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Document 32009D0837

2009/837/EG: Entscheidung der Kommission vom 10. Dezember 2008 über die von Polen geplante staatliche Beihilfe C 11/08 (ex N 908/06) zugunsten der BVG Medien Beteiligungs GmbH (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2008) 7813) (Text von Bedeutung für den EWR)

ABl. L 301 vom 17.11.2009, p. 26–40 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2009/837/oj

17.11.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 301/26


ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION

vom 10. Dezember 2008

über die von Polen geplante staatliche Beihilfe C 11/08 (ex N 908/06) zugunsten der BVG Medien Beteiligungs GmbH

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2008) 7813)

(Nur der polnische Text ist verbindlich)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2009/837/EG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 88 Absatz 2 Unterabsatz 1,

gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe a,

nach Aufforderung der Beteiligten zur Äußerung gemäß den vorgenannten Bestimmungen (1) und unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen,

in Erwägung nachstehender Gründe:

1.   VERFAHREN

(1)

In der per E-Mail übermittelten Anmeldung vom 27. Dezember 2006 (Eingangsvermerk der Kommission vom selben Tag) (2) haben die polnischen Behörden der Kommission gemäß Artikel 88 Absatz 3 EG-Vertrag und in Übereinstimmung mit dem Multisektoralen Regionalbeihilferahmen für große Investitionsvorhaben (3) (im Folgenden als „Rahmenregelung“ bezeichnet) mitgeteilt, dass sie beabsichtigen, Regionalbeihilfe für ein großes Investitionsvorhaben des Unternehmens BVG Medien Beteiligungs GmbH zu gewähren.

(2)

Mit Schreiben vom 2. März 2007 (D/50921), 15. Juni 2007 (D/52553) und 21. Dezember 2007 (D/55146) ersuchte die Kommission Polen um Erteilung zusätzlicher Auskünfte. Die polnischen Behörden beantworteten dieses Ersuchen mit Schreiben vom 13. April 2007 (A/33156), 23. Oktober 2007 (A/38722) und 23. Januar 2008 (A/1392).

(3)

Mit Schreiben vom 11. März 2008 hat die Kommission Polen ihre Entscheidung mitgeteilt, wegen der oben genannten Beihilfe das Verfahren nach Artikel 88 Absatz 2 des EG-Vertrags einzuleiten.

(4)

Die Entscheidung der Kommission über die Einleitung des förmlichen Prüfverfahrens (im Folgenden als „Entscheidung über die Einleitung des Verfahrens“ bezeichnet) wurde im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (4). Die Kommission forderte alle Beteiligten auf, Stellungnahmen zu der Beihilfemaßnahme abzugeben.

(5)

Bei der Kommission sind keine Stellungnahmen beteiligter Dritter eingegangen. Die polnischen Behörden antworteten mit Schreiben vom 9. Mai 2008 (A/8753) und 13. Mai 2008 (A/8829) (Eingangsvermerk der Kommission vom 13. Mai 2008).

2.   AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG DER BEIHILFEMASSNAHME

2.1.   Zweck der Maßnahme

(6)

Die Maßnahme stellt eine Beihilfe für den Bau einer neuen Tiefdruckanlage dar und fördert auf diese Weise die Regional- und Beschäftigungsentwicklung in der südwestpolnischen Region Niederschlesien, die ein Fördergebiet im Sinne von Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe a EG-Vertrag ist, für das die Höchstgrenze der Regionalbeihilfe 50 % des Nettosubventionsäquivalents (NSÄ) gemäß der in Polen im Zeitraum vom 1. Mai 2004—31. Dezember 2006 gültigen Fördergebietskarte für Regionalbeihilfen gilt (5).

2.2.   Begünstigtes Unternehmen

(7)

Die polnischen Behörden setzten die Kommission darüber in Kenntnis, dass das gegenständliche Investitionsvorhaben durch die Kommanditgesellschaft polnischen Rechts BDN Sp. z o.o. Sp. k. (im Folgenden als „Gesellschaft“ bezeichnet) durchgeführt und geleitet werden soll.

(8)

Gesellschafter der Gesellschaft sind als Komplementär die in Polen eingetragene Gesellschaft mit beschränkter Haftung polnischen Rechts BDN Sp. z o.o. (nachstehend „BDN“ genannt) und als Kommanditär die in Deutschland eingetragene Gesellschaft mit beschränkter Haftung BVG Medien Beteiligungs GmbH (nachstehend „BVG“ genannt).

(9)

Die polnischen Behörden verwiesen darauf, dass die Kommanditgesellschaft gemäß polnischem Gesetzbuch über die Handelsgesellschaften keine juristische Persönlichkeit besitzt. Aus diesem Grund zahlen ihre Gesellschafter die aus der gewerblichen Tätigkeit der Gesellschaft resultierende Einkommensteuer von juristischen Personen (Körperschaftssteuer). Da die Beihilfe in Form einer Körperschaftssteuerbefreiung gewährt wurde, sind die Gesellschafter, d. h. die BDN und die BVG, die wahren Begünstigten der Beihilfe.

(10)

Nach den von den polnischen Behörden übermittelten Informationen teilen sich die Gesellschafter proportional zu ihren Anteilen an der Gesellschaft in sämtliche Gewinne (einschließlich diese Gewinne belastende Steuerermäßigungen), d. h., über 99 % fallen der Gesellschaft BVG zu und weniger als 1 % der Gesellschaft BDN.

(11)

Darüber hinaus erkennt die Kommission die Gesellschaft BVG, übereinstimmend mit der Auffassung der polnischen Behörden, als beihilfebegünstigtes Unternehmen an, da die BDN vollständig im Besitz der Gesellschaft BVG ist. Jedoch hat die Kommission die BVG-Gruppe, nach Berücksichtigung des Beihilfegesamtbetrages (d. h. des auf die Gesellschaft BVG entfallenden Teiles sowie des auf die Gesellschaft BDN entfallenden Teiles) als letztbegünstigtes Unternehmen der Beihilfe erkannt.

(12)

Bei der Berechnung des Marktanteils des Begünstigten (6) hat die Kommission auch die Tatsache berücksichtigt, dass es sich bei der Gesellschaft BVG um ein großes Unternehmen handelt, das vollständig im Besitz der BVG Medien KG — einer Kommanditgesellschaft im Besitz privater Investoren — ist. Heinz H. Bauer und dessen Familie halten […] (7) % der Anteile an der BVG Medien KG. Heinz Bauer hält auch 96 % der Anteile an einer weiteren Unternehmensgruppe — dem Heinrich Bauer Verlag — einem Verlagshaus mit zahlreichen Tochtergesellschaften in der ganzen Welt.

2.3.   Investitionsprojekt

2.3.1.   Produkte und Technologie

(13)

Die Gesellschaft errichtet eine neue Tiefdruckanlage in Nowogrodziec in der Sonderwirtschaftszone Kamienna Góra.

(14)

Beim Tiefdruckverfahren wird die Druckfarbe über einen Druckzylinder aus Stahl, in den elektromechanisch oder mittels Laser Vertiefungen eingraviert werden, auf den Bedruckstoff (z. B. Papier) aufgetragen.

(15)

Die neue Druckerei wird […] Tiefdrucklinien haben, an denen die drei Hauptproduktionsabschnitte ausgeführt werden. Die Produktion beginnt mit der Herstellung der Druckformen (Zylinder) auf der Grundlage der vom Kunden übermittelten digitalen Daten. Anschließend wird im Tiefdruckverfahren gedruckt — das Papier wird hierbei in vier Grundfarben bedruckt, geschnitten, gefalzt und zum Enderzeugnis geheftet. Im letzten Abschnitt wird das Enderzeugnis verpackt und an den Bestimmungsort ausgeliefert.

(16)

Die neue Druckerei wird hauptsächlich mit dem Druck von Zeitschriften, Verkaufskatalogen und Werbeprospekten (Werbebeileger für Zeitschriften und Zeitungen) beschäftigt sein.

2.3.2.   Umsetzung des Vorhabens

(17)

Mit dem Investitionsprojekt wurde im Jahr 2004 begonnen. Es umfasst die Eröffnung von […] Produktionslinien. Es wurden bereits […] Tiefdrucklinien mit den zugehörigen Einrichtungen in Betrieb genommen. Es wurde auch der Auftrag für die […] Druckstraße erteilt, deren Übergabe zur Nutzung für das […] Quartal 2008 geplant ist. Es ist vorgesehen, dass anschließend eine […] Linie installiert wird. Nach den Prognosen der polnischen Behörden wird das gesamte Vorhaben im Jahr 2009 abgeschlossen.

(18)

Die Druckerei nahm ihre Produktion im Juli 2006 auf. Die vollen Produktionskapazitäten aller […] Druckstraßen von jährlich 152 000 Tonnen sollen bis 2010 erreicht werden.

2.4.   Die förderfähigen Kosten

(19)

Die beihilfefähigen Investitionskosten werden auf der Grundlage der mit der Erstinvestition verbundenen Aufwendungen berechnet. Die beihilfefähigen Kosten belaufen sich auf nominal 857,998 Mio. PLN (etwa 184,6 Mio. EUR (8) und ihr abgezinster Wert entspricht 734,031 Mio. PLN (etwa 157,95 Mio. EUR). Tabelle 1 zeigt die Struktur der mit der Umsetzung der Investition verbundenen beihilfefähigen Nominalkosten.

Tabelle 1

Aufgliederung der Projektkosten der Anfangsinvestition

(in Mio. PLN, Nominalwerte)

Grundstücke

[…]

Gebäude, Räumlichkeiten, Tief- und Wasserbauobjekte

[…]

Maschinen, Anlagen und Ausrüstung

[…]

Förderfähige Kosten insgesamt

858,000

2.5.   Finanzierung des Vorhabens

(20)

Die polnischen Behörden haben bestätigt, dass der Eigenbeitrag des Begünstigten in Höhe von über 25 % der förderfähigen Kosten frei von öffentlicher Förderung jeder Art ist.

2.6.   Rechtsgrundlage

(21)

Es wurde folgende Rechtsgrundlage für die Beihilfe angegeben:

Gesetz vom 20. Oktober 1994 über die Sonderwirtschaftszonen (polnisch: Ustawa z dnia 20 października 1994 o specjalnych strefach ekonomicznych),

Verordnung des Ministerrates vom 14. September 2004 über die Sonderwirtschaftszone Kamienna Góra (polnisch: Rozporządzenie Rady Ministrów z dnia 14 września 2004 w sprawie kamiennogórskiej specjalnej strefy ekonomicznej).

