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Document 32008D0735

    2008/735/EG: Beschluss der Kommission vom 16. September 2008 zur Ernennung eines Vertreters der Kommission im Verwaltungsrat der Europäischen Arzneimittel-Agentur

    ABl. L 248 vom 17.9.2008, p. 25–25 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document Date of entry into force unknown (pending notification) or not yet in force.

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2008/735/oj

    17.9.2008   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 248/25


    BESCHLUSS DER KOMMISSION

    vom 16. September 2008

    zur Ernennung eines Vertreters der Kommission im Verwaltungsrat der Europäischen Arzneimittel-Agentur

    (2008/735/EG)

    DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

    gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 726/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Festlegung von Gemeinschaftsverfahren für die Genehmigung und Überwachung von Human- und Tierarzneimitteln und zur Errichtung einer Europäischen Arzneimittel-Agentur (1), insbesondere auf Artikel 65,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Gemäß Artikel 65 der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 gehören dem Verwaltungsrat der Europäischen Arzneimittel-Agentur (nachstehend „die Agentur“ genannt) zwei Vertreter der Kommission an.

    (2)

    Wegen der Umverteilung der Zuständigkeiten innerhalb der Kommission ist es erforderlich, ein neues Mitglied für den Verwaltungsrat der Agentur aus der Generaldirektionen Gesundheit und Verbraucher sowie einen Stellvertreter zu benennen, der das Mitglied bei Abwesenheit vertritt und an seiner statt wählt —

    BESCHLIESST:

    Artikel 1

    Folgende Person, die folgenden Posten innehat und folgende Aufgaben wahrnimmt, wird in Vertretung der Kommission zu einem Mitglied des Verwaltungsrates der Europäischen Arzneimittel-Agentur ernannt:

    a)

    der Hauptberater mit Schwerpunkt öffentliche Gesundheit, der den Generaldirektor der Generaldirektion „Gesundheit und Verbraucher“ in Fragen der gesundheitspolitischen Strategie berät und den Direktor der Direktion „Öffentliche Gesundheit und Risikobewertung“ unterstützt.

    Folgende Person, die folgenden Posten innehat und folgende Aufgaben wahrnimmt, wird zum Stellvertreter ernannt:

    b)

    der Leiter des Referats „Gesundheitspolitische Strategie und Gesundheitssysteme“ mit den Aufgaben, Ziele und Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit und im Arzneimittelsektor festzulegen und zu formulieren und die Gesamtleitung der Tätigkeiten des Referats auf der Grundlage des Arbeitsprogramms der Generaldirektion Gesundheit und Verbraucher und/oder der Direktion „Öffentliche Gesundheit und Risikobewertung“ wahrzunehmen.

    Artikel 2

    Dieser Beschluss gilt für die Personen, die zum Zeitpunkt der Verabschiedung dieses Beschlusses vorübergehend oder ständig die in Artikel 1 genannten Posten innehaben bzw. für ihre Nachfolger.

    Artikel 3

    Der Generaldirektor der Generaldirektion „Gesundheit und Verbraucher“ unterrichtet den Vorsitzenden des Verwaltungsrates und den Direktor der Agentur über die Namen der Personen, die die in Artikel 1 genannten Posten innehaben, sowie über etwaige diesbezügliche Änderungen.

    Brüssel, den 16. September 2008

    Für die Kommission

    Androulla VASSILIOU

    Mitglied der Kommission


    (1)  ABl. L 136 vom 30.4.2004, S. 1.


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