EUR-Lex Access to European Union law
This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 32009B0675
Decision of the European Parliament of 23 April 2009 on discharge in respect of the implementation of the budget of the European Food Safety Authority for the financial year 2007
Beschluss des Europäischen Parlaments vom 23. April 2009 betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit für das Haushaltsjahr 2007
Beschluss des Europäischen Parlaments vom 23. April 2009 betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit für das Haushaltsjahr 2007
ABl. L 255 vom 26.9.2009, p. 185–185
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
No longer in force, Date of end of validity: 31/12/2007
26.9.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 255/185 |
BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
vom 23. April 2009
betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit für das Haushaltsjahr 2007
(2009/675/EG)
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,
— |
in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit für das Haushaltsjahr 2007 (1), |
— |
in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2007 der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, zusammen mit den Antworten der Behörde (2), |
— |
in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 10. Februar 2009 (5588/2009 — C6-0060/2009), |
— |
gestützt auf den EG-Vertrag, insbesondere auf Artikel 276, |
— |
gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (3), insbesondere auf Artikel 185, |
— |
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit (4), insbesondere auf Artikel 44, |
— |
gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 (5), insbesondere auf Artikel 94, |
— |
gestützt auf Artikel 71 und Anlage V seiner Geschäftsordnung, |
— |
in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (A6-0172/2009), |
1. |
erteilt der Geschäftsführenden Direktorin der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Behörde für das Haushaltsjahr 2007; |
2. |
legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder; |
3. |
beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss sowie die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung der Geschäftsführenden Direktorin der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) veröffentlichen zu veranlassen. |
Der Präsident
Hans-Gert PÖTTERING
Der Generalsekretär
Klaus WELLE
(1) ABl. C 278 vom 31.10.2008, S. 35.
(2) ABl. C 311 vom 5.12.2008, S. 100.
(3) ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
(4) ABl. L 31 vom 1.2.2002, S. 1.
(5) ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
ENTSCHLIEßUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
vom 23. April 2009
mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit für das Haushaltsjahr 2007 sind
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,
— |
in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit für das Haushaltsjahr 2007 (1), |
— |
in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2007 der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, zusammen mit den Antworten der Behörde (2), |
— |
in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 10. Februar 2009 (5588/2009 — C6-0060/2009), |
— |
gestützt auf den EG-Vertrag, insbesondere auf Artikel 276, |
— |
gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (3), insbesondere auf Artikel 185, |
— |
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit (4), insbesondere auf Artikel 44, |
— |
gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 (5), insbesondere auf Artikel 94, |
— |
gestützt auf Artikel 71 und Anlage V seiner Geschäftsordnung, |
— |
in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (A6-0172/2009), |
A. |
in der Erwägung, dass der Rechnungshof erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2007 zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind; |
B. |
in der Erwägung, dass das Parlament der Geschäftsführenden Direktorin der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit am 22. April 2008 Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Behörde für das Haushaltsjahr 2006 erteilt hat (6) und in seiner dem Entlastungsbeschluss beigefügten Entschließung unter anderem
|
1. |
nimmt Kenntnis von der Feststellung des Rechnungshofs, dass Mittel in Höhe von 8 600 000 EUR auf 2008 übertragen und 4 800 000 EUR in Abgang gestellt wurden; stellt fest, dass dies zum Teil auf die verzögerte Annahme und Umsetzung des Jahresarbeitsprogramms 2007 für Finanzhilfen zurückzuführen war; stellt fest, dass sich die Mittelübertragungen aus dem Vorjahr auf 7 900 000 EUR beliefen, wovon 4 500 000 EUR Mittel für operative Tätigkeiten waren; stellt fest, dass über 25 % der übertragenen Mittel für operative Tätigkeiten zum Jahresende in Abgang gestellt werden mussten; |
2. |