2.7.   Beihilfemaßnahme

2.7.1.   Form und Höhe der Beihilfe

(22)

Die Beihilfe wird im Rahmen des genehmigten Programms PL 39/2004 gewährt (9). Die Beihilfe hat die Form der vollständigen Befreiung von Körperschaftssteuer (die in Polen momentan 19 % beträgt) bis zum Ende des Zeitraumes, für den die Sonderwirtschaftszone eingerichtet wurde (d. h. bis zum 1. Dezember 2017) bzw. bis zu dem Zeitpunkt, an dem die entsprechende Höchstgrenze für die Regionalbeihilfe erreicht wird.

(23)

Obwohl der tatsächliche Betrag der Steuerermäßigung von der Höhe der zu versteuernden Einnahmen des Steuerpflichtigen abhängt und sich als niedriger als der maximal zulässige Betrag erweisen kann, ist bei der Errechnung der Beihilfeintensität die Höchstgrenze der beihilfefähigen Kosten für den Begünstigten zu berücksichtigen.

(24)

Diese Höchstgrenze entspricht dem aus dem geminderten Höchstbetrag der Regionalbeihilfe resultierenden Betrag und beläuft sich auf abgezinst 220,057 Mio. PLN (47,35 Mio. EUR). Die polnischen Behörden haben bestätigt, dass sich dieser Höchstbetrag proportional verringert, wenn die beihilfefähigen Kosten niedriger als die prognostizierten Kosten sind.

(25)

Um die Steuerbefreiung in Anspruch nehmen zu können, musste der Begünstigte eine Gewerbegenehmigung für diese Sonderwirtschaftszone beantragen. Die Genehmigung wurde am 21. Juni 2004 erteilt und laut polnischen Behörden kann dieses Datum als Datum der Beihilfegewährung betrachtet werden.

(26)

Die Anmeldung erfolgte erst 2006, als die polnischen Behörden in der Folge der Ausführung verschiedener Investitionsabschnitte und des daraus folgenden Anstiegs der beihilfefähigen Kosten Gewissheit erlangten, dass die gegenständliche Beihilfemaßnahme der Pflicht zur Einzelanmeldung nach Punkt 24 der Rahmenregelung unterliegt.

(27)

In dieser Frage erklärten die polnischen Behörden, dass das gegenständliche Beihilfeprogramm (PL 39/2004) lediglich einen Mindestbetrag der Investitionsaufwendungen erfordert und die Grundlage für das Recht auf Körperschaftssteuerbefreiung bis zur zulässigen Höchstgrenze der Regionalbeihilfe bildet. Zum Zeitpunkt der Genehmigungserteilung, das heißt der Gewährung der Beihilfe, kannten die Behörden weder den genauen Betrag der beihilfefähigen Kosten noch den genauen Beihilfebetrag.

(28)

In diesem Zusammenhang und zwecks Sicherstellung, dass die Suspensivklausel eingehalten wird, verpflichteten sich die polnischen Behörden, den Beihilfebetrag, der dem Begünstigten aktuell zur Verfügung steht, auf den Höchstbetrag, der nicht der Pflicht zur Einzelanmeldung nach Punkt 24 der Rahmenregelung unterliegt, zu beschränken (d. h. auf einen Betrag von abgezinst 37,5 Mio. EUR). Jede Beihilfe über diesen Betrag hinaus tritt bis zur Genehmigung durch die Kommission nicht in Kraft.

(29)

Die für die Gewährung der Beihilfe zuständige Stelle ist das polnische Ministerium für Wirtschaft.

2.7.2.   Kumulierung

(30)

Die im Rahmen des Programms PL 39/2004 gewährte Steuerbefreiung kann mit einer anderen Beihilfe kumuliert werden, die zur Übernahme derselben beihilfefähigen Kosten aus anderen Quellen erhalten wird. Jedoch haben die polnischen Behörden bestätigt, dass der Gesamtbetrag der Regionalbeihilfe in der vorliegenden Sache in keinem Fall den aus der gesenkten Höchstgrenze für die Regionalbeihilfe resultierenden Betrag übersteigt.

2.8.   Aufrechterhaltung der geförderten Tätigkeit

(31)

Die polnischen Behörden haben bestätigt, dass das gegenständliche Investitionsvorhaben für die Dauer von fünf Jahren nach seinem Abschluss aufrechterhalten werden muss.

2.9.   Anreizeffekt

(32)

Bezüglich der Anreizwirkung der gegenständlichen Beihilfe wurde bestätigt, dass der Begünstigte um eine Genehmigung ersucht hat, die ihm das Recht verleiht, Beihilfe zu empfangen und dass diese vor Beginn der Arbeiten im Rahmen dieses Vorhabens erteilt worden ist. Wie oben erläutert, verlieh ihm diese Genehmigung das Recht zum Erhalt von Beihilfe in Form einer Steuerbefreiung bis zur Höhe der entsprechenden Höchstgrenze für die Regionalbeihilfe, die unter Berücksichtigung der gesamten beihilfefähigen Kosten des Projekts berechnet wurde.

2.10.   Beitrag zur Regionalentwicklung

(33)

Niederschlesien ist eine Region mit ernsthaften sozialen und wirtschaftlichen Problemen, in der das BIP pro Einwohner im Jahr 2004 lediglich 51,7 % des Durchschnittswertes der EU-27 erreichte (10) und eine Arbeitslosenquote von 24,9 % verzeichnet wurde, was 268 % des EU-27-Durchschnitts und 131 % der durchschnittlichen Arbeitslosenquote in Polen entsprach.

(34)

Es wird erwartet, dass die Investition in die genannten […] Produktionslinien direkt etwa 500 Arbeitsplätze sowie zusätzliche Arbeitsplätze bei den Lieferanten von Papier und Druckfarbe sowie anderen Lieferanten von damit zusammenhängenden Dienstleistungen schafft. Darüber hinaus erzeugt das Vorhaben im Zusammenhang mit dem Einsatz modernster Technologie (Lasergravierung der Druckformen und computergestützte Produktion) eine Nachfrage nach Personal mit Hochschulausbildung und sichert den Transfer von Fachwissen.

2.11.   Allgemeine Verpflichtungen

(35)

Die polnischen Behörden verpflichteten sich, der Kommission folgende Unterlagen vorzulegen:

alle fünf Jahre ab dem Tag der Genehmigung der Beihilfe durch die Kommission: regelmäßige Berichterstattung (eingeschlossen Informationen zur Höhe der ausgezahlten Beträge, zur Erfüllung des Beihilfevertrages und allen anderen Investitionsprojekten, mit denen auf dem Gelände desselben Betriebes begonnen wird);

innerhalb von sechs Monaten nach Auszahlung der letzten Rate der Beihilfe nach dem angemeldeten Zeitplan für die Auszahlungen: einen ausführlichen Schlussbericht.

3.   GRÜNDE FÜR DIE EINLEITUNG DES FÖRMLICHEN PRÜFVERFAHRENS

3.1.   Zweifel bezüglich der Definition des räumlich relevanten Marktes

(36)

Zu Zwecken der gemäß Punkt 24 der Rahmenregelung vorgenommenen Marktanalyse hat Polen erkannt, dass der räumliche Markt der gesamte Europäische Wirtschaftsraum (EWR) ist und begründet dies mit der Tatsache, dass der Betrieb in Nowogrodziec und andere Druckereien in Polen bereits so ferne Märkte wie das Vereinigte Königreich beliefern (das begünstige Unternehmen druckt bereits die britische Zeitschrift „Take a Break“ (11). Dies würde bedeuten, dass die Transport- und Logistikkosten auf dem Gebiet des EWR keine reellen Hindernisse für die Drucktätigkeit im Tiefdruckverfahren darstellen.

(37)

Die polnischen Behörden haben ebenso darauf hingewiesen, dass nur [0-10] % des Absatzes der begünstigten Druckerei für den polnischen Markt bestimmt ist, die übrigen [90-100] % dagegen in andere Staaten des EWR gehen. 2007 gestaltete sich die Vertriebsstruktur des begünstigten Unternehmens in ausländische Märkte wertmäßig wie folgt: Deutschland – [75-85] %, Vereinigtes Königreich – [10-15] %, Österreich – unter [0-3] %. Darüber hinaus wird derzeit mit Vertragspartnern in Frankreich, Dänemark und Schweden verhandelt.

(38)

Außerdem wiesen die polnischen Behörden allgemein auf den Trend der rasch fortschreitenden Globalisierung auf dem Markt für Druckleistungen hin, wobei die Drucktätigkeit auf Drittländer ausgedehnt wird und Druckleistungen durch Verlage an Auftragnehmer in weit entfernten Orten in Auftrag gegeben werden.

(39)

In diesem Stadium der Bewertung hat die Kommission Zweifel, ob die Transport- und Logistikkosten tatsächlich als reelles Hindernis bei der Erbringung von Tiefdruckleistungen für entferntere Märkte im EWR vernachlässigt werden können. Eine internetbasierte Prüfung hat ergeben, dass die Zeitschrift „Take a Break“ in der Tat vom Verlag H. Bauer Publishing Ltd, einem britischen Tochterunternehmen der Bauer Verlagsgruppe, herausgegeben wird. Die Publikation und der Druck von Zeitschriften im Rahmen eines Konzerns können hinsichtlich der Integration, Festlegung von Prioritäten und der Flexibilität des gesamten Prozesses nutzbringend sein und so die damit verbundenen Behinderungen in transporttechnischer und logistischer Hinsicht ausgleichen.

(40)

Darüber hinaus scheint es, dass der Bereich der ausländischen Märkte, die momentan von der begünstigten Druckerei bedient werden, begrenzt ist und Deutschland eindeutig der wichtigste Zielmarkt ist.

(41)

In diesem Zusammenhang hat die Kommission bei der Analyse des Marktanteils und der Steigerung der durch die polnischen Behörden angegebenen Produktionskapazitäten auf EWR-Ebene auch die beteiligten Parteien um eine Stellungnahme dazu ersucht, ob der relevante Markt in der Tat der EWR ist.

