umgesetzt werden.


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