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Document 32007D0640

    2007/640/EG: Entscheidung des Rates vom 10. Juli 2007 zur Feststellung gemäß Artikel 104 Absatz 8 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, dass sich die von der Tschechischen Republik aufgrund der Empfehlung des Rates nach Artikel 104 Absatz 7 des Vertrags ergriffenen Maßnahmen als unzureichend erweisen

    ABl. L 260 vom 5.10.2007, p. 13–14 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2007/640/oj

    5.10.2007   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 260/13


    ENTSCHEIDUNG DES RATES

    vom 10. Juli 2007

    zur Feststellung gemäß Artikel 104 Absatz 8 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, dass sich die von der Tschechischen Republik aufgrund der Empfehlung des Rates nach Artikel 104 Absatz 7 des Vertrags ergriffenen Maßnahmen als unzureichend erweisen

    (2007/640/EG)

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 104 Absatz 8,

    auf Empfehlung der Kommission,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Nach Artikel 104 des Vertrags haben die Mitgliedstaaten übermäßige öffentliche Defizite zu vermeiden.

    (2)

    Der Stabilitäts- und Wachstumspakt beruht auf dem Ziel einer gesunden öffentlichen Finanzlage als Mittel zur Verbesserung der Voraussetzungen für Preisstabilität und ein starkes nachhaltiges Wachstum, das der Schaffung von Arbeitsplätzen förderlich ist. Zum Stabilitäts- und Wachstumspakt gehört die Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über die Beschleunigung und Klärung der Umsetzung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit (1), die verabschiedet wurde, um die umgehende Korrektur übermäßiger gesamtstaatlicher Defizite zu fördern.

    (3)

    Mit der Entscheidung 2005/185/EG des Rates (2) wurde auf Empfehlung der Kommission gemäß Artikel 104 Absatz 6 des Vertrags festgestellt, dass in der Tschechischen Republik ein übermäßiges Defizit bestand.

    (4)

    Am 5. Juli 2004 richtete der Rat gemäß Artikel 104 Absatz 7 des Vertrags und Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 eine Empfehlung an die tschechischen Behörden mit dem Ziel, das übermäßige Defizit so rasch wie möglich zu beenden und in einem mittelfristigen Rahmen Maßnahmen zu treffen, um das Defizit bis 2008 auf glaubhafte und nachhaltige Weise unter 3 % des BIP zu senken, gemäß dem Defizitrückführungspfad, der in dem von den Behörden im Mai 2004 vorgelegten und in der Stellungnahme des Rates vom 5. Juli 2004 zum Konvergenzprogramm der Tschechischen Republik für den Zeitraum 2004—2007 (3) gebilligten Konvergenzprogramm mit folgenden jährlichen Zwischenzielen vorgezeichnet wurde: 5,3 % des BIP 2004, 4,7 % des BIP 2005, 3,8 % des BIP 2006 und 3,3 % des BIP 2007. Der Rat setzte eine Frist bis zum 5. November 2004, um wirksame Schritte „zur Umsetzung der (zur Erreichung des Defizitsziels) für 2005 geplanten Maßnahmen zu unternehmen“. Die Tschechische Republik erklärte sich mit der Veröffentlichung der Empfehlung einverstanden.

    (5)

    Nachdem die Frist am 5. November 2004 abgelaufen war, gelangte die Kommission in ihrer Mitteilung an den Rat vom 14. Dezember 2004 (4) zu dem Schluss, dass keine weiteren Schritte im Defizitverfahren gegen die Tschechische Republik erforderlich seien, da die tschechische Regierung wirksame Schritte zur Umsetzung der geplanten Maßnahmen zur Erreichung des Defizitziels für 2005 unternommen habe. Die Konvergenzprogrammaktualisierung vom November 2005 deutete auf ein Defizit von 2,7 % des BIP im Jahr 2008 hin, das vom Rat am 24. Januar 2006 gebilligt wurde.