3.2.   Zweifel bezüglich der durch das Vorhaben geschaffenen Produktionskapazitäten

(42)

Die polnischen Behörden haben der Kommission mitgeteilt, dass es schwierig ist, die Struktur der durch das Vorhaben entstehenden Kapazitäten mit Aufsplittung in Produktionskapazitäten für Zeitschriften und für Kataloge/Werbeprospekte eindeutig festzustellen, da der Druck von Zeitschriften und Katalogen/Werbeprospekten an den gleichen Druckstraßen erfolgt. Die Kapazität des Begünstigten im Bereich von Werbeprospekten und Verkaufskatalogen wird in höchstem Maße von der Auflage der gedruckten Zeitschriften abhängen (unregelmäßige Posten werden je nach Verfügbarkeit der Maschinen gedruckt). Wie jedoch die polnischen Behörden hinwiesen, ist es eine mögliche Lösung, die Kapazitätsstruktur auf Grundlage des erwarteten Anteils der Zeitschriften und Kataloge/Werbeprospekte am Absatz des begünstigten Betriebes zu schätzen.

(43)

Die von den polnischen Behörden angegebene, geplante Struktur sieht einen Anteil von etwa [90-100] % Zeitschriften und [0-10] % anderen Erzeugnissen vor. Die polnischen Behörden haben erläutert, dass diese Situation die Tatsache widerspiegelt, dass die Druckerei bereits ein solides Auftragsbuch für Zeitschriften vorzuweisen hat, u. a. von internen Verlagen, die demselben Konzern wie der Begünstigte angehören. Es wird jedoch erwartet, dass der Betrieb seinen Anteil am Markt für Kataloge schrittweise ausbaut.

(44)

Aus der oben dargelegten Struktur folgt, dass der Zuwachs der Kapazitäten in Bezug auf den Markt für den Zeitschriftendruck im Tiefdruckverfahren im EWR [5-10] % betragen wird und die in Punkt 24 Buchstabe b der Rahmenregelung festgelegte Schwelle von 5 % überschritten hat.

4.   STELLUNGNAHME POLENS

(45)

Bei der Kommission gingen keine Stellungnahmen Beteiligter ein. Die von Polen übermittelten Bemerkungen wurden im Folgenden zusammengefasst.

4.1.   Tiefdrucktechnik und Offsetdrucktechnik werden dem gleichen relevanten sachlichen Markt zugeordnet

(46)

Nach Meinung der polnischen Behörden zeigt der aktuelle technologische Stand im Bereich des Offsetdrucks, dass beide Techniken ohne wesentliche Unterschiede für die Abnehmer und zu vergleichbaren preislichen Bedingungen austauschbar angewendet werden können, auch im Falle des Druckes von Zeitschriften und Katalogen in hohen Auflagen.

(47)

Insbesondere nahmen die polnischen Behörden auf die folgenden Innovationen im Bereich des Offsetdrucks Bezug:

Einführung von Maschinen mit einer größeren Breite des Druckzylinders, die den Druck von Falzbögen mit einem Umfang ermöglichen, der mit dem Tiefdruck vergleichbar ist (72, 80, und sogar 96 Seiten); dadurch ist der Offsetdruck zu einer echten Alternative im Bereich des Druckes von Publikationen mit einem Umfang bis 96 Seiten geworden, die mehrheitlich den Zielmarkt der BVG bilden;

Erhöhung der Druckleistung (Geschwindigkeit) auf mit den Geschwindigkeiten von Tiefdruckmaschinen vergleichbare Werte (Geschwindigkeit der Papierbahn von bis zu 15 m/Sekunde);

Steigerung der auf Stunden umgerechneten Leistung, Reduktion der Verluste und Verkürzung der Austauschzeit der Druckformen;

Einsatz von Falzapparaten aus der Tiefdrucktechnik (größere Flexibilität bei der Trennung der Falzbögen);

Erstellung der Druckform über digitale Daten („computer-to-plate“ — CTP oder „Digitale Druckplattenbelichtung“); das CTP-System ermöglicht eine deutlich schnellere und billigere Druckformenherstellung im Vergleich zu der zuvor angewandten Technik;

Nutzung von Druckpressen an der Papierbahn, die mit automatischen Registrier- und Prüfsystemen ausgestattet sind, die deutlich schneller die Anpassungseinstellungen der Farbschichten vornehmen und dadurch weniger Papierverlust erzeugen.

(48)

Zur Unterstützung der Behauptung, dass Abnehmer die Produkte hinsichtlich der angewandten Technik nicht mehr unterscheiden können, gaben die polnischen Behörden Beispiele von Kunden an, die für den Katalogdruck vom Offsetdruck zum Tiefdruckverfahren gewechselt sind.

(49)

Auf dieser Grundlage hat die Konvergenz beider Techniken nach Meinung Polens einen einheitlichen „Druckereimarkt“ erschaffen, auf dem die von der Kommission festgestellten Unterschiede nur eine zu vernachlässigende Rolle spielen oder überhaupt nicht mehr vorhanden sind. Nach Auffassung der polnischen Behörden findet dies in der jüngsten Entscheidung über den Zusammenschluss von Unternehmen Bestätigung (12).

(50)

Die polnischen Behörden legten Angaben zum verbundenen Offset- und Tiefdruckmarkt vor, um nachzuweisen, dass im Bezugszeitraum von 2001–2006 die kumulative jährliche Wachstumsrate (im Folgenden: „CAGR“) in quantitativer Erfassung 2,54 % betrug und somit über dem CAGR-Wert für das BIP im Europäischen Wirtschaftsraum (2 %) lag (13). Die von den polnischen Behörden vorgelegten Daten stammen von der Cepiprint A.S.B.L., dem Verband europäischer Hersteller von Publikationspapier und beziehen sich auf den ersichtlichen Verbrauch von zwei allgemeinen Papierklassen, die für den Druck von Zeitschriften und Katalogen in Europa (West- und Osteuropa) unabhängig von der Drucktechnik Anwendung finden, die in den Druckereien eingesetzt wird. Diese Daten erlauben keine Unterscheidung zwischen dem Zeitschriften- und dem Katalogmarkt.

(51)

Darüber hinaus legte die polnische Seite Daten zu den durch das Vorhaben geschaffenen Kapazitäten in Bezug auf die Größe des vereinten Marktes für Druckerzeugnisse in Offset- und in Tiefdrucktechnik vor (wiederum ohne Unterscheidung hinsichtlich der Märkte für Zeitschriften und Kataloge), die mengenmäßig [0-5] % betragen. Der Anteil des Begünstigten an dem vereinten Markt beträgt weit weniger als den Schwellenwert von 25 % (14).

4.2.   Der Tiefdruckmarkt ist nicht unrentabel

(52)

Die polnischen Behörden teilten der Kommission mit, dass die CAGR-Wachstumsrate für diesen Markt auch unter der Annahme, dass der relevante Markt ausschließlich den Druck im Tiefdruckverfahren umfassen würde, in den Jahren 2001–2006 den CAGR-Wert für das BIP im Europäischen Wirtschaftsraum übersteigen würde.

(53)

Diesbezüglich lieferte Polen aktuelle Daten, die vom Verband der europäischen Tiefdruckindustrie (ERA) auf der Konferenz „Premedia Conference“ präsentiert wurden, die vom 14. bis 16. Januar 2008 in Neapel stattfand. Diese Daten umfassen den Zeitraum 2002–2006 und beziehen sich auf den Verbrauch des zum Druck im Tiefdruckverfahren verwendeten Papiers. Daten für 2001 waren aus dieser Quelle nicht verfügbar und wurden durch die polnischen Behörden in Anlehnung an die weiter oben angegebenen Cepiprint-Daten geschätzt.

(54)

Die Daten von Cepiprint umfassen den Papierverbrauch beim Druck von Zeitschriften und Katalogen, sowohl im Tiefdruck- als auch im Offsetdruckverfahren. Diese Statistiken zeigen einen Zuwachs im Jahr 2002 im Vergleich zu 2001 in Höhe von 1 %. Polen hat eine Steigerung in gleicher Höhe um 1 % für den Tiefdruck zur Vervollständigung der Daten für die Jahre 2002–2006 um die fehlenden Daten für 2001 angenommen.

(55)

Die in Anlehnung an diese Annahmen berechnete CAGR-Wachstumsrate für den Zeitschriftendruck im Tiefdruckverfahren im Zeitraum von 2001 bis 2006 beträgt 2,03 % und ist somit etwas höher als der CAGR-Wert für das BIP im EWR (15) im gleichen Zeitraum (2 %).

4.3.   Die Steigerung der Kapazität übersteigt nicht 5 % der annehmbaren relevanten Märkte

(56)

Darüber hinaus lieferte Polen auch korrigierte Daten, die nachwiesen, dass die durch das Projekt entstehenden Kapazitäten 5 % des Tiefdruckmarktes, die in der Entscheidung über die Einleitung des Prüfverfahrens als relevant erkannt wurden, nicht überschreiten.

(57)

Wie weiter oben ausgeführt, ist es schwierig, eine eindeutige Struktur der durch das Projekt geschaffenen Kapazitäten mit Aufsplittung in Produktionskapazitäten für Zeitschriften und Kapazitäten für Kataloge/Werbeprospekte zu erstellen, da der Druck von Zeitschriften und Katalogen/Werbeprospekten an den gleichen Produktionslinien erfolgt. Aus diesem Grund wurde in der Entscheidung über die Einleitung des förmlichen Prüfverfahrens auch eine Kapazitätsstruktur angenommen, die sich an den erwarteten Anteil von Zeitschriften ([90-100] %) und Katalogen/Werbeprospekten ([0-10] %) an der von der neuen Druckerei erreichten Produktion anlehnt. Auf dieser Grundlage überschritt die Steigerung der Kapazitäten im Falle des Zeitschriftendrucks geringfügig die Schwelle von 5 %.

(58)

In ihren Bemerkungen gaben die polnischen Behörden erneut die auf den aktuellsten, verfügbaren Informationen zu den gegenwärtigen und den erwarteten Ergebnissen, die von den Druckereien erzielt werden, basierende Struktur an.

