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Document 32008D0563
2008/563/EC: Council Decision of 3 June 2008 abrogating Decision 2005/185/EC on the existence of an excessive deficit in the Czech Republic
2008/563/EG: Entscheidung des Rates vom 3. Juni 2008 zur Aufhebung der Entscheidung 2005/185/EG über das Bestehen eines übermäßigen Defizits in der Tschechischen Republik
2008/563/EG: Entscheidung des Rates vom 3. Juni 2008 zur Aufhebung der Entscheidung 2005/185/EG über das Bestehen eines übermäßigen Defizits in der Tschechischen Republik
ABl. L 181 vom 10.7.2008, p. 45–46
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
10.7.2008 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 181/45 |
ENTSCHEIDUNG DES RATES
vom 3. Juni 2008
zur Aufhebung der Entscheidung 2005/185/EG über das Bestehen eines übermäßigen Defizits in der Tschechischen Republik
(2008/563/EG)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 104 Absatz 12,
auf Empfehlung der Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Mit der Entscheidung 2005/185/EG des Rates (1) wurde auf Empfehlung der Kommission gemäß Artikel 104 Absatz 6 EG-Vertrag festgestellt, dass die Tschechische Republik ein übermäßiges Defizit aufwies. Der Rat stellte fest, dass das gesamtstaatliche Defizit im Haushaltsjahr 2003 mit 12,9 % des BIP (5,9 % des BIP ohne Berücksichtigung einer umfangreichen einmaligen Transaktion im Zusammenhang mit kalkulatorischen staatlichen Garantien) den im Vertrag festgelegten Referenzwert von 3 % des BIP weit überschritt. |
(2) |
Gemäß Artikel 104 Absatz 7 EG-Vertrag und Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit (2) richtete der Rat auf Empfehlung der Kommission am 5. Juli 2004 eine Empfehlung an die Tschechische Republik mit dem Ziel, das übermäßige Defizit bis spätestens 2008 zu beenden. Diese Empfehlung wurde veröffentlicht. |
(3) |
Da für 2007 mit einer deutlichen Verfehlung der haushaltspolitischen Ziele und für 2008 mit einem weiterhin über dem Referenzwert liegenden Defizit gerechnet wurde, erließ der Rat auf Empfehlung der Kommission am 10. Juli 2007 eine Entscheidung nach Artikel 104 Absatz 8 EG-Vertrag, in der er feststellte, dass die von der Tschechischen Republik ergriffenen Maßnahmen anscheinend nicht ausreichten, um das übermäßige Defizit fristgerecht bis 2008 zu korrigieren (3). Am 10. Oktober 2007 sprach der Rat auf Empfehlung der Kommission eine neue Empfehlung nach Artikel 104 Absatz 7 aus, worin er der Tschechische Republik empfahl, die Verschlechterung der Haushaltslage im Jahr 2007 weiter in Grenzen zu halten, und nochmals anmahnte, das übermäßige Defizit so rasch wie möglich, spätestens jedoch im Jahr 2008 zu beenden. Der Rat setzte den tschechischen Behörden eine Frist bis zum 9. April 2008, um wirksame Maßnahmen zu ergreifen. Ausgehend von den damaligen Vorausschätzungen forderte der Rat die Tschechische Regierung deshalb auf, im Jahr 2008 eine Verbesserung des strukturellen Saldos (d. h. des konjunkturbereinigten Saldos ohne Anrechnung einmaliger und sonstiger befristeter Maßnahmen) um mindestens % des BIP gegenüber 2007 sicherzustellen. |
(4) |
Gemäß Artikel 104 Absatz 12 EG-Vertrag hebt der Rat eine Entscheidung über das Bestehen eines übermäßigen Defizits auf, wenn das übermäßige Defizit in dem betreffenden Mitgliedstaat nach Ansicht des Rates korrigiert worden ist. |
(5) |
Entsprechend dem Protokoll über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit im Anhang zum EG-Vertrag stellt die Kommission die zur Anwendung des Defizitverfahrens erforderlichen Daten zur Verfügung. Als Teil der Anwendung dieses Protokolls teilen die Mitgliedstaaten der Kommission gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 3605/93 des Rates vom 22. November 1993 über die Anwendung des dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft beigefügten Protokolls über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit (4) zweimal jährlich, und zwar vor dem 1. April und vor dem 1. Oktober, die Höhe ihrer öffentlichen Defizite und ihres öffentlichen Schuldenstands sowie andere damit verbundene Variablen mit. |
(6) |
Die Daten, die von der Kommission (Eurostat) gemäß Artikel 8g Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 3605/93 nach der Datenmeldung der Tschechischen Republik zum 1. April 2008 zur Verfügung gestellt wurden, und die Frühjahrsprognose 2008 der Kommissionsdienststellen lassen folgende Schlussfolgerungen zu:
|
(7) |
Nach Ansicht des Rates ist das übermäßige Defizit der Tschechischen Republik korrigiert worden, und die Entscheidung 2005/185/EG sollte daher aufgehoben werden — |
HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Nach Prüfung der Gesamtlage ist festzustellen, dass das übermäßige Defizit der Tschechischen Republik korrigiert worden ist.
Artikel 2
Die Entscheidung 2005/185/EG wird aufgehoben.
Artikel 3
Diese Entscheidung ist an die Tschechische Republik gerichtet.
Geschehen zu Luxemburg am 3. Juni 2008.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
C. LAGARDE
(1) ABl. L 62 vom 9.3.2005, S. 20.
(2) ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 6. Geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1056/2005 (ABl. L 174 vom 7.7.2005, S. 5).
(3) Entscheidung 2007/640/EG (ABl. L 260 vom 5.10.2007, S. 13).
(4) ABl. L 332 vom 31.12.1993, S. 7. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2103/2005 (ABl. L 337 vom 22.12.2005, S. 1).