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Document 32008R0960

Verordnung (EG) Nr. 960/2008 der Kommission vom 30. September 2008 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über Gemeinschaftsstatistiken zur Informationsgesellschaft (Text von Bedeutung für den EWR)

ABl. L 262 vom 1.10.2008, p. 6–22 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (HR)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2008/960/oj

1.10.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 262/6


VERORDNUNG (EG) Nr. 960/2008 DER KOMMISSION

vom 30. September 2008

zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über Gemeinschaftsstatistiken zur Informationsgesellschaft

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 808/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21 April 2004 über Gemeinschaftsstatistiken zur Informationsgesellschaft (1), insbesondere auf Artikel 8 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Mit der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 wurde ein gemeinsamer Rahmen für die systematische Erstellung von Gemeinschaftsstatistiken zur Informationsgesellschaft geschaffen.

(2)

Nach Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 ist mit Durchführungsmaßnahmen festzulegen, welche Daten zur Erstellung der in Artikel 3 und 4 der Verordnung genannten Statistiken bereitzustellen sind und welche Fristen für ihre Übermittlung gelten.

(3)

Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stehen im Einklang mit der Stellungnahme des durch den Beschluss 89/382/EWG, Euratom des Rates (2) eingesetzten Ausschusses für das Statistische Programm —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Für die Erstellung der in Artikel 3 Absatz 2 und Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 genannten Gemeinschaftsstatistiken zur Informationsgesellschaft sind die in den Anhängen I und II aufgeführten Daten zu übermitteln.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 30. September 2008

Für die Kommission

Joaquín ALMUNIA

Mitglied der Kommission


(1)  ABl. L 143 vom 30.4.2004, S. 49.

(2)  ABl. L 181 vom 28.6.1989, S. 47.


ANHANG I

MODUL 1:   UNTERNEHMEN UND DIE INFORMATIONSGESELLSCHAFT

1.   Themen und dazugehörige Variablen

a)   Für das Bezugsjahr 2009 sind Daten für folgende, aus der Aufstellung in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 ausgewählte Themen bereitzustellen:

IKT-Systeme und ihre Nutzung in Unternehmen;

Nutzung von Internet und anderen elektronischen Netzen durch Unternehmen;

e-Commerce- und e-Business-Prozesse.

b)   Folgende Unternehmensvariablen werden erhoben:

IKT-Systeme und ihre Nutzung in Unternehmen

Für alle Unternehmen zu erhebende Variablen:

Nutzung von Computern.

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Computer nutzen:

(fakultativ) Prozentsatz der Beschäftigten, die mindestens einmal pro Woche einen Computer benutzen;

Nutzung eines internen Computernetzes (z. B. LAN);

Nutzung eines Mitarbeiterportals (Intranet);

Nutzung von Extranet;

Nutzung von freien oder quelloffenen Betriebssystemen wie Linux (d. h. von Betriebssystemen, deren Quellcode verfügbar ist, für die keine Lizenzgebühren erhoben werden und die geändert und/oder (weiter)verbreitet werden dürfen);

Einsatz von RFID-Technologien.

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die ein internes Computernetz (z. B. LAN) nutzen:

Nutzung eines drahtlosen Zugangs zum internen Computernetz (z. B. LAN).

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die RFID-Technologie nutzen:

Nutzung der RFID-Technologie zur Produktkennzeichnung;

Nutzung der RFID-Technologie zur Überwachung und Kontrolle der industriellen Fertigung;

Nutzung der RFID-Technologie zur Verfolgung und Rückverfolgung der Lieferkette und des Bestands;

Nutzung der RFID-Technologie zur Verwaltung der Wartungs- und Pflegeinformationen bzw. zur Vermögensverwaltung;

Nutzung der RFID-Technologie für Zahlungsanwendungen;

Nutzung der RFID-Technologie zur Personenidentifizierung und Zugangskontrolle.

Nutzung von Internet und anderen elektronischen Netzen durch Unternehmen

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Computer nutzen:

Zugang zum Internet.

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Zugang zum Internet haben:

Prozentanteil der Beschäftigten, die mindestens einmal pro Woche einen Computer benutzen, der mit dem World Wide Web verbunden ist;

Internetanschluss: herkömmliches Modem oder ISDN;

Internetanschluss: DSL;

Internetanschluss: andere ortsfeste Internetverbindung;

Internetanschluss: mobile Verbindung;

(fakultativ) Nutzung des Internets für Bankgeschäfte und Finanzoperationen;

(fakultativ) Nutzung des Internets für Aus- und Weiterbildung;

Nutzung des Internets im vorausgegangenen Kalenderjahr für die Kommunikation mit Behörden;

Nutzung einer eigenen Website.

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die im vorausgegangenen Kalenderjahr über Internet mit Behörden kommuniziert haben:

Nutzung des Internets im vorausgegangenen Kalenderjahr zur Beschaffung von Informationen von Behörden-Websites;

Nutzung des Internets im vorausgegangenen Kalenderjahr zur Beschaffung von Formularen von Behörden-Websites;

Nutzung des Internets im vorausgegangenen Kalenderjahr zur Rücksendung ausgefüllter Formulare an Behörden;

Nutzung des Internets im vorausgegangenen Kalenderjahr zur vollständig elektronischen, d. h. papierfreien Abwicklung von Verfahren;

Nutzung des Internets im vorausgegangenen Kalenderjahr zur Einreichung eines Angebots im Rahmen eines elektronischen Ausschreibungssystems (elektronisches Beschaffungswesen).