(59)

Nach Auffassung der polnischen Seite war die Verteilung von [90-100] % –[0-10] % lediglich als kurzfristige Prognose zu betrachten und gründete sich auf erste Schätzungen aus der Zeit der Anmeldung. Zu jener Zeit steckten die Aufträge für den Katalogdruck noch in der Verhandlungsphase. Die polnischen Behörden nahmen auch auf die während der ersten Bewertung vorgelegten Informationen Bezug, in denen angezeigt worden war, dass die Gewinnung von Anteilen am Markt für Kataloge ein schrittweiser Prozess ist, der Begünstigte jedoch bereits ein gut gefülltes, stabiles Auftragsbuch für den Druck von Zeitschriften vorweisen kann. Da die BVG eine neue Druckerei auf dem Markt ist, ist anzunehmen, dass langsam, aber kontinuierlich Aufträge für den Druck von Katalogen eingehen werden.

(60)

Darüber hinaus betonte die polnische Seite, dass es im EWR keine Druckerei gibt, die ausschließlich auf den Druck von Zeitschriften oder nur auf den Druck von Katalogen spezialisiert ist. Druckereien können sich nicht nur auf den Druck von Zeitschriften spezialisieren, da dies die effektive Nutzung aller verfügbaren Betriebsleistungen unmöglich machen würde. Um fehlende Leistungen in Form von Unterbrechungen oder Stillständen zwischen dem Druck verschiedener Zeitschriften zu vermeiden, sind Druckaufträge für Kataloge erforderlich.

(61)

Zur Begründung bezog sich Polen auf eine frühere Entscheidung über die Fusion von Unternehmen (16), die zeigt, dass sich Druckereien zur Ausnutzung der installierten Produktionskapazitäten gewöhnlich in höchstem Maße bemühen werden, eine möglichst große Vielfalt der gedruckten Erzeugnisse mit unterschiedlichen Merkmalen (im Bereich der Erscheinungshäufigkeit, Druckdauer und Auflage) zu gewährleisten. Aufgrund der Notwendigkeit, dass ein gewisser Grad an Flexibilität gewahrt werden muss, gaben die drei in der Entscheidung über die Fusion von Unternehmen genannten Tiefdruckereien als Ziel das Erreichen eines maximalen Anteils des Zeitschriftendrucks am Produktportfolio in Höhe von 70–85 % an.

(62)

Polen hat bestätigt, dass es Ziel der Gesellschaft BVG ist, mit der Zeit ein ausgewogeneres Produktportfolio zu erreichen. Dieses Ziel wird schrittweise mit der Inbetriebnahme neuer Produktionslinien, der Verfügbarkeit neuer Kapazitäten und dem steigenden Vertrauen der Kunden in das Unternehmen erreicht.

(63)

Neuere von Polen vorgelegte Daten bestätigen die schrittweise Steigerung des Anteils der zur Gesellschaft BVG gehörenden Druckereien am Markt für Kataloge. Im Druckjahr von Juli 2007 bis Juni 2008 (17) (auf historischen Werten bis März 2008 und bestätigten Kundenaufträgen im Zeitraum April bis Juni 2008 basierende Daten) betrug der Anteil des Zeitschriftendrucks [90-95] % und der Druck von Katalogen/Werbeprospekten [5-10] %.

(64)

Vorsichtige Schätzungen für den Zeitraum 2008–2009, die nur bereits von den Kunden bestätigte Aufträge und zwei Aufträge (18) berücksichtigen, die sich in einem fortgeschrittenen Verhandlungsstadium befinden, geben einen Anteil von [85-90] % für den Zeitschriftendruck und [10-15] % für den Druck von Katalogen/Werbeprospekten an. Für die zweite Variante für die Jahre 2008/2009 nimmt man an, dass die Aufträge für die zweite Hälfte dieses Zeitraums das gleiche Niveau wie die für die erste Hälfte erteilten Aufträge erreichen (Zielansatz). Der Anteil der Zeitschriften in diesem Zeitraum würde sich im Verhältnis zu den [15-20] % des Anteils an Katalogen/Werbeprospekten auf [80-85] % verringern.

(65)

Die Tabelle 2 zeigt, wie unterschiedliche Möglichkeiten der Anteilsstruktur von Zeitschriftendruck und Katalog-/Werbeprospektdruck auf die Steigerung der Produktionskapazitäten auf den relevanten Märkten Einfluss haben (19).

Tabelle 2

Erhöhung der Produktionskapazitäten in Bezug auf die Größe des Tiefdruckmarktes

 

Geschaffene Kapazitäten (in Tonnen)

Größe des Marktes 2003 (in Tonnen)

Zuwachs der Kapazitäten (in %)

Druck von Publikationen im Tiefdruckverfahren (Zeitschriften, Kataloge und Werbeprospekte)

152 000

4 600 000

3,3

Druck von Zeitschriften 2007/2008 (tatsächliche Daten)

[136 800-152 000] ([90-100] %)

2 760 000

[5-10]

Druck von Katalogen und Werbeprospekten 2007/2008 (tatsächliche Daten)

[0-15 200] ([0-10] %)

1 840 000

[0-5] %

Druck von Zeitschriften — Schätzungen für 2008/2009 (vorsichtiger Ansatz)

[121 600 — 136 800] ([80-90] %)

2 760 000

[0-5]

Druck von Katalogen und Werbeprospekten — Schätzungen für 2008/2009 (vorsichtiger Ansatz)

[15 200-30 400] ([10-20] %)

1 840 000

[0-5]

Druck von Zeitschriften — Schätzungen für 2008/2009 (Zielnsatz)

[121 600 — 136 800] ([80-90] %)

2 760 000

[0-5]

Druck von Katalogen und Werbeprospekten — Schätzungen für 2008/2009 (Zielansatz)

[15 200-30 400] ([10-20] %)

1 840 000

[0-5]

(66)

Selbst vorsichtige Prognosen für den Zeitraum 2008–2009 gehen von einem so beträchtlichen Anteil des Drucks von Katalogen aus, dass die Anforderungen von Punkt 24 Buchstabe b der Rahmenregelung nach Meinung der polnischen Behörden auch dann erfüllt werden, wenn das Niveau der geplanten Kapazitäten für den Zeitschriftendruck unter 5 % fallen würde und der relevante Markt ausschließlich den Druck im Tiefdruckverfahren umfassen würde.

4.4.   Der räumliche Markt für den Druck in Tiefdrucktechnik erstreckt sich auf den EWR

(67)

Die polnischen Behörden wiesen vor allem auf die Tatsache hin, dass die Transportkosten keinen beträchtlichen Teil der Gesamtkosten ausmachen. Wie aus der vom Begünstigten vorgenommenen Analyse folgt, entfallen lediglich [4 bis 15] % der allgemeinen Betriebskosten auf die Transportkosten. Im Einzelnen haben die Transportkosten in den verschiedenen Ländern folgenden prozentuellen Wert:

BVG (Druckerei des Begünstigten) nach Frankreich (externer Kunde): [4-10] %,

BVG nach Österreich (externer Kunde): [4-10] %,

BVG in die Schweiz (externer Kunde): [4-10] %,

BVG nach Großbritannien (verbundener Kunde): [10-15] %,

BDC (Druckerei des Bauer Verlags in Ciechanów) nach Großbritannien (verbundener Kunde): [10-15] %,

BDC nach Russland (verbundener Kunde): [10-15] %.

(68)

Nach Auffassung Polens bestätigt die Tatsache der Bearbeitung solcher Aufträge, dass diese ausführbar sind und die Transportkosten kein wesentliches Hindernis darstellen. Aus diesem Grund begründen die anfallenden Transportkosten nicht die Annahme eines enger als der EWR definierten räumlichen Marktes.

(69)

Darüber hinaus führten die polnischen Behörden an, dass die Mehrzahl der Druckereien, die Zeitschriften und Kataloge drucken, mit Kunden aus ganz Europa (sowohl aus EU-Staaten als auch Ländern außerhalb der EU) kooperieren. Diese Druckereien (20) haben Vertriebsabteilungen, die sich auf die Bedienung ausländischer Kunden sowie auf die laufende Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung der einzelnen Verträge und Aufträge spezialisieren.

(70)

Eine der größten Druckereien in Polen, „Winkowski“ (unabhängige Druckerei mit drei Produktionswerken in Radzymin, Piła und Wyszków), besitzt eine zentrale Außenhandelsabteilung mit 15 Mitarbeitern, die mit der Akquisition von Aufträgen aus dem Ausland und der Betreuung der einzelnen Auslandsmärkte beschäftigt sind. Für die Betreuung des Inlandsmarktes sind andere Mitarbeiter verantwortlich. Außerdem besitzt diese Druckerei Vertriebsbüros in Deutschland, Schweden, Österreich und Großbritannien. Die Druckerei hat auch eine eigene Abteilung für den internationalen Transport. „Winkowski“ führt Aufträge in ganz Europa aus. Zu den wichtigsten Märkten gehören Frankreich, Skandinavien, Deutschland und das Vereinigte Königreich. Es wird aber auch in die Ukraine, nach Russland, Slowenien, Rumänien und in weitere Länder geliefert.

(71)

Eine ähnliche Vertriebsstrategie und -umsetzung verfolgt auch eine andere Großdruckerei — RR Donnelley, die in Polen vier Druckereien besitzt (zwei in Kraków und je eine in Starachowice und Kielce). Der Konzern bedient von Polen aus die wichtigsten europäischen Märkte. RR Donnelley besitzt auch Vertriebsbüros in den Beneluxländern, Deutschland, der Schweiz, Großbritannien, Ungarn, in den skandinavischen Ländern und in Russland. Die Druckereien des Unternehmens RR Donnelley in Polen fertigen sowohl Zeitschriften als auch Kataloge für den Export in alle oben genannten Länder. RR Donnelley besitzt ebenfalls eine spezielle Abteilung für internationale Logistik und Transport.

