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Document 32009B0190
2009/190/EC,Euratom: Decision of the European Parliament of 22 April 2008 on the closure of the accounts of the European Union general budget for the financial year 2006, section III — Commission
2009/190/EG,Euratom: Beschluss des Europäischen Parlaments vom 22. April 2008 zum Rechnungsabschluss des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2006 — Einzelplan III — Kommission
2009/190/EG,Euratom: Beschluss des Europäischen Parlaments vom 22. April 2008 zum Rechnungsabschluss des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2006 — Einzelplan III — Kommission
ABl. L 88 vom 31.3.2009, p. 70–71
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
No longer in force, Date of end of validity: 31/12/2006
31.3.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 88/70 |
BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
vom 22. April 2008
zum Rechnungsabschluss des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2006 — Einzelplan III — Kommission
(2009/190/EG, Euratom)
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,
unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2006 (1),
in Kenntnis der endgültigen Jahresrechnung der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 2006 — Band I (SEK(2007) 1056 — C6-0390/2007, SEK(2007) 1055 — C6-0362/2007) (2),
in Kenntnis des Jahresberichts der Kommission an die Entlastungsbehörde über die Folgemaßnahmen zu den Entlastungsbeschlüssen für das Haushaltsjahr 2005 (KOM(2007) 538, KOM(2007) 537) sowie des Arbeitsdokuments der Kommissionsdienstellen im Anhang zum Bericht der Kommission an das Europäische Parlament über die Folgemaßnahmen zum Entlastungsverfahren für das Haushaltsjahr 2005 (SEK(2007) 1185, SEK(2007) 1186),
in Kenntnis der Mitteilung der Kommission „Bilanz der politischen Arbeit 2006“ (KOM(2007) 67),
in Kenntnis der Mitteilung der Kommission „Managementbilanz der Kommission 2006 — Synthesebericht“ (KOM(2007) 274),
in Kenntnis des Jahresberichts der Kommission an die Entlastungsbehörde über die internen Prüfungen im Jahr 2006 (KOM(2007) 280) und des dem Jahresbericht der Kommission an die Entlastungsbehörde über die internen Prüfungen im Jahr 2006 beigefügten Arbeitsdokuments der Kommissionsdienststellen (SEK(2007) 708),
in Kenntnis des Zusammenfassenden Berichts der Kommission „Antworten der Mitgliedstaaten auf den Jahresbericht des Rechnungshofs zum Haushaltsjahr 2005“ (KOM(2007) 118),
in Kenntnis des Grünbuchs über die Europäische Transparenzinitiative, das die Kommission am 3. Mai 2006 vorgelegt hat (KOM(2006) 194),
in Kenntnis der Stellungnahme Nr. 2/2004 des Rechnungshofs zum Modell der „Einzigen Prüfung“ (und des Vorschlags für einen Internen Kontrollrahmen der Gemeinschaft) (3),
in Kenntnis der Mitteilung der Kommission über einen Fahrplan zur Schaffung eines Integrierten Internen Kontrollrahmens (KOM(2005) 252),
in Kenntnis des Aktionsplans der Kommission für einen Integrierten Internen Kontrollrahmen (KOM(2006) 9), des Berichts der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Rechnungshof über die Fortschritte des Aktionsplans der Kommission für einen Integrierten Internen Kontrollrahmen (KOM(2007) 86) und des diesem Bericht beigefügten Arbeitsdokuments der Kommissionsdienststellen (SEK(2007) 311),
in Kenntnis der Stellungnahme Nr. 6/2007 des Rechnungshofs zu den jährlichen Zusammenfassungen der Mitgliedstaaten, den „nationalen Erklärungen“ der Mitgliedstaaten und zur Prüfungsarbeit nationaler Rechnungsprüfungsorgane in Bezug auf EU-Mittel (4),
in Kenntnis des Aktionsplans der Kommission zur Stärkung der Aufsichtsfunktion der Kommission bei der geteilten Verwaltung von Strukturmaßnahmen (KOM(2008) 97),
in Kenntnis des Berichts der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Rechnungshof über den Aktionsplan der Kommission für einen Integrierten Internen Kontrollrahmen (KOM(2008) 110) und des Arbeitsdokuments der Kommissionsdienststellen zu diesem Bericht (SEK(2008) 259),
in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans zum Haushaltsjahr 2006, zusammen mit den Antworten der Organe (5), sowie seiner Sonderberichte,
in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 248 des EG-Vertrags vorgelegten Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge (6),
in Kenntnis der Empfehlungen des Rates vom 12. Februar 2008 (5842/2008 — C6-0082/2008 und 5855/2008 — C6-0083/2008),
gestützt auf die Artikel 274, 275 und 276 des EG-Vertrags sowie die Artikel 179a und 180b des Euratom-Vertrags,
gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (7), insbesondere deren Artikel 145, 146 und 147,
in Kenntnis der Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung des Statuts der Exekutivagenturen, die mit bestimmten Aufgaben bei der Verwaltung von Gemeinschaftsprogrammen beauftragt werden (8) , insbesondere deren Artikel 14 Absätze 2 und 3,
gestützt auf Artikel 70 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,
in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahmen der anderen betroffenen Ausschüsse (A6-0109/2008),
A. |
in der Erwägung, dass gemäß Artikel 275 des EG-Vertrags die Kommission für die Aufstellung der Haushaltsrechnung zuständig ist, |
1. |
billigt den Rechnungsabschluss des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2006; |
2. |
beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof, dem Rechnungshof und der Europäischen Investitionsbank sowie den nationalen und regionalen Rechnungskontrollbehörden der Mitgliedstaaten zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen. |
Der Präsident
Hans-Gert PÖTTERING
Der Generalsekretär
Harald RØMER
(2) ABl. C 274 vom 15.11.2007, S. 1.
(3) ABl. C 107 vom 30.4.2004, S. 1.
(4) ABl. C 216 vom 14.9.2007, S. 3.
(5) ABl. C 273 vom 15.11.2007, S. 1.
(6) ABl. C 274 vom 15.11.2007, S. 130.
(7) ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
(8) ABl. L 11 vom 16.1.2003, S. 1.