Zu erhebende Variablen für Unternehmen mit eigener Website:

(fakultativ) Funktionsangebot: Erklärung über den Schutz personenbezogener Daten, Datenschutzsiegel oder Sicherheitszertifizierung der Website;

(fakultativ) Funktionsangebot: Warenkataloge oder Preislisten;

(fakultativ) Funktionsangebot: Möglichkeit für Besucher, Produkte zu gestalten oder an ihre Bedürfnisse anzupassen;

(fakultativ) Funktionsangebot: Online-Bestellung, -Reservierung oder -Buchung;

(fakultativ) Funktionsangebot: Online-Auftragsverfolgung;

(fakultativ) Funktionsangebot: personalisierte Inhalte für regelmäßige/häufigere Nutzer;

(fakultativ) Funktionsangebot: Veröffentlichung von Stellenangeboten oder Einreichung von Online-Bewerbungen.

e-Commerce- und e-Business-Prozesse

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Computer nutzen:

Nutzung des automatisierten Datenaustauschs (ADE — automated data exchange), der definiert ist als der Austausch von Mitteilungen (z. B. Bestellungen, Rechnungen, Zahlungsvorgänge oder Produktbeschreibungen) über das Internet oder andere Computernetze in einem vereinbarten Format, das die automatische Verarbeitung ermöglicht (XML, EDIFACT usw.), ohne dass die einzelne Mitteilung manuell eingegeben werden muss;

elektronischer Austausch von Informationen für das Lieferkettenmanagement mit Kunden oder Zulieferern;

automatische elektronische Weitergabe relevanter Informationen über (elektronisch oder nicht elektronisch) eingegangene Bestellungen an die Bestandsverwaltung;

automatische elektronische Weitergabe relevanter Informationen über (elektronisch oder nicht elektronisch) eingegangene Bestellungen an die Buchhaltung;

automatische elektronische Weitergabe relevanter Informationen über (elektronisch oder nicht elektronisch) eingegangene Bestellungen an das Produktions- oder Dienstleistungsmanagement;

automatische elektronische Weitergabe relevanter Informationen über (elektronisch oder nicht elektronisch) eingegangene Bestellungen an das Vertriebsmanagement;

automatische elektronische Weitergabe relevanter Informationen über (elektronisch oder nicht elektronisch) aufgegebene Bestellungen an die Bestandsverwaltung;

automatische elektronische Weitergabe relevanter Informationen über (elektronisch oder nicht elektronisch) aufgegebene Bestellungen an die Buchhaltung;

Nutzung von Warenwirtschaftssoftware (ERP) für die Weitergabe von Informationen über Käufe und/oder Verkäufe an andere betriebliche Funktionsbereiche (Finanzwesen, Planung, Marketing usw.);

Nutzung von Anwendungsprogrammen zur Kundenpflege für die Verwaltung von Informationen über Kunden (engl. Customer Relationship Management, CRM) zwecks Erfassung, Speicherung und Weitergabe von Kundeninformationen an andere betriebliche Funktionsbereiche;

Nutzung von Anwendungsprogrammen zur Kundenpflege für die Verwaltung von Informationen über Kunden (engl. Customer Relationship Management, CRM) zur Auswertung der Kundendaten für Marketingzwecke (Preisgestaltung, Verkaufsfördermaßnahmen, Wahl der Vertriebskanäle usw.);

Verwendung digitaler Signaturen in versandten Mitteilungen, d. h. Anwendung von Verschlüsselungsverfahren, die die Authentizität und Integrität der Mitteilung garantieren (da sie die eindeutige Identifizierung des Unterzeichners und die Feststellung nachträglicher Veränderungen ermöglichen).

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die automatisierten Datenaustausch (ADE) nutzen:

Nutzung von ADE für: Versendung von Aufträgen an Zulieferer;

Nutzung von ADE für: Empfang elektronischer Rechnungen;

Nutzung von ADE für: Entgegennahme von Bestellungen;

Nutzung von ADE für: Versendung elektronischer Rechnungen;

Nutzung von ADE für: Versendung oder Empfang von Produktinformationen;

Nutzung von ADE für: Versendung oder Empfang von Frachtpapieren;

(fakultativ) Nutzung von ADE für: Versendung von Zahlungsanweisungen an Finanzinstitute;

(fakultativ) Nutzung von ADE für: Versendung von Daten an Behörden/Empfang von Behördendaten.

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Computer nutzen und nicht unter Abschnitt K der NACE Rev. 2 fallen:

Unternehmen, die im vorausgegangenen Kalenderjahr über Computernetze Bestellungen aufgegeben haben;

Unternehmen, die im vorausgegangenen Kalenderjahr über Computernetze Bestellungen erhalten haben;

(fakultativ) Probleme und Hindernisse für den elektronischen Geschäftsverkehr: Produkte oder Dienstleistungen nicht geeignet;

(fakultativ) Probleme und Hindernisse für den elektronischen Geschäftsverkehr: Kunden nicht bereit zur Nutzung des e-Commerce;

(fakultativ) Probleme und Hindernisse für den elektronischen Geschäftsverkehr: Sicherheitsbedenken;

(fakultativ) Probleme und Hindernisse für den elektronischen Geschäftsverkehr: Probleme im Logistikbereich;

(fakultativ) Probleme und Hindernisse für den elektronischen Geschäftsverkehr: Unsicherheit bezüglich des Rechtsrahmens;

(fakultativ) Probleme und Hindernisse für den elektronischen Geschäftsverkehr: technische Probleme bei der Einführung von e-Commerce;

(fakultativ) Probleme und Hindernisse für den elektronischen Geschäftsverkehr: Umgestaltung der Geschäftsabläufe für den Einsatz von e-Commerce erforderlich;

(fakultativ) Probleme und Hindernisse für den elektronischen Geschäftsverkehr: negative Erfahrungen mit elektronischem Vertrieb;

(fakultativ) Probleme und Hindernisse für den elektronischen Geschäftsverkehr: sprachliche Probleme im Zusammenhang mit internationalem e-Commerce.

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Informationen für das Lieferkettenmanagement mit Kunden oder Zulieferern austauschen:

Informationsaustausch mit Zulieferern über Bestände, Produktionspläne oder Bedarfsvorausschätzungen;

(fakultativ) Informationsaustausch mit Zulieferern über Bedarfsvorausschätzungen;

(fakultativ) Informationsaustausch mit Zulieferern über Bestände;

(fakultativ) Informationsaustausch mit Zulieferern über Produktionspläne;

Informationsaustausch mit Zulieferern über Lieferstandsinformationen;

Informationsaustausch mit Kunden über Bestände, Produktionspläne oder Bedarfsvorausschätzungen;

(fakultativ) Informationsaustausch mit Kunden über Bedarfsvorausschätzungen;

(fakultativ) Informationsaustausch mit Kunden über Bestände;

(fakultativ) Informationsaustausch mit Kunden über Produktionspläne;

Informationsaustausch mit Kunden über Lieferstandsinformationen;

(fakultativ) Informationsaustausch mit Zulieferern oder Kunden über Websites;

(fakultativ) Informationsaustausch mit Zulieferern oder Kunden im Wege des automatisierten Datenaustauschs.