(72)

Ein Beispiel für eine westeuropäische Druckerei, die den Beweis führt, dass die Notwendigkeit des Transports über große Entfernungen dank der Existenz entsprechender Vertriebssysteme kein grundlegendes Hindernis für den Handel auf dem Markt für Druckleistungen darstellen muss, ist Prinovis aus Deutschland. Wie aus den öffentlich verfügbaren Informationen folgt (21), werden bereits mehrere französische Zeitschriftentitel für die Prisma Presse in Deutschland gedruckt und zur weiteren Nachbearbeitung oder zur Distribution nach Paris ausgeliefert. Dies sind im Einzelnen folgende Titel:

Wochenzeitschrift für Frauen „Femme Actuelle“ in Dresden (die polnischen Behörden haben darauf hingewiesen, dass die Entfernung zwischen Dresden und Paris etwa 1 035 km beträgt. Die Entfernung von BDN wäre 120 km größer);

Monatszeitschrift für Frauen „Prima“ in zwei Formaten (gebräuchliches Zeitschriftenformat und im Taschenformat) in Itzehoe (Entfernung zwischen Itzehoe und Paris: 942 km);

Monatsfachzeitschriften „Ça m’intéresse“, „Guide Cuisine“ und „Cuisine Actuelle“ in Itzehoe;

Sonderausgabe für „Cuisine Actuelle“ in Dresden;

Taschenausgabe der Monatszeitschrift für Frauen „Bien dans ma vie“ in Itzehoe;

Darüber hinaus hat die Gesellschaft Prisma Presse kürzlich einen Vertrag über den Druck der französischen Fernsehzeitschrift Télé Loisirs abgeschlossen, die wöchentlich in einer Auflage von 1,6 Mio. Exemplaren erscheint. Jede Nummer hat einen durchschnittlichen Umfang von 140 Seiten.

(73)

Nach Auffassung Polens zeigt das obige Beispiel, obwohl der französische Kunde der Gesellschaft Prinovis kein externes Unternehmen ist, dass eine entsprechende Vertriebsorganisation auch im Falle von Zeitschriften, bei denen die pünktliche Lieferung von besonderer Bedeutung ist, termingerechte Lieferungen garantiert. Der Erfolg dieses Vorhabens ist insbesondere durch die Schaffung geeigneter Vertriebskanäle und Überwachungssysteme für Lieferungen über große Entfernungen möglich. Diese werden von allen Verlagen und Druckereien implementiert, die auf große Entfernungen miteinander zusammenarbeiten.

(74)

Angesichts der beschriebenen Beispiele von Unternehmen, die Kunden in verschiedenen Ländern auf dem Gebiet des gesamten EWR und Osteuropa bedienen, sind die polnischen Behörden davon überzeugt, dass Zeit, Kosten und mit der Lieferung verbundene Fragen für die Kooperation mit Verlagen auf große Entfernungen kein wesentliches Hindernis darstellen. Die häufige Praxis des Drucks von Zeitschriften und Katalogen im EWR mit Bestimmungsort Russland würde sogar eine noch breiter gefasste Definition des Marktes begründen, der dann den EWR und Russland umfassen würde.

(75)

Die polnischen Behörden betonen ebenso, dass die Verlage mit Sitz außerhalb der Länder, in denen die Mehrheit der Produktionskapazitäten im Bereich des Drucks vorhanden sind und in denen die Versorgung des Marktes besser als in anderen Teilen Europas ist, gewöhnlich zwischen vielen Druckereien auswählen und die Tatsache der Zugehörigkeit zum gleichen Konzern für sie kein entscheidender Faktor ist. Da die geografische Lage mittlerweile keine Einschränkung mehr ist, wählen die Verlage ihre Druckereien grundsätzlich derart aus, dass sie der Wettbewerbsfähigkeit ihrer Angebote und den aus einer festen Kooperation resultierenden Vorteilen vorrangige Bedeutung einräumen. Gegenwärtig hat sich die Zahl der potenziellen Wettbewerber, die an ein und derselben Ausschreibung teilnehmen können, im Zusammenhang mit der technischen Weiterentwicklung der Offsetdruckpressen und der Möglichkeit der austauschbaren Anwendung von Druckverfahren, unabhängig vom Auftragsvolumen, deutlich erhöht.

5.   WÜRDIGUNG

5.1.   Staatliche Beihilfe im Sinne von Artikel 87 Absatz 1 EG-Vertrag

(76)

Die Beihilfe wird in Form der Körperschaftssteuerbefreiung gewährt, die für die polnischen Behörden verloren gegangene Einkünfte darstellt. Es handelt sich um staatliche Beihilfe im Sinne von Artikel 87 Absatz 1 EG-Vertrag. Da die Unterstützung nur einem Unternehmen zugute kommt, hat diese Maßnahme selektiven Charakter. Diese Beihilfe befreit den Begünstigten von Kosten, die er unter normalen Marktbedingungen zu übernehmen hätte. In diesem Zusammenhang hat die Gesellschaft einen wirtschaftlichen Vorteil gegenüber ihren Wettbewerbern, was zu einer Verzerrung des Wettbewerbs führen kann. So lange wie die vom Vorhaben eingeschlossenen Erzeugnisse Handelsgegenstand sind, besteht das Risiko, dass die Beihilfe den Handelsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten beeinflussen könnte.

(77)

In diesem Zusammenhang vertritt die Kommission den Standpunkt, dass die angemeldete Maßnahme eine staatliche Beihilfe im Sinne von Artikel 87 Absatz 1 EG-Vertrag ist.

5.2.   Anmeldepflicht, Rechtmäßigkeit der Beihilfe und anwendbares Recht

(78)

Mit der Anmeldung der Beihilfemaßnahme sind die polnischen Behörden der Pflicht zur Einzelanmeldung nach Punkt 24 der Rahmenregelung nachgekommen. Jede Beihilfe über die in der Einzelanmeldung bestimmte Höchstgrenze hinaus tritt bis zu ihrer Genehmigung durch die Kommission nicht in Kraft.

(79)

Gemäß Abs. 63 und Randnummer 58 der „Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung 2007–2013“ (22) hat die Kommission die betreffende Maßnahme auf Grundlage der „Leitlinien von 1998 für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung“ (23) (im Weiteren „Leitlinien von 1998“ genannt) und der Rahmenregelung beurteilt.

5.3.   Vereinbarkeit der Beihilfe mit den Leitlinien von 1998

(80)

Wie in der Entscheidung über die Einleitung des förmlichen Prüfverfahrens angegeben, wird die Beihilfe in Übereinstimmung mit dem genehmigten Programm PL 39/2004 gewährt. Es wurden also die standardmäßigen, in den Leitlinien für Regionalbeihilfen verankerten Zulässigkeitskriterien erfüllt (wie die Kriterien für die Erstinvestition in Regionen, die Anspruch auf Regionalbeihilfe haben, die förderfähigen Kosten, den Eigenbeitrag, Anreizeffekt, Aufrechterhaltung der Investition und die Kumulierung).

5.4.   Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Rahmenregelung

5.4.1.   Beihilfeintensität

(81)

Bei den geplanten beihilfefähigen Ausgaben mit dem abgezinsten Wert von 734,031 Mio. PLN (etwa 157,95 Mio. EUR) und den Anwendung findenden Höchstgrenzen für die Regionalbeihilfe von 50 % des Nettosubventionsäquivalents (NSÄ) beträgt die berichtigte Beihilfehöchstintensität, die gemäß Punkt 21 der Rahmenregelung zulässig ist, 29,98 % des NSÄ.

(82)

Der vorgesehene Beihilfebetrag in Höhe von abgezinst 220,057 Mio. PLN (47,35 Mio. EUR) mit einer Beihilfeintensität von 29,98 % des NSÄ (24) liegt unter dem genannten Höchstbetrag. Deshalb entspricht die geplante Beihilfeintensität dem in Punkt 21 der Rahmenregelung vorgesehenen Mechanismus der Herabsetzung der Beihilfeintensität.

5.4.2.   Übereinstimmung mit den Bestimmungen von Artikel 24 Buchstabe a und b der Rahmenregelung

(83)

Da der vorgesehene Gesamtbetrag der Beihilfe in Höhe von etwa 47,35 Mio. EUR über dem Betrag von 37,5 Mio. EUR liegt, ab welchem die Pflicht zur Anmeldung besteht, ist eine Beurteilung dessen, ob die vorgeschlagene Beihilfe mit Punkt 24 Buchstaben a und b der Rahmenregelung vereinbar ist, vorzunehmen.

(84)

Die Entscheidung der Kommission über die Genehmigung von Regionalbeihilfe für große Investitionsvorhaben, die den Bestimmungen von Punkt 24 der Rahmenregelung unterliegen, hängt vom Marktanteil des begünstigten Unternehmens vor der Investition und nach Durchführung der Investition sowie von der Produktionskapazität ab, die von der betreffenden Investition geschaffen wird. Für die entsprechenden Prüfungen auf Grundlage von Punkt 24 Buchstaben a und b der Rahmenregelung muss die Kommission vorrangig die Produkte bestimmen, die von der betreffenden Investition erfasst werden und darüber hinaus den sachlich relevanten und räumlichen Markt bestimmen.

(85)

Gemäß Punkt 52 der Rahmenregelung bezeichnet das „entsprechende Produkt“ das im Investitionsprojekt vorgesehene Produkt, und falls erforderlich, die — entweder durch den Kunden (aufgrund der Merkmale, des Preises oder des Bestimmungszwecks des Produkts) oder durch den Hersteller (wegen der mit den Produktionsanlagen verknüpften Flexibilität) — als Ersatz anzusehenden Produkte. Wenn sich das Vorhaben auf ein Zwischenprodukt bezieht, für das es keinen Markt gibt, kann das betreffende Produkt auch das nachgelagerte Produkt sein.

(86)

Das hier betrachtete Investitionsvorhaben betrifft den Druck von Zeitschriften, Verkaufskatalogen und Werbeprospekten im Tiefdruckverfahren. Der Beihilfeempfänger ist über seine Eigentumsstruktur mit dem Großverlag Heinrich Bauer Verlag verbunden. Darüber hinaus wird der Konzern Heinrich Bauer Verlag wichtigster Kunde der neuen Druckerei und Abnehmer von etwa […] % des Absatzes des neuen Betriebs. Aus diesem Grund ist zunächst festzustellen, ob der Vertrieb von Druckerzeugnissen durch dieses Investitionsobjekt an den Verlagskonzern Heinrich Bauer Verlag zu Marktbedingungen erfolgt.

(87)

In der obigen Frage haben die polnischen Behörden bestätigt, dass die Geschäfte zwischen der Gesellschaft, von der die neue Druckerei geleiten und betrieben wird, und dem Heinrich Bauer Verlag zu Marktbedingungen getätigt werden. (Der Bauer Verlag holt mindestens drei Angebote von führenden europäischen Tiefdruckereien ein, wonach der von der Gesellschaft in Rechnung gestellte Preis als Mittelwert dieser Angebote festgesetzt wird). Die Steuerbehörden können diese Berechnung einer Prüfung unterziehen und, falls benötigt, die Übermittlung zusätzlicher Unterlagen anfordern.

