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Document 32008D0661

    2008/661/EG: Entscheidung der Kommission vom 1. August 2008 zur Änderung der Entscheidung 2007/182/EG über eine Erhebung über Chronic Wasting Disease bei Hirschartigen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2008) 3986) (Text von Bedeutung für den EWR)

    ABl. L 215 vom 12.8.2008, p. 8–8 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (HR)

    Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 19/11/2017; Stillschweigend aufgehoben durch 32017R1972

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2008/661/oj

    12.8.2008   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 215/8


    ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION

    vom 1. August 2008

    zur Änderung der Entscheidung 2007/182/EG über eine Erhebung über Chronic Wasting Disease bei Hirschartigen

    (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2008) 3986)

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2008/661/EG)

    DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

    gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 mit Vorschriften zur Verhütung, Kontrolle und Tilgung bestimmter transmissibler spongiformer Enzephalopathien (1), insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Die Verordnung (EG) Nr. 999/2001 enthält Vorschriften zur Verhütung, Kontrolle und Tilgung transmissibler spongiformer Enzephalopathien (TSE) bei Tieren.

    (2)

    Chronic Wasting Disease (CWD, chronisch auszehrende Krankheit) ist eine TSE, die Hirschartige befällt; die Seuche ist in Nordamerika weit verbreitet, wurde jedoch bislang in der Gemeinschaft noch nicht gemeldet.

    (3)

    Nachdem die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ein Gutachten veröffentlichte, in dem sie eine gezielte Überwachung der Hirschartigen in der Gemeinschaft empfahl, hat die Kommission am 19. März 2007 die Entscheidung 2007/182/EG über eine Erhebung über Chronic Wasting Disease bei Hirschartigen (2) erlassen.

    (4)

    Die Entscheidung 2007/182/EG legt Rahmenbedingungen für eine Erhebung zur Feststellung von CWD-Infektionen bei Hirschartigen fest, die im Einklang mit bestimmten Mindestanforderungen durchzuführen ist. Gemäß dieser Entscheidung schließen die Mitgliedstaaten ihre Erhebung spätestens bis zum Ende der Jagdsaison 2007 ab.

    (5)

    Den vorläufigen Jahresberichten zufolge, die die Kommission bislang von den Mitgliedstaaten gemäß der Entscheidung 2007/182/EG erhalten hat, hatten einige Mitgliedstaaten nicht genügend Zeit, um die von der Entscheidung vorgeschriebene Anzahl von Stichproben zu sammeln.

    (6)

    Damit die EFSA eine fundierte statistische Bewertung der bei dieser Erhebung gewonnenen Daten vornehmen kann, ist es notwendig, den betreffenden Mitgliedstaaten mehr Zeit einzuräumen, damit sie der Entscheidung 2007/182/EG nachkommen können. Daher ist es angebracht, den Zeitraum für den Abschluss der Erhebung um ein weiteres Jahr zu verlängern.

    (7)

    Die Entscheidung 2007/182/EG sollte daher entsprechend geändert werden.

    (8)

    Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit —

    HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

    Artikel 1

    Die Entscheidung 2007/182/EG wird wie folgt geändert:

    1.

    In Artikel 3 Absatz 2 wird die Jahreszahl „2007“ durch „2008“ ersetzt.

    2.

    In Anhang IV Nummer 2 wird folgender Absatz angefügt:

    „In dem Bericht 2008 sind die Ergebnisse der Jagdsaison 2008 zu beschreiben, selbst wenn einige Proben erst 2009 entnommen wurden.“

    Artikel 2

    Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

    Brüssel, den 1. August 2008

    Für die Kommission

    Androulla VASSILIOU

    Mitglied der Kommission


    (1)  ABl. L 147 vom 31.5.2001, S. 1. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 571/2008 der Kommission (ABl. L 161 vom 20.6.2008, S. 4).

    (2)  ABl. L 84 vom 24.3.2007, S. 37.


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