ist beunruhigt über die Schlussfolgerung des Rechnungshofs, dass diese Sachlage dem Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit widerspricht und Schwachstellen bei der Planung und Budgetierung der Behörde offenbart; |
3. |
nimmt Kenntnis von der Antwort der Behörde, dass sie 2008 verschiedene Maßnahmen getroffen hat, um die Haushaltsführung zu verbessern, etwa Erstellung von Vorlagen und eines Vademecums sowie Leistung zusätzlicher administrativer Unterstützung, um die Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen im Hinblick auf die Gewährung von Finanzhilfen zu beschleunigen; |
4. |
nimmt Kenntnis von der Antwort der Behörde bezüglich der auf das folgende Haushaltjahr übertragenen Mittel, wonach die Übertragungsrate (17-18 %) gegenüber 2006 (22 %) zurückgegangen ist; entnimmt den endgültigen Rechnungsabschlüssen jedoch, dass der tatsächliche Betrag der Mittelübertragungen von 7 900 000 EUR im Jahr 2006 auf 8 600 000 EUR im Jahr 2007 angestiegen ist; |
5. |
fordert die Behörde auf, den Bemerkungen des Rechnungshofs nachzukommen und weitere Anstrengungen zur Verbesserung und Beschleunigung des Haushaltsvollzugs zu unternehmen; verlangt, dass die Folgemaßnahmen im Tätigkeitsbericht der Behörde für 2008 im Einzelnen dargelegt werden; |
6. |
nimmt Kenntnis von der Feststellung des Rechnungshofs, dass die Behörde einen Beitrag der Kommission zur Vorbereitung auf den Beitritt Kroatiens und der Türkei als normalen Zuschuss behandelt hat, obwohl er als zweckgebundene Einnahmen hätte ausgewiesen müssen; |
7. |
nimmt Kenntnis von der Antwort der Behörde, dass seit 2008 alle spezifischen Beiträge als zweckgebundene Einnahmen ausgewiesen werden; |
8. |
nimmt Kenntnis von den Feststellungen des Rechnungshofs im Zusammenhang mit Schwachstellen bei der Verwaltung der Dienstreisen und der hohen Anzahl und des hohen Wertes von Ausnahmen; |
9. |
nimmt Kenntnis von der Antwort der Behörde, dass diese Situation im Zusammenhang mit einem bestimmten Referat stand, in dem seitdem organisatorische Veränderungen vorgenommen wurden; |
10. |
stellt fest, dass das Jahr 2007 das fünfte Tätigkeitsjahr der Behörde war; |
11. |
unterstreicht die Rolle, die der Behörde bei der Abgabe unabhängiger wissenschaftlicher Gutachten zu allen sich unmittelbar oder mittelbar auf die Lebensmittelsicherheit auswirkenden Fragen, einschließlich Tiergesundheit und Tierschutz sowie Pflanzenschutz, zukommt, und weist darauf hin, dass diese Rolle in Anbetracht der Besorgnisse der Verbraucher und der Notwendigkeit, wissenschaftliche Gutachten angemessen zu verbreiten, immer wichtiger wird; |
Folgemaßnahmen im Anschluss an frühere Entlastungsverfahren
12. |
beglückwünscht die Behörde dazu, dass es ihr gelungen ist, 273 der 300 in ihrem Stellenplan vorgesehenen Planstellen zu besetzen, nachdem sie jahrelang Schwierigkeiten hatte, hoch qualifiziertes wissenschaftliches Personal am Standort Parma einzustellen; |
13. |
stellt fest, dass bei der spezifischen Haushaltslinie für Personalausgaben eine Ausführungsquote von 95 % statt der prognostizierten 97 % erreicht wurde; stellt nichtsdestoweniger fest, dass es der Behörde weiterhin Schwierigkeiten bereitete, hoch qualifiziertes wissenschaftliches Personal in Parma einzustellen; |
14. |
verweist bezüglich des Personals auf die Ende 2007 durchgeführte Personalerhebung; hält die Leitung der Behörde dazu an, eine solche Erhebung auf regelmäßiger Grundlage durchzuführen und ihre Ergebnisse in ihre Personalverwaltung und ihre tägliche Arbeit einzubeziehen; |
15. |
stellt fest, dass bei früheren Entlastungsverfahren wiederholt auf Schwachstellen bei den Einstellungsverfahren hingewiesen wurde und dass dies auch im jetzigen Bericht des Rechnungshofs wieder der Fall ist; |
16. |
fordert, dass die Behörde ihre Einstellungsverfahren umgehend an die Vorschriften anpasst; |
17. |
stellt fest, dass der Behörde wie bereits bei früheren Entlastungsverfahren vom Rechnungshof vorgeworfen wurde, dass sie sich in mehreren Fällen nicht an die Vorschriften für die Vergabe von Aufträgen gehalten habe; fordert die Behörde auf, besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der Vergabevorschriften zu richten; |
18. |
fordert die Behörde auf, die zur Behebung der Schwachstellen in den Bereichen Einstellung und Auftragswesen getroffenen Maßnahmen in ihrem Tätigkeitsbericht 2008 ausführlich darzulegen; |
19. |
stellt fest, dass die Geschäftsführende Direktorin der Behörde am 1. März 2009 die Funktion des Koordinators für das Netzwerk der Agenturen übernommen hat; |
20. |
verweist, was weitere, horizontale Bemerkungen zum Entlastungsbeschluss betrifft, auf seine Entschließung vom 23. April 2009 zum Finanzmanagement und zur Finanzkontrolle der EU-Agenturen (7). |
(1) ABl. C 278 vom 31.10.2008, S. 35.
(2) ABl. C 311 vom 5.12.2008, S. 100.
(3) ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
(4) ABl. L 31 vom 1.2.2002, S. 1.
(5) ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
(6) ABl. L 88 vom 31.3.2009, S. 184.
(7) Siehe Seite 206 dieses Amtsblatts.