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die über Computernetze Bestellungen erhalten haben und nicht unter Abschnitt K der NACE Rev. 2 fallen:

Prozentsatz des Gesamtumsatzes, der mit über Computernetze eingegangenen Bestellungen erzielt wurde, im vorausgegangenen Kalenderjahr;

Prozentsatz der e-Commerce-Verkäufe, die auf Bestellungen über Websites zurückgehen, im vorausgegangenen Kalenderjahr;

Prozentsatz der e-Commerce-Verkäufe, die auf Bestellungen per ADE zurückgehen, im vorausgegangenen Kalenderjahr;

(fakultativ) Prozentsatz der e-Commerce-Verkäufe, die auf Bestellungen per ADE über das Internet zurückgehen, im vorausgegangenen Kalenderjahr;

(fakultativ) Prozentsatz der e-Commerce-Verkäufe, die auf Bestellungen per ADE über andere Computernetze zurückgehen, im vorausgegangenen Kalenderjahr;

elektronische Verkäufe nach Zielort: Inland;

elektronische Verkäufe nach Zielort: andere EU-Länder;

elektronische Verkäufe nach Zielort: übrige Welt;

(fakultativ) Nutzung von Online-Zahlungsverkehrsystemen für Verkäufe über Websites;

(fakultativ) Nutzung von Offline-Zahlungsverkehrsystemen für Verkäufe über Websites;

Nutzung von Verschlüsselungsprotokollen (SSL/TLS) für den Eingang von Bestellungen über Internet;

(fakultativ) positive Effekte des Einsatzes elektronischer Vertriebssysteme: Zugang zu neuen Märkten, Steigerung des Absatzpotenzials;

(fakultativ) positive Effekte des Einsatzes elektronischer Vertriebssysteme: geringere Transaktionskosten;

(fakultativ) positive Effekte des Einsatzes elektronischer Vertriebssysteme: höherer Umsatz;

(fakultativ) positive Effekte des Einsatzes elektronischer Vertriebssysteme: sonstige Auswirkungen.

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die über Computernetze Bestellungen von Kunden aus anderen EU-Mitgliedstaaten erhalten haben und nicht unter Abschnitt K der NACE Rev. 2 fallen:

(fakultativ) elektronische Verkäufe nach Zielort: EU-Mitgliedstaat mit dem Höchstumsatz elektronischer Verkäufe im vorausgegangenen Kalenderjahr;

(fakultativ) elektronische Verkäufe nach Zielort: EU-Mitgliedstaat mit dem zweithöchsten Umsatz elektronischer Verkäufe im vorausgegangenen Kalenderjahr;

(fakultativ) elektronische Verkäufe nach Zielort: EU-Mitgliedstaat mit dem dritthöchsten Umsatz elektronischer Verkäufe im vorausgegangenen Kalenderjahr.

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die über Computernetze Bestellungen aufgegeben haben und nicht unter Abschnitt K der NACE Rev. 2 fallen:

Anteil der Käufe, die auf Bestellungen über Computernetze zurückgehen, am Gesamtwert der Käufe im vorausgegangenen Kalenderjahr in Prozentklassen ([0;1], [1;5], [5;10], [10;25], [25;50], [50;75], [75;100]);

elektronische Kaufvorgänge nach Herkunftsland: Inland;

elektronische Kaufvorgänge nach Herkunftsland: andere EU-Länder;

elektronische Kaufvorgänge nach Herkunftsland: übrige Welt.

c)   Folgende Variablen zum Unternehmenshintergrund sind aus alternativen Quellen zu erheben oder zu gewinnen:

für alle Unternehmen zu erfassende Variablen:

Wirtschaftliche Haupttätigkeit des Unternehmens im vorausgegangenen Kalenderjahr;

durchschnittliche Beschäftigtenzahl im vorausgegangenen Kalenderjahr;

Standort: Konvergenz/Nicht-Konvergenz-Region im vorausgegangenen Kalenderjahr.

Für Unternehmen, die nicht unter Abschnitt K der NACE Rev. 2 fallen, zu erhebende Variablen:

Waren- und Dienstleistungskäufe insgesamt im vorausgegangenen Kalenderjahr (Wertangabe, ohne Umsatzsteuer);

Gesamtumsatz im vorausgegangenen Kalenderjahr (Wertangabe, ohne Umsatzsteuer).

2.   Erfassungsbereich

Die Variablen nach Abschnitt 1 Buchstabe b dieses Anhangs sind für Unternehmen der folgenden Wirtschaftszweige, Größenklassen und geografischen Erfassungsbereiche zu erheben.

a)   Wirtschaftszweig: Unternehmen, die unter folgende Kategorien der NACE Rev. 2 fallen:

NACE-Kategorie

Bezeichnung

Abschnitt C

„Herstellung von Waren“

Abschnitt D, E

„Energieversorgung“, „Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen“

Abschnitt F

„Baugewerbe/Bau“

Abschnitt G

„Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen“

Abschnitt H

„Verkehr und Lagerei“

Abschnitt I

„Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie“

Abschnitt J

„Information und Kommunikation“

Klasse

64.19, 64.92, 66.12 und 66.19.

Gruppen

65.1 und 65.2.

„Finanz- und Versicherungsdienstleistungen“

Abschnitt L

„Grundstücks- und Wohnungswesen“

Abteilung 69—74

„Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen“

Abschnitt N

„Sekretariats- und Schreibdienste, Copy-Shops“

b)   Unternehmensgröße: Unternehmen mit 10 oder mehr Beschäftigten; die Einbeziehung von Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten ist fakultativ.

c)   Geografischer Erfassungsbereich: Unternehmen im Staatsgebiet eines Mitgliedstaats.

3.   Bezugszeiträume

Der Bezugszeitraum für die Variablen, die sich auf das vorausgegangene Kalenderjahr beziehen, ist das Jahr 2008. Für die übrigen Angaben ist der Bezugszeitraum der Monat Januar 2009.