(88)

Darüber hinaus wird geschätzt, dass der Anteil des Verkaufs der Druckerei an den Konzern Heinrich Bauer Verlag mit dem Ausbau der Produktionskapazität abnehmen wird. Der Grund dafür ist, dass die Folgen von Störungen bei einer größeren Zahl installierter Produktionslinien weniger gravierend sind. Die Gewinnung zusätzlicher externer Kunden auf einem Markt, auf dem Liefertreue und eine fristgerechte Auftragsbearbeitung von größter Bedeutung sind, wird so möglich.

(89)

In diesem Zusammenhang stellt die Kommission fest, dass die Produkte der BVG zu Marktbedingungen abgesetzt werden, und der sachlich relevante Markt im vorliegenden Fall folglich als Druckereimarkt zu definieren ist und nicht als Markt für ein nachgelagertes Produkt (nämlich Verlagstätigkeit).

(90)

Das gegenständliche Investitionsvorhaben betrifft die Tiefdrucktechnik, die dadurch gekennzeichnet ist, dass die Druckfarbe über einen Druckzylinder aus Stahl, in den mittels Laser Vertiefungen eingraviert werden, auf den Bedruckstoff (z. B. Papier) aufgetragen wird. Im Gegensatz zum Tiefdruck liegen die bedruckten und unbedruckten Bereiche beim Offsetdruckverfahren auf derselben Ebene wie der Bildträger. Die unbedruckten Bereiche sind von Druckfarbe frei, da sie diese abstoßen; die Druckbereiche nehmen dagegen Farbe an. Das kommt durch die Tatsache zustande, dass die unbedruckten Bereiche keine Farbe annehmen, da sie mit Wasser oder wässriger Lösung bedeckt sind und die ölbasierte Offsetdruckfarbe und Wasser sich gegenseitig abstoßen.

(91)

Zwischen diesen beiden Drucktechniken gibt es große Unterschiede. Zum Ersten sind die mit einer Tiefdruckpresse verbundenen Investitionsaufwendungen doppelt so hoch als bei vergleichbaren Offsetpressen. Eine Tiefdruckpresse garantiert dagegen eine einheitliche Druckqualität, auch im Falle hoher Auflagen. Dagegen variiert die Qualität des Offsetdrucks recht stark, da das Gleichgewicht zwischen Wasser und Farbe während des Druckprozesses schwer aufrecht zu erhalten ist. Tiefdruckpressen sind auch leistungsfähiger (mithilfe einer Tiefdruckpresse kann in kürzerer Zeit eine größere Anzahl Exemplare gedruckt werden als mithilfe einer Offsetpresse) und zeichnen sich durch eine längere Nutzungsdauer aus.

(92)

Deshalb sind die Produktionskosten bei der Tiefdrucktechnik oberhalb einer gewissen Auflage niedriger. Je höher die Auflage, desto geringer die Produktionskosten im Vergleich zu anderen Drucktechniken. Jedoch ist das Tiefdruckverfahren im Falle geringerer Auflagen wegen der verhältnismäßig hohen Kosten für die Herstellung der Druckzylinder im Vergleich zu den niedrigeren Kosten für die Erstellung der Druckformen beim Offsetdruckverfahren weniger rentabel.

(93)

Deshalb eignet sich die Tiefdrucktechnik besonders zum Druck hoher Auflagen (25) und das Offsetverfahren wird hauptsächlich für geringe Auflagen genutzt. Wegen der höheren und gleichbleibenderen Druckqualität beim Tiefdruckverfahren besteht auch ein Unterschied hinsichtlich der Nachfrage.

(94)

Bezüglich der von Polen vorgebrachten Argumente hinsichtlich der Konvergenz des Tiefdruck- und des Offsetdruckverfahrens ist zu bemerken, dass die im Rahmen einer früheren Unternehmensfusion (26) vorgenommene Marktuntersuchung tatsächlich bestätigt hat, dass die Produktionsleistungen von Offsetdruckmaschinen stetig zunehmen. Jedoch können sie heute als zuverlässiger Ersatz für den Tiefdruck nur im Falle von Zeitschriften gelten, die gegenwärtig im Tiefdruckverfahren in der geringsten Anzahl Exemplare und Seiten gedruckt werden.

(95)

Die oben angeführte Entscheidung über den Unternehmenszusammenschluss nennt keine konkreten Schwellenwerte, weder bezüglich der Größe noch hinsichtlich der Seitenzahl, oberhalb oder unterhalb deren hinsichtlich des Einsatzes der Offset- oder der Tiefdrucktechnik Präferenzen bestehen. Eine genaue Definition des Marktes ist also offen geblieben und der Markt wurde in seinem möglichst engsten Sinne einer Analyse unterzogen (das heißt, unter der Annahme, dass er lediglich den Tiefdruck einschließt).

(96)

Diese Art des vorsichtigen Ansatzes ist auch in der vorliegenden Sache begründet. Es ist weiterhin zu bemerken, dass der Tiefdruck dem Offsetdruck nach den auf der Internetseite der European Rotogravure Association (E.R.A.) e.V. (27) veröffentlichten Informationen in qualitativer Hinsicht auch weiterhin überlegen ist: „Da der Tiefdruck, im Gegensatz zu allen anderen Druckverfahren auch bei hohen Auflagen eine gleichbleibend hohe Qualität garantiert, spielt diese Drucktechnik weiterhin eine führende Rolle als wichtigste Drucktechnik für die Herstellung von Zeitschriften, Katalogen und Markenartikeln auf einem immer internationaler operierenden Markt“.

(97)

In diesem Zusammenhang ist die Marktanalyse, trotz der augenscheinlichen Wettbewerbssituation zwischen Offset- und Tiefdruck in einigen Marktsegmenten des Drucks von Publikationen, nach Auffassung der Kommission in diesem Fall auf den Tiefdruck nach der Worst-Case-Simulation zu beschränken.

(98)

Die Tiefdrucktechnik wird zum Druck von zwei grafischen Haupterzeugnissen eingesetzt: von Publikationen und flexiblen Verpackungen. Da die für den Druck von Zeitschriften und Katalogen entworfenen Pressen nicht für den Druck von Packungsmaterial geeignet sind und das begünstigte Unternehmen ausschließlich Publikationen drucken wird, ist der relevante Markt in diesem Fall auf den Druck von Publikationen im Tiefdruckverfahren beschränkt.

(99)

Der Druck von Publikationen im Tiefdruckverfahren sichert Druckaufträge für Publikationen für den Zeitschriften- und Katalogmarkt. In der Entscheidung über die Unternehmensfusion (28) wurde festgestellt, dass aufgrund des mit dem Druck dieser Erzeugnisse verbundenen Zeitdrucks und der erhöhten Anforderungen im Bereich des Nachbearbeitungsprozesses und Vertriebs ein separater sachlicher Markt für den Druck von Zeitschriften im Tiefdruckverfahren besteht. Begründet ist auch die getrennte Behandlung des Zeitschriftenmarkts, da der letztlich dominierende Teil des Verkaufs der in der Druckerei Nowogrodziec ausgeführten Druckleistungen Zeitschriften betreffen wird, was bedeutet, dass das Projekt hauptsächlich diesen Teilmarkt abdecken wird.

(100)

Angesichts obiger Feststellungen werden in der vorliegenden Sache Marktuntersuchungen auf drei annehmbaren relevanten Märkten angestellt:

Markt für den Druck von Publikationen im Tiefdruckverfahren (weite Marktdefinition);

Markt für den Druck von Zeitschriften im Tiefdruckverfahren;

Markt für den Druck von Katalogen und Werbeprospekten im Tiefdruckverfahren.

(101)

Obwohl durch die im Rahmen der früheren Entscheidung über die Unternehmensfusion (29) durchgeführte Marktanalyse kein exakter Schwellenwert bestimmt werden konnte, unterhalb dem alle Tiefdruckbetriebe wettbewerbsfähig wären, stellte man fest, dass dieser Markt wegen des grenzüberschreitenden Warenverkehrs und Wettbewerbs größer als der Inlandsmarkt ist. Dies ist insoweit nicht zu übersehen, da es in einigen Ländern keine Tiefdruckereien gibt (z. B. in Schweden, wo sich eine Reihe von Kunden davon überzeugte, dass polnische Druckereien ebenfalls wettbewerbsfähig sein könnten).

(102)

In diesem Zusammenhang wurde in der Entscheidung über den Unternehmenszusammenschluss festgestellt, dass die Definition des räumlichen Marktes für den Druck von Zeitschriften im Tiefdruckverfahren im Falle von Belgien und Schweden (d. h. in Ländern, in denen der besagte Zusammenschluss zu einer deutlichen Marktüberschneidung führt) auch alle Druckereien in den Nachbarländern einschließen sollte (30). Bezüglich des Drucks von Katalogen im Tiefdruckverfahren wurde darauf hingewiesen, dass die Marktausdehnung aufgrund des Nichtvorhandenseins besonderer, mit dem Vertrieb verbundener Schwierigkeiten und aufgrund der Tatsache, dass eine kurze Auftragsbearbeitungszeit keine besonders wichtige Rolle spielt, noch größer sein kann.

(103)

In der vorliegenden Sache haben die polnischen Behörden Beispiele angeführt, die darauf hinweisen, dass die Erbringung von Leistungen in Form des Drucks von Zeitschriften unter der Bedingung auch über große Entfernungen durchführbar ist und dass entsprechende Vertriebssysteme geschaffen werden. Es scheint, dass solche, auf große Entfernungen ausgelegte Vertriebsnetze zusammen mit geeigneten Lieferkontrollsystemen mehr zur termingerechten Lieferung von Zeitschriften beitragen als die aus der integrierten Organisationsstruktur der gegenständlichen Unternehmen resultierenden Vorteile.

(104)

Darüber hinaus hat Polen beispielhafte, mit der Lieferung von Zeitschriften durch das begünstigte Unternehmen verbundene Transportkosten dargelegt. Diese Kosten können, selbst im Falle großer Entfernungen, als verhältnismäßig gering angenommen werden. Die gegenwärtigen Kunden des begünstigten Unternehmens sind sogar jenseits der benachbarten Länder zu finden (in Österreich, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich und Frankreich). Auch dies weist darauf hin, dass der Begünstigte imstande ist, in einem beträchtlichen Teil des EWR im Wettbewerb zu bestehen.

