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Document 32008A1217(01)
Commission opinion of 11 December 2008 concerning the plan for the disposal of radioactive waste arising from the AGATE liquid effluent treatment plant, located in France, in accordance with Article 37 of the Euratom Treaty
Stellungnahme der Kommission vom 11. Dezember 2008 zum Plan zur Ableitung radioaktiver Stoffe aus der AGATE-Behandlungsanlage für flüssige Ableitungen in Frankreich gemäß Artikel 37 des Euratom-Vertrags
Stellungnahme der Kommission vom 11. Dezember 2008 zum Plan zur Ableitung radioaktiver Stoffe aus der AGATE-Behandlungsanlage für flüssige Ableitungen in Frankreich gemäß Artikel 37 des Euratom-Vertrags
ABl. C 322 vom 17.12.2008, p. 2–2
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
17.12.2008 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 322/2 |
STELLUNGNAHME DER KOMMISSION
vom 11. Dezember 2008
zum Plan zur Ableitung radioaktiver Stoffe aus der AGATE-Behandlungsanlage für flüssige Ableitungen in Frankreich gemäß Artikel 37 des Euratom-Vertrags
(Nur der französische Text ist verbindlich)
(2008/C 322/02)
Am 21. April 2008 wurden der Europäischen Kommission von der Regierung Frankreichs gemäß Artikel 37 des Euratom-Vertrags die Allgemeinen Angaben zum Plan zur Ableitung radioaktiver Stoffe aus der AGATE-Behandlungsanlage für flüssige Ableitungen übermittelt.
Auf der Grundlage dieser Angaben und nach Anhörung der Sachverständigengruppe gelangt die Kommission zu folgender Stellungnahme:
1. |
die Entfernung der AGATE-Anlage zur nächstgelegenen Landesgrenze eines anderen Mitgliedstaats, in diesem Fall Italien, beträgt ca. 110 km; Spanien ist 230 km entfernt; |
2. |
es ist nicht davon auszugehen, dass die Ableitungen flüssiger und gasförmiger radioaktiver Stoffe eine Exposition zur Folge haben, die die Gesundheit der Bevölkerung in einem anderen Mitgliedstaat beeinträchtigt; |
3. |
die festen radioaktiven Abfälle werden am Standort zwischengelagert und später in ein vom französischen Staat genehmigtes Endlager überführt; |
4. |
im Falle nicht geplanter Freisetzungen radioaktiver Ableitungen nach einem Störfall der in den Allgemeinen Angaben betrachteten Art und Größenordnung wäre nicht davon auszugehen, dass die in einem anderen Mitgliedstaat aufgenommenen Dosen die Gesundheit der Bevölkerung beeinträchtigen. |
Zusammenfassend ist die Sachverständigengruppe der Ansicht, dass nicht davon auszugehen ist, dass die Durchführung des Plans zur Ableitung radioaktiver Stoffe aus der AGATE-Behandlungsanlage für flüssige Ableitungen am Standort Cadarache in Frankreich im Normalbetrieb oder bei einem Störfall der in den Allgemeinen Angaben betrachteten Art und Größenordnung eine unter gesundheitlichen Gesichtspunkten signifikante radioaktive Verseuchung des Wassers, des Bodens oder des Luftraums eines anderen Mitgliedstaats verursachen wird.