4.   Aufschlüsselung

Die in Abschnitt 1 Buchstabe b dieses Anhangs genannten Themen und Variablen werden einzeln nach dem folgenden Schema aufgeschlüsselt:

a)   Nach Wirtschaftszweigen: Gemäß folgenden NACE-Rev.-2-Aggregaten:

NACE-Rev.-2-Aggregation für die mögliche Berechnung nationaler Aggregate

 

10—18

 

19—22

 

23—25

 

26—33

 

35—39

 

41—43

 

45—47

 

49—53

 

55

 

56

 

58—63

 

64.19 + 64.92 + 65.1 + 65.2 + 66.12 + 66.19

 

68

 

69—74

 

77—82

 

79

NACE-Rev.-2-Aggregation für die mögliche Berechnung europäischer Aggregate

 

10—12

 

13—15

 

16—18

 

26

 

27—28

 

29—30

 

31—33

 

45

 

46

 

47

 

58—60

 

61

 

62—63

 

64.19 + 64.92

 

65.1 + 65.2

 

66.12 + 66.19

 

77—78 + 80—82

Die Daten werden nach den entsprechenden NACE-Rev.-1.1-Aggregaten aufgeschlüsselt bereitgestellt, um eine Vergleichbarkeit der Daten aus beiden Versionen der Wirtschaftszweigsystematik zu gewährleisten.

NACE-Aggregation

 

DA + DB + DC + DD + DE

 

DF + DG + DH

 

DI + DJ

 

DK + DL + DM + DN

 

45

 

50

 

51

 

52

 

55.1 + 55.2

 

60 + 61 + 62 + 63

 

64

 

65.12 + 65.22

 

66.01 + 66.03

 

72

 

70 + 71 + 73 + 74

 

92.1 + 92.2

Für die fakultativen NACE-Rev.-1.1-Kategorien gilt, wenn sie erfasst werden, folgende Aufschlüsselung.

NACE-Aggregation

 

22

 

40 + 41

 

55.3 + 55.4 + 55.5

 

92.3 bis 92.7

 

93

 

67.12 + 67.13 + 67.2

b)   Nach Größenklassen: Die Daten werden nach der Beschäftigtenzahl in folgende Klassen aufgeschlüsselt.

Größenklasse

 

10 oder mehr Beschäftigte

 

10 bis 49 Beschäftigte

 

50 bis 249 Beschäftigte

 

250 oder mehr Beschäftigte

Für die Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten gilt, wenn sie erfasst werden, folgende Aufschlüsselung. (Fakultativ sind die Variablen für die Größenklassen „Weniger als 5 Beschäftigte“ und „5 bis 9 Beschäftigte“ bereitzustellen.)

Größenklasse

 

Weniger als 10 Beschäftigte

 

Weniger als 5 Beschäftigte (fakultativ)

 

5 bis 9 Beschäftigte (fakultativ)

c)   Geografische Aufschlüsselung: Die Daten werden nach folgenden regionalen Gruppen aufgeschlüsselt:

Regionale Gruppe

 

Konvergenzregionen

 

Nichtkonvergenzregionen

5.   Periodizität

Die Daten werden einmalig für das Jahr 2009 vorgelegt.

6.   Fristen

a)   Die — gegebenenfalls als vertraulich oder unzuverlässig gekennzeichneten aggregierten Daten im Sinne von Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 werden vor dem 5. Oktober 2009 an Eurostat übermittelt. Bis zu diesem Stichtag sind die Datensätze fertig zu stellen, zu validieren und anzunehmen. Das tabellarisierte, computerlesbare Übermittlungsformat entspricht den Eurostat-Vorgaben.

b)   Die Metadaten im Sinne von Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 werden vor dem 31. Mai 2009 an Eurostat übermittelt, und zwar nach dem von Eurostat vorgegebenen Schema.

c)   Der Bericht zur Qualität der übermittelten Daten im Sinne von Artikel 7 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 wird bis zum 5. November 2009 an Eurostat übermittelt. Der Bericht zur Qualität wird nach dem von Eurostat bereitgestellten Schema abgefasst.


ANHANG II

MODUL 2:   EINZELPERSONEN, HAUSHALTE UND DIE INFORMATIONSGESELLSCHAFT

1.   Themen und dazugehörige Variablen

a)   Für das Bezugsjahr 2009 sind Daten für folgende, aus der Aufstellung in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 ausgewählte Themen bereitzustellen:

Zugang zu IKT-Systemen und Nutzung durch Einzelpersonen und/oder Haushalte;

Nutzung des Internets für verschiedene Zwecke durch Einzelpersonen und/oder Haushalte;

IKT-Kompetenz;

Hemmnisse für die Nutzung von IKT und Internet.

b)   Folgende Variablen werden erhoben:

Zugang zu IKT-Systemen und ihre Nutzung durch Einzelpersonen und/oder Haushalte

Für alle Haushalte zu erhebende Variablen:

Verfügbarkeit eines Computers zu Hause;

Internet-Zugang zu Hause, unabhängig davon, ob der Zugang tatsächlich genutzt wird.

Zu erhebende Variablen für Haushalte, die zu Hause Zugang zum Internet haben:

für den Internet-Zugang zu Hause genutzte Geräte: Desktop-Computer;

für den Internet-Zugang zu Hause genutzte Geräte: tragbarer Computer (Laptop);

für den Internet-Zugang zu Hause genutzte Geräte: andere mobile Geräte;

(fakultativ) für den Internet-Zugang zu Hause genutzte Geräte: internetfähiges Mobiltelefon;

(fakultativ) für den Internet-Zugang zu Hause genutzte Geräte: Handheld-Computer;

für den Internet-Zugang zu Hause genutzte Geräte: internetfähiger Fernseher;

für den Internet-Zugang zu Hause genutzte Geräte: Spielkonsole;

für den Internet-Zugang zu Hause genutzte Geräte: unbekannt;

Art der Verbindung, über die der Internetzugang von zu Hause aus erfolgt: Modem oder ISDN;

Art der Verbindung, über die der Internetzugang von zu Hause aus erfolgt: DSL (z. B. ADSL, SHDSL usw.);

Art der Verbindung, über die der Internetzugang von zu Hause aus erfolgt: andere Breitbandverbindung (Kabel, UMTS usw.);

Art der Verbindung, über die der Internetzugang von zu Hause aus erfolgt: Mobiltelefon über Schmalbandverbindung (GPRS usw.).