(105)

Die Beispiele polnischer Druckereien (anderer als der Druckereien des Begünstigten), die weit entfernt von ihren Kunden Leistungen erbringen, sind ein weiterer Beweis für die Möglichkeit, dass Druckleistungen für entfernte Märkte zu erschwinglichen Vertriebskosten erbracht werden können. Die polnischen Druckereien sind auch in der Lage, auf Märkten außerhalb des EWR im Wettbewerb zu bestehen (z. B. in der Ukraine oder Russland).

(106)

Darüber hinaus weisen die von MillwardBrown SMG/KRC (31) erhobenen und von den polnischen Behörden vorgelegten Daten darauf hin, dass es nur in 14 Ländern des EWR Druckereien für Publikationen im Tiefdruckverfahren gibt. Diagramm 1 stellt die Kapazitäten in Aufgliederung auf die Länder dar.

Diagramm 1

Produktionskapazitäten für den Druck von Publikationen im Tiefdruckverfahren in Europa, in 1 000 Tonnen/Jahr (geschätzte Daten für 2006)

Image

(107)

Wie in Diagramm 1 zu sehen, vereint Deutschland über 43 % der Gesamtkapazitäten des EWR im Bereich des Drucks von Publikationen im Tiefdruckverfahren auf sich, obwohl der prozentuale Bevölkerungsanteil dieses Landes an der Gesamtbevölkerung des EWR (was den Anteil Deutschlands am Verbrauch von Zeitschriften/Katalogen zeigt) nur 17 % beträgt. Die vereinten Kapazitäten der vier größten Herstellerländer (Deutschland, Italien, Frankreich und das Vereinigte Königreich) betragen 78 % der Kapazitäten im EWR, wobei die Bevölkerung dieser Länder nur 53 % der Einwohnerzahl des EWR entspricht. Dieser Faktor weist auch auf die Konzentration der Produktion und den bedeutenden Handelsaustausch im Bereich von Tiefdruckleistungen im Rahmen des EWR hin.

(108)

Mit Rücksicht auf die aktuell vorliegenden Informationen und unter Einbeziehung des Nichtvorhandenseins einer alternativen geografischen Segmentierung sowie der nicht eingegangenen Stellungnahmen Dritter ist die Kommission deshalb der Auffassung, dass der EWR in der vorliegenden Sache der räumlich relevante Markt ist. Es ist auch anzumerken, dass der sichtbare Verbrauch gemäß der Rahmenregelung und zwecks Anwendung von Punkt 24 Buchstabe b der Rahmenregelung auf EWR-Ebene bestimmt wird.

(109)

Zur Untersuchung, ob das Projekt den Anforderungen von Punkt 24 Buchstabe a der Rahmenregelung entspricht, muss die Kommission den Marktanteil des Begünstigten auf Konzernebene vor und nach der Investition ermitteln. Da mit der Investition 2004 begonnen wurde und ihr Abschluss für 2009 geplant ist, prüft die Kommission den Marktanteil der Gesellschaft BVG in den Jahren 2003 und 2010.

(110)

Um den Marktanteil der Gesellschaft BVG auf Konzernebene vor und nach der Investition zu ermitteln, hat die Kommission ihren mengenmäßigen Absatz auf der EWR-Ebene mit der Gesamtgröße des Verbrauches von Tiefdruckpapier im EWR verglichen.

(111)

Es liegen keine wertbezogenen Daten vor, doch haben die polnischen Behörden bestätigt, dass die Preise des Begünstigten in Höhe der durchschnittlichen Marktpreise oder diesem Wert sehr nahen Preisen festgesetzt werden. Das bedeutet, dass die wertmäßigen Marktanteile (und die Erhöhung der Kapazität) sehr nahe bei den quantitativen Anteilen liegen, und folglich begründet ist, dass sich die Analyse ausschließlich auf quantitative Angaben stützt.

(112)

Die Angaben zum wertmäßigen Verbrauch (das heißt der im Tiefdruckverfahren bedruckten Papiermenge) im gesamten EWR basieren auf Daten der European Rotogravure Association (E.R.A.) e.V. (32), die von den polnischen Behörden übermittelt worden sind. Die E.R.A. hat auch die Produktionskapazität der […] durch den Begünstigten installierten Produktionslinien bestätigt. Die allgemeine Verkaufs-/Verbrauchsstruktur in Aufgliederung in Untersegmente von Zeitschriften und Katalogen/Werbeprospekten wurde von MillwardBrown SMG/KRC erzeugt. Der angegebene prozentuale Anteil (60,2 % für Zeitschriften und 39,8 % für andere Publikationen) betraf das Jahr 2006 und es wurde angenommen, dass dieser auf einem stabilen Niveau verbleibt.

(113)

Die polnischen Behörden haben Daten der E.R.A. für die Jahre 2002–2006 vorgelegt. Ausführliche gesamtheitliche Verkaufsprognosen für 2010 sind nicht verfügbar, aber die E.R.A. erwartet, dass sich das geringe Wachstum von 1 % in den kommenden Jahren fortsetzt. Jedoch wurde nach der Worst-Case-Simulation angenommen, dass der Markt unverändert sein wird und aus diesem Grund wurden zur Schätzung des Gesamtverbrauchs im Jahr 2010 die Daten von 2006 herangezogen.

(114)

Der Marktanteil des Unternehmens wurde auf EWR-Ebene in Bezug auf drei in Punkt 101 bestimmte annehmbare, sachlich relevante Märkte ermittelt. Die Marktanteile auf Konzernebene (d. h. unter Berücksichtigung der Druckereien des Heinrich Bauer Verlags) im Vorjahr der Investition und im Jahr nach ihrem Abschluss werden in Tabelle 3 dargestellt.

Tabelle 3

Quantitative Marktanteile im EWR

(in %)

 

2003

2010

Markt für den Druck von Publikationen im Tiefdruckverfahren (weite Marktdefinition)

[0-5]

[5-10]

Markt für den Druck von Zeitschriften im Tiefdruckverfahren

[5-10]

[10-15]

Markt für den Druck von Katalogen und Werbeprospekten im Tiefdruckverfahren

[0-5]

[0-5]

(115)

Die von MillwardBrown SMG/KRC erhobenen Daten zu den Tiefdruckkapazitäten machen auch den bescheidenen Anteil des Bauer-Konzerns am EWR-Markt und das Vorhandensein eines starken Wettbewerbs deutlich.

Diagramm 2

Produktionskapazitäten der europäischen Verlagsunternehmen im Bereich Tiefdruck (geschätzte Daten für 2006)

Image

(116)

Wie aus Tabelle 3 folgt, liegt der Marktanteil des Unternehmens BVG auf Konzernebene bei allen Marktdefinitionen deutlich unter der in Punkt 24 Buchstabe a der Rahmenregelung festgelegten Schwelle von 25 %. Deshalb ist die Kommission der Auffassung, dass die gegenständliche Beihilfemaßnahme, selbst unter Einbeziehung der für die vorstehend präsentierten Prognosen angemessenen Fehlertoleranz, den Anforderungen von Punkt 24 Buchstabe a der Rahmenregelung entspricht.

(117)

Gemäß Punkt 24 Buchstabe b der Rahmenregelung kommt das Vorhaben nicht für Investitionsbeihilfe in Betracht, wenn die entstandenen Produktionskapazitäten 5 % der Größe des unrentablen Marktes überschreiten (d. h., wenn der Zuwachs im Sektor unterhalb des Anstiegs im EWR liegt). Die vollen Kapazitäten, die durch das Vorhaben entstehen, werden 2010 erreicht.

(118)

Da der auf Grundlage der von den polnischen Behörden übermittelten Daten berechnete CAGR-Wert des gegenständlichen Marktes in den Jahren 2001–2006 (2,03 %) den CAGR-Wert für das BIP des EWR übersteigt (2 %), muss nicht überprüft werden, ob die geschaffenen Kapazitäten über 5 % des Marktes betragen.

(119)

Jedoch waren die Daten für 2001, d. h. das wichtigste Jahr für die Berechnung des CAGR-Werts in den Jahren 2001–2006, nicht direkt verfügbar, sondern wurden durch die polnischen Behörden auf Grundlage des Wachstums des gesamten Zeitschriftenmarkts in den Jahren 2001–2002 geschätzt. Diese Angaben können in Bezug auf die Steigerung des Druckes von Zeitschriften im Tiefdruckverfahren unrepräsentativ sein und deshalb ist eine gewisse Vorsicht zu wahren. Aus diesem Grund hat die Kommission auch untersucht, ob die vom Projekt geschaffenen Kapazitäten nicht 5 % der auf dem Markt bestehenden Kapazitäten übersteigen.

(120)

Die gesamten, durch das Projekt (unter Berücksichtigung aller […] neuen Produktionslinien) entstehenden Kapazitäten belaufen sich auf 152 000 Tonnen pro Jahr, unter der Annahme, dass die Kapazität einer Linie […] Tausend Tonnen jährlich beträgt.

(121)

Diese Prognose bezieht sich auf die tatsächlichen Kapazitäten, unter Berücksichtigung solcher Faktoren wie der Zeit für Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten (die maximale Betriebszeit der Maschinen wurde auf 61 % der gesamten theoretischen Betriebsdauer geschätzt) sowie der für die Tiefdrucktechnik spezifischen Faktoren.

(122)

Insbesondere haben die Druckmaschinen, bei denen diese Technik zum Einsatz kommt, eine bestimmte maximale Zylinderlänge, d. h. Breite der eingesetzten Papierbahn, was einer bestimmten Menge Standard-Druckseiten entspricht (im Falle der vom Begünstigten eingesetzten Maschinen erlaubt der breitestmögliche Zylinder den Ausdruck von maximal […] Standardseiten). Ein Zylinder einer bestimmten Länge erlaubt den Druck einiger exakt bestimmter Größen von Zeitschriften/Katalogen (im Falle der im begünstigten Betrieb verwendeten Zylinder mit einem Umfang von […] sind das […] Seiten).

