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Document 32008L0048R(04)
Berichtigung der Richtlinie 2008/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 87/102/EWG des Rates ( ABl. L 133 vom 22.5.2008 )
Berichtigung der Richtlinie 2008/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 87/102/EWG des Rates ( ABl. L 133 vom 22.5.2008 )
ABl. L 234 vom 10.9.2011, p. 46–47
(BG, DE, FR, IT, LV, LT, FI)
ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2008/48/corrigendum/2011-09-10/1/oj
10.9.2011 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 234/46 |
Berichtigung der Richtlinie 2008/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 87/102/EWG des Rates
( Amtsblatt der Europäischen Union L 133 vom 22. Mai 2008 )
Die im Amtsblatt der Europäischen Union L 199 vom 31. Juli 2010, S. 40, veröffentlichte Berichtigung wird aufgehoben und durch Folgendes ersetzt:
Seite 80, Artikel 16 Absatz 2 Unterabsatz 2 Satz 2:
anstatt:
„Beträgt der Zeitraum weniger als ein Jahr, darf die Entschädigung 0,5 % des vorzeitig zurückgezahlten Kreditbetrags nicht überschreiten.“
muss es heißen:
„Überschreitet der Zeitraum nicht ein Jahr, darf die Entschädigung 0,5 % des vorzeitig zurückgezahlten Kreditbetrags nicht überschreiten.“
Seite 82, Artikel 26:
anstatt:
„Macht ein Mitgliedstaat von der Möglichkeit nach Artikel 2 Absätze 5 und 6, Artikel 4 Absatz 1 und Absatz 2 Buchstabe c, Artikel 6 Absatz 2, Artikel 10 Absatz 1 und Absatz 2 Buchstabe g, Artikel 14 Absatz 2, sowie Artikel 16 Absatz 4 Gebrauch, Alternativregelungen zu erlassen, so …“
muss es heißen:
„Macht ein Mitgliedstaat von der Möglichkeit nach Artikel 2 Absätze 5 und 6, Artikel 4 Absatz 1, Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe c, Artikel 6 Absatz 2, Artikel 10 Absatz 1, Artikel 10 Absatz 5 Buchstabe f, Artikel 14 Absatz 2 sowie Artikel 16 Absatz 4 Gebrauch, Alternativregelungen zu erlassen, so …“
Seite 82, Artikel 27 Absatz 2 Satz 2:
anstatt:
„Sie überwacht ferner, welche Auswirkungen die Möglichkeit alternativer Regelungen gemäß Artikel 2 Absätze 5 und 6, Artikel 4 Absatz 1 und Absatz 2 Buchstabe c, Artikel 6 Absatz 2, Artikel 10 Absatz 1 und Absatz 2 Buchstabe g, Artikel 14 Absatz 2 sowie Artikel 16 Absatz 4 auf den Binnenmarkt und die Verbraucher hat.“
muss es heißen:
„Sie überwacht ferner, welche Auswirkungen die Möglichkeit alternativer Regelungen gemäß Artikel 2 Absätze 5 und 6, Artikel 4 Absatz 1, Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe c, Artikel 6 Absatz 2, Artikel 10 Absatz 1, Artikel 10 Absatz 5 Buchstabe f, Artikel 14 Absatz 2 sowie Artikel 16 Absatz 4 auf den Binnenmarkt und die Verbraucher hat.“
Seite 84, Anhang I Abschnitt I Anmerkung d Satz 1:
anstatt:
„Das Rechenergebnis wird auf eine Dezimalstelle genau angegeben.“
muss es heißen:
„Das Rechenergebnis wird auf mindestens eine Dezimalstelle genau angegeben.“
Seite 87, Anhang II Titel 3 erhält folgende Fassung:
„3. Kreditkosten
Sollzinssatz oder gegebenenfalls die verschiedenen Sollzinssätze, die für den Kreditvertrag gelten |
[ %
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Effektiver Jahreszins Gesamtkosten ausgedrückt als jährlicher Prozentsatz des Gesamtkreditbetrags Diese Angabe hilft Ihnen dabei, unterschiedliche Angebote zu vergleichen. |
[ % Repräsentatives Beispiel unter Angabe sämtlicher in die Berechnung des Jahreszinses einfließender Annahmen] |
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Ist |
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Ja/nein [Falls ja, Art der Versicherung:] |
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Ja/nein [Falls ja, Art der Nebenleistung:] |
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zwingende Voraussetzung dafür, dass der Kredit überhaupt oder nach den vorgesehenen Vertragsbedingungen gewährt wird? Falls der Kreditgeber die Kosten dieser Dienstleistungen nicht kennt, sind sie nicht im effektiven Jahreszins enthalten. |
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||||||
Kosten im Zusammenhang mit dem Kredit |
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(falls zutreffend) Die Führung eines oder mehrerer Konten ist für die Buchung der Zahlungsvorgänge und der in Anspruch genommenen Kreditbeträge erforderlich. |
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(falls zutreffend) Höhe der Kosten für die Verwendung eines bestimmten Zahlungsmittels (z. B. einer Kreditkarte) |
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(falls zutreffend) Sonstige Kosten im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag |
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(falls zutreffend) Bedingungen, unter denen die vorstehend genannten Kosten im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag geändert werden können |
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(falls zutreffend) Verpflichtung zur Zahlung von Notargebühren |
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Kosten bei Zahlungsverzug |
Bei Zahlungsverzug wird Ihnen [… (anwendbarer Zinssatz und Regelungen für seine Anpassung sowie gegebenenfalls Verzugskosten)] berechnet.“ |
||||||
Ausbleibende Zahlungen können schwerwiegende Folgen für Sie haben (z. B. Zwangsverkauf) und die Erlangung eines Kredits erschweren. |
Seite 91, Anhang III, Überschrift 3, rechte Spalte, letzter Eintrag:
anstatt:
„Für ausbleibende Zahlungen wird Ihnen [… (anwendbarer Zinssatz und gegebenenfalls Verzugskosten)] berechnet.“
muss es heißen:
„Bei Zahlungsverzug wird Ihnen [… (anwendbarer Zinssatz und Regelungen für seine Anpassung sowie gegebenenfalls Verzugskosten)] berechnet.“