Für alle Einzelpersonen zu erhebende Variablen:

letzte Nutzung eines Computers, zu Hause, am Arbeitsplatz oder an sonstigem Ort (innerhalb der letzten drei Monate; vor drei bis zwölf Monaten; vor mehr als einem Jahr; ein Computer wurde noch nie benutzt).

Zu erhebende Variablen für Einzelpersonen, die innerhalb der letzten drei Monate einen Computer genutzt haben:

durchschnittliche Häufigkeit der Computernutzung (täglich oder fast täglich; mindestens ein Mal pro Woche (aber nicht täglich); mindestens ein Mal pro Monat (aber nicht jede Woche); weniger als ein Mal pro Monat);

(fakultativ) Ort der Internetnutzung in den letzten drei Monaten: zu Hause;

(fakultativ) Ort der Internetnutzung in den letzten drei Monaten: am Arbeitsplatz (nicht zu Hause);

(fakultativ) Ort der Internetnutzung in den letzten drei Monaten: in einer Bildungseinrichtung;

(fakultativ) Ort der Internetnutzung in den letzten drei Monaten: bei einer anderen Person zu Hause;

(fakultativ) Ort der Internetnutzung in den letzten drei Monaten: anderer Ort (öffentliche Bibliothek, Hotel, Flughafen, Internet-Café usw.).

Nutzung des Internets für verschiedene Zwecke durch Einzelpersonen und/oder Haushalte

Für alle Einzelpersonen zu erhebende Variablen:

letzte Nutzung des Internets (in den letzten drei Monaten; vor drei bis zwölf Monaten; vor mehr als einem Jahr; das Internet wurde noch nie genutzt).

Zu erhebende Variablen für Einzelpersonen, die bereits das Internet genutzt haben:

letzte Internet-Geschäftstransaktion zu Privatzwecken (in den letzten drei Monaten; vor drei bis zwölf Monaten; vor mehr als einem Jahr; es wurde noch nie über Internet gekauft oder bestellt);

Nutzung des Internets für Wetten (z. B. Sportwetten), Glücksspiele oder Lotto in den letzten zwölf Monaten;

(fakultativ) Wissen über die grundlegenden Verbraucherrechte in der EU im Zusammenhang mit dem Online-Kauf von Waren über das Internet (mit Ausnahme von Versteigerungen): Widerrufs- und Rückgaberecht innerhalb einer kurzen Frist für die meisten Waren;

(fakultativ) Wissen über die grundlegenden Verbraucherrechte in der EU im Zusammenhang mit dem Online-Kauf von Waren über das Internet (mit Ausnahme von Versteigerungen): Warenlieferung innerhalb maximal 30 Tagen nach der Bestellung (sofern die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart haben);

(fakultativ) Wissen über die grundlegenden Verbraucherrechte in der EU im Zusammenhang mit dem Online-Kauf von Waren über das Internet (mit Ausnahme von Versteigerungen): Schutz der Privatsphäre und Datenschutz (z. B. Einwilligung zur Verarbeitung persönlicher Daten über die Zwecke der Bestellungsbearbeitung und Rechnungsstellung hinaus);

(fakultativ) Wissen über die grundlegenden Verbraucherrechte in der EU im Zusammenhang mit dem Online-Kauf von Waren über das Internet (mit Ausnahme von Versteigerungen): Recht auf Unterrichtung über die Vertragsbedingungen;

(fakultativ) Wissen über die grundlegenden Verbraucherrechte in der EU im Zusammenhang mit dem Online-Kauf von Waren über das Internet (mit Ausnahme von Versteigerungen): keiner der oben genannten Bereiche.

Zu erhebende Variablen für Einzelpersonen, die das Internet in den letzten drei Monaten genutzt haben:

durchschnittliche Häufigkeit der Internetnutzung in den letzten drei Monaten (täglich oder fast täglich; mindestens ein Mal pro Woche (aber nicht täglich); mindestens ein Mal pro Monat (aber nicht jede Woche); weniger als ein Mal pro Monat);

Ort der Internetnutzung in den letzten drei Monaten: zu Hause;

Ort der Internetnutzung in den letzten drei Monaten: am Arbeitsplatz (nicht zu Hause);

Ort der Internetnutzung in den letzten drei Monaten: in einer Bildungseinrichtung;

Ort der Internetnutzung in den letzten drei Monaten: bei einer anderen Person zu Hause;

Ort der Internetnutzung in den letzten drei Monaten: anderer Ort;

(fakultativ) Ort der Internetnutzung in den letzten drei Monaten: öffentliche Bibliothek;

(fakultativ) Ort der Internetnutzung in den letzten drei Monaten: Postamt;

(fakultativ) Ort der Internetnutzung in den letzten drei Monaten: öffentliche Einrichtung, Gemeindeamt oder Behörde;

(fakultativ) Ort der Internetnutzung in den letzten drei Monaten: Gemeinschafts- oder Freiwilligenorganisation;

(fakultativ) Ort der Internetnutzung in den letzten drei Monaten: Internetcafe;

(fakultativ) Ort der Internetnutzung in den letzten drei Monaten: Hotspot (in Hotels, auf Flughäfen, an öffentlichen Orten usw.);

Nutzung mobiler Geräte für den Internetzugang: mobile Verbindung;

Nutzung mobiler Geräte für den Internetzugang: Mobiltelefon über GPRS;

Nutzung mobiler Geräte für den Internetzugang: Mobiltelefon über UMTS, HSDPA (3G, 3G+);

Nutzung mobiler Geräte für den Internetzugang: Handheld-Computer (Palmtop, PDA);

Nutzung mobiler Geräte für den Internetzugang: tragbarer Computer (Laptop) über eine drahtlose Verbindung an anderen Orten als zu Hause oder am Arbeitsplatz;

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um E-Mails zu senden und/oder zu empfangen;

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken für Internettelefonie, Internet-Videoanrufe (über Webcam);

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Mitteilungen in Chat-Räumen, Blogs, Newsgroups oder Online-Diskussionsforen abzusetzen, Nutzung von Sofortübermittlungssystemen;

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Informationen über Waren und Dienstleistungen zu finden;