(123)

Die theoretischen Kapazitäten resultieren aus der mit dem Zylinder mit dem größten Umfang maximal zu erreichenden Fertigung — im Falle des Begünstigten würde dies der Möglichkeit des Drucks von ausschließlich Zeitschriften mit genau […] Seiten entsprechen. In der Realität werden Zeitschriften mit verschiedenen Umfängen gedruckt und die Produktionskapazität der Maschinen wird entsprechend geändert. Deshalb berücksichtigt die Prognose auch die Tatsache, dass die Produktion mit unterschiedlichen Pressenbreiten und unterschiedlichen Zylinderumfängen, d. h. nicht immer mit Höchstkapazität, erfolgt. Die Prognose wurde unter Berücksichtigung der geplanten Druckgrößen auf Basis der aus geschlossenen Verträgen folgenden Aufträge erstellt.

(124)

Die polnischen Behörden haben die Kommission darüber in Kenntnis gesetzt, dass es schwierig ist, eine exakte Struktur der Kapazitäten mit Aufsplittung in Kapazitäten für Zeitschriften und Kapazitäten für Kataloge/Werbeprospekte zu erstellen, da der Druck von Zeitschriften und Katalogen/Werbeprospekten an denselben Produktionslinien erfolgt, die durch das Projekt geschaffen werden. Die polnischen Behörden zeigten jedoch eine mögliche Lösung auf, die in der schätzungsweisen Bestimmung der Kapazitäten auf der Grundlage des erwarteten Anteils der Zeitschriften und Kataloge/Werbeprospekte am Verkauf des begünstigten Betriebes liegt.

(125)

Polen legte in diesem Zusammenhang neueste Daten zur Produktion vor, die bestätigen, dass der Begünstigte tatsächlich anstrebt, ein ausgewogeneres Produktportfolio als das während der Erstbewertung festgestellte zu erreichen. Der ursprüngliche Anteil des Drucks von Zeitschriften an der Produktion der neuen Druckerei von [90-100] % war Ausdruck der zu dieser Zeit erteilten Aufträge. Jedoch wurden seit dieser Zeit neue Kunden gewonnen, was zu einer allmählichen Steigerung des Anteils des Drucks von Katalogen/Werbeprospekten geführt hat.

(126)

Wie aus Tabelle 2 folgt, liegt die Erhöhung der Kapazitäten, unter Berücksichtigung der erwarteten Produktionsstruktur für die Jahre 2008–2009, für den Druck von Zeitschriften und Katalogen für alle möglichen relevanten Märkte bereits bei unter 5 %. Darüber hinaus ist daran zu erinnern, dass die Analyse in Anlehnung an das Worst-Case-Szenario erfolgt ist, bei dem angenommen wurde, dass der relevante Markt ausschließlich den Druck im Tiefdruckverfahren einschließt.

(127)

Da beide in Punkt 24 Buchstabe b der Rahmenregelung vorgesehenen Bedingungen erfüllt worden sind (das Marktwachstum ist nicht zu niedrig und die Erhöhung der Produktionskapazität ist geringer als 5 %), stellt die Kommission fest, dass die geprüfte Beihilfemaßnahme Punkt 24 Buchstabe b der Rahmenregelung entspricht.

6.   SCHLUSSFOLGERUNG

(128)

Aus den dargelegten Gründen ist die Kommission zu dem Schluss gelangt, dass ihre Zweifel bezüglich des Überschreitens der in Punkt 24 Buchstaben a und b der Rahmenregelung bestimmten Schwellenwerte ausgeräumt wurden und stellt in diesem Zusammenhang fest, dass die Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar ist —

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die staatlichen Beihilfemaßnahmen, deren Gewährung zugunsten der BVG Medien Beteiligungs GmbH von Polen geplant ist, sind im Sinne von Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe a EG-Vertrag mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar.

Hiermit wird die Gewährung von Beihilfen in einer Höhe von nicht mehr als abgezinst 220,057 Mio. PLN genehmigt (was einer Beihilfeintensität von 29,98 % der NSÄ der beihilfefähigen Kosten in abgezinster Höhe von 734,031 Mio. PLN entspricht). Im Falle niedrigerer beihilfefähiger Kosten darf die Beihilfeintensität den Schwellenwert von 29,98 % der NSÄ dieser Kosten nicht überschreiten.

Artikel 2

Innerhalb von sechs Monaten nach Auszahlung der letzten Beihilfezahlung gemäß dem angemeldeten Auszahlungszeitplan legen die polnischen Behörden einen ausführlichen Abschlussbericht vor.

Artikel 3

Diese Entscheidung ist an die Republik Polen gerichtet.

Brüssel, den 10. Dezember 2008

Für die Kommission

Neelie KROES

Mitglied der Kommission


(1)  ABl. C 159 vom 24.6.2008, S. 18.

(2)  Der ursprüngliche Zweimonatszeitraum für die Beurteilung begann am 3. Januar 2007.

(3)  ABl. C 70 vom 19.3.2002, S. 8.

(4)  Siehe Fußnote 1.

(5)  PL 1/2004 — Schreiben der Kommission vom 13. August 2004 (K(2004) 3230/5).

(6)  Siehe Abschnitt 5.4.2.

(7)  Geschäftsgeheimnis.

(8)  Auf Grundlage des zum Zeitpunkt der Beihilfegewährung geltenden PLN/EUR-Wechselkurses von 4,6474.

(9)  Regionalbeihilfeprogramm für Unternehmen in Sonderwirtschaftszonen (Titel in der Originalsprache: Program pomocy regionalnej dla przedsiębiorców prowadzących działalność gospodarczą w specjalnych strefach ekonomicznych). Schreiben der Kommission vom 9. März 2005 (K(2005) 735).

(10)  Gemessen in Kaufkraftstandards.

(11)  „Take a Break“ ist mit einer Auflage von über 1 Mio. Exemplaren die meistverkaufte Wochenzeitschrift für Frauen im Vereinigten Königreich.

(12)  COMP/M.4893 — Quebecor World/RSDB.

(13)  Die Angaben für die EU-27 wurden als Näherungswerte genutzt.

(14)  Die von Polen übermittelten Daten geben den Anteil am vereinten Markt im Jahr 2003 mit [0-5] % und [0-5] % im Jahr 2010 an. Es scheint, dass diese Angaben nicht den durch die zum Bauer Verlag gehörenden Offsetdruckereien erzielten Umsätze berücksichtigen. Da Polen im Verlauf der Erstprüfung angegeben hat, dass die Bauer Verlagsgruppe nur zwei Offsetdruckereien mit geringen Kapazitäten besitzt (ihre vereinten Produktionskapazitäten betragen zusammen etwa 50 000 Tonnen pro Jahr), sind die berichtigten Marktanteile am vereinten Offsetdruck- und Tiefdruckmarkt geringfügig höher als die von den polnischen Behörden angegebenen Werte.

(15)  Die Angaben für die EU-27 wurden als Näherungswerte genutzt, BIP in Mio. EUR nach den Preisen von 1995.

(16)  COMP/M.3178 — Bertelsmann Springer/JV.

(17)  Der Zeitraum mit den meisten Aufträgen für den Katalogdruck umfasst die Zeit von Juli bis Juni des folgenden Jahres.

(18)  Der erste Auftrag kommt von WeltBild, die Preisverhandlungen sind noch nicht abgeschlossen. Jedoch bewirkt die Tatsache, dass der Kunde in der Vergangenheit bereits mit der Gesellschaft BVG zusammengearbeitet hat, dass die Ausführung dieses Auftrages sehr wahrscheinlich ist. Der zweite Auftrag betrifft Material für das Unternehmen Carrefour und der Auftragspreis wurde bereits vereinbart, es wurde auch schon eine Probeauflage erstellt, jedoch noch kein formaler Vertrag unterzeichnet. In beiden Fällen sollte der Druck im Juli 2008 beginnen.

(19)  Die Angaben zu der Verbrauchsgröße im gesamten EWR basieren auf den von den polnischen Behörden übermittelten Daten der European Rotogravure Assocation (E.R.A.) e.V. Die Struktur des allgemeinen Verbrauchs, aufgegliedert in die Untersegmente Zeitschriften und Kataloge/Werbehandzette,l lieferte das Unternehmen MillwardBrown SMG/KRC.

(20)  Die angegebenen Beispiele für den Vertrieb und die Bedienung der geografischen Märkte schließen auch Offsetdruckereien ein. Jedoch sind die polnischen Behörden der Auffassung, dass die Produktionsverfahren der fertigen Erzeugnisse (Zeitschriften) vom Standpunkt des Angebots aus nicht von Bedeutung sind, da die Produktionstechnik keinen Einfluss auf die Vertriebskanäle hat.

(21)  http://www.prinovis.de/en/unternehmen/aktuelle_nachrichten/2008/03/neuer-frankreich-auftrag-fuer-prinovis.php

(22)  ABl. C 54 vom 4.3.2006, S. 13.

(23)  ABl. L 74 vom 10.3.1998, S. 9.

(24)  Da die Beihilfe in Form der Steuerbefreiung gewährt wird, entspricht das Nettosubventionsäquivalent dieser Beihilfe dem Bruttosubventionsäquivalent.

(25)  Mit Ausnahme des Zeitungsdrucks, bei dem die geringe Qualität des Zeitungspapiers negative Auswirkungen auf den technischen Zustand der zum Druck qualitativ hochwertiger Materialien (z. B. Zeitschriften) vorgesehenen Anlagen hat. Deshalb werden Zeitungen im Coldset-Offset (Zeitungsrotationsdruck) oder Flexodruck gedruckt.

(26)  Siehe Fußnote 11 oben.

(27)  http://www.era.eu.org/upload/File/press_releases/PressReleaseDrupa08_eng(2).doc

(28)  Entscheidung vom 3. Mai 2005 in der Sache COMP/M.3178 — Bertelsmann/Springer/JV.

(29)  Siehe Fußnote 11 oben.

(30)  Im Falle von Belgien sind dies die Niederlande, das westliche Deutschland und Nordfrankreich, und im Falle von Schweden zumindest alle Tiefdruckbetriebe in Finnland, Norddeutschland, Dänemark und den Niederlanden.

(31)  Polnische Zweigniederlassung von MillwardBrown International, eines der größten unabhängigen Markt- und Meinungsforschungsunternehmen.

(32)  Die European Rotogravure Association (E.R.A.) ist die führende internationale Organisation der Tiefdruckindustrie. Es handelt sich um einen Verband, der keinen Erwerbszweck verfolgt und Unternehmen unterstützt, die Tiefdrucktechnik einsetzen.


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