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Document 32008B0532

    2008/532/EG: Beschluss des Europäischen Parlaments vom 24. April 2007 zum Rechnungsabschluss der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit für das Haushaltsjahr 2005

    ABl. L 187 vom 15.7.2008, p. 168–169 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 31/12/2005

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2008/532/oj

    15.7.2008   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 187/168


    BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

    vom 24. April 2007

    zum Rechnungsabschluss der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit für das Haushaltsjahr 2005

    (2008/532/EG)

    DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

    in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit für das Haushaltsjahr 2005 (1),

    in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2005 der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, zusammen mit den Antworten der Behörde (2),

    in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 27. Februar 2007 (5711/2007 — C6-0080/2007),

    gestützt auf den EG-Vertrag, insbesondere auf Artikel 276,

    gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (3), insbesondere auf Artikel 185,

    gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit (4), insbesondere auf Artikel 44,

    gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (5), insbesondere auf Artikel 94,

    gestützt auf Artikel 71 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

    in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (A6-0112/2007),

    1.

    stellt fest, dass die endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit für die Haushaltsjahre 2004 und 2005 sich folgendermaßen darstellen:

    Einnahmen- und Ausgabenrechnung für die Haushaltsjahre 2004 und 2005

    (in 1000 EUR)

     

    2005

    2004

    Betriebseinnahmen

    27 405

    20 591

    Betriebseinnahmen insgesamt

    27 405

    20 591

    Verwaltungsausgaben

     

     

    Personalausgaben

    -13 012

    -7 564

    Gebäude und damit verbundene Ausgaben

    -3 627

    -4 192

    Sonstige Ausgaben (einschließlich Ausgaben mit konsolidierten EG-Einheiten)

    -2 205

    -1 263

    Abschreibung und Wertminderung konsolidierter Einheiten

    – 603

    – 333

    Betriebsausgaben (einschließlich Ausgaben mit konsolidierten EG-Einheiten)

    -8 413

    -6 431

    Betriebsausgaben insgesamt

    -27 674

    -19 783

    Betriebsgewinn/(-verlust)

    – 761

    808

    Einnahmen aus Finanzvorgängen

    0

    Ausgaben für Finanzvorgänge

    – 7

    – 7

    Gewinn/(Verlust) aus Finanzvorgängen

    – 7

    – 6

    Laufender Gewinn/(Verlust)

    – 768

    802

    Außerordentliche Einnahmen

     

     

    Außerordentliche Ausgaben

    – 27

    Außerordentlicher Gewinn/(Verlust)

    – 27

    Wirtschaftliches Ergebnis des Haushaltsjahres

    – 768

    775

    Hinweis: Eventuelle Abweichungen zwischen den Gesamtbeträgen erklären sich aus der Rundung der Zahlen.

    Quelle: Angaben der Behörde. In dieser Tabelle sind die von der Behörde in ihrem Jahresabschluss ausgewiesenen Angaben zusammengefasst.

    2.

    billigt den Rechnungsabschluss der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit für das Haushaltsjahr 2005;

    3.

    beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Geschäftsführenden Direktor der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und für seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu sorgen.

    Der Präsident

    Hans-Gert PÖTTERING

    Der Generalsekretär

    Harald RØMER


    (1)  ABl. C 266 vom 31.10.2006, S. 22.

    (2)  ABl. C 312 vom 19.12.2006, S. 42.

    (3)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1. Geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1995/2006 (ABl. L 390 vom 30.12.2006, S. 1).

    (4)  ABl. L 31 vom 1.2.2002, S. 1. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 575/2006 der Kommission (ABl. L 100 vom 8.4.2006, S. 3).

    (5)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.


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