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Reisen und Beherbergung in Anspruch zu nehmen;

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Web-Radio zu hören und/oder Web-Fernsehen zu schauen;

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um selbst geschaffenen Inhalt (Text, Bilder, Fotos, Videos, Musik usw.) auf eine für andere zugängliche Website zu laden;

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Software (keine Spielsoftware) herunterzuladen;

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Spiele, Bilder, Filme oder Musik zu spielen oder herunterzuladen;

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Online-Nachrichten, -Zeitungen oder -Zeitschriften zu lesen oder herunterzuladen;

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um eine Stelle zu suchen oder eine Stellenbewerbung einzureichen;

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Gesundheitsinformationen zu suchen;

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken für Internetbanking;

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Waren oder Dienstleistungen zu verkaufen, z. B. über Auktionen;

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Informationen über Aus- und Weiterbildungs- oder Schulungsangebote zu suchen;

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um einen Online-Kurs (jeglicher Fachrichtung) zu absolvieren;

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um das Internet für Lernzwecke zu durchsuchen;

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Informationen von Behörden-Webseiten abzurufen;

Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zu Privatzwecken, um Informationen von Behörden-Webseiten abzurufen;

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um amtliche Vordrucke von Behörden-Webseiten herunterzuladen;

Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zu Privatzwecken, um amtliche Vordrucke von Behörden-Webseiten herunterzuladen;

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um ausgefüllte Vordrucke an eine Behörde zu übermitteln;

Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zu Privatzwecken, um ausgefüllte Vordrucke an eine Behörde zu übermitteln.

Zu erhebende Variablen für Einzelpersonen, die das Internet in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken genutzt haben, um Informationen über Waren oder Dienstleistungen zu finden:

(fakultativ) Informationen wurden für den Kauf von Waren oder Dienstleistungen verwendet;

(fakultativ) Informationen wurden für Kaufvorgänge über das Internet verwendet.

Zu erhebende Variablen für Einzelpersonen, die das Internet in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken genutzt haben, um Online-Nachrichten, -Zeitungen oder -Zeitschriften zu lesen:

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Online-Nachrichten, -Zeitungen oder -Zeitschriften zu lesen oder herunterzuladen, die der/die Betreffende zum regelmäßigen Bezug abonniert hat.

Zu erhebende Variablen für Einzelpersonen, die in den letzten zwölf Monaten das Internet für Privatzwecke für e-Commerce-Transaktionen genutzt haben:

Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung von Lebensmitteln;

Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung von Gebrauchsgütern;

Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung von Arzneimitteln;

Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung von Filmen oder Musik (gesonderte Meldung für Online-Auslieferung von Filmen; gesonderte Meldung für Online-Auslieferung von Musik);

Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung von Büchern, Zeitschriften, Zeitungen oder e-Learning-Material (gesonderte Meldung für Online-Auslieferung);

Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung von Bekleidung oder Sportartikeln;

Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung von Videospielsoftware und Aktualisierungen (gesonderte Meldung für Online-Auslieferung gemeinsam mit anderer Computersoftware und Aktualisierungen);

Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung von sonstiger Computersoftware und Aktualisierungen (gesonderte Meldung für Online-Auslieferung gemeinsam mit Videospielsoftware und Aktualisierungen);

Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung von Computerhardware;

Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung elektronischer Geräte (einschl. Kameras);

Nutzung des Internets zur Bestellung von Telekommunikationsdienstleistungen (z. B. Fernsehen, Breitbandanschlüsse, Festnetz- oder Mobilfunkanschlüsse, Geldeinzahlung für Telefonguthabenkarten usw.);

Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten für den Kauf von Aktien, Versicherungspolicen oder anderen Finanzdienstleistungen;

Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung von Ferienunterkünften (Hotel usw.);

Nutzung des Internets zur Bestellung anderer Reisedienstleistungen (Fahrkarten, Autovermietung usw.; gesonderte Meldung für Online-Auslieferung gemeinsam mit Eintrittskarten für Veranstaltungen);

Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung von Eintrittskarten für Veranstaltungen (gesonderte Meldung für Online-Auslieferung gemeinsam mit Fahrkarten);

Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung anderer Waren oder Dienstleistungen;

Bestellung oder Kauf von Waren oder Dienstleistungen bei inländischen Anbietern in den letzten zwölf Monaten;

Bestellung oder Kauf von Waren oder Dienstleistungen bei Anbietern aus anderen EU-Ländern in den letzten zwölf Monaten;

Bestellung oder Kauf von Waren oder Dienstleistungen bei Anbietern aus der übrigen Welt in den letzten zwölf Monaten;

Bestellung oder Kauf von Waren oder Dienstleistungen bei Anbietern aus einem unbekannten Land in den letzten zwölf Monaten;

(fakultativ) Anzahl der Bestellungen, Waren oder Dienstleistungen, die in den letzten drei Monaten über das Internet getätigt/gekauft wurden (1—5 Bestellungen/Käufe; zwischen >5 und 10 Bestellungen/Käufe, >10 Bestellungen/Käufe; Anzahl unbekannt);

(fakultativ) Gesamtwert der in den letzten drei Monaten über das Internet gekauften Waren oder Dienstleistungen (ausgenommen Aktien oder sonstige Finanzdienstleistungen) (Betrag in nationaler Währung oder in folgenden Betragsklassen, falls Euro als nationale Währung gilt: <50 EUR, 50 bis <100 EUR, 100 bis <500 EUR, 500 bis <1 000 EUR, 1 000 EUR oder mehr; Betrag unbekannt);

Zahlungsweise für die in den letzten zwölf Monaten zu Privatzwecken über das Internet bestellten Waren oder Dienstleistungen: Übermittlung von Kreditkarten- oder Debitkartenangaben über das Internet;

Zahlungsweise für die in den letzten zwölf Monaten zu Privatzwecken über das Internet bestellten Waren oder Dienstleistungen: Übermittlung von Angaben zur Prepaid-Karte oder zum Prepaid-Konto über das Internet;

Zahlungsweise für die in den letzten zwölf Monaten zu Privatzwecken über das Internet bestellten Waren oder Dienstleistungen: elektronische Überweisung mit Hilfe von Internetbanking;

Zahlungsweise für die in den letzten zwölf Monaten zu Privatzwecken über das Internet bestellten Waren oder Dienstleistungen: Zahlung erfolgte nicht über das Internet (Barzahlung, gewöhnliche Banküberweisung usw.);

im Zusammenhang mit Kauf oder Bestellung von Waren oder Dienstleistungen zu Privatzwecken über das Internet in den letzten zwölf Monaten aufgetretene Schwierigkeiten, unabhängig von der Art des Problems;

größere Auswahl an Waren und Dienstleistungen als Argument für Bestellungen zu Privatzwecken über das Internet (sehr wichtig, in gewissem Umfang, überhaupt nicht);

niedrigere Preise als Argument für Bestellungen zu Privatzwecken über das Internet (sehr wichtig, in gewissem Umfang, überhaupt nicht);

Benutzerfreundlichkeit der Website als Argument für Bestellungen von Waren und Dienstleistungen zu Privatzwecken über das Internet (sehr wichtig, in gewissem Umfang, überhaupt nicht);

Bequemlichkeit (Zeitersparnis, zeitlich unbegrenztes, grenzübergreifendes Einkaufen usw.) als Argument für Bestellungen von Waren und Dienstleistungen zu Privatzwecken über das Internet (sehr wichtig, in gewissem Umfang, überhaupt nicht);

Möglichkeit, vor Ort nicht erhältliche Produkte zu kaufen, als Argument für Bestellungen von Waren und Dienstleistungen zu Privatzwecken über das Internet (sehr wichtig, in gewissem Umfang, überhaupt nicht);

Zertifizierung der Qualität von Website-Dienstleistungen durch unabhängige Einrichtungen oder Verfügbarkeit anerkannter Gütezeichen als Argument für Bestellungen von Waren und Dienstleistungen zu Privatzwecken über das Internet (sehr wichtig, in gewissem Umfang, überhaupt nicht);

Meinungen und Feedback anderer Kunden zur betreffenden Website als Argument für Bestellungen von Waren und Dienstleistungen zu Privatzwecken über das Internet (sehr wichtig, in gewissem Umfang, überhaupt nicht);

Gewissheit über die gesetzlichen Rechte und Garantien als Argument für Bestellungen zu Privatzwecken über das Internet (sehr wichtig, in gewissem Umfang, überhaupt nicht);

Lektüre der Verkaufsbedingungen beim Erwerb von Waren oder Dienstleistungen zu Privatzwecken über das Internet (immer, manchmal, nie).

Zu erhebende Variablen für Einzelpersonen, die in den letzten zwölf Monaten das Internet für Privatzwecke für den Kauf von Arzneimitteln genutzt haben:

(fakultativ) elektronische Geschäftstätigkeiten im Zusammenhang mit Bestellung rezeptpflichtiger Arzneimittel;

(fakultativ) elektronische Geschäftstätigkeiten im Zusammenhang mit Bestellung nicht rezeptpflichtiger Arzneimittel.

Zu erhebende Variablen für Einzelpersonen, die innerhalb der letzten zwölf Monate das Internet für elektronische Geschäftstätigkeit genutzt haben und dabei Schwierigkeiten hatten:

bei der Internet-Geschäftstätigkeit aufgetretene Probleme: technische Probleme mit der Website beim Bestell- oder Zahlungsvorgang;

bei der Internet-Geschäftstätigkeit aufgetretene Probleme: Schwierigkeiten, Informationen bezüglich Garantien und sonstiger gesetzlicher Rechte zu finden;

bei der Internet-Geschäftstätigkeit aufgetretene Probleme: Lieferzeiten länger als angegeben;

bei der Internet-Geschäftstätigkeit aufgetretene Probleme: endgültige Kosten höher als angegeben (z. B. höhere Lieferkosten, unerwartete Bearbeitungsgebühr);

bei der Internet-Geschäftstätigkeit aufgetretene Probleme: Lieferung falscher oder beschädigter Waren;

bei der Internet-Geschäftstätigkeit aufgetretene Probleme: Betrugsfälle aufgetreten (keine Waren/Dienstleistungen geliefert, Missbrauch von Kreditkartenangaben usw.);

bei der Internet-Geschäftstätigkeit aufgetretene Probleme: Beschwerden und Mängelbehebung bereiten Schwierigkeiten oder Beschwerden werden nicht zufrieden stellend bearbeitet;

bei der Internet-Geschäftstätigkeit aufgetretene Probleme: sonstige Probleme.

IKT-Kompetenz

Zu erhebende Variablen für Einzelpersonen, die bereits mindestens einmal einen Computer genutzt haben:

(fakultativ) letzte Schulung von mindestens drei Stunden zu Fragen der Computerbenutzung (in den letzten drei Monaten, vor mehr als drei Monaten, bis zu einem Jahr, vor einem bis drei Jahren, vor mehr als drei Jahren, nie eine Schulung besucht);

Computerkenntnisse, die das Kopieren oder Verschieben von Dateien oder Ordnern ermöglichen;

Computerkenntnisse, die die Nutzung von Kopier- und Einfügewerkzeugen zur Vervielfältigung oder zum Verschieben von Informationen in einem Dokument ermöglichen;

Computerkenntnisse, die die Nutzung grundlegender arithmetischer Formeln in einer Tabellenkalkulation ermöglichen;

Computerkenntnisse, die das Komprimieren (oder Extrahieren) von Dateien ermöglichen;

Computerkenntnisse, die den Anschluss und die Installation neuer Geräte, z. B. Drucker oder Modem, ermöglichen;

Computerkenntnisse, die das Schreiben eines Programms in einer speziellen Programmiersprache ermöglichen.

Hemmnisse für die Nutzung von IKT und Internet

Zu erhebende Variablen für Haushalte, die zwar zu Hause Zugang zum Internet, jedoch keinen Breitbandanschluss haben:

Hemmnisse für den Breitband-Internetzugang zu Hause: zu kostspielig;

Hemmnisse für den Breitband-Internetzugang zu Hause: kein Bedarf;

Hemmnisse für den Breitband-Internetzugang zu Hause: in meiner Region nicht möglich;

Hemmnisse für den Breitband-Internetzugang zu Hause: Zugang zu Breitbandanschluss am anderen Ort (z. B. am Arbeitsplatz);

Hemmnisse für den Breitband-Internetzugang zu Hause: andere als die genannten Gründe.

