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Document 32008B0532

2008/532/EG: Beschluss des Europäischen Parlaments vom 24. April 2007 zum Rechnungsabschluss der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit für das Haushaltsjahr 2005

ABl. L 187 vom 15.7.2008, p. 168–169 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 31/12/2005

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2008/532/oj

15.7.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 187/168


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 24. April 2007

zum Rechnungsabschluss der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit für das Haushaltsjahr 2005

(2008/532/EG)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit für das Haushaltsjahr 2005 (1),

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2005 der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, zusammen mit den Antworten der Behörde (2),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 27. Februar 2007 (5711/2007 — C6-0080/2007),

gestützt auf den EG-Vertrag, insbesondere auf Artikel 276,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (3), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit (4), insbesondere auf Artikel 44,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (5), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 71 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (A6-0112/2007),

1.

stellt fest, dass die endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit für die Haushaltsjahre 2004 und 2005 sich folgendermaßen darstellen:

Einnahmen- und Ausgabenrechnung für die Haushaltsjahre 2004 und 2005

(in 1000 EUR)

 

2005

2004

Betriebseinnahmen

27 405

20 591

Betriebseinnahmen insgesamt

27 405

20 591

Verwaltungsausgaben

 

 

Personalausgaben

-13 012

-7 564

Gebäude und damit verbundene Ausgaben

-3 627

-4 192

Sonstige Ausgaben (einschließlich Ausgaben mit konsolidierten EG-Einheiten)

-2 205

-1 263

Abschreibung und Wertminderung konsolidierter Einheiten

– 603

– 333

Betriebsausgaben (einschließlich Ausgaben mit konsolidierten EG-Einheiten)

-8 413

-6 431

Betriebsausgaben insgesamt

-27 674

-19 783

Betriebsgewinn/(-verlust)

– 761

808

Einnahmen aus Finanzvorgängen

0

Ausgaben für Finanzvorgänge

– 7

– 7

Gewinn/(Verlust) aus Finanzvorgängen

– 7

– 6

Laufender Gewinn/(Verlust)

– 768

802

Außerordentliche Einnahmen

 

 

Außerordentliche Ausgaben

– 27

Außerordentlicher Gewinn/(Verlust)

– 27

Wirtschaftliches Ergebnis des Haushaltsjahres

– 768

775

Hinweis: Eventuelle Abweichungen zwischen den Gesamtbeträgen erklären sich aus der Rundung der Zahlen.

Quelle: Angaben der Behörde. In dieser Tabelle sind die von der Behörde in ihrem Jahresabschluss ausgewiesenen Angaben zusammengefasst.

2.

billigt den Rechnungsabschluss der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit für das Haushaltsjahr 2005;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Geschäftsführenden Direktor der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und für seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu sorgen.

Der Präsident

Hans-Gert PÖTTERING

Der Generalsekretär

Harald RØMER


(1)  ABl. C 266 vom 31.10.2006, S. 22.

(2)  ABl. C 312 vom 19.12.2006, S. 42.

(3)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1. Geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1995/2006 (ABl. L 390 vom 30.12.2006, S. 1).

(4)  ABl. L 31 vom 1.2.2002, S. 1. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 575/2006 der Kommission (ABl. L 100 vom 8.4.2006, S. 3).

(5)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.


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