    (6)

    Die Bewertung der Maßnahmen, die die Tschechische Republik aufgrund der Empfehlung des Rates nach Artikel 104 Absatz 7 des Vertrags zur Korrektur des übermäßigen Defizits bis 2008 ergriffen hat, führt zu folgenden Schlussfolgerungen:

    Am 15. März 2007 übermittelte die Tschechische Republik die jüngste Aktualisierung ihres Konvergenzprogramms für den Zeitraum bis 2009. Das Programm enthielt folgende jährliche Defizitprojektionen: 4,0 % des BIP für 2007, 3,5 % des BIP für 2008 und 3,2 % des BIP für 2009. Das Programm enthielt außerdem eine zusätzliche „Erklärung der neuen Regierung“, wonach das gesamtstaatliche Defizit mit einer breiten Palette bislang noch unbekannter Maßnahmen 2008 auf 3,2 % des BIP und 2009 auf 2,8 % des BIP gesenkt werden soll.

    Die Frühjahrsprognose 2007 der Kommissionsdienststellen, wonach das Defizit unter der Annahme einer unveränderten Politik 2007 3,9 % des BIP und 2008 3,6 % des BIP erreichen wird, bestätigt, dass die in der Empfehlung des Rates nach Artikel 104 Absatz 7 des Vertrags gesteckten Ziele für 2007 (3,3 % des BIP) und 2008 (unter 3 % des BIP) bei Fortsetzung der aktuellen Politik verfehlt werden. In struktureller Betrachtung (d. h. konjunkturbereinigt ohne Anrechnung einmaliger und sonstiger befristeter Maßnahmen) würde sich das Defizit 2007 um 1Formula Prozentpunkt ausweiten, nachdem es sich sowohl 2005 als auch 2006 bereits erhöht hat.

    Das höhere Defizit im Jahr 2007 entsteht vor dem Hintergrund eines erheblich kräftigeren Wachstums als zum Zeitpunkt der Empfehlung des Rates und geht vor allem auf Erhöhungen der Sozialausgaben zurück, die vor den Parlamentswahlen von 2006 beschlossen wurden. Das höhere Defizit im Jahr 2007 wird sich den Projektionen zufolge an erheblich niedrigere Defizite in den Vorjahren anschließen, als sie der Rat in seiner Empfehlung zugrunde gelegt hatte. Ausschlaggebend hierfür waren keine dauerhaften Ausgabenkürzungen, sondern vor allem ein unerwartet gutes Wachstum.

    (7)

    Daraus folgt, dass die Tschechische Republik die Haushaltsziele, die der in der Empfehlung des Rates vom 5. Juli 2004 vorgezeichnete Konsolidierungspfad für die Jahre 2004 bis 2006 vorsieht, bislang zwar übererfüllt hat, das Defizit 2007 jedoch deutlich über dem vom Rat gesteckten Ziel und 2008 bei Fortsetzung der aktuellen Politik deutlich über dem Referenzwert von 3 % des BIP liegen wird. Die Haushaltsziele der tschechischen Behörden entsprechen nicht den Empfehlungen des Rates zur fristgerechten Korrektur des übermäßigen Defizits bis 2008. Seit Annahme der Empfehlung sind keine unerwarteten nachteiligen wirtschaftlichen Ereignisse mit sehr ungünstigen Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen im Sinne des Artikels 3 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 eingetreten. Im Gegenteil: Die für die öffentlichen Finanzen relevanten wirtschaftlichen Entwicklungen waren erheblich günstiger als erwartet —

    HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

    Artikel 1

    Die von der Tschechischen Republik aufgrund der Empfehlung des Rates nach Artikel 104 Absatz 7 des Vertrags vom 5. Juli 2004 ergriffenen Maßnahmen erweisen sich als unzureichend, um das übermäßige Defizit innerhalb der in der Empfehlung festgelegten Frist zu korrigieren.

    Artikel 2

    Diese Entscheidung ist an die Tschechische Republik gerichtet.

    Geschehen zu Brüssel am 10. Juli 2007.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    J. SILVA


    (1)  ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 6. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1056/2005 (ABl. L 174 vom 7.7.2005, S. 5).

    (2)  ABl. L 62 vom 9.3.2005, S. 20.

    (3)  ABl. C 320 vom 24.12.2004, S. 1.

    (4)  Mitteilung der Kommission an den Rat: Die Maßnahmen der Tschechischen Republik, Zyperns, Maltas, Polens und der Slowakei in Reaktion auf die Empfehlungen des Rates im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit — SEK(2004) 1630 vom 22.12.2004.


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