Zu erhebende Variablen für Einzelpersonen, die in den letzten zwölf Monaten das Internet genutzt haben, ohne dabei elektronische Geschäftstätigkeiten zu betreiben:

Hemmnisse für die Internet-Geschäftstätigkeit: kein Bedarf;

Hemmnisse für die Internet-Geschäftstätigkeit: gehe lieber persönlich in das Geschäft, möchte die Ware sehen, Treue zum Geschäft, Macht der Gewohnheit;

Hemmnisse für die Internet-Geschäftstätigkeit: Website bietet keine relevanten Informationen über Waren und Dienstleistungen;

Hemmnisse für die Internet-Geschäftstätigkeit: fehlende Kenntnisse;

Hemmnisse für die Internet-Geschäftstätigkeit: die Lieferung von über Internet bestellten Waren ist problematisch (z. B. zu lange Lieferzeiten oder logistische Probleme);

Hemmnisse für die Internet-Geschäftstätigkeit: Fragen der Zahlungssicherheit (z. B. Bereitstellung von Kreditkartenangaben über Internet);

Hemmnisse für die Internet-Geschäftstätigkeit: Problematik des Datenschutzes (z. B. Bereitstellung persönlicher Angaben über Internet);

Hemmnisse für die Internet-Geschäftstätigkeit: Bedenken hinsichtlich der Zustellung oder Rücksendung von Waren, Bedenken hinsichtlich Reklamationen oder Mängelbehebung;

Hemmnisse für die Internet-Geschäftstätigkeit: keine Karte für Zahlungen über das Internet vorhanden;

Hemmnisse für die Internet-Geschäftstätigkeit: Internetverbindung ist zu langsam;

Hemmnisse für die Internet-Geschäftstätigkeit: sonstige Probleme.

2.   Erfassungsbereich

a)   Die statistischen Einheiten für die unter Abschnitt 1 Buchstabe b aufgeführten, auf Haushalte bezogenen Variablen sind Haushalte mit mindestens einem Angehörigen der Altersgruppe 16 bis 74 Jahre.

b)   Die statistischen Einheiten für die unter Abschnitt 1 Buchstabe b aufgeführten, auf Einzelpersonen bezogenen Variablen sind Einzelpersonen von 16 bis 74 Jahren.

c)   Der geografische Erfassungsbereich erstreckt sich auf Haushalte bzw. Einzelpersonen im Staatsgebiet eines Mitgliedstaats.

3.   Bezugszeitraum

Der Hauptbezugszeitraum für die zu erhebenden Statistiken ist das erste Quartal 2009.

4.   Aufschlüsselung

a)   Für die in Abschnitt 1 Buchstabe b genannten Themen und die dazugehörigen auf Haushalte bezogenen Variablen werden folgende Hintergrundvariablen erhoben:

Wohnsitzregion (nach NUTS-1-Regionen);

(fakultativ) Wohnsitzregion nach NUTS 2;

Lage des Wohnorts: in unter das Ziel „Konvergenz“ fallenden Regionen (einschließlich Phasing-out-Regionen); in unter das Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ fallenden Regionen;

Verstädterungsgrad: in dicht besiedelten Gebieten; in mittelstark besiedelten Gebieten; in dünn besiedelten Gebieten;

Art des Haushalts: Anzahl der Haushaltsangehörigen (gesondert zu erfassen: Anzahl der Kinder unter 16 Jahren);

(fakultativ) monatliches Nettoeinkommen des Haushalts (als Wert oder anhand von Quartilen zu erheben).

b)   Für die in Abschnitt 1 Buchstabe b dieses Anhangs genannten Themen und die dazugehörigen auf Einzelpersonen bezogenen Variablen werden folgende Hintergrundvariablen erhoben:

Wohnsitzregion (nach NUTS-1-Regionen);

(fakultativ) Wohnsitzregion nach NUTS 2;

Lage des Wohnorts: in unter das Ziel „Konvergenz“ fallenden Regionen (einschließlich Phasing-out-Regionen); in unter das Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ fallenden Regionen;

Verstädterungsgrad: in dicht besiedelten Gebieten; in mittelstark besiedelten Gebieten; in dünn besiedelten Gebieten;

Geschlecht: männlich; weiblich;

Alter (als Wert oder nach Altersgruppen): unter 16 (fakultativ); 16 bis 24; 25 bis 34; 35 bis 44; 45 bis 54; 55 bis 64; 65 bis 74; über 74 (fakultativ);

höchster Bildungsabschluss gemäß der internationalen Standardklassifikation für das Bildungswesen (ISCED 97): niedrig (ISCED 0, 1 oder 2); mittel (ISCED 3 oder 4); hoch (ISCED 5 oder 6);

Erwerbsstatus: Angestellte oder Selbständige, einschließlich mithelfende Familienangehörige; Arbeitslose; nicht im Erwerbsleben stehende Schüler und Studenten; andere nicht im Erwerbsleben stehende Personen;

Beschäftigung nach der Internationalen Standardklassifikation der Berufe (ISCO-88): Arbeiter und Angestellte; IKT-Kräfte, Nicht-IKT-Kräfte.

5.   Periodizität

Die Daten werden einmalig für das Jahr 2009 vorgelegt.

6.   Fristen für die Übermittlung der Ergebnisse

a)   Die — gegebenenfalls als vertraulich oder unzuverlässig gekennzeichneten — aggregierten Daten im Sinne von Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 werden vor dem 5. Oktober 2009 an Eurostat übermittelt. Bis zu diesem Stichtag sind die Datensätze fertig zu stellen, zu validieren und anzunehmen. Das tabellarisierte, computerlesbare Übermittlungsformat entspricht den Eurostat-Vorgaben.

b)   Die Metadaten im Sinne von Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 werden vor dem 31. Mai 2009 an Eurostat übermittelt, und zwar nach dem von Eurostat vorgegebenen Schema.

c)   Der Bericht zur Qualität der übermittelten Daten im Sinne von Artikel 7 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 wird bis zum 5. November 2009 an Eurostat übermittelt. Der Bericht zur Qualität wird nach dem von Eurostat bereitgestellten Schema